Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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mahnomann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#501 Beitrag von mahnomann » Montag 14. Februar 2011, 23:17

@Achim:

Vielleicht muss man das einfach mal betriebswirtschaftlich sehen... Schließlich geht es den Abmahnern m.E. primär um Profitmaximierung.

Wie lange dauert die Vorbereitung und Durchführung eines Gerichtsverfahrens? Ich würde das laienhaft mit mindestens 4-6h abschätzen. WENN die Kanzlei den Prozess komplett gewinnt, bekommt sie zusätzlich zu den mit der Abmahnung geforderten 666 EUR nochmal 189 EUR Kostenerstattung für den Mahnbescheid sowie 294 EUR Rechtsanwaltsgebühren für den Prozess. Macht in der Summe 1.149 EUR Umsatz.

Wieviel neue Abmahnungen verschickt derselbe Anwalt in derselben Zeit? Sagen wir mal ebenso laienhaft geschätzt 20 Abmahnungen. Wenn von denen nur jeder zweite zahlt, macht das in der Summe 6.660 EUR bei deutlich geringerem Aufwand und Risiko.

Wäre ich Anwalt würde ich meine Zeit doch nicht mit Klagen verplempern... Das alles ist natürlich nur die laienhafte Darstellung eines unbedarften Milchmädchens. ;9/

Man möge mich korrigieren. ;)

Bellina
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#502 Beitrag von Bellina » Dienstag 15. Februar 2011, 10:49

Grazer57 hat geschrieben:@ Bellina
woher beziehst Du Dein Wissen?
Aus Anwalts Munde.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#503 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. Februar 2011, 10:52

Hallo Michael,

[quoteemKampmann]Soweit verstanden, nur eine Unklarheit: was hat es mit den 14 Tagen auf sich, in denen der Antragsteller Zeit
hat die Klage zu begründen? Wenn die ganze Angelegenheit nach den 14 Tagen als "schwebende Sache" beim AG München
bleibt, ist doch die tatsächliche Möglichkeit einer Klage auch noch länger gegeben (6 Monate)?[/quoteem]

Es ist doch in puncto Klage ganz einfach.
§ 697 - Einleitung des Streitverfahrens - ZPO
(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich
aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. § 270
Satz 2 gilt entsprechend.
Das heißt, wird in den zwei Wochen die Klage nicht schriftlich begründet, war es das.
Denn ohne Klageschrift - keine Klage!

Natürlich kann man jetzt noch separat klagen. Aber warum macht man sich dann die Mühe mit dem Mahnverfahren und
klagt aus einem Widerspruch heraus nicht? Für mich: Spiel mit der Angst - vielleicht zahlen doch noch welche.

[quoteemKampmann]Nimmt WF den Antrag auf ein streitiges Verfahren zurück, gibt es auch kein Verfahren. Aber. Es bleibt aber beim
abgegebenen Gerichtsstandort, in eine Art schwebenden Ruhestand.[/quoteem]
Das ist schon komplizierter und nicht so das Problem, solange man den Widerspruch nicht zurück nimmt. Es weiß auch
keiner so richtig, wie lange dieser schwebende Ruhestand vorherrscht. Die Akte kommt irgendwo hin und verrottet.
Auch nicht wichtig.

Zur Verjährung: Regel 3 Jahre + 6 Monate!
§ 204 - Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung - BGB
(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung
des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so
tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der
sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter
betreibt.
Wenn man jetzt nach der Rechnung - doch verklagt wird, dann beauftragt man sowieso einen AW, der als Erstes prüft
- ob der Rechtsstreit nicht schon verjährt ist. Wenn, dann ist die Klage damit nichtig.

