Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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DaddyCool
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6181 Beitrag von DaddyCool » Samstag 18. Mai 2019, 14:17

habenichts hat geschrieben:
Samstag 18. Mai 2019, 11:57
Ich habe aus eigener Erfahrung erlebt das die Lizenzrechte erst nach 10 Jahren verjährt sind
Das ist bekannt. Die Frage war wie gut die Chancen von WF sind, diesen auch nach so langer Zeit noch einzuklagen.

Was waren Deine Erfahrungen? Wir wissen das viele Altfälle momentan bis zum Mahnbescheid wieder aufgenommen werden. Was wir nicht wissen, ist ob WF auch bis zur Klage gehen wird, und wie die Chancen in einem solchen Verfahren stehen würden.

Descar
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6182 Beitrag von Descar » Samstag 18. Mai 2019, 16:24

Hallöle in die Runde,

auch ich bin jemand, der nach Erreichen der Verjährung vor einigen Jahren mit dem neuen Bettelbrief von Waldi und Co. beehrt wurde. Und ich werde genau wie damals ganz locker mit umgehen und diese Schriebe lesen und abheften. Punkt !!!

Was hat sich denn in all den Jahren nun wirklich getan? Waldi hat bundesweit ab 2010 um den Dreh geklagt, etliche Prozesse gewonnen und da seine angeblichen Schadenersatzforderungen (vor allem in München) durchgesetzt, so wie er es auf seiner HP richtig staatstragend ausführt .

Und etliche Prozesse verloren, vor allem nach Wegfall des fliegenden Gerichtstandes vor anderen Gerichten in der BRD. worüber er ...verständlicherweise... nicht berichtet... .-:;

Und nun meint er das BGH Urteil von Mai 2016 beschert ihm vielleicht 3 neue Lamborghinis oder mehr? :lo

ich weiß leider nicht, ob Herr RA Dr. Wachs hier in diesem Forum noch aktiv ist, aber er könnte sicherlich mehr zum Folgenden sagen:

Das BGH Urteil besagt, das Schadenersatz nur vom Täter zu entrichten ist- also sind alle, die in der Vergangenheit in die Störerhaftung genommen wurden...raus !
WF muss also wieder deutschlandweit gegen die verjährten Altfälle klagen UND eine Verurteilung als Täter !!! erzielen. Es ist durchaus denkbar das WF das anleiert, aber höchstwahrscheinlich überwiegend nur vor den Gerichten wo WF früher sehr erfolgreich war. Wo Prozesse bereits derbe verloren gingen, wird er es sich sehr genau überlegen.

Wird interessant sein zu sehen was die Gerichte sagen wenn Waldi eine Person nach erfolgter Verjährung einer Urheberverletzung wieder auf die gleiche Urheberverletzung verklagt, um einen Täter zu bekommen. Denn ohne Täter kein Schadenersatz laut diesem BGH Urteil.

Wie paradox ist es eigentlich einen "vermuteten" Urheberrechtsverletzer- denn nichts weiter als das ist es.. WF vermutet !!! das ja nur... erst in die Verjährung kommen zu lassen und dann auf nachträgliche Änderung der Rechtslage zu hoffen um diesen doch wieder in Regress nehmen zu können? jkj:s_; es fehlt aber immer noch der festgestellte Täter !!!!

Nun ja, wie wir alle wissen ist in Deutschland Vieles möglich, aber trotz Allem sollte man ein gewisses Vertrauen in unser Rechtssystem haben.

Aber nun mal meine Gedanken zum absoluten worst case, falls Waldi doch klagen will:

Wer sich den aktuellen Schrieb genau durchgelesen hat, wird vermutlich auch feststellen, das Waldi nun einen höheren Schadenersatz vor Gericht geltend machen will: z.B. 1000 € für einen Film

Komisch, denn damals wollten die irgendwas um die 950 € für Schadenersatz UND Anwaltgebühren. 1-2-3-s - also rund 600 € Schadenersatz und Rest Taschengeld für Waldi

Bin gespannt wie Waldi und Co vor Gericht diesen inflationären Anstieg binnen weniger Jahre erklären wollen 2-4-3-n , ob die Gerichte da wirklich mitspielen?

Aber noch eine interessante Option für den Fall der Fälle, was man unbedingt anführen sollte:

Das BGH Urteil ist vom 12.05.2016- solange kennt also Waldi dieses Urteil. Und nun über 3 Jahre danach !!! will er verjährte Altfälle damit beglücken?

Auf jeden Fall die Einrede der Verwirkung mit erheben.

nachzulesen bei wikipedia:

Um die Verwirkung eines Rechts anzunehmen, bedarf es dreier Voraussetzungen:

-Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Berechtigten von seinem Recht (BVerfGE 32, 305–311, BStBl II 1972, 306, Rn. 24 f.) und Untätigsein bezüglich der Durchsetzung des Rechts.

