Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin,
hat einer schon den Bericht heute von Golem gelesen ?
wurde schon gepostet viewtopic.php?f=17&t=15&p=29879&hilit=109%2F13#p29881
Hamburger Gericht begrenzt Anwaltskosten bei Abmahnungen auf 150 Euro
http://www.golem.de/news/filesharing-ge ... 01069.html" onclick="window.open(this.href); return false;
hat einer schon den Bericht heute von Golem gelesen ?
wurde schon gepostet viewtopic.php?f=17&t=15&p=29879&hilit=109%2F13#p29881
Hamburger Gericht begrenzt Anwaltskosten bei Abmahnungen auf 150 Euro
http://www.golem.de/news/filesharing-ge ... 01069.html" onclick="window.open(this.href); return false;
- JohnnyWalker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Naja naja:michiman hat geschrieben:Moin,
hat einer schon den Bericht heute von Golem gelesen ?
wurde schon gepostet viewtopic.php?f=17&t=15&p=29879&hilit=109%2F13#p29881
Hamburger Gericht begrenzt Anwaltskosten bei Abmahnungen auf 150 Euro
http://www.golem.de/news/filesharing-ge" onclick="window.open(this.href); return false; ... 01069.html
Ein Sprecher der Verbraucherzentrale erklärte Golem.de: "Es ist nur ein Amtsgericht, also das unterste Gericht, das es gibt. Aber uns war wichtig, dieses Signal in die Welt zu senden, dass es überhaupt Gerichte gibt, die sich kritisch damit auseinandersetzen, dass horrende Anwaltskosten entstehen. Vielleicht folgen dem ja andere Gerichte auch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich."
Es ist halt nur ein kleines Gericht. In wie weit das auf WF zutrifft gilt abzuwarten. Aber sowas klärt sich doch erst, wenn man in einem Klageverfahren ist bzw. beim Gericht...
Bin auch seit einem Monat bei Punkt 5. Fall 2010.
Wenn MB kommen würde, dann bin ich wenn überhaupt erst in einem Jahr raus...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hier einmal ein Bericht eines Rechtsanwaltes, der aufzeigt, wie unterschiedlich das Ermessen (in punkto: Gegenstandwert) nur allein an einen Gerichtsstandort wie Hamburg ist.
Zersplitterung der Rechtsprechung bei Filesharingklagen in Hamburg
Stefan Lutz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht
Kira-von-Preußen-Weg 1
28357 Bremen
Telefon: +49 421 3 22 88 90
Telefax: +49 421 3 22 88 99
E-Mail: info@hb-law.de
Internet: http://www.hb-law.de" onclick="window.open(this.href); return false;
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Was derzeit am Amtsgericht Hamburg-Mitte in Filesharingeklagen passiert ist kaum mehr zu erklären und hat mit einer gesicherten Rechtsprechung nichts mehr zu tun. Der Ausgang eines solchen Verfahrens gleicht einem Würfelspiel und kann nicht mehr verlässlich prognostiziert werden.
Während sich der Richter der Abteilung 22a mit Hinweisbeschluss vom 13.6.2013 - 22a C 93/13 - für örtlich unzuständig erklärte, halten sich die Richter der anderen Abteilungen durchaus für örtlich zuständig. Der letzte Beschluss der Abteilung 31a - Beschluss vom 24.7.2013 - 31a C 109/13, wonach für Filesharingklagen nur noch ein Gegenstandswert von 1.000,- EUR anzusetzen sei, fand im Internet großen Zuspruch. Man sprach bereits von einem Ende der horrenden Streitwerte am Amtsgericht Hamburg-Mitte. Nicht so erfreut sein dürften Beklagte, welche vor die Abteilung 36a des AG Hamburg gezerrt werden. Dort wurde in der heutigen mündlichen Verhandlung über die Possen der Kollegen der Abteilung 22a und 31a nur müde gelächelt und ein Gegenstandswert von 27.300,- EUR für das behauptete Tauschen eines Musikalbums als völlig legitim angesehen.