Diese Verjährung wird einfach überschätzt und ist nur für den Abgemahnten ein Problem und Anlass für Angst und Sorge.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#504 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. Februar 2011, 11:14

[quoteemmahnomann]Wie lange dauert die Vorbereitung und Durchführung eines Gerichtsverfahrens? Ich würde das laienhaft mit mindestens 4-6h
abschätzen. WENN die Kanzlei den Prozess komplett gewinnt, bekommt sie zusätzlich zu den mit der Abmahnung geforderten 666
EUR noch mal 189 EUR Kostenerstattung für den Mahnbescheid sowie 294 EUR Rechtsanwaltsgebühren für den Prozess. Macht in
der Summe 1.149 EUR Umsatz.[/quoteem]

Ich glaube, komplett sollte WF den Prozess nicht gewinnen. Denn dann käme ca. auf einen Beklagten zu:

Streit- bzw. Klagewert - 1.807,87 €
eigener AW - 317,- €
fremder AW - 420,- €
Gerichtskosten (ohne Zeugen, Gutachten usw.) - 219,- € +
__________________________________________________________

Gesamt: 2.763.87 €

Ich glaube, das haken wir mal ab, sonst hätten wir Kölner-Verhältnisse in München. Man sollte sich lieber einmal fragen, wir
haben Mitte Februar, es müssten die ersten Informationen eingehen über Klagen aus einem eingelegten MB-Widerspruch heraus.
Selbst die Gerüchtetretmühle von Shualconstantinwelt.de/Forum rudert mit allen Kräften zurück. Dass ja niemand auf die Idee kommt zu
fragen: Was ist den nun mit den angekündigten Klage-Tsunamies?


Was ist den nun mit den angekündigten WF Klage-Tsunamies?

Keine Ahnung - ich kenne keine!

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#505 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. Februar 2011, 12:51

[quoteemBellina]Selten will ein Anwalt nur zu der Entschädigung, die ihm der Schein bietet (30€), überhaupt arbeiten.
Das heißt, dass Du zwar den Schein bekommst, aber der RA nicht darüber abrechnen möchte, sondern viel
höhere Gebühren von Dir verlangt.
Deswegen unbedingt schriftlich festhalten lassen, wie viel er als Honorar veranschlagt.
Am besten pauschal und was alles beinhaltet ist:
Beratung sowie jegliche außergerichtliche Vertretung was auch Schriftverkehr und ggf. Führung einer
Verhandlung einschließt, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.[/quoteem]

Ich glaube, man muss die Gedanken einmal ordnen.

Beantragt man einen Beratungsbeihilfeschein, bekommt man diesen gewährt, geht man zum Anwalt seines
Vertrauens, legt den Beratungsbeihilfeschein + (wie beim Zahnarzt) 10,- € hin.

Hinweis:
Ein Beratungsbeihilfeschein gilt nur für eine Abmahnung!

Wenn der Anwalt jetzt den Fall übernimmt, wird ein Beratungshilfemandat daraus. Der Anwalt rechnet
jetzt gegenüber der Staatskasse ab:
  • ca. 80,- € + MwSt. - keine Klärung des Rechtsstreites
  • ca. 200,- € + MwSt. - bei Abschluss des Rechtsstreites.
Im Umkehrschluss würde sich die Staatskasse kaputtlachen, wenn er nach RVG abrechnen würde und es
nicht bewilligen.

Wenn man jetzt trotz Beratungshilfemandat, eine Rechnung bekommt, in der Herr AW zusätzlich nach RVG
abrechnet, kann man die zurückweisen und die AW-Kammer verständigen. Es ist verboten. Ein seriöser
AW wird so ein Verhalten auch nicht an den Tag legen, da benötigt es keinen Vertrag!

Etwas anders ist es, wenn man jetzt zum Beispiel, zusätzlich eine vorbeugende mod. UE abgeben will.
Hier kann der AW zusätzliches Honorar - außerhalb - des Beratungshilfemandats berechnen. Warum? Weil
es nicht zum Fall gehört, wo man das Beratungshilfemandat hat. Die Honorarhöhe, sollte man aber vor
Abgabe - klären!

Ich kenne nur Amtsgerichte, die einen Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt heben, aber keinen AW der
jemand ablehnt wegen dem Beratungsbeihilfeschein.

