Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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thossa
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#561 Beitrag von thossa » Donnerstag 24. Februar 2011, 16:06

Zu den "Vergleichsbeträgen" von Waldorf kann ich sagen, dass die doch selber schon mit reduzierten Angeboten kommen (€ 730 - 850, je nach Anfangssumme). Ich kenne auch Vergleiche über € 506 (also nur die Anwaltsgebühren), allerdings nur selten und in Extremfällen!

Die Methode mit den pauschalen Vorabzahlungen, ohne dass ein Vergleich geschlossen wurde, birgt sicherlich das Risiko, dass unter Umständen ein Schuldanerkenntnis angenommen werden könnte. Daher ist eine entsprechende Stellungnahme unablässlich!

Grundsätzlich rate ich auch nicht dazu.

Aber leider geht mir zu oft verloren, das man - trotz aller Fraglichkeiten, was die Beweisführung angeht - unterscheiden muss, ob ein Upload stattgefunden hat (und auch im Zweifel nachweisbar sein kann) oder ob KEIN Upload stattgefunden hat.

charly83
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#562 Beitrag von charly83 » Donnerstag 24. Februar 2011, 19:03

Hallo Zusammen,

ich hab gestern bestimmt 5 stunden verbracht in foren zu lesen. am meisten in diesem hier. respekt an euch. es ist sehr informativ. ich habe diese woche auch eine abmahnung von besagter kanzlei bekommen. frist bis zum 01.03.11 und zahlung bis 08.03.11. was mich sehr wundert, in dem schreiben vom anwalt steht nur "ein" film drin. in der anfrage welche er an das LG in köln (zwecks ermittlung wegen name und anschrift) abgegeben hat stehen ab "fünf" titel ????!!!!!

mir kommt das schon etwas kurios vor. wird hier versucht mit solchen "wohl falschen" angaben an die anschriften der AI zu kommen? das wäre ja schon betrug. zu den angebotenen filmen kann ich nur sagen, einen davon kenne ich zwar, wäre es mir aber nicht wert ihn runterzuladen geschweige denn ihn nochmal anzusehen. die anderen filme kenne ich nicht und ausserdem sind das 3D versionen. die könnte ich ohne den passenden fernseher nicht sehen. also würde das für mich auch keinen sinn machen.

es ist mir unbegreiflich das man beschuldigt wird und sich dann auch noch mit diversem schriftverkehr (mod. UE usw.) auseinandersetzen muss. wie geht das in zukunft weiter? wird jeder wo einen internetanschluss hat abgemahnt weil es ja sein könnte das er mal was verbotenes gemacht hat oder in der hoffnung er ist so naiv und zahlt? meine allgemeine frage. das mit der mod. UE habe ich soweit verstanden. werde ich wohl auch so wie es hier beschrieben ist wegschicken. aber wie sähe es aus einfach ein schreiben an die zu schicken indem man denen plausiebel macht das man es nicht gewesen ist? dazu kommt noch das der anschluss auf meinen vor ein paar jahren verstorbenen vater läuft. wurde aber nie dran gedacht den anschluss umzuschreiben.

vielen dank schonmal für eure antworten
charly

charly83
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#563 Beitrag von charly83 » Donnerstag 24. Februar 2011, 19:04

es stellt sich noch eine weitere frage. was wäre wenn angenommen irgendjemand über meinen internetanschluss daten getauscht hat. wäre ja durchaus kein einzelfall denk ich. es gibt aber keine garantie das sowas nicht wieder passiert. dann ist man ja nochmal dran weil man bereits zugesichert hat dies zu unterlassen.

grüsse
charly

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#564 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Februar 2011, 22:55

Abmahnung wegen eines Filmes, aber im LG Beschluss sind 5 Filme beinhaltet. Das ist nicht Außergewöhnliches und hat sicherlich
nichts mit Betrug zu tun. In den meisten Fällen werden mehrere Werke mit einer großen Anzahl von gelogten IPs zusammengefasst.

Es ist doch erst einmal uninteressant, ob man den Film kennt, ihn ohne 3D-Brille nicht anschauen wird, oder Wert ist, downgeloadet
zu werden.

Hier geht es einzig - es wurde eine offensichtliche Rechtsverletzung dokumentiert, die vom Anschluss aus getätigt wurde. Das heißt,
der AI ist verantwortlich, was von seinem Anschluss aus passiert sowie haftbar, wenn er seine Prüfpflichten verletzt. Das nennt
sich Störerhaftung. Liegt diese Störerhaftung vor, braucht nämlich der wahre Rechtsverletzer nicht einmal ermittelt werden.

