Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3661 Beitrag von Steffen » Freitag 10. Januar 2014, 04:48


:Y

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen,
werden keine konkreten Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt beantwortet!

Steffen Heintsch - Site-Admin
[/b]
CHIP.de - Praxistipp: Verjährung einer Filesharing-Abmahnung - so lange dauert’s

Ansonsten gilt,

Wie es bei jedem nun konkret aussieht, das muss ein Anwalt abklären!

Einer von Vielen
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allgemeine Informationen zur Verjährung

#3662 Beitrag von Einer von Vielen » Freitag 10. Januar 2014, 06:03

Allgemeine Regeln zur Verjährung ( fallspezifisch könnte unter Rechtsberatung fallen, daher
bitte ich von Nachfragen "und bei mir ?" abzusehen ):

Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen kommt es auf 2 Faktoren an:

1. Datum des Rechtsverstoßes
2. Wann der Abmahner vom Gericht/Provider die Klarnamen erhalten hat

Die Verjährung beginnt erst ab dem letzteren Datum zu laufen.
Das Datum des Abmahnschreibens selbst ist also nicht wirklich relevant
( Es sei denn das 1. Schreiben kommt über 3 Jahre nach dem DL - hier genauer hinsehen ).

Da 2. logischer Weise immer nach 1. eintritt reicht es das Datum von 2. zu kennen.
Dies lässt sich meist aus der beigefügten Kopie des gerichtlichen Auskunftsbeschlusses
ablesen ( letzte Seite wann der Beschluss ergangen ist ( nicht mit dem Datum des Antrages verwechseln )).
Nach Ablauf dieses Kalenderjahres und ablauf 3 weiterer vollständiger Jahre tritt im Normalfall die Verjährung ein.
Es ist also egal ob Januar oder Dezember - es zählen die Kalenderjahre.

Beispiel: Download Dez. 2009 / Gerichtsbeschluss und Übermittlung der Daten Dez. 2009
=> Verjährung 31.12.2012 = > ~ 3 Jahre
ABER
Download Jan. 2009 / Gerichtsbeschluss und Übermittlung der Daten 2.Januar 2010
=> Verjährung 31.12.2013

Ein am 30.12.2013 beantragter MB würde die Verjährung um weitere 6 Monate
ab Zugang hemmen ( Die Entspannung kommt hier also erst ab Juli 2014) satte 5,5 Jahre nach
dem Download.
gk..)(
(PS: ich bin so ein Glücklicher )

!!! WICHTIG !!!
Eine weitere Hemmung der Verjährung kann eintreten wenn Verhandlungen aufgenommen werden
( Zahlungshöhe, Ratenzahlungen, Teilschuld usw. - bereits ein Telefonat kann als Verhandlung
interpretiert werden -- erst wenn diese Verhandlungen als endgültig gescheitert angesehen werden müssen
läuft die Verjährung weiter ).

Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit vermitteln

dddr:;

ehorn
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3663 Beitrag von ehorn » Freitag 10. Januar 2014, 06:54

Moin, ich danke euch. Also noch ein Jahr voller Vorfreude den Briefkasten leeren :-;


gruß ehorn

Mitsch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3664 Beitrag von Mitsch » Samstag 11. Januar 2014, 10:02

Hallo zusammen,

ich hab mich heute morgen mal durch das gesamte Forum durchgelesen und schon einmal Danke an all die Hilfreichen informationen, die Ihr hier zusammengetragen habt!!!

Folgendes: Wir haben am Donnerstag eine AM von WF bekommen. Anscheinend haben wir Anfang Dezember "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise (Film)" über "bittorent" zum herunterladen angeboten. Es ist eine beglaubigte Abschrift eines Beschluss vom Landgericht Köln angehängt.

Der Sachverhalt: Mein Mitbewohner war zum angegebenen "Tatzeitpunkt" in unserer Wohnung, verfügt aber selber aktuell über keinen Rechner (Nur Handy und T-Entertein receiver). Ich selber war zu jedem Zeitpunkt bei meinem Eltern bzw im Zug zurück in unsere WHG. Wir können uns auf das Abmahnschreiben also keinen richtigen Reim machen. AI ist mein Mitbewohner und an ihn richtet sich auch die AM.

