Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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abzocke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2121 Beitrag von abzocke » Mittwoch 6. März 2013, 19:37

Zeigt wieder einmal wie voreingenommen die Richter in München sind.Auch beweissichere Argumente interessieren sie anscheinend nicht.Das Urteil steht zu 99% vorher fest......und diese werten Herren werden auch noch von unseren Steuergeldern bezahlt.Es wird ein Urteil im Namen des Volkes gefällt.Es wird wohl eher ein Urteil für WF und seine Geldbörse gefällt.Urheberrechte(worum es ja eigentlich/angeblich geht) interessieren diese Herrren jedenfalls nicht bzw nur am Rande....

Können sie sich ja die nächste runde Golf mit WF gönnen.....und so etwas gibt es in einem Rechtsstaat wie Deutschland.Unglaublich

Danke fürs posten steffen

harald_2010
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2122 Beitrag von harald_2010 » Donnerstag 7. März 2013, 10:11

Hallo zusammen,

auch ich bin von WF im Jahr 2010 abgemahnt worden und habe kürzlich einen Bettelbrief erhalten.
Ich habe mich von Beginn an dafür entschieden die Mod.UE abzugeben und die Füße dementsprechend still zu halten.

Soweit, so gut. Wenn ich mir den Verlauf der letzten Monate in diversen Foren durchlese, erweckt es den Eindruck dass man vor Gericht (in AG München) sehr schlechte Karten hat. So wie ich die Fälle von mainz05bub und dem Zeitsoldaten deute, lagen die Sachen ziemlich klar auf der Hand. Dennoch ist der Ausgang bei mainz05bub noch ungewiss und bei dem Zeitsoldaten bekanntlich schlecht ausgegangen.

Mir tun sich dazu einige Fragen auf:
1. - Gibt es bekannte/öffentliche Urteile (AG München) bei denen der Beklagte "frei" gesprochen wurde, aus denen sich eine stichhaltige Verteidigungstrategie ableiten lassen würde?
2. - Wenn der richterliche Mahnbescheid kommt, hat man ja bekanntlich 14 Tage zeit darauf zu antworten und diesen zurückzusenden. WF hat dann 6/8 Wochen zeit zur Begründung einer Klage. Kann man dann davon ausgehen, dass wenn innerhalb von 12-16 Wochen nach Rückversand des Mahnbescheides keine Klageerhebung eingegangen ist, dass es (wahrscheinlich) nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Gibt es hier Statistiken oder Erfahrungswerte anderer ?

VG Harald

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2123 Beitrag von Steffen » Donnerstag 7. März 2013, 15:24

[quoteemharald_2010]Mir tun sich dazu einige Fragen auf:
1. - Gibt es bekannte/öffentliche Urteile (AG München) bei denen der Beklagte "frei"
gesprochen wurde, aus denen sich eine stichhaltige Verteidigungsstrategie ableiten
lassen würde?[/quoteem]
Ich persönlich kenne nur ein gewonnenes Urteil auf München! Dies dürfte auch bekannt
sein, das war der Sachverhalt mit dem Vermieter. Natürlich gibt es auch eine Anzahl
Klagrücknahmen durch WF, aber in der Regel gibt es keine detaillierte Berichte und
verwertbar ist es auch nicht, da keine richterliche Entscheidung.

Man kann jetzt auch nicht irgendein gewonnenes Urteil - wenn es dies denn gäbe -
hernehmen und seine Verteidigungsstrategie danach ausrichten. Jede
Gerichtsentscheidung ist ein Einzelfall und abhängig von der konkreten Situation, von
Abmahnschreiben bis Klage.

A und O = Substantiierte Entkräftung der möglichen Störerhaftung und nur mit Anwalt!

Das bedeutet,
  • 1. Kein einfaches Bestreiten, sondern mittels Beweisen für den Richter schlüssig und
    nachvollziehbarer Vortrag für sich und jedem Benannten Mitbenutzer (Vermeide
    Täterbenennung)
    2. In der Klageerwiderung muss alles reingepackt werden, was man hat
    3. Alles was man nicht bestreitet, wird als wahr angenommen.