Wer also aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes in die Zuständigkeit der Abteilung 22a gelangt, hat gute Chancen, nicht nach Hamburg anreisen zu müssen. Bei der Abteilung 31a hingegen kommt man mit knapp 150,- EUR davon, während man bei der Abteilung 36a sein blaues Wunder erleben kann. Einheitliche Rechtsprechung sieht anders aus meine Herren.
______________________________________
Quelle: IT RA Lutz - Bremen
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Zersplitterung der Rechtsprechung bei Filesharingklagen in Hamburg
Stefan Lutz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht
Kira-von-Preußen-Weg 1
28357 Bremen
Telefon: +49 421 3 22 88 90
Telefax: +49 421 3 22 88 99
E-Mail: info@hb-law.de
Internet: http://www.hb-law.de" onclick="window.open(this.href); return false;
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Was derzeit am Amtsgericht Hamburg-Mitte in Filesharingeklagen passiert ist kaum mehr zu erklären und hat mit einer gesicherten Rechtsprechung nichts mehr zu tun. Der Ausgang eines solchen Verfahrens gleicht einem Würfelspiel und kann nicht mehr verlässlich prognostiziert werden.
Während sich der Richter der Abteilung 22a mit Hinweisbeschluss vom 13.6.2013 - 22a C 93/13 - für örtlich unzuständig erklärte, halten sich die Richter der anderen Abteilungen durchaus für örtlich zuständig. Der letzte Beschluss der Abteilung 31a - Beschluss vom 24.7.2013 - 31a C 109/13, wonach für Filesharingklagen nur noch ein Gegenstandswert von 1.000,- EUR anzusetzen sei, fand im Internet großen Zuspruch. Man sprach bereits von einem Ende der horrenden Streitwerte am Amtsgericht Hamburg-Mitte. Nicht so erfreut sein dürften Beklagte, welche vor die Abteilung 36a des AG Hamburg gezerrt werden. Dort wurde in der heutigen mündlichen Verhandlung über die Possen der Kollegen der Abteilung 22a und 31a nur müde gelächelt und ein Gegenstandswert von 27.300,- EUR für das behauptete Tauschen eines Musikalbums als völlig legitim angesehen.
Wer also aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes in die Zuständigkeit der Abteilung 22a gelangt, hat gute Chancen, nicht nach Hamburg anreisen zu müssen. Bei der Abteilung 31a hingegen kommt man mit knapp 150,- EUR davon, während man bei der Abteilung 36a sein blaues Wunder erleben kann. Einheitliche Rechtsprechung sieht anders aus meine Herren.
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Quelle: IT RA Lutz - Bremen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin zusammen.
Ich hatte die Mod UE Ende November 2011 abgeschickt. Hatte lange Zeit Ruhe und bin jetzt auch in den Kreis der Angeschriebenen gelandet. Habe heute eine -Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung- geschickt bekommen. Wenn ich bis jetzt so alles richtig gelesen habe, wäre es wahrscheinlich die sinnigste Option erstmal garnichts zu machen außer lochen und abheften, richtig?
Jetzt kommt bei mir aber ein andere Fall noch dazu. Ich befinde mich in Privat Insolvenz und frage mich ob diese Anwaltskanzlei mir in diesem Verfahren schädigen kann. Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt oder kann mir jemand dazu Tipps geben?
Wie lange dauert es bis das nächste Schreiben kommt bzw. wann könnte was vom Inkasso kommen?
Ich hatte die Mod UE Ende November 2011 abgeschickt. Hatte lange Zeit Ruhe und bin jetzt auch in den Kreis der Angeschriebenen gelandet. Habe heute eine -Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung- geschickt bekommen. Wenn ich bis jetzt so alles richtig gelesen habe, wäre es wahrscheinlich die sinnigste Option erstmal garnichts zu machen außer lochen und abheften, richtig?
Jetzt kommt bei mir aber ein andere Fall noch dazu. Ich befinde mich in Privat Insolvenz und frage mich ob diese Anwaltskanzlei mir in diesem Verfahren schädigen kann. Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt oder kann mir jemand dazu Tipps geben?