Unsere Frage: Wie sollen wir genau vorgehen? Anwalt nehmen? (Ist es da egal wen? Wenn ich google find ich z.B "Abmahnhelfer.de" - sind die seriös? zu empfehlen?")
Und was kann unser Ziel sein? So wie ich das sehe, steht der AI so oder so in der Schuld. Also ein Vergleich? Und wie sieht es mit der mod. UE? Sollen wir die überhaupt unterschreiben?

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

Achso: kann leider keine Links posten aber hab einen jüngsten Fall gelesen, der bei uns evtl auch greif? "AG München: BELIREX verliert Filesharing-Klage gegen Anschlussinhaber UND (alleinigen) Anschlussnutzer"

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3665 Beitrag von jeff » Samstag 11. Januar 2014, 10:36

meine persönliche Meinung: modUE vom AI unterschreiben lassen, absenden und die kommenden Bettelbriefe abheften....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3666 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Januar 2014, 10:37

Hallo @Mitsch,

Wenn ich richtig verstehe: Du als AI Ortsabwesend; Mitbewohner WG anwesend, hat aber
niemals nie diese schändliche Tat begangen. Oder ist der Mitbewohner AI, oder gar Beide?

Quasi war es -niemand-, vielleicht ein Hacker, Zahlendreher beim Provider oder ein
technischer Fehler, dem du aber auch nicht beweisen kannst. (Es klingt zwar etwas
abwertend, ist es aber nicht) Und hier wird das Problem liegen.

Es gibt einmal die Variante - ohne Anwalt -

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hier werden die Zahlen berichtigt, mit den ersten Urteilen nach dem in Krafttreten des GguGepr.
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

und einmal - mit Anwalt -.

Ob “Abmahnhelfer.de“ der Richtige ist, das weiß ich nicht. Dazu will ich mich auch
nicht öffentlich äußern. Darf es auch nicht. Aber, wir haben eine Auswahl in der
Liste empfohlener Anwälte, an denen man sich erst einmal Notfalls orientieren kann.
Wem du letztlich beauftragst, das liegt bei dir. Hauptsache du beachtest:
Beachte: Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
  • 1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und
    Mehrwertsteuer)
    2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)
Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten,
  • 1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
    2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung
Und ein Vergleich ist immer ratsam!
Sag mal Bescheid, wie ihr euch entschieden habt und wie es ausgeht.


[quoteemMitsch]Achso: kann leider keine Links posten aber hab einen jüngsten Fall gelesen, der bei
uns evtl auch greif? "AG München: BELIREX verliert Filesharing-Klage gegen
Anschlussinhaber UND (alleinigen) Anschlussnutzer"[/quoteem]

Wir haben, besser gesagt mussten einen SPAM-Mod installieren. Eigentlich der
Web-Admin. Dieser verhindert endlich, das jeden tag irgendein SPAM-Beitrag gepostet
wird mit zig-Verlinkungen. Nachteil, der sich neu anmeldet und seinen 1. Beitrag
Postet, darf nicht Verlinken. Später ja. Diesen Kompromiss müssen wir gehen und
hoffen auf Euer Verständnis. Alternativ könnte man ja schreiben:

h**p://www.pfitzer-law.de/pfitzer/de/neuigkeit ... chlussnut/

Quasi statt der 2 t’s in http: = 2 Sterne.


VG Steffen

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3667 Beitrag von muensteraner » Samstag 11. Januar 2014, 10:56

Mitsch hat geschrieben: Folgendes: Wir haben am Donnerstag eine AM von WF bekommen. Anscheinend haben wir Anfang Dezember "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise (Film)" über "bittorent" zum herunterladen angeboten. Es ist eine beglaubigte Abschrift eines Beschluss vom Landgericht Köln angehängt.
das habe ich vor kurzen bei tottenr.to gesehen. Da hat sich WF mal wieder freuen können. An einem einzigen Tag gab es 700 Seeder und 1300 Leecher. Den torrent ein paar Tage überwachen und die Einnahmen für das nächste viertel Jahr sind gesichert. Ich verstehe einfach nicht warum ihr immer noch glaubt ihr könnt solche Filme per Filesharing laden ohne erwischt zu werden. Von Filesharing lässt man die Finger. 10 Euro für die DVD bei Amazon wäre weit günstiger gewesen. Die Hälfte des Betrags investierst du schon für das Versenden der UE bei Einschreiben mit Rückschein :-)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3668 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Januar 2014, 11:18

Ich bin entsetzt @muensteraner über die Zahlen:
An einem einzigen Tag gab es 700 Seeder und 1300 Leecher.
Aber gut, es sind alle nur Hacker oder technische Fehler. Denn es war ja letztlich niemand!

