Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@alle
Leutz.. bis das neue Gesetz mit Wegfall fliegenden Gerichtsstand und gegen Abzocke in Kraft tritt, wird es noch ne ganze Weile dauern.
Bisher ist dieses Ding erst nur vom Bundestag verabschiedet worden..mehr nicht.
Es muss noch dem Bundesrat vorgelegt werden... nächste Sitzung irgendwann im September... aber da ja Bundestagswahl ansteht.. könnte es noch später werden.
Danach darf der Herr Bundespräsident es prüfen und unterzeichnen und DANN irgendwann kurz drauf , wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist...ist es Gesetz.
ich hoffe, diese kleine Info ist hilfreich für alle Betroffenen, die auf der Abmahnleiter bereits etwas höher stehen...
Leutz.. bis das neue Gesetz mit Wegfall fliegenden Gerichtsstand und gegen Abzocke in Kraft tritt, wird es noch ne ganze Weile dauern.
Bisher ist dieses Ding erst nur vom Bundestag verabschiedet worden..mehr nicht.
Es muss noch dem Bundesrat vorgelegt werden... nächste Sitzung irgendwann im September... aber da ja Bundestagswahl ansteht.. könnte es noch später werden.
Danach darf der Herr Bundespräsident es prüfen und unterzeichnen und DANN irgendwann kurz drauf , wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist...ist es Gesetz.
ich hoffe, diese kleine Info ist hilfreich für alle Betroffenen, die auf der Abmahnleiter bereits etwas höher stehen...
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Donald, hmm lese dich bitte mehr ein was von wem Zustimmungsbedürftig ist ect. Der Bundestag darf so einiges ohne die anderen beschliessen, Sie haben wenn dann meist nur ein Vetorecht. Aber trotzdem lustig das greade dieses Gesetz ewig braucht um mal veröffentlicht zu werden...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@zeroblicker
Aber,aber... Herr Forumskollege,
Ich gebe Deine Anregung mal einfach nur so zurück und rate mal zu googlen.
Du wirst dann Dieses u.a. zu finden:
Zitat: """ Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass das sogenannte „Anti Abzockgesetz“ beschlossene Sache ist. Der Bundestag hatte am 27.06. das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Nun wird der Bundesrat voraussichtlich am 20.09.2013 in einer Sitzung darüber beraten. Sofern der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, wird das beschlossene Gesetz von der Bundesregierung unterzeichnet und danach vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Anschließend tritt das Gesetz durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Wie lange das Verfahren letztlich noch dauert, dürfte zum großen Teil von der Beratung im Bundesrat abhängen. Sollte der Bundesrat nämlich Einspruch erheben wollen, so müsste er zunächst den Vermittlungsausschuss anrufen, welches ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag nach sich ziehen würde. Bei Änderungsvorschlägen seitens des Vermittlungsausschusses würde das Gesetz erneut an den Bundestag zwecks erneuter Beschlussfassung zurückgegeben werden, um anschließend dem Bundesrat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt zu werden."""
Dann empfehle ich zudem auch noch einen Beitrag auf YouTube vom geschätzten Herrn Solmecke:
such da mal den Beitrag "Ein weiterer Durchbruch beim Streitwert von Filesharing Abmahnung"
das Video ist 3.41 lang so ab Minute 2.03 solltest Du mal ganz genau zuhören !!!
Tja, zeroblicker:
Anscheinend ist dieses Gesetz wohl doch "Zustimmungsbedürftig"... oder wie siehst du es denn nun???
Aber,aber... Herr Forumskollege,
Ich gebe Deine Anregung mal einfach nur so zurück und rate mal zu googlen.
Du wirst dann Dieses u.a. zu finden:
Zitat: """ Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass das sogenannte „Anti Abzockgesetz“ beschlossene Sache ist. Der Bundestag hatte am 27.06. das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Nun wird der Bundesrat voraussichtlich am 20.09.2013 in einer Sitzung darüber beraten. Sofern der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, wird das beschlossene Gesetz von der Bundesregierung unterzeichnet und danach vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Anschließend tritt das Gesetz durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Wie lange das Verfahren letztlich noch dauert, dürfte zum großen Teil von der Beratung im Bundesrat abhängen. Sollte der Bundesrat nämlich Einspruch erheben wollen, so müsste er zunächst den Vermittlungsausschuss anrufen, welches ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag nach sich ziehen würde. Bei Änderungsvorschlägen seitens des Vermittlungsausschusses würde das Gesetz erneut an den Bundestag zwecks erneuter Beschlussfassung zurückgegeben werden, um anschließend dem Bundesrat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt zu werden."""
