Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Stimmt nicht, wenn du eine namhafte hast und das schon über Jahre kann dies durchaus möglich sein. Einfach anrufen und nett fragen.
Gruß Sarah
Gruß Sarah
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
stimmt so hab ich das auch im Kopf gehabt, hab am Donnerstag schon mal einen Termin vereinbart, dann frag ich mal nachSarah hat geschrieben:Stimmt nicht, wenn du eine namhafte hast und das schon über Jahre kann dies durchaus möglich sein. Einfach anrufen und nett fragen.
Gruß Sarah
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Einmal ein paar ausgewählte Urteile zugunsten WF:
Jedes (und alle weiteren) Urteil(e) ist (sind) per PDF im Volltext downloadbar.
VG Steffen
- Landgericht Stuttgart vom 15.07.2014, Az. 17 O 329/14
Landgericht Stuttgart bestätigt umfangreiche Nachforschungspflichten im Familienverbund - Landgericht München I vom 09.07.2014, Az. 21 S 26548/13
Pauschaler Vortrag über weitere Anschlussnutzer in keinem Falle ausreichend - Landgericht München vom 02.07.2014, Az. 21 S 23210/13
Landgericht München bestätigt hohe Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast - Amtsgericht Düsseldorf vom 16.06.2014, Az. 57 C 1330/14
Amtsgericht Düsseldorf bestätigt Anspruchshöhe - Amtsgericht München vom 05.06.2014, Az. 173 C 23995/13
Anschlussinhaber kann sich nicht pauschal auf Sicherheitslücke seines WLAN-Routers berufen - Amtsgericht München vom 09.05.2014, Az. 111 C 30105/12
Keine plausible Erklärung für Rechtsverletzung trotz aufwendigem Sachverständigengutachten - Landgericht München I vom 25.04.2014, Az. 21 S 11536/13
Spekulativer Verweis auf mögliche Täterschaft des Ehemanns nicht ausreichend
Jedes (und alle weiteren) Urteil(e) ist (sind) per PDF im Volltext downloadbar.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
welch Wunder, das auf der Waldi Page nur positive Urteile zu finden sind..
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich glaube, die Wenigsten werden wohl ein negatives Urteil veröffentlichen, sonst wäre z.B. der Blog von der/die/das "Shual" schon bedeutend voller. Es sollte jetzt auch kein Panik aufkommen, sondern diese Entscheidungen sollten gelesen werden und die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen bzw. nur zur Kenntnis genommen werden. Nur veröffentlicht man diese nicht, heißt es wieder sehr schnell das WF nicht klagt oder nur verliert. Und so ist es nun einmal nicht.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin,
Vor gut 2 Jahre ging bei mir die erste Post ein von den netten Herren aus Muenchen, jetzt kam dann auch mal wieder ein Brief zur Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung.
Prinzipiell ja nichts wildes, in den letzten 1 1/2 Jahren hab ich da gar nicht mehr dran gedacht.
Jedoch wollte ich jetzt mal nach den Statistiken gucken, wieviel abgemahnt und angeklagt wird, jedoch finde ich ausser auf der Hauptseite das kleine Bild nichts dazu.
Ist das irgendwie weg oder bin ich grad zu doof das zu finden?
Ich hab schon einiges gelesen aber das sind echt verdammt viele Informationen hier auf der Seite ( grosses Lob an euch! ), aber hat sich seit Ende 2012 irgend etwas besonderes geaendert oder ergeben?
Mfg
TeCci
Vor gut 2 Jahre ging bei mir die erste Post ein von den netten Herren aus Muenchen, jetzt kam dann auch mal wieder ein Brief zur Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung.
Prinzipiell ja nichts wildes, in den letzten 1 1/2 Jahren hab ich da gar nicht mehr dran gedacht.
Jedoch wollte ich jetzt mal nach den Statistiken gucken, wieviel abgemahnt und angeklagt wird, jedoch finde ich ausser auf der Hauptseite das kleine Bild nichts dazu.
Ist das irgendwie weg oder bin ich grad zu doof das zu finden?
