Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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R.S.0491
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1681 Beitrag von R.S.0491 » Mittwoch 25. Juli 2012, 12:08

Ich habe Frommer ein Vergleichsangebot in Höhe von 500€ mit monatl. Ratenzahlung von 100€ vorgeschlagen.
Heute kam die Antwort, Frommer teilt mit, dass seine Mandantin dies ablehnt, aber mit 650€ einverstanden wäre. b,b,,,b,
Vielleicht hilft es jemandem bei der Festsetzung der Summe, der ebenso ein Vergleichsangebot machen will.
Bin ich froh, wenn damit die Sache endlich vom Tisch ist!!

qwerte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1682 Beitrag von qwerte » Mittwoch 25. Juli 2012, 12:33

Hat jemand "Erfahrungswerte", wenn es darum geht, ohne Anwalt einen Vergleich anzustreben (z.B. mit dem Musterschreiben)? Auf wieviel Minderung lässt sich WF ein... 20%? 30%? oder sogar mehr?
Habe jetzt, nach zweieinhalb Jahren, wieder Post erhalten und möchte die Sache aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen jetzt einfach auch mal beenden. Was wäre ein realistischer Vorschlag, ohne irgendwie "zocken" zu wollen und mir damit wohlmöglich noch mehr Stress anzulachen.
Danke!

qwerte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1683 Beitrag von qwerte » Mittwoch 25. Juli 2012, 12:37

R.S.0491 hat geschrieben:Ich habe Frommer ein Vergleichsangebot in Höhe von 500€ mit monatl. Ratenzahlung von 100€ vorgeschlagen.
was war denn die Ausgangssumme, wenn ich fragen darf?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1684 Beitrag von Steffen » Mittwoch 25. Juli 2012, 13:32

Vergleich 650, was nun?

Bei der aktuellen Rechtsprechung sind die Zeiten der Niedrigvergleiche vorbei. Sicherlich wird ein Anwalt den Vergleichsbetrag noch nach unten drücken können, aber muss dann sein Honorar drauf gerechnet werden.

Anderseits ist doch diese Entwicklung deutlich. Um was geht es letztendlich bei der Abmahnung? UVE? Vielleicht! Aber mit dem BGH: “Sommer unseres (Anwalts-)Lebens“ wir doch deutlich: Störer (AG) ja, Täter (Schadensersatz) nein. Wenn man von einem regelmäßigen Gegenstandswert von 10.000,- € ausgeht, ergibt es bei einer regelmäßig zugesprochenen 1,3-GG = 651,80 € AG.

Und wer sich Privat vergleicht, muss mit 650,- € klarkommen.

VG Steffen

R.S.0491
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1685 Beitrag von R.S.0491 » Mittwoch 25. Juli 2012, 15:36

qwerte hat geschrieben:
R.S.0491 hat geschrieben:Ich habe Frommer ein Vergleichsangebot in Höhe von 500€ mit monatl. Ratenzahlung von 100€ vorgeschlagen.
was war denn die Ausgangssumme, wenn ich fragen darf?
806€, mein Vergleichsvorschlag war 500€
@Steffen, ja, damit komm ich klar,ich hatte ja keine wirkliche Alternative. Wenn ich die Abmahnung erhalten hätte, hätte ichs drauf ankommen lassen,
aber hier gehts um meinen Vater. Und ich tu mich nur schwer damit, weil ich genau weiß, dass er oder andere Besucher definitiv kein filesharing betrieben haben
und schon gar nicht mitten in der Nacht.
Aber ich kann damit leben und das ist nun mal das kleinere Übel, mein Vater hätte das nicht gekonnt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1686 Beitrag von Steffen » Mittwoch 25. Juli 2012, 15:39

Ganz ehrlich? Man sollte rechnen und seine Strategie mit einbeziehen!

VG Steffen

qwerte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1687 Beitrag von qwerte » Mittwoch 25. Juli 2012, 18:23

Steffen hat geschrieben:Ganz ehrlich? Man sollte rechnen und seine Strategie mit einbeziehen!
wie ist das denn, bezogen auf den Fall, zu verstehen?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1688 Beitrag von user2001 » Mittwoch 25. Juli 2012, 18:45

Steffen hat geschrieben: Denke daran, 2009 + 2012 sind die Jahrgänge mit den meisten versendeten Abmahnschreiben!
Es war sicher gemeint "2009+2010" ?

