Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3561 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. Dezember 2013, 11:28

Man muss einmal einwerfen Logfirma hin oder her.

Die Beweise (Glaubhaftmachung, Anschein) haben zumindest erst einmal für das Auskunfts-LG gereicht eine Gestattungsanordnung zu beschließen. Das bedeutet, es gibt erst einmal die tatsächliche Vermutung, das (der vorgeworfene UrhR-Verstoß von der ermittelten P2P-IP ausging und in der späteren Verauskunftung des Providers) der AI verantwortlich ist. Nun und der muss in der sekundären Darlegungslast diese Verantwortlichkeit entkräften.

Dann muss man eben mit Erhalt der Abmahnung Akteneinsicht beantragen und vornehmen. Hier werden doch genau diese Fragen ansatzweise beantwortet, ob der Rechteinhaber aktiv legitimiert ist. Wobei erst mal wieder davon ausgehen kann, für das Auskunfts-LG hat es gereicht.

Akteneinsicht vornehmen, lesen, und diese als Mosaikstein der eigenen Verteidigung sehen.


NoUpload-Client

Natürlich sind diese auf dem Markt und werden auch verwendet. Hier kommt es dann auf den eigenen Vortrag an und wird wohl dann wieder in Richtung Gutachten gehen, ob die Logfirma und was von Dir heruntergeladen hat. Das dauert dann Jahre und verschlingt Geld, wo man schnell mürbe wird. Nicht zur Abschreckung, sondern es ist nicht alles so einfach, wie man es denkt.

VG Steffen

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3562 Beitrag von sempi5 » Mittwoch 4. Dezember 2013, 15:12

Hallo, habe das Inet durchsucht und leider keine guten Antworten gefunden:

Wie fühle ich ein Mahnbescheid aus? Punkt 2 kreuzchen.

Ich bin Volljährig, aber nicht zu Hause: Punkt 6 und 7 durch meine Eltern?
Was machen wir mit Punkt 8/9/10 ? Weglassen?
Punkt 11 ?
Punkt 12 "Bezeichnung des Absenderrs" irgendwie ausfüllen?

Danke im Voraus!


hier ein Muster aus dem Internet: http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms" onclick="window.open(this.href); return false; ... spruch.jpg

geändert: meine sieht bisschen anders aus, als auf dem link

goracusiv
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3563 Beitrag von goracusiv » Mittwoch 4. Dezember 2013, 16:02

Ich kannte das Formular noch nicht, daher beruhen meine Antworten auf gesundem Menschenverstand. Deshalb caveat emptor. Warscheinlich kommt später noch jemand mit besseren Antworten vorbei.

- Du bist volljährig, also würde ich 6-7 leer lassen. Es sei denn du hast einen neuen Vormund bekommen (z.B. durch Entmündigung)?
- 8-10 sind die Daten deines Anwaltes, wenn es vor Gericht gehen sollte. Wenn man keinen hat, würde ich die entweder auslassen oder evtl. mich selbst eintragen. Wobei, vielleicht nimmt einem das die Möglichkeit, sich später noch einen Anwalt dazuzuholen (d.h. man muß sich selbst verteidigen)? Am besten wohl auslassen.
- 11 scheint mir eine Kennung z.B. für die Buchhaltung deines Anwalts zu sein. Würde ich als Privatpersonen ebenfalls auslassen.
- Und die "Bezeichnung" bei 12 sieht mir nicht nach einem Feld aus, das man ausfüllen soll/muss.

goracusiv
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3564 Beitrag von goracusiv » Mittwoch 4. Dezember 2013, 17:25

Ein kurze Frage zur mod.UE: Diese Vorlage ist, was die zu unterlassenden Tätigkeiten angeht, relativ weit gefasst (Internet und/oder WLAN, selbst zugänglich machen und/oder machen lassen, solche Dinge), während die mir vorliegende original-UE hier recht spezifisch ist (konkrete Angabe einer Verbreitungsmethode, sowie kein passives "machen lassen").

Gehe ich richtig in der Annahme, dass das einfach nur der Tatsache geschuldet ist, dass die Vorlage für möglichst viele Personen gleichzeitig verwendbar sein soll - oder hat es damit etwas anderes auf sich? Spielen diese detailierten Angaben in ein implizites Schuldeingeständnis hinein?

