Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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MonacoSchneider
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3741 Beitrag von MonacoSchneider » Freitag 24. Januar 2014, 11:33

Gibsy hat geschrieben:
MonacoSchneider hat geschrieben:Und was bedeutet es nochmal genau, wenn ich in 2013 bereits einen MB erhalten habe? Wurde 2010 abgemahnt. Ist die Wahrscheinlichkeit, dass geklagt wird höher? Verjährung erst im Juni 2014?
Damit ist deine Verjährung gehemmt bis mitte des Jahres, ich vermute das du oder das für dich verantwortliche amtsgericht für urheberrecht in reichweite von W&F ist. wenn dem so ist stehst du vmtl auf der klageliste :-( was ist dein Amtsgericht?

Also der MB ist vom 03.06.2013 und vom Amtsgericht Coburg.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3742 Beitrag von Alter Sack » Freitag 24. Januar 2014, 11:57

Coburg ist das zuständige Mahngericht. Auf deinem MB müsste auch das Gericht benannt sein, an dem das streitige Verfahren durchzuführen wäre. Weiterhin könntest du hier http://transpatent.com/ra_krieger/gerzuurh.html" onclick="window.open(this.href); return false; nachlesen, welches Gericht entsprechend deinem Wohnort im Klagefall nach der aktuellen Rechtslage zuständig wäre.

MonacoSchneider
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3743 Beitrag von MonacoSchneider » Freitag 24. Januar 2014, 12:15

Laut dem Link wäre das dann Halle. In den MB kann ich erst heute Abend nochmal schauen.

Payback
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3744 Beitrag von Payback » Freitag 24. Januar 2014, 20:51

Also ich warte noch bis Ende Februar und dann mach ich den Sekt auf, dann bin ich auf der sicheren Seite.
dddr:;

abmahn1983
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3745 Beitrag von abmahn1983 » Montag 27. Januar 2014, 17:55

Guten Abend.
Melde mich auch mal zurück, Abmahnung 4Q 2010 erhalten.
Das waren meine 3 Schlimmsten Jahre, ab Q3 2013 nur Bettler Schritt 5.
Warte jeden Tag auf den Gelben Brief, hoffe der kommt nicht mehr.
Vielleicht hat sich das Warten ja gelohnt ?
Bei mir sollte das Amtsgericht Hamburg zuständig sein, ob da noch ein Gelber Mahnbescheid kommen wird ?

Drücke allen 2010/2011/2012/2013/2014 die Daumen !!!!
Besonderen Dank an Steffen, und allen Helfern die wirklich gegen den Abmahnwahn Kämpfen bis Heute !!!
Ich Danke Abmahnwahn-Dreipage wirklich sehr!

EndlessNameless
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3746 Beitrag von EndlessNameless » Montag 27. Januar 2014, 18:36

Wieso Hamburg? Für den Mahnbescheid ist doch das Mahngericht zuständig wo der Abmahner seinen Sitz hat, was im Falle W&F München sein müsste. Glaube nicht das da noch was kommt...

abmahn1983
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3747 Beitrag von abmahn1983 » Montag 27. Januar 2014, 19:03

hallo endlessNameless

Ja genau Mahngericht meinte ich ja, habe etwas durcheinander gebracht.
Hamburg sollte aber richtig sein, da Rechtinhaber Warner ist, und diese in Hamburg sitzt oder nicht ?
mfg

abmahn1983
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3748 Beitrag von abmahn1983 » Montag 27. Januar 2014, 19:03

hallo endlessNameless

Ja genau Mahngericht meinte ich ja, habe etwas durcheinander gebracht.
Hamburg sollte aber richtig sein, da Rechtinhaber Warner ist, und diese in Hamburg sitzt oder nicht ?
mfg

Boba78
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3749 Beitrag von Boba78 » Montag 27. Januar 2014, 19:22

Dr. Schäfer hat geschrieben:Hallo zusammen,

Allerdings habe ich noch eine Frage zu der Erklärung, die ich noch unterschreiben soll. Für mich als Laie liest die sich unkritisch, aber vielleicht kann mir hier noch jemand was dazu sagen:
Adresse
Datum
Aktennummer
Mandantin

Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke
- Zahlungsverpflichtung -

Unter bezugnahme auf das Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom XX.XX.XXXX wird wie folgt bestätigt.

Der zu erstattende Gesamtbetrag von EUR 375,00 wird bis spätestens XX.XX.XXXX auf dem angegebenen Kanzleikonto eingehen (Bankverbindung nebst Verwendungszweck sind dem Anschreiben zu entnehmen).

Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen ist die gesamte noch ausstehende Forderung aus der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung gemäß Schreiben von XX.XX.XXXX geschuldet und sofort zur Zahlung fällig.

Unterschrift
Im Anschreiben steht abgesehen von Bankverbindung und dem Betrag etc. noch:
4. Mit vollständiger und fristgemäßer Zahlung sind sämtliche Ansprüche unserer Mandantschaft aus der vorstehenden Angelegenheit erledigt.

Die Vereinbarung kommt erst durch Unterzeichnung und fristgerechte Rücksendung der beigefügten Erklärung bis spätestens
XX.XX.XXXX
zustande.
Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist ausschließlich die beigefügte Erklärung zu verwenden.
Kann ich die Erklärung so unterschreiben, oder können die dann plötzlich in diesem Fall doch noch irgend welche Forderungen geltend machen?
Ein Arbeitskollege von mir hat sich in einem Fall mit WF anwaltlich vertreten lassen und die Erklärung nicht unterschrieben, sondern einen eigenen Brief (über den Anwalt) geschickt in dem er "das Vergleichsangebot zu den genannten Bedingungen annimmt".

tl;dr: Kann ich die Erklärung zu Annahme des Vergleichsangebots unterschreiben?

und was meint ihr dazu bzw. was hast du gemacht dr. schäfer?

EndlessNameless
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3750 Beitrag von EndlessNameless » Montag 27. Januar 2014, 19:35

abmahn1983 hat geschrieben:hallo endlessNameless

Ja genau Mahngericht meinte ich ja, habe etwas durcheinander gebracht.
Hamburg sollte aber richtig sein, da Rechtinhaber Warner ist, und diese in Hamburg sitzt oder nicht ?
mfg
Ich hatte es bisher so verstanden das das Mahngericht wo der Abmahner sitzt zuständig ist (z.B. W&f - München, Rasch - Hamburg usw.)
Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren fals jemand mehr Informationen hat...

Beschuldigter1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3751 Beitrag von Beschuldigter1 » Dienstag 28. Januar 2014, 09:12

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand helfen?!
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)


ich habe dieses Schreiben vor kurzem geschickt bekommen und weiß jetzt nicht ob ich meine Adresse nochmal bestätigen muss.
Weil in dem Brief steht, dass ich im Falle der Nichterfüllung der Ansprüche die Anschrift nochmal bestätigen muss.

lg Alex

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3752 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 28. Januar 2014, 09:42

Wenn du zwischenzeitlich nicht verzogen bis, musst du garnicht reagieren. Hab' denselben Schmarrn, um Steffen zu zitieren, vor fast einem halben Jahr auch erhalten und so wie gewohnt reagiert - gelocht, abgeheftet, Funkstille. Und seit dem ist auch Funkstille.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3753 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. Januar 2014, 09:56

Im Steffen-Style

Wenn ich die Antwort auf eine allgemeine Frage -nicht- kenne,
dies ist kein Schande da ich Produktionsarbeiter bin und kein
Jurist, richte ich mich nicht nach der anonymen Meinung vom
  • - singenden Tayzwobezo Cruz und seinem Hangover,
    - Märchenwesen, wie das der Bremer Stadtmusikanten (Esel,
    Katze, Eule), oder
    - des seichtem Watt_en_Meer,
sondern hole mir Antwort von Juristen
  • - der Praxis
    - der Rechtslehre.
Das bedeutet, insbesondere für diejenigen die eine mod. UE
abgaben, Adressänderungen sind meldepflichtig (formloses
Schreiben).
Im Gegenzug, hat sich die Adresse -nicht- geändert,
muss man -keine- Antwort erteilen, wenn man sich weiter schweigend
verteidigen möchte.

Fazit:
  • 1. Wer sich für mod. UE + Nichtzahlen bzw. Nichtzahlen entscheidet,
    hat für sich gewählt, entweder Verjährung oder Klage. Die Chancen
    stehen 50 - 50!
    2. Entscheiden musst Du dich letztlich allein!
VG Steffen





.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hier werden die Zahlen berichtigt, mit den ersten Urteilen nach dem in Kraft treten des GguGepr.
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
    verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

    !
    Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?


=> Ja!