Sry, etwas sarkastisch, aber ein Körnchen Wahrheit.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3669 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Januar 2014, 12:07

Internetgerüchte 1:
Doppelabmahnung wegen “fack ju göhte”
durch Waldorf Frommer und Fareds?




Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de


_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _




Nachdem es (ein wenig polemisierend) nur eine begrenzte Anzahl von Werken in Tauschbörsen
aber eine große Anzahl von Rechteinhabern gibt, die sich gegen Tauschbörsenverletzungen
zur Wehr setzen wollen, gibt es immer wieder auch Doppelabmahnungen für bestimmte Werke.
Das stellt sich dann so dar, dass eine Kanzlei für eine Filmfirma eine Rechtsverletzung
verfolgen lässt und eine zweite wegen eines Liedes, welches im Film gespielt. Also z.B.
ein Sänger eine Abmahnung ausspricht, weil dessen Rechte verletzt sind. Ich hatte zu
dieser Thematik bereits im Rahmen einer Daniel Sebastian Abmahnung geschrieben. Nur wurde
mir zugetragen, dass neben der Kanzlei Waldorf Frommer für Constantin die Kanzlei Fareds
im Auftrag der Mec-Early Entertainment GmbH die Urheberrechtsverletzung an der Filmmusik
zum Film Fack ju Göhte abmahnen soll. Es soll um das Musikwerk „Theater Nachts“ gehen
und handele sich bei der Rechteinhaberin um einen Musikverlag.

________________________________

Quelle: Blog Dr. Wachs
_____________________






Anfrage AW3P:


Kann dieses bitte jemand verifizieren und mir jeweils eine entpersonalisierte Abmahnung
(WF, FAREDS) zusenden (steffen.heintsch@t-online.de)?


Danke im Voraus - Steffen

Mitsch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3670 Beitrag von Mitsch » Samstag 11. Januar 2014, 12:45

Steffen hat geschrieben:Hallo @Mitsch,

Wenn ich richtig verstehe: Du als AI Ortsabwesend; Mitbewohner WG anwesend, hat aber
niemals nie diese schändliche Tat begangen. Oder ist der Mitbewohner AI, oder gar Beide?

Quasi war es -niemand-, vielleicht ein Hacker, Zahlendreher beim Provider oder ein
technischer Fehler, dem du aber auch nicht beweisen kannst. (Es klingt zwar etwas
abwertend, ist es aber nicht) Und hier wird das Problem liegen.

VG Steffen
nein, ich bin nicht der AI, mein Mitbewohner, der war an dem Tag anwesend, hat aber wie gesagt keinen PC (zumindest hier). Und ich war nicht da, dass könnten meine Eltern bezeugen - der Rest ist freilich nicht zu nachzuweisen.

Ist es empfehlenswert gleich einen Anwalt zu beauftragen, der für uns einen Vergleich anstrebt? Wer muss dann eigentlich die mod. U.E. unterschreiben? Müssen wir das überhaupt? Und wie sichern wir uns vor weiteren Abmahnungen ab? Also wenn jemand in besagten Zeitraum über unseren Router/wlan zugriff auf "unser" Internet hatte - da könnte dann ja noch mehr folgen, oder?

Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3671 Beitrag von Donald » Samstag 11. Januar 2014, 13:08

Ich verstehe eines nicht:

WENN weder Du noch dein Mitbewohner etwas getan habt, warum kommt Euch sofort der Gedanke an einen Vergleich???


Wenn ich definitiv nichts getan habe, gehe ich dagegen an!

An eurer Stelle würde ich mich an einen Fachanwalt wenden, viele bieten auch eine Ersteinschätzung Eures Falles kostenlos an.

Eine Liste empfohlener Anwälte findet Ihr ja hier im Forum.
Handelt dabei nach den Empfehlungen von Steffen bezüglich Vorabklärung der möglichen Kosten, etc ...

Auf jeden Fall seid Ihr mit der Beauftragung eines Fachanwaltes auf der sicheren Seite.
Der wird euch auch aufklären womit man zu rechnen hat , falls Euer W-Lan nicht korrekt abgesichert war und was eventuelle noch kommen könnte, bzw wie am Besten zu verfahren sei.
Mitsch hat geschrieben:
Steffen hat geschrieben:Hallo @Mitsch,

Wenn ich richtig verstehe: Du als AI Ortsabwesend; Mitbewohner WG anwesend, hat aber
niemals nie diese schändliche Tat begangen. Oder ist der Mitbewohner AI, oder gar Beide?

