Hallo @Mitsch,
Wenn ich richtig verstehe: Du als AI Ortsabwesend; Mitbewohner WG anwesend, hat aber
niemals nie diese schändliche Tat begangen. Oder ist der Mitbewohner AI, oder gar Beide?
Quasi war es -niemand-, vielleicht ein Hacker, Zahlendreher beim Provider oder ein
technischer Fehler, dem du aber auch nicht beweisen kannst. (Es klingt zwar etwas
abwertend, ist es aber nicht) Und hier wird das Problem liegen.
Es gibt einmal die Variante - ohne Anwalt -
.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, -
können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
!
| Hier werden die Zahlen berichtigt, mit den ersten Urteilen nach dem in Krafttreten des GguGepr. |
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
- Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein!
- Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!
Ausführlich hier!
.
.
.
und einmal - mit Anwalt -.
Ob “Abmahnhelfer.de“ der Richtige ist, das weiß ich nicht. Dazu will ich mich auch
nicht öffentlich äußern. Darf es auch nicht. Aber, wir haben eine Auswahl in der
Liste empfohlener Anwälte, an denen man sich erst einmal Notfalls orientieren kann.
Wem du letztlich beauftragst, das liegt bei dir. Hauptsache du beachtest:
Beachte: Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!
Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
- 1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und
Mehrwertsteuer)
2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)
Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten,
- 1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung
Und ein Vergleich ist immer ratsam!
Sag mal Bescheid, wie ihr euch entschieden habt und wie es ausgeht.
[quoteemMitsch]Achso: kann leider keine Links posten aber hab einen jüngsten Fall gelesen, der bei
uns evtl auch greif? "AG München: BELIREX verliert Filesharing-Klage gegen
Anschlussinhaber UND (alleinigen) Anschlussnutzer"[/quoteem]
Wir haben, besser gesagt mussten einen SPAM-Mod installieren. Eigentlich der
Web-Admin. Dieser verhindert endlich, das jeden tag irgendein SPAM-Beitrag gepostet
wird mit zig-Verlinkungen. Nachteil, der sich neu anmeldet und seinen 1. Beitrag
Postet, darf nicht Verlinken. Später ja. Diesen Kompromiss müssen wir gehen und
hoffen auf Euer Verständnis. Alternativ könnte man ja schreiben:
h**p://
www.pfitzer-law.de/pfitzer/de/neuigkeit ... chlussnut/
Quasi statt der 2 t’s in http: = 2 Sterne.
VG Steffen