Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#481 Beitrag von Steffen » Mittwoch 9. Februar 2011, 20:43

Tach auch
Ich möchte hier ja keinen unmut verbreiten
Aber für alle abgemahnten aus dem jahr 2007
Die nicht gezahlt haben.
waldorf hat wohl pünktlich zum jahreswechsel
gerichtliche mahnschreiben für säumige zahler herausgeschickt um somit der
verjährungsfrist zuvor zukommen
Man sollte, wenn man keinen Unmut verbreiten will, schon dann auch erzählen, das Waldorf Frommer
  • 2009 = 89.850-mal + 2010 = 86.670-mal abgemahnt hat,
  • 2010 = 2-mal geklagt hat (1-mal Unterlassungsklage, 1-mal Nichteinhaltung der Zahlung bei
    einem abgeschlossenen Vergleich)
  • Mahnbescheid-Tsunamie (ca. 30 MB) losgetreten hat,
  • wo noch keine Klagebegründung bekannt ist.

Aber wer sich entscheidet für mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht, muss natürlich mit dem
Risiko leben, verklagt werden zu können!

VG Steffen

heinodewittoderwatt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#482 Beitrag von heinodewittoderwatt » Donnerstag 10. Februar 2011, 18:49

Hallo,

habe nun auch Post von Waldorf/Frommer bekommen - Shutter Island!
Ja, habe ich runtergezogen und vergessen, das Senden zu deaktivieren.

Die haben von mir:
Die Zeit
IP-Adresse
File-Hash

Hat es überhaupt Sinn, die modUE bis zum 16.2. abzugeben und darauf zu hoffen, dass ich einer Glücklichen bin, bei denen die es nicht zu einer Klage kommt?

Habe allerdings auch gerade keine 956 € übrig ;-)

Danke für hilfreiche Antworten !

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#483 Beitrag von Steffen » Donnerstag 10. Februar 2011, 21:47

habe nun auch Post von Waldorf/Frommer bekommen - Shutter Island!
Ja, habe ich runtergezogen und vergessen, das Senden zu deaktivieren.

Hat es überhaupt Sinn, die mod. UE bis zum 16.2. abzugeben und darauf zu hoffen, dass ich einer
Glücklichen bin, bei denen die es nicht zu einer Klage kommt?

Habe allerdings auch gerade keine 956 € übrig ;-)
Ganz brutal? Wenn Du einen Rechtsverstoß tätigst, dann musst Du dafür geradestehen. Egal ob Du
die Summe übrig hast oder nicht.

Halte dich einfach an die empfohlenen Vorgehensweisen:
Link

Wen Du das Geld nicht übrig hast, bleiben Dir sowieso keine anderen sinnvolle Alternativen übrig.

VG Steffen

turbomrot
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#484 Beitrag von turbomrot » Freitag 11. Februar 2011, 16:13

Hallo Leute, ich hätte da eine kleine Frage:.

kleine Zusammenfassung:
abmahnung erhalten, mod. UE gesendet, Bestädigung mod. UE (nicht zahlen, keine Reaktion)



Ist die "Akteneinsicht in die Beschlussakte" so wichtig oder warte ich lieber auf den 1. Mahnbescheid und Antworte via "Wegweisser Inkasso / Abmahnung bekannt" und schreibe dann den Landgericht für die Akteneinsicht gemäss "Vorgehensweisen eines Abgemahnten"?

maikmann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#485 Beitrag von maikmann » Samstag 12. Februar 2011, 09:55

hallalie und hallalöchen

wie schon mal berichtet
abmahnung shutter island - :;,;: - ra hauke scheffler gefunden - für gut befunden - nicht genau beim preis nachgehakt -
scheffler beauftragt - abgabe mod ue

und das ende vom lied 956 € für die abmahnung + 1737 € für die scheffler*******
herr scheffler hat für die berechnung seiner anwaltskosten die 1,9 von einem streitwert in höhe von 25.000€ zugrunde gelegt.
jetzt habe ich mir mal die mühe gemacht mir die abmahnung durchzulesen und bin dabei drauf gestoßen das w/f ja im fall einer klage von einem streitwert von "nur" 10.000 € ausgehen.
dann müßte ja eigentlich der herr scheffler auch nur diese 10.000 € streitwert als bemessungsgrundlage für seine rechnung nehmen
dürfen.
sehe ich das etwa falsch und müßte scheffler diesbezüglich seine rechnung nachträglich ändern .