Nicht, dass ich von der Vorlage abweichen wollen würde - aber das ist mir bei einem Vergleich doch recht deutlich aufgefallen. Reines Interesse.

edit: Bin woanders über die Antwort gestolpert. Wen es interessiert, es scheinen ganz einfach Akzeptanzgründe zu sein - Je weiter gefasst die UE ist, desto größer die Warscheinlichkeit, dass sie auch angenommen wird.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3565 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 4. Dezember 2013, 17:49

wenn du die modUE als zu weit gefasst ansiehst, kannst du ja die OriginalUE nehmen. WF freut sich darüber. Da steht beispielsweise drin, dass du im Wiederholungsfalle ohne Klage über 5000 Euro zahlen musst, auch sind die OriginalUE meist weiter gefasst bzgl. RI etc. Auch enthält die OriginalUE meist ein Schuldeingeständnis

goracusiv
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3566 Beitrag von goracusiv » Mittwoch 4. Dezember 2013, 23:15

muensteraner hat geschrieben:wenn du die modUE als zu weit gefasst ansiehst, kannst du ja die OriginalUE nehmen.
Davon war nie die Rede. Mich hatten lediglich die Hintergründe interessiert, und das hatte ich auch so dargestellt. Kein Grund gleich agressiv zu werden.

Nochmal für die Langsamen: Ich werde die orig.UE nicht verwenden.
muensteraner hat geschrieben:auch sind die OriginalUE meist weiter gefasst bzgl. RI etc.
Die Abkürzung RI ist mir noch nicht geläufig, bitte klärt mich auf? Danke.
Vermutung: "Rechtliche Instanz"? Dann scheint man mit der origUE "weiter oben" einsteigen zu müssen, d.h. sie wäre tatsächlich enger gefasst.
muensteraner hat geschrieben:Auch enthält die OriginalUE meist ein Schuldeingeständnis
Stimmt, allerdings (für den Laien) einigermassen gut versteckt: Eine Unterschrift unter Formulierung wie "unverzüglich unterlassen" oder "ab sofort einstellen" impliziert eine Zustimmung, dass der beanstandete Verstoß bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich stattfand.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3567 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 5. Dezember 2013, 07:21

RI == Rechteinhaber ?
AI == Anschlussinhaber
MB == Mahnbescheid

Abkürzungen die hier im Forum völlig üblich sind.

herbert
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3568 Beitrag von herbert » Donnerstag 5. Dezember 2013, 10:20

Hallo liebes Foren-Team,

erst einmal herzlichen Dank für die Bereitstellung der Informationen hier im Forum.

Auch ich habe vor einigen Tagen das Abmahnschreiben von WF bekommen.
Es geht um eine Folge einer aktuell in den USA ausgestrahlten TV-Serie.

Schadenersatz 350,00
Aufwendungsersatz 169,50
Gesamtsumme 519,50

Da ich in jedem Fall gerne das Thema vom Tisch haben möchte - da ich meiner Meinung nach (bisher) relativ glimpflich davongekommen bin von den Gebühren her - auf einen Vergleich aus bin, habe ich nochmal eine Frage, die hier im Forum nicht 100% beantwortet wurde:

Da ich nicht ausschließen kann, dass in der Zwischenzeit weitere Folgen bis zum Erhalt des Abmahnschreibens von mir angeboten wurden, muss ich damit rechnen, das WF weitere Folgen von mir in der Hinterhand hat. Die modUE habe ich bereits abgeschickt. Nun die Frage:

Sollte ich das Vergleichsangebot für diese eine abgemahnte Folge bis zur festgesetzten Frist bei WF einreichen oder könnte es sein, dass WF dann eventuelle weitere geloggte Folgen bei mir abmahnt. Oder soll ich noch ein paar Monate abwarten und die üblichen Mahnungen archivieren, sodass man dann davon ausgehen kann, dass WF keine weiteren Folgen geloggt hat?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Empfehlung.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3569 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 5. Dezember 2013, 11:34

modUE versenden und erst mal abwarten, bis alle Abmahnungen eingetroffen sind. Nach 4-6 Monaten kannst du davon ausgehen, dass nichts mehr kommt. Nur aufgrund eines Vergleichsangebotes mahnen die nicht weitere Folgen ab. Wenn die dich geloggt haben, kommt die Abmahnung sowieso höchstwahrscheinlich.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3570 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. Dezember 2013, 11:40

[quoteemherbert]Sollte ich das Vergleichsangebot für diese eine abgemahnte Folge bis zur festgesetzten Frist
bei WF einreichen oder könnte es sein, dass WF dann eventuelle weitere geloggte Folgen bei
mir abmahnt. Oder soll ich noch ein paar Monate abwarten und die üblichen Mahnungen archivieren,
sodass man dann davon ausgehen kann, dass WF keine weiteren Folgen geloggt hat?[/quoteem]

Wir sollten 'mal anders herangehen.

