Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Mari
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1641 Beitrag von Mari » Mittwoch 4. Juli 2012, 20:28

hoyzerI hat geschrieben:Ich glaube der momentan kostengünstigste Weg aus der Sache rauszukommen ist der außergerichtliche Vergleich. Daher die Frage nochmal, auf was lassen sich Waldorf/Frommer a) durch eigenen Anruf (Achtung: Verjährungshemmung) b) durch Einschaltung eines Fachanwalts (Kosten) ein.

Ansonsten hoffen, ich denke aber, dass mehr als 50% aller Abgemahnten aktuell verklagt werden..
Verzeihung, aber ich muss sagen, so viel Schwachsinn in 3 Sätze zu quetschen, ist echt ne Leistung.

maddin
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1642 Beitrag von maddin » Mittwoch 4. Juli 2012, 23:35

@Mari : Naja, ist der erste post, ein Schelm wer da an Panikmache denkt ;)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1643 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. Juli 2012, 00:25

AG München - Klagerücknahme. Endlich mal was Angenehmes!




AG München, Az. 142 C 19284/11, Verfügung vom 24.05.2012

[...] Der Beklagte hat gem. § 269 Abs. 1, 2 ZPO Gelegenheit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab
Zustellung des Schriftsatzes der Klagerücknahme zuzustimmen. [...]



Gut. Gratulation an dem Beklagten und seinem Rechtsbeistand, aber fast schon zu unspektakulär um darüber
zu berichten. Na, Sie wissen schon, Einzelfall, etwas Glück, einer von sehr wenigen positiven Meldungen aus
München, ansonsten BGH: Sommer unseres Lebens usw. Abhaken und weiter geht es. Wenn ..., wenn nicht einige
Aspekte dabei wären, die dann eigentlich schon wieder spektakulär aus unserer Sicht sind. Der Gerichtsbericht
wird dabei im Großen und Ganzen von mir aus der subjektiven Sicht des Beklagten wiedergegeben sowie stellt
seine Meinung dar. Natürlich kann die Klägerseite jederzeit Ihre Stellungnahme hier veröffentlichen, wenn
sie mit dem Gerichtbericht inhaltlich nicht einverstanden wäre. Kein Problem!



Gerichtbericht Herr-X

Am Tag der Verhandlung waren in mindesten 2 Gerichtssälen Verhandlungen von der in München ansässigen Kanzlei
terminiert. Die Verhandlungen waren im 1 Stunden Rhythmus angesetzt und so ca. vier vormittags und vier nachmittags.
Die Mehrzahl der Termine waren von der in München ansässigen Kanzlei, aber es waren auch andere Kläger aufgeführt.
Beim dritten Gerichtssaal habe ich nicht so genau hingesehen, aber ich meine, dort waren die Verhandlungen ebenfalls
so angesetzt. Das heißt, in München waren an diesem Tag in den 3 Sälen mindestens 24 Verhandlungen angesetzt die
Urheberrechtsverletzungen betrafen.

Bei meinem Fall handelte es sich um eine etwas besondere Situation, da ich die in der Klage aufgeführte Zugangsnummer
meines magentafarbenen Providers, mit der mir seit ewigen Zeiten zugewiesenen verglichen habe und feststellte, das
die Zugangsnummern unterschiedlich sind. Hier scheint es also ein Fehler meines Providers gegeben zu haben.
Zusätzlich hatte ich noch Rechnungen, wo mir fälschlicherweise ein 2. Anschluss abgerechnet worden ist. Diese
Rechnungen sind mir vonseiten meines Providers wieder gutgeschrieben worden.

