Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich weiß nicht , was das mit Verwirrung zu tun hat. Aber jetzt verstehe ich, warum die Postings bzgl. der Klagewahrscheinlichkeit gelöscht wurden. Wahrscheinlichkeit war da jemand verwirrt. Ich finde es einfach bedauerlich, dass in diesen Foren zur Klagewahrscheinlichkeitsberechnung immer die Gesamtzahl der Abmahnungen herangezogen wird. So nach dem Motto 50000 Abmahnungen, 2000 Klagen, also 4% Klagewahrscheinlichkeit. Man bekommt da manchmal den Eindruck, dass von manchen Leuten die Klagewahrscheinlichkeit absichtlich heruntergerechnet wird, besonders von solchen Kandidaten die für plädieren und dann Leute die sich vergleichen als Trolle bezeichnen und diese dann auch gerne in Kauf nehmen, dass andere verklagt werden, anstatt 400 Euro und dann 2000-3000 Euro bezahlen müssen. Man hat ja die Hoffnung, dass wenn möglichst viele nicht zahlen man selbst nicht verklagt wird. Wenn andere verklagt werden kann das einem ja egal sein. Es ist ja schon erschreckend, wenn Leute die sich vergleichen wollen, schreiben "Ich weiß ich bin ein Feigling, aber ich will mich vergleichen" Das zeigt nur, dass diese Foren den Eindruck vermitteln, dass derjenige der sich vergleichen will ein Depp ist.
Übrigens war die Ausrede, dies hätte nicht in diesen Thread gepasst meiner Ansicht nach fadenscheinig Ich habe das am Beispiel WF durchgerechnet, also hat das schon hereingepasst. Aber möglicherweise sollen da ja diejenigen gemobbt werden, die nicht die Meinung des Admins vetreten ? Ist nicht auch dieser "Hau den Münsteraner Lukas"-Thread der Versuch die Meinung eines Andersdenkenden ins Lächerliche zu ziehen ? Klar ist das ein privates Forum, ber wenn man glaubwürdig bleiben will, dann sollte man als Moderator nicht andere Meinungen mobben. Ansonsten finde ich es auch bezeichnend, dass dies durch Löschen den Ratsuchenden vorenthalten wird und denen damit die Möglichkeit genommen wird, objektiv zu entscheiden warten/vergleichen . Das ist bedenklich für ein Forum das sich auf die Fahnen geschrieben hat über den Abmahnwahn aufzuklären.Eigentlich schade.
Übrigens war die Ausrede, dies hätte nicht in diesen Thread gepasst meiner Ansicht nach fadenscheinig Ich habe das am Beispiel WF durchgerechnet, also hat das schon hereingepasst. Aber möglicherweise sollen da ja diejenigen gemobbt werden, die nicht die Meinung des Admins vetreten ? Ist nicht auch dieser "Hau den Münsteraner Lukas"-Thread der Versuch die Meinung eines Andersdenkenden ins Lächerliche zu ziehen ? Klar ist das ein privates Forum, ber wenn man glaubwürdig bleiben will, dann sollte man als Moderator nicht andere Meinungen mobben. Ansonsten finde ich es auch bezeichnend, dass dies durch Löschen den Ratsuchenden vorenthalten wird und denen damit die Möglichkeit genommen wird, objektiv zu entscheiden warten/vergleichen . Das ist bedenklich für ein Forum das sich auf die Fahnen geschrieben hat über den Abmahnwahn aufzuklären.Eigentlich schade.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemmuensteraner](...) und das für die Gültigkeitsdauer der mod. UE (30 Jahre). (...)
(...) Die können dich zwar nicht mehr auf Schadensersatz verklagen, solltest du jedoch gegen die mod. UE verstoßen, beispielsweise dass das urheberrechtlich geschützte Werk nochmals von deinem Anschluss zur Verfügung gestellt werden sollte, entsteht aufgrund der mod. UE erneut ein Schadensersatzanspruch. (...)[/quoteem]
Meine Aufgabe ist es doch nicht zu Erkunden, was der Betreffende aussagen wollte, eventuell tuten tut, sondern auf offensichtliche rechtliche allgemeine Ungereimtheiten zu reagieren, damit man anderen bewusst/unbewusst keinen Murks erzählt.
Hier sollte man doch im Grundsatz 2 Dinge sehen.
