Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#41 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Oktober 2010, 18:15

... unseren Haushalt hat es heute auch erwischt. 2 Abmahnungen. Meine Frage ist jetzt:
Soll ich für jede Abmahnung eine mod. UE abschicken oder beide in einer?
Selbst beim gleichen Abmahner sollte man je Abmahnung eine mod. UE versenden (zeitversetzt,
aber in der gestellten Frist). Man sollte sie nicht noch mit der Nase darauf aufmerksam machen,
dass man zweimal “unschuldig“ abgemahnt wurde. :lol:

VG Steffen

megayra
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#42 Beitrag von megayra » Samstag 2. Oktober 2010, 18:36

Ok, ist logisch.
Nur mal so nebenbei... Kann es sein das solche Anwälte quasi sammeln? Die Abmahnungen kamen beide heute, Sachverhalte liegen aber Monate auseinander.

wombat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#43 Beitrag von wombat » Samstag 2. Oktober 2010, 19:48

megayra hat geschrieben:Ok, ist logisch.
Nur mal so nebenbei... Kann es sein das solche Anwälte quasi sammeln? Die Abmahnungen kamen beide heute, Sachverhalte liegen aber Monate auseinander.
kann es sein das du den provider zwischendurch gewechselt hast? die praxis zeigt das es z.b bei versatel sehr lange dauert bis die abmahnung kommt bei der telekom geht das aber sehr schnell.

Sam
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#44 Beitrag von Sam » Sonntag 3. Oktober 2010, 12:56

Hallo zusammen,

bin nun auch betroffen, allerdings ist mein Fall ein wenig komplizierter. Ich befinde mich derzeit in der Schweiz und habe nun von meiner Großmutter erfahren, dass mein Vater Post von einer Anwaltskanzlei bekommen hat (Wohnort in Deutschland). Es handelt sich um die bekannte Waldorf Frommer Kanzlei die eine Abmahngebühr wegen einem Fanta4 Lied vom August verlangt.

Nun zum komplizierteren Teil. Die Frist zur Abgabe der UE ist nun leider abgelaufen (Mitte letzter Woche), da der Brief schon einige Tage liegt. Mein Vater an den das Schreiben adressiert ist, befindet sich ebenfalls gerade im Ausland und kommt erst in ca 10 Tagen zurück.

Die Frist zur Zahlung der Summe läuft am 5.10. also diesen Dienstag ab.

Bin nun ein wenig überfordert. So wie ich das verstanden habe kann nur derjenige auf den der Anschluss angemeldet ist (mein Vater) eine (mod.) UE abgeben, oder ist es möglich dass z.B. ein anderes Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt diese abgibt? Oder ist es dafür durch den Fristablauf eh schon zu spät?

Was würdet ihr mir raten, sofort rechtlichen Beistand ersuchen?

Vielen Dank für eure Hilfe
VG Sam

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#45 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Oktober 2010, 15:27

Bin nun ein wenig überfordert. So wie ich das verstanden habe, kann nur derjenige auf den der Anschluss angemeldet ist (mein Vater) eine (mod.) UE abgeben, oder ist es möglich dass z.B. ein anderes Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt diese abgibt? Oder ist es dafür durch den Fristablauf eh schon zu spät?
Der Anschlussinhaber muss eine mod. UE abgeben, am Besten Heute per Fax oder E-Mail, spätestens Morgen
per Einschreiben. Ist dies durch den Auslandsaufenthalt nicht möglich, muss bei der Kanzlei angerufen werden,
und eine Fristverlängerung erbeten werden. Diese wird in der Regel gewährt, wenn man den Grund angibt. Bitte
auf ein Aktenvermerk bestehen sowie den Sachbearbeiter merken.
Diese kann Deine Mutter oder Du selbst durchführen, falls Dein Vater nicht erreichbar ist. Ich meine aber, den
Anruf bei der Kanzlei. Die mod. UE muss er unterschreiben. Vlt. gibt es aber da wo er ist auch Internet?

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
Alles andere ist, zum jetzigen Zeitpunkt, für niemand von Interesse.