-Zeitmoment: Seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, muss ein längerer Zeitraum verstrichen sein. Was ein „längerer Zeitraum“ ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Mit anderen Worten, das Zeitmoment beginnt – da keine sonderlich hohen Anforderungen diesbezüglich bestehen – wenn der Berechtigte von den Umständen Kenntnis erlangt, die seinen Anspruch begründen.

-Umstandsmoment: Der Verpflichtete hat sich darauf eingestellt und durfte sich darauf einstellen, der Berechtigte werde aufgrund des geschaffenen Vertrauenstatbestandes sein Recht nicht mehr geltend machen. Das Umstandsmoment liegt mithin vor, wenn der Berechtigte unter solchen Umständen untätig geblieben ist, die den Eindruck erwecken, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wird.


Es liegt natürlich im Ermessen des Gerichtes die Verwirkung festzustellen, aber als evt Beklagter sollte man dieses in einer Klageerwiderung nicht vergessen anzuführen. Wenn das Gericht dem folgt, kann auch eine bereits erfolgte Klage von WF ins Leere laufen und die Klage abgewiesen werden. Vor allem wenn man sich die Überlastung aller Deutschen Gerichte ansieht.

Natürlich sollte jeder an die jahrelang und immer wieder von Steffen vorgetragene Regel denken:

Die Chance persönlich verklagt zu werden, liegt immer bei 50: 50 !!!

Aber ich glaube das WF im Falle von Klagen gegen Altverjährte sehr, sehr oft auf die Nase fallen könnte: zum einen wegen der eventuellen Verwirkung und zum anderen bei der Erklärung warum nun ein deutlich höherer angeblicher Lizensschadenersatz gefordert wird. Auf die Rechtfertigung bin ich gespannt.

in diesem Sinne.. lesen, lochen abheften und sich das Leben nicht vermiesen lassen.

benno
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6183 Beitrag von benno » Freitag 31. Mai 2019, 10:52

hallo..

Ich lese so oft das Zitat:

^Die Chance persönlich verklagt zu werden, liegt immer bei 50: 50 ^

Kann mir das mal bitte jemand erklären? Ist es nicht so, dass die überwiegende Mehrheit der Abmahnungen nicht in der Klage enden? Oder steh ich auf dem Schlauch?

Ich hab auch gerade wieder nach über 6 Jahren Funkstille Post bekommen. Der Fall stammt aus dem Jahre 2010.

MfG...

abc123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6184 Beitrag von abc123 » Freitag 31. Mai 2019, 12:22

Mit der Aussage, dass die Chancen 50:50 stehen ist gemeint, dass du persönlich verklagt werden kannst oder nicht. Praktisch das gleiche Prinzip wenn du einen Weg entlang läufst und er sich in zwei Richtungen gabelt. Es gibt eine 50:50 Chance, dass du in eine der beiden Richtungen weiterläufst.
Was heißt, auch wenn laut den ganzen Statistiken über Klagen, die Chance realistisch gesehen niedrig ist, verklagt zu werden, kann es dir trotzdem jederzeit passieren. Also 50:50.

Man sollte sich nur deshalb keinen Kopf machen. Die Chancen verklagt zu werden waren zum Zeitpunkt der Abmahnung genauso hoch wie sie aktuell sind. Wenn sich an deiner Einstellung was das Zahlen angeht nichts geändert hat, dann brauchst du doch einfach nur deinen Kurs fortsetzen und hoffen, am Ende die 10-jährige Verjährung ohne Klage zu überstehen.

Was die Kanzleien wirklich aktuell vorhaben oder für die Zukunft planen, kann dir halt keine Statistik verraten.

benno
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6185 Beitrag von benno » Freitag 31. Mai 2019, 21:06

Danke für Deine Antwort.
Jedoch ist diese 50:50 Aussage doch sehr irreführend, gerade für Leute, die frisch abgemahnt wurden und jetzt vielleicht Angst haben und in Foren wie diesem Rat suchen.
Klar... ich kann verklagt werden, oder nicht. Ich kann auch am Wochenende im Lotto gewinnen, oder nicht.
Abgemahnte, die noch nicht richtig in der Materie drin sind, werden dadurch vielleicht verunsichert und ziehen falsche Schlüsse...
Die tatsächliche Quote der Abmahnungen, die letztendlich vor Gericht landen, ist doch eher im einstelligen Prozentbereich bzw. niedriger, oder täusche ich mich da?
Man muss dann einfach abwägen. Wie hoch ist meine Chance, davon zukommen, und wie hart trifft es mich, wenn's doch passiert...
Aber mit 50:50 zu rechnen, ist sicher der falsche Ansatz...