VG Steffen

Steiner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#506 Beitrag von Steiner » Dienstag 15. Februar 2011, 12:59

Hallo,

Habe mich heute auch mal angemeldet.
Habe im Oktober 2010 auch eine Abmahnung erhalten.Soll auch 956 Euro zahlen.Habe mit meinem Anwalt eine modUE abgeschickt.Diese ist auch angekommen bei WF.Habe bis jetzt auch noch nicht gezahlt.
So,nun aber zu dem Punkt der mich was sagen wir aufregt.
Alle schreibe nix zahlen und abwarten.
Wenn es aber nun doch zu einem Gerichtsverfahren kommt,Leute dann könnt ihr das doppelte oder dreifache zaheln.
Und das ist auch der Grund warum ich überlege doch früher oder später zu zahlen.
Das ist schon ne menge Geld.Wenn jetzt aber noch die Mahngebühren und Gerichtskosten und was weiß ich noch alles anfallen,dann gute nacht Marie.
Man kann sich doch nicht drauf verlassen das die nicht Klagen.
Mich würde auch mal interesieren wie viele schon gezahlt haben.
Mein Anwalt hat auch schon versucht den betrag was zu drücken.Da reagieren die nicht drauf.Sie wollen die ganze Summe.
Na ja, mal sehen wie es weitergeht.Ich weiß nur das es echt teuer wird wenn es vor Gericht geht.

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#507 Beitrag von Achim » Dienstag 15. Februar 2011, 13:17

Ich denke, ich habe das so verstanden (bitte unbedingt berichtigen-bin erst seit Samstag "Abmahn-Anwalt" :oops: ), wenn eine Klage erfolgen sollte (wovon grundsätzlich mal nicht augegangen wird) kann man immer noch zum Anwalt gehen und außergerichtlich einigen. Eine Klage läuft nicht grundsätzlich auf ein Gerichtsverfahren hinaus. ODER???

Steiner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#508 Beitrag von Steiner » Dienstag 15. Februar 2011, 13:18

Tja, sagen kann das keiner.Ist ein Pokerspiel.
Natürlich kann man Glück haben und man kommt gut bei weg.
Wenn es aber in die Hose geht, dann legst du kräftig noch was drauf.
Und darum geht es ja auch. Mich regt das einfach auf wenn alle schreiben:Ich zahl nix.
Kann ja auch jeder machen wie er will.Nur gehen diese Leuet wohl davon aus das ihnen nix weiter passiert.
Ok,von 10 Leuten muss nur einer was zahlen weil er vor Gericht geschleppt worden ist.
So,dann möchte ich den einen mal sagen hören:Cool das ich ich vorher nicht bezahlt habe.Jetzt hab ich das dreifache an der Backe.

Steiner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#509 Beitrag von Steiner » Dienstag 15. Februar 2011, 13:40

Das ist das was mich aufregt.
Ich will nur sachlich klären was pasieren kann wenn man nicht zahlt.
Schon springen mich alle an.
Ok,kann ich mit leben.
Ich bin hier keiner der zum Zahlen aufruft!
Ich möchte nur auch mal die andere Seite bereden.
Die wird nämlich gerne nicht beachtet.
Und da ich dazu hier kaum was gefunden habe habe ich eben den beitrag geschrieben.
Klar, das sich jetzt alle auf mich stürzen. Ich will lieber auch nicht zahlen und habe es ja auch noch nicht. Aber wenn einer hinter dir steht nützt es auch nichts immer nur nach vorne zu schauen nach dem Motte,was ich nicht sehe sieht mich auch nicht.

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#510 Beitrag von Achim » Dienstag 15. Februar 2011, 13:48

Hey Steiner!
Es springt dich doch keiner an.
Ich glaube, die Leute hier wissen wovon sie reden und haben ihre Erfahrungen der letzten Jahre ausgetauscht und zusammengetragen.
Fazit ist: es wird nicht geklagt_bisher jedenfalls.
Ich bin heilfroh über die Infos. Beispielsweise ist zahlen auch nicht das non plus ultra. Die Chance, dass du dann auch weiter zahlst ist doch sehr hoch- oder du hast gar nichts gemacht-aber wenn du dann zahlst.......