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#486 Beitrag von Steffen » Samstag 12. Februar 2011, 13:05

[quoteemmaikmann]Dann müsste ja eigentlich der Herr Scheffler auch nur diese 10.000 € Streitwert als Bemessungsgrundlage für
seine Rechnung nehmen dürfen.
Sehe ich das etwa falsch und müsste Scheffler diesbezüglich seine Rechnung nachträglich ändern.[/quoteem]
Wenn man sich mit RA Scheffler näher beschäftigt, wird einiges klar.
1. Scheffler ist für mich ein Mensch, dem sein Kontostand, vor dem Interessen seiner Mandanten kommt. Nach
meiner Meinung nach ist es kriminell was RA Scheffler treibt.
2. Der Betroffene fragt nicht eindeutig nach, gibt sich mit <<bla, bla, bla>> zufrieden und unterschriebt
- freiwillig - die Unterlagen.
  • Vollmacht
  • Abtretung
  • Darlegung der Schefflerschen Abrechnung

LG Aachen - 5 S 127/10,
Vorinstanz AG Aachen - 115 C 77/10 (Kanzlei RA Dr. Wachs)

[…]5 a) Der Rechtsanwalt hat vor Übernahme des Auftrags gemäß § 49b Abs. 5 BRAO, darüber belehrt, dass sich
die Vergütungen nach dem Gegenstandswert des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes richten, so dass eine Pflichtverletzung
hieraus nicht entnommen werden kann Indem der Beklagte das Formular unterschrieb, handelte er auch in dem Bewusstsein,
dass er dem Rechtsanwalt einen Auftrag zur Übernahme der Rechtsangelegenheit gab.[…]

[…]5 b) Der Kläger hat auch keine weitere Aufklärungspflicht verletzt. Denn der Anwalt muss ungefragt den Mandanten
grundsätzlich nicht auf die gesetzliche Vergütungspflicht hinweisen (BGH, Urteil vom 24.05.2007 – IX ZR 89/06 –
zitiert nach juris). Es ist aber anerkannt, dass unter bestimmten Umständen der Anwalt nach Treu und Glauben verpflichtet
sein kann, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären. Maßgeblich
sind die Umstände des Einzelfalls. Aus besonderen Umständen des Einzelfalles nach Treu und Glauben kann sich eine
Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe seiner
Vergütung zu belehren, etwa wenn die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren das von ihm verfolgte Ziel wirtschaftlich
sinnlos macht (BGH, a.a.O.). Vorliegend ist die Beauftragung des Rechtsanwalts mit der Überprüfung der Berechtigung der
Abmahnung indes nicht wirtschaftlich sinnlos gewesen. Denn zum Zeitpunkt der Beauftragung war die Notwendigkeit der rechtlichen
Überprüfung der Richtigkeit des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs, des Schadenersatzanspruchs und der Verpflichtung
zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für den Beklagten nicht wirtschaftlich sinnlos, auch wenn dem Beklagten
bereits ein Vergleichsvorschlag der Gegenseite hinsichtlich der Angelegenheit vorlag.[…]


[quoteemmaikmann]Jetzt habe ich mir mal die Mühe gemacht mir die Abmahnung durchzulesen und bin dabei drauf gestoßen das w/f ja im Fall einer
Klage von einem Streitwert von "nur" 10.000 € ausgehen[/quoteem].

Bild

Man sollte sich die Mühe machen, einmal das durchzulesen, was man von Scheffler bekommt - und dann nachzufragen, bevor man
unterschreibt! Sicherlich sollte es keinen zweiten AW bedürfen, um die Abrechnungsinformation zu verstehen, aber es wird
blauäugig, ängstlich und leichtfertig unterschrieben und dann gemeckert.

Trotzdem sollte man jetzt nicht voreilig bezahlen, den meistens kommt man bei einer Klage günstiger als mit der kompletten
Schefflerschen Rechnung.

........................................................................


Beispiel: 15.12.2006; 1 Tag nach meiner Abmahnung

Ich habe ca. 4 Kanzleien im Umkreis Kronach angerufen; 1. Frage, ob man sich mit so etwas auskennt und bearbeitet sowie 2.,
wie ist der Preis? Für mich war dabei glasklar, das ich keinen AW für 384,- beauftrage für eine 150‘er-Abmahnung. Da hätte
ich ja auch zahlen können.