DaddyCool
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6186 Beitrag von DaddyCool » Montag 3. Juni 2019, 19:16

Viele kapieren Wahrscheinlichkeiten nicht. 50:50 bedeutet: waldorf verklagt jeden zweiten Nichtzahler. Es bedeutet NICHT das es zwei Möglichkeiten gibt. Steffen hat das mit seinem Dickschädel auch nie kapiert. Leider sind Waldorfs Zahlen geheim, aber es gibt gute Schätzungen zB von Anwälten, die aus den Erstkontakten und den tatsächlichen Gerichtsverfahren eine Wahrscheinlichkeit abschätzen können. Und die liegt im einstelligen Prozentbereich.
Diese Vergleiche wie mit den zwei Wegen usw sind leider grenzdebil.

Morlog
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6187 Beitrag von Morlog » Donnerstag 6. Juni 2019, 01:06

WfF hat ja jetzt die 10 jährige Verjährung losgetreten was die Lizenz betrifft von den Rechtsinhabern.Andere Kanzleien werden auf diesen Zug aufspringen. Was diese Abmahner betrifft. Sie sind ein Produkt unserer Gesellschaft. Es sind keine Kriminelle sondern der Auswurf unseres Rechtssystems. An der Spitze steht wohl Herr Frommer. Aber auch dieser Typ wird und ich hoffe es verrecken. So Typen sind eigentlich ein no go. Und wenn ich mir anschaue was da in seiner Bayrischen Kanzlei arbeitet kommt mir was hoch.
Morlog :sf

sir.vival67
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6188 Beitrag von sir.vival67 » Dienstag 11. Juni 2019, 19:27

Moin,
wie einige hier war ich auch lange weg, nach Schriftsatz-Zähler bei Nr.5 angekommen - Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen - das letzte Schreiben von WF am 19.07.2013
Nun nach fast 6 Jahren erneut ein Bettelbrief mit der höchstrichterlichen Rechtssprechung 1-3-4-s der 10 Jahre Verjährungsfrist.
Ich mache genau das was ich die letzten Jahre auch gemacht habe Lochen,Abheften und Bier trinken, meine Verjährung ist zum 31.12.2020
Grüße

Morlog
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6189 Beitrag von Morlog » Donnerstag 13. Juni 2019, 01:04

Cool. Vielleicht sind diese beiden Typen bis dahin schon verreckt oder jemanden ist der Kragen geplatzt und hat das einfach erledigt.Ist Notwehr.
Morlog dddr:;

mastercat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6190 Beitrag von mastercat » Sonntag 16. Juni 2019, 18:31

Mist! Habe jetzt auch wieder Post bekommen, nach über 7 Jahren!!! Dachte irgendwann, das sei verjährt und habe die damaligen Schreiben entsorgt. Und nun geht das ganze weiter. Kriegskasse anlegen.
####
"Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt"

"Alle guten Kälber wählen ihren Metzger selber!"

Morlog
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6191 Beitrag von Morlog » Montag 17. Juni 2019, 23:18

Herzlichen Glückwunsch
Bedanke dich bei Merkel und Co das so was überhaupt möglich ist.
Morlog i3456.66

mastercat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6192 Beitrag von mastercat » Montag 24. Juni 2019, 08:33

Die Kumpels dieser Anwälte sitzen im Bundestag.
Gruß
Mastercat :_:
####
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tangomba
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6193 Beitrag von tangomba » Freitag 28. Juni 2019, 23:10

Hallo,

ich muß mich nach einigen Jahren hier auch wieder einklinken.
1. Abahnung
2. mod UE
Dann zwei weitere Schreiben Vorbereitung Klaegerhebung etc. Das Üblich
3. Nun nach ein paar Jahren wieder ein Brief "zur Erinnerung"
4 Heute einen Mahnbescheid bekommen. Hierzu Fragen:

Meine Frau UND ich haben einzeln einen Mahnbescheid bekommen mit Kosten von je knapp über 1000 Euro.
Müßten wir beide zahlen??
Es ist ein Widerspruchschreiben dabei mit und OHNE Begründung. 14 Tage Zeit.
Jetzt wirds mir unwohlig im Bauch...
Anwalt einschalten? Lohnt sich das überhaupt? Sind die Kosten für diesen am Ende nicht ähnlich hoch wie die Forderung?
Oder einfach Widerspruch wegschicken und erst bei Klageerhebung ANwalt einschalten?
Ich bin gerade so was von verunsichert und weich in den Knien..

Hat jemand diesen Punkt auch schon erreicht?

Für Euren Rat Dank!
Od

tsad
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6194 Beitrag von tsad » Samstag 29. Juni 2019, 00:23

tangomba hat geschrieben:
Freitag 28. Juni 2019, 23:10
Meine Frau UND ich haben einzeln einen Mahnbescheid bekommen mit Kosten von je knapp über 1000 Euro.
Müßten wir beide zahlen??
Ihr werdet vermutlich gesamtschuldnerisch herangezogen. Ich nehme einmal an, dass der Telefonanschluss auf eurer beider Namen läuft. Da genügt es, wenn einer zahlt.
Wenn ihr jedoch widersprechen wollt, müssen BEIDE widersprechen. Sonst ergeht halt der Vollstreckungsbescheid gegen den Partner, der nicht widersprochen hat.