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Mal einige weiterführende Links:

Gibsy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3754 Beitrag von Gibsy » Dienstag 28. Januar 2014, 14:15

Am 30. Habe ich geburtstag, dann wird die Klagekasse geplündert, neuer Laptop gekauft sowie eine postkarte mit frohen neujahres-grüßen an W&F baynay seko}

Beschuldigter1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3755 Beitrag von Beschuldigter1 » Dienstag 28. Januar 2014, 16:45

Danke für die schnelle Antwort :)
Hätte ich mir eigentlich denken können. Steht ja auch so im Forum aber trotzdem sichere ich mich lieber ab.
Man will ja schließlich keine Fehler machen :)

Also Danke nochmal und den 2010 Abgemahnten viel Glück das nix mehr kommt...

Beschuldigter1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3756 Beitrag von Beschuldigter1 » Dienstag 28. Januar 2014, 16:50

Ach eine Frage hab ich noch :)
Wird man jetzt eigentlich in der Stadt in der man wohnt verklagt oder in München?
Hab mit einem Jurist in der Verbraucherzentrale gesprochen und der meinte das WF mich in meiner Stadt verklagen muss....

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3757 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 28. Januar 2014, 17:05

Guckst du hier http://transpatent.com/ra_krieger/gerzuurh.html" onclick="window.open(this.href); return false; !

Beschuldigter1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3758 Beitrag von Beschuldigter1 » Dienstag 28. Januar 2014, 23:49

Danke, schön das die mich nicht in München verklagen :)
Bin mal gespannt auf die nächste Post, wenn da noch was kommt.
Nö ich nicht jedenfalls

Gabel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3759 Beitrag von Gabel » Donnerstag 30. Januar 2014, 10:36

Hallo an Alle!
Meine Eltern hats auch erwischt. Aber kommisch, es scheint, die WF haben schon lange nix mehr verschickt und hier, bitte schön, kommt eine Abmahnung. jkj:s_; Abgemahnt werden Hangover 3 und Pacific Rim. Angeblich durch bittorrent getauscht.
Da ich mich schon mit anderen Abmahnern auskenne, werde ich hier auch so vorgehen, also modUE und nix zahlen.
Allerdings ist da ein Hacken bei der Sache und so bitte ich euch und Hilfe.
Es ist so...
Die Anschlussinhaberin ist meine Mam, sie hatte früher, als sie den Telefonanschluss angemeldet hat, einen anderen Familiennamen(von meinem Vater). Jetzt ist sie wieder verheiratet und hat den Namen ihres jetztigen Mannes. Der Abmahnschreiben kam aber auf ihren alten Namen und so gesehen existiert die Frau mit dem alten Namen gar nicht mehr. Nur mein Bruder trägt ihn noch und es steht auf dem Briefkasten(leider).
Muss ich jetzt die modUE auf den alten oder neuen Namen ausstellen? Was muss ich da beachten?
Sorry, wenn jemand das schon gefragt hat, aber ich muss mich mit modUE beeilen, Frist endet bald.
Vielen Dank! :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3760 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Januar 2014, 11:32

Ächz, sehr viel Stoff für ‘nen Vormittag. Nachfolgendes ist nur als Hinweis gedacht und kein persönlicher Angriff.

Im Grundsatz hat immer der abgemahnte Anschlussinhaber zu reagieren! Und der Provider beauskunftet nur den juristischen Vertragspartner (und so), wie er bei ihm im Vertrag steht. Er kann wohl nicht wissen, das deine Mum neu verheiratet ist und einen neuen Namen trägt. Die Ummeldung von Vertragsänderungen (Stichpunkt: Meldepflicht) läge eindeutig bei deiner Mum. Sie hat die Pflicht dieses dem Provider zu melden, damit er die korrekte Anschrift oder Familiennamen hat. Dies erfolgt dann meist mittels schriftlicher Auftragsbestätigung. Hier auf Fehler beim Provider oder Abmahner zu pochen, das geht schief. Außerdem wurde der Brief angenommen. Punkt. Hier sollte Mum beim Provider die Ummeldung des Namen “von - auf “ nachholen.

Du kannst zwar die mod. UE inhaltlich abfassen (vorbereiten), unterzeichnen muss sie Mum (mit jetzigen Familienname) und trägt die möglichen Konsequenzen. Dabei ist es egal, ob du dich auskennst oder nicht. Das bedeutet, man sollte sich mal zusammensetzen und zum Thema reden (innerhalb der Frist). Über was? Dazu steht weiter oben etwas!

Und ehe ich es vergesse, diese geht wohl eher nicht an die Adresse deiner Mum - Hände weg von P2P!

VG Steffen

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