Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#21 Beitrag von Steffen » Freitag 3. September 2010, 11:50

Soll ich der RA Kanzlei oder dem Verlag jetzt mitteilen, das ich es nicht gewesen sein kann,
da ja die Tatadresse nicht mir meiner realen übereinstimmen oder einfach dumm warten?
Wenn man sich für die Vorgehensweise:
mod. UE + nicht zahlen
entscheidet, sollte man keine weiteren Begleitschreiben anhängen.

Es kommt hier darauf an, sich schweigend zu verteidigen. Dieses ist die beste Variante, um
der Gegenseite keine Argumente gegen sich selbst, und diese auch noch selbst, zu liefern.
Mod. UE - mehr bedarf es nicht!

VG Steffen

seppel2010
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 2. September 2010, 18:51

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#22 Beitrag von seppel2010 » Freitag 3. September 2010, 20:31

kuchen hat geschrieben:
Äh, die haben die Adresse von ihm. Kennst du sowas, wie ein Telefonbuch???
Naja, ich stehe nicht drin. Also können sie auch nicht anrufen ;)

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#23 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. September 2010, 00:30

Selbst wenn, ist es ja auch kein Problem.
Einfach sagen: Zum Sachverhalt äußere
ich mich nicht am Telefon. Vielen Dank!

... und auflegen.

VG Steffen

DonTorpedo
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 8. September 2010, 21:35

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#24 Beitrag von DonTorpedo » Mittwoch 8. September 2010, 21:41

Hi!

In Österreich schmeissen sie nun wohl auch mit den Abmahnungen um sich, Sachverhalt:

meine Freundin hat bei Ebay eine CD eingestellt, das Angebot wurde von Ebay umgehend wegen eines angebliches verstosses gegen Urheberrecht gelöscht.

Es war eine Original CD, also nichts wiederrechtliches.

Der Verkauf hat nicht stattgefunden, da ja das Angebot gelöscht wurde..

und trotzdem erhielt sie vor kurzem ein Abmahnbrief von der Waldorf Kanzlei.

das ist wohl ziemlich Kurios oder?

wie wäre das richtige Verhalten in dem Fall??

Lg

und vielen Dank für Antworten

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#25 Beitrag von Steffen » Mittwoch 8. September 2010, 22:17

[quoteem]In Österreich schmeissen sie nun wohl auch mit den Abmahnungen um sich, Sachverhalt:
meine Freundin hat bei Ebay eine CD eingestellt, das Angebot wurde von Ebay umgehend
wegen eines angebliches Verstoßes gegen Urheberrecht gelöscht.
Es war eine Original CD, also nichts Widerrechtliches.[/quoteem]

In Deutschland gilt, ...

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. In dem Aktionshaus eBay, darfst Du keine originale CDs
oder T-Shirt verkaufen.
Grundsätzlich obliegt es nach dem Urheberrecht allein dem Rechteinhaber darüber zu
bestimmen, ob und zu welchen Bedingungen ein Vervielfältigungsstück eines urheberrechtlich
geschützten Werkes, wie dies eine CD ist, in den Verkehr gebracht wird.
Kontrolle der weiteren Verbreitung nach wie vor dem Rechteinhaber ( § 17 UrhG).
§ 53 (6) UrhG, Verbot der Verbreitung von vervielfätigungen.

Es ist auf alle Fälle eine mod. UE abzugeben und
ein Rechtsbeistand zu beauftragen.


Das ist nicht wie bei P2P, die sind da härter drauf.

Deine Freundin soll mal da anrufen:

Rechtsanwalt Dr. Peter Bergt
Telefon: +43 5262 64249
Mobil: +43 676 410 6 400
E-Mail: office@rechtsanwalt-bergt.at

und sich informieren, was für Austria gilt!

VG Steffen

DonTorpedo
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 8. September 2010, 21:35

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#26 Beitrag von DonTorpedo » Mittwoch 8. September 2010, 22:51

Hey, danke für deine Antwort!