Nun "hoffen" viele Forumsteilnehmer auf die nun nahe Verjährung.

Ich finde es verständlich, wenn im Forum oft mit der Überlegung "WF kann nicht alle Nichtzahler verklagen" an die Sache herangegangen wird. Diesen Gedanken bekommt man doch "automatisch", wenn man die Abmahnstudien liest.

Wir dürfen doch annehmen, daß z.B. im Jahr 2009 monatlich um die 4000-5000 Abmahnungen von WF verschickt wurden. Wenn zwischen 40% und 70% der abgemahnten gezahlt hat, so bleiben doch mindestens 1000 "Nichtzahler" im Monat - vielleicht auch deutlich mehr als 1000 "Nichtzahler".

Kann WF vor der Verjährung wirklich 1000 Mahnbescheide monatlich veranlassen und dann ggf. monatlich gegen mehrere hundert User, die dem Mahnbescheid widersprechen die Klage einreichen? Monat für Monat... Schwer vorstellbar!

WF wird sicher dankbar sein, wenn in den Foren nun häufiger gemutmaßt wird, daß eine Klage immer wahrscheinlicher werde...

abzocke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1689 Beitrag von abzocke » Mittwoch 25. Juli 2012, 20:10

Laut Abmahndatenbank hat WF 2010 80000 Abmahnungen verschickt und diese sollen alle verklagt werden?Nicht zu vergessen das die 2009 auch noch dazu kommen bzw jetzt aktuell sind da zum 1.01.2013 die Verjährung greift(ohne Mahnbescheid).Ich denke viel weniger Abmahnungen wurden auch in diesem Jahr nicht verschickt..Ich denke dies ist mehr als unrealistisch.Auch mit einer zusätzlich geschaffenen Richterstelle ist es wohl nicht möglich alle Abgemahnten zu verklagen,wenn auch die Klagefrequenz gerade bei WF höher geworden ist ist.Mag auch daran liegen das aktuelle Abmahnungen rückläufig sind.

Man kann nur hoffen, dass sich einige Abgemahnte melden die die Verjährung zum 1.01.2013 erreicht haben um zu zeigen das die modefu+nicht zahlen immer noch ein relevantes Mittel ist um diesem schmierigem Geschäftsmodell entgegen zu wirken.

Es geht hier hauptsächlich nicht um die Rechte der Rechteinhaber,sondern um den Profit von einigen Anwaltskanzleien die ohne großen Arbeitsaufwand sehr viel Geld verdienen.Wobei es den Kanzleien die die Abgemahnten vertreten wohl auch nicht allzu schlecht geht.....

Ohne das schon lange angekündigte und wohl überfällige neue Gesetz der Justizministerin(leider von der CDU blockiert) wird sich daran leider nichts ändern.Hat man Rechte verletzt muß man dafür gerade stehen.Es muß aber auch ein gesundes Verhältniss vorliegen.Dies ist bei Zahlungen von fast 1000 Euro wohl nicht gegeben....Hier wird Menschen unter Umständen die Existenz unter den Füssen weg gezogen und das wegen eines vielleicht noch nicht einmal selber begangenen Vergehens....

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1690 Beitrag von user2001 » Mittwoch 25. Juli 2012, 20:32

@abzocke

Stimme 100% zu. Man kann nicht mit der gleichen Taktzahl, mit die Serienbriefe verschickt wurden nun Mahnbescheide erwirken und Klagen einreichen.

Da die Mehrzahl der Forum-Teilnehmer (mich eingeschlossen) bei einer potentiellen Klage keine entlastenden Beweise wird vorbringen können, bleibt die Hoffnung, die Verjährung zu erreichen. Und dies wird bei dem Fließband-Serienbriefschreiber WF weiter möglich sein.

Vieleicht kann sich mal ein in 2008 von WF abgemahnter melden, der nicht gezahlt hat, keinen Mahnbescheid erhalten hat, nicht verklagt wurde und daher über unsere aktuelle Diskussion entspannt lächeln kann.

Bleibt optimistisch Leute!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1691 Beitrag von Steffen » Mittwoch 25. Juli 2012, 22:59

Stimmt mein Finger war wieder zu dick, natürlich 2010.

Es ist eigentlich eine reine Rechenaufgabe i.V.m. einer
beweisbaren Strategie.

