Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Dazu auch noch mal so ein Eintrag
Veränderungen
28.07.2014
HRB 85604 B: Universal Music GmbH, Berlin, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die EMI Recorded Music GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 158632 B), zukünftig Universal Music GmbH, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
28.07.2014
HRB 85604 B: Universal Music GmbH, Berlin, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die EMI Recorded Music GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 158632 B), zukünftig Universal Music GmbH, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ja nun sind sie alle verschmolzen und leben wegen Corona schon auf dem Mars. Da gibt es ja keine Deckungsmasse nur Steine und Idioten und Schwachmaten. Herr Wachs hat echt Nerven. Für mich gehörst du zu diesen Komikern die hier zur Belustigung beitragen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@all
ich hinterfrage und manche verstehen es nicht. In dem Urteil steht doch auch pro Media und der Clemens Rasch usw.. Alles tolle Leute, nur von Musik haben die schon mal keine Ahnung. Das betrifft die ganze Musikindustrie, die nur von den wirklich guten und alten Künstlern heute noch leben. Das in dem Urteil war von 2007 festgestellt.
Was steht denn da in dem Urteil?
Die ehemalige Klägerin zu 2, die Universal Music GmbH mit Sitz in Berlin, ist aufgrund Verschmelzungsvertrags vom 11. Juli 2014 auf die Klägerin zu 3 als aufnehmende Rechtsträgerin verschmolzen worden, die Ende Juli 2014 ihre Firmierung in Universal Music GmbH
LG
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PS:
Dazu auch noch mal so ein altes Zeug. Vielleicht hilfreich.
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 158632 B Bekannt gemacht am: 19.05.2014 17:02 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
19.05.2014
HRB 158632 B: EMI Recorded Music GmbH, Berlin, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin. Firma: EMI Recorded Music GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Stralauer Allee 1, 10245 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von anderen Vermögensgegenständen (z.B. gewerbliche Schutzrechte oder Immobilien) auf eigene Rechnung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Betreuung von sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen gegenüber Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Genehmigungs- und erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht betrieben. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Briegmann, Frank, *31.08.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Bogdanski, Antonio, *19.09.1965, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Fettig, Achim, *13.05.1968, Solingen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 3. Meyer, Berthold, *01.02.1960, Köln; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Schröer, Andrea, *01.12.1964, Köln; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 5. Dr. Zimmermann, Henning, *10.06.1960, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.10.2007 zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.10.2012. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Köln (Amtsgericht Köln, HRB 61563) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Zwischen der EMI Recorded Music GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Universal Music Entertainment GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86559 B) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.03.2013. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der EMI Recorded Music GmbH durch Beschluss vom 18.03.2013 zugestimmt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2013 mit der EMI RM Group Beteiligungs GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 61625) verschmolzen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2013 und der Gesellschafterversammlung der PLG Classics Germany GmbH vom 17.06.2013 und 14.06.2013 einen Teil ihres Vermögens, die Classic Assets, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die PLG Classics Germany GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 78644) übertragen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.10.2007
ich hinterfrage und manche verstehen es nicht. In dem Urteil steht doch auch pro Media und der Clemens Rasch usw.. Alles tolle Leute, nur von Musik haben die schon mal keine Ahnung. Das betrifft die ganze Musikindustrie, die nur von den wirklich guten und alten Künstlern heute noch leben. Das in dem Urteil war von 2007 festgestellt.
Was steht denn da in dem Urteil?
