Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3041 Beitrag von jeff » Sonntag 8. September 2013, 16:13

mir geht es ebenso wie abmahnung2010, mit dem Unterschied, dass ich bei Punkt 5. in sehr kurzer Zeit angelangt bin.
Es erscheint mir so, dass hier noch viele "Altlasten" vor neuen Gesetz abgearbeitet werden sollen.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3042 Beitrag von Alter Sack » Sonntag 8. September 2013, 18:08

Denke ebenfalls, dass die plötzliche Eile mit dem voraussichtlichen Inkraftreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken zu tun hat. Zumal nicht nur Fälle aus 2010 davon betroffen sind. Bei denen wäre es eigentlich eher normal, dass WF kurz vor der Verjährung Ende diesen Jahres Gas gibt. Bei denen aus 2011 wäre aber noch viel Zeit und da lief's genauso. Nach fast 2 Jahren Ruhe innerhalb von nicht einmal 4 Wochen von 3 auf 5.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3043 Beitrag von muensteraner » Sonntag 8. September 2013, 18:14

Alter Sack hat geschrieben:Denke ebenfalls, dass die plötzliche Eile mit dem voraussichtlichen Inkraftreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken zu tun hat. Zumal nicht nur Fälle aus 2010 davon betroffen sind. Bei denen wäre es eigentlich eher normal, dass WF kurz vor der Verjährung Ende diesen Jahres Gas gibt. Bei denen aus 2011 wäre aber noch viel Zeit und da lief's genauso. Nach fast 2 Jahren Ruhe innerhalb von nicht einmal 4 Wochen von 3 auf 5.
musst halt auch bedenken, dass die Einnahmequelle p2p langsam versiegt. Mit ihren Massenabnahmen in den letzten Jahren haben die sich selbst das Wasser abgegraben. Daher versuchen die jetzt halt auch schneller ihre Forderungen durchzusetzen. Deshalb versuchen ja einige dieser lieben Menschen Downloads abzumahnen die bereits 2009 waren mit dem Argument , dass sie erst dieses Jahr den Klarnamen erfahren haben, weil schlicht der Nachschub fehlt, zumindest für Kanzleien die voll auf p2p-Abmahnung gesetzt haben.

rebell80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3044 Beitrag von rebell80 » Donnerstag 12. September 2013, 14:15

Hallo Leute,

heute lag ein Vollstreckungsbescheid von Waldorf Frommer im Briefkasten. Zuständig ist das Amtsgericht Wedding. Widerspruch hatte ich Anfang Juni an das Gericht gesendet.

Was bedeutet für mich jetzt der Vollstreckungsbescheid von über 1300 Euro?

Zitat: " Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge. Auf der Grundlage des Mahnbescheides ergeht Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge..... "

Was nun? Verjährung wäre bei mir 30.06.14 (da "Verstoß" Anfang 2010). Sollte ich jetzt wieder Widerspruch einlegen, erhöhen sich die Kosten, richtig?

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3045 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 12. September 2013, 14:46

rebell80 hat geschrieben:Hallo Leute,

heute lag ein Vollstreckungsbescheid von Waldorf Frommer im Briefkasten. Zuständig ist das Amtsgericht Wedding. Widerspruch hatte ich Anfang Juni an das Gericht gesendet.

Was bedeutet für mich jetzt der Vollstreckungsbescheid von über 1300 Euro?

Zitat: " Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge. Auf der Grundlage des Mahnbescheides ergeht Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge..... "

Was nun? Verjährung wäre bei mir 30.06.14 (da "Verstoß" Anfang 2010). Sollte ich jetzt wieder Widerspruch einlegen, erhöhen sich die Kosten, richtig?
Volöstreckungsbescheid heißt dass der Widerspruch auf den MB nicht angekommen ist. Da hast du ein Problem.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3046 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. September 2013, 14:48

Was bedeutet der Vollstreckungsbescheid?

Das die Kacke am dampfen ist! :shock:

Wird ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt und bewilligt, erhält der betreffende Antragsgegner von Amts wegen einen Mahnbescheid zugestellt (§ 693 Absatz 1 ZPO). Das heißt, entweder bei Anwesenheit erhält man diesen vom Postboten ausgehändigt oder er wird bei Abwesenheit in den Briefkasten eingeworfen.

Der betreffende Antragsgegner kann, wenn die Forderungen unberechtigt sind, diesen -zum Teil (macht keiner)- oder -insgesamt- widersprechen. Dieses erfolgt in der Regel mit dem Vordruck als Anlage zum Mahnbescheid (MB). Die Frist des Widerspruches hierzu beträgt nach § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - 14 Tage bzw. solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist (§ 694 ZPO).