[quoteemmuensteraner]Aber jetzt verstehe ich, warum die Postings bzgl. der Klagewahrscheinlichkeit gelöscht wurden. Wahrscheinlichkeit war da jemand verwirrt. Ich finde es einfach bedauerlich, dass in diesen Foren zur Klagewahrscheinlichkeitsberechnung immer die Gesamtzahl der Abmahnungen herangezogen wird.[/quoteem]
Natürlich akzeptiere ich jeden seine Meinung, ich muss sie aber nicht teilen + hier gilt:
Also solltest Du es dir reiflich überlegen, mir öffentlich ans Bein zu pinkeln. Ich kann mich nicht erinnern, dich schriftlich eingeladen zu haben, hier sich anzumelden und sich zu engagieren.
Ich erkläre Dir es auch gerne. Das hier ist mein Haus. Ich als Hausherr habe das Hausrecht. Punkt. Und bin ein despotischer, egoistischer, diktatorischer und launischer Hausherr. Nur, dieses müssten alle kennen und Wissen, die sich länger mit dem Thema beschäftigen. Also, wenn Du in mein Haus kommst, musst Du dich meinen Regeln beugen, oder riskierst ein Hausverbot, wenn nicht. Das sollte doch nicht all zu schwer sein, dieses zu verstehen. Ob es menschlich oder sozial einwandfrei ist, ich ein Bienchen ins Bummiheft dafür erhalte, diesbezüglich habe ich keine einzige schlaflose Nacht, weil Ihr alle weg seit mit Euren Wegwerf-E-Mail-Adressen und IP-Anonymisierungen, wenn bei mit das Faxgerät anspringt und loshämmert: Sie haben, Sie werden ...
Und abschließend, die Ausrichtung des Forum legt der Admin fest und nicht ein @muensteraner oder sonst wer. Klingt komisch. ist aber so.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Lost but not least - mal anschauen!
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
(...) Die können dich zwar nicht mehr auf Schadensersatz verklagen, solltest du jedoch gegen die mod. UE verstoßen, beispielsweise dass das urheberrechtlich geschützte Werk nochmals von deinem Anschluss zur Verfügung gestellt werden sollte, entsteht aufgrund der mod. UE erneut ein Schadensersatzanspruch. (...)[/quoteem]
Meine Aufgabe ist es doch nicht zu Erkunden, was der Betreffende aussagen wollte, eventuell tuten tut, sondern auf offensichtliche rechtliche allgemeine Ungereimtheiten zu reagieren, damit man anderen bewusst/unbewusst keinen Murks erzählt.
Hier sollte man doch im Grundsatz 2 Dinge sehen.
- 1. Unterlassungsvertrag = unbefristetes Dauerschuldverhältnis = dauerhaft bindend, ergo ein AI-Leben lang und nicht nur 30 Jahre
2. Ein Verstoß gegen den Vertragsinhalt der mod. UE löst eine Vertragsstrafe-Klage aus, die hohe Kosten (ca. 5.000,- € +) zu Folge hat und im Ergebnis eine erneute strafbewehrte UVE fällig wird, die jetzt enger abgefasst ist
oder
dieser erneute UrhR-Verstoß lässt auch neue Ansprüche entstehen (Unterlassung (§§ 97, 97a UrhG; Beseitigung (§ 98 UrhG); Auskunft (§§ 101, 101a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG i.V.m. § 242 BGB); Schadensersatz (§§ 98, 100, 101b UrhG)). Das heißt, man wird mit dem vollen Programm - neu - abgemahnt. Punkt.
[quoteemmuensteraner]Aber jetzt verstehe ich, warum die Postings bzgl. der Klagewahrscheinlichkeit gelöscht wurden. Wahrscheinlichkeit war da jemand verwirrt. Ich finde es einfach bedauerlich, dass in diesen Foren zur Klagewahrscheinlichkeitsberechnung immer die Gesamtzahl der Abmahnungen herangezogen wird.[/quoteem]
Natürlich akzeptiere ich jeden seine Meinung, ich muss sie aber nicht teilen + hier gilt:
Also solltest Du es dir reiflich überlegen, mir öffentlich ans Bein zu pinkeln. Ich kann mich nicht erinnern, dich schriftlich eingeladen zu haben, hier sich anzumelden und sich zu engagieren.