........................................................................


Antwort: Nein, Scheffler muss die Rechnung nicht nachträglich ändern, da Du freiwillig unterschrieben hast und damit die
Bedingungen seiner Abrechnung akzeptierst.


VG Steffen

Achim
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Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#487 Beitrag von Achim » Samstag 12. Februar 2011, 21:53

Hallo,

zuerst möchte ich euch danken für diese tolle Seite. Hätte ich euch nicht gefunden, hätte ich heute schon einen Nervenzusammenbruch gehabt. Aber Ihr klärt einfach super auf.
Ich habe eben gestern auch diesen schönen Abmahnungsbescheid bekommen und mich den ganzen heutigen Tag duch das Forum gewühlt.
Eigentlich ist mir soweit auch alles klar, bis auf eine Sache. Vielleicht steht es irgendwo und ich frage doppelt (dann sorry) aber ich habe nichts gefunden.
Und zwar:
In der Abmahnung steht, dass der Ermittlungsdatensatz sich auf das Werk: "Twilight - Bis (Biss) zum Morgengrauen" bezieht.

Allerdings steht im Anhang des Landesgerichts München, dass es sich bei den streitgegenständlichen Tonträgern um: "Twilight - Bis zum Morgengrauen", "Twilight - Bis zur Mittagsstunde", Twilight - Bis zum Abendrot" handelt.

Meine Frage: muss ich in der mod. UE alle 3 Werke angeben oder nur das, auf welches sich die Abmahnung bezieht?
Ich habe auch überlegt, ob ich nur Hörbücher "Twilight" angebe?
Möchte hier nicht falsch machen!
Danke schon mal!!!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#488 Beitrag von Steffen » Samstag 12. Februar 2011, 23:54

Meine Frage: muss ich in der mod. UE alle 3 Werke angeben oder nur das,
auf welches sich die Abmahnung bezieht?
Ich habe auch überlegt, ob ich nur Hörbücher "Twilight" angebe?
Möchte hier nicht falsch machen!
Ganz einfach, hat man alle Drei gedownloadet, gibt man die anderen Zwei als
Erweiterung mit an. Hat man sie nicht, dann nur das streitgegenständliche Werk.

VG Steffen

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#489 Beitrag von Achim » Sonntag 13. Februar 2011, 08:56

Danke für die schnelle Antwort.
Die Sache ist aber etwas verzwickter.
Mein Sohn hat wohl mit einem Kumpel mal probiert was runterzuladen, es hat wohl auch nicht wirklich funktioniert und keiner weiß jetzt mehr, was eigentlich probiert wurde zu laden. Es ist letzten Herbst gewesen und sie haben auch alles gleich wieder gelöscht. Also für mich als AI nichts mehr nachzuvollziehen.
Deshab auch die Frage, wenn das LG München alle 3 Titel angibt, ist wohl davon auszugehen, dass die Jungs sie versucht haben zu laden und WF demnächst zu jedem Titel gesondert eine Abmahnung schickt und ich vorbeuge, wenn ich gleich alle drei mit in die mod UE nehme?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#490 Beitrag von Steffen » Sonntag 13. Februar 2011, 09:17

Danke für die schnelle Antwort. Die Sache ist aber etwas verzwickter ...
WF sagt, UE auf alle Werke. Das ist aber zu weit abgefasst. Wenn man jetzt den LG-Beschluss vorliegen hat,
Kenntnis besitzt von zwei weiteren im Beschluss enthaltenen Werken der Reihe, das mal ausprobiert wurde,
schreibe ich diese zwei Werke als Erweiterung hinzu.

Vgl. hier unser Musterschreiben; Nutzungshinweise: 1 Rechteinhaber/mehrere Werke

Vorteil: Wie weit ausprobiert wurde, weiß man nicht, so dass man mit dieser Erweiterung kostenpflichtigen
Abmahnung der anderen zwei Werke entgegenwirkt. Hieraus kann man auch kein Schuldeingeständnis konstruieren.

VG Steffen

Kampmann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#491 Beitrag von Kampmann » Sonntag 13. Februar 2011, 15:38

6. Was passiert nach dem eingelegten Widerspruch?

Entweder erfolgt die Einstellung des Mahnverfahrens oder der rechtzeitig eingelegte Widerspruch verhindert die Fortsetzung des Mahnverfahrens und führt in ein normales Gerichtsverfahren, das sog. streitige Verfahren. Die Überleitung in das streitige Verfahren beginnt mit der Abgabe des Rechtsstreits durch das Mahngericht an das Gericht, das der Antragsteller in seinem Mahnantrag als das sachlich und örtlich zuständige Gericht angegeben hat.