Dann empfehle ich zudem auch noch einen Beitrag auf YouTube vom geschätzten Herrn Solmecke:
such da mal den Beitrag "Ein weiterer Durchbruch beim Streitwert von Filesharing Abmahnung"
das Video ist 3.41 lang so ab Minute 2.03 solltest Du mal ganz genau zuhören !!!
Tja, zeroblicker:
Anscheinend ist dieses Gesetz wohl doch "Zustimmungsbedürftig"... oder wie siehst du es denn nun???
zeroblicker hat geschrieben:Donald, hmm lese dich bitte mehr ein was von wem Zustimmungsbedürftig ist ect. Der Bundestag darf so einiges ohne die anderen beschliessen, Sie haben wenn dann meist nur ein Vetorecht. Aber trotzdem lustig das greade dieses Gesetz ewig braucht um mal veröffentlicht zu werden...
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wie schön das andere die Arbeit für mich machen. Danke für den Link, war einfach davon ausgegangen das der Bundesrat zeitnah überlegen soll, ob sie den Einspruch einlegen wollen. Ist ja nur ein Einspruchsfesetz. In D ist zeitnah wohl quartalsweise, lol. Ich würde auch mal gern so arbeiten...stressfrei ohne Termin druck.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
tja.. mach es doch gerne für Dich...grinz
nur.. der Bundesrat kann es auch ablehnen... weil seine Änderungsvorschläge aus Mai nicht berücksichtigt wurden... dann landet alles im Vermittlungsausschuss
insofern.. kommt es am 20.09. nicht durch.... kanns passieren das in der neuen legislaturperiode..alles wieder komplett neu..verhandelt werden muss..und wir alle stehen immer noch bei Null....
dann bekommen wir dieses oder ein anders geartetes Gesetz wahrscheinlich erst irgendwann in den nächsten 5 Jahren... gelle?
nur.. der Bundesrat kann es auch ablehnen... weil seine Änderungsvorschläge aus Mai nicht berücksichtigt wurden... dann landet alles im Vermittlungsausschuss
insofern.. kommt es am 20.09. nicht durch.... kanns passieren das in der neuen legislaturperiode..alles wieder komplett neu..verhandelt werden muss..und wir alle stehen immer noch bei Null....
dann bekommen wir dieses oder ein anders geartetes Gesetz wahrscheinlich erst irgendwann in den nächsten 5 Jahren... gelle?
zeroblicker hat geschrieben:Wie schön das andere die Arbeit für mich machen. Danke für den Link, war einfach davon ausgegangen das der Bundesrat zeitnah überlegen soll, ob sie den Einspruch einlegen wollen. Ist ja nur ein Einspruchsfesetz. In D ist zeitnah wohl quartalsweise, lol. Ich würde auch mal gern so arbeiten...stressfrei ohne Termin druck.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Für mich dabei Endgeil - der Termin!
sein Veto einreichen. Die neue Regierung ist dann fein raus.
Alles möglich!
Vor der Wahl, ist nie nach der Wahl!
VG Steffen
- Termin Bundesrat für das neue Gesetz: Freitag, der 20.09.2013
Termin Bundestagswahl: Sonntag, der 22.09.2013
sein Veto einreichen. Die neue Regierung ist dann fein raus.
Alles möglich!
Vor der Wahl, ist nie nach der Wahl!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Stimmt Steffen,
allerdings: man hat zumindest schon einmal einen groben Anhalt, wenn alles glatt durchgeht.... ???-
das das Gesetz Ende Oktober/ Anfang November wahr wird.
Und sollte es nicht so sein??? muss man wohl noch eine lange Zeit.. einen Besuch in "München" mit einkalkulieren
allerdings: man hat zumindest schon einmal einen groben Anhalt, wenn alles glatt durchgeht.... ???-
das das Gesetz Ende Oktober/ Anfang November wahr wird.