[quoteemharald_2010]2. - Wenn der richterliche Mahnbescheid kommt, hat man ja bekanntlich 14 Tage zeit
darauf zu antworten und diesen zurückzusenden. WF hat dann 6/8 Wochen zeit zur
Begründung einer Klage. Kann man dann davon ausgehen, dass wenn innerhalb von 12-16
Wochen nach Rückversand des Mahnbescheides keine Klageerhebung eingegangen ist, dass
es (wahrscheinlich) nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Gibt es hier
Statistiken oder Erfahrungswerte anderer?[/quoteem]
Im MB wird in der Regel das Gericht angegeben, wohin das streitige Verfahren nach
Widerspruch abzugeben sei. Wird widersprochen,gibt das Mahngericht zeitnah das
streitige Verfahren an das AG München ab. Vom AG München wird WF unverzüglich
aufgefordert innerhalb 14 Tage den Anspruch zu begründen. Dieses Geschieht in der
Regel auch + Einzahlung der weiteren Kosten (Nr. 1210 KV, §§ 22 I, 12 III 3 GKG).

Deshalb sagen wir: Faustregel = ca. 6 Wochen ab Widerspruch!

Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel.


VG Steffen

Mickey
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2124 Beitrag von Mickey » Freitag 8. März 2013, 19:15

Hallo ihr Lieben,
habe seid meiner mod.UE Abgabe 2009, außer der Bestätigung, nichts von WF gehört,
diese Woche kamen 2Schreiben.
Laut dem orange Kasten "Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer" (Produced from Netzwelt.de/Forum),
bin ich nun bei Punkt 5 angelangt.
Kann ich immer noch eine Akteneinsicht erhalten? Oder bin ich zu spät daran?
Danke und Gruß,
Mickey

Mickey
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2125 Beitrag von Mickey » Freitag 8. März 2013, 20:48

Stimmt 2010...schäm...

Mickey
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2126 Beitrag von Mickey » Freitag 8. März 2013, 21:06

Sorry...Ich schäm mich auch schon in Grund und Boden :-(

Foxhunt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2127 Beitrag von Foxhunt » Samstag 9. März 2013, 14:48

Nachdem ich jetzt die letzten 2 1/2 Jahre immer mal wieder mitgelesen habe und dadurch sehr oft beruhigt/bestätigt wurde, wollte ich mich erstmal bei allen bedanken! :an

Mittlerweile bin auch bei Punkt 5 angekommen (seit heute morgen, yay...) und bräuchte auch mal Hilfe:

1. Folgt auf die abgeschlossene Klageerhebung automatisch ein Mahnbescheid?
2. Wie sieht es weiterhin mit der Klageerhebung nach dem Widerspruch des Mahnbescheides aus? Führt das zwangsläufig dazu?

Ich habe momentan den Eindruck, dass WF da offensichtlich komplett Nägel mit Köpfen machen und sobald die Klage erhoben wurde, ist die Sache ja eigentlich für mich als Beklagten so gut wie gelaufen. Vor allem da das mit der lückenlosen Beweisführung ja extrem schwierig ist...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2128 Beitrag von Steffen » Samstag 9. März 2013, 16:57

[quoteemFoxhunt]Mittlerweile bin auch bei Punkt 5 angekommen (seit heute morgen, yay...)
und bräuchte auch mal Hilfe:

1. Folgt auf die abgeschlossene Klageerhebung automatisch ein Mahnbescheid?
2. Wie sieht es weiterhin mit der Klageerhebung nach dem Widerspruch des
Mahnbescheides aus? Führt das zwangsläufig dazu?

Ich habe momentan den Eindruck, dass WF da offensichtlich komplett Nägel mit
Köpfen machen und sobald die Klage erhoben wurde, ist die Sache ja eigentlich
für mich als Beklagten so gut wie gelaufen. Vor allem da das mit der lückenlosen
Beweisführung ja extrem schwierig ist...[/quoteem]


Ich bräuchte auch sehr viel Hilfe, nur es findet sich keiner/keine, der sie mir gibt.
Gut, das wäre wieder ein anderes Thema.
:,:


Ob ein MB oder gleich eine Klage oder überhaupt nichts - das kann ich Dir nicht
sagen. Wenn, wäre ich die vielbefragteste Person im Abmahnwahn. Kann ich nicht,
deshalb bin ich auch nicht gefragt.
b,b,,,b,


Sicherlich kann man damit rechnen, das bei einem MB und dem resultierenden Wider-
spruch, sich das Risiko erhöht hat, verklagt zu werden. Das ist ja schon Logo,
da 2013 eine Menge Leute ansonsten verjähren und mit Ihnen deren Kohle.