Ich hab schon einiges gelesen aber das sind echt verdammt viele Informationen hier auf der Seite ( grosses Lob an euch! ), aber hat sich seit Ende 2012 irgend etwas besonderes geaendert oder ergeben?
Mfg
TeCci
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @TeCci,
Statistik Abmahnwahn - Abmahnung / Klagen
Man muss erst einmal sehen, worauf die Statistiken beruhen. Man nimmt die Daten von
diversen Foren, Websites, Meldungen, Einträgen in Datenbanken usw. und fasst diese
zusammen. Hier schon ein Manko, es sind im Gegensatz zu z.B. 2012 nicht mehr so viele
Quellen, das sich eine empirische Erfassung aussagekräftig lohnt. Ganz zu schweigen,
dass in der Regel alle anonym sind. Jetzt gibt es Befürworter und Kritiker, wie bei
fast allem, aber die meisten Kritiker können selbst mit keinen besseren oder anderen
Zahlen aufwarten. Wollen sie auch nicht, weil man nur einmal seine behauptete Schlauheit
ins Rampenlicht rücken will, das jede Statistik manipulierbar sei, andermal zu faul
dazu ist, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Nur gibt es keine anderen Zahlen,
mit denen man halbwegs arbeiten kann.
Ein kurzer Exkurs zu den Anfängen - jetzt natürlich kanzleispezifisch - taucht WF
(erst nur unter Waldorf) statistisch bei Filesharing-Abmahnungen ca. 05/2007 auf.
07. 05. 2007, 23:19 - Gulli:Board: User "schneematsch"
"derpreusse" (http://board.gulli.com/" onclick="window.open(this.href); return false;).
Heute hat sich viel getan. 59 Anwälte und einer der wenigen Kanzleien, die seit dem
in Kraft treten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (09.10.2013)
unverändert abmahnt und gerichtlich auftritt.
Sicherlich gab es gewisse Informationen,
Abgemahnte WF
Klageverfahren
der hat einen Freund und dieser wieder einen Bekannten ... Die einzig relevanten Zahlen
haben WF und die rücken diese bestimmt nicht heraus.
Aber so schön der Wegfall des fliegenden Gerichtsstands (GguGPr) auch ist, versickern
die Informationen von nur einem Gerichtsstandort (früher), in sehr vielen bundesweit
(aktuell). Jetzt nehmen die Einen es zum Anlass anzunehmen, das WF nicht mehr abmahnt
oder klagt (außerhalb von München), die Anderen es wird unverändert abgemahnt und
geklagt. WF klagt definitiv unverändert, zieht Klagen zurück, es werden Klagen abgewiesen,
man vergleicht sich gerichtlich/außergerichtlich ... und gewinnt. Und sicherlich wird
jede Seite nur seine Erfolge posten.
Es ist aber für jeden von Vorteil WF und die Logfirma nicht zu unterschätzen.
Denn diejenigen, die einst laut tönen, gehen aus dem Gerichtssaal mit vollen Buchsen
und verströmen blauen Dunst. Aber sind verdienende Engagierte, oder wie es heißt.
Oder waren es Verdiente?
VG Steffen
Statistik Abmahnwahn - Abmahnung / Klagen
Man muss erst einmal sehen, worauf die Statistiken beruhen. Man nimmt die Daten von
diversen Foren, Websites, Meldungen, Einträgen in Datenbanken usw. und fasst diese
zusammen. Hier schon ein Manko, es sind im Gegensatz zu z.B. 2012 nicht mehr so viele
Quellen, das sich eine empirische Erfassung aussagekräftig lohnt. Ganz zu schweigen,
dass in der Regel alle anonym sind. Jetzt gibt es Befürworter und Kritiker, wie bei
fast allem, aber die meisten Kritiker können selbst mit keinen besseren oder anderen
Zahlen aufwarten. Wollen sie auch nicht, weil man nur einmal seine behauptete Schlauheit
ins Rampenlicht rücken will, das jede Statistik manipulierbar sei, andermal zu faul
dazu ist, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Nur gibt es keine anderen Zahlen,
mit denen man halbwegs arbeiten kann.