VG Steffen

qwerte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1692 Beitrag von qwerte » Donnerstag 26. Juli 2012, 08:35

OK, jetzt verstehe ich so langsam den Zusammenhang, danke.
Ab wann, oder mit welchem Schreiben, beginnt denn die Verjährung?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1693 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. Juli 2012, 09:27

Eigentlich, um hier genau zu sein, sind es zwei Sachverhalte.

  • 1. Verjährung Unterlassungsanspruch =
    Verjährt nie (deshalb Vorsicht, bei Änderungen in der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung)!

    2. Verjährung der Forderungen aus der Abmahnung nach Rechtsverfolgung + Schadensersatz =
    Beginn am Ende des Jahres, mit Erlangen der Kenntnis über Name + Hausnummer des ermittelten/beauskunfteten Anschluss-
    inhabers
    , sprich am letzten Tag = Sylvester 24:00 Uhr, Ende = nach 3 vollen Jahren, sprich am letzten Tag des Jahres
    24:00 Uhr
Der Gesetzgeber geht aus von: Tag, Monat, Jahr; Anfang (01.) Mitte (15.) und Ende (Letzter). Dabei zählt ein Jahr,
entweder 31.12.00, 24:00 Uhr - 31.12.01, 24:00 Uhr oder - z.B. bei Hemmungen/Unterbrechungen - 365 Tage, um eben
zu gewähren, das wirklich ein volles Jahr angerechnet bzw. berechnet wird.

Beginn aber immer am Ende des Jahres! - Deshalb auch vielmals “Sylvesterverjährung“ genannt.

Natürlich gibt es jetzt die Frage: Wann hat Dein Abmahner Kenntnis erhalten über Name + Hausschrift. 06/2009 nimmt
man an, dass es mit Richterbeschluss geschah. Anfänglich hat sich der “Pink Riese“ manchmal 6 Monate Zeit gelassen,
bis er aus technischen Gründen dem Auskunftssteller den Namen + Hausnummer des Kunden mitteilte. Hier sollte man
schon mal auf das Log-Datum schauen und Akteneinsicht nehmen - um es genau zu klären.


Ergo, Logs aus Ende 2008, wo der RI aber erst Anfang 2009 den Namen + Anschrift bekam, könnten 2012 noch abgemahnt
werden!


Deshalb kann man nur von einer allgemeinen Regel ausgehen. Beginn am Ende des Jahres, in dem man das Abmahnschreiben
erhielt und dann 3 Jahre. Wer es genauer wissen will, muss einen Anwalt beauftragen.


VG Steffen

hannes77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1694 Beitrag von hannes77 » Donnerstag 26. Juli 2012, 18:15

Steffen,
weisst du wie weit meine Rechtsschutz hier Kosten tragen könnte (Beratung, Vergleich etc.)?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1695 Beitrag von R.S.0491 » Donnerstag 26. Juli 2012, 18:33

Steffen hat geschrieben:Ganz ehrlich? Man sollte rechnen und seine Strategie mit einbeziehen!

VG Steffen
Ich habe gerechnet.
Anwalt wollte 320€, ohne evt. Gerichtskosten. Selbst wenn er auf 300€ runtergehaltet hätte, wäre
ich ca, auf die gleiche Summe gekommen. Wo ist hier mein Rechenfehler??

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1696 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. Juli 2012, 22:56

[quoteemhannes77]weisst du wie weit meine Rechtsschutz hier Kosten tragen könnte (Beratung, Vergleich etc.)?[/quoteem]

Die Rechtschutzversicherung übernimmt keine Urheberrechtsstreitigkeiten. Manche Rechtsschutz-
versicherungen, hier muss man aber vorher telefonisch nachfragen, übernehmen ein anwaltliches
Erstgespräch. Bitte aber erst nachfragen.



[quoteemR.S.0491]Ich habe gerechnet.
Anwalt wollte 320 € ohne eventuelle Gerichtskosten. Selbst wenn er auf 300 € runtergehantelt
hätte, wäre ich ca, auf die gleiche Summe gekommen. Wo ist hier mein Rechenfehler?[/quoteem]

Man muss immer das Endergebnis sehen. Eigener Anwalt (320) + WF (300) = 620 (Vergleich). Voraus-
setzung, dass der eigene AW auch WF auf 300 runter handelt, ansonsten kommt man mit den 650
günstiger.

