Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Anonym1234
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#81 Beitrag von Anonym1234 » Donnerstag 4. November 2010, 09:01

So, ich schreibe erneut, dieses mal mit mehr Informationen.

gestern flog eine Abmahnung von Waldorf Frommer in Haus geflogen. Darin wird der Inhaber des hier genutzten Telefonanbieters abgemahnt. Ich selber bin nicht der Inhaber dieses Anschlusses.
Es wurde bereits zuvor eine Abmahnung an eine veraltete Adresse geschickt und die zweite Abmahnung kam wie gesagt gestern, wo der Unterlassungschuldner von der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen des zum Tausch angebotenen Albums "Für Dich immer noch Fanta Sie" von den Fantastischen Vier, abgemahnt wird.

Unterschirben ist die Abmahnung von einem Rechtsanwalt, der laut Liste der in der Kanzlei angestellten Rechtsanwaälte nicht für diese arbeitet. Ist dieses öfter der Fall?

Kann ich einen Fehler begehen, wenn ich die modUE, unterschrieben vom Inhaber des Telefonanbieters, zurückschicke und die Zahlung verweigere?
Was bedeutet dieses Vergleichsangebot?

Der Unterlassungsschuldner hat auf keinen Fall das abgemahnte Album angeboten und ist sich auch zu 100% sicher, kann es natürlich nicht beweisen, weil es ja anscheinend über dessen Telefonleitung angeboten wurde, sollte er ja auch auf jeden Fall nicht zahlen, oder?

Ich hoffe, dass Ihr mir ein paar Tipps geben könnt, die ich weitergeben kann.
Habe natürlich viel gelesen hier im Forum, aber anscheinend bekommt ja jeder, der eine modUE verschickt hat eine Rückantwort. Was bedeutet es dann, wenn diese UE angenommen wurde. Kann diese auch nicht akzeptiert werden, was sind dann die Konsequenzen?

Vielen Dank und einen schönen Tag.

Anonym1234
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#82 Beitrag von Anonym1234 » Donnerstag 4. November 2010, 14:12

EDIT: Es ist die gleiche Abmahnung

geht dieses vergleichsangebot also von mir raus und die Anwälte stimmen diesem zu oder lehnen ab? Habe ich das richtig verstanden?

Sollte nun die mod UE abgelehnt werden, was wäre denn das nächste, was auf den Inhaber zukommen würde?
Wenn ich das richtig verstehe, ist es also an sich egal, ob die mod.UE angenommen oder abgelehnt wird?

Meines Wissens nach befindet sich das Musikwerk auf keinerlei der Rechner, die sich hier überall befinden und hier besitzt auch niemand diese p2p software.

Nur kurz in meinem eigenen Interesse, wie sieht es denn mit www.kino.to aus, ist diese Seite denn zugelassen?
Habe selber schon Serien da geschaut, obwohl mir da auch nie wohl bei war.

Vielen Dank schon einmal für diese aufschlussreiche Antwort. Demnach steht ja nichts im Wege diese mod.UE abzusenden, man kann ja an sich nichts falsch machen.

Viele Grüße

Anonym1234
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#83 Beitrag von Anonym1234 » Donnerstag 4. November 2010, 14:56

Und noch einmal vielen Dank.
Jetzt habe ich diese modUE erstellet, wäre es möglich, dass ich Dir die kurz zukommen lasse und Du die kurz Probe ließt. Dann kann das ganze Werks nämlich heute noch raus.

Viele Grüße

Yasho
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#84 Beitrag von Yasho » Donnerstag 4. November 2010, 18:16

Jepp, mich hat's heute auch erwischt!
Die mod. UE hab ich schon gemailt und werde sie morgen per Einschreiben einschicken.
Danke fuer die Info!!!!

Ich hab den Film definitif runtergeladen und werde wohl die 900 etwas Euro zahlen. Denke mal dass es das Beste ist?!

Mich wuerde interessieren bei wievielen von euch es zu Gerichtsverhandlungen kam?
Liebe Gruesse
Yasho

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Kimba
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#85 Beitrag von Kimba » Donnerstag 4. November 2010, 18:30

@Yasho

ich hoffe nur das du genug Geld hast um auch die folgenden Abmahnungen (die dann noch kommen könnten, je nach deinem Downloadverhalten) bezahlen kannst.
Gruß Kimba

norgro
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#86 Beitrag von norgro » Donnerstag 4. November 2010, 18:38

Yasho hat geschrieben:Jepp, mich hat's heute auch erwischt!
Die mod. UE hab ich schon gemailt und werde sie morgen per Einschreiben einschicken.
Danke fuer die Info!!!!

Ich hab den Film definitif runtergeladen und werde wohl die 900 etwas Euro zahlen. Denke mal dass es das Beste ist?!