Ich erkläre Dir es auch gerne. Das hier ist mein Haus. Ich als Hausherr habe das Hausrecht. Punkt. Und bin ein despotischer, egoistischer, diktatorischer und launischer Hausherr. Nur, dieses müssten alle kennen und Wissen, die sich länger mit dem Thema beschäftigen. Also, wenn Du in mein Haus kommst, musst Du dich meinen Regeln beugen, oder riskierst ein Hausverbot, wenn nicht. Das sollte doch nicht all zu schwer sein, dieses zu verstehen. Ob es menschlich oder sozial einwandfrei ist, ich ein Bienchen ins Bummiheft dafür erhalte, diesbezüglich habe ich keine einzige schlaflose Nacht, weil Ihr alle weg seit mit Euren Wegwerf-E-Mail-Adressen und IP-Anonymisierungen, wenn bei mit das Faxgerät anspringt und loshämmert: Sie haben, Sie werden ...
Und abschließend, die Ausrichtung des Forum legt der Admin fest und nicht ein @muensteraner oder sonst wer. Klingt komisch. ist aber so.
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VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Oh, Mann! Wird mir diese "Möglichkeit, mich objektiv zu entscheiden warten/vergleichen" fehlen. http://www.youtube.com/watch?v=JfUM5xHUY4M
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Bitte beachten, ich bin alt genug zu entscheiden, was ich stehen lasse oder nicht. Und ob nun Deine geschriebenen Ausreden - die Wahrheit darstellt -, vage ich auch zu bezweifeln. Wo wieder angelangt wären, das jeder seinen Wahrheitsbegriff thematisiert.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Steffen hat geschrieben: Anfänglich, es gibt nur blöde Antworten, oder wie der Olle Goethe schon bemerkte: “Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.“
Trotzdem, klassischer Fall (nicht böse sein, ich will doch nur spielen, der tu doch nichts ) des “Abgemahnter-kommt-ins-Forum“-Syndroms. Lies doch einfach spaßeshalber nur diese eine Thread-Seite durch.
VG Steffen
Danke für die Antwort. Ich verfolge das Forum schon seit Jahren, aber mitterweile ist der Thread so aufgebläht, dass man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Deswegen auch erst aktuell registriert ,)
Gruß,
DC
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mit Bezug auf mein Eingangsposting:
Posting: p31460 (URL musste ich löschen da es mir nicht erlaubt ist welche zu posten)
Und die Antworten:
Posting: p31461 (URL musste ich löschen da es mir nicht erlaubt ist welche zu posten)
Posting: p31462 (URL musste ich löschen da es mir nicht erlaubt ist welche zu posten)
Nochmals danke für die Antworten. Inzwischen habe ich einen der hier empfohlenen Anwälte eingeschaltet und dieser vertritt mich. Günstig komme ich bzw. meine Ehefrau nicht aus der Sache raus.
Eine Frage zu folgender Neuerung:
§ 104a
Gerichtsstand
(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
(2) § 105 bleibt unberührt.
(URL musste ich löschen da es mir nicht erlaubt ist welche zu posten)
Ich lese es so heraus, dass der Zeitpunkt der Klageerhebung für den Gerichtsstand bindend ist. Da meiner Ehefrau gegenüber noch keine Klage erhoben wurde, gilt dies auch in unserem Falle?
Posting: p31460 (URL musste ich löschen da es mir nicht erlaubt ist welche zu posten)
Und die Antworten:
Posting: p31461 (URL musste ich löschen da es mir nicht erlaubt ist welche zu posten)
Posting: p31462 (URL musste ich löschen da es mir nicht erlaubt ist welche zu posten)
Nochmals danke für die Antworten. Inzwischen habe ich einen der hier empfohlenen Anwälte eingeschaltet und dieser vertritt mich. Günstig komme ich bzw. meine Ehefrau nicht aus der Sache raus.
Eine Frage zu folgender Neuerung:
§ 104a
Gerichtsstand
(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
(2) § 105 bleibt unberührt.
(URL musste ich löschen da es mir nicht erlaubt ist welche zu posten)
Ich lese es so heraus, dass der Zeitpunkt der Klageerhebung für den Gerichtsstand bindend ist. Da meiner Ehefrau gegenüber noch keine Klage erhoben wurde, gilt dies auch in unserem Falle?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
ja. Der fliegende Gerichtsstand ist mit dem neuen Gesetz weggefallen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
300 € Reisekosten für München
Auf Bitte eines Betroffenen hin, veröffentliche ich nachfolgenden Abmahnfall anonym und nehme zum Inhalt keinerlei Wertung oder Kommentar vor. Die Quelle ist gegenüber meiner Person verifiziert sowie stellt die Erfahrung, Entscheidung und Ansicht des Betroffenen dar.