Bild

Natürlich (Aufschrei der Betroffenen), wer keine beweisbare Verteidigungsstrategie
besitzt, sollte sich lieber vergleichen. Was soll ich denn da herumsäuseln.

VG Steffen

kay123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2129 Beitrag von kay123 » Sonntag 10. März 2013, 15:19

Hallo
und zwar folgendes ,ich habe nun letzte Woche einen Brief zur "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung " bekommen.(Abmahnung 2010)
Mein Ziel war es eigentlich das ganze auszusitzen und schauen was passiert ,doch meine Frau liegt mir nur noch in den Ohren ich solle doch bezahlen ,da es am Ende für uns teurer werden würde.Sie glaubt halt icht dran ,das wir mit etwas Glück nicht vor Gericht gezerrt werden.

Mittlerweile denke ich auch schon darüber nach ein Vergleich anzustreben ,so das Sie beruhigt ist und ich auch wieder meine Ruhe habe und sich unser Verhältniss wieder normalisiert.Ich hätte dazu aber noch ein bis zwei Fragen.

Wie gesagt wurde 2010 abgmahnt und habe darauf hin gliech eine mod.UE hingeschickt die auch akzeptiert wurde.Nach dieser Abmahnung habe ich das Filesharing sofort engestellt ,also nix mehr heruntergeladen .Mein Frage wäre nun ,wenn ich mich jetzt Vergleiche könnte dann noch eine andere Abmahnung von einen anderen Werk aus 2010 kommen ,welches ich heruntergeladen haben soll.Weil sie dann eventuell sehen ,er ist doch Zahlungswillig und dann kommt halt noch ne Abmahnung die sie so lange zurückgehalten haben um weiter abzukassieren .

Wenn ich mich dann vergleichen möchte ,was wäre besses, telefonisch oder schriftlich ? Und hatte hier mal was von Musterbriefen für den Vergleich gelesen konnte diese aber noch nicht finden ,wo sind diese denn abgelegt ? Danke

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2130 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. März 2013, 17:18

Vergleich - wie?

Wer suchet, der findet! ;)

VG Steffen

kay123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2131 Beitrag von kay123 » Montag 11. März 2013, 18:04

Danke Steffen,habe ich echt nicht gefunden.

Habe noch ne Frage aber zu der Verjährung .Gelten diese 3 Jahre Verjährung auch auf Werke wo ich noch keine Abmahnung bekommen habe. Also könnte ich jetzt noch eine Abmahnung erhalten für eine Datei ,die ich im Jahr 2010 per Filesharing runtergeladen habe ?

abzocke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2132 Beitrag von abzocke » Montag 11. März 2013, 19:04

@kai

Könntest du .Die Abmahner haben drei Jahre zeit dich abzumahnen, als auch 3 jahre Zeit ihre Forderungen einzutreiben.Meist ist es aber so, dass dein Klarname bei vergehen im Jahre schon 2010 aber spätestens 2011 bekannt war.So endet auch hier die Verjährung ohne MB am 31.12.2013 oder am 31.12.2014.

kay123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2133 Beitrag von kay123 » Dienstag 12. März 2013, 09:19

So ist das also,habe ich mir schon fast gedacht.
Wenn ich also jetzt freiwillig einen Vergleich eingehe ,könnte es also sein das die mir noch eine Abmahnung schicken ,falls noch was vorliegt.Weil sie ja dann sehen ,das derjenige bezahlt und schicken ihn noch so eine Abmahnung.
Sind dbzgl. denn schon Fälle bekannt ,das dies so abgelaufen ist ?

illfated
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2134 Beitrag von illfated » Dienstag 12. März 2013, 14:06

Hallo, im Juli 2011 habe ich eine Abmahnung von WF erhalten da ich angeblich einen Constantin Film namens "Wir Sind die Nacht" runtergeladen habe. Da ich vor der Abmahnung noch nicht einmal was von dem Film gehört habe bin ich mir sicher dass ich diese "Tat" nicht begangen habe mein Wifi ist mit WPA2 und 18 Stelligem Passwort abgesichert. Allerdings repariere ich oft PCs von Freunden und benötige Wifi für Treiber-Updates etc.. Es scheint als habe ich ein Torrent-Client vergessen abzuschalten bei einem der PCs und in den 3-4 Minuten muss es wohl passiert sein.