Ein kurzer Exkurs zu den Anfängen - jetzt natürlich kanzleispezifisch - taucht WF
(erst nur unter Waldorf) statistisch bei Filesharing-Abmahnungen ca. 05/2007 auf.
07. 05. 2007, 23:19 - Gulli:Board: User "schneematsch"
- Provider: T-Online
Abgemahnt am: 1. Maiwoche
von: Waldorf
für: eBooks, Verlage Kiepenheuer und Witsch, Rowohlt
Client: eDonkey
Gegenstandswert: 10.000 Euro
geforderter Betrag: >800 Euro
Frist: 1 Woche ab Aufsetzung
"derpreusse" (http://board.gulli.com/" onclick="window.open(this.href); return false;).
Heute hat sich viel getan. 59 Anwälte und einer der wenigen Kanzleien, die seit dem
in Kraft treten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (09.10.2013)
unverändert abmahnt und gerichtlich auftritt.
Sicherlich gab es gewisse Informationen,
Abgemahnte WF
- 2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690
2012 - 24.975
2013 - 34.800
Klageverfahren
- 2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)
2013 - 6.000 (5 - 6 Richter)
2014 - Klagen in München (AG, LG) + DE; noch keine relevanten Infos
der hat einen Freund und dieser wieder einen Bekannten ... Die einzig relevanten Zahlen
haben WF und die rücken diese bestimmt nicht heraus.
Aber so schön der Wegfall des fliegenden Gerichtsstands (GguGPr) auch ist, versickern
die Informationen von nur einem Gerichtsstandort (früher), in sehr vielen bundesweit
(aktuell). Jetzt nehmen die Einen es zum Anlass anzunehmen, das WF nicht mehr abmahnt
oder klagt (außerhalb von München), die Anderen es wird unverändert abgemahnt und
geklagt. WF klagt definitiv unverändert, zieht Klagen zurück, es werden Klagen abgewiesen,
man vergleicht sich gerichtlich/außergerichtlich ... und gewinnt. Und sicherlich wird
jede Seite nur seine Erfolge posten.
Es ist aber für jeden von Vorteil WF und die Logfirma nicht zu unterschätzen.
Denn diejenigen, die einst laut tönen, gehen aus dem Gerichtssaal mit vollen Buchsen
und verströmen blauen Dunst. Aber sind verdienende Engagierte, oder wie es heißt.
Oder waren es Verdiente?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Lange lange ist es her, nun ist diese Woche der Mahnbescheid bekommen.
Ist es immer noch ratsam diesen insgesamt zu widersprechen oder lohnt mittlerweile ein Vergleich mehr?
Euch einen sonnigen Samstag Freunde!
VG
Ist es immer noch ratsam diesen insgesamt zu widersprechen oder lohnt mittlerweile ein Vergleich mehr?
Euch einen sonnigen Samstag Freunde!
VG
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemhannes77]Lang, lang ist es her, nun ist diese Woche der Mahnbescheid bekommen. Ist es immer noch ratsam
diesen insgesamt zu widersprechen oder lohnt mittlerweile ein Vergleich mehr?[/quoteem]
Man muss ja in einem Mahnverfahren eines beachten. Wenn der Antragsgegner nicht rechtzeitig
Widerspruch erhebt (zwei Wochen ab Zustellung des MB bzw. wirksamer Widerspruch bis Verfügung
des Vollstreckungsbescheids), kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Wenn man sich nun vergleichen will, entscheidet man sich im Grundsatz immer auf den letzten
Drücker, das heißt am Ende der Frist. Dann scheut man meist einen Telefonanruf und stellt den
Vergleichsvorschlag schriftlich. Ich denke, hier kann es passieren, das bevor der Antragsteller
des MB über den Vergleichsvorschlag erhält und bedenkt, durchaus zeitnah ein Vollstreckungs-
bescheid beantragt werden kann, aufgrund des fehlenden Widerspruchs. Deshalb ist es wohl immer
eine Garantie, den MB zu widersprechen (-insgesamt-) und sich zeitnah mit dem Antragsteller
telefonisch in Verbindung zu setzen bezüglich eines Vergleiches.