Wie lange dauert es bis das nächste Schreiben kommt bzw. wann könnte was vom Inkasso kommen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemMark1976]Ich hatte die Mod UE Ende November 2011 abgeschickt. Hatte lange Zeit Ruhe und bin jetzt auch in den Kreis der Angeschriebenen gelandet. Habe heute eine -Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung- geschickt bekommen. Wenn ich bis jetzt so alles richtig gelesen habe, wäre es wahrscheinlich die sinnigste Option erstmal gar nichts zu machen außer lochen und abheften, richtig?[/quoteem]
Das ist Deine Entscheidung. Jeder, der nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, hat für sich selbst gewählt: entweder Verjährung oder Klage!
[quoteemMark1976]Jetzt kommt bei mir aber ein anderer Fall noch dazu. Ich befinde mich in Privat-Insolvenz und frage mich, ob diese Anwaltskanzlei mir in diesem Verfahren schädigen kann. Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt oder kann mir jemand dazu Tipps geben?[/quoteem]
Ein Urteil - selbst ein negatives - hat keinen Einfluss auf ein laufendes Insolvenzverfahren und würde als neue Schuld gelten.
[quoteemMark1976]Wie lange dauert es, bis das nächste Schreiben kommt bzw. wann könnte was vom Inkasso kommen?[/quoteem]
Wie lange es dauert, kann man nicht mit Bestimmtheit sagen. Man hat eben gem. § 102 UrhG i.V.m. §§ 195, 196 BGB = 3 Jahre Zeit die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
WF bzw. die Rechteinhaber setzt bislang auch kein Inkasso ein.
::::::::::::::::::::::::::::::
Hallo @All,
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
VG Steffen
Das ist Deine Entscheidung. Jeder, der nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, hat für sich selbst gewählt: entweder Verjährung oder Klage!
[quoteemMark1976]Jetzt kommt bei mir aber ein anderer Fall noch dazu. Ich befinde mich in Privat-Insolvenz und frage mich, ob diese Anwaltskanzlei mir in diesem Verfahren schädigen kann. Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt oder kann mir jemand dazu Tipps geben?[/quoteem]
Ein Urteil - selbst ein negatives - hat keinen Einfluss auf ein laufendes Insolvenzverfahren und würde als neue Schuld gelten.
[quoteemMark1976]Wie lange dauert es, bis das nächste Schreiben kommt bzw. wann könnte was vom Inkasso kommen?[/quoteem]
Wie lange es dauert, kann man nicht mit Bestimmtheit sagen. Man hat eben gem. § 102 UrhG i.V.m. §§ 195, 196 BGB = 3 Jahre Zeit die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
WF bzw. die Rechteinhaber setzt bislang auch kein Inkasso ein.
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Hallo @All,
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
"Ein Urteil - selbst ein negatives - hat keinen Einfluss auf ein laufendes Insolvenzverfahren und würde als neue Schuld gelten."
Das ist ja genau das was mir Sorgen bereitet. Eine neue Schuld. Wenn man sich im laufenden Insolvenzverfahren befindet darf man sich halt nichts erlauben. Mich würde interessieren was passieren würde, wenn ich vor ein Gericht komme und dann für schuldig erklärt werde sprich zu zahlen habe. Würde dadurch meine Wohlverhaltensphase gestört werden?
Das ist ja genau das was mir Sorgen bereitet. Eine neue Schuld. Wenn man sich im laufenden Insolvenzverfahren befindet darf man sich halt nichts erlauben. Mich würde interessieren was passieren würde, wenn ich vor ein Gericht komme und dann für schuldig erklärt werde sprich zu zahlen habe. Würde dadurch meine Wohlverhaltensphase gestört werden?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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"Ein Urteil - selbst ein negatives - hat keinen Einfluss auf ein laufendes Insolvenzverfahren und würde als neue Schuld gelten."
Entstehen aber neue Schulden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, haftet man wiederum ganz normal für diese Schulden. Das heißt, für neue Schulden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es keine Restschuldbefreiung.
Aber es gibt dabei ein Problem: Erfährt einer der alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er die Versagung der Restschuldbefreiung verlangen. Dann war alles umsonst, die alten Schulden leben wieder auf.
