Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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diding
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2801 Beitrag von diding » Freitag 12. Juli 2013, 18:10

Crushhead hat geschrieben:Hallo alle zusammen.

Zusammengefasst: Habe eine Abmahnung von WF bzgl. eines Hörbuches bekommen (Standardschreiben). Habe einen Rechtanwalt eingeschaltet, der eine Anwort auf die Abmahnung (von wegen unzureichende Beweisführung, Akteneinsicht usw.) und die modUE eingereicht hat.

Mein Gedanke ist nun, dass, erst wenn die Gegenseite sich die Mühe macht, die vollständigen Nachweise zu erbringen (Ermittlungsverfahren der IP, Zustandekommen der Anwaltskosten usw.), möchte ich einen Vergleich anstreben.

Mein Anwalt möchte aber eine Entscheidung von mir haben, ob ich dennnoch einen VErgleichsvorschlag - auch ohne weitere Nachweise - unterbreiten will.

Daher nun die Frage: Wenn ich einen Vergleich anbiete, dann würde ich doch sozusagen freiwillig zahlen (wenn auch weniger - was für mich einem Schuldeingeständnis gleichkommt). Sollte ich daher nicht doch eher auf die Nachweise beharren?

Gruß
Crushhead
Durch die übereilte einschaltung eines Anwalts wird es für Dich schon teuer genug. Wenn Du zu einem Vergleich bereit bist, hättest Du es ohne Anwalt machen müssen, jetzt wird es richtig teuer.

Crushhead
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2802 Beitrag von Crushhead » Freitag 12. Juli 2013, 18:32

diding hat geschrieben: Durch die übereilte einschaltung eines Anwalts wird es für Dich schon teuer genug. Wenn Du zu einem Vergleich bereit bist, hättest Du es ohne Anwalt machen müssen, jetzt wird es richtig teuer.
Danke für deine Einschätzung. Ich habe mir das mit dem Anwalt vorher durch den Kopf gehen lassen. Dennoch beantwortet es nicht meine Frage. Oder soll ich davon ableiten, dass nur weil ich einen Anwalt bereits habe, ich keine weiteren Kosten riskieren sollte?

Könnte man nicht vllt sogar eher annehmen, dass die Tatsache, dass WF bzgl. meines Falls von einem Anwalt Post bekommt, diesen lieber wegen weniger Lukrativität aufgrund von Mehraufwand in Ruhe lässt und sich mehr auf die eher bereitwilligeren Zahler konzentiert? (Immerhin zeigt mein Aktenzeichen eine Abmahnungswelle der Kanzlei von 90000 allein dieses Jahr auf)

Edit: Ich möchte sozusagen wissen, ob sich aufgrund des professionellen Schriftwechsels meine Chancen verbessern, nichts mehr von WF zu lesen.

Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2803 Beitrag von Donald » Freitag 12. Juli 2013, 21:28

Crushhead hat geschrieben:
diding hat geschrieben: Durch die übereilte einschaltung eines Anwalts wird es für Dich schon teuer genug. Wenn Du zu einem Vergleich bereit bist, hättest Du es ohne Anwalt machen müssen, jetzt wird es richtig teuer.
Danke für deine Einschätzung. Ich habe mir das mit dem Anwalt vorher durch den Kopf gehen lassen. Dennoch beantwortet es nicht meine Frage. Oder soll ich davon ableiten, dass nur weil ich einen Anwalt bereits habe, ich keine weiteren Kosten riskieren sollte?

Könnte man nicht vllt sogar eher annehmen, dass die Tatsache, dass WF bzgl. meines Falls von einem Anwalt Post bekommt, diesen lieber wegen weniger Lukrativität aufgrund von Mehraufwand in Ruhe lässt und sich mehr auf die eher bereitwilligeren Zahler konzentiert? (Immerhin zeigt mein Aktenzeichen eine Abmahnungswelle der Kanzlei von 90000 allein dieses Jahr auf)

Edit: Ich möchte sozusagen wissen, ob sich aufgrund des professionellen Schriftwechsels meine Chancen verbessern, nichts mehr von WF zu lesen.

Jetzt warte doch erst einmal ab... was für eine Antwort kommt und wie dein Anwalt das einschätzt.