VG Steffen

red7
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#46 Beitrag von red7 » Montag 4. Oktober 2010, 19:56

hallo,

ich habe letztens auch eine Abmahnung erhalten. Ich muss zugeben, dass ich es auch gewesen bin.
Ich vermisse hier die Infos über einen event. Klagefall. Wie stehen die Chancen für einen der es auch gewesen ist bzw. wie kann ich mich dann überhaupt verteidigen?

bench
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#47 Beitrag von bench » Dienstag 5. Oktober 2010, 13:12

Hallo zusammen,
mich hat es auch erwischt...
Sehe ich das richtig das ich erst die Mod. UE ausfüllen und versenden soll? Dann alle anderen Schreiben ignorieren bis auf die vom Gericht (falls es soweit kommt)?
Bei wievielen, von den hier betroffenen, ist es denn bis vors Gericht gekommen, und wieviele sind mit der "Ignorier-Methode" durchgekommen?

bench
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#48 Beitrag von bench » Dienstag 5. Oktober 2010, 16:49

Danke Grazer57 für die Antwort.
Die Vorgehensweiße ist aber richtig? (wie oben beschrieben)

vegas
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#49 Beitrag von vegas » Sonntag 10. Oktober 2010, 11:39

Hi Leute,

ich habe am Freitag das 2te Schreiben bekommen, nachdem ich ca. 4 Wochen zuvor die Mod. UE per Einschreiben versendet habe.
Mich hat im 2ten Schreiben die Aussage "in vorstehender Angelegenheit wurden die Unterlassungsansrüche unserer Mandatschaft durch
Unterzeichnung und Rücksendeung DER geforderten UE zwischenzeitlich erfüllt" verwundert.

Denn SIe haben doch garnicht Ihrer geforderte UE bekommen sonder die modifizierte?!

Jetzt soll ich bis zum 18.10.2010 die 956,00 EUR überweisen, weil noch kein Zahlungseingang festegestellt werden konnte.

Nun wäre die übliche Vorgehensweise ja den Brief zu ignorieren! Wie sieht es eigentlich bei hinzuziehen eines Anwalts aus????
Was kann der einem im Vergleich zu dieser Vorgehensweise für Vorteile bringen???????? Das die Kanzlei WF bei Schriftverkehr durch einen Anwalt
weniger danach strebt gegen diese Person die durch einen Anwalt vertreten wird zu klagen bzw. Forderungen geltend zu machen?????

Was bringt einem im Klartext ein Anwalt vor der Klage???

Schöne Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#50 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Oktober 2010, 12:24

Mich hat im 2ten Schreiben die Aussage "in vorstehender Angelegenheit wurden die Unterlassungsansprüche
unserer Mandantschaft durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten UE zwischenzeitlich erfüllt"
verwundert.

Denn Sie haben doch gar nicht Ihrer geforderte UE bekommen sonder die modifizierte?!
Der Unterlassungsanspruch besteht darin in der Ausräumung der Wiederholungsgefahr. Wenn die UE ernstlich
und strafbewehrt (Vertragsstrafeversprechen) abgegeben wird, ist egal, ob als Originale oder Modifizierte.
Wichtig ist, wenn eine UE, dann eine mod. UE, da sie kein Schuldeingeständnis und keine Zahlungsverpflichtung
darstellt.
Es ist doch nur ein Ausdruck, das unser Musterschreiben auch Qualität besitzt.

Wenn man sich vergleichen will, macht es m.E. eigentlich nur Sinn, mit Abgabe der mod. UE und Anwalt. Dies
muss aber jeder selbst wissen.

Ob eine Person – mit Anwalt – eher verschont wird? Man könnte auch argumentieren, wer einen Anwalt beauftragt
hat Geld oder bekommt durch Beihilfe einen bezahlt, so dass man eine Klage gelassen entgegensieht und die
Gegenseite eher klagt.
Was bringt einem im Klartext ein Anwalt vor der Klage?
Nada. Njente. Nichts.

VG Steffen

warhead999
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#51 Beitrag von warhead999 » Montag 11. Oktober 2010, 14:06

Hallo zusammen, habe ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf bekommen, habe sofort die mod. UE gefaxt und per Einschreiben losgeschickt das die Frist bis zum 14.12 eingehalten wird. Bin noch am überlegen was ich weiterhin mache, tendiere aber zu nicht zahlen.
Wie sieht es eigentlich mit einer Klageerhebung bei Waldorf aus ? Wieviele werden eigentlich real von denen verklagt ?
Schade das man darüber so wenig liest...