Es gehört mittlerweile zu einem allgemeinen Lebensrisiko, das man als AI abgemahnt werden kann, für eine Rechtsverletzung eines
bekannten/unbekannten Dritten. Auch hat der BGH schon festgelegt, dass man sich gegen unberechtigte Forderungen selbst wehren muss.
Du kanst dich doch jederzeit dagegen wehren.



[quoteemcharly83]meine allgemeine frage. das mit der mod. UE habe ich soweit verstanden. werde ich wohl auch so wie es hier beschrieben ist wegschicken.
aber wie sähe es aus einfach ein schreiben an die zu schicken indem man denen plausiebel macht das man es nicht gewesen ist? dazu kommt
noch das der anschluss auf meinen vor ein paar jahren verstorbenen vater läuft. wurde aber nie dran gedacht den anschluss umzuschreiben.[/quoteem]
Das Problem, so schlimm es ist, der Tod beendet keine Verträge. Der Erbnachfolger kann innerhalb 6 Wochen die Erbschaft vollumfänglich
ausschlagen oder anerkennen. Erkennt er sie an, gehen die Verträge automatisch über zum Erbnachfolger. Das heißt, man hat die Pflicht,
den Vertragspartner vom Tod zu unterrichten, entweder zum nächsten Termin zu kündigen oder auf seinen Namen umzuschreiben. Das heißt
im konkreten Fall, der Erbnachfolger hat eine mod. UE abzugeben und den Anschluss umzumelden.




[quoteemcharly83]es stellt sich noch eine weitere frage. was wäre wenn angenommen irgendjemand über meinen internetanschluss daten getauscht hat. wäre
ja durchaus kein einzelfall denk ich. es gibt aber keine garantie das sowas nicht wieder passiert. dann ist man ja nochmal dran weil
man bereits zugesichert hat dies zu unterlassen.[/quoteem]
Wer war es, wie wurde es getätigt und wie willst Du es beweisen?

Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur
Überzeugung des Gerichtes feststeht.

Halte Dich einfach an unsere Vorgehensweisen eines Abgemahnten.
Besser gesagt der Erbnachfolger.

VG Steffen

charly83
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#565 Beitrag von charly83 » Donnerstag 24. Februar 2011, 23:20

vielen dank für die schnelle Antwort.ich habe die mod.ue schon vorbereitet.sollte ich alle erwähnten Titel darin angeben?also so wies in dem Schreiben vom LG Köln steht oder nur den einen auf den sich das Schreiben vom Anwalt bezieht?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#566 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Februar 2011, 23:48

ich habe die mod.ue schon vorbereitet.sollte ich alle erwähnten Titel darin angeben?
Wenn alle downgeloadet wurden - ja.

VG Steffen

H725
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#567 Beitrag von H725 » Freitag 25. Februar 2011, 08:02

So Freunde der Nacht... für alle die die Arschkarte gezogen haben...

wenn man schon eine modUE abgibt und 100E vorauszahlt -und hofft das das Ding erledigt wäre, vergisst es! Sobald man die UE abgibt (bei mir hat mein toller Anwalt lediglich die Strafe von 100.000E auf 5000E gesetzt, den Rest so gelassen) hat man doch schon "seine" Schuld zugegeben und man darf zahlen, was will man vor Gericht sagen? Ui..ich war's nicht aber ich habs mal schriftlich bestätigt das ich es doch war (30 Jahre sicher) lol! Nee, also an alle die den selben Fehler gemacht haben, Strafe zahlen an WF und gut ist, alles andere wird am Ende noch teurer (Gericht/Anwaltskosten).