Annehmen kannst du Alles, aber das muss nicht richtig sein. Du begibst dich auf das Feld der Spekulation....

halte Dich an die Tatsachen. Les dich mal hier ins Forum ein, auch ältere Beiträge. Steffen hat sich die Mühe gemacht und mal verständlich aufgelistet wie der Schriftverkehr von W+F verläuft.

Du hast eine Abmahnung bekommen und bist auf Stufe 1. Die Klage wäre die Stufe 9.
Also sei realistisch und rechne ruhig mal mit weiteren Briefen von W+F.

was Fakt ist: die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes! du musst nicht nach München wenn es zur Klage kommt, sondern das Dir nächst gelegene Gericht, welches Urheberrechtsverletzungen behandelt, wird zuständig sein.

annschi
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2804 Beitrag von annschi » Freitag 12. Juli 2013, 21:42

Crushhead hat geschrieben:Könnte man nicht vllt sogar eher annehmen, dass die Tatsache, dass WF bzgl. meines Falls von einem Anwalt Post bekommt, ...
Ob man nach einer Abmahnung einen eigenen Anwalt hinzuzieht hat nach den bisherigen Berichten hier keinen Einfluss auf den Ablauf (irgenwo gibt es hier einen Brief-Schritt-Zähler). Ob nun die mod.UE mit einem Anschreiben von einem Anwalt verschickt wird oder nicht... Glaubst doch wohl selbst nicht, dass sowas einen Abmahner beeindruckt?
Dein Anwalt wird ein Schreiben bekommen, dass alles was in der Abmahnung steht ausreichend ist, um die Abmahnung zu begründen und vorgerichtlich keine weiteren Beweise erbracht werden müssen.

Damit hast du aber noch lange nicht Ruhe. Eine Abmahnung lässt sich auch durch Anwalt nicht aus der Welt räumen. Vielmehr könnte sogar der Abmahner denken, ... Anwalt eingeschaltet ... da muss Geld da sein (ist ja durch eine Versicherung nicht abgedeckt)... und Vergleichsargumente wegen schwieriger finanzieller Notlage würde da schon mal wegfallen.

Chelisa
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2805 Beitrag von Chelisa » Dienstag 16. Juli 2013, 09:47

2011 erhielt ich von Waldorf und Frommer eine Abmahnung:
1 Film (ich kenne den bis heute nicht) - 956 €

Log:
2011

Hatte eine modifizierte UE hingeschickt und dann 2 Jahre nichts mehr gehört!
Und nun
- Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung-
mit Angebot zu Ratenzahlung.

Drunter steht: Wir bitten allerdings um Verständnis, dass unsere Mandantschaft angesichts des bisherigen Verlaufs zu inhaltlichen Diskussionen nicht mehr bereit ist.

Was soll ich damit machen? Weiter abwarten?
Danke euch schonmal!

P.S.: Habe die Zusammenfassung mit dem Schriftverkehr gelesen. Wie viel Zeit vergeht denn von Punk 3 bis Punkt 9?

stefan2057
Beiträge: 9
Registriert: Dienstag 9. Juli 2013, 14:14

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2806 Beitrag von stefan2057 » Dienstag 16. Juli 2013, 10:51

abheften und abwarten

busfahrer
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2807 Beitrag von busfahrer » Dienstag 16. Juli 2013, 11:38

Hallo Zusammen,

bevor ich loslege ein herzliches Danke allen, die hier helfend mit Rat und Tat zur Seite stehen, ganz besonders dem Betreiber der Seite und des Forums. Da man wohl davon ausgehen kann, dass die Herren von WF hier auch eifrig mitlesen, habe ich lange mit mir gerungen, ob ich hier etwas schreiben soll. Ich halte mich daher mal mit genauen Datumsangaben, Beträgen etc. zurück.

Auch ich bin ein "Opfer" der Abmahnwut geworden und habe den üblichen Ablauf erlebt. Auf die erste Abmahnung 2010 habe ich eine modifizierte UE abgegeben, danach war es erstmal Still. 2012 kam dann Bewegung in die Angelegenheit, mehrere Schreiben mit verschiedenen Forderungen folgten, ein von mir gemachtes Vergleichsangebot (ca. 60% der Forderung von WF) wurde abgelehnt, das Gegenangebot (ca. 80% der Forderung) habe ich unbeantwortet gelassen (ok, war im Nachhinein vielleicht ein Fehler). Nun habe ich kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist den Mahnbescheid erhalten. Dieser basiert nun wieder auf der ursprünglichen Forderung plus Gebühren und Verfahrenskosten und ist somit der höchste, bisher von WF geforderte Betrag.