Steiner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#511 Beitrag von Steiner » Dienstag 15. Februar 2011, 14:05

Das ist natürlich richtig.
Es kann passieren das wenn du einmal zahlst ,die dich immer wieder zur Kasse bitten wollen.
Ich habe eben nur das ungute Gefühl,das noch mehr kosten durch Gericht und CO. auf einen zu kommen könnten.Bin ja auch froh das ich ein Forum gefunden habe wo man sich austauscht.
Nur, wie lange schieben es einige schon auf? Ein oder Zwei Jahre?
Habt ihr keine Angst das es zum Gericht geht?

Seppl87
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#512 Beitrag von Seppl87 » Dienstag 15. Februar 2011, 14:34

Danke für eure Antworten!
Also werden wir es mit einer mod. UE im Namen meines Mitbewohners probieren.
Was man in anlunas Fall macht würde mich auch mal interessieren.

Steiner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#513 Beitrag von Steiner » Dienstag 15. Februar 2011, 14:40

Ich habe mal ein bisschen in der Abmahn Datenbank gelesen.

Habe z.B. das gefunde:

Reaktion des Abgemahnten:
- 11/2007: Abgabe einer mod. UE per fax und brief, Nichtzahlen
- 12/2007: UE wird akzeptiert, erneute Zahlungsaufforderung, keine Reaktion
- 07/2010: "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung", keine Reaktion
- 09/2010: "Vorbereitung Klageverfahren", schriftliche Rückweisung der Vorwürfe ohne Zahlung
- 10/2010: "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen", Forderung auf EUR 1366 erhöht, keine Reaktion
- 12/2010: gerichtlicher Mahnbescheid über EUR 1570, Widerspruch per Fax und Brief


Also wenn ich das lese kann einem doch wohl Angst und Bange werden oder nicht? :shock:

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#514 Beitrag von Achim » Dienstag 15. Februar 2011, 15:11

Es gab Ende 2010 wohl eine ganze Flut von Mahnbescheiden. Die Betroffenen werden uns hoffentlich informieren-und bald sind wir schlauer!!!

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#515 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 15. Februar 2011, 15:13

@Steiner
Wer sagt dir denn, dass du zahlen musst, wenn die Sache vor Gericht geht? Du könntest ja auch gewinnen!

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#516 Beitrag von Achim » Dienstag 15. Februar 2011, 17:16

Wie viele sind denn hier im Forum oder in der Statistik, bei denen die Verjährung (3Jahr) zum 1.1.2011 eingetreten ist. Ich habe im Januarzeitraum die "Freudenschreie" vermisst.

Steiner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#517 Beitrag von Steiner » Dienstag 15. Februar 2011, 17:29

Was mich auch noch interesieren würde.

Wenn einer bezahlt hat,hat er danach noch mal eine Abmahnung für was anderes bekommen?

Könnte mir auch vorstellen nach dem Motto,wer einmal zahlt der ist öffters dran.

Das Dumme ist nur, weiß nicht ob sowas schon mal einem passiert ist.

Das würde mich brennend interesieren.

Bellina
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#518 Beitrag von Bellina » Dienstag 15. Februar 2011, 20:45

Grazer57 hat geschrieben: Ich würde gerne den Namen des Anwaltes erfahren, der Dir diese Auskunft
gegeben hat ....
Zuerst warnte mich eine befreundete Rechtsanwältin,
bei der ich mich nur allgemein über den Beratungshilfeschein informieren wollte,
da sie sich mit Medienrecht nicht auskennt. Sie sagte,
dass es sein kann, dass mich Kollegen ablehnen.
Sie sei noch eine der wenigen die für 30€ aus dem Beratungshilfeschein zu arbeiten vermag,
aber könne davon nicht leben und müsse das womöglich bald auch anders handhaben.

Sogar ein Anwalt den ich von der Liste
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn. ... index.html
anrief, beteuerte das.

Das dauert auch nicht lange: einfach anrufen und fragen
ob sie mit Beratungshilfeschein abrechnen und zwar die gesammte außergerichtliche Vertretung,
nicht nur die Erstberatung.
So das Gespräch anfangen und schon bleiben jedem
der so verfährt diese eben solche "Informationen"
und eben solche Informationsgeber nicht verborgen.