Das heißt, im Klagefall sollte man unbedingt mit seinem Anwalt eine außergerichtliche Schuldenbereinigung anstreben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Na dann heißt es wohl wirklich abwarten und erst im Klagefall bzw. kurz vor der Klage Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen. Was meinst du, wann wäre da der beste Moment mit einem Anwalt zu sprechen. Nach welchem Schreiben von WF?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mit Erhalt von Gerichtspost!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo erstmal, habe ebenfalls Post von WF bekomen. Ich dachte erst, das ich Rechtschutz einschalte, aber die greift nicht. Trotzdem bekam ich am Telefon den Tip und den Verweis auf diese Webseite. Und ich soll die mod UE abgeben. Ich habe das dann auch gemacht. Das ganze ließ mir trotzdem keine Ruhe, und ich stellte Nachforschungen im Internet, und fand heraus das es doch besser wäre einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Es ging mir darum das diese Abmahnung einen richtigen Abschluss findet ohne ständig genervt zu werden und zweitens eine Kostenreduzierung. Da die WF Kanzlei von mir 1028 Eur. haben will. Da der Anwalt die Abmahnung ganz abwehren kann bzw. eine Einigung vereinbaren kann. Jetzt kann der Anwalt das ganze von Anfang an begleiten und weiß wann es ernst wird um eine Außergerichtliche Einigung zu vereinbaren, und die Kosten für eigenen Rechtsanwalt kann man auf Honorarbasis vereinbaren. Weil, so hat er es mir gesagt, wenn es vor Gericht geht, und mann dann einen Rechtsanwalt hinzuzieht dann wird es teuer. Und die WF machen ernst. Ich persönlich glaube nicht das die Leute die nur im Internet irgendwelche vorgefertigten Sachen ausdrucken und versuchen auf eigene Faust ohne juristische Vorkenntnisse die Sache abzuschließen einen erfolg haben werden. Wie gesagt, das ist meine persönliche Einschätzung. MfG
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Einen Rechtsanwalt hinzuziehen ist Deine eigene Entscheidung, aber eine sehr teure, denn kein Rechtsanwalt arbeitet umsonst.Praetorianer hat geschrieben:Hallo erstmal, habe ebenfalls Post von WF bekomen. Ich dachte erst, das ich Rechtschutz einschalte, aber die greift nicht. Trotzdem bekam ich am Telefon den Tip und den Verweis auf diese Webseite. Und ich soll die mod UE abgeben. Ich habe das dann auch gemacht. Das ganze ließ mir trotzdem keine Ruhe, und ich stellte Nachforschungen im Internet, und fand heraus das es doch besser wäre einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Es ging mir darum das diese Abmahnung einen richtigen Abschluss findet ohne ständig genervt zu werden und zweitens eine Kostenreduzierung. Da die WF Kanzlei von mir 1028 Eur. haben will. Da der Anwalt die Abmahnung ganz abwehren kann bzw. eine Einigung vereinbaren kann. Jetzt kann der Anwalt das ganze von Anfang an begleiten und weiß wann es ernst wird um eine Außergerichtliche Einigung zu vereinbaren, und die Kosten für eigenen Rechtsanwalt kann man auf Honorarbasis vereinbaren. Weil, so hat er es mir gesagt, wenn es vor Gericht geht, und mann dann einen Rechtsanwalt hinzuzieht dann wird es teuer. Und die WF machen ernst. Ich persönlich glaube nicht das die Leute die nur im Internet irgendwelche vorgefertigten Sachen ausdrucken und versuchen auf eigene Faust ohne juristische Vorkenntnisse die Sache abzuschließen einen erfolg haben werden. Wie gesagt, das ist meine persönliche Einschätzung. MfG
Ich bin 2009 abgemahnt worden (905,-€). Habe alles laufen lassen, dem Mahnbescheid widersprochen, und dann bei der Mitteilung vom Amtsgericht München das die Klage vorbereitet wird, einen Vergleich angestrebt.
Jetzt zahle ich erheblich weniger als die ursprünglichen Kosten, und das alles ohne teuren Anwalt.