Man darf als Privatperson also keine Second-Hand-CD über Ebay anbieten?

das ist ja mal Krank.

das heisst man kann ohne weiteres Rechtling belangt werden und länge mal breite für nix zahlen?

da kommt einen echt das Kotzen.


Wir haben überlegt, das entweder über den Österr. Konsumentenschutz und/oder Rechtsanwalt zu machen.

Das ist natürlich mit kosten Verbunden, du meinst sie sollte aufjeden Fall ein RA zu rate ziehen?

Gibt es auch einen Wiener RA der sich auf sowas spezialisiert? habe im google bisher nichts gefunden.

Ahja nocheins:
Das seltsame ist das in dem Schreiben keine Zahlungsaufforderung steht, sondern "nur" in der mitgeschickten UE bei "wiederholung" 6000 Euro zu zahlen sind.. wie darf man das versthen?

LG aus Wien

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#27 Beitrag von Steffen » Donnerstag 9. September 2010, 04:40

Das seltsame ist das in dem Schreiben keine Zahlungsaufforderung steht, sondern "nur"
in der mitgeschickten UE bei "wiederholung" 6000 Euro zu zahlen sind.. wie darf man
das versthen?
Zuerst einmal niemals die originale UE unterzeichnen.
Eine UE muss strafbewehrt sein. Das heißt, sie muss ein Vertragsstrafeversprechen
beinhalten. Zu gut Deutsch, wenn man, im Wiederholungsfall, gegen dieses Versprechen
verstößt, wird diese Vertragsstrafe fällig.
Die Abmahnungen DigProtect damals in Austria haben aber gezeigt, dass hier eine andere
UE abgegeben werden muss, als in Germany. Deshalb ist es wichtig, sich mit einem Anwalt
in Austria in Verbindung zu setzen und erst einmal zu klären, muss überhaupt eine abgegeben
werden und was ist zu tun. Eine falsche Vorgehensweise kann nämlich teuer werden.

Kannst Du mir einmal da Schreiben scannen und (Daten geschwärzt) zuschicken?

VG Steffen


PPS: http://www.raoe.at/leistungsangebot/gei ... eberrecht/

Das ist für Euch die erste Wahl - rufe den einmal an, egal wo Du wohnst!

Tisch
Beiträge: 1
Registriert: Montag 13. September 2010, 13:35

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#28 Beitrag von Tisch » Montag 13. September 2010, 14:26

Guten Tag,

wir bekamen am 11.09. Post von Waldorf Frommer, in der wir wegen des Films "Shutter Island" abgemahnt wurden. Die Abnahmung ist natürlich an meinen Vater gerichtet, welcher der Anschlussinhaber ist, die Tat jedoch nicht begangen hat.

Der Film wurde vom Sohn, welcher derzeit nicht erwerbstätig ist, für ein Paar im Bekanntenkreis heruntergeladen

Da wir nicht Rechtspflichtversichert sind, kommt es wohl nicht in Frage dafür einen Anwalt einzuschalten.

Die beteiligten Personen sind bereit die Summe zu bezahlen, wenngleich man nichts gegen eine Senkung der Kosten hätte. Einzig die Unterlassungserklärung möchten wir so nicht abgeben, weshalb wir wohl die modifizierte Version abgeben werden.

Gibt es noch etwas zu beachten?