Warum?
Nach der Befragung durch den Richter wurde mir sofort klar, dass ich ohne Beweise und Zeugen chancenlos bin. Der Richter hat mich gleich informiert und aufgeklärt über die verschiedenen Möglichkeiten der Verhandlung. Wegen der Beweislage muss er einen Gutachter beauftragen und so weiter. Zweite Möglichkeit: Vergleich.
2 Wochen habe ich gebraucht um meine Geschichte zu verdauen. Ich hätte mir die Reisekosten sparen können. Wie? Ohne Beweise, Zeugen - unmöglich nach so langer Zeit -, hier sollte man sich lieber vor dem Verhandlungstermin telefonisch mit dem Abmahner vergleichen .
Ich hatte die Zeit in München mitgenutzt vor und danach weitere Verhandlungen auf 4 Verhandlungsräume verteilt als Beobachter angeschaut. 2 Beklagte sind nicht zum Termins erschienen, es wurde jeweils ein Versäumnisurteil erlassen. 2 Beklagte kamen ohne Anwalt und verglichen sich (500 €, 650 €). 2 Beklagte kamen mit Anwalt (2 Zeugenvernehmungen), wobei ein Anwalt gewann, eine anderer, der nach meiner Meinung sich wenig vorbereitet hatte genau wie seine Mandantin, schlug in Absprache mit seiner Mandantin in ein Gutachten ein, da sich die Beklagte nicht erinnern konnte, wo sie zur jeweiligen IP-Ermittlung war, oder gemacht hat. Und hier ist Vorsicht geboten, sobald der Richter den Beklagten befragt, wo er zum jeweiligen IP-Ermittlung war, es nicht weiß, kommt sofort, das ein Gutachten eingeholt werden müsste für ein paar 5.000 €.
In einer kurzen Verhandlungsunterbrechung, wo ein Anwalt sich mit seinem Mandanten besprechen musste, hörte ich in einem Gespräch zwischen dem Richter und den Abmahnanwälten, das man -allein- vor in Kraft treten des neuen Gesetze - 1.000 Klagen - am AG München eingereicht hat.
Mein Fazit:
Auch hier wurde deutlich, diejenigen die sich vorbereiten und konkrete Aussagen treffen können, wo sie zur jeweiligen IP-Ermittlung waren, was sie gemacht haben und dafür Zeugen aufbringen können, eine gute Chance haben. Diejenigen die keine Zeugen haben oder wissen, was sie damals gemacht haben, sollten lieber sich mit dem Abmahner vergleichen. Dies ist dann die günstigste Variante, als zu einem Termin zu erscheinen, nicht zu erscheinen, mit oder ohne Anwalt, denn es kommen dann zusätzliche Kosten auf eine zu, die unnötig sind. Natürlich nur, wer keine Verteidigung hat.
Mr. X[/block]
Auf Bitte eines Betroffenen hin, veröffentliche ich nachfolgenden Abmahnfall anonym und nehme zum Inhalt keinerlei Wertung oder Kommentar vor. Die Quelle ist gegenüber meiner Person verifiziert sowie stellt die Erfahrung, Entscheidung und Ansicht des Betroffenen dar.
Mr. X: 300,00 € könnte ich sparen , wenn ich richtig gehandelt hätte
Meine Geschichte:
- Februar 2010 Abmahnung , 3 IP-Ermittlungen an verschiedenen Tagen , Spielfilm
- Modifizierte Unterlassungserklärung sowie nicht gezahlt
- Drohbriefe, Mahnung aus Coburg, Widerspruch, Klage
- Klageerwiderung -ohne- Anwalt
- In der Klageerwiderung habe ich vorgetragen: ich war es nicht, WLAN abgesichert, kein Mensch zu Hause, keine Beweise
- Vor 2 Wochen war ich in München zum Güteverhandlungstermin
- Ausgang der Verhandlung: 600,00 € Vergleich und ca. 300,00 € Reisekosten, die ich mir hätte sparen können.
Warum?
Nach der Befragung durch den Richter wurde mir sofort klar, dass ich ohne Beweise und Zeugen chancenlos bin. Der Richter hat mich gleich informiert und aufgeklärt über die verschiedenen Möglichkeiten der Verhandlung. Wegen der Beweislage muss er einen Gutachter beauftragen und so weiter. Zweite Möglichkeit: Vergleich.