Aber manche wollen ja lieber mehr zahlen, denn bei feststehender Schuld kann der Anwalt auch nicht viel machen, sondern nur noch für sich kassieren. Du wirst am Ende mit Sicherheit mehr zahlen.
mfg
diding
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo
Bin auch bei punkt 4, vorbereitung klageverfahren
Sollte ich jetzt vergleichen, oder erst nach dem Mahnschreiben?
Kann ich das wie du sagst im Mahnbescheid reinschreiben mit dem vergleich?
und sollte ich den vergleich schriftlich oder mündlich machen?
Achja, und wo gibs ein musterschreiben für den vergleic.
danke
Bin auch bei punkt 4, vorbereitung klageverfahren
Sollte ich jetzt vergleichen, oder erst nach dem Mahnschreiben?
Kann ich das wie du sagst im Mahnbescheid reinschreiben mit dem vergleich?
und sollte ich den vergleich schriftlich oder mündlich machen?
Achja, und wo gibs ein musterschreiben für den vergleic.
danke
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- Registriert: Freitag 23. August 2013, 09:39
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich kann nur zitieren was hier im Thread bereits geschrieben wurde.
@diding : Zitat;"Wer zahlen will, kann sich privat mit der Gegenseite vergleichen. Hier kann man Geld sparen. Besser gesagt -
konnte. Die Gegenseite hat mittlerweile n.m.M. reagiert auf die “Schnäppchenjäger“. Z.B. bei Sasse & Partner,
waren früher EUR 400,- möglich - heute nur noch EUR 600,- (von 750); bei Waldorf, sie gehen fast nicht mehr
unter EUR 550,-. Manche akzeptieren überhaupt keinen Vergleich." Zitat ende.
Ausserdem weißt du das garnicht weil du selbst keinen eingeschaltet hast für deine Angelegenheit.
Gruß
@diding : Zitat;"Wer zahlen will, kann sich privat mit der Gegenseite vergleichen. Hier kann man Geld sparen. Besser gesagt -
konnte. Die Gegenseite hat mittlerweile n.m.M. reagiert auf die “Schnäppchenjäger“. Z.B. bei Sasse & Partner,
waren früher EUR 400,- möglich - heute nur noch EUR 600,- (von 750); bei Waldorf, sie gehen fast nicht mehr
unter EUR 550,-. Manche akzeptieren überhaupt keinen Vergleich." Zitat ende.
Ausserdem weißt du das garnicht weil du selbst keinen eingeschaltet hast für deine Angelegenheit.
Gruß
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- Beiträge: 8
- Registriert: Mittwoch 14. August 2013, 11:13
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich muss doch keinen anwalt für einen vergleich einschalten.
Kommt mir ja dann nicht billiger mit den anwalt kosten.
Ob frommer sich mit 600euro einlassen wird?
Jemand Erfahrung?
Kommt mir ja dann nicht billiger mit den anwalt kosten.
Ob frommer sich mit 600euro einlassen wird?
Jemand Erfahrung?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Praetorianer
wenn dem so ist... also WF akzeptiert nichts unter 550 €... und wenn ich dazu dann Deine Honorarabmachung mit Deinem Anwalt addiere...
ich kenne mich mit den Gebühren nicht so aus aber ich denke mal..das sollte sich bestimmt auch in den Regionen von 250 -300 € (vorsichtig geschätzt) bewegen...
Dann frage ich mich wirklich, wo Deine Ersparnis liegt?
Hättest Du dich direkt nach dem ersten Schreiben von WF mit denen verglichen... wäre doch Deine Angelegenheit schon längst Schnee von gestern.
Wozu dann den direkten Umweg über einen Anwalt suchen? Wenn deine Ersparnis eh gegen Null tendiert?
***
Es ist auch völlig okay, daß du für Dich persönlich die Entscheidung gefällt hast dich zu vergleichen.
Es ist auch völlig okay, daß Du Dich persönlich für die direkte Einschaltung eines Rechtsanwaltes entschieden hast.
Nur wenn ich so deinen vorherigen Thread lese... kommt es mir so vor, als seist du der Meinung : NUR Dein persönliches Vorgehen ist das Richtige.