Die ehemalige Klägerin zu 2, die Universal Music GmbH mit Sitz in Berlin, ist aufgrund Verschmelzungsvertrags vom 11. Juli 2014 auf die Klägerin zu 3 als aufnehmende Rechtsträgerin verschmolzen worden, die Ende Juli 2014 ihre Firmierung in Universal Music GmbH
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Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 158632 B Bekannt gemacht am: 19.05.2014 17:02 Uhr
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19.05.2014
HRB 158632 B: EMI Recorded Music GmbH, Berlin, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin. Firma: EMI Recorded Music GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Stralauer Allee 1, 10245 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von anderen Vermögensgegenständen (z.B. gewerbliche Schutzrechte oder Immobilien) auf eigene Rechnung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Betreuung von sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen gegenüber Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Genehmigungs- und erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht betrieben. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Briegmann, Frank, *31.08.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Bogdanski, Antonio, *19.09.1965, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Fettig, Achim, *13.05.1968, Solingen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 3. Meyer, Berthold, *01.02.1960, Köln; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Schröer, Andrea, *01.12.1964, Köln; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 5. Dr. Zimmermann, Henning, *10.06.1960, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.10.2007 zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.10.2012. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Köln (Amtsgericht Köln, HRB 61563) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Zwischen der EMI Recorded Music GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Universal Music Entertainment GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86559 B) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.03.2013. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der EMI Recorded Music GmbH durch Beschluss vom 18.03.2013 zugestimmt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2013 mit der EMI RM Group Beteiligungs GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 61625) verschmolzen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2013 und der Gesellschafterversammlung der PLG Classics Germany GmbH vom 17.06.2013 und 14.06.2013 einen Teil ihres Vermögens, die Classic Assets, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die PLG Classics Germany GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 78644) übertragen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.10.2007
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Oder auch noch mal hier.
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 158632 B Bekannt gemacht am: 28.07.2014 17:59 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
28.07.2014
HRB 158632 B: Firma / Name vormals: EMI Recorded Music GmbH, Berlin, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin. Firma: Universal Music GmbH; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) die gewerbliche Betätigung in allen Bereichen des Erwerbs, der Herstellung, der Vermarktung, des Vertriebs und jeglicher sonstiger Verwertung von Ton- und Bildtonträgern unterhaltenden, belehrenden, informativen oder werbenden Inhalts sowie der Erwerb, die Vermittlung, Sublizenzierung und jede Art von Verwertung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und damit verwandten Schutzrechten, insbesondere Leistungsschutzrechten sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, b) die Führung, Verwaltung, Betreuung und Beratung von Unternehmen und Beteiligungen insbesondere auf allen Gebieten des Erwerbs, der Vermittlung, der Sublizenzierung und Verwertung von Rechten inklusive Urheber-, Leistungsschutz-, Verlags- und Merchandisingrechten sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Künstlern und Unternehmen, c) die Spezialverwertung von Ton- und Bildtonträgern, insbesondere in Form von sogenannten Compilations, die Erstellung von Tonträger- und Marketing-Konzepten sowie Import und Vertrieb von Ton- und Bildtonträgern jeglicher Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2014 ist das Stammkapital zur Durchführung der Verschmelzung mit der Universal Music GmbH mit Sitz in Berlin um 25.575.000 EUR auf 25.600.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffern 5 (Stammkapital), 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Universal Music GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 85604) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Firma bisher: EMI Recorded Music GmbH
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 158632 B Bekannt gemacht am: 28.07.2014 17:59 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
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28.07.2014
HRB 158632 B: Firma / Name vormals: EMI Recorded Music GmbH, Berlin, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin. Firma: Universal Music GmbH; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) die gewerbliche Betätigung in allen Bereichen des Erwerbs, der Herstellung, der Vermarktung, des Vertriebs und jeglicher sonstiger Verwertung von Ton- und Bildtonträgern unterhaltenden, belehrenden, informativen oder werbenden Inhalts sowie der Erwerb, die Vermittlung, Sublizenzierung und jede Art von Verwertung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und damit verwandten Schutzrechten, insbesondere Leistungsschutzrechten sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, b) die Führung, Verwaltung, Betreuung und Beratung von Unternehmen und Beteiligungen insbesondere auf allen Gebieten des Erwerbs, der Vermittlung, der Sublizenzierung und Verwertung von Rechten inklusive Urheber-, Leistungsschutz-, Verlags- und Merchandisingrechten sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Künstlern und Unternehmen, c) die Spezialverwertung von Ton- und Bildtonträgern, insbesondere in Form von sogenannten Compilations, die Erstellung von Tonträger- und Marketing-Konzepten sowie Import und Vertrieb von Ton- und Bildtonträgern jeglicher Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2014 ist das Stammkapital zur Durchführung der Verschmelzung mit der Universal Music GmbH mit Sitz in Berlin um 25.575.000 EUR auf 25.600.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffern 5 (Stammkapital), 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Universal Music GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 85604) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Firma bisher: EMI Recorded Music GmbH
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Echt super Forum hier,aber aus deinen ganzen Posts werde ich nicht schlau.....