2 Wochen habe ich gebraucht um meine Geschichte zu verdauen. Ich hätte mir die Reisekosten sparen können. Wie? Ohne Beweise, Zeugen - unmöglich nach so langer Zeit -, hier sollte man sich lieber vor dem Verhandlungstermin telefonisch mit dem Abmahner vergleichen .
Ich hatte die Zeit in München mitgenutzt vor und danach weitere Verhandlungen auf 4 Verhandlungsräume verteilt als Beobachter angeschaut. 2 Beklagte sind nicht zum Termins erschienen, es wurde jeweils ein Versäumnisurteil erlassen. 2 Beklagte kamen ohne Anwalt und verglichen sich (500 €, 650 €). 2 Beklagte kamen mit Anwalt (2 Zeugenvernehmungen), wobei ein Anwalt gewann, eine anderer, der nach meiner Meinung sich wenig vorbereitet hatte genau wie seine Mandantin, schlug in Absprache mit seiner Mandantin in ein Gutachten ein, da sich die Beklagte nicht erinnern konnte, wo sie zur jeweiligen IP-Ermittlung war, oder gemacht hat. Und hier ist Vorsicht geboten, sobald der Richter den Beklagten befragt, wo er zum jeweiligen IP-Ermittlung war, es nicht weiß, kommt sofort, das ein Gutachten eingeholt werden müsste für ein paar 5.000 €.
In einer kurzen Verhandlungsunterbrechung, wo ein Anwalt sich mit seinem Mandanten besprechen musste, hörte ich in einem Gespräch zwischen dem Richter und den Abmahnanwälten, das man -allein- vor in Kraft treten des neuen Gesetze - 1.000 Klagen - am AG München eingereicht hat.
Mein Fazit:
Auch hier wurde deutlich, diejenigen die sich vorbereiten und konkrete Aussagen treffen können, wo sie zur jeweiligen IP-Ermittlung waren, was sie gemacht haben und dafür Zeugen aufbringen können, eine gute Chance haben. Diejenigen die keine Zeugen haben oder wissen, was sie damals gemacht haben, sollten lieber sich mit dem Abmahner vergleichen. Dies ist dann die günstigste Variante, als zu einem Termin zu erscheinen, nicht zu erscheinen, mit oder ohne Anwalt, denn es kommen dann zusätzliche Kosten auf eine zu, die unnötig sind. Natürlich nur, wer keine Verteidigung hat.
Mr. X[/block]
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich finde es immer wieder erschreckend wie falsch und naiv die Lage eingeschätzt wird. Kurzer Ausschnitt aus dem anderen Forum
12500 Abgemahnte 2500 Klagen heißt, dass mindestens jeder Fünfte!!! mit einer Klage zu rechnen hat. Da sieht das Ganze schon vollständig anders aus. Ich verstehe nicht wie immer wieder in diesen Foren dieser Unsinn verbreitet wird, dass einfach die Anzahl der Abmahnungen mit Anzahl der Abgemahnten gleichsetzt wird ( und man dann sagt, och 50000 Abmahnungen, nur 1500 Klagen, da kann mir ja nichts passieren, sehr trügerisch und gefährlich) . WF muss nicht jede Abmahnung der Abgemahnten einklagen. Eine reicht. Der Abgemahnte wird sich dann schnell mit WF vergleichen, sollte sich bei der Klage herausstellen, dass er nichts Entlastendes vorbringen kann. Und nicht nur bei der Abmahnung für die Klage eingereicht wurde, sondern auch für die anderen. Auch gehe ich davon aus, dass die Klagewahrscheinlichkeit für die Abgemahnten stark ansteigt wenn sie mehr als eine Abmahnung von WF bekommen haben. Rein aus wirtschaftlichen Gründen. Mit einer Klage kann WF 2 und mehr!! Abmahnungen eintreiben.
Ab und zu mach etwas selbst nachdenken und nicht jeden Unsinn glauben den man erzählt bekommt.
VG
ist von 1500 Klagen vorm AG München die Rede (Stand: 11.03.13)...