Mich wuerde interessieren bei wievielen von euch es zu Gerichtsverhandlungen kam?
Liebe Gruesse
Yasho
Hallo einfach nochmal ein wenig hier lesen vor dem Bezahlen

Gruß norgro

norgro
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#87 Beitrag von norgro » Donnerstag 4. November 2010, 18:48

Hallo miteinander,

heut ist ein Schreiben gekommen von Waldorf Frommer in dem steht, letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe der Unterlassungserklärung. Daraus lese ich mal das die mod. UE angenommen wurde. Auch unterschrieben von einen Anwalt der im Briefkopf nicht erwähnt ist, arbeiten wohl auch mit Leiharbeitern aufgrund des versrärkten Abmahnwahn verhaltens. Bin mal gespannt wie es weiter geht.
Nö ich nicht
Gruß norgro

maili
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#88 Beitrag von maili » Donnerstag 4. November 2010, 23:05

So dann auch mal ein Hallo von mir.
Und ein grosses Danke für dieses informative Forum.
Mich hat es nun letzte Woche auch erwischt.
Da die Abmahnung ja nur Anschuldigungen und Behauptungen enthält, meine Frage: Hat denn schon jemand mal wirkliche Beweise gesehen?

maili

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#89 Beitrag von Steffen » Freitag 5. November 2010, 04:31

Es gibt keine echten Beweise! :shock:

VG Steffen

maili
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#90 Beitrag von maili » Freitag 5. November 2010, 10:03

@Grazer57

Gut dann lassen wir das mit den Beweisen.
Dann frage ich mal so:
Welche Belegen und/oder Zeugenaussagen könnten die Anwälte zur Glaubhaftigkeit vortragen?

Irgend welche Belege müssten doch auch schon den Richtern vorgelegen haben, um dem Antrag nach §101 zuzustimmen. Oder recht da auch schon allein die Behauptung aus?

maili

wow1793
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#91 Beitrag von wow1793 » Freitag 5. November 2010, 21:01

Hallo alle zusammen,

ich habe schon viel in diesem Forum gelesen und muss nun doch nachfragen zu meinem Sachverhalt:

Bei meinen Eltern ist heute ein Brief der WF eingetroffen. Es geht um ein 5 minütiges Filesharing des Filmes "Daybreakers". Der Tag an dem das passiert sein soll war im August. Meine Eltern und AI waren zu der Zeit im Urlaub. Ich und mein Bruder waren zu Hause. Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern zu Hause und war auf Besuch.

Den Film kennen weder mein Bruder noch ich. Runterladen tue ich recht selten und bin mir nicht sicher ob ich für diesen Film einen Torrent aktiv hatte.

Nun die Fragen:
Der Brief konnte heute Nachmittag von meinen Eltern erst geöffnet werden, da die Post recht spät kommt auf dem Dorf wo Sie wohnen (zwischen 12:00 bis 14:00 Uhr). Die Frist für die UE war heute um 12:00 Uhr und konnte garnicht eingehalten werden. Wie ist es mit einer Fristverlängerung? Wie wird diese beantragt? Oder reicht es die mod.UE per Fax am Wochenende und das Einschreiben am Montag zu schicken?

Des Weiteren ist es bei IP Adressen doch wohl so, dass bei einer Flatrate und WLAN immer eine neue IP Adresse zugewiesen wird. Soweit ich weiss ändern sich aber immer nur die hinteren Nummern. Die angegebene IP Adresse hat aber von Anfang an eine ganz andere Nummer. Ist das möglich?

Meine Eltern wohnen im Großraum Berlin und werden wohl auf Hilfe eines Anwalts zurück greifen. Kennt jemand einen guten Anwalt in Berlin? Was haltet ihr von dieser Kanzlei: http://www.recht-hat.de/ ?

Danke schon einmal!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#92 Beitrag von Steffen » Freitag 5. November 2010, 21:54

Im Wesentlichen ist jetzt zu beachten, Deine Eltern sollten eine mod. UE abgeben, spätestens Morgen per Fax oder/und E-Mail
und zeitnah im Original, spätestens am Montag per Einschreiben (RS oder Einwurf - je nach Gusto). Dann sollte man sich für
nicht zahlen entscheiden.

In diesem Stadium ist kein Anwalt von Nöten. Hier gilt:
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

Die IP-Adresse wird durch den jeweiligen Provider dynamisch seinem Kunden zugeordnet. Das heißt, einerseits erhält man immer
nach erfolgter Einwahl bzw. anderseits nach der sogenannten Zwangstrennung (spätestens nach 24 h) eine neue IP-Adresse. Das
bedeutet, man hat zumindest jeden Tag eine neue IP.