Wenn du Dir mal die Mühe gibst Dich auch in älteren Beiträgen des Forums einzulesen, oder es sogar mal GANZ durchzulesen?, wirst du bestimmt auch Meinungen anderer User finden, die es gänzlich anders sehen. Es gibt Betroffene, die durchaus auch ohne juristische Kenntnisse, sich selbst verglichen haben und auch andere, die ihre Verjährung erreicht haben...
Wenn Du dieses Forum mit Aufmerksamkeit angesehen hast, wirst Du des öfteren auch den Hinweis von Steffen gelesen haben:
Dieses Forum bietet nur Informationen..aber
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
In sofern...JEDER entscheidet sich selbst, ob und wie er reagiert und vorgeht.
wenn dem so ist... also WF akzeptiert nichts unter 550 €... und wenn ich dazu dann Deine Honorarabmachung mit Deinem Anwalt addiere...
ich kenne mich mit den Gebühren nicht so aus aber ich denke mal..das sollte sich bestimmt auch in den Regionen von 250 -300 € (vorsichtig geschätzt) bewegen...
Dann frage ich mich wirklich, wo Deine Ersparnis liegt?
Hättest Du dich direkt nach dem ersten Schreiben von WF mit denen verglichen... wäre doch Deine Angelegenheit schon längst Schnee von gestern.
Wozu dann den direkten Umweg über einen Anwalt suchen? Wenn deine Ersparnis eh gegen Null tendiert?
***
Es ist auch völlig okay, daß du für Dich persönlich die Entscheidung gefällt hast dich zu vergleichen.
Es ist auch völlig okay, daß Du Dich persönlich für die direkte Einschaltung eines Rechtsanwaltes entschieden hast.
Nur wenn ich so deinen vorherigen Thread lese... kommt es mir so vor, als seist du der Meinung : NUR Dein persönliches Vorgehen ist das Richtige.
Wenn du Dir mal die Mühe gibst Dich auch in älteren Beiträgen des Forums einzulesen, oder es sogar mal GANZ durchzulesen?, wirst du bestimmt auch Meinungen anderer User finden, die es gänzlich anders sehen. Es gibt Betroffene, die durchaus auch ohne juristische Kenntnisse, sich selbst verglichen haben und auch andere, die ihre Verjährung erreicht haben...
Wenn Du dieses Forum mit Aufmerksamkeit angesehen hast, wirst Du des öfteren auch den Hinweis von Steffen gelesen haben:
Dieses Forum bietet nur Informationen..aber
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
In sofern...JEDER entscheidet sich selbst, ob und wie er reagiert und vorgeht.
Praetorianer hat geschrieben:Ich kann nur zitieren was hier im Thread bereits geschrieben wurde.
@diding : Zitat;"Wer zahlen will, kann sich privat mit der Gegenseite vergleichen. Hier kann man Geld sparen. Besser gesagt -
konnte. Die Gegenseite hat mittlerweile n.m.M. reagiert auf die “Schnäppchenjäger“. Z.B. bei Sasse & Partner,
waren früher EUR 400,- möglich - heute nur noch EUR 600,- (von 750); bei Waldorf, sie gehen fast nicht mehr
unter EUR 550,-. Manche akzeptieren überhaupt keinen Vergleich." Zitat ende.
Ausserdem weißt du das garnicht weil du selbst keinen eingeschaltet hast für deine Angelegenheit.
Gruß
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Etwas unklar, was soll ich nicht wissen weil ich was wo nicht eingeschaltet habe ??Praetorianer hat geschrieben:Ich kann nur zitieren was hier im Thread bereits geschrieben wurde.
@diding : Zitat;"Wer zahlen will, kann sich privat mit der Gegenseite vergleichen. Hier kann man Geld sparen. Besser gesagt -
konnte. Die Gegenseite hat mittlerweile n.m.M. reagiert auf die “Schnäppchenjäger“. Z.B. bei Sasse & Partner,
waren früher EUR 400,- möglich - heute nur noch EUR 600,- (von 750); bei Waldorf, sie gehen fast nicht mehr
unter EUR 550,-. Manche akzeptieren überhaupt keinen Vergleich." Zitat ende.
