Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Cappu
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1021 Beitrag von Cappu » Sonntag 10. Juli 2011, 17:53

Hallo Mops,

erst mal Danke für die fixe Reaktion.
Ich konkretisiere aber nochmal meine Frage:

Woher haben die meine IP wenn ich gar keine torrent / p2p-Programme benutze???
Ich habe weder eMule noch Bittorrent, so wie es mir vorgeworfen wird, der zugesandte Log ist erst 3 Wochen alt.

Kann ich die Geldforderung von Waldorf Frommer jetzt erstmal ignorieren?

Danke im Voraus
Maik

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1022 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Juli 2011, 18:24

Woher haben die meine IP wenn ich gar keine torrent / p2p-Programme benutze???
Ich habe weder eMule noch Bittorrent, so wie es mir vorgeworfen wird, der zugesandte Log ist erst 3 Wochen alt.
Das musst Du doch auch nicht gewesen sein. Verwandte, Bekannte, Unbekannte, Fehler, da gibt es eine Menge Möglichkeiten. Die Geldforderung kannst Du ignorieren, eine mod. UE muss sein.

VG Steffen

Cappu
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1023 Beitrag von Cappu » Sonntag 10. Juli 2011, 19:22

Nabend Jungs,

Hab kein Router, kein W-Lan. Fremdnutzung schließe ich somit aus.
Kann mir nur denken dass die halt beim Loggen nen Fehler gemacht haben.

Aber ich frag nochmal dumm nach:
Was bedeutet eine einstweilige Verfügung (wenn ich die mod.UE nicht abgeschickt hätte) ???

Bye
Maik

penny569
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1024 Beitrag von penny569 » Mittwoch 13. Juli 2011, 20:15

Hallo,
auch ich bin betroffen und habe breits 2 Abmahnungen erhalten eine letzens Jahr die ich meinem Anwalt übergeben habe da die Beratungshilfekosten einmalig übernommen wurden
Grund:nur dieses eine mal.Zitat der Mitarbeiterin dort: ich solle schön aufpassen wie der Herr Anwalt das macht und dann selber tätig werden da die Beratungshilfekostenübernhame nur noch in den seltesten Fällen übernommen werden.

Nun habe ich aber erneut Post bekommen
und habe hier das Musterschreiben benutzt,zusätzlich habe ich betont das ich von Hartz IV lebe da dies Pfändungsfrei ist ob nun gleich vorzuwahnen das bei mir nix zu holen gibt weiß nicht ob dies klug war, warte ich auf Antwort.

Vorweg muß ich betonen das mir zwar der Anschluss gehört ich selber aber nicht für den Tatvorwurf veranwortlich bin
kann mir das nur so erklären das endweder meine Kinder da am Werke waren(ich habe sie mehre Male belehrt sitze aber nicht rund um die Uhr daneben was sie dort tun) habe mehre Jugendliche bei mir zu Hause wohnen oder sich Dritte über mein WLAN Zutritt verschafft haben.

Kann mir jemand sagen viele bekannte Fälle tatsächlich vor Gericht landen? Ich habe vor kurzer Zeit auf You Tube einen Clip gesehen wo ein Staatsanwalt sich zu dem Abmahnwahn äusserte nun er sagte dort das die Infos(Adresse etc von den Usern) von den Anbietern 1und1,Alice,Acor etc 40 euro kosten um dies zu bekommen was ja dann an die Staatsanwaltschaft ausgehändigt und diese wiederum diese Adressen denn Abmahnanwälten übermittelt wird und diese Kosten trägt dann natürlich der Steuerzahler und er begründete mit den Worten das die meisten Fälle eingestellt werden bzw die Daten nicht mehr eingeholt werden,da er dies nicht einsieht da die Kosten vom Steuerzahler übernommen werden.


:te

ChrisO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1025 Beitrag von ChrisO » Donnerstag 14. Juli 2011, 08:52

@penny569: Der Clip war dann schon ein bischen älter, heute können sich die Wegelagerer die Daten direkt beim Provider holen (und bekommen sicher schon Mengenrabatt).

Ansonsten freut sich jeder Anwalt, wenn du ihm Informationen quasi auf dem Silbertablett servierst. Arm sein schützt vor Strafe nicht! Somit stehen die Chancen besser, dass du und nicht der Steuerzahler die Kosten übernimmst, wenn du weiter mit den Anwälten kommunizierst.

ChrisO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1026 Beitrag von ChrisO » Donnerstag 14. Juli 2011, 09:37

Auch wenn ich diese Meinung nur teilweise teile, wird ihm auch dieser Hinweis nicht wirklich weiter helfen ;)

penny569
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1027 Beitrag von penny569 » Donnerstag 14. Juli 2011, 10:23

Na ja es geht ja um das Gesetz wenn sie jetzt zb eine Einzweilige Verfügung gegen mich anweden dann ist Hartz IV,Kindergeld,Unterhalt Pfändungsfrei heißt auf deutsch das sie leer ausgehen,darum es loht nicht gegen mich weiter vor zugehen.