Quasi war es -niemand-, vielleicht ein Hacker, Zahlendreher beim Provider oder ein
technischer Fehler, dem du aber auch nicht beweisen kannst. (Es klingt zwar etwas
abwertend, ist es aber nicht) Und hier wird das Problem liegen.

VG Steffen
nein, ich bin nicht der AI, mein Mitbewohner, der war an dem Tag anwesend, hat aber wie gesagt keinen PC (zumindest hier). Und ich war nicht da, dass könnten meine Eltern bezeugen - der Rest ist freilich nicht zu nachzuweisen.

Ist es empfehlenswert gleich einen Anwalt zu beauftragen, der für uns einen Vergleich anstrebt? Wer muss dann eigentlich die mod. U.E. unterschreiben? Müssen wir das überhaupt? Und wie sichern wir uns vor weiteren Abmahnungen ab? Also wenn jemand in besagten Zeitraum über unseren Router/wlan zugriff auf "unser" Internet hatte - da könnte dann ja noch mehr folgen, oder?

Mitsch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3672 Beitrag von Mitsch » Samstag 11. Januar 2014, 13:40

Donald hat geschrieben:Ich verstehe eines nicht:

WENN weder Du noch dein Mitbewohner etwas getan habt, warum kommt Euch sofort der Gedanke an einen Vergleich???


Wenn ich definitiv nichts getan habe, gehe ich dagegen an!

An eurer Stelle würde ich mich an einen Fachanwalt wenden, viele bieten auch eine Ersteinschätzung Eures Falles kostenlos an.

Eine Liste empfohlener Anwälte findet Ihr ja hier im Forum.
Ich will einfach den Weg nehmen, der am wenigstens Ärger bereitet. Punkt. Prinzipien vertrete ich in dieser Sache nicht. Klar kotzt es mich an - aber genauso wenig möchte ich unnötigen Briefverkehr mit irgendwem in dieser Sache haben oder gar irgendwo vor Gericht erscheinen müssen oder irgendwelche Beweise sammeln. Da hab ich nur Arger und (zeit!!!!-)Kosten, die in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.

Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3673 Beitrag von Donald » Samstag 11. Januar 2014, 13:56

Dann sucht Euch einen fachlich versierten Anwalt aus !

Der nimmt Euch alle Mühen ab.

Und da es euch auch drum geht Zeit zu sparen, seid Ihr da am Besten aufgehoben.
Und vor allem rechtlich auf der sicheren Seite.



Mitsch hat geschrieben:
Donald hat geschrieben:Ich verstehe eines nicht:

WENN weder Du noch dein Mitbewohner etwas getan habt, warum kommt Euch sofort der Gedanke an einen Vergleich???


Wenn ich definitiv nichts getan habe, gehe ich dagegen an!

An eurer Stelle würde ich mich an einen Fachanwalt wenden, viele bieten auch eine Ersteinschätzung Eures Falles kostenlos an.

Eine Liste empfohlener Anwälte findet Ihr ja hier im Forum.
Ich will einfach den Weg nehmen, der am wenigstens Ärger bereitet. Punkt. Prinzipien vertrete ich in dieser Sache nicht. Klar kotzt es mich an - aber genauso wenig möchte ich unnötigen Briefverkehr mit irgendwem in dieser Sache haben oder gar irgendwo vor Gericht erscheinen müssen oder irgendwelche Beweise sammeln. Da hab ich nur Arger und (zeit!!!!-)Kosten, die in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.

FilesharingDAU
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3674 Beitrag von FilesharingDAU » Montag 13. Januar 2014, 00:00

Hallo zusammen,
angenommen eine Abmahnung kommt erst im Jahr nach der vermeintlichen Rechtsverletzung zB.

Log und Datenherausgabe : September / Oktober 2010

Abmahnung erhalten: Februar 2011


Nach den Informationen in dem BEitrag weiter oben, wäre also in diesem Fall nicht das Datum der Abmahnung relevant für die Verjährung, sondern
das Datum, wann die Daten herausgerückt wurden.
Wenn also der vermeintliche DL UND die Bekanntgabe der Daten im Jahr 2010 stattfand, dann begann die Zeit der Verjährung am 31.12.2010, oder?
Damit würde sie auch zum Jahreswechsel geendet haben, es sei denn ein MB trudelt noch ein.