Zunächst war ich von der ganzen Sache so genervt, dass ich fast bezahlt hätte und ich denke auch nach wie vor darüber nach um die Sache endlich zu beenden und nicht jeden Tag mit "Angst" den Briefkasten zu öffnen. Allerdings frage ich mich, ob dies nicht der absolut falsche Zeitpunkt ist. Was passiert im Falle eine Klageerhebung? Habe ich dann immer noch die Möglichkeit das Verfahren durch eine Zahlung abzuwenden oder kommt es dann zwangsläufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Kann ich dann erneut einen Vergleich anstreben? Wenn ich dem Mahnbescheid erstmal widerspreche, bleibt mir ja immer noch die Chance, dass es nicht zur Klage kommt, bzw. der Verjährung in ca. 6 Monaten. Einen Anwalt würde ich mir gerne sparen, denn ich glaube dann wäre es fast einfacher die Forderung zu begleichen.

Nochmal vielen Danke für Eure Hilfe!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2808 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Juli 2013, 12:31

:te

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren


.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2809 Beitrag von busfahrer » Mittwoch 17. Juli 2013, 10:18

Danke... die Hinweise habe ich alle ausführlich studiert. Es bleiben für mich aber dennoch die folgenden Fragen:

Was passiert im Falle eine Klageerhebung, d.h habe ich dann immer noch die Möglichkeit das Verfahren durch eine Zahlung abzuwenden oder kommt es dann zwangsläufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Kann ich dann erneut einen Vergleich anstreben?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2810 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. Juli 2013, 11:23

[quoteembusfahrer]Was passiert im Falle eine Klageerhebung, d.h habe ich dann immer noch die Möglichkeit das Verfahren durch eine Zahlung abzuwenden oder kommt es dann zwangsläufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Kann ich dann erneut einen Vergleich anstreben?[/quoteem]

Man muss beachten. Sicherlich kann man sich mit der Gegenseite außergerichtlich vergleichen, auch z.B. mit Erhalt eines Hinweisbeschlusses zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens. Das heißt aber, wenn die Gegenseite vergleichbereit ist und dann sicherlich zu deren Konditionen. Man sollte aber hier mit Anwalt reagieren, da ein außergerichtlicher Vergleich nicht unmittelbar Auswirkungen auf das Verfahren haben kann. Es gibt hier mehrere Möglichkeiten. Klagerücknahme durch den Abmahner, Umwandlung des außergerichtlichen zu einem richterlichen Vergleich (er muss verlesen, von den Parteien genehmigt, und als Anlage zu Protokoll genommen werden (§ 160 Abs. 5 ZPO)), ein Berufen auf den außergerichtlichen Vergleich, worauf die Klage abgewiesen werden kann usw. Natürlich werden hier dann gern die Kosten für das Gericht mit "integriert". Deshalb - nur mit Anwalt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2811 Beitrag von l-of-d » Mittwoch 17. Juli 2013, 22:41

So, habe mich jetzt mal hier angemeldet um mal was loszuwerden und Anderen Mut zu machen. Bin einer von den 2009ern. September 2009 abgemahnt für ein Album 856€, modUE abgeschickt, die üblichen Bettelbriefe abgeheftet. Dann Dezember 2012 Mahnbescheid vom Gericht aus München bekommen um die Verjährung ein halbes Jahr zu hemmen. Waldorf hätte bis Ende Juni also seine Klage begründen müssen. Bis heute nix gekommen, also behaupte ich: Ich bin durch...
VG


WF_FTW
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2813 Beitrag von WF_FTW » Donnerstag 18. Juli 2013, 20:34

Das haben Sie noch rausgehauen umd den höheren Streitwert und damit höhere Anwaltskosten für diese zu bekommen, oder gilt das "Anti-Abzock-Gesetz" auch für Abmahnungen die noch nicht beglichen wurden, wie bei mir :-)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2814 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. Juli 2013, 23:18

Code: Alles auswählen

oder gilt das "Anti-Abzock-Gesetz" auch für Abmahnungen die noch nicht beglichen wurden, wie bei mir
Grundvoraussetzung, es muss erst einmal in Kraft treten und Rückwirkend - nein.