Für mich ist das Thema beendet, WF wird mit Sicherheit auch hier im Forum nachlesen und nur darauf warten das einzelne Personen mehr zum Thema schreiben. :shock:

:ty

abmahn1983
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#568 Beitrag von abmahn1983 » Freitag 25. Februar 2011, 08:19

wieso sollte man zahlen ?
wie hier beschrieben, modUE und keine weiteren reaktionen zum abmahner.
die modUE ist keine schuld anerkennung !
bettelbriefe abheften, und warten bis mahnbescheid eintrudelt, diesen widersprechen und 6 wochen warten.
mehr bedarf es doch nicht.
sollte es zu einer klage kommen, dann einen anwalt nehmen, sonst 3 jahre hoffen und verjähren lassen.

gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#569 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Februar 2011, 09:13

[quoteemH725]Wenn man schon eine mod. UE abgibt und 100E vorauszahlt - und hofft das das Ding erledigt wäre, vergisst es! Sobald man die UE
abgibt (bei mir hat mein toller Anwalt lediglich die Strafe von 100,- € auf 5.000,- € gesetzt, den Rest so gelassen) hat man
doch schon "seine" Schuld zugegeben und man darf zahlen, was will man vor Gericht sagen? Ui..ich war's nicht aber ich habe es
mal schriftlich bestätigt das ich es doch war (30 Jahre sicher) lol! Nee, also an alle die denselben Fehler gemacht haben,
Strafe zahlen an WF und gut ist, alles andere wird am Ende noch teurer (Gericht/Anwaltskosten).[/quoteem]
Wenn jetzt jemand verwirrt ist, warum @H725 schreibt: “Strafe zahlen an WF und gut ist, alles andere wird am Ende noch teurer
(Gericht/Anwaltskosten)“, dann muss man ihm in seinem Einzelfall recht geben. Man sollte aber wissen, wessen anwaltliche Strategie
verfolgt wurde.

Mod. UE + Überweisung von 100,- € (§ 97a Abs. 2 UrhG) als klageminimierende Maßnahme! ([blink2]Nicht empfohlen![/blink2])

Bei der Kanzlei Waldorf Frommer anzunehmen, dass man mit einer Zahlung von 100,- € aus der Sache 'raus ist, das ist ein Trugschluss.
Jeder AW weiß, dass Waldorf Frommer sich nicht groß unter 500,- € vergleicht. Das heißt, man kann jetzt diesen Versuch eines
Vergleichs nicht annehmen und beruhigt von Waldorf Frommeres Seiten aus, auf die Zahlung der Restsumme pochen. Ja, durch dieses
Teilschuldgeständnis - trotz mod. UE (die kein Schuldeingeständnis darstellt) - kann man die Summe notfalls erfolgreich einklagen.

Deshalb sollte man sich nach der empfohlenen Vorgehensweise richten.
  • 1. Mod. UE
    2. nicht zahlen
    3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
Ich habe mal irgendwo gelesen: “Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner
keine Klage erhebt.“ Aber bei der freiwilligen Zahlung einer Teilsumme, kann und wird man wohl erfolgreich klagen. Warum? Weil
es als Teilschuldgeständnis oder "Zeugnis gegen sich selbst" gewertet werden könnte.

Deshalb nochmals unsere empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten!

VG Steffen

Hedwig03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#570 Beitrag von Hedwig03 » Freitag 25. Februar 2011, 12:38

Habe am 17.2.11 ein Schreiben von Waldorf Frommer bekommen worin sie sich auf einen illegalen Download am 15.12.10 beziehen. Zu dieser Zeit habe ich meine Wohnung untergemietet und dem Mieter meinen W-Lan zur Verfügung gestellt. Da wir einen Vertrag haben, bin ich insofern abgesichert. Beide Parteien haben sich spontan aus verschiedenen Umständen heraus entschlossen, das Verhältnis auch im Januar noch bestehen zu lassen. Allerdings, weil auch prompt die Mietzahlung folgte, habe ich den Vertrag schriftlich nicht mehr verlängert, kann also nichts beweisen. Ich habe ja überhaupt gar keine Kontrolle darüber, wie viel diese Person geladen hat, und was da noch alles auf mich zukommen kann. Manche Leute laden ja 24 stunden am Tag runter. Kann ich das irgendwie herausfinden? Mir malen sich hier die Schreckensszenarien aus, dass ich von jetzt an jeden Tag irgendwelche Anwaltsschreiben ins Haus kriege und am Ende mit einer Riesensumme darstehe. Da hilft es auch nichts zu wissen, dass bisher noch keiner verklagt worden ist. Habe ich irgendwo Einsicht, wie oft die Telekom meine IP bisher rausgegeben hat? Und würden mündliche Zeugen ausreichen, dass ich im Januar noch nicht selbst wieder in der Wohnung gewohnt habe? Und vor allem, da sich entsprechende Person noch nicht dazu geäußert hat (und da erfolgte Download zu einer Uhrzeit frühmorgens geschah, die der Person nicht ähnlich sieht) kann es sich um ein Versehen handeln? Wie wahrscheinlich ist es, dass Telekom eine IP zur falschen Adresse zuordnet?