ChrisO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1028 Beitrag von ChrisO » Donnerstag 14. Juli 2011, 11:16

Du kannst den Schutz durch das Gesetz aber nicht nur für dich in Anspruch nehmen. Wenn die Gegenseite einen Titel hat, dann war's das.

Drum rum würdest du dann sicher nur durch eine Privatinsolvenz kommen, aber mal ehrlich, ist es das wert? Willst ewig von Stütze leben wegen sowas?

ChrisO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1029 Beitrag von ChrisO » Donnerstag 14. Juli 2011, 11:44

Ok, ich war noch nicht in einer solchen Situation, aber so zeigt sich, dass die Taktik "mach was ihr wollt, bei mir könnt ihr eh nix pfänden" wohl eher zum Gegenteil führt.

feelreal
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1030 Beitrag von feelreal » Donnerstag 14. Juli 2011, 12:00

kirchi hat geschrieben:Eine Privatinsolvenz nützt bei einem Titel wohl auch nichts. Darauf gibt es keine Restschuldbefreiung. Der Titel wird wohl ein mögliches Insovlenzverfahren um mehrere Jahre überleben. Aber hiezu wäre fundierte Beratung angeraten.

Die fundierte Beratung wäre allerdings angeraten .. NUR BITTE NICHT VON DIR!!!
Mit Verlaub, Deine Äußerung ist kompletter Bullshit.
www.forum-schuldnerberatung.de

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1031 Beitrag von Steffen » Donnerstag 14. Juli 2011, 18:08

mal wieder ruhiger werden. befindet man sich in einer privatinsolvenz
und verliert einen klagefall, wird der titel als neuschulden eingestuft.
diese haben auf das aktuelle insolvenzverfahren keinen einfluss,
werden aber als neuschulden hinten angestellt.

vg steffen

sunny11
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1032 Beitrag von sunny11 » Freitag 15. Juli 2011, 07:45

Hallo Steffen,

ich habe vor ein paar Tage eine Abmahnung von der Kanzlei WF aus München erhalten. Gestern war ich bei meinem Rechtsanwalt um mich in der Angelegenheit beraten zu lassen. Mein Rechtsanwalt hat mir empfohlen, dass ich bei den Anwälten WF eine Originalvollmacht von Sony anforderen soll, mit der Unterschrift des Geschäftsführers. Meine Frist für die Abgabe der UE endet schon am 18.07.2011. Wie soll man sich hier am besten verhalten? Ist es besser gleich modifizierte UE, du Du sie als Vordruck anbietest, an die WF Rechtsanwälte zu schicken? Kann durch die Forderung der Originalvollmacht von Sony die Frist verlängert werden?

Danke für Deine Hilfe.

wombat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1033 Beitrag von wombat » Freitag 15. Juli 2011, 08:29

Hier gibt es wir zu jeder Thematik, die unterschiedlichste Rechtsprechung. Schuld an dieser Misere ist, dass durch den sogenannten fliegenden Gerichtsstand, Differenzen ausgenutzt werden.

z.B.
- LG Hamburg, Urteil vom 29.04.2008, Az. 312 O 913/07 - nein
- LG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.08, Az. 12 O 393/07 - ja
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006, Az. I-20 U 22/06 - ja

Grundlegend müssen keine originalen Dokumente oder Unterschriften vorhanden sein. Diese werden und müssen in einem Prozess vorgelegt werden - im Original.

Mod.UE absenden reicht erstmal vollkommen aus.

scmcduck
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1034 Beitrag von scmcduck » Freitag 15. Juli 2011, 11:34

So, nach nunmehr 3,5 Jahren geht der Fall wohl ins Finale. Habe heute von meinem Anwalt die Klageschrift von WF geschickt bekommen. Allein diese Kanzlei hat offenbar 29 Klageschriften an einem Tag bekommen. 34 Seiten einschließlich Logdaten und Auskunft der Staatsanwaltschaft. Dreist ist die Lüge, die (anwaltlich) abgebene ModUE sei ein Zugeständnis der Rechtsverletzung, aber so ein Verhalten ist wohl leider normal. Das scheint alles ein Standard-Wordtext zu sein, bei dem halt nur die entsprechenden Daten abgeändert und die Protokolltabellen eingefügt werden, wie bei der ursprünglichen Abmahnung auch. Diese :,.-: !

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Kumite
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1035 Beitrag von Kumite » Freitag 15. Juli 2011, 11:45

scmcduck hat geschrieben:So, nach nunmehr 3,5 Jahren geht der Fall wohl ins Finale. Habe heute von meinem Anwalt die Klageschrift von WF geschickt bekommen.
Hallo scmcduck.