Dieser Sachverhalt war aber bei der abmahnenden Kanzlei bekannt, trotz allem haben sie auf einer Gerichtsverhandlung
bestanden, obwohl hier schon abzusehen war, dass aufgrund des Fehlers meines Providers der falsche Anschluss abgemahnt
worden ist. Aber dieses scheint eben nach meiner Meinung das System zu sein, egal ob unberechtigt oder nicht, geklagt
wird auf jeden Fall. Da möglicherweise die dem Beklagten hierdurch entstehenden Kosten bereits höher sind, als die in
der Abmahnung geforderten Beträge und die Summe der Zahler so höher gehalten werden kann.

Die in München ansässigen Kanzlei war natürlich durch 2 Rechtsanwältinnen vertreten, wobei ich gedacht hätte, das, so
jung wie die waren, diese noch Studentinnen sein müssten. Der Richter hat sich meine Argumente ebenso wie die von der
Klägerseite angehört und sich noch diverse Unterlagen zeigen lassen. Ich hatte z.B. mein damaliges Modem dabei, damit
er sehen kann, dass es kein WLAN fähiges ist und somit eine Störerhaftung nicht in Frage kommt.

Obwohl ja bereits feststand, dass die streitgegenständliche Zugangsnummer nicht die meine ist, wollten die Rechtsanwältinnen
der Klägerseite noch beim Richter - so hatte ich jedenfalls den Eindruck - durchsetzen, dass ich als Beklagter doch bitte
bei meinem Provider herausfinden soll, wem die von der in Leipzig ansässigen Protokollierungsfirma festgestellte Nummer
gehört. Das habe dann sowohl ich als auch mein Rechtsanwalt zurückgewiesen, da dies wohl sicherlich nicht unsere Aufgabe
sein kann. Unsere Aufgabe war zu beweisen, dass ich es nicht war und das ist mit der Übergabe der Zugangskennung meines
Providers wohl substantiiert erfolgt.

Der Richter ist dann scheinbar auch mehr unseren Ansätzen, als denen der Klägerseite gefolgt. Denn als mein Rechtsanwalt
erwähnte, dass wir aus Kostengründen (Anreise etc.) einer Rücknahme der Klage zustimmen würden, hat der Richter der
Klägerseite eine Frist von 14 Tagen gegeben, um eine Rücknahme der Klage mit Ihrem Auftraggeber zu erörtern und dem
Gericht mitzuteilen.

Jetzt noch zu dem Thema Kostenverteilung. Was das Gericht an Gebühren bekommt oder was der Klägerseite an Kosten entstanden
ist, weiß ich nicht, muss ich mir auch darüber keine Sorgen machen. Meine Kosten sind wie folgt entstanden:
  • - RA Kosten 2007 mod. UE: ca. 150,00 EUR
    - RA Kosten 2012 Gerichtsverhandlung: 750,00 EUR pauschal
    - Reisekosten eigener RA: ca. 630,00 EUR
    - Eigene Reisekosten: ca. 200,00 EUR
Hier muss man aber Berücksichtigen, das der Vorgang aus 2007 war und es zu diesem Zeitpunkt keine Werte bzgl. der Klagefreudigkeit
gab; es zu diesem Zeitpunkt noch unterschiedliche Meinung bezgl. der Reaktion auf eine Abmahnung gab (Ignorieren, mod. UE, eigener
Anwalt). Ich hatte mich damals dafür entschieden, einen Anwalt einzuschalten. Da ich aus dem Rheinland komme, habe ich mir einen
Anwalt gesucht, der hier in relativer Nähe ist. Diesen habe ich auch wieder für die Klage genommen. Alles in allem hat mich diese
Sache also ca. 1.750 EUR gekostet. Natürlich sind die Kosten durch den nicht ortsnahen Rechtsanwalt wesentlich teurer geworden und
hätte ich 2007 das gewusst, was ich heute weiß, hätte ich auch anders reagiert. Ich hätte die mod. UE selbst erstellt, mir einen
Anwalt aus München gesucht und dadurch ca. 1.200 EUR weniger ausgegeben.