Erhält man einen Vollstreckungsbescheid (VB, §§ 699 ff. ZPO), hat der Antragsgegner entweder nicht fristgemäß oder überhaupt nicht auf dem MB reagiert. Dies ist erst einmal unschön, da der Antragsteller sofort vollstrecken kann. Ist mit einem Versäumnisurteil zu vergleichen.

Sicherlich kann man Einspruch gegen den VB einlegen. Hierzu verwendet man den Vordruck in der Anlage zum VB. Da die Vorgehensweise kompliziert ist, in ein Hauptsacheverfahren endet, sollte man damit sofort einen Anwalt beauftragen.


Zur Verjährung:
:Y

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!

Steffen Heintsch - Site-Admin
[/b]

VG Steffen

rebell80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3047 Beitrag von rebell80 » Donnerstag 12. September 2013, 15:03

Danke für eure Antworten.... Was gibts noch für Möglichkeiten in meinem Fall? Bettelbrief mit 2/3 Angebot der Summe an die Anwälte?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3048 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 12. September 2013, 15:05

rebell80 hat geschrieben:Danke für eure Antworten.... Was gibts noch für Möglichkeiten in meinem Fall? Bettelbrief mit 2/3 Angebot der Summe an die Anwälte?
nee, die nehmen kein Angebot mehr an. Die haben einen Vollstreckungsbescheid. Wenn du nicht zahlst kommt der Gerichtsvollzieher. Selbst kannst du gar nichts mehr machen. Kannst nur noch über einen Anwalt versuchen etwas zu erreichen, wie dir Steffen schon geraten hat.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3049 Beitrag von rebell80 » Donnerstag 12. September 2013, 15:20

wie schnell muss ich jetzt zahlen?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3050 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 12. September 2013, 15:23

rebell80 hat geschrieben:wie schnell muss ich jetzt zahlen?
gib doch einfach mal in Google "Vollstreckungsbbescheid" ein. Da findest u ausführliche Informationen. Wie schnell du zahlen musst kann dir hier keiner beantworten.

rebell80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3051 Beitrag von rebell80 » Donnerstag 12. September 2013, 15:34

Danke für eure Antworten - werd morgen mal das Amtsgericht Wedding anrufen und fragen was mit meinem Widerspruch passiert ist. Grad keinen mehr erreicht - die sind nur von 08:30 - 15:00 Uhr telefonisch zu erreichen. ;o(

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3052 Beitrag von diding » Donnerstag 12. September 2013, 15:40

muensteraner hat geschrieben:
rebell80 hat geschrieben:Danke für eure Antworten.... Was gibts noch für Möglichkeiten in meinem Fall? Bettelbrief mit 2/3 Angebot der Summe an die Anwälte?
nee, die nehmen kein Angebot mehr an. Die haben einen Vollstreckungsbescheid. Wenn du nicht zahlst kommt der Gerichtsvollzieher. Selbst kannst du gar nichts mehr machen. Kannst nur noch über einen Anwalt versuchen etwas zu erreichen, wie dir Steffen schon geraten hat.
Und was soll der in dem Fall machen ? Der hält auch nur die Hand auf !

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3053 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. September 2013, 16:22

[quoteemdiding]Und was soll der in dem Fall machen? Der hält auch nur die Hand auf![/quoteem]

Natürlich, aber es ist ja auch abhängig, was man nach einem erhaltenen VB erreichen will. Möchte man zahlen, oder Einspruch einlegen. Mit dem Einspruch gegen den VB ist es ja nicht erledigt.

1. Zahlen:
- ist wohl klar, man zahlt und es ist erledigt. Rechtskräftiger Titel.

2. Einspruch:
- VB ist sofort vollstreckbar,
- Einspruch innerhalb 14 Tagen
- nach Einspruch gibt das Gericht, das den VB erlassen hat, das Mahnverfahren an das Streitgericht ab, dieses prüft die Zulässigkeit des Einspruchs und es kommt zu einem Gerichtsverfahren

Deshalb muss man erst einmal klären, was man will! Und wenn man Einspruch einlegen will, ist ein Anwalt schon von Vorteil.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3054 Beitrag von diding » Donnerstag 12. September 2013, 16:39

Steffen hat geschrieben:[quoteemdiding]Und was soll der in dem Fall machen? Der hält auch nur die Hand auf![/quoteem]

Natürlich, aber es ist ja auch abhängig, was man nach einem erhaltenen VB erreichen will. Möchte man zahlen, oder Einspruch einlegen. Mit dem Einspruch gegen den VB ist es ja nicht erledigt.

1. Zahlen:
- ist wohl klar, man zahlt und es ist erledigt. Rechtskräftiger Titel.

2. Einspruch:
- VB ist sofort vollstreckbar,
- Einspruch innerhalb 14 Tagen
- nach Einspruch gibt das Gericht, das den VB erlassen hat, das Mahnverfahren an das Streitgericht ab, dieses prüft die Zulässigkeit des Einspruchs und es kommt zu einem Gerichtsverfahren

Deshalb muss man erst einmal klären, was man will! Und wenn man Einspruch einlegen will, ist ein Anwalt schon von Vorteil.