Wenn man nicht zahlen will, dann sollte man dem MB (-insgesamt-) widersprechen. Jetzt gibt es die
Möglichkeit, das der Antragsteller seine Ansprüche begründet (man erhält eine Klage), oder er
begründet seine Ansprüche nicht (man erhält keine Klage). Die Chancen stehen 50 - 50.
Das heißt nichts anderes, als
VG Steffen
diesen insgesamt zu widersprechen oder lohnt mittlerweile ein Vergleich mehr?[/quoteem]
Man muss ja in einem Mahnverfahren eines beachten. Wenn der Antragsgegner nicht rechtzeitig
Widerspruch erhebt (zwei Wochen ab Zustellung des MB bzw. wirksamer Widerspruch bis Verfügung
des Vollstreckungsbescheids), kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Wenn man sich nun vergleichen will, entscheidet man sich im Grundsatz immer auf den letzten
Drücker, das heißt am Ende der Frist. Dann scheut man meist einen Telefonanruf und stellt den
Vergleichsvorschlag schriftlich. Ich denke, hier kann es passieren, das bevor der Antragsteller
des MB über den Vergleichsvorschlag erhält und bedenkt, durchaus zeitnah ein Vollstreckungs-
bescheid beantragt werden kann, aufgrund des fehlenden Widerspruchs. Deshalb ist es wohl immer
eine Garantie, den MB zu widersprechen (-insgesamt-) und sich zeitnah mit dem Antragsteller
telefonisch in Verbindung zu setzen bezüglich eines Vergleiches.
Wenn man nicht zahlen will, dann sollte man dem MB (-insgesamt-) widersprechen. Jetzt gibt es die
Möglichkeit, das der Antragsteller seine Ansprüche begründet (man erhält eine Klage), oder er
begründet seine Ansprüche nicht (man erhält keine Klage). Die Chancen stehen 50 - 50.
Das heißt nichts anderes, als
- 1. es stirbt jeder für sich allein;
2. wer nicht zahlt, kann entweder verklagt werden oder verjährt. Die Chancen stehen bei 50 - 50.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo!
Hab mal eine Frage zur der Problematik. Habe auch eine Abmahnung bekommen über 800 euro für einen Film den ich per torrent heruntergeladen habe, und habe ihn für den upload freigegeben für einige Zeit. Habe eine ganze Seite bekommen mit den gelisteten Zeiten, in denen ich den Film uploadet habe, das waren so um die zehn Rubriken, in jeder Rubrik ist meine ip usw, was mir fehlt ist jedoch die grösse der Daten die ich uploaded habe. Und das ist das wichtigste meiner Meinung nach, jeder kann den upload einstellen wie er will, und wenn der eine in einer Stunde 1 gb uploaden kann, kann der andere nur einige mb. Die listen die Zeiten damit es um so dramatischer aussieht, bei mir siehts aus als ob ich eine Woche lang fast jeden Tag den Film uploadet habe, aber mein upload ist ziemlich langsam und wie ich sehe habe ich nicht mal den ganzen Film uploaded. Ich sehe ein das es illegal ist den Film überhaupt zu downloaden und zu uploaden, ich sehe jedoch nicht ein wieso ich so viel Zahlen soll und wieso die Abmahn Kanzlei nicht sachlich zur Problematik vorgeht, sondern die Sache so stellt das sie zugunsten der Kozerne ausfallen soll. Das ist doch eine klare Abzocke. Wie sieht ihr das? Weis jemand wie die Straffe berechnet wird?