Ich kann aber auch die Leute verstehen, die sich vergleichen bzw. in irgendeiner Weise zahlen. Ich konnte mir das dieses Jahr
leisten und mir war es wichtig, das durch das Gericht festgestellt wird, das hier ein Fehler vorliegt und ich somit ganz aus der
Sache raus bin.
Das kann aber eben nicht jeder. Entweder fehlen die finanziellen Mittel oder aber man ist schuldig. Dann fällt es einer auch
entsprechend schwer, die Unschuld zu beweisen.



:::::::::::::::::::::::::::::::::::


So weit der Gerichtbericht des Beklagten Herrn-X. Nochmals Glückwunsch zu diesem positiven Ergebnis an den Beklagten Herrn-X und
seinem Rechtsbeistand, den viele noch aus Gulli-Board-Zeiten 2007 kennen dürften, Herrn Rechtsanwalt Dr. E. (musste alle Namen
anonymisieren).

Aber. War es nun ein Zufall, der berühmte Einzelfall oder die berühmte Spitze des Eisberges, auf dem in großen Lettern steht:
"Fehlerbehaftete Beweiskette"? Denn die Software der Protokollierungsfirmen wird immer zu 100 Prozent fehlerfrei arbeiten, nur
die Menschen machen ...

... Moment! Wenn lt. des Providers Nachweis, die Zugangsnummer immer noch fälschlicherweise auf den Beklagten lief, der aber
tatsächlich eine ganz andere benutzt, wem hat die fehlerfreie Software dann ermittelt und wer hat die Zugangsnummer im Internet
benutzt? Fragen über Fragen, auf denen wir wohl keine Antwort erhalten werden. Zeigt es aber, kämpfen lohnt sich immer, und wo
Menschen arbeiten passieren halt Fehler.

____________________________________________

Steffen Heintsch für die Initiative AW3P
____________________________________

hoyzerI
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1644 Beitrag von hoyzerI » Donnerstag 5. Juli 2012, 09:13

mal sachlich nachgefragt, warum Schwachsinn, was siehst du anders :)?

t-eddie
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1645 Beitrag von t-eddie » Donnerstag 5. Juli 2012, 09:25

t-eddie hat geschrieben:meine Historie: updated

2009-06-04: Aufforderung zu Abgabe einer Unterlassungserklärung - 856€
2009-06-09: Abgabe modifizierte Unterlassungserklärung
2009-06-26: letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung - 856€
2012-06-05: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - 856€
2012-06-06: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - 856€ (der Brief kam wirklich doppelt)
2012-06-15: Vorbereitung Klageverfahren - 956€
2012-06-30: Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen - 956€ (Einleitung Gerichtsverfahren für den 2012-07-07 terminiert)
Mari hat geschrieben: Verzeihung, aber ich muss sagen, so viel Schwachsinn in 3 Sätze zu quetschen, ist echt ne Leistung.
@Mari: Beziehend auf den Post von "hoyzerl" - warum ist Schwachsinn?

Damals hat man nicht gezahlt, da ja auch nicht geklagt wurde. Da sich mittlerweile aber die Klagezahlen der Anzahl der Abmahnungsschreiben annähern und die Aussicht zu gewinnen sehr gering sind (zumal, wenn man den Verstoß auch noch begangen hat) - ist ein Außergerichtlicher-Vergleich doch noch die "beste" Alternative das Thema los zu bekommen - oder steh ich auf dem Schlauch???

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1646 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. Juli 2012, 12:19

[quoteemt-eddie]Damals hat man nicht gezahlt, da ja auch nicht geklagt wurde. Da sich mittlerweile aber die Klagezahlen
der Anzahl der Abmahnungsschreiben annähern und die Aussicht zu gewinnen sehr gering sind (zumal, wenn
man den Verstoß auch noch begangen hat) - ist ein Außergerichtlicher-Vergleich doch noch die "beste"
Alternative das Thema los zu bekommen - oder steh ich auf dem Schlauch?[/quoteem]


Vergleichen oder nicht vergleichen, das ist hier die Frage?!?