Sofern ein Anwalt beauftragt wurde, den ganzen Papiermüll vorher abzufangen, aber er nicht in Verhandlungen oder so trat, müsste das auch keine Hemmung auf die VJ haben.


:edit Beitrag etwas allgemeiner gestaltet (Stichwort: Rechtsberatung und Wettbewerbsverbot)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3675 Beitrag von Steffen » Montag 13. Januar 2014, 12:06

Einen Anwalt zu beauftragen zur reinen Abklärung der Verjährungsfrage = keine Verhandlung und hat keine Auswirkungen.

VG Steffen

alleswirdgut
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3676 Beitrag von alleswirdgut » Montag 13. Januar 2014, 14:40

Bei mir hoffentlich nun auch verjährt: Zwei Filme 2010 heruntergeladen und abgemahnt worden. Nach damaliger Rechtsprechung 100,- Euro bezahlt ("ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, gleichwohl rechtsverbindlich").

Das Übliche inkl. MB letztes Jahr. Widersprochen und angemerkt, dass ich 100,- Euro bezahlt habe. Interessant auch, dass sie mittendrin den zu zahlenden Betrag einfach um 100,- Euro erhöht haben, ohne irgendeine Erklärung. gk..)(

Die sollen mit den 100,- Euro glücklich werden... ich bin nun hoffentlich frei! :) baynay

Eine Gutes hatte dies alles: 1.) Mit dem Thema beschäftigt und 2.) P2P sein lassen.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3677 Beitrag von Alter Sack » Montag 13. Januar 2014, 14:54

Da wirste mit der Verjährung wohl noch bis Mitte diesen Jahres warten müssen, wenn's zwischendurch 'nen MB gab und die eigentliche Abmahnung in 2010 lag. Wobei deiner "Anzahlung" wohl eher 'ne Einladung zur Klage sein dürfte.

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3678 Beitrag von The Grinch » Montag 13. Januar 2014, 15:03

Es hat nie eine "Rechtsprechung" gegeben die besagte "zahl 100€ und gehe direkt über LOS!"
Keine Ahnung wer diesem Schwachsinn in die Welt gesetzt hatte/hat ...

alleswirdgut
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3679 Beitrag von alleswirdgut » Montag 13. Januar 2014, 15:18

Es ging bei mir auch nie um "gehe über Los" - das hat mir damals auch so mein Anwalt verklickert.

Die 100,- Euro bezogen sich auf die Pressemitteilung des BGH 101/2010.

Und ich weiss im Gegensatz dazu nicht wer das Märchen in die Welt gesetzt hat, dass die Zahlung von 100,- = Klage bedeutet. Man muss halt diesen Zusatzsatz (siehe mein erster Post) hinzufügen.

Nichtsdestotrotz hätte ich aber in dem Fall auch geklagt: Ich war nachweislich nicht zuhause und ich hatte wohl meinen Nachbarn im WLAN. Aber aufgrund der eher mittelmässigen Erfolgschancen, wollte ich es mit der Anzahlungssache probieren. Denn den RAs gings doch immer nur um die Kohle...

Achja: Natürlich eine ModUE abgegeben. Und ich poste das hier einfach der Vollständigkeit halber für andere Nutzer. Die Sache mit denn "100 = Klage" wurde hier schon tausendfach diskutiert. Da aber immer so wenige posten, wollte ich einfach mein Scherflein beitragen.

MB = halbes Jahr --> da ist mir schleierhaft, wieso dies so lange noch die Verjährung hemmen soll (ja, ich habe die Paragraphen gelesen dazu gelesen). Hab damals innerhalb einer Woche reagiert und danach kam keine Klage mehr. Aber gut, mit Menschenverstand agieren ja manche Gerichte nun auch nicht...

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3680 Beitrag von Alter Sack » Montag 13. Januar 2014, 15:32

Wegen der "Anzahlung" würde ich mal hier http://www.anwaltskanzlei-hechler.de/Ab ... ahlung.php" onclick="window.open(this.href); return false; nachlesen. Und wegen der hemmenden Wirkung des MB hier http://abmahnwahn-dreipage.de/mahnbescheid.htm" onclick="window.open(this.href); return false; .

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