Ich habe mir gleich einen Anwalt der sich mit WF und Urheberrechtsverletzungen auskennt ergoogled und habe mich für Sievers und Coll entschieden. Diese haben mir auch eine mod. UE erstellt und diese Versendet. Sievers schrieb mir nur noch dass ich wohl nichts mehr von WF hören werde.
Nunja, dem war nicht so. Am 8.3.13 habe ich eine E-Mail von meinem Anwalt erhalten mit einer Zahlungsverpflichtung von WF als Anhang welche sagt dass ich bis zum 18.3.2013 717€ anstatt 956€ bezahlen soll. Jetzt stehe ich vor der Entscheidung ob ich nichts Zahle, einen Vergleich aushandeln lasse (550€ á 25€ raten da ich momentan ALG2 Empfänger bin) oder die vollen (inzwischen) 717€ bezahle.
Sievers hat mir geraten den Vergleich zu bezahlen da WF in letzter zeit sehr viele Klagen in München einreicht und damit auch erfolgreich ist weil (Zitat von sievers):

Zudem ist die Beweislage häufig schlecht, da sich gewisse Umstände, wie die Belehrung weiterer Anschlussnutzer oder die Frage der Verschlüsselung nach derart langer Zeit nicht mehr nachweisen lassen. Insofern besteht leider durchaus das Risiko, dass die Gegenseite noch eine Klage erhebt und einen Prozess gegen Sie ggf. gewinnt.

Als ich danach fragte, ob WF oft vor Gericht damit geht, ob sie oft gewinnen und falls sie gewinnen wie hoch die Kosten für mir wären bekam ich diese Antwort:
"Ja, viele, die Knazlei Waldorf veröffentlich Ihre vor dem AG München erstrittenen Urteile auch regelmäßig auf deren Homepage unter http://info.waldorf-frommer.de/index.ph" onclick="window.open(this.href); return false; ... artlang=de.

Abgesehen von den Tippfehlern hat diese leider einige meiner Fragen ignoriert.


Meine Fragen:
Bin ich an den falschen Anwalt geraten?
Ist ein Vergleich von 550€ wirklich die beste Option?
Wenn ich diese 550€ bezahle ist dann auch wirklich ruhe?

Jegliche Tipps sind ebenfalls sehr willkommen..

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2135 Beitrag von Steffen » Mittwoch 13. März 2013, 10:41

[quoteemillfated]Bin ich an den falschen Anwalt geraten?[/quoteem]
I. Es waren und sind sehr viele Anwälte der Meinung, das man mit der Abgabe
nur einer mod. UE + 08/15-Schreiben mit der Zahlung bzw. um die Klage herum kommt.

II. Im Gegenzug die Forenwelt, die empfiehlt, das man, wenn man ohne Anwalt
reagieren will, nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt. Risiko einer Klage ist
gegeben und muss jeder dann wie ein Mann - tragen.

Was möchte eine Betroffener denn nach Erhalt eines Abmahnschreiben hören?

I. Wir sind eine starke Kanzlei, wir haben noch keine Klage verloren, bei uns
zahlen Sie schon nichts, mit einem Schreiben von uns haben Sie Ruhe!

II. Pass mal auf, das sind doch alles nur Bettelbriefe, die haben keine Beweise,
die Log-Firma ist ein Witz, das ist eine Abzocke, mod. UE + Nichtzahlen dann hast
Du Ruhe!


Fazit

Das bedeutet, solange man hört, das man nichts bezahlen muss, überhört / überliest
man den Teil mit dem Risiko und denkt sich: Wow, cool - mein I. Anwalt ist der
Größte oder II. das Forum-xyz ist das Coolste. Aber geht diese Milchmädchenrechnung
nicht auf, stellt man sich erbost die Frage: war I. oder II. der / die / das Richtige?



[quoteemillfated]Ist ein Vergleich von 550€ wirklich die beste Option?[/quoteem]

Optionen:
  • 1. weiter abwarten (entweder Verjährung oder Klage)
    2. Vergleich 550 anstreben (muss aber erst durch WF zugestimmt werden)
    3. Vergleichsangebot WF 717 zahlen


[quoteemillfated]Wenn ich diese 550€ bezahle ist dann auch wirklich Ruhe?[/quoteem]
Für den konkreten Abmahnfall -ja!