Frettchen
Beiträge: 8
Registriert: Montag 2. August 2010, 15:51

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#29 Beitrag von Frettchen » Dienstag 14. September 2010, 12:08

hi zusammen
habe auch xx.08.2010 abmahnschreiben bekommen
856 eu . für angeblich ca 40 min upload von Fanta vier Album

mod. UE geschickt nicht gezahlt
xx.09.2010 2te schreiben erhalten
mod. UE wurde anerkannt neuer zahlungs termin ca 10 tage später
durch anderwertigen Familieren stress das schreiben totahl vergessen
und nun frist abgelaufen

jetzt weis ich auch nicht wie ich reagieren soll ????
da halt auch drinn steht

zitiere
Sollte diese letzte Zahlungsfrist (fett gedruckt ) abermals missachtet werden , empfehlen wir unserer Mandantschaft
die sofortige gerichtliche Geltendmachung ihrer Zahlung
(wieder fett geduckt ) Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#30 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. September 2010, 12:12

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei



Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

toiniloi
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 10. September 2010, 21:01

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#31 Beitrag von toiniloi » Montag 20. September 2010, 13:10

Hallo!
Also mir ist folgendes passiert:
Ich habe eine Cd bei eBay eingestellt. Diese war blöderweise ein Bootleg, was ich nicht wusste. eBay hat das Angebot beendet und ich dachte mir nichts weiter.
Eine Woche später kam ein Brief von einer Anwaltskanzlei (Waldorf Frommer) aus München, darinnen eine Abmahnung, da ich die Urheberrechte von EMI Music verletzt habe.
Nach Recherchen im Internet habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung retour geschickt.
Nicht mal ein paar Tage später ein weiterer Brief, die UE haben sie angenommen, jetzt soll ich ich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, dass ich die Kosten übernehme, die der EMI entstanden sind, 651 Euro.
Muss ich das jetzt zahlen? Wie gehts weiter? Weiß jemand Rat?
Ich hatte in die UE noch dazugeschrieben, dass ich keine Kosten übernehme. Außerdem bin ich in Österreich, könne die da überhaupt was unternehmen, falls ich das nicht zahle?
Grüße

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#32 Beitrag von Steffen » Montag 20. September 2010, 15:26

Dürfen die das?

Diese Frage stellt sich verstärkt in letzter Zeit und ich werde sie einmal versuchen von
einem Anwalt aus Österreich Antwort zu bekommen.

Bevor man aber aus Österreich, wild irgend etwas unternimmt, sollte man sich bei einem
Anwalt Rat einholen.

Wichtigste Frage, darf eine deutsche Kanzlei, gegenüber Bürger Österreich, Urheberechtsverletzungen
geltend machen.

Versuche einmal mit diesem Anwalt Kontakt aufzunehmen.

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
Rechtsanwalt Wien
[T] +43-1-505 49 59
E-Mail: office@raoe.at

Ich werde diese Frage selbst einmal weitergeben und versuchen diese Woche selbige beantworten.



Hinweis für Bürger aus Österreich!

Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung
- Nur für Österreich!


- per Einschreiben mit Rückschein -



Rechtsanwälte
Muster + Mustermann
A - 7000 Musterstadt
Mustergasse 122




Unterlassungserklärung



Hiermit verpflichte ich,


Herr/Frau ____________________________,
(Vorname / Nachname)

_____________________________________,
(Straße)

___________,_________________________,
(PLZ, Ort)

_____________________________________,
(Aktenzeichen)





mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach-und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

Muster Vertriebs GmbH, Mustermann-Str. 15, D - 45678 Mustertal,

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, zu unterlassen,

alle urheberrechtlich geschützten Werke der Filmkunst
der Unterlassungsgläubigerin
ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin, insbesondere durch öffentliche Zurverfügungstellung,
im Sinne des § 14 des Urheberrechtsgesetz zu verwerten.

Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende
Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
rechtmäßig wird.




_________,__________________
Ort, Datum




_______________________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift des Abgenmahnten)


.


Zeichenerklärung:
Blau       Anschrift der abmahnenden Kanzlei
Rot        Eigene Angaben 
Grün       Anschrift des Rechteinhabers
Braun      Die abgemahnte Datei (Film/Musik/Programm usw.)