Mod UE übrigens nach Besuch dieses Forums abgeschickt.
Ansonsten flattern mir die Nerven, sorry.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#571 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Februar 2011, 13:13

17.02.2011 Abmahnung (Log: 15.122.2010); Wohnung + WLAN-Internetanschluss untervermietet.

Generell ist für den Provider und Verletzten, der juristische Vertragspartner maßgebend. Es wird auch - wie im Deinem
Einzelfall - Konstellationen auftreten, wo es noch bis dato keine Entscheidungen vorliegen. Es gibt zwar Superschlaue,
wie zum Beispiel Ingo “Dingens“, aber es kann niemand so mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, wie es nach aktueller
Rechtsprechung aussieht. Das heißt, man macht als AI nichts falsch eine mod. UE abzugeben und es auf einer Verhandlung
ankommen zu lassen. Dann wird sich zeigen, was Dein Vertrag - dessen Inhalt ich nicht kenne -sowie Zeugen letztendlich
Wert sind und ob vor einer Störerhaftung schützt. Wenn der vorliegende Vertrag sowie Zeugen, die Störerhaftung nicht
entkräftet, kann man dann die möglichen Kosten, auf dem Privatklageweg versuchen zurückzuholen. Aber es wird nicht
einfach, denn dann musst Du beweisen, dass es der Untermieter auch gewesen ist. Meist war es dann niemand. Router-Logs,
fest vergebene IP-Adresse an dem Untermieter, werden wohl nicht vorliegen. Oder?

Ob es sich um Fehler bei der IP-Ermittlung handelt? Möglich, aber hier obliegt Dir die Beweislast.
Liegt eine Gestattungsanordnung (meist vorher ein Sicherungsbeschluss) vor, muss der Provider die Daten beauskunften,
wenn sie gespeichert wurden. Der BGH hat sich hier eindeutig für eine 7-Tage-Speicherung ausgesprochen (III ZR 146/10).

Grundsätzlich gilt, der Vermieter sollte jedem Untermieter einen separaten Anschluss legen, wo der Untermieter, mit
Provider X einen separaten Internetzugang- und Telefonvertrag abschließen kann. Ansonsten hat man wohl die berühmte
A-Karte.

VG Steffen

maikmann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#572 Beitrag von maikmann » Freitag 25. Februar 2011, 13:23

tach post

ich hätte da mal noch ne frage
w/f hat mir einen vergleich angeboten statt der 956 euronen "nur" 600 euronen zu zahhlen und das in raten von 50 euronen
monatlich.
ich habe noch nüscht´s unterschrieben und auch noch nüscht´s bezahlt und ehrlich gesagt habe ich auch gar keine lust was zu bezahlen.
ist es jetzt ratsam nicht´s zu zahlen und abzuwarten oder sollte ich der ratenzahlung zustimmen.

danke für zahlreiche antworten

;tö

Hedwig03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#573 Beitrag von Hedwig03 » Freitag 25. Februar 2011, 13:27

Danke für die schnelle Antwort. Die berühmte A-Karte gezogen haben, ja, so fühlt sich das gerade sowieso schon an. Da ich seit Anfang Februar wieder in meiner Wohnung bin und seitdem Kontrolle über den Router habe, frage ich mich natürlich, wie lange ich jetzt noch Abmahnungen zu befürchten habe. Sprich, seit 25 Tagen wurde definitiv nichts mehr gezogen, aber davor entzieht es sich meiner Kenntnis. Da ich für den 15.12. eine Abmahung erst am 17.2. bekommen habe, kann ich natürlich davon ausgehen, dass ich mindestens noch 2 Monate befürchten muss, weitere zu bekommen. Diese Unwissenheit macht mich natürlich fertig. Denn rund 1000 Euro pro Abmahnung sind ja kein Pappenstil. Wüsste ich jetzt, dass ansonsten nichts mehr folgen wird, wäre ich ja fast geneigt wegen der lieben Seelenruhe das Geld zu zahlen (ich weiß, wir nicht empfholen, aber dann muss ich nicht diese 3 Jahre Verjährungspahse fürchten) - aber wenn ich zahle und dass dann der Anfang vom Untergang wird, dann sehe ich eigentlich nur Berg unter in Sicht. Wenn also ein Download vom 1.2. an nicht mehr erfolgt ist (wenn er denn vorher erfolgt ist), wie lange könnten theoretisch Abmahnungen ins Haus flattern? Gibt es da Statistiken?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#574 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Februar 2011, 14:00