VG Steffen
Ist richtig so. Ich will ja auch nicht unbedingt von der Inanspruchnahme eines Anwalts abraten, denn die leisten schon gute Dienste.
Aber ich wette das in diesem Fall, wenn er schuldig ist, er am Ende durch die Anwaltskosten mehr zahlt.
Ich habe nach Erhalt der Klagevobereitung (lange nach dem MB Einspruch) ein Vergleich angestrebt und ohne Anwalt wesentlich weniger bezahlt als mit Anwalt.
Wie gesagt, ich habe nichts gegen einen Anwalt, aber die arbeiten garantiert nicht umsonst.
mfg
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3055 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. September 2013, 16:45

Wen man zahlen will, ist es wohl klar, das man keinen AW benötigt.

VG Steffen

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3056 Beitrag von jeff » Donnerstag 12. September 2013, 16:53

diding hat geschrieben:Ich habe nach Erhalt der Klagevobereitung (lange nach dem MB Einspruch) ein Vergleich angestrebt und ohne Anwalt wesentlich weniger bezahlt als mit Anwalt.
An welcher Stelle wäre das denn? Nach dem Schriftsatz-Zähler kommt nach dem MB kein Schreiben mehr von WF....
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
edit: ist das nach Punkt 8?

diding
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3057 Beitrag von diding » Donnerstag 12. September 2013, 16:57

jeff hat geschrieben:
diding hat geschrieben:Ich habe nach Erhalt der Klagevobereitung (lange nach dem MB Einspruch) ein Vergleich angestrebt und ohne Anwalt wesentlich weniger bezahlt als mit Anwalt.
An welcher Stelle wäre das denn? Nach dem Schriftsatz-Zähler kommt nach dem MB kein Schreiben mehr von WF....
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
edit: ist das nach Punkt 8?
Ja nach Punkt 8.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3058 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. September 2013, 17:03

@diding hat ohne Anwalt einen privaten Vergleich geschlossen. Natürlich, kann man sich meist kostengünstiger vergleichen, da man ja keine eigene Anwaltskosten hat.

Außergerichtlich vergleichen kann man sich immer, selbst in einem laufenden Gerichtsverfahren. Natürlich, je mehr Aktivitäten durch den Abmahner, desto ungünstiger die Vergleichssumme und, die Gegenseite muss denn auch vergleichsbereit sein.

Man kann jetzt nicht als Dogma sehen: 1,3 Stunden nach dem Punkt X im Schrittzähler, muss man sich spätestens vergleichen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3059 Beitrag von diding » Donnerstag 12. September 2013, 17:09

Steffen hat geschrieben:@diding hat ohne Anwalt einen privaten Vergleich geschlossen. Natürlich, kann man sich meist kostengünstiger vergleichen, da man ja keine eigene Anwaltskosten hat.

Außergerichtlich vergleichen kann man sich immer, selbst in einem laufenden Gerichtsverfahren. Natürlich, je mehr Aktivitäten durch den Abmahner, desto ungünstiger die Vergleichssumme und, die Gegenseite muss denn auch vergleichsbereit sein.

Man kann jetzt nicht als Dogma sehen: 1,3 Stunden nach dem Punkt X im Schrittzähler, muss man sich spätestens vergleichen.

VG Steffen
Genauso ist es, vollkommen richtig.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3060 Beitrag von schnuffipuffi » Freitag 13. September 2013, 02:56

:al

Ich habe vor kurzem eine erste Abmahnung von WF erhalten und schmökere seitdem diesen Thread durch. Eine tolle, hilfsbereite Community, die sich hier entwickelt hat, Hut ab!

Was ich dabei immer wieder lese ist, dass Steffens 9-Schritte-Plan anscheinend bei vielen Forennutzern kurz vor der Verjährung tatsächlich in Schritt 9 endet. Nun möchte ich wegen dieser ärgerlichen Dummheit (und ja, es war eine Dummheit ... aber für mich ein Einzelfall!) nicht die nächsten drei Jahre in Angst und Schrecken verbringen, um dann am Ende wahrscheinlich doch zu verlieren. Ich will das ganze einfach hinter mich bringen.

Allerding bin ich Student und muss mir die vierstellige Summe über Monate vom Munde absparen. Habe ich eine Chance, den geforderten Betrag der Abmahnung nennenswert herunterzuhandeln? Und wenn ja, rechnet es sich eher das mit oder ohne Anwalt zu tun? Es wurden nur knapp 4 Minuten upload geloggt.

Liebe Grüße!

,,..--.-

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