VG Steffen

RudiR
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 25. September 2010, 13:36

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#33 Beitrag von RudiR » Samstag 25. September 2010, 13:47

Hallo.
Ich hab gestern auch Post von Waldorf Frommer bekommen, weil ich das Hörbuch Harry Potter teilweise heruntergeladen habe.
Gefordert werden 806 Euro die ich aber so nicht zahlen möchte.
Nach dem lesen aller Artikel und Berichte zu dem Thema bin ich mir nun noch unschlüssig was ich nun genau unternehmen soll.

1. Gleich einen Anwalt einschalten der dann alle Dinge für mich regelt. Dieser würde aber 250 Euro kosten und die
Beratungshilfe wird von dieser Kanzlei nicht akzeptiert.

oder

2. Die modifizierte Unterlassungserklärung selber abschicken und hoffen, dass nichts weiteres auf mich zu kommt.

Würde es also reichen die mod. UE selber abzuschicken und dann nur im Fall eines Gerichtsverfahrens einen Anwalt hinzuzuziehen?
Bzw. kann man mit Hilfe eines Anwalts von Anfang an mehr erreichen?
Der Anwalt hat mir mitgeteilt, dass die Chancen bei mir nicht so hoch sind verklagt zu werden, da ich 1. Student bin und 2. in einer WG wohne.

ICh würde mich über eure Ratschläge freuen.

LG

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#34 Beitrag von Steffen » Samstag 25. September 2010, 14:35

1. Gleich einen Anwalt einschalten der dann alle Dinge für mich regelt. Dieser würde aber 250 Euro kosten
und die Beratungshilfe wird von dieser Kanzlei nicht akzeptiert.
Wenn die Kanzlei ein Beratungshilfemandat ablehnt, würde ich diese sowieso nicht beauftragen. Bitte schicke
mir einmal eine PN mit Namen der entsprechenden Kanzlei - danke. Anderseits ist die Beauftragung eines
Fachanwaltes - erst mit Post von Gericht - zwingend notwendig. Wenn man nicht vor hat zu zahlen, kann man die
mod. UE auch selbst ausfüllen und abschicken. Denn wen Du vorhast zu zahlen, brauchst Du dafür keinen Anwalt,
das Geld kannst Du auch gleich überweisen.

2. Die modifizierte Unterlassungserklärung selber abschicken und hoffen, dass nichts weiteres auf mich zu kommt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt (- aber wann ist das?). Im Ernst, es kommen weitere Folgeschreiben mit einer härteren
Gangart. Aber die Klage-freundlichsten sind die Waldörfer auch nicht. Natürlich ist ein Risiko vorhanden, aber
sehr gering.
Vergleich. Kann man, aber auch hier geht man viel unter 600,- nicht mehr. Hast Du einen Anwalt, der zwar einen
guten Vergleich aushandelt, bezahlst Du dann deinen Anwalt, kommt man wieder bzw. teurer als die ganze Abmahnung.
Es macht keinen Sinn.


Deshalb,
Faustformel:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen

VG Steffen

Rosso²
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 28. September 2010, 10:04

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#35 Beitrag von Rosso² » Dienstag 28. September 2010, 19:47

Moin allerseits,

bin nicht das erste Mal hier ( war 2007 schon mal angemeldet mit diesem Nick )
und vielleicht nicht zum letzten Mal.
Was vor drei Jahren DigiP & Korni war, ist heute W&F!

Sind die dick geworden die Briefumschläge und was da alles gleich beiliegt.
Respekt.

Aber zum Thema:
Leider habe ich zu spät gemerkt, das meine Tochter auf ihrem PC einen Bittorrent Client
namens "Vuze" installiert hatte. ( kannte ich vorher gar nicht *schäm* )
Aber wie das Leben so spielt, wurde meine IP gecasht.

Lange Rede kurzer Sinn:
In der AM auf einer der ersten Seiten sind zwei Filme der Bis(s)-Saga aufgeführt.
Weiter hinten, bei der Feststellung des Streitwertes nur noch einer und am Schluß
in der UE steht nur noch der Rechteverwerter.