Mit Erhalt eines Abmahnschreibens befindet man sich in einem Zivilrechtsstreit. Dieser beginnt
außergerichtlich -um dem Betroffenen den Weg ohne Klage aufzuzeigen- und kann je nach dem
Status quo -außergerichtlich- beendet werden (Vergleich, Verjährung) oder gerichtlich (MB, Klage).
Bis hin, das das Thema Filesharing-Abmahnungen immer umfangreicher und komplexer wird, was
eigentlich mit Erhalt eine anwaltliche Hilfe erforderlich macht.

Warum? Es geht letztlich um Dein Geld!

Dann sind wir gerade hier wieder bei der vorbenannten Thematik. Einmal die Abfassung der Erklärung
zur Unterlassungsverpflichtung sowie sollte man Erweitern oder Vorbeugen, was passiert bei Folge-
abmahnungen usw.

Ob der Abmahner etwas in Hinterhand hat, hängt doch vom betreffenden Filesharer ab, ob er dabei
geloggt wurde und im Auskunftsprozedere verauskunftet - um abgemahnt werden zu können. Woher soll
ich z.B. dieses wissen? Genau wie, ob der Abmahner z.B. TV-Serien in Folge abmahnt. Ich weiß es nicht!
Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen.

Und um ehrlich zu bleiben, entweder Du hältst dich an die empfohlene Vorgehensweise oder bei keinen
Plan = Anwalt. Denn diese Gedanken hätte man sich machen müssen - bevor man auf das Abmahnschreiben
reagiert.

Und die Wahrheit ist, wer für Lau in ein Forum kommt, um das Geld für einen Anwalt zu sparen,
  • 1. muss mit den laienhaften und vlt. nicht richtigen Antworten -allein- klarkommen
    2. wer billig zahlt, kauft dreifach.
Sicherlich klingt es jetzt dezent kalt, herzlos und entgegen der Ausrichtung des Forums ... eigentlich
nicht, denn dem Betroffenen bringen keine Seifenblasen weiter, die egal wie groß platzen und einen
nass machen, sondern die Wahrheit.


VG Steffen





.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.


Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
    verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Guiltcross
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3571 Beitrag von Guiltcross » Donnerstag 5. Dezember 2013, 12:21

Wir sollten 'mal anders herangehen:

Es ist ein Spiel. Ließ dir die Spielregeln durch. Jedes Spiel ist individuell und nicht übertragbar. Ein paar grundlegende Spielzüge muss man selber treffen. Dein Mitspieler, der dich eingeladen hat, hat dieses Spiel öfters als du gespielt und kennt Tricks. Andere Mitspieler nutzen wie du die Optionskarte sich auszutauschen über mögliche Strategien.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3572 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. Dezember 2013, 12:26

[quoteemGuiltcross]Wir sollten 'mal anders herangehen:
Es ist ein Spiel. Ließ dir die Spielregeln durch. Jedes Spiel ist individuell und nicht übertragbar.[/quoteem]

Mein Vater, Gott sei seiner Seele gnädig, hat immer zu mir gesagt: "Sepp, spiele niemals um Geld, denn man verliert ganz schnell Sack und Pack." Und mein Dad war ein kluger Mensch.

Noch Eindringlicher wird es, wenn man Heute es um münzend sagt:" Anonymer User, spiele niemals um Geld des Anderen, denn dieser verliert ganz schnell Sack und Pack, und du bist weg." ;)

VG Steffen

Boba78
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3573 Beitrag von Boba78 » Donnerstag 5. Dezember 2013, 13:05

Hey,

bin "leider" auch neu im Forum.

Haben von WF eine Abmahnung wegen einer Folge HIMYM Staffel 9 bekommen.
Zu zahlen sind 469,50€. Frist für die UE ist Mitte Dezember.