Bei jährlich 100000 versendeten Abmahnungen, da kann ich damit leben
Leute, erstens mal sind es weniger wie 100000 Abmahnungen, 2010 waren es 53000 Zudem sollte man nicht Anzahl der Abmahnungen mit Anzahl der Abgemahnten gleichsetzen. Und dann sollte man noch bedenken , dass sich viele bevor es zur Klage kommt vergleichen. Wenn man davon ausgeht, dass WF pro Abgemahnten im Schnitt mindestens 2 Abmahnungen verschickt, sind wir schon bei nur noch 25000 Abgemahnten. Wenn sich davon nur die Hälfte vergleicht sind wir schon bei 12500. 1500 Klagen ist der Stand März 2013! . Ich denke WF wird 2013 mindestens auf die doppelte Anzahl Klagen kommen. Bei jährlich 100000 versendeten Abmahnungen, da kann ich damit leben
12500 Abgemahnte 2500 Klagen heißt, dass mindestens jeder Fünfte!!! mit einer Klage zu rechnen hat. Da sieht das Ganze schon vollständig anders aus. Ich verstehe nicht wie immer wieder in diesen Foren dieser Unsinn verbreitet wird, dass einfach die Anzahl der Abmahnungen mit Anzahl der Abgemahnten gleichsetzt wird ( und man dann sagt, och 50000 Abmahnungen, nur 1500 Klagen, da kann mir ja nichts passieren, sehr trügerisch und gefährlich) . WF muss nicht jede Abmahnung der Abgemahnten einklagen. Eine reicht. Der Abgemahnte wird sich dann schnell mit WF vergleichen, sollte sich bei der Klage herausstellen, dass er nichts Entlastendes vorbringen kann. Und nicht nur bei der Abmahnung für die Klage eingereicht wurde, sondern auch für die anderen. Auch gehe ich davon aus, dass die Klagewahrscheinlichkeit für die Abgemahnten stark ansteigt wenn sie mehr als eine Abmahnung von WF bekommen haben. Rein aus wirtschaftlichen Gründen. Mit einer Klage kann WF 2 und mehr!! Abmahnungen eintreiben.
Ab und zu mach etwas selbst nachdenken und nicht jeden Unsinn glauben den man erzählt bekommt.
VG
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Das war mir klar, dass ich mit diesem Posting einige in dieser Gemeinde überfordere
Naja, versuchen wir es nochmal. Jemand hat 5 Abmahnungen von WF bekommen. WF klagt eine Abmahnungen ein und gewinnt entweder oder der Abgemahnte vergleicht sich während der Gerichtsverhandlung, weil er erkennen muss, dass er keine Chance hat zu gewinnen. Und jetzt kommt der Teil der wohl schwer verständlich ist. Würde jemand der noch ein bisschen Verstand hat es darauf ankommen lassen für die 4 anderen Abmahnungen auch noch von WF verklagt zu werden ? Und damit seine Kosten noch weiter unnötig in die Höhe zu treiben ? Oder würden sich nicht vernünftige Leute ( davon gehe ich aus ) lieber ohne weitere Klage mit WF vergleichen ? OK, ich sehe ein, dieser Schluss ist schwer verständlich. Für mich zwar nicht, aber wohl für einige Mitforisten.
Also kann man sagen eine Klage, 5 Abmahnungen erledigt. Du würdest bestimmt darauf bestehen , dass dich WF auch in den anderen 4 Fällen verklagt um nochmal 4 mal deinen Anwalt bezahlen zu müssen, oder ? So nach dem motto eine Klage verloren, dann kann ich ja noch 4 weitere verlieren. WF hat mit Sicherheit kein Problem 4 weitere einzureichen, wenn er für einen Abgemahnten schon einmal gewonnen hat.
Finde es schon sehr seltsam, dass man das erklären muss.
Naja, versuchen wir es nochmal. Jemand hat 5 Abmahnungen von WF bekommen. WF klagt eine Abmahnungen ein und gewinnt entweder oder der Abgemahnte vergleicht sich während der Gerichtsverhandlung, weil er erkennen muss, dass er keine Chance hat zu gewinnen. Und jetzt kommt der Teil der wohl schwer verständlich ist. Würde jemand der noch ein bisschen Verstand hat es darauf ankommen lassen für die 4 anderen Abmahnungen auch noch von WF verklagt zu werden ? Und damit seine Kosten noch weiter unnötig in die Höhe zu treiben ? Oder würden sich nicht vernünftige Leute ( davon gehe ich aus ) lieber ohne weitere Klage mit WF vergleichen ? OK, ich sehe ein, dieser Schluss ist schwer verständlich. Für mich zwar nicht, aber wohl für einige Mitforisten.