Mich würde mal interessieren, wie oft Du in den 3,5 Jahren Post von WF bekommen hast.
Hatte man bei Dir vorher ein Mahnverfahren eiingeleitet ?

Grüsse

Kumite
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ChrisO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1036 Beitrag von ChrisO » Freitag 15. Juli 2011, 11:49

@scmcduck: Wann wurde denn die Klage bei Gericht eingereicht? Noch im Juni? So könnte man ja Rückschlüsse auf die Bearbeitungszeit der Gerichte ziehen....

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1037 Beitrag von scmcduck » Freitag 15. Juli 2011, 14:36

Kumite hat geschrieben:
Mich würde mal interessieren, wie oft Du in den 3,5 Jahren Post von WF bekommen hast.
Hatte man bei Dir vorher ein Mahnverfahren eiingeleitet ?
Es waren 2-3 Bettelbriefe an meinen RA (mit seeehr langer Pause dazwischen), dann wurde das Mahnverfahren im Dezember 2010 eingeleitet, vor etwa 1-2 Wochen kam der Bescheid der Abgabe an das Gericht in München und nun die Klageschrift.

scmcduck
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1038 Beitrag von scmcduck » Freitag 15. Juli 2011, 14:40

ChrisO hat geschrieben:@scmcduck: Wann wurde denn die Klage bei Gericht eingereicht? Noch im Juni? So könnte man ja Rückschlüsse auf die Bearbeitungszeit der Gerichte ziehen....
Mitte Juni von WF an das Mahngericht Coburg, dann wohl Abgabe nach München, Schreiben vom AG München Anfang dieser Woche datiert.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Bitte aber nicht so viel Einzelheiten, es ist ein laufendes Verfahren!

VG Steffen (Site-Admin)

koaschten
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1039 Beitrag von koaschten » Mittwoch 20. Juli 2011, 17:31

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 83004.html

Auszug:
Das Landgericht München I hat die Schranke für Rechteinhaber, die die Identität möglicher Urheberrechtsverletzer bei der Nutzung von Tauschbörsen ausfindig machen wollen, sehr niedrig angesetzt. Der entsprechende Auskunftsanspruch gegen Internetprovider greift nach Ansicht der Richter bereits, wenn ein User ein Werk in uneingeschränkter digitaler Qualität zum Download ins Netz stellt. Damit sei die Voraussetzung des Gesetzgebers in Paragraph 101 Urheberrechtsgesetz erfüllt, dass ein Verstoß im "gewerblichen Ausmaß" stattgefunden habe.
Interessant dürfte auch dieser relativ alte Artikel einer amerikanischen Forschergruppe sein, via Heise.de
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 13389.html

verteidigungsbereit
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1040 Beitrag von verteidigungsbereit » Mittwoch 20. Juli 2011, 22:54

Hallo,

verfolge das Forum auch schon seit 3 Jahren. Rechteverletzung August 2007 laut Waldorf. Habe heute abend leider wenig Zeit.
modifizierte Unterlassungserklärung. Sonst nichts außer viel Papier von Waldorf. Habe am 23.12.2010 Widerspruch gegen Mahnverfahren erhoben.

Mit förmlicher Zustellung am 14.07.2011 Post vom Amtsgericht München bekommen. Dort heißt es:
Verfügung in Sachen Random House u.a. ./. xxx wg. Schadenersatz
Aufforderung, Anordnungen und Hinweise
1. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.
2. An die beklagte Partei ergehen ... folgende Aufforderungen:
2.1. Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen.
Hinweis: ...
Belehrungen: ...
2.2. Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der unter 2.1. genannten Notfrist schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.
Belehrungen: ...
gez.
...
Richterin am Amtsgericht

Außerdem liegt von Waldorf Frommer ein Packen Papier (Beglaubigte Abschrift und Abschrift) ca. 70 Seiten bei.
Erste beiden Seiten:
In Sachen
XXX
gegen
XXX
wegen
Verletzung von Urheberrechten ...
zeigen wir die anwaltliche Vertretung der Klägerseite an und
begründen
den mit Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides geltend gemachten Anspruch.
Streitwert (vorläufig geschätzt): EUR < 2.000
Wir werden beantragen:
Die Beklagtenseite wird verurteilt, an die Klägerseite xxx zu zahlen.

Nun meine Fragen:
1. Ist das schon die Klage?
2. Die unterstrichenen Stellen sehen wieder nach der üblichen Drohgebärde aus
3. Sollte ich mich jetzt um einen Anwalt kümmern oder kann ich innerhalb der 2-Wochen-Frist ohne Anwalt "Verteidigungsbereitschaft erklären" und die Klage kommt erst noch.

Vielen dank für Eure ganzen Tipps. Habe immer noch ein gutes Gefühl ;)
P.S. Datenbank wird noch ausgefüllt...

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