Man muss eben einmal die Grundlagen kennen, auch wenn die für einen Nichtjuristen schwer zu verarbeiten
sind, denn mit den Klagezahlen hat es nach m.E. nichts zu tun.
  • 1. Die Gesetze und Rechtsprechung sind aktuell so und man muss damit klarkommen.
    2. Im Gerichtssaal stehen sich Juristen und keine Foren-User gegenüber.
    3. Es ist uninteressant - wer genau -, sondern nur - was - hat der AI unternommen dieses zumutbar zu
    verhindern (Prüfpflichten).
    4. Den Richter erzähle ich schon etwas, ich brauch keinen überteuerten Porsche-Anwalt - vergiss es.



Fehlstrategie:
  • 1. Hacker (man liest ja soviel)
    2. Jemand anderen zu benennen


Man ist eben immer wieder mit am Bord des Kahns “MS Störerhaftung“, weil man einmal Verantwortlicher ist
und andermal der wahre Täter nicht zu ermitteln ist, wenn man seine Prüfpflichten nicht nachgekommen ist.

Und das geschieht nur in Verbindung: Beklagter (mit Rückgrat, Risikobereitschaft, Beweise seiner Story)
i.V.m. einen hungrigen und qualifizierten Anwalt!

Sicherlich kann ich jetzt seitenlang Posten, wie ungerecht es ist, oder irgendwelche Polemik hervorziehen.
Letztendlich ändert sich nichts daran. Wer es nicht substantiiert wiederlegen kann, muss sich eben vergleichen,
oder es darauf ankommen lassen. Bekommt er keine Klageschrift, hat er alles richtig gemacht, bekommt er eine
verteidigt er sich aktiv oder vergleicht sich außergerichtlich. Punkt. Aus.


Mal einige weiterführende Links:
VG Steffen

t-eddie
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1647 Beitrag von t-eddie » Donnerstag 5. Juli 2012, 13:23

Steffen hat geschrieben:Wer es nicht substantiiert wiederlegen kann, muss sich eben vergleichen,
oder es darauf ankommen lassen. Bekommt er keine Klageschrift, hat er alles richtig gemacht, bekommt er eine
verteidigt er sich aktiv oder vergleicht sich außergerichtlich. Punkt. Aus.
Genau das ist ja meine Aussage - nur alleine finde ich hier wenige Informationen über eben solche Vergleiche oder Erfahrungsberichte von anderen Usern. Aber vielleicht ändert sich das demnächst, da die Klagewelle von W&F rollt....

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1648 Beitrag von ich007 » Donnerstag 5. Juli 2012, 17:15

Erstmal ein Hallo an alle,
hab auch nach ca. 2,5 Jahren mal wieder von WF Post bekommen. Hab mich erstmal für die aussitzen Variante entschieden. Muß dazu sagen würde auch einem Vergleich von 30 bis 50 % zustimmen haben aber angst das WF dann noch mehr Abmahnungen aus dem Hut zaubert (nach dem Motto der zahlt dann weiter ) hat da schon jemand erfahrungen mit gemacht ? Oder ist nach dem zahlen echt ruhe ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1649 Beitrag von Steffen » Freitag 6. Juli 2012, 00:10

Update:
AG München – Klagerücknahme. Endlich mal was Angenehmes!


Freitag, den 06.07.2012

Beklagter Herr-X:


Mit Schrecken und Unverständnis habe ich diverse, teilweise unqualifizierte, Kommentare gelesen, was
die Kosten betrifft. Hier noch ein kleiner Nachtrag zu den Kosten: RA Kosten 2012 Gerichtsverhandlung:
750,00 EUR pauschal.