Also kann man sagen eine Klage, 5 Abmahnungen erledigt. Du würdest bestimmt darauf bestehen , dass dich WF auch in den anderen 4 Fällen verklagt um nochmal 4 mal deinen Anwalt bezahlen zu müssen, oder ? So nach dem motto eine Klage verloren, dann kann ich ja noch 4 weitere verlieren. WF hat mit Sicherheit kein Problem 4 weitere einzureichen, wenn er für einen Abgemahnten schon einmal gewonnen hat.
Finde es schon sehr seltsam, dass man das erklären muss.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Müller-zwo - darauf wirst du wohl vergeblich warten müssen. Hab' am 22.9.13 schon mal Belege bzw. Nachweise für seine Aussagen erbeten, warte heute noch drauf. Lass es also besser, einfach ignorieren. Schönen Tag noch!
@muensteraner - kannst du eigentlich nicht lesen? Müller-zwo hat dich um Quellenangaben gebeten. Wo sind die? Ich warte darauf ebenfalls schon seit fast einem Monat. Kannst du die liefern?
@muensteraner - kannst du eigentlich nicht lesen? Müller-zwo hat dich um Quellenangaben gebeten. Wo sind die? Ich warte darauf ebenfalls schon seit fast einem Monat. Kannst du die liefern?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
oh Mann, Alter Sack. Versuch mal dein Gehirn einzuschalten , und überlege wie du als Unternehmen handeln würdest. Dafür braucht man keine Belege. Man muss nur logisch denken können. Etwas was du wohl nicht kannst, wie du schon mehrfach bewiesen hast.
So Leute wie du treiben hier mit ihrem üblichen Gesabbere andere in Klagen, nur weil sie hoffen, dass sie selbst verschont werden. Deshalb verbreitet ihr in diesen Foren den Unsinn 100000 Abmahnungen, 1500 Klagen, die Wahrscheinlichkeit verklagt zu werden ist ja soooo gering.
Jetzt fehlt nur noch ein Kommentar von dem der schon "error" in seinem Nick hat.
So Leute wie du treiben hier mit ihrem üblichen Gesabbere andere in Klagen, nur weil sie hoffen, dass sie selbst verschont werden. Deshalb verbreitet ihr in diesen Foren den Unsinn 100000 Abmahnungen, 1500 Klagen, die Wahrscheinlichkeit verklagt zu werden ist ja soooo gering.
Jetzt fehlt nur noch ein Kommentar von dem der schon "error" in seinem Nick hat.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@muensteraner - wollen wir doch mal eins klarstellen. Dies hier ist ein mehr oder weniger ernsthaftes Forum und keine Pöbelbude. Wenn du gerne andere User dumm anmachst, suche dir dafür bitte eine andere Plattform. Dann weiter - in einer vernünftigen Diskussionsrunde unter vernünftigen Diskutanten ist es üblich, Behauptungen bzw. Thesen der eigenen Glaubwürdigkeit belegen und durch entsprechende Quellenangaben untermauern zu können. Du scheinst zu keinem davon in der Lage zu sein, bist also völlig unglaubwürdig. Weissagungen aus der Kristallkugel dürfte für deine Art zu diskutieren bzw. zu kommentieren wohl noch geschmeichelt sein. Und jetzt noch einmal meine Bitte - Quellenangaben, Nachweise, Belege - ansonsten verschone mich und dieses Forum mit deinen Auslassungen. Dürfte doch wohl nicht zuviel verlangt sein, oder?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hab ich dich nervös gemacht, dass du wieder so vehement dagegen argumentieren musst ? Warum kannst du das nicht einfach mal stehen lassen ? Du musst dich ja nicht danach richten. Aber dein Versuch Meinungen die dir nicht passen als unglaubwürdig hinzustellen, ist unerträglich. Hoffe du fällst gewaltig auf die Schnauze. Es gibt auch für die Behauptungen von dir, in denen du gerne die Klagewahrscheinlichkeit kleinredest , keinerlei Belege von dir. Du behauptest das nämlich auch einfach. Die Leute sollen einfach die Möglichkeit haben auch eine andere Meinung zu lesen und dann daraus die für sie richtigen Entscheidungen treffen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@muensteraner- jammere doch nicht rum, belege einfach deine Behauptungen. Ist das nun so schlimm, so kompliziert? Und mässige bitte deinen Ton, es gibt auch hier Nettiquetteregeln.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Liebe Leute,
jeder hat seine Meinung. Punkt. Solange diese nicht gegen den Bordregeln verstößt, oder meine Forenbetreiberlaune drastisch senkt, kann und darf jeder Posten, egal ob ein @muensterraner oder eine @Alter Sack oder ein RA Frommer oder ... wer auch immer, was der Betreffende möchte.