Und sollte es nicht so sein??? muss man wohl noch eine lange Zeit.. einen Besuch in "München" mit einkalkulieren
Steffen hat geschrieben:Für mich dabei Endgeil - der Termin!
Nun könnte man beraten, beraten und beraten ... und
- Termin Bundesrat für das neue Gesetz: Freitag, der 20.09.2013
Termin Bundestagswahl: Sonntag, der 22.09.2013
sein Veto einreichen. Die neue Regierung ist dann fein raus.
Alles möglich!
Vor der Wahl, ist nie nach der Wahl!
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
BGH-Revision in Filesharing-Verfahren zurückgenommen:
Kein Computer, kein W-LAN - Rentnerin muss endgültig
nicht haften
...............................................
Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de
...............................................
Eine Rentnerin, die weder einen Computer noch einen W-LAN-Router besitzt, kann nicht auf Erstattung von
Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen über so genannte Internet-Tauschbörsen in Anspruch genommen
werden.
Diese Erkenntnis aus einem von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE geführten Verfahren ist nun nach langwieriger
gerichtlicher Auseinandersetzung endgültig rechtskräftig geworden, nachdem die Klägerseite ihre Revision gegen
das Berufungsurteil des LG München I vom 22.03.2013 (Az: 21 S 28809/11) zurückgenommen hat.
Der Beklagten war vorgeworfen worden, an einem Morgen im Januar 2010 einen Hooligan-Film im Rahmen eines
Filesharing-Systems zum Download für andere angeboten, also öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies,
obwohl die alleinlebende und pflegebedürftige Frau ihren Computer zum streitgegenständlichen Zeitpunkt bereits
verkauft hatte. Auch besaß sie keine sonstigen internetfähigen Endgeräte oder einen W-LAN-Router. Da im Übrigen
keine anderen Personen ihren Internetzugang nutzten, bestand der auf sie angemeldete Internetanschluss also nur
noch wegen der bestehenden Mindestvertragslaufzeit.
Das Amtsgericht München hatte die Berliner Rentnerin mit Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11) gleichwohl zunächst
auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von EUR 651,80 verurteilt.
Hiergegen ging die von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vertretene Rentnerin erfolgreich in die Berufung. Mit der
Klageabweisung des Landgerichts München I wollte sich wiederum die Rechteinhaberin nicht zufriedengeben und legte
Revision beim Bundesgerichtshof ein, welche sie nun wieder zurückgenommen hat.
"Es ist erfreulich, dass die Gegenseite offensichtlich eingesehen hat, dass sie sich hier die falsche Anspruchsgegnerin
ausgesucht hat", stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. "Auch wenn der Bundesgerichtshof sicherlich zu keinem
anderen Ergebnis gekommen wäre, bleibt unserer Mandantin so eine nervenaufreibende dritte Instanz erspart. Für andere
Verfahren ist zu hoffen, dass die auch von manchen Richtern weiterhin vertretene Rechtsauffassung nach der jeder
Anschlussinhaber ohne Wenn und Aber haftet, wenn er nicht ganz konkret darlegen und ggf. sogar beweisen kann, warum
es sonst zu der Ermittlung seines Internetanschlusses gekommen ist, bald endgültig der Vergangenheit angehört."
________________________________________
Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
hallo.
möchte nochmal eure meinung dazu hören.
bin ich Q4 2010 abgemahnt worden, und bin jetzt bei punkt4 angekommen.
da einige bereits bei punkt5 bzw mahnbescheide im mai bekommen haben, frage ich mich gerade, ob ich doch noch warten sollte
oder mich doch vergleichen ?
ich weiss, mir kann niemand meine entscheidung abnehmen, aber wie stehen meine chancen ?
bin mir sicher das ich bald zu punkt5 komme, frist ist bereits bei punkt4 abgelaufen.
gibt sogar abgemahnte die 2011 abgemahnt wurden, und schon bei punkt 4/5 stehen.
und sollte ich mich vergleichen, was muß da alles unter finanziellen lage geschrieben werden?
das ich nur xxx verdiene, und ich kaum was zu leben habe?