Faustregel

* Nach eingelegten Widerspruch sollte man innerhalb 6 Wochen, Post vom im Mahnbescheid benannten Amtsgericht erhalten, wenn letztendlich tatsächlich geklagt wird.


Dieses geschieht dann in Form einer Mitteilung über die Anordnung zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahren.
Hallo Steffen
Dieses Zitat stammt von Deiner FAQ-Seite.
Nach abgegebenen Widerspruch des mir zugestellten Mahnbescheids stellt sich für mich eine Frage:
Gibt es einen Zeitpunkt, ab dem man weiß, dass es zu keiner Klage kommt?
Oder anders gefragt: Haben die RA Waldorf ewig Zeit zu klagen und das "Damoklesschwert" einer möglichen Gerichtsverhandlung hängt "ewig" über meinem Kopf?

Danke schon jetzt für Deine Antwort

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#492 Beitrag von Steffen » Sonntag 13. Februar 2011, 17:28

[quoteemKampmann]Gibt es einen Zeitpunkt, ab dem man weiß, dass es zu keiner Klage kommt?
Oder anders gefragt: Haben die RA Waldorf ewig Zeit zu klagen und das "Damoklesschwert" einer möglichen
Gerichtsverhandlung hängt "ewig" über meinem Kopf?[/quoteem]

Ohne Klageschrift - keine Klage!

Also man zählt nach Versenden des Widerspruchs ca. 6 Wochen. Warum? Der Postweg zum Mahngericht; die Benachrichtigung
des Antragstellers; dessen 14 Tage die Klage zu begründen; Abgabe - nach Klagebegründung - an das AG München und denen
ihre Mitteilung über ein streitiges Verfahren + Aufforderung zur Klageerwiderung. Dabei kann man sich jetzt um die
Sekunden streiten.

Das andere ist jetzt kompliziert (jedenfalls für mich). Einfach erklärt. Wird keine Klage begründet, gibt es keine
Verhandlung! Nimmt WF den Antrag auf ein streitiges Verfahren zurück, gibt es auch kein Verfahren. Aber. Es bleibt
aber beim abgegebenen Gerichtsstandort, in eine Art schwebenden Ruhestand. Haas zum Beispiel will, dass jetzt der
Widerspruch zurückgenommen wird. Das heißt, ist jemand so naiv, kann sofort ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.
Jetzt kann der Antragsteller aber auch den Erlass zu dem Mahnbescheid zurücknehmen.

Fazit:
Es ist ein Spiel mit der Angst. Natürlich kann man Dich, innerhalb der 3 jährigen (+ ca. 6 Monate nach MB) Verjährungsfrist,
immer noch separat verklagen.

Hier gewinnt nur der mit den besseren Nerven!

VG Steffen

Seppl87
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#493 Beitrag von Seppl87 » Montag 14. Februar 2011, 01:36

Hallo,

tja, was soll ich sagen, auch mich hat es erwischt. Und was bin ich froh, dass es dieses Forum gibt.
Valhalla Rising, knapp eine Stunde online am XX.12.2010, Telekom - 956€ für Waldorf Frommer.

Allerdings: die Abmahnung ist an meinen Mitbewohner gerichtet. Wir wohnen in einer WG und er zahlt das Internet, jedoch habe ich ohne jeden Zweifel den Film heruntergeladen. Ich befinde mich zudem in einer Ausbildung (mein Mitbewohner auch) und der geforderte Betrag sind für mich fast schon zwei Monatsgehälter. Lassen sich diese beiden Tatsachen irgendwie nutzen, um aus der Sache rauszukommen oder zumindest den Betrag wesentlich heruntersetzen zu lassen?

Mein Umfeld sagt mir außerdem, dass ich mir einen Anwalt nehmen soll (wohl natürliche Reaktion). Empfiehlt sich das in dieser Situation eher oder sollte ich doch wie die meisten Anderen letztendlich eine mod. UE schicken (in wessen Namen?) und darauf hoffen, dass ich nicht verklagt werde?

Ich danke schon mal für jede Hilfe!