Diese beinhalten natürlich den gesamten Schriftverkehr und den damit verbunden zeitlichen Aufwendungen
vor dem Prozess, also von ca. Anfang April bis zum Gerichtstermin. Ich kann den Aufwand, den ein Rechts-
anwalt hier betreiben muss, nicht abschätzen, würde aber vermuten, dass er mit Aktenstudium, Schriftsätze
entwerfen, Prozess vorbereiten usw. mind. 10 h vor dem Gerichtstermin mit dem Vorgang beschäftigt gewesen
sein muss. Dazu kommt der gesamte Tag des Prozesses. Wenn man bedenkt, dass der Prozess um 11:30 Uhr war
und er An- und Abreisen musste, geht hier auch der gesamte Arbeitstag drauf. Das heißt, wir liegen nun
bei ca. 18 h Aufwand für 750 EUR.

Für die Rechengenies unter den Lesern macht dies ca. 41,50 EUR Stundensatz für einen Rechtsanwalt, wenn
er nur 10 h für die Prozessvorbereitung benötigt hat. Manch Handwerker oder Mechaniker nimmt hier mehr.


Zu einigen anderen Anmerkungen:

Gemäß meines Anwaltes müsste ich für die Abgeltung meiner Kosten durch in München ansässige Abmahnkanzlei
(da sie die Klage zurückgezogen haben) eine Kostenklage in München (weiß ich nicht genau?) stellen, da das
gerichtliche Verfahren vorzeitig beendet worden und somit kein Urteil erfolgt ist.

Jetzt mal rein logisch betrachtet würde ich, um die mir gesetzlich zustehenden knapp 280 EUR zu bekommen,
eine Klage in München anstreben müssen, wo ein Rechtsanwalt und ggf. auch ich persönlich erscheinen müssten.
Die Fahrkosten alleine von mir würden diesen Betrag schon fast auffressen. Daher war unsere (Rechtsanwalt
+ meine) Entscheidung, wenn die Klägerseite die Klage zurückzieht, werden wir auf die Kostenklage verzichten,
da die mir hier entstehenden Kosten in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen werden.

Elizas Song
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1650 Beitrag von Elizas Song » Samstag 7. Juli 2012, 00:57

Sirius Black hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich verfolge schon seit Jahren aufmerksam dieses Forum und auch ich habe mich 2008 o. 2009 (bin mir nicht mehr ganz sicher, denke aber eher es war 2009 sonst wäre wohl kein neues Schreiben gekommen) dafür entschieden als die Abmahnung von WF kam die mod. UE per Einschreiben einzusenden und ohne Bezahlung abzuwarten.

Am 05.06.2012 kam dann auch nach langer Zeit eine Erinnerung Constantin Film Verleih GmbH - Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - gefordert werden die üblichen 956 € auch Ratenzahlung möglich bis spätestens 11.06.12. Was hätte das ganze für einen Nutzen wenn ich jetzt klein beigebe, also auch hier war abwarten angesagt.

Am 21.06.2012 eine weitere Zahlungsaufforderung mit dem Betreff: - Vorbereitung Klageverfahren -
In diesem Schreiben von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird angekündigt, dass deren Mandantschaft nunmehr das erforderliche Gerichtsverfahren vorbereite. Es wird mitgeteilt, dass die Mandantschaft die offenen Zahlungsansprüche (Kosten der Rechtsverfolgung sowie Schadensersatz) vor Gericht stellen werde.

Es wird den Abgemahnten jedoch abermals die Möglichkeit eingeräumt, den ausstehenden Betrag unter Fristsetzung, hier bis zum 27.06.2012, zu zahlen. Sodann werde man die Vorbereitung des Klageverfahrens einstellen.