Die Sache ist nun, dass der Vater der Anschlussinhaber ist und der Sohn für einen Tag zu Besuch da war und höchstwahrscheinlich wirklich gerade diese eine Folge "verbreitet" hat und ansonsten nichts weiter.

Wie sollte man in diesem Fall nun vorgehen.
Der Vater hat diese Tat auf keinen Fall begangen und würde dies auch auf keinen Fall in Zukunft machen, da er weder die Serie kennt noch jemals etwas von Bittorrent und Konsorten gehört hat und auch gar kein Interesse daran hat. Der Sohn wird ebenso keinesfalls auch nur noch irgendetwas über die Leitung des AI laden.

Wäre es sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen um evtl. die Kosten senken zu können? Welcher Anwalt ist aus dem Raum BaWü denn zu empfehlen (oder ist die räumliche Nähe eigentlich gar nicht von Nöten und es gibt einen seriösen Spezialisten im Netz?)

Eine mod.UE soll ja soweit ich schon gelesen habe auf jeden Fall abgegeben werden, doch schafft man es auch selbst Kosten zu "sparen"?.

Also wie ihr seht wären wir bereit zu bezahlen, wenn wir denn die Sache so möglichst schnell aus der Welt schaffen können. Wenn es nicht die vollen 469€ wären, wäre das natürlich erfreulich und soweit ich gelesen habe kommt die direkte Begleichung der Kosten einem Schuldeingeständnis gleich (was ja nicht richtig ist aus Sicht des Vaters)

Über 3 Jahre aussitzen (inkl. Anrufe, Bettelbriefe, MB etc. pp.) möchte sich der Vater auch nicht antun.

Grüße und Danke im voraus!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3574 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. Dezember 2013, 13:08

Wie sollte man in diesem Fall nun vorgehen?
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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Anwälte nach der empfohlenen Liste für den Raum BaWÜ - Link

VG Steffen

Boba78
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3575 Beitrag von Boba78 » Donnerstag 5. Dezember 2013, 13:59

das heißt du rätst dazu nicht zu zahlen?

Gehen wir mal davon wir holen uns einen RA.
Dieser setzt gemeinsam mit uns eine modUE auf und versucht einen Vergleich zu erreichen.

Was für Kosten für den RA kommen da auf einen zu?

Was für ein Vergleich ist realistisch?

Gibt es hier im Forum Erfahrungswerte was anstatt der 469,50€ letztendlich an Kosten rauskamen?

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3576 Beitrag von mrpinkeyes » Donnerstag 5. Dezember 2013, 16:26

Ich schätze mal
Anwalt 150
Vergleich 300
kommt fast das selber raus

Selbst 350 versuchen

Oder vielleicht auf der Winterschlussverkauf warten.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3577 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 5. Dezember 2013, 17:01

mrpinkeyes hat geschrieben:Ich schätze mal
Anwalt 150
Vergleich 300
kommt fast das selber raus

Selbst 350 versuchen

Oder vielleicht auf der Winterschlussverkauf warten.
wenn man selbst Täter ist und bei Abmahnungen von 450 Euro bringt der Anwalt keine Reduzierung der Kosten. Wenn man sich vergleichen will, kann man das auch ohne Anwalt tun.

Silverarrow
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3578 Beitrag von Silverarrow » Donnerstag 5. Dezember 2013, 18:20

Hallo Zusammen,

nun hat es mich auch erwischt. Gestern ein Schreiben von Waldorf Frommer erhalten. Vorwurf Filesharing, Film der Twentieth Century Fox. Soweit auch alles korrekt. Film, IP, Hashtag, Uhrzeit stimmen. Beschluss Landgericht liegt bei.

Vergleichsangebot.
Schadenersatz 600 Euro
Aufwendungssatz 215 Euro
Summe 815 Euro

UE soll bis 13.12 abgegeben werden. Zahlungsfrist endet am 23.12.13

Fragen:
1. Ich habe gelesen, dass der abmahnende Anwalt nur 143 Euro plus 20 Euro Unkostenpauschale in Rechnung stellen darf. Ist das bindend, oder ist das nur eine Leitlinie?

2. Gibt es Richtlinien für die Schadenersatzsumme?

3. Kann man irgendwie nachweisen, dass man eine Datei nur gedownloaded, aber nicht geuploaded hat, oder ist das technisch bei einem Bittorrentprogramm gar nicht machbar?