Seit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid 10/19 hab ich nichts mehr gehört.
Seit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid 10/19 hab ich nichts mehr gehört.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Zusammen,
ich bin nur ein wenig irritiert, warum die "pro Media GmbH habe festgestellt, dass am 18. November 2007" und dann "Mahnbescheid vom 20. März 2012". Brauchen die Abmahner eigentlich immer so lange für einen Mahnbescheid, oder was ist da wirklich gelaufen. Das stinkt doch schon mächtig. Hat der BGH da mal wieder die Augen verschlossen? So steht das ja auf der Seite und dem Urteil. Wie gesagt, ich hinterfrage und glaube dem Spielchen überhaupt nix mehr. Logistep war ja auch so komisch und alles andere ist doch ähnlich aufgebaut oder passt halt nicht wirklich. Jetzt kommen die da mit sog. Verschmelzungsverträgen, die Adressen habe ich doch schon alle geschrieben, nur unsere Richter sind mal wieder blind. Und für so ein Urteil hat es dann wieder Jahre gebraucht, mal abgesehen von dem Mahnbescheid, was ja schon mehr als lächerlich ist.
LG
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ich bin nur ein wenig irritiert, warum die "pro Media GmbH habe festgestellt, dass am 18. November 2007" und dann "Mahnbescheid vom 20. März 2012". Brauchen die Abmahner eigentlich immer so lange für einen Mahnbescheid, oder was ist da wirklich gelaufen. Das stinkt doch schon mächtig. Hat der BGH da mal wieder die Augen verschlossen? So steht das ja auf der Seite und dem Urteil. Wie gesagt, ich hinterfrage und glaube dem Spielchen überhaupt nix mehr. Logistep war ja auch so komisch und alles andere ist doch ähnlich aufgebaut oder passt halt nicht wirklich. Jetzt kommen die da mit sog. Verschmelzungsverträgen, die Adressen habe ich doch schon alle geschrieben, nur unsere Richter sind mal wieder blind. Und für so ein Urteil hat es dann wieder Jahre gebraucht, mal abgesehen von dem Mahnbescheid, was ja schon mehr als lächerlich ist.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
was wäre denn ein angemessener Betrag für einen Vergleich mit WF bei einem Mahnbescheid von 1300 € bei 1000 Schadensersatz? Spielt eine mangelnde wirtschaftliche Situation ein Rolle? Da ich Wohngeld erhalte hätte ich einen Nachweis.
Gruß
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was wäre denn ein angemessener Betrag für einen Vergleich mit WF bei einem Mahnbescheid von 1300 € bei 1000 Schadensersatz? Spielt eine mangelnde wirtschaftliche Situation ein Rolle? Da ich Wohngeld erhalte hätte ich einen Nachweis.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich habe gehört, dass es einer neuen Rechtslage wegen nicht mehr zu empfehlen sei, die modifizierte Erklärung (mod.UE) abzusenden.
Wie ist die Meinung dazu hier im Forum?
Wie ist die Meinung dazu hier im Forum?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Das kann durchaus eine Rolle spielen. Wenn du das alles belegst, kann das etwa dazu führen, dass du auf Raten zahlen darfst. Also anstatt das sie die ganze Summe sofort wollen, darfst du halt jeden Monat 100 zahlen oder so, bis die volle Summe erreicht ist. Solltest du dich hingegen entscheiden, auf eine eventuelle Klage zu warten, kann es auch sein, dass bei einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation erkannt wird, dass sich die Klage gar nicht lohnt, da sowieso nichts zu holen ist - was ja deren einzige Motivation ist.pixel124 hat geschrieben: ↑Sonntag 19. Juli 2020, 16:11Hallo,
was wäre denn ein angemessener Betrag für einen Vergleich mit WF bei einem Mahnbescheid von 1300 € bei 1000 Schadensersatz? Spielt eine mangelnde wirtschaftliche Situation ein Rolle? Da ich Wohngeld erhalte hätte ich einen Nachweis.