Depecher101
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#52 Beitrag von Depecher101 » Freitag 15. Oktober 2010, 15:45

Hallo,

heute habe ich ein Schreiben mit den üblichen Inhalten bekommen. Es geht um eine Datei und ich bin es auch gewesen.

Ich werde wohl eine mod. UE absenden und dazu gleich ein Vergleichsangebot. Ist das sinnvoll?

tutti30
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#53 Beitrag von tutti30 » Freitag 22. Oktober 2010, 17:02

Hi,
Ich habe am 01.10.10 eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten.
Der abgemahnte Beitrag ist 1206 Euro (2 Musikalben a 350 + die berühmten 506 Euro Anwaltskosten.
Schlau wie ich bin ,direkt in Panik verfallen,einen Anwalt für Urheberrecht angerufen.
Am 05.10.10 den Termin beim Anwalt wahrgenommen .
Den Anwalt beauftragt eine Mod UE zu erstellen und das bestmöglichste Ergebnis
auszuhandeln.
Der Termin zur Unterschrift war am 07.10.10 (Die Waldorf Frist war der 08.10.10)
Der Anwalt hat Waldorf einen Vergleich von 700 Euro angeboten,und eine Mod Ue
erstellt ,die genau so aussieht wie das Orginal von Waldorf Frommer.
Aus Panik(zeitdruck) vor einer einstweiligen Verfügung die Unterlassungserklärung unterschrieben,
und am 12.10.10 die 700 Euro überwiesen(auf Anraten meines Anwalts)
Am 16.10.10 habe ich ein Schreiben von meinen Anwalt erhalten ,das eine Kopie
des Schreibens von Waldorf enthält das sie den Vergleich ablehnen,
und ich den restlichen Betrag bis zum 28.10 bezahlen soll,
und ob ich noch einen Termin bei meinen Anwalt wahrnehmen möchte.
Am 18.10.10 bei meinen Anwalt angerufen und darum gebeten das er nicht
weiter tätig wird und mir die Rechnung schreibt.
In meiner Abmahnung sind auch einige Fehler drin .
Ein Album soll am 10.06.10 zur Verfügung gestellt worden sein ,obwohl der Beschluss vom
02.06.10 ist .
Ich habe heute bei meinen Provider angerufen ,es wurde nur am 02.06.10 Auskunft erteilt.
Das zweite Album soll am 29.05.10 zur Verfügung gestellt worden sein,und das war zu den Zeitpunkt
8 Monate auf den Markt,laut dem OLG Köln Az: 6 W 82/10 würde ja dann Beschwerderecht gegen Auskunft bei Urheberrechtsverletzung/Filesharing zustehen ,wenn ich das Urteil richtig verstehe.

Ich weiss nicht ob ich jetzt die Restsumme auch noch zahlen muss ,wegen
der Unterlassungserklärung.


Da ich so gut wie alles falsch gemacht habe, wäre es nett
wenn ich ernstgemeinte Antworten bekömmen könnte.

tutti30
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Registriert: Freitag 22. Oktober 2010, 15:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#54 Beitrag von tutti30 » Freitag 22. Oktober 2010, 18:12

Vor der Rechnung meines Anwalts habe ich auch Angst,
bei der Beauftragung mit der Mod Ue war die Rede von 300 -500 Euro (mündlich)

metalpapst
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Falscher Name und Frist abgelaufen - was nun?

#55 Beitrag von metalpapst » Samstag 23. Oktober 2010, 22:07

Ich fand gestern, 22. Oktober um 18:00 Uhr eine Abmahnung von Waldorf und Frommer in meinem Briefkasten. Das Schreiben ist vom Namen her an meinen verstorbenen Vater gerichtet, der natürlich einen anderen Vornamen hat. In diesem Zusammenhang muss ich natürlich gestehen, dass ich meinen Internetanschluß vor ca. 10 jahren auf den Namen meines Vaters angemeldet habe, der auch schon damals nicht mehr lebte. Bis dato gab es trotz mehrerer Umzüge auch keinerlei Probleme damit. Da ich auch gerade erst wieder umgezogen bin und der Nachsendeantrag wohl nicht so schnell fruchtete, kam das Schreiben gestern als Zweitschrift mit verlängerten Fristen. Allerdings war auch die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung schon am 21.10. um 12:00 Uhr abgelaufen. Also konnte ich sie garnicht einhalten. Da ich gestern auch erst um 18:00 Uhr von der Arbeit kam, konnte ich sie nicht früher lesen.