Abschließend erfolgt die Drohung, dass die unmittelbare Abgabe an die Klageabteilung erfolgen werde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Mahngebühren entstehen können sowie der Hinweis, dass die Vereinbarung einer Ratenzahlung nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ausgeschlossen sei.

bei mir liegt ein ähnlicher fall vor (nur, dass es um 856€ geht und mich die jeweiligen schreiben etwas später erreicht haben).
mir liegt der letzte brief (vorbereitung klageverfahren) nun leider nicht vor, da ich unterwegs bin. mir wurde lediglich mitgeteilt, dass dieser brief gekommen ist und in ganz ganz groben zügen geschildert, was er beinhaltet.

die frage, die sich mir nun aufdrängt: ist eine ratenzahlung nun demnach dennoch möglich oder muss beim erhalt des briefs (vorbereitung klageverfahren) nun tatsächlich der gesamte betrag von 856€ bis zum fristende gezahlt werden?

danke für die hilfe!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1651 Beitrag von Steffen » Samstag 7. Juli 2012, 02:16

ist eine ratenzahlung nun demnach dennoch möglich
Ob eine Ratenzahlung zugestimmt wird, hängt doch vom Abmahner ab. Der
kann dem Gesuch zustimmen oder es ablehnen.

VG Steffen

marshall484
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1652 Beitrag von marshall484 » Montag 9. Juli 2012, 11:28

Ich habe auf das letzte Schreiben "Vorbereitung der Klage" wiederum nicht reagiert. Samstag das nächste Schreiben "Vorbereitung abgeschlossen" bis Freitag zahlen von knapp 960 Euro sonst wird die Klage eingeleitet, wenn ich nicht zahlen möchte soll ich zumindest meine Anschrift bestätigen.
Wie soll ich dieses Schreiben bewerten? Nur ein Bettelbrief? Ist die Klage jetzt vorprogrammiert? Muss ich meine Adresse bestätigen oder wollen die sich damit nur absichern, dass ich die Briefe bekommen habe?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1653 Beitrag von Steffen » Montag 9. Juli 2012, 16:36

Einfach mal hier lesen!

Egal wie viele Schreiben und welcher Inhalt vom Abmahner, es gilt:

Wer eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, trägt eben das Risiko, das er auf die Kosten der Abmahnung
verklagt werden kann! Risiko: 1.000,- - 1.2000,- €.

Bekommt er keine Klageschrift, hat er alles richtig gemacht, bekommt er eine verteidigt er sich aktiv
oder vergleicht sich außergerichtlich. Punkt. Aus.

VG Steffen

marshall484
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1654 Beitrag von marshall484 » Montag 9. Juli 2012, 17:20

Ich kann mich außergerichtlich vergleichen, auch wenn die Klageschrift schon im Briefkasten liegt?
Wie genau würde das ablaufen?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1655 Beitrag von Steffen » Montag 9. Juli 2012, 18:05

Ich kann mich außergerichtlich vergleichen, auch wenn die Klageschrift schon im Briefkasten liegt? Wie genau würde das ablaufen?
Komisch. Sonst heißt es immer: Bettelbriefe, Betrüger, keine Beweise, ich bin unschuldig usw. usf.

Nun gut. Wer keine Strategie hat oder letztendlich der (Übel-)Täter war, kann sich auch mit Erhalt der Klageschrift - außergerichtlich - mit dem Abmahner vergleichen. Aber man sollte sich keinen Illusionen hingeben. Es wird es sich auch hier letztendlich so um die 1.000,- -1.200,- € drehen. Einfach den Abmahner (höflich und demütig - Anwälte sind sensibel -, vermeide dabei: jemand anderen zu benennen + ein Schuldeingeständnis zu tätigen) anrufen.

Wer vergleichsbereit ist, sollte diese schon aus Kostengründen vor Erhalt der Klageschrift versuchen.

VG Steffen

Papahotel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1656 Beitrag von Papahotel » Montag 16. Juli 2012, 09:44

Liebe Abgemahnte,
nun ist es soweit ich habe die Mahnung vom Amtsgericht am Freitag im Briefkasten gehabt. Hatte schon lange nicht mehr hier das Forum benutzt und hab gleich festgestellt das Walldorf ja eine schöne Klagewelle am laufen hat.
Im Moment schwanke ich in meiner Entscheidung, soll ich gleich zahlen ? Ist dann alles erledigt oder soll ich der gerichtl. Mahnung widersprechen und auf die Klageerhebung warten und mich dann Vergleichen. ? Bzw kann ich nach Klageerhebung dann auf die Forderungen eingehen ? Ich will aus den 1200 Euro ja nicht das doppelte werden lassen.