VG Steffen

Uno
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2136 Beitrag von Uno » Mittwoch 13. März 2013, 11:59

illfated hat geschrieben:Hallo, im Juli 2011 habe ich eine Abmahnung von WF erhalten da ich angeblich einen Constantin Film namens "Wir Sind die Nacht" runtergeladen habe. Da ich vor der Abmahnung noch nicht einmal was von dem Film gehört habe bin ich mir sicher dass ich diese "Tat" nicht begangen habe mein Wifi ist mit WPA2 und 18 Stelligem Passwort abgesichert. Allerdings repariere ich oft PCs von Freunden und benötige Wifi für Treiber-Updates etc.. Es scheint als habe ich ein Torrent-Client vergessen abzuschalten bei einem der PCs und in den 3-4 Minuten muss es wohl passiert sein.
Guten Tag,
zu deinen Aussagen mal kurz:
1. Torrent Clienten hatten im jahr 2011 noch keine Autostart Funktion mit einschalten des Pc´s heißt das diese Antwort von dir nicht so ganz hinkommt.
2. Torrent Programme sind in ihrer Tausch Geschwindigkeit unabhängig von deiner Leitung nur so "schnell" wie du viele tauschpartner hast oder Leute die keine Upload Begrenzung drin haben. Heißt im Klartext wenn der Film nicht schon bei 98% stand reichen 3-4 Minuten nicht aus. Ebenso hätte man dich nicht mit nur 2% des uploades überführen können. Wenn man günstig die Teile zusammen bekommt geht das erst ab 13% dann sieht man einzelne Ausschnitte aus dem Film die man als beweis nehmen könnte ist aber auch unwahrscheinlich.
das dritte jetzt kenn ich nicht genau und sind daher fragen:
3. Woher hat dieser Anwalt deine E-mail adresse ?
4. Wieso findet der Kontakt per E-Mail statt sowas wirkt sehr unseriöus für einen solchen umstand um den es bei dir geht.
5. Falls es wirklich dein Freund war solltest du mit ihm reden war ja dann sein Programm .....

illfated
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2137 Beitrag von illfated » Mittwoch 13. März 2013, 12:40

Uno hat geschrieben:
illfated hat geschrieben:Hallo, im Juli 2011 habe ich eine Abmahnung von WF erhalten da ich angeblich einen Constantin Film namens "Wir Sind die Nacht" runtergeladen habe. Da ich vor der Abmahnung noch nicht einmal was von dem Film gehört habe bin ich mir sicher dass ich diese "Tat" nicht begangen habe mein Wifi ist mit WPA2 und 18 Stelligem Passwort abgesichert. Allerdings repariere ich oft PCs von Freunden und benötige Wifi für Treiber-Updates etc.. Es scheint als habe ich ein Torrent-Client vergessen abzuschalten bei einem der PCs und in den 3-4 Minuten muss es wohl passiert sein.
Guten Tag,
zu deinen Aussagen mal kurz:
1. Torrent Clienten hatten im jahr 2011 noch keine Autostart Funktion mit einschalten des Pc´s heißt das diese Antwort von dir nicht so ganz hinkommt.
2. Torrent Programme sind in ihrer Tausch Geschwindigkeit unabhängig von deiner Leitung nur so "schnell" wie du viele tauschpartner hast oder Leute die keine Upload Begrenzung drin haben. Heißt im Klartext wenn der Film nicht schon bei 98% stand reichen 3-4 Minuten nicht aus. Ebenso hätte man dich nicht mit nur 2% des uploades überführen können. Wenn man günstig die Teile zusammen bekommt geht das erst ab 13% dann sieht man einzelne Ausschnitte aus dem Film die man als beweis nehmen könnte ist aber auch unwahrscheinlich.
das dritte jetzt kenn ich nicht genau und sind daher fragen:
3. Woher hat dieser Anwalt deine E-mail adresse ?
4. Wieso findet der Kontakt per E-Mail statt sowas wirkt sehr unseriöus für einen solchen umstand um den es bei dir geht.
5. Falls es wirklich dein Freund war solltest du mit ihm reden war ja dann sein Programm .....
1. Sorry aber das ist der größte Schwachsinn den ich je gehört habe. Wer was in seinem Autostart einstellt kann komplett selbst konfiguriert werden, wenn du willst kann man auch den Calculator im Autostart haben. Selbst Napster (1999) hatte schon Autostart Funktionen.
2. Darüber weiß ich nichts, ob es fertiggestellt wurde oder nur angeladen wurde.
3. "dieser Anwalt" hat meine E-Mail Adresse weil ich nicht immer übers Telefon erreichbar bin und das so vereinbart wurde.
4. s.o.
5. Gespräch wurde geführt, ändert aber nichts an der Abmahnung/möglichen Klage.