Wenn ihr tatsächlich beide zusammen Anschlussinhaber seid, wird es mit der sekundären Darlegungslast schwierig, wenn ihr nicht noch ein oder bessere mehrere Kinder habt. Denn die erste Vermutung ist halt immer, dass der Anschlussinhaber der Täter ist - also ihr beide. Wenn ihr da nicht weitere mögliche Täter vor Gericht präsentieren könnt, verliert ihr mit ziemlicher Sicherheit.

Wenn ihr euch das Risiko eines Gerichtsprozesses sparen wollt, widersprecht den Mahnbescheiden, ruft bei W&F an und handelt einen Vergleich aus. 700 € könnten realistisch sein. Ansonsten geht euren Fall mit einem Anwalt durch, und fragt ihn realistisch nach euren Chancen. Mit der sekundären Darlegungslast kann man gewinnen, aber es gibt viele Fehler, die man in seiner Aussage machen kann, die einem dann zum Verhängnis werden.

Morlog
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6195 Beitrag von Morlog » Samstag 29. Juni 2019, 01:29

Mahnbescheide widersprechen und abwarten. Man verhandelt nicht mit diesen Pack. Einen Anwalt kann man einschalten wenn die Klage kommt aber nicht vorher.
Morlog dddr:;

tangomba
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6196 Beitrag von tangomba » Samstag 29. Juni 2019, 07:40

OK danke für die EInschätzung.

Unsere Zwillinge waren da erst ein jahr alt.
Wenn es zum gerichtlichenVerfahren kommt dann wird es aber richtig teuer mit Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren etc.
Was kommt als nächstes nach dem Mahnbescheid?
Kann man dann immernoch einen Vergleich aushandeln?

tsad
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6197 Beitrag von tsad » Samstag 29. Juni 2019, 16:57

tangomba hat geschrieben:
Samstag 29. Juni 2019, 07:40
Was kommt als nächstes nach dem Mahnbescheid?
Kann man dann immernoch einen Vergleich aushandeln?
Wenn ihr den Mahnbescheiden nicht widersprecht, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Mit dem kann dann auch sofort die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen, dann geht es zwangsläufig in ein Gerichtsverfahren über.

Wenn du dich nicht vor Gericht streiten willst, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Bezahlen, was im Mahnbescheid gefordert wird
2. Den Mahnbescheiden widersprechen, W&F anrufen, und einen Vergleich aushandeln. Wenn ihr jetzt schon bei 1000 Euro angelangt seid, wird das wahrscheinlich bei ca. 750 Euro rauskommen. Also mit 400 oder 500 Euro anfangen. Ist halt wie Feilschen auf dem Basar.

Alternativ kannst du den Mahnbescheiden widersprechen und darauf hoffen, dass W&F nicht vor Gericht zieht. Frag aber bitte nicht, wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist - geh einfach von 50:50 aus.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6198 Beitrag von Alter Sack » Samstag 29. Juni 2019, 20:27

Mahnbescheid widersprechen und weiter abwarten. In Verhandlung gehen kann man zwar auch, das hättest du aber schon früher tun können. Wenn du solange durchgehalten hast, würde ichs durchziehen, bis eventuell eine Klageschrift kommt. Dann kann man sich vor dem Gerichtstermin immer noch gütlich einigen. Falls es soweit kommt.

benno
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6199 Beitrag von benno » Samstag 29. Juni 2019, 22:46

Frag aber bitte nicht, wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist - geh einfach von 50:50 aus.
[/quote]

falsch... Abgemahnte, die vor Gericht landen, liegen unter 10%...

Thatcher
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6200 Beitrag von Thatcher » Samstag 29. Juni 2019, 22:56

Die 50 Prozent stammten von Steffen und bezogen sich darauf, dass man entweder verklagt wird, oder auch nicht.

Die absolute Klagewahrscheinlichkeit mag deutlich niedriger sein, aber genaue Zahlen hat niemand. Der eine sagt 0,1%, der nächste sagt 10%.

Für den Betroffenen heisst es nach wie vor - entweder man verklagt Dich, oder auch nicht. Genau das meinte Steffen immer mit 50:50. Besser ist es, Argumente und Geld zu sammeln - und sich auf eine Klage vorzubereiten, als einfach abzuwarten ob was passiert oder ob nicht.

Denn wenn es Dich trifft, dann stehst Du dumm da und wirst verlieren, bzw an Erfahrung gewinnen - je nach Sichtweise.

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