Luther:
“Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.“
oder
Konfuzius:
“Begegne den Menschen mit der gleichen Höflichkeit, mit der du einen teuren Gast empfängst. Behandle sie mit der gleichen Achtung, mit der das große Opfer dargebracht wird. Was du selbst nicht wünschst, das tue auch anderen nicht an. Dann wird es keinen Zorn gegen dich geben - weder im Staat noch in deiner Familie.“
Aber ...
... exceptio probat regulam in casibus non exceptis - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Und unter Ausnahmen fällt -nur- der dicke Thüringische Forenbetreiber! Also bitte von allen - Contenance!
Danke - Steffen (auch bekannt als der schnelle Löschfinger)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Steffen, es geht doch garnicht darum, eine Meinung zu haben bzw. diese zuz äußern. Nur, wenn ich konkrete Behauptungen aufstelle, hat dies mit Meinung nichts zu tun. Wenn ich behaupte, es würde zu Mehrfachabmahnungen kommen, muss ich dies nachweisen können, muss dafür Quellen angeben können. Wenn ich dies nicht vermag, bin ich unglaubwürdig. Vor ca. einem Jahr gab's die Frage nach Mehrfachabmahnungen in diesem Forum schon einmal. Dazu gibt's überhaupt keine belegbaren Aussagen. Man sollte sich also hüten mit solchen an den Haaren herbeigezogenen Aussagen. Ansonsten mutiert das Ganze hier zur Märchenstunde made from muensteraner. Und damit dürfte wohl keinem gedient sein, oder?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Klar, aber mein Hinweis war hoffentlich auch eindeutig. Jeder kann seinen Standpunkt darlegen - gesittet. Und die meisten werden wohl ihren Standpunkt nicht belegen können. Nur wer hat denn letztendlich recht? Jeder denkt doch - er selbst.
VG Steffen
PSteffen: Für mich persönlich ist eine Rechnerei hinsichtlich der Klagewahrscheinlichkeit sowieso Murks. Es lullt den Betreffenden nur ein und hat zur Folge, das man sich nicht auf eine mögliche aktive Verteidigung vorbereitet.
Ich kenne noch keine Mehrfachabmahnungen (Bsp. TV-Serie, Künstler usw.) vom Abmahner hier, was aber nicht aussagt, das es zu keiner kommen kann.
VG Steffen
PSteffen: Für mich persönlich ist eine Rechnerei hinsichtlich der Klagewahrscheinlichkeit sowieso Murks. Es lullt den Betreffenden nur ein und hat zur Folge, das man sich nicht auf eine mögliche aktive Verteidigung vorbereitet.
Ich kenne noch keine Mehrfachabmahnungen (Bsp. TV-Serie, Künstler usw.) vom Abmahner hier, was aber nicht aussagt, das es zu keiner kommen kann.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wer spricht von Mehrfachabmahnungen. Ich spreche von mehreren unterschiedlichen Abmahnungen pro Abgemahntem Und bei der Anzahl der Titel die WF abmahnt ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch bei denen mehrfach ins Netz zu gehen. Und das wird in Zukunft noch weiter zunehmen, da sich der Markt auf ein paar größere Kanzleien bereinigen wird.Alter Sack hat geschrieben: es würde zu Mehrfachabmahnungen kommen,
Und hier im Forum waren schon einige, die mehrere Abmahnungen von WF bekommen haben. Und die meisten lesen hier nur mit oder melden sich an, sobald es ernst wird. Von daher ist dieses Forum auch nicht unbedingt repräsentativ.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abmahnung WF ab 09.10.
Film
strafbewehrte UVE + Forderungen:
215 EUR AG aus einem Gegenstandswert = 1.600 EUR:
Film
strafbewehrte UVE + Forderungen:
- 215 EUR AG +
600 EUR SE
______________
Gesamt: 815 EUR
215 EUR AG aus einem Gegenstandswert = 1.600 EUR:
- 1.000 EUR § 97a UrhG +
600 EUR SE
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Gesamt: 1.600 EUR
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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