Viele Grüße,
Sepp

Kampmann
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Registriert: Donnerstag 27. Januar 2011, 23:26

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#494 Beitrag von Kampmann » Montag 14. Februar 2011, 08:54

Steffen hat geschrieben: Ohne Klageschrift - keine Klage!

Also man zählt nach Versenden des Widerspruchs ca. 6 Wochen. Warum? Der Postweg zum Mahngericht; die Benachrichtigung
des Antragstellers; dessen 14 Tage die Klage zu begründen; Abgabe - nach Klagebegründung - an das AG München und denen
ihre Mitteilung über ein streitiges Verfahren + Aufforderung zur Klageerwiderung. Dabei kann man sich jetzt um die
Sekunden streiten.
Soweit verstanden, nur eine Unklarheit: was hat es mit den 14 Tagen auf sich, in denen der Antragsteller Zeit hat die Klage zu begründen? Wenn die ganze Angelegenheit nach den 14 Tagen als "schwebende Sache" beim AG München bleibt, ist doch die tatsächliche Möglichkeit einer Klage auch noch länger gegeben (6 Monate)?

Steffen hat geschrieben: Es bleibt
aber beim abgegebenen Gerichtsstandort, in eine Art schwebenden Ruhestand. Haas zum Beispiel will, dass jetzt der
Widerspruch zurückgenommen wird. Das heißt, ist jemand so naiv, kann sofort ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.
Jetzt kann der Antragsteller aber auch den Erlass zu dem Mahnbescheid zurücknehmen.
Verstehe ich es richtig, dass der Antragsteller des Mahnbescheids diesen zurücknehmen kann (eher unwahrscheinlich) bzw. mir die
Rücknahme des Widerspruchs "anbieten" kann (in dem er mir mit sonstiger Klage "droht")?
Falls das so richtig ist, ist also weitere Post von WF zu erwarten (welche ich dann auch wieder ignoriere, Ausnahme: Klage durch WF)?
Steffen hat geschrieben: Fazit:
Es ist ein Spiel mit der Angst. Natürlich kann man Dich, innerhalb der 3 jährigen (+ ca. 6 Monate nach MB) Verjährungsfrist,
immer noch separat verklagen.

Hier gewinnt nur der mit den besseren Nerven!

VG Steffen
Eins ist sicher: Jetzt bin ich so weit gegangen, jetzt bringe nwir es auch zu Ende...
Seppl87 hat geschrieben: Mein Umfeld sagt mir außerdem, dass ich mir einen Anwalt nehmen soll (wohl natürliche Reaktion). Empfiehlt sich das in dieser Situation eher oder sollte ich doch wie die meisten Anderen letztendlich eine mod. UE schicken (in wessen Namen?) und darauf hoffen, dass ich nicht verklagt werde?
Ich bin damals auch zu einem Anwalt gegangen.
Dieser macht nichts anderes als eine mod. UE aufzusetzen, Akteneinsicht zu beantragen und Dir die komplette Post, welche dann automatisch folgen wird, an Dich weiterzuleiten.
Dafür habe ich auch ein paar 100 Euro gezahlt.
Rückblickend war das der eigentlich größte Fehler.
Ich kann verstehen, dass man im ersten Moment glaubt, dass es ohne anwaltliche Hilfe nicht geht.
Inzwischen bin ich, u.a. Dank diesem Forum, anderer Meinung.
Diese ganze Abmahnsch..... ist eine Industrie in der sich Anwälte satt machen...
Die erste Frage, die Du Dir beantworten musst: Zahlst Du oder zahlst Du nicht?
Falls letzteres:
Solange kein "ordentliches Verfahren" eingeleitet wird, brauchst Du keinen Anwalt, sondern musst Dich nur an die Vorgehensweise hier im Forum halten.

Nur über eins musst Du Dir klar sein:
Steffen hat geschrieben: Fazit:
Es ist ein Spiel mit der Angst. Natürlich kann man Dich, innerhalb der 3 jährigen (+ ca. 6 Monate nach MB) Verjährungsfrist,
immer noch separat verklagen.

Hier gewinnt nur der mit den besseren Nerven!