VG Steffen

wow1793
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#93 Beitrag von wow1793 » Freitag 5. November 2010, 22:14

Danke für die schnelle Antwort!

maili
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#94 Beitrag von maili » Samstag 6. November 2010, 00:30

Wer eine Fritzbox besitzt, kann die IP-Adressen der letzten Tage selbst ablesen (http://fritz.box/) Unter Einstellungen --> System --> Ereignisse wird alles protokolliert.
Bei meiner IP wechseln täglich die letzten beiden Zahlen.

Gruss
maili

Bluepurple
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#95 Beitrag von Bluepurple » Samstag 6. November 2010, 09:18

Hallo,

auch bei mir lag gestern eine Abmahnung und Zahlungsaufforderung im Briefkasten. Zuerst war ich ganz schön geschockt. Es geht um den Film "Eclipse - Biss zum Abendrot". Mal abgesehen davon ob ich es war oder nicht war, der Film ist noch dazu besch** und die Datei findet sich nicht auf meinem Rechner. Was mich ja immer ärgert, dass es ja wirklich Menschen gibt die ständig Massenweise herunterladen und nie einen Brief kriegen, ja das ist so wie mit dem Schwarzfahren... du kannst es 100 mal versuchen und ausgerechnet dieses eine Mal wirste erwischt. Dann kommen sie ausgerechnet zu *mir* die noch nicht mal richtig Ahnung vom PC hat (ok. Ahnung vom PC ist vorhanden - aber eher in anderen Fachgebieten) und vielleicht mal alle 20 Jahre etwas downloadet und noch nicht mal aktuelle Filme. Weil ich eben befürchte das so etwas irgendwann passiert. Mir ist schon klar das es halt nur um diese Datei geht und die betr. IP-Adresse. Dumm gelaufen, würde ich sagen... Der Schreck sitzt immernoch tief.

Mein Fazit ist: ich werde diese Massenabmahnerei auch nicht unterstützen. Bei mir ist eh nix zu holen. Ich will jetzt nicht ein auf: "Ich bin so arm und hab eh nix, also zahl ich nix" machen... Ich hatte schon mal Probleme mit so etwas ähnlichem: wegen herunterladen einer Datei und sollte dann 100 € zahlen (Advowox - oder so ähnlich) , obwohl ich dieses Programm und die Datei nie gesehen hab, aber angeklickt... anscheinend. Da wurde auch nie etwas eingeklagt. Diese 100 € sind natürlich nix im Vergleich zu den 956 € Natürlich besteht drei Jahre ein Risiko.

Was mich interessiert ist: hat man denn schon mal von einem Fall gehört, wo das dann tatsächlich eingeklagt worden ist und die Anwälte Recht bekommen haben und jem. dann wirklich noch weitere Summen zahlen musste? Außerdem finde ich es ganz interessant sich mit so etwas auseinander zusetzen. Von diesen 900 € hätte ich mal locker meine Miete und meinen Lebensunterhalt für einen Monat finanziert.

Habe die mod. UE per Fax heute hingeschickt.... Einschreiben geht (unter Zeugen) am Montag raus. Mittwoch der Gang zur kostenlosen Rechtsberatung. (kann nicht schaden)

Übrigens, ich war mit dem anderen Fall schon bei der Verbraucherzentrale und die haben mir geraten, ich solle einen Vergleich aushandeln und kleine Raten zahlen. Die haben auch nicht immer Ahnung. Schon richtig: es ist der einfachere Weg, wenn man keine Briefe mehr kriegen will. Aber wann ist man dann fertig, wenn man das anfängt in kl. Raten zu zahlen? In zwanzig Jahren?

Fazit:
1: mod. UE abschicken
2: nicht zahlen

Weitere Schreiben ignorieren. Bis wirklich etwas vom Gericht kommen sollte und trotzdem vorab schon mal ein Rat von einem Rechtsanwalt einholen.
Versuche also locker zu bleiben.

MFG

David.B
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#96 Beitrag von David.B » Samstag 6. November 2010, 20:38

Hallo erstmal,

mich hat es Heute auch wie aus Heiterem Himmer getroffen. Und ich habe Post von den besagten Anwälten "Waldorf Frommer" bekommen. In dem Schreiber werbe ich aufgefordert wegen des "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützer Werke in sog. Tauschbörsen - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung - " eine Summe von 956,00 Euro zu zahlen. Mir wird zur "Last" gelegt, das ich in der Zeit vom 26.XX.2010 00:31:30 Uhr bis 26.XX.2010 06.33:36 Uhr das Werk Resident Evil: Afterlife 3D (Film) einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten habe.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst das ich diesen Film oder Teile dieses Film nie besessen habe und zu dem Angegebenen Zeitpunkt keine Tauschbörsen software oder der gleichen aktiv war.
Die "Kanzlei" fordert das ich bis zum 12.11.2010 12:00 Uhr die unterzeichnete Unterlassungserklärung sende. Und bis 19.11.2010 die Zahlung vollständig vornehmen.