oder reicht das wenn ich bereit bin den betrag X zu bezahlen ohne raten sondern komplett, und gut ist?
danke im vorraus.
möchte nochmal eure meinung dazu hören.
bin ich Q4 2010 abgemahnt worden, und bin jetzt bei punkt4 angekommen.
da einige bereits bei punkt5 bzw mahnbescheide im mai bekommen haben, frage ich mich gerade, ob ich doch noch warten sollte
oder mich doch vergleichen ?
ich weiss, mir kann niemand meine entscheidung abnehmen, aber wie stehen meine chancen ?
bin mir sicher das ich bald zu punkt5 komme, frist ist bereits bei punkt4 abgelaufen.
gibt sogar abgemahnte die 2011 abgemahnt wurden, und schon bei punkt 4/5 stehen.
und sollte ich mich vergleichen, was muß da alles unter finanziellen lage geschrieben werden?
das ich nur xxx verdiene, und ich kaum was zu leben habe?
oder reicht das wenn ich bereit bin den betrag X zu bezahlen ohne raten sondern komplett, und gut ist?
danke im vorraus.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Im Grundsatz geht es -immer- darum, wenn ich nur eine mod. UE abgebe und nicht zahle, entscheide ich mich für: entweder Verjährung oder Klage. Dafür hat man 3 Jahre Zeit! Dies sollte sich jeder bewusst sein.
Dann kommt es bei der Beurteilung der betreffenden Kanzlei an, klagt man oder nicht. WF klagt (und nicht so wenig, AG München), aber auch hier wird man nicht alle Nichtzahler verklagen. Aber, es kann eben niemand einen Garantieschein ausstellen, das gerade Du nicht verklagt wirst oder, dass gerade Du verklagt wirst.
Im Weiteren ist auch Deine bislang aufgebaute beweisbare Verteidigungsstrategie wichtig. Inwieweit kannst Du im möglichen Klagefall eine eventuelle Störer- bzw. Täterhaftung entkräften (Beweise, Zeugen, Belege, Screens usw.). Natürlich sollte man auch alle wirtschaftlichen Faktoren (mögliche Kosten) im Auge behalten. Einen möglichen MB kann man wohl noch allein händeln, spätestens aber bei einer gerichtlichen Verfügung des AG München (mit Abschrift der Klageschrift) sollte man einen Anwalt beauftragen und alle Möglichkeiten / Risiken / Kosten durchsprechen.
Letztendlich sind wir wieder angelangt: Wenn ich nur eine mod. UE abgebe und nicht zahle, entscheide ich mich für: entweder Verjährung oder Klage. Gott sei Dank muss ich nicht entscheiden, wie jemand sich letztendlich verhält.
Für Geringverdiener gibt es immer noch die Beantragung eines Beratungsbeihilfescheines und von Prozesskostenhilfe (wird bei Gewinnaussicht gewährt). Sollte man nicht gewinnen, ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich (abhängig vom Kläger!).
Ob man jetzt verstärkt anschreibt, weil man Angst hat, dass auch München sich den Trend des neuen Gesetzes anschließt - entzieht sich meiner Kenntnis. Aber man sollte sich nicht darauf verlassen, denn in Bayern ticken die Uhren anders.
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Dann kommt es bei der Beurteilung der betreffenden Kanzlei an, klagt man oder nicht. WF klagt (und nicht so wenig, AG München), aber auch hier wird man nicht alle Nichtzahler verklagen. Aber, es kann eben niemand einen Garantieschein ausstellen, das gerade Du nicht verklagt wirst oder, dass gerade Du verklagt wirst.
Im Weiteren ist auch Deine bislang aufgebaute beweisbare Verteidigungsstrategie wichtig. Inwieweit kannst Du im möglichen Klagefall eine eventuelle Störer- bzw. Täterhaftung entkräften (Beweise, Zeugen, Belege, Screens usw.). Natürlich sollte man auch alle wirtschaftlichen Faktoren (mögliche Kosten) im Auge behalten. Einen möglichen MB kann man wohl noch allein händeln, spätestens aber bei einer gerichtlichen Verfügung des AG München (mit Abschrift der Klageschrift) sollte man einen Anwalt beauftragen und alle Möglichkeiten / Risiken / Kosten durchsprechen.