VG Steffen

zeroblicker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2815 Beitrag von zeroblicker » Freitag 19. Juli 2013, 08:11

Hi ich nochmal.
Also ich habe ja ein gesenktes Kostenangebot erhalten, bevor die eigentliche Zahlfrist verstrichen war.
Soll das nur die unglaubliche Zugeständnissbereichtschaft der Mandantin bei vorhandener Zahlbereitschaft zeigen, oder was?

Mit meiner mod. UE als Antwort habe ich ja nicht vollumfänglich den Anschuldigungen widersprochen oder?
Wenn ich jetzt mit einem Schreiben voll umfänglich widerspreche, und gleichzeitig zwecks Kosten und Risikominimierung ein Vergleich meinerseits anbiete, um denen weitere Kosten zu sparen. Würde ich mich dann wiederum Widersprechen?

Ich will den eigentlich nur klar machen das ich es nicht war(Täter) und Störer bin ich auch nicht, ohne meine Verteidigungsstrategie auf die Nase zu binden.

Ich rechne am liebsten immer mit dem Worst-Case, Klageerhebung. Dieses Geld und Zeit will ich halt sparen, wenn am Ende nur rauskommt das ich nicht in Revision gehen kann, weil der Richter gleich Mittag hat und z.B. die Gutachterkeule auspackt (Soll keine Wertung gegenüber die Institutions des Richters sein), sind aber meine Befürchtungen.

Deshalb dieses ganze Konstrukt, wie ich einen Anwalt dazu bringe von mir abzulassen. Ich fühle mich wie ein alter Elefant der von der Gruppe getrennt von Raubtieren umlagert wird. Reicht da ein mächtiger Pups um sie los zu werden? Ich vermute nein :,:

Vlt hole ich mir doch nen Beratungsschein...

So Long

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2816 Beitrag von Steffen » Freitag 19. Juli 2013, 11:12

[quoteemZeroblicker]Also ich habe ja ein gesenktes Kostenangebot erhalten, bevor die eigentliche Zahlfrist verstrichen
war. Soll das nur die unglaubliche Zugeständnissbereichtschaft der Mandantin bei vorhandener Zahl-
bereitschaft zeigen, oder was?[/quoteem]

Du kannst es doch annehmen oder ablehnen.


[quoteemZeroblicker]Mit meiner mod. UE als Antwort habe ich ja nicht vollumfänglich den Anschuldigungen widersprochen
oder?[/quoteem]

Nein.


[quoteemZeroblicker]Wenn ich jetzt mit einem Schreiben voll umfänglich widerspreche, und gleichzeitig zwecks Kosten und
Risikominimierung ein Vergleich meinerseits anbiete, um denen weitere Kosten zu sparen. Würde ich
mich dann wiederum Widersprechen?[/quoteem]

Da die mod. UE kein Widerspruch darstellt, ist es auch kein Widerspruch.


[quoteemZeroblicker]Ich will den eigentlich nur klar machen, das ich es nicht war (Täter) und Störer bin ich auch nicht,
ohne meine Verteidigungsstrategie auf die Nase zu binden.[/quoteem]

Dann hätte ich doch die Abmahnung (- mit Anwalt-) sofort zurückgewiesen oder erhebe eine neg. Feststellung,
aber gebe kein mod. UE ab und hoffe Trost in einem Forum.


[quoteemZeroblicker]Deshalb dieses ganze Konstrukt, wie ich einen Anwalt dazu bringe, von mir abzulassen. Ich fühle mich,
wie ein alter Elefant der von der Gruppe getrennt von Raubtieren umlagert wird. Reicht da ein mächtiger
Pups um sie los zu werden? Ich vermute nein.[/quoteem]

Nein, stinkt höchstens, reicht aber nicht.