Nun zu meiner Frage wie verhalte ich mich denn nun richtig ? Ich wollte die modifizierten Unterlassungserklärung am Montag per Fax/eMail und Einschreiben verschicken und auf eine Zahlung verzichten. Sollte ich sonst noch etwas beachten oder reicht das für den ersten Schritt. Benötige ich denn jetzt schon zwingend rechtlichen Beistand ?

MFG David.B

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#97 Beitrag von Steffen » Samstag 6. November 2010, 22:57

In diesem Stadium ist kein Anwalt von Nöten. Hier gilt:
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

VG Steffen

Filop
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#98 Beitrag von Filop » Sonntag 7. November 2010, 10:09

Hallo zusammen,

mich hats gestern auch erwischt. Erst FAREDS und jetzt WALDORF FROMMER. Ich soll das Album der Fanta Vier heruntergeladen haben und jetzt wie Ihr auch 856€ zahlen.
Irgendwie habe ichdas Gefühl die Kanzleien sprechen sich ab. Naja, ich werde eine mod. UE abgeben und Nö ich nicht .

Nur frage ich mich was ich auf der mod. UE für eine Gegenstandswert angeben soll, denn in dieser originalen UE steht nur

Hiermit verpflichtet sich....

gegenüber

Sony Music........

ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich....usw

auf was soll ich mich denn da beziehen?

Bei Fareds habe ich mich in meiner mod. UE dann auf Monrose-Like a Lady bezogen...

Nur was mache ich hier?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#99 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 11:56

Hier sollte man erst einmal beachten, wir sind bei Walldorf Frommer, das ist erst einmal Fareds egal! Die Vorgehensweise ist
aber bei allen dieselbe.
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
Wie die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Endeffekt abgefasst wird, ist Brot des Abgemahnten,
nicht des Abmahners. Hauptsache sie ist ernsthaft, beinhaltet ein Vertragsstrafeversprechen, beseitigt die Wiederholungsgefahr
und spezifiziert den Streitgegenstand. Diese Kriterien erfüllt unser Musterschreiben und wer die Erläuterungen dazu liest,
kommt als Nichtjurist damit zurecht. Wer nicht, sollte lieber ein Fachanwalt beauftragen.
Der Abmahner möchte, dass man die Unterwerfung auf alle geschützten Werke des Rechteinhabers (RI) erweitert. Dieses ist
einfach zu ausufernd. Hier sollte thematisiert werden,
  • nur das Werk was abgemahnt wird
    (wenn man sicher ist, das es nur das Eine ist)
  • auf mehrere Werke erweitern (ca. bis 10)
    (wenn man Kenntnis besitzt, dass mehr als 1 Album heruntergeladen wurde und die sich in der Datenbank befinden)
  • auf alle Werke erweitern
    (wenn man ein fleißiger Filesharer war).
Das können wir aber nicht vorgeben, dass muss jeder selbst wissen. War man es nicht, dann nur das eine Werk (Bezeichnung
z.B. [...]das geschützte Musikalbum "Name" der Künstlergruppe "Name"[...]).

VG Steffen

Vlad Tepes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#100 Beitrag von Vlad Tepes » Sonntag 7. November 2010, 17:09

Hallo Alle zusammen,

Freitag auch mal Post bekommen von Waldorf etc.
Frist für UE war schon abgelaufen beim Öffnen des Briefes. Habe dann das ganze Wochenende mich hier und da ein wenig schlauer gemacht und bin möglichen Lösungen nachgegangen. Konnte mich aber noch nicht ganz entscheiden, was jetzt am Besten zu tun ist.
Erste Gedanke war -Anwalt, da die Frist schon vorbei war. Habe also noch gewartet mit mod UE zu schicken, mit der Überlegung, der Anwalt würde das am Montag wohl tun.
Nach langem Überlegen aber denke ich nicht mehr so positiv über das Thema Anwalt. Die verschiedene Anwaltskanzleien, die im Internet Werbung machen für ihre gute Verteidigung gegen Abmahnung, geben mir nicht so viel Vertrauen. Hatte mich erst für Hechler entschieden, aber da der nicht in eurer Liste mit den empfohlenen Anwälten steht, hab ich es doch gelassen.
Jetzt möchte ich euch fragen, ob die von euch empfohlene Strategie in diesem Fall dieselbe bleibt :
Mod. UE abschicken via Mail, Fax und Einschreiben und dann Funkstille bis ich Post vom Gericht erhalte.

Gruß,

V.T.

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