VG Steffen

R.S.0491
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1697 Beitrag von R.S.0491 » Freitag 27. Juli 2012, 09:33

Schon traurig, wenn man eine Günstigere-Rechnung aufstellen muss, obwohl man unschuldig ist.
Armes Deutschland! gk..)(

Ich bin damals für eine angebliche Urheberrechtsverletzung im Sept 2006 im Januar erstmalig abegemahnt worden, mod. UE hingeschickt, mehrere Briefe Widerspruch eingelegt.
Letzter Bettelbrief kam im Febr. 2009. Sehe ich es richtig, dass die Verjährung erst zum 31.12.2012 ist?
Ich habe damals im anderen Forum davon berichtet.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1698 Beitrag von basstox » Freitag 27. Juli 2012, 13:29

Über den anscheinend nicht gesicherten WLan- Anschluß meiner Schwiegermutter (67 J. !!!) wurde ein riesen Hit- Container runtergeladen. Drei Kanzleien haben schon entsprechende Abmahnungen geschickt.
Auf dem Container war auch der letzte Hit von Frida Gold drauf. Frida Gold wird ja auch von WF vertreten. Eine Abmahnung ist zwar noch nicht eingetrudelt, aber es wird täglich damit gerechnet. Ich wollte dem zuvor kommen und dem Rechteinhaber "Frida GbR" eine modUE zukommen lassen.
Post an die einzige mir bekannte Adresse der Frida GbR, Clemensstr.24 in Bochum kommt "unzustellbar" zurück.

Kann jemand helfen?
Danke schon mal im voraus.

Grüße

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1699 Beitrag von Steffen » Freitag 27. Juli 2012, 15:15

[quoteemR.S.0491]Schon traurig, wenn man eine Günstigere-Rechnung aufstellen muss, obwohl man unschuldig ist.
Armes Deutschland![/quoteem]

Sagen wir einmal so. Es gibt bestehende Gesetze, Grundsätze in einem Zivilverfahren und eine
aktuelle Rechtsprechung. Die ist nun einmal da und mit dieser müssen wir klarkommen. Besser
gesagt die Juristen für uns. Sicherlich könnte ich jetzt seitenlang von Betrug, Abzocke, Ge-
schäftsmodell usw. schreiben, es würde schön zu lesen sein, aber niemand wirklich helfen.

Es gibt nun einmal die Störerhaftung und ihr ist es schnurzpiepsegal, ob du es warst oder
nicht, ob du unschuldig bist oder nicht, ob du einen PC hast oder nicht, ob du es fair findest
oder nicht usw. Kannst Du nicht zur Überzeugung des Gerichtes einen Sachverhalt schildern, um
deine mögliche Störerhaftung zu entkräften, kannst du dafür haftbar gemacht werden.
Nur muss man doch jetzt nicht dem System die Schuld geben, sondern mal bei sich selbst suchen.
2009 + 2010 sind die Jahrgänge mit den am meisten versendeten Abmahnungen. Das bedeutet, die
Verjährung tritt jeweils Ende 2012 + 2013 ein. Nur mal am Rande gehen wir nur allein - dieses
Jahr - bei WF von ca. 94.000 Abmahnungen aus. Sicherlich wird diese Zahl wahrscheinlich niemand
bestätigen. Geht aber davon aus, mittlerweile ca. 5 Richter am AG München für P2P, hier wird
man die nächsten Jahre gut zu tun haben.
Nur es kann sich doch jeder verteidigen! Aber einfaches Bestreiten reicht eben nicht.


@ basstox,

bitte beachten, das WF zwar die unzustellbare Frida GBR vertritt, aber für das Musikwerk (kom-
plette Album) - Juwel. Ob das jetzt für den einzelnen Titel bei Dir zutrifft, weiß ich nicht.
Im dümmste Fall lehnen sie nämlich die Vorbeugende ab.

Adresse für die vorbeugende mod. UE:

[...] WALDORF FROMMER,
Rechtsanwälte,
z.H. Frida GbR c/o
Beethovenstraße 12
80336 München

[...] Frida GbR, Clemensstr. 24, 44789 Bochum (Adresse unzustellbar),
c/o WALDORF FROMMER, Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12, 80336 München, [...]

[...] urheberrechtlich geschützte Musikalbum ( mit beinhalteten Tonaufnahme):
“Frida Gold - Juwels“ [...]


VG Steffen


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