4. Der Text der UE lautet wie folgt:
Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages

Hiermit verpflichtet sich:
Meine Anschrift

gegenüber
Anschrift Twentieth Century Fox

es ab sofort zu unterlassen das Werk
Name des Films

oder Teile daraus über die Tauschbörse bittorrent im Internet zum elektronischen Abruf bereitzustellen.

Der Anschlussinhaber verpflichtet sich gegenüber der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für jeden weiteren einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiederhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.

Ort, den xxxxxx
Unterschrift


Wenn ich mir das durchlese, dann bezieht sich das nach meinem Verständnis nur auf den einen Film. Ist es, wenn ich diese UE unterzeichne, ein indirektes Schuldeingeständnis? Das ist mir nicht ganz klar. UNd was hat ein Schuldeingeständnis für rechtliche Folgen?

Vielen Dank & Grüße
Silverarrow

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3579 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 5. Dezember 2013, 18:34

Silverarrow hat geschrieben: 1. Ich habe gelesen, dass der abmahnende Anwalt nur 143 Euro plus 20 Euro Unkostenpauschale in Rechnung stellen darf. Ist das bindend, oder ist das nur eine Leitlinie?
da scheiden sich die Geister. WF zieht 1000 Euro Streiwert + Schadensersatz zur Berechnung der Anwaltgebühren heran.
2. Gibt es Richtlinien für die Schadenersatzsumme?
nein, im Streitfall muss eben ein Gericht entscheiden. Dass es keinen Richtwert gibt, siehst du schon daran, dass die Kanzleien nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Schadensersatzsumme nach oben gesetzt haben
3. Kann man irgendwie nachweisen, dass man eine Datei nur gedownloaded, aber nicht geuploaded hat, oder ist das technisch bei einem Bittorrentprogramm gar nicht machbar?
mit einem normalen Torrentclient ist es nahezu unmöglich. Dann müsstest du schon einen no-Upload-Client installiert haben. Um das nachzuweisen bräuchtest du dann ein Gutachten.

Wenn ich mir das durchlese, dann bezieht sich das nach meinem Verständnis nur auf den einen Film. Ist es, wenn ich diese UE unterzeichne, ein indirektes Schuldeingeständnis? Das ist mir nicht ganz klar. UNd was hat ein Schuldeingeständnis für rechtliche Folgen?
klar nur ein Film. Den, der mit dieser Abmahnung abgemahnt wird. Wenn die dich ´bei mehreren Filmen dieses RI geloggt hätten, wären möglicherweise mehrere Filme aufgelistet gewesen.
Hiermit verpflichtet sich:
Meine Anschrift

gegenüber
Anschrift Twentieth Century Fox

es ab sofort zu unterlassen das Werk
Name des Films

oder Teile daraus über die Tauschbörse bittorrent im Internet zum elektronischen Abruf bereitzustellen.
diese UE ist kein indirektes Schuldeingeständnis, sondern ein direktes. Denn darin steht ja "verpflichte ich mich, es sofort zu unterlassen das Werk über ... bereitzustellen. Damit gestehst du ja ein, das Werk selbst verbreitet zu haben. Die Folge wäre, dass du auf jeden Fall bezahlen musst und keinerlei Chance vor Gericht hast.

VG

freddred
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 5. Dezember 2013, 21:22

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3580 Beitrag von freddred » Donnerstag 5. Dezember 2013, 21:30

Hey.. ich hab auch Post von den netten Anwälten bekommen!

Also nicht ich, sondern mein Mitbewohner. Wir sind eine 3er WG und der Internetanschluss läuft über seinen Namen.

Es geht um Serien ist ja auch irrelevant!

815Euro wollen die von uns haben. Die sollen via BitTorrent angeboten wurden sein.
Wir haben zwei Probleme, das erste ist das KEINER von uns jemals Bittorent benutz hat oder es auf seinem Rechner hatte. Meine beiden Mitbewohner wussten noch nichtmal was es ist!
Das andere ist, das wir drei zu dem gelochten Zeitpunkt gar nicht dagewesen sind, die eine war in ihrer Heimat, mein Mitbewohner war bei nem Kumpel und ich war im Kino..-.-

Und nun? Verbraucherzentrale hat morgen leider keine Beartungstermine, wegen Freitag..:(

Was sagt ihr dazu?

Gruß

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