VG Steffen
Michael

anlunas
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#495 Beitrag von anlunas » Montag 14. Februar 2011, 11:42

Hallöchen...

habe nach meinem Einschreiben mit Rückantwort eine unausgefüllte Karte von Waldorf zurück bekommen. Ca. 2-3Tage später erhielt ich ein Schreiben dieses Anwälte mit dem Hinweis einer letzten Zahlungsfrist...
Kein Wort ob mod.UE eingetroffen oder....oder...oder...
Was tun... ich denke weiter Beine stillhalten.... Akteneinsicht kann ich doch erst nach Klage bei Gericht machen ....Oder????

Danke für Antwort...

LG Angrit

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#496 Beitrag von Achim » Montag 14. Februar 2011, 13:09

@STEFFEN!

:te Ihr seid toll!!! :te

Seppl87
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#497 Beitrag von Seppl87 » Montag 14. Februar 2011, 14:33

Grazer57 hat geschrieben:@ Seppl87

wenn jemand reagieren sollte, dann ist es Dein Mitbewohner!
Dieser ist Anschlussinhaber (AI) und hat demnach die Abmahnung erhalten.
Auch sollte er nicht schreiben, der und der war es ....usw. usf. ....
das bringt i.d.R. nichts, da dann ggf. beide, er (AI) und Du (Verletzer)
in Anspruch genommen werden können.

Da der AI noch in der Ausbildung ist, kommt vlt. für ihn die sog.
Beratungshilfe in Frage. siehe hierzu
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... ?f=19&t=24
Dann kostet ihm der Anwalt nur noch ~ € 10,00.
Dieser Schein ist aber vor Beauftragung eines Anwaltes einzuholen.
Bevor man aber einen Anwalt beauftragt, sollte man wissen, was der
kostet und was er dafür an Leistung bringt.
In manchen Fällen soll Waldorf auf einen Vergleich über die Hälfte der
ursprünglich geforderten Summe eingegangen sein. Deshalb sind
die Kosten des eigenen Anwaltes nicht ganz unwichtig.

Unsere Empfehlung steht aber auf Seite 1 dieses Threads:
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... ?f=17&t=78
Da mein Mitbewohner ja derjenige ist, der das Risiko einer Klage eingeht, obwohl ich derjenige bin, von dem das Ganze ausgeht, kann ich nur hoffen, dass er die mod. UE unterzeichnet. Wieso sind die Kosten des eigenen Anwalts wichtig, wenn man mit diesem Schein definitiv nur 10€ zahlen muss? Verstehe ich das richtig, dass ich also mit etwas Glück "nur" noch knapp 500€+10€ Anwaltsgebühren zahlen müsste? Woher kommen eigentlich diese Statistiken, die besagen, dass Klagen unwahrscheinlich sind und es bisher so gut wie nie welche gab?

Viele Grüße

Bellina
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#498 Beitrag von Bellina » Montag 14. Februar 2011, 16:37

Grazer57 hat geschrieben:@ Seppl87
Die Anwaltskosten sind nur dann wichtig, wenn man diesen Schein nicht
bekommen sollte. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man den
Anwalt vor Beauftragung nach seinen Kosten- bzw. seiner Leistung
befragen sollte.
Selten will ein Anwalt nur zu der Entschädigung die ihm der Schein bietet (30€) überhaupt arbeiten.
D.h. dass Du zwar den Schein bekommst,
aber der RA nicht darüber abrechnen möchte,
sondern viel höhere Gebühren von Dir verlangt.
Deswegen unbedingt schriftlich festhalten lassen wieviel er als Honorar veranschlagt.
Am besten pauschal und was alles beinhaltet ist:
Beratung sowie jegliche außergerichtliche Vertretung was auch Schriftverkehr und ggf. Führung einer Verhandlung einschließt, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#499 Beitrag von Achim » Montag 14. Februar 2011, 16:51

Eine Frage schwirrt mir aber immer noch im Kopf herum.
Warum ist davon auszugehen, dass im Endeffekt mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit keine Klage erhoben wird?
Nach dem geposteten WISO-Beitrag habe ich mir gedacht, dass die Angst kursiert, dass einmal ein Urteil gesprochen wird, bei welchem das Honorar bei Abmahnungen generell auf 100 Euro beschränkt wird? Staatlicher Seits gibt es wohl so ein Gesetz schon, welches bloß bei Richtersprüchen momentan nur noch übergangen wurde.
Oder gibt es noch einen weiteren Haken?

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#500 Beitrag von Achim » Montag 14. Februar 2011, 18:36

Das ist mir schon klar.
Aber warum ist davon auszugehen, dass im Endeffekt mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit keine Klage erhoben wird?

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