Bei mir ging es um eine Hörspielfolge von den ???


Über Eure gedanken würde ich mich freuen

Gruss

Walldoof
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1657 Beitrag von Walldoof » Montag 16. Juli 2012, 11:33

Hallo erst einmal und danke für dieses Forum!!!!!!! Lese seit einigen Monaten fleißig mit, denn ich wurde auch for knapp 3 Jahren abgemahnt!!!!! Mod. Ue abgegeben und nicht gezahlt...und nicht auf weiterre schreiben reagiert!!!! Vorberreitung zum Vefahren...dann Vorberreitung abgeschlossen. Was kommt als nächstes???? Briefe vom Amsgericht???? Wiederspruch einlegen???? Zahlen will ich nicht!!!! Ach noch eine Frage die schon öfters gestellt wurde : BEI WEM IST DIE VERJÄHRUNG MITLERWEILE ABGELAUFEN......UND WER MUSTE VOR DEM KADER ANTRETEN????

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1658 Beitrag von Steffen » Montag 16. Juli 2012, 11:47

[quoteemPapahotel]Liebe Abgemahnte,
nun ist es soweit ich habe die Mahnung vom Amtsgericht am Freitag im Briefkasten gehabt. Hatte schon lange
nicht mehr hier das Forum benutzt und hab gleich festgestellt das Walldorf ja eine schöne Klagewelle am
laufen hat.
Im Moment schwanke ich in meiner Entscheidung, soll ich gleich zahlen ? Ist dann alles erledigt oder soll
ich der gerichtl. Mahnung widersprechen und auf die Klageerhebung warten und mich dann Vergleichen. ? Bzw
kann ich nach Klageerhebung dann auf die Forderungen eingehen ? Ich will aus den 1200 Euro ja nicht das
doppelte werden lassen.

Bei mir ging es um eine Hörspielfolge von den ???[/quoteem]


Hallo Papahotel,

das ist in erster Linie eine Frage der Strategie und derer Beweisbarkeit zur richterlichen Überzeugung und
dann als nächstes eine Rechenaufgabe.
[...] ... soll ich gleich zahlen? [...]
Also entweder man war es oder hat keine Strategie. Nun gut.

Ich würde erst einmal widersprechen, damit man keinen rechtskräftigen Titel besitzt. Dann würde ich bei WF
anrufen und hinsichtlich eines Vergleiches ansprechen.

Mal einige weiterführende Links:
Vergleich - wie?


Wichtig ist eines dabei:
  • a) Vergleichsverhandlungen haben Einfluss auf die Verjährung.
    b) Bezahlen, aber erst wenn der Abmahner dem Vergleich und deren Zahlungsvereinbarungen - schriftlich - zustimmt.
    Nicht einfach einen Betrag xx,xx € ohne Zustimmung des Abmahners sofort überwiesen und denken, das der Abmahner
    jetzt in Demut und mit Tränen in den Augen vor Rührung zustimmt. Dieses geht nach hinten los und wird als “Zeugnis
    gegen sich selbst“ gewertet werden können (Teilschuldgeständnis). Etwas anders mit Zustimmung.
    c) Kommt ein Vergleich mit Ratenzahlung zustande ist man bestens beraten, sich an diesen dann auch zu halten.
    d) Mit Anwalt kommt in der Regel der Günstigste (niedrigste von der Höhe) zustande. Dann muss man noch die Kosten
    des eigenen Anwaltes draufschlagen.
    Bsp.: S&P verlangt 800 Pauschal. AW drückt auf 300, und verlangt 500. Kann man doch gleich bezahlen. Natürlich
    gibt es hier viele Anwälte mit den unterschiedlichsten Preisen. Einfach nachfragen - vor Beauftragung, insbesondere
    nachrechnen! Aber für nur einen kleinen “Gulden“, wird es wohl nicht gehen!
    e) Privat wird es sich wohl um Minimum 400 einpegeln. Aber Vorsicht, haut man zu viel auf die Kacke mit seinem
    Härtefall, geht es nach hinten los, wenn man Belege (Kopie) anfordert und den Vergleich davon abhängig macht.