Steiner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#519 Beitrag von Steiner » Dienstag 15. Februar 2011, 22:21

Mich interesiert da noch was.
Wenn man die mod. UE an die geschickt hat,könne die einen dann für keinen Film oder CD mehr hafbar machen?
Ich meine wenn die mod. UE am sagen wir 15.01 angekommen istbei denen,können die einen dann nicht mehr rankriegen für Sachen die man davor sich besorgt hat?
Oder gild die mod. UE nur für den einen Film den man sich besorgt hat?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#520 Beitrag von Steffen » Mittwoch 16. Februar 2011, 00:25

@Steiner,

ich nehme mal Deinen ersten und letzten Posting.

Wir haben eine allgemein Vorgehensweise: Link

Diese resultiert einerseits als Reaktion auf die aktuelle Abmahnwahn-Lage und anderseits auf den Erfahrungen der Abgemahnten.
Das heißt, weder Grazer57, Uwe oder ich, setzen uns hin, ändern sie aus Langeweile oder um jemand zu ärgern. Dieses ist ein
dynamischer Prozess. Mal wird etwas weggenommen, mal etwas hinzugefügt. Wenn man einerseits immer betont, dass man unschuldig
ist, es nicht gewesen ist, sollte man doch mal Rückgrat beweisen und etwas dagegen aktiv tun.

Irgendwie hast Du dir doch etwas gedacht, einen AW zu beauftragen, Geld zu bezahlen für Abgabe einer mod. UE + nicht zahlen.
Wobei jetzt der Punkt kommt, wo ich mit dezentem Unverständnis reagiere.
Noch mal wiederholt: Man beauftragt und bezahlt einen AW um eine mod. UE abzugeben und nicht zu zahlen. :roll:

Es ist doch nachzuvollziehen

Klagefall:
AG: 651,80 € (1,3’er GG aus 10.000,- €)
SE: 450 €
____________________________

Gesamt: 1.101,80 €


Standort: AG München I, Richterin Gröncke-Müller

Im Verlierfall, man ist Störer (AG) + Täter (SE) - ohne Reisekosten, Zeugen, Gutachten (5.000,- €)

Klagewert - 1.101,80 €
eigener AW - 211,- €
fremder AW - 277,- €
Gerichtskosten - 165,- €
____________________

Gesamt: 1.754,80 €

Sicherlich, wen mann das jetzt zur Abmahnforderung vergleicht, ist es fast das Doppelte. Aber wie sieht es denn in der Realität
aus? München will schnelle Vergleiche mit, Gott sei Dank, niedrigen Streitwerten. Das heißt,
Störer ja: AG 651,80 €
Täter nein: kein SE.
Gerichts- und Anwaltskosten werden geteilt, gedrittelt, geviertelt usw., eigener AW,

Man kommt auf mein Beispiel, mit dem Blechschaden im Winter, so um die 1.200,- €. Das ist das Risiko, was jeder kennen mus, der
sich entscheidet für mod. UE + nicht zahlen.


Jetzt sagt aber die Statistik für WF:
  • 2009 - 89.850 Abgemahnte
  • 2010 - 86.670 Abgemahnte, aber nur 2 Klagen (1-mal Unterlassung, 1-mal mod. UE/Privatvergleich/ Zahlungen eingestellt)
Das heißt, es kann doch jeder das Risiko ausrechnen! Wenn ich keine Nerven habe, dann mus ich halt zahlen und zahlen und zahlen ...
Dein Brot.


Zur mod. UE


Die mod. UE entfaltet ihre Wirkung auf alles das, was man sich namentlich verpflichtet hat. Egal wie viele Male man - bis Abgabedatum -
gelogt wurde. Wenn man einen Film eingeschrieben hat, dann für diesen Film, hat man alle Werke angegeben, eben dann für alle Werke
des RI. Das musst Du aber selbst wissen. Ich kenne den Inhalt Deiner mod. UE nicht.

VG Steffen

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