[quoteemmaikmann]ich hätte da mal noch ne frage
w/f hat mir einen vergleich angeboten statt der 956 euronen "nur" 600 euronen zu zahhlen und das in raten von 50 euronen
monatlich.
ich habe noch nüscht´s unterschrieben und auch noch nüscht´s bezahlt und ehrlich gesagt habe ich auch gar keine lust was
zu bezahlen.
ist es jetzt ratsam nicht´s zu zahlen und abzuwarten oder sollte ich der ratenzahlung zustimmen.[/quoteem]

Das muss jeder selbst wissen und entscheiden. Hier sollte man überlegen, was man macht, wenn es nicht bei dieser einen
Abmahnung bleibt. Bezahlt man dann wieder breitwillig? Auch ist dieser Vergleich, einmal unterschrieben, ein Vertrag.
Hält man die Zahlungen später nicht ein, wird man erfolgreich verklagt.

Zurzeit ist es doch so, das WF letztes Jahr 2-mal geklagt hat. Aber wie gesagt, dieses muss jeder selbst entscheiden.

Unsere Vorgehensweisen eines Abgemahnten



@Hedwig03,

ich würde mich erst einmal nicht verrückt machen. Sollte wirklich noch eine Abmahnung ein trudeln,
kann man immer noch ein Schutzpaket schnüren. Erst einmal hast Du keinen Einfluss darauf.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#575 Beitrag von maikmann » Freitag 25. Februar 2011, 15:52

wie gesagt ich habe noch nicht unterschrieben

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#576 Beitrag von charly83 » Freitag 25. Februar 2011, 18:52

ok,

ich schreibe sie dann dazu. kann man dazu schreiben, z.b. in klammer (wurde im beschluß des lg köln angegeben)? oder besser weg lassen?

zumal weiss ich noch nichtmal genau von wem die anderen werke sind wo da noch drauf stehen. ob die auch von constantin sind.

grüsse
charly

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#577 Beitrag von Steffen » Samstag 26. Februar 2011, 00:32

Schau mal @charly83,

1. Gibt es eine Datenbank: Was mahnt Waldorf Frommer ab? unserer/eurer, meiner/deiner Priness15114
2. Ein Musterschreiben einer mod. UE: Link
Hier benutzt man einfach die in den Nutzungshinweisen angegebenen Beispielen:
  • 1 RI/mehrere Titel oder
  • mehrere RI/mehrere Titel
VG Steffen

mikrobi
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#578 Beitrag von mikrobi » Sonntag 27. Februar 2011, 13:16

Hallo,

ich erhielt diese Woche von diesen Rechtsanwälten ebenso Post, nur habe ich ein Problem mit der Frist zum Eingang der Unterlassungserklärung.
Denn, ich erhielt diesen Brief definitiv am Mittwoch den 23.02.2011 und Fristende ist angegeben mit 24.02.2011 12.00 Uhr.
Da ich aber von Dienstag abend bis Freitag abend nicht zu Hause war, kann man sich sicherlich vorstellen wie ich aus den Wolken gefallen bin am Samstag als ich den Briefkasten besuchte.

Auf dem Brief der Kanzlei steht ein Absendedatum vom 17.02.2011.


Wie hab ich mich jetzt zu verhalten und was zu schreiben um da juristisch nicht in Komplikationen zu Enden?
Könnte mir dahingehend jemand Tipps geben?

Zumal das ja sicherlich auch andere betreffen könnte wäre dies sicherlich sehr hilfreich.

Vielen Dank im Voraus.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#579 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. Februar 2011, 13:35

Mod. UE (http://abmahnwahn-dreipage.de (oben links, 2. Link Navigations Menu)):
  • Heute per E-Mail und Fax (Kein Fax, dann ohne Fax)
  • Morgen per Einschreiben
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#580 Beitrag von mikrobi » Sonntag 27. Februar 2011, 13:39

Also ohne Begründung der Verspätung einfach nach euren Vorgaben? okay. Und das Nichteinhalten hat keine Konsequenzen?

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