Letztendlich sind wir wieder angelangt: Wenn ich nur eine mod. UE abgebe und nicht zahle, entscheide ich mich für: entweder Verjährung oder Klage. Gott sei Dank muss ich nicht entscheiden, wie jemand sich letztendlich verhält.
Für Geringverdiener gibt es immer noch die Beantragung eines Beratungsbeihilfescheines und von Prozesskostenhilfe (wird bei Gewinnaussicht gewährt). Sollte man nicht gewinnen, ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich (abhängig vom Kläger!).
Ob man jetzt verstärkt anschreibt, weil man Angst hat, dass auch München sich den Trend des neuen Gesetzes anschließt - entzieht sich meiner Kenntnis. Aber man sollte sich nicht darauf verlassen, denn in Bayern ticken die Uhren anders.
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Zusammen,
erst einmal DANKE für dieses tolle Forum. Ich bin schon viel weiter, als ich es letzten Freitag, nach Eintrudeln der ersten Abmahnung, war.
Letzte Woche ist in unserer WG (3 Personen) ein Schreiben von WF mit Abmahnung eingetroffen.
Wir benutzen einen WLAN Router, haben alle 3 das Passwort.
Zugegeben besteht die Möglichkeit, dass 2 der 3 Personen nicht ganz unschuldig sind.
Der Hauptmieter, der das Schreiben bekommen hat und über den der Anschluss ermitteln wurde, ist aber defintiv unschuldig.
Wie handhabe ich das jetzt mit der mod. UE, die ich erst einmal in meinem Namen und im Namen meines anderen Mitbewohners absenden möchte?
Wie sollen wir eurer Meinung nach vorgehen?
Danke
erst einmal DANKE für dieses tolle Forum. Ich bin schon viel weiter, als ich es letzten Freitag, nach Eintrudeln der ersten Abmahnung, war.
Letzte Woche ist in unserer WG (3 Personen) ein Schreiben von WF mit Abmahnung eingetroffen.
Wir benutzen einen WLAN Router, haben alle 3 das Passwort.
Zugegeben besteht die Möglichkeit, dass 2 der 3 Personen nicht ganz unschuldig sind.
Der Hauptmieter, der das Schreiben bekommen hat und über den der Anschluss ermitteln wurde, ist aber defintiv unschuldig.
Wie handhabe ich das jetzt mit der mod. UE, die ich erst einmal in meinem Namen und im Namen meines anderen Mitbewohners absenden möchte?
Wie sollen wir eurer Meinung nach vorgehen?
Danke
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
also ich bin jetzt an Punkt 4, bezahle jetzt die 956€ und gut ist! Hab kein Bock mehr auf die scheiße, und meine Verjährung lässt auch noch bis Ende nächsten Jahres auf sich warten. Das Recht ist nicht auf unserer Seite. Ich finds moralisch nicht in Ordnung die Menschen wegen Filesharing so unter Druck zu setzen. Man kommt sich vor wie ein Schwerverbrecher. Das ist alles unverhältnißmässig aber es ist wie es ist! Zahlen, Punkt, aus!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
so, gerade überwiesen. Wofür spart man eigentlich. Am besten hat man kein Geld, macht Schulden und geht in Privatinsolvenz. Die Leute scheinen irgendwie mehr Rechtsschutz zu genießen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemtowilicious]Letzte Woche ist in unserer WG (3 Personen) ein Schreiben von WF mit Abmahnung eingetroffen. Wir benutzen einen WLAN Router, haben alle 3 das Passwort. Zugegeben besteht die Möglichkeit, dass 2 der 3 Personen nicht ganz unschuldig sind. Der Hauptmieter, der das Schreiben bekommen hat und über den der Anschluss ermitteln wurde, ist aber definitiv unschuldig. Wie handhabe ich das jetzt mit der mod. UE, die ich erst einmal in meinem Namen und im Namen meines anderen Mitbewohners absenden möchte?
Wie sollen wir eurer Meinung nach vorgehen?[/quoteem]
Du gehst überhaupt nicht vor und sendest überhaupt nichts ab. Der abgemahnte AI soll sich einen Anwalt suchen, beauftragen und dann alles besprechen. Ihr teilt Euch alle in dessen Kosten.
