Gibsy hat geschrieben:Damit ist deine Verjährung gehemmt bis mitte des Jahres, ich vermute das du oder das für dich verantwortliche amtsgericht für urheberrecht in reichweite von W&F ist. wenn dem so ist stehst du vmtl auf der klageliste :-( was ist dein Amtsgericht?MonacoSchneider hat geschrieben:Und was bedeutet es nochmal genau, wenn ich in 2013 bereits einen MB erhalten habe? Wurde 2010 abgemahnt. Ist die Wahrscheinlichkeit, dass geklagt wird höher? Verjährung erst im Juni 2014?
Also der MB ist vom 03.06.2013 und vom Amtsgericht Coburg.