Hab mal eine Frage zur der Problematik. Habe auch eine Abmahnung bekommen über 800 euro für einen Film den ich per torrent heruntergeladen habe, und habe ihn für den upload freigegeben für einige Zeit. Habe eine ganze Seite bekommen mit den gelisteten Zeiten, in denen ich den Film uploadet habe, das waren so um die zehn Rubriken, in jeder Rubrik ist meine ip usw, was mir fehlt ist jedoch die grösse der Daten die ich uploaded habe. Und das ist das wichtigste meiner Meinung nach, jeder kann den upload einstellen wie er will, und wenn der eine in einer Stunde 1 gb uploaden kann, kann der andere nur einige mb. Die listen die Zeiten damit es um so dramatischer aussieht, bei mir siehts aus als ob ich eine Woche lang fast jeden Tag den Film uploadet habe, aber mein upload ist ziemlich langsam und wie ich sehe habe ich nicht mal den ganzen Film uploaded. Ich sehe ein das es illegal ist den Film überhaupt zu downloaden und zu uploaden, ich sehe jedoch nicht ein wieso ich so viel Zahlen soll und wieso die Abmahn Kanzlei nicht sachlich zur Problematik vorgeht, sondern die Sache so stellt das sie zugunsten der Kozerne ausfallen soll. Das ist doch eine klare Abzocke. Wie sieht ihr das? Weis jemand wie die Straffe berechnet wird?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die Abmahnkanzlei ist vom Rechteinhaber beauftragt, dessen Interessen zu vertreten, sie wird also ausschließlich dessen Position vertreten und zudem versuchen, das Maximum an möglichen Schadenersatz zu erstreiten. Abzocke ist es nur, wenn dabei gegen Gesetze verstoßen wird.olaf222 hat geschrieben:Ich sehe ein das es illegal ist den Film überhaupt zu downloaden und zu uploaden, ich sehe jedoch nicht ein wieso ich so viel Zahlen soll und wieso die Abmahn Kanzlei nicht sachlich zur Problematik vorgeht, sondern die Sache so stellt das sie zugunsten der Kozerne ausfallen soll. Das ist doch eine klare Abzocke. Wie sieht ihr das? Weis jemand wie die Straffe berechnet wird?
Es ist ein Zivilprozess, so etwas wie "Strafe" gibt es da nicht. Neutrale Instanz ist bestenfalls der Richter, der über den Sachverhalt entscheiden muss, so es zu einem Prozess kommt.
Ob die Höhe des geforderten Schadensersatzes angemessen ist, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem der Zeitdauer des Uploads und der Vermarktungsphase des Films und natürlich vom Film selbst. Mittlerweile gibt es eine ganze Menge Gerichtsurteile, ich würde da einfach versuchen, einen vergleichbaren Fall zu recherchieren.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemolaf222]Ich sehe ein das es illegal ist den Film überhaupt zu downloaden und zu uploaden, ich sehe jedoch nicht ein wieso ich so viel Zahlen soll und wieso die Abmahnkanzlei nicht sachlich zur Problematik vorgeht, sondern die Sache so stellt das sie zugunsten der Konzerne ausfallen soll. Das ist doch eine klare Abzocke. Wie sieht ihr das? Weiss jemand wie die Straffe berechnet wird?[/quoteem]
Man sollte es absolut abkürzen.
VG Steffen
Man sollte es absolut abkürzen.
- 1. Es gibt nun einmal diese Gesetze und Rechtsprechung, damit müssen wir - eigentlich Anwälte - klarkommen.
2.Es wurde über das Prozedere § 101 IX UrhG ein Anschluss vom Provider verauskunftet. Ob diese Ansprüche bzw. Forderungen berechtigt sind, muss der Abmahner notfalls gerichtliche abklären.
3. Deine Fragen kann kein Forum klären, sondern nur du selbst. Entweder mittels einer negativen Feststellungsklage, wo geklärt wird ob die Ansprüche bzw. Forderungen überhaupt, aus diesem oder diesem Grund, berechtigt bestehen oder nicht, sowie letztlich im Klageverfahren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
es ist eine totale Abzocke, selbst im Fernsehen hat man über die Masche berichtet. Leider wollten die kein Interview geben, wollen wohl keinen Ruhm für die fragwürdigen handlungen. Sie representieren nicht nur die interessen der Konzerne sondern auch ihre eigenen, können ja gut davon leben. Wenn die jeder ignorieren würde dann wäre es schnell ende mit dem Spuck, aber die zielen darauf hin das man Angst bekommt und zahlt. Nur eine solche Kanzlei schieckt jährlich einiege Dutzend tausend solcher Briefe, die würden das alles doch nicht machen wenn die nicht darauf zielen würden das Leute freiwillig zahlen. Die Gerichte würden überhaupt solche anzahl nicht verarbeiten. Ist halt ein geschäfts model.