Trask
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2138 Beitrag von Trask » Mittwoch 13. März 2013, 15:34

Hallo!

ich habe ebenfalls eine Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung erhalten.
Die Frage die sich mir stellt, ob derzeit die Taktik des Aussitzens überhaupt zum Erfolg führen kann.
Denn wenn sich automatisch eine Klage anschließt, fahren diejenigen die Probleme in der Beweisführung oder die die schuldig sind mit einer Zahlung wohl besser.
Ist denn überhaupt bei jemandem in diesem Forum von einer Klage nach diesem Punkt oder später abgesehen worden?

Uno
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2139 Beitrag von Uno » Mittwoch 13. März 2013, 23:20

[quote="illfated]


1. Sorry aber das ist der größte Schwachsinn den ich je gehört habe. Wer was in seinem Autostart einstellt kann komplett selbst konfiguriert werden, wenn du willst kann man auch den Calculator im Autostart haben. Selbst Napster (1999) hatte schon Autostart Funktionen.
2. Darüber weiß ich nichts, ob es fertiggestellt wurde oder nur angeladen wurde.
3. "dieser Anwalt" hat meine E-Mail Adresse weil ich nicht immer übers Telefon erreichbar bin und das so vereinbart wurde.
4. s.o.
5. Gespräch wurde geführt, ändert aber nichts an der Abmahnung/möglichen Klage.[/quote]

Von meiner Seite nochmal kurz Napster ist keine P2P Tauschbörse meines wissens nach sondern nur eine Musikdatenbank. Solange du bei denen die Grundgebühr bezahlst stellen diese dir Musik zum Anhören zur Verfügung. Zahlst du nicht mehr ist die Musik für dich auch nicht mehr nutzbar (auch die gedownloadete wenn du nicht den extra Betrag gezahlt hast).
Deine Aussagen bzgl. dem programm könnte ich jetzt sehr genau zerlegen da ich mich mit den Programmen gut auskenne und dein Beschreibung der Lage da starke Lücken enthält das hilft dir aber auch nicht weiter.
das der Anwalt die Adresse von dir hat ging so nicht aus dem ersten Text hervor.
Zum Sachverhalt: Du hast dem Rechner ermöglicht auf das internet zuzugreifen damit ist dein Anschluss der Täter. Dein Freund ist kein Mitglied deiner Familie und nicht Minderjährig, gibst du also an er gehört ihm unterliegst du der Störer Haftung (dies wurde bisher bei Gericht nur bei Familien und minderjährigen verneint) und er deiner jetzigen Abmahnung heißt ihr zahlt mehr.
Ob die gegnerische Seite eine komplette Datei hat (und davon gehe ich aus) oder nur Teile kann dir dein Anwalt sagen wenn er eine Akteneinsicht machen lässt.
das Gespräch selbst hast du Recht ändert nichts am Verfahren war auch nur ein allgemeiner Hinweis.

scmcduck
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2140 Beitrag von scmcduck » Donnerstag 14. März 2013, 09:43

Uno hat geschrieben:[quote="illfated]

Von meiner Seite nochmal kurz Napster ist keine P2P Tauschbörse meines wissens nach sondern nur eine Musikdatenbank. Solange du bei denen die Grundgebühr bezahlst stellen diese dir Musik zum Anhören zur Verfügung. Zahlst du nicht mehr ist die Musik für dich auch nicht mehr nutzbar (auch die gedownloadete wenn du nicht den extra Betrag gezahlt hast).
[/quote][/quote][/quote]

Das Napster von 1999, um das es in diesem Post geht? Hallo? Informiere dich doch bitte einmal über die Historie von Napster, bevor du mit "meines wissens" rauskommst. Wikipedia reicht schon.

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