Die Frage ist nun, ob und wie ich reagieren soll. Ich bin auch nicht Erbe. Das habe ich ausgeschlagen. Allerdings denke ich mal, dass es erhebliche weitere Probleme verursachen würde, wenn ich mich darauf berufe, dass ich nicht Anschlußinhaber bin.

Hinzu kommt, dass ich zum Zeitpunkt des abgeblichen Verstoßes eine Verbindung zu meinem, im Freien stehenden Fahrzeug über mein WEP-verschlüsseltes WLAN hatte. Hier also durchaus die Möglichkeit besteht, dass dies durch Dritte mißbraucht wurde...

Was tun?

MP

Deathangel
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Re: Falscher Name und Frist abgelaufen - was nun?

#56 Beitrag von Deathangel » Samstag 23. Oktober 2010, 22:22

metalpapst hat geschrieben: In diesem Zusammenhang muss ich natürlich gestehen, dass ich meinen Internetanschluß vor ca. 10 jahren auf den Namen meines Vaters angemeldet habe, der auch schon damals nicht mehr lebte. MP
Da scheint mir die Abmahnung noch das kleinste Problem zu sein. Denn die wäre ja leicht zu regeln: mod UE per Einschreiben raushauen, Fristverletzung wird wahrscheinlich kaum auffallen. Das musst Du so oder so machen.

Warum hast Du denn Deinen Internetanschluss auf den Namen Deines verstorbenen Vaters angemeldet ?
Als aller erstes solltest Du sofort den Anschluss auf Deinen Namen ummelden. Die Abmahnung ist da
nicht so wichtig. Aber das Andere ist schon bedenklich. ;re

Gruß

Deathangel

metalpapst
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#57 Beitrag von metalpapst » Samstag 23. Oktober 2010, 23:10

mod UE ist schon fertig. Fax bei Waldorf und Frommer geht nicht. Email ist raus. Einschreiben liegt vor mir.

Wegen des Namens befürchte ich keinerlei Probleme, da ich über einen Doppelnamen verfüge wie zum Beispiel:
Hans Joachim (ohne Bindestrich) Ich heiße Hans, mein Vater Joachim.

MP

Flauna2010
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#58 Beitrag von Flauna2010 » Sonntag 24. Oktober 2010, 19:30

Hallo, Ich (Vorstellung entfällt ja hier :roll: ) habe eine Abmahnung aus diesem Haus erhalten.

Habe die mod UE schon per Fax verschickt. Das Einschreiben ist unterwegs.
Hatte gehofft das einschließlich 2. Erinnerungsschreiben aussitzen zu können.
Bisher war ich nur von dem Vorwurf des Downloads eines geschützten Films ausgegangen.

Heute nach eingehender Internetrecherche habe ich mir da doch wohl ein dickeres Ei gelegt: :o
Der Download erfolgte über ein frischinstalliertes Vuze.
Das Programm Vuze hat dann selbständig begonnen, den illegal runtergeladenen Film auch wieder im Netz anzubieten!
Und das ist der eigentliche Vorwurf:
Das Weiterverbreiten des illegalen urheberrechtlich geschützten Films in meinem Fall womöglich fahrlässig im großen Stile (durch Vuze).
Leider haben wir den Upload erst mehrere Stunden nach Beginn festgestellt und beendet.
Wieviele von mir downgeloaded haben weiß ich nicht.
Müssen aber wohl mehrere gewesen sein, sonst hätte das zuständige Landgericht (Urteil liegt bei) einer Offenlegung der Netzbetreiberdaten nicht zugestimmt.
========================================================
Daten der Einwahl passen, Film wurde..., Obwohl von uns nicht gewollt, hat Vuze die Datei wohl mehrere Stunden angeboten.
Schlechte Karten.
--->Macht es da Sinn über einen Anwalt noch zu versuchen die vorgeschlagene Summe (9XX €) zu drücken? ;hp
--->Er müsste ja weit unter 7xx Euro runterhandeln, da er sicherlich auch noch 200€ haben will.