VG Steffen




Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren


.
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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Cynic
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2817 Beitrag von Cynic » Freitag 19. Juli 2013, 13:23

Ich habe heute einen Gelben Brief bekommen von Amtsgericht München.
Da steht / Schriftliches Vorverfahren durchgeführt
Absicht binnen einer Notfrist von 2Wochen

Ich wohne aber in einen anderen Bundesland.
Müsste ich die Klage nicht von unseren Gericht bekommen ?

Ich war kurz bei einen Anwalt, da war nur die sekretärin und sie sagte es sei komisch das die Klage icht von hier aus gestellt wurde sondern von München.

Der Anwalt war leider nicht da ich soll in einer Woche wieder Kommen da hätte ich dann einen Termin.


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zeroblicker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2818 Beitrag von zeroblicker » Freitag 19. Juli 2013, 13:46

@cynic
Ist ganz normal das ist der Fliegende Gerichtsstand. Das was vom BT unterzeichnet wurde(Und sich alle jetzt schon drauf beziehen), muss noch gedruckt werden um ein anwendbares Gesetz zu werden. Und diese beziehen sich natürlich immer auf Taten/Vorgänge danach.

@Steffen
Danke für die Klarstellung, das eine UE kein Widerspruch ist.

Das andere mag objektiv richtig sein, ABER
Ich kann ja sonst was behaupten(und wissen), es zählt doch nur das was vor Gericht zugelassen wird, nachher befindet der Richter "nein du bist Störer"/"nein du bist Täter", dann hatte der auch einen Unterlassungsanspruch, dann hätte auch eine EV auf mich zu kommen können und und. Also mod.UE war nicht ganz ohne Sinn.

Ich meinte das ich jetzt nochmal ein Schreiben mit Schuldabweisung und nem Vergleich hinschicke, bevor ich Zeit und Kosten habe. JAJA ich weiss ohne Schweiss kein Preis...

Bin halt hin und hergerissen zwischen der propaganda ähnlichen Beweislastführung in der Vergangenen/Aktuellen Rechtsprechung und dem Fakt das ich eigentlich nix zu befürchten brauche. Wenn den der Richter überhaupt meiner Argumentation/eventuellen Beweisen folgt.

Ich bin nicht hier um Torst zu kriegen, sondern meine Gedanken zu ordnen, wenns den da was zu ordnen gibt ;-) Wenns jemanden stört dann muss ich es halt in mein Hausaufgabenheft schreiben fortan.

So noch eine Frage: Nach Urteil AG München - vom 06.06.2013 - 155 C 4375/13
hat der AI die Schuld abweisen können und einen Täter benannt(ohne Beweis dessen, also nur einen möglichen), der mutmassliche Täter hat gesagt das Bittorrent da war bei ihm und die Tat nicht ausgeschlossen.
Kann jetzt der "vlt-Täter" irgendwelche rechtlichen Konsequenzen befürchten?


So Long

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2819 Beitrag von Steffen » Samstag 20. Juli 2013, 00:55

Hallo @Cynic,

mit Erhalt des Hinweisbeschlusses des AG München befindest Du dich in einem laufenden Gerichtsverfahren. Das bedeute, man sollte sofort einen Anwalt beauftragen - der Erfahrungen bei Klageverfahren Filesharing besitzt. Dabei keine Trödelei, Fristen sind grundsätzlich einzuhalten.

Wo Du wohnst, spielt dabei keine Rolle, da hier der § 32 ZPO - immer noch - einschlägig ist. Vielmals auch fliegender Gerichtsstand genannt. Es richtet sich immer nach der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit eines Gerichtes.


[quoteemCynic]Ich war kurz bei einem Anwalt, da war nur die Sekretärin und sie sagte es sei komisch das die Klage nicht von hier aus gestellt wurde, sondern von München.[/quoteem]
Ich glaube, es ist im Grundsatz sowieso die falsche Kanzlei und Du solltest dich einmal hier orientieren: Liste empfohlener Anwälte! Am WE alles einscannen und dem Anwalt Deines Vertrauens beauftragen. Bin gern bereit zu einem klärenden Gespräch per Telefon am WE .

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2820 Beitrag von Cynic » Samstag 20. Juli 2013, 13:51

Also ist da jetzt nix mehr mit verjährung
ach meiner rechnung wäre ich am 31.12.2013 raus

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