Ausserdem weißt du das garnicht weil du selbst keinen eingeschaltet hast für deine Angelegenheit.
Gruß
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
ist eine Hypothese, du weißt nicht was passiert wäre, wenn du einen Anwalt eingeschaltet hättest :-)
zum ganzen Abmahnwahn mal meine Meinung:
Ich habe insgesamt 4 Abmahnungen von unterschiedlichen Kanzleien erhalten. Alle verjähren Ende 2013.
Am meisten "gebettelt" wurde von WF. Bei der ersten Abmahnung (Sasse und Partner) habe ich einen Anwalt eingeschaltet und bin bei den anderen drei Fällen ohne Anwalt wie im Fall mit Anwalt vorgegangen.
Ich warte bei allen vier Fällen ab bis zum bitteren Ende.
Geforderte Gesamtsumme 3500 Euro, bislang investiert 300 Euro.
Selbst wenn ich einmal verklagt werde, hab ich noch deutlich weniger ausgegeben als die ursprünglich geforderte Summe.
Grüße
zum ganzen Abmahnwahn mal meine Meinung:
Ich habe insgesamt 4 Abmahnungen von unterschiedlichen Kanzleien erhalten. Alle verjähren Ende 2013.
Am meisten "gebettelt" wurde von WF. Bei der ersten Abmahnung (Sasse und Partner) habe ich einen Anwalt eingeschaltet und bin bei den anderen drei Fällen ohne Anwalt wie im Fall mit Anwalt vorgegangen.
Ich warte bei allen vier Fällen ab bis zum bitteren Ende.
Geforderte Gesamtsumme 3500 Euro, bislang investiert 300 Euro.
Selbst wenn ich einmal verklagt werde, hab ich noch deutlich weniger ausgegeben als die ursprünglich geforderte Summe.
Grüße
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Sehe ich etwas anders. Ich weiß genau was passiert wäre wenn ich einen Anwalt eingeschaltet hätte. Ich hätte durch die Anwaltskosten erheblich mehr gezahlt als jetzt bei meinem Vergleich. Da ich tatsächlich schuldig bin, hätte auch der beste Anwalt nicht soviel runtergekriegt. Soweit ich weiß hat ein Anwalt studiert um Geld zu verdienen und nicht Mitglied bei der Heisarmee zu werden, will damit sagen die arbeiten nicht umsonst.tutsmc hat geschrieben:ist eine Hypothese, du weißt nicht was passiert wäre, wenn du einen Anwalt eingeschaltet hättest :-)
zum ganzen Abmahnwahn mal meine Meinung:
Ich habe insgesamt 4 Abmahnungen von unterschiedlichen Kanzleien erhalten. Alle verjähren Ende 2013.
Am meisten "gebettelt" wurde von WF. Bei der ersten Abmahnung (Sasse und Partner) habe ich einen Anwalt eingeschaltet und bin bei den anderen drei Fällen ohne Anwalt wie im Fall mit Anwalt vorgegangen.
Ich warte bei allen vier Fällen ab bis zum bitteren Ende.
Geforderte Gesamtsumme 3500 Euro, bislang investiert 300 Euro.
Selbst wenn ich einmal verklagt werde, hab ich noch deutlich weniger ausgegeben als die ursprünglich geforderte Summe.
Grüße
mfg
diding
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemtutsmc]Am meisten "gebettelt" wurde von WF.[/quoteem]
Ich bin mit solcher Wortwahl immer vorsichtig. Denn seit Ende 2010 ist ersichtlich, das mit Eintreffen von Gerichtspost der Betreffende dann, seine heroischen (Foren-)Postings nicht mehr kennt und jetzt einen kostengünstigen Vergleich bettelt!
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Ich bin mit solcher Wortwahl immer vorsichtig. Denn seit Ende 2010 ist ersichtlich, das mit Eintreffen von Gerichtspost der Betreffende dann, seine heroischen (Foren-)Postings nicht mehr kennt und jetzt einen kostengünstigen Vergleich bettelt!
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Deswegen die Anführungszeichen