Und wie gesagt es ist total unlogisch eine Summe zu fordern ohne den Schaden richtig festzustellen und das sollte man in erster Linie über den freigestellten Datenvolumen vornehmen. Dass sollte doch jeden der solche Abmahnung schreibt wissen oder wollen sie es nicht wissen. Na ja, trotzdem danke für die antworten, werde mich wohl darum kümmern müssen. Tschau
Und wie gesagt es ist total unlogisch eine Summe zu fordern ohne den Schaden richtig festzustellen und das sollte man in erster Linie über den freigestellten Datenvolumen vornehmen. Dass sollte doch jeden der solche Abmahnung schreibt wissen oder wollen sie es nicht wissen. Na ja, trotzdem danke für die antworten, werde mich wohl darum kümmern müssen. Tschau
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemolaf222]Na ja, trotzdem danke für die Antworten, werde mich wohl darum kümmern müssen. Tschau.[/quoteem]
Sicherlich kann und soll jeder seine Meinung, seinen Standpunkt vertreten. Aber letztlich
ist doch alles nur Murks, was Du so zusammenschreibst. Aber natürlich ist es dein Recht,
dich ab sofort selbst darum zu kümmern.
Trotzdem einige Stichpunkte:
Es ist nun einmal legitimes Recht eines Rechteinhaber / Rechteverwerter UrhR-Verstöße
gegenüber seine Werke in z.B. P2P-Netzwerke (ugs. Tauschbörsen) selbst zu ermitteln und
diese zu ahnden.
Es gibt nun einmal diese Gesetze und Rechtsprechung, damit müssen wir -eigentlich Anwälte-
klarkommen.
Es wurde über das Prozedere § 101 IX UrhG ein Anschluss vom Provider verauskunftet. Ob
diese Ansprüche bzw. Forderungen berechtigt sind, muss der Abmahner notfalls gerichtliche
abklären.
Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, dann wehre dich. Sofortige Zurückweisung der Abmahnung;
negative Feststellungsklage; keine mod. UE (bitte alles drei nur nach Ansprache mit einem Anwalt)
usw. Parolen helfen hier nicht weiter.
[...] Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der
Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn er
gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist dass eine Lizenzanalogie. Der Jurist stellt
einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz. [...]
Quelle: brand eins Online: Interview mit Prof. Pfeifer
Schadensersatzarten im Urheberrecht:
Wenn ein Urheber Nutzungs- und Verwertungsrechte vergibt, bekommt er dafür im Regelfall Geld.
Nutzt ein anderer das Werk -ohne- dafür bezahlt zu haben, entgeht dem Urheber oder den
Rechteinhaber ein Geschäft. Für die Schadensberechnung wird ein fiktiver Lizenzvertrag angenommen,
daher erfolgt die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie. Es kommt nicht darauf an, ob
der Verletzer einen solchen Vertrag geschlossen hätte.
Im Rahmen der Schadensberechnung steht es dem in seinem Recht verletzten Urheber -frei-, die
Berechnungsmethode zu bestimmen.
Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren dient
unter Berücksichtigung, welcher Schaden
Natürlich klingt es nicht so schön, wie Abzocke, Geschäftsmodell usw.
VG Steffen
Sicherlich kann und soll jeder seine Meinung, seinen Standpunkt vertreten. Aber letztlich
ist doch alles nur Murks, was Du so zusammenschreibst. Aber natürlich ist es dein Recht,
dich ab sofort selbst darum zu kümmern.
Trotzdem einige Stichpunkte:
Es ist nun einmal legitimes Recht eines Rechteinhaber / Rechteverwerter UrhR-Verstöße
gegenüber seine Werke in z.B. P2P-Netzwerke (ugs. Tauschbörsen) selbst zu ermitteln und
diese zu ahnden.
Es gibt nun einmal diese Gesetze und Rechtsprechung, damit müssen wir -eigentlich Anwälte-
klarkommen.