Ein Mustervergleichsgespräch wird es nicht geben, weil eben jeder Fall ein
Einzelfall darstellt. Man kann nur allgemein etwas empfehlen.

  • 1. Sei höflich und demütig - Anwälte sind sensibel!
    2. Vermeide ein Schuldeingeständnis oder weise jemanden anderen die Schuld zu!
    3. Sei beharrlich und lass dich nicht einfach abspeisen - einfach, sei ein Nerventod!
    4. Übertreibe deine eigene wirtschaftliche Lage nicht, denn man könnte Belege dafür einfordern!
    5. Drücke auf die Tränendrüsen!
    6. Biet keine naiven Vergleichssummen an wie 100 Euro (immer ca. die Hälfte von Pauschal)!
Oder nehme das Musterschreiben und beachte die enthaltenen Hinweise!

Oder beauftrage einen Anwalt.

Oder lass es sein und trage dann das Risiko einer Klage. Es ist und bleibt Deine Entscheidung! Nur Gleichzahlen und
den MB anerkennen, würde ich nicht. Warum? Man hat einen rechtskräftigen Titel.

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VG Steffen

Heglaf
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1659 Beitrag von Heglaf » Montag 16. Juli 2012, 16:46

Guten Tag!

Habe heute Post von Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer erhalten.
Einige Dinge, die mir aufgefallen sind:
  • die angebliche Tat, Bereitstellung eines Filmes im bittorrent-Netzwerk, habe exakt 612 Sekunden gedauert. Mit zum Beispiel meinem Anschluss hätten in dieser Zeit maximal(realistisch gesehen deutlichst weniger) 12,55MB an Daten verbreitet werden können.
  • trotzdem spricht der angehängte Gerichtsbescheid von "gewerblichem Ausmaß im Sinne des [...]"
  • die Tatzeit sei kurz nach Mitternacht gewesen, der Gerichtsbescheid ist auf denselben Tag datiert
  • die Zustellung ist angeblich "noch einmal", die alte ist angehängt, dort zu ersehen eine falsche Adresse (andere Hausnummer), die sich wohl aus dem (ebenfalls angefügtem) "Ermittlungsdatensatz" ergibt.

Wie ist denn die momentan empfohlene Strategie? Auf den ersten Seiten dieses threads steht ca "mod UE, nichtstun bis Gerichtsbescheid, evtl Mahnbescheid widersprechen", auf den letzten Seiten lese ich viel von Vergleichen?
Antwort bitte unter der Annahme, die Tat wäre tatsächlich so begangen worden, natürlich rein hypothetisch ne?

mit freundlichen Grüßen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1660 Beitrag von Steffen » Montag 16. Juli 2012, 23:49

empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten


Man sollte sich von dem einen genannten Log-Datensatz nicht verwirren lassen. In der Regel liegen noch weitere Log-Datensätze vor.

Hier solltest Du mal beim Provider nachfragen, welche Adresse die im Vertrag stehen haben. Denn dieser ordnet ja den Datensatz der Log-Firma einen seiner Kunden zu. Anderseits, wenn es nicht für Dich bestimmt war - falsche Adresse - warum hast Du es angenommen und geöffnet und nicht zurückgesendet. Aber selbst bei einer falschen Hausnummer sollte man vorsichtig machen. Deswegen wird die Abmahnung nicht ungültig. Vielleicht mal hierzu einen Anwalt konsultieren.


VG Steffen

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