Da ich die mod. UE von hier gebrauchen möchte habe ich eine Frage:
Dort steht als erstes der Rechteverwerter und dann noch mal einzelne Titel aufgeführt.
Eigentlich wollte ich die Erkärung gegenüber dem Verwerter abgeben ohne mich auf die Bis(s) Sachen zu beziehen.
Dann passt der Text aber nicht mehr so schön!!
Oder ginge das zu weit?



CU
Rosso²

Rosso²
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 28. September 2010, 10:04

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#36 Beitrag von Rosso² » Freitag 1. Oktober 2010, 00:36

Moin,

...habe nur 3 Titel in die mod. UE aufgenommen.
Mal sehen, wann der zweite Brief eintrudelt.


;tö
Rosso²

norgro
Beiträge: 6
Registriert: Freitag 1. Oktober 2010, 23:14

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#37 Beitrag von norgro » Freitag 1. Oktober 2010, 23:25

Hallo,
gehöre nun auch zu den Betroffenen war völlig überrascht da ich schon vor Monaten damit aufgehört habe Tauschbörsen zu betreten heute bekam ich nun eine Abmahnung aus dem Monat Februar. Ich bin froh das ich hier eine Seite Finde die mir Hilfe gibt habe jetzt einige Stunden mit lesen verbracht und denke das ich die wichtigsten Punkte verstanden habe. Danke an alle Fleissigen Helfer hier im Board. :te
Grüße Norgro

megayra
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 2. Oktober 2010, 15:21

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#38 Beitrag von megayra » Samstag 2. Oktober 2010, 15:24

Hallo,

unseren Haushalt hat es heute auch erwischt. 2 Abmahnungen.
Meine Frage ist jetzt: Soll ich für jede Abmahnung eine mod. UE abschicken oder beide in einer?

Vielen Dank im Voraus.

whisky
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 2. Oktober 2010, 17:08

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#39 Beitrag von whisky » Samstag 2. Oktober 2010, 17:18

hallo zusammen,

auch mich hats heute erwischt...
ähnlich wie bei manch anderem war es auch bei mir eine torrentdatei, genauer gesagt ein album. "tatzeitpunkt" war bereits im januar.
nun frage ich mich was ich machen soll, das erstgespräch mit einem anwalt ist kostenlos, aber als student kann ich mir eigentlich keinen anwalt leisten und so wie ich das sehe würde das konsultieren eines solchen ja auch nur sinn machen, wenn man einen vergleich anstrebt (mit dann jedoch wieder hohen anwaltskosten).
mich interessiert ob hier jemand erfahrung damit gemacht hat die mod. ue abzuschicken, dann nicht zu zahlen und dann kommt ja das große fragezeichen.

ist es denn so, dass wenn tatsächlich post vom gericht kommt ein anwalt (dann wohl unvermeidbar) es noch bewirken kann, dass es bei den 856 euro bleibt, oder wirds dann direkt noch immens teurer?

ich hab die frist bis zum 7. also schicke ich am montag wohl am besten erst einmal die mod ue nur auf das eine album bezogen ab und warte dann was passiert, richtig?
ich bin leider schrecklich unerfahren was das angeht, stehe damit aber ja anscheinend zum glück nicht alleine da.

danke für alle vorherigen beiträge, die haben mir schon geholfe.
ps ich bin nicht der AI, sondern meine mutter, welche dann ja auch die mod ue unterzeichnen werden muss

Alter Sack
Beiträge: 350
Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#40 Beitrag von Alter Sack » Samstag 2. Oktober 2010, 17:42

Spar dir den Anwalt bis zur Klageschrift, falls es zu einer Kommt. Bei mir hat das Einschalten eines Anwaltes gleich bei Eingang der Abmahnung insgesamt ein "Plus" von 70,-Euro bewirkt. Die mod.UE kriegt man auch ohne hin.

Antworten