Es wurde über das Prozedere § 101 IX UrhG ein Anschluss vom Provider verauskunftet. Ob
diese Ansprüche bzw. Forderungen berechtigt sind, muss der Abmahner notfalls gerichtliche
abklären.
Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, dann wehre dich. Sofortige Zurückweisung der Abmahnung;
negative Feststellungsklage; keine mod. UE (bitte alles drei nur nach Ansprache mit einem Anwalt)
usw. Parolen helfen hier nicht weiter.
[...] Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der
Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn er
gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist dass eine Lizenzanalogie. Der Jurist stellt
einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz. [...]
Quelle: brand eins Online: Interview mit Prof. Pfeifer
Schadensersatzarten im Urheberrecht:
- 1. materieller (§ 97 Abs. 1 UrhG)
2. immaterieller (§ 97 Abs. 2 UrhG)
- 1. Herausgabe des Verletzergewinns
2. Eigener entgangener Gewinn
3. Entschädigungslizenz, Lizenzanalogie
Wenn ein Urheber Nutzungs- und Verwertungsrechte vergibt, bekommt er dafür im Regelfall Geld.
Nutzt ein anderer das Werk -ohne- dafür bezahlt zu haben, entgeht dem Urheber oder den
Rechteinhaber ein Geschäft. Für die Schadensberechnung wird ein fiktiver Lizenzvertrag angenommen,
daher erfolgt die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie. Es kommt nicht darauf an, ob
der Verletzer einen solchen Vertrag geschlossen hätte.
Im Rahmen der Schadensberechnung steht es dem in seinem Recht verletzten Urheber -frei-, die
Berechnungsmethode zu bestimmen.
Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren dient
unter Berücksichtigung, welcher Schaden
- ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
- bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.
Natürlich klingt es nicht so schön, wie Abzocke, Geschäftsmodell usw.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
also, das erste Beratungsgespräch wird grundlegend nicht bezahlt, allerdings ist durch eine Kooperation mit der Versicherung bei MS Concept das erste Beratungsgespräch frei.... das allerdings ist bei ersten Telefonauskunft bei den meisten umsonst .....idefix hat geschrieben:stimmt so hab ich das auch im Kopf gehabt, hab am Donnerstag schon mal einen Termin vereinbart, dann frag ich mal nachSarah hat geschrieben:Stimmt nicht, wenn du eine namhafte hast und das schon über Jahre kann dies durchaus möglich sein. Einfach anrufen und nett fragen.
Gruß Sarah
sobald es was neues gibt, meld ich mich wieder.....
ABER an alle, solange es keine Klage gibt, werde ich mich weiter an den Plan halten füße stillhalten.... "Kriegskasse" ansparen und falls es zur Klage kommt, ab zum Anwalt... chance fifty/fifty und ausgang der Klage sehe ich in meinen Fall auch bei fifty/fifty... einen Vergleich ist für mich keine Alternative, da WF ja immer daran verdient, egal wie es ausgeht....
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Man ist aber immer gut beraten, bevor man einen Anwalt beauftragt, bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung nachzufragen. In der Regel werden die Kosten eines Erstgesprächs (nicht Beauftragung) übernommen. Aber bitte erst mit der jeweiligen Versicherung telefonieren.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Tag,
erstmal, danke für die Seite, hat mir schon sehr geholfen.
Ich, bzw. der Anschlussinhaber bei dem ich seinerzeit gewohnt habe, ist 2012 angeschrieben worden.
Nun kam gestern Post. Wir sind nun bei "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung" angelangt.
Ein Mahnbescheid fällt weg, da der Anschlussinhaber auf keinen Fall einen bekommen möchte (befürchtet Schufa-Eintrag). Soweit ich informiert bin, haben wir also noch maximal einen Brief, bis dies geschieht.
Es ging um 956 Euro, Download eines Films. Ich habe nun Kontakt mit Abmahnhelfer.de aufgenommen. Die bieten mir an, die Sache für 150€ + 210€ Honorar zu regeln. Eine mod. UE habe ich 2012 gleich abgeschickt gehabt und wurde auch akzeptiert.