--->Gibt es da Erfahrungen bezgl. runtergehandelter Geldsummen? Notfalls auch per PN.

Könnte wegen der Arbeit leider erst am Dienstag zum RA.
=================
Film inzwischen gelöscht, Vuze deinstalliert, anschließend alle PC-Dateien nach vuze durchsucht und Reste von Hand gelöscht.
Hoffe, daß so keine ungewollten Uploads mehr vorkommen.

metalpapst
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Registriert: Samstag 23. Oktober 2010, 21:04

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#59 Beitrag von metalpapst » Sonntag 24. Oktober 2010, 20:56

Naja - die Fliesharing-Programme basieren ja darauf, dass man heruntergeladene Sachen auch gleichzeitig wieder der breiten Masse zur Verfügung stellt. Allein der Download kann, soweit ich gelesen habe, nicht rechtlich belangt werden, da Du ja durchaus im Besitz des Originals sein kannst und eine Sicherheitskopie des Films, in wselchem Format auch immer, vorhanden sein darf.

Also - abwarten und nichts tun.

MP

superwoman
Beiträge: 2
Registriert: Sonntag 24. Oktober 2010, 20:17

Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#60 Beitrag von superwoman » Sonntag 24. Oktober 2010, 21:19

Hallo alle zusammen im Forum!
Ich bin ganz neu hier und auch zum ersten Mal in einem Forum angemeldet!
Daher seit mir bitte nicht böse, wenn ich mich noch etwas "linkisch" anstellen mag. :oops:

Ich habe vergangene Freitag nachmittag per Post eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten
für den Download eines Hörspiels.
Seit Freitag bin ich an uns für sich wach und ehrlich gesagt innerlich panisch.Selbstverständlich habe
ich mich umgehend schlau gemacht, unter anderm hier in diesem Forum als auch auf anderen Seiten.
Modifizierte UE ist mir jetzt ein Begriff, allerdings werde ich die Angst nicht los, dass dies noch weitaus
schlimmere Konsequenzen für mich hat, als die Zahlung des geforderten Betrages oder eines reduzierten
Vergleichsangebots.
Ich habe extreme Angst und schreibe das auch ganz offen, in der Hoffnung, dass sich eventuell ein
"Erfahrener" meldet, der mich ein bißchen beruhigen kann. Ich weiß natürlich, dass dies kein pychotherapeutisches
Forum ist, aber ihr habt ja alle hier so eure Erfahrungen.
Selbstverständlich ist mein erste Weg morgen der zu einem Anwalt.
Ich werde zu der Kanzlei XXXXXXX gehen, die scheinen sehr kompetent und werden ja auch empfohlen.
Viele Betroffene geben diese modifizierte UE ab und zahlen dann nicht
den geforderten Betrag.
Diese Vorgehensweise schwiert mir gerade auch im Kopf herum, wobei mein Anwalt in einem
ersten Telefonat schon von einem möglichen Vergleich gesprochen hat.
Was würdet ihr sagen? Eigentlich ist es vermutlich jeden selbst überlassen!
Gibt es unter auch auch jemanden der mehrere Abmahungen hintereinander erhalten hat!
Ich stelle mir vor, dass jetzt jede Woch eine eintrudelt, was meiner innere Panik nicht gerade zuträglich ist.

Ganz grundsätzlich habe ich noch die Frage, inwiefern ich mich zu meiner Situation hier äußern kann,
kann ich ganz offen sein oder soll ich vorsichtig sein und mich etwas zurück halten?

Wie groß ist die Gefahr, dass dies alles auf einen Prozess hinausläuft? Auch dieser Gedanke beschäftigt mich.
Und ich kann mir eigentlich schon denken, dass mir die Frage wahrscheinlich keiner so genau beantworten kann.
Ich bin Studentin und im Falle eines Gerichtsverfahrens wäre ich natürlich ruiniert. Solche enormen Beträge bis 10.000 Euro
kann ich nicht aufbringen.

Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen. Ich stehe mit dieser Sache so ziemlich alleine da, ich habe leider
niemanden so wirklich mit dem ich mich unterhalten könnte und freue mich daher sehr über Unterstützung!

Ich sage schon mal danke und grüße herzlich

Eure Superwoman ;tö

EDIT by Grazer57

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