VG Steffen
Wie sollen wir eurer Meinung nach vorgehen?[/quoteem]
Du gehst überhaupt nicht vor und sendest überhaupt nichts ab. Der abgemahnte AI soll sich einen Anwalt suchen, beauftragen und dann alles besprechen. Ihr teilt Euch alle in dessen Kosten.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Jeder soll es so machen wie er es für richtig hält, nur dies war die schlechteste Art vorzugehen die man überhaupt machen kann.Abgemacht hat geschrieben:so, gerade überwiesen. Wofür spart man eigentlich. Am besten hat man kein Geld, macht Schulden und geht in Privatinsolvenz. Die Leute scheinen irgendwie mehr Rechtsschutz zu genießen.
Ich war in der selben Lage und habe lange gewartet und dann auf anraten hier einen Vergleich (nach Klagevorbereitung) angestrebt und wesentlich weniger gezahlt.
mfg
diding
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Schon merkwürdig - kaum hier "aufgeschlagen", schon gezahlt! Bin bei Punkt 5 und denke, zumindest im Augenblick, noch nicht daran zu zahlen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich hätte gewartet. Es ist gut möglich, dass noch mehr Abmahnungen von WF in den nächsten Wochen kommen. Dann hättest für alle gleichzeitig einen vernünftigen Vergleich aushandeln können. Ansonsten lassen die immer mit sich handeln. Zahlen ohne zu verhandeln ist die schlechteste Methode. Verhandlungen sind in den Forderungen eingeplant.Abgemacht hat geschrieben:so, gerade überwiesen. Wofür spart man eigentlich. Am besten hat man kein Geld, macht Schulden und geht in Privatinsolvenz. Die Leute scheinen irgendwie mehr Rechtsschutz zu genießen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Genauso ist es. Nur wer zuviel Geld hat zahlt sofort.tigerlily hat geschrieben:Ich hätte gewartet. Es ist gut möglich, dass noch mehr Abmahnungen von WF in den nächsten Wochen kommen. Dann hättest für alle gleichzeitig einen vernünftigen Vergleich aushandeln können. Ansonsten lassen die immer mit sich handeln. Zahlen ohne zu verhandeln ist die schlechteste Methode. Verhandlungen sind in den Forderungen eingeplant.Abgemacht hat geschrieben:so, gerade überwiesen. Wofür spart man eigentlich. Am besten hat man kein Geld, macht Schulden und geht in Privatinsolvenz. Die Leute scheinen irgendwie mehr Rechtsschutz zu genießen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wie hat mal der Neo in Matrix gesagt?
"Glauben Sie, Sie können mich mit diesem Gestapo-Scheiß beeindrucken? Ich kenne meine Rechte. Und ich will jetzt sofort telefonieren!"
;-)
"Glauben Sie, Sie können mich mit diesem Gestapo-Scheiß beeindrucken? Ich kenne meine Rechte. Und ich will jetzt sofort telefonieren!"
;-)
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- Registriert: Samstag 31. August 2013, 13:16
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Zusammen, hätte mal ein paar Fragen:
habe 2011 hab ich von waldorfs post bekommen über 950,eur
-> mod UE abgeschickt erstmal ruhe
august .13 zahlungserinnrung der geforderten summe
-> nabgeheftet
ende august 13 vorbereitung der klageschrift
-> abgeheftet
bin jetzt bei Punkt 4 angekommen
hab ich noch ne chance da rauszukommen ohne was zu zahlen oder muss ich damit rechnen 100% vor gericht zugehen und zu blechern ?
Vielen DAnk erstmal
habe 2011 hab ich von waldorfs post bekommen über 950,eur
-> mod UE abgeschickt erstmal ruhe
august .13 zahlungserinnrung der geforderten summe
-> nabgeheftet
ende august 13 vorbereitung der klageschrift
-> abgeheftet
bin jetzt bei Punkt 4 angekommen
hab ich noch ne chance da rauszukommen ohne was zu zahlen oder muss ich damit rechnen 100% vor gericht zugehen und zu blechern ?
Vielen DAnk erstmal