Abnehmhelfer.de sagte mir, es ist nicht ausgeschlossen, dass noch eine Nachforderung kommt. Hat da jemand Erfahrung mit? Oder was sollte ich am Besten tun, damit es möglich günstig wird? Wie gesagt, der Mahnbescheid darf nicht vorgeschickt werden, die Sache muss vorher beendet werden.
Statistisch wird eine Klage ja auch wahrscheinlicher.
Danke für eure Hilfe!
erstmal, danke für die Seite, hat mir schon sehr geholfen.
Ich, bzw. der Anschlussinhaber bei dem ich seinerzeit gewohnt habe, ist 2012 angeschrieben worden.
Nun kam gestern Post. Wir sind nun bei "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung" angelangt.
Ein Mahnbescheid fällt weg, da der Anschlussinhaber auf keinen Fall einen bekommen möchte (befürchtet Schufa-Eintrag). Soweit ich informiert bin, haben wir also noch maximal einen Brief, bis dies geschieht.
Es ging um 956 Euro, Download eines Films. Ich habe nun Kontakt mit Abmahnhelfer.de aufgenommen. Die bieten mir an, die Sache für 150€ + 210€ Honorar zu regeln. Eine mod. UE habe ich 2012 gleich abgeschickt gehabt und wurde auch akzeptiert.
Abnehmhelfer.de sagte mir, es ist nicht ausgeschlossen, dass noch eine Nachforderung kommt. Hat da jemand Erfahrung mit? Oder was sollte ich am Besten tun, damit es möglich günstig wird? Wie gesagt, der Mahnbescheid darf nicht vorgeschickt werden, die Sache muss vorher beendet werden.
Statistisch wird eine Klage ja auch wahrscheinlicher.
Danke für eure Hilfe!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich denke Du hast nur 2 Möglichkeiten, einen Mahnbescheid zu vermeiden.HockeyFan hat geschrieben: Abnehmhelfer.de sagte mir, es ist nicht ausgeschlossen, dass noch eine Nachforderung kommt. Hat da jemand Erfahrung mit? Oder was sollte ich am Besten tun, damit es möglich günstig wird? Wie gesagt, der Mahnbescheid darf nicht vorgeschickt werden, die Sache muss vorher beendet werden.
1. Die volle Summe zahlen oder
2. Einen Vergleich aushandeln und den ausgehandelten Betrag zahlen.
Das Problem beim Vergleich ist, dass Du nicht der Anschlussinhaber bist, auch wundert mich, dass die mod. UE akzeptiert wurde, die hätte eigentlich vom Anschlussinhaber unterzeichnet werden müssen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Der Schriftverkehr läuft natürlich über den Anschlussinhaber. Da wir uns den Anschluss aber geteilt haben, regeln wir das zusammen.
Also ist die Alternative mit Abmahnhelfer.de nicht gut?
Also ist die Alternative mit Abmahnhelfer.de nicht gut?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Was haben die Dir für das Geld versprochen?HockeyFan hat geschrieben: Also ist die Alternative mit Abmahnhelfer.de nicht gut?
Glauben die Waldorf Frommer in einem Vergleich auf 150 Euro Forderung drücken zu können? Oder wollen die ohne Vergleichsverhandlung einseitig 150 Euro zahlen?
Eine einseitige Zahlung von 150 Euro wird nach allem was ich hier mittlerweile mitbekommen habe nicht akzeptiert werden und der Mahnbescheid früher oder später doch eintreffen. Von dieser Verfahrensweise wird hier im Forum mittlerweile abgeraten, da eine einseitige Zahlung ohne vorher getroffenen Vergleich auch als Schuldanerkenntnis interpretiert werden kann.
Dass sie Waldorf Frommer zu einem 150 Euro-Vergleich überzeugen können, kann ich mir auch nicht vorstellen. Falls sie Dir das aber konkret im Angebot versprochen haben (was ich nicht glaube), dann wäre es ein gutes Angebot.
Ich würde bei einem Vergleich ca. 50% der geforderten Summe als realistisch erachten.