Gruß
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Das hier beschreibt es ja dann eigentlich ja ganz gut, trifft auf W&F (teilweise) auch zuIsley hat geschrieben: ↑Freitag 7. August 2020, 14:47Solltest du dich hingegen entscheiden, auf eine eventuelle Klage zu warten, kann es auch sein, dass bei einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation erkannt wird, dass sich die Klage gar nicht lohnt, da sowieso nichts zu holen ist - was ja deren einzige Motivation ist.
https://www.damm-legal.de/bgh-zur-recht ... -abmahnung
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Sehr schön. Damit dürfte die Abmahnindustrie in Deutschland Geschichte sein.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Aber es zahlen immer noch viele an WF mit einem Vergleich. Völlig unverständlich war das schon immer für mich. Klagen wegen der 10 Jahre Verjährung hat es bisher ja noch nicht gegeben.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Zusammen,
ist ein interessantes Urteil, aber auch Versäumnisurteil. Der Gitarrist, dazu werde ich mal nix sagen. Wenn man sich mit den wirklich guten Gitarristen auseinandersetzt, dann gibt es da nur wenige. Und gespielt haben die da schon vieles. Was wollen denn diese Lachpfeifen eigentlich noch. Besser sein als die, die es schon vor Ewigkeiten konnten, nur die können es nicht. Und jetzt wird so ein Mist auch abgemahnt. Verstanden haben weder Musikindustrie noch die Abmahner.
LG
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PS Schaut mal nach Al Di Meola. Gibt es auch im Internet. Begeistern tut der mich einfach null.
ist ein interessantes Urteil, aber auch Versäumnisurteil. Der Gitarrist, dazu werde ich mal nix sagen. Wenn man sich mit den wirklich guten Gitarristen auseinandersetzt, dann gibt es da nur wenige. Und gespielt haben die da schon vieles. Was wollen denn diese Lachpfeifen eigentlich noch. Besser sein als die, die es schon vor Ewigkeiten konnten, nur die können es nicht. Und jetzt wird so ein Mist auch abgemahnt. Verstanden haben weder Musikindustrie noch die Abmahner.
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PS Schaut mal nach Al Di Meola. Gibt es auch im Internet. Begeistern tut der mich einfach null.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Halt endlich mal die Schnauze und quatsch deinen Schrank zu Hause voll. Hast du vielleicht schon mal gemerkt das deine Monologe niemand versteht. So Typen wie du finde ich einfach nur zum kotzen.
Morlog
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Dann musst du mal lesen und recherchieren. Sonst kommt ja nix von dir. Haste Neuigkeiten zu Waldorf und Co.?
LG
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Na dann schau auch mal zu dem Marc Hügel nach.. Den findest du auch hier. https://bvpa.org/team-view/mark-huegel/
Nur mal so zur Info, ist aber auch WF.
LG
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Nur mal so zur Info, ist aber auch WF.
LG
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nicht ein Einziger Beitrag von dir hat einem Abgemahnten hier geholfen. Du pustest hier nur Luft. Es Interessiert hier keinen Abgemahnten wann Herr W oder F aufs Klo geht oder einen Imbiss besucht. Oder eine Mac Hügel erstellt. Verpiss dich einfach mit deinen Unfug.
Morlog
Morlog
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die zweitbeste Lösung (nach dem Rauswurf von Spammern) ist es, diese einfach zu ignorieren. Wer genausoviele Antworten generiert hat den Spam schon verdoppelt.
Gruss, Couscous
Gruss, Couscous
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nachdem der Mahnbescheid aus 05/2019 wieder aufgetaucht ist, kann ich folgendes nachtragen:RA Dr. Wachs hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Juni 2020, 14:30Wenn der Mahnbescheid Widerspruch sich bereits nur auf den Schadensersatz bezog, wovon ich nach der Darstellung ausgehe, und der Widerspruch bereits über ein Jahr zurückliegt, würde ich vermuten, dass keine Anspruchsbegründung mehr kommt. Das ist aber auch nur ein Erfahrungswert und wenn die Anspruchsbegründung doch noch kommt, kommt sie halt.
Fazit: WF kann und darf noch klagen, ich vermute aber, dass Sie - aus welchem Grund auch immer - durchgerutscht sind.
- der Mahnbescheid bezog sich auf eine Hauptforderung (SE + RA-Kosten 107,50 EUR), Verfahrenskosten und als Nebenforderung die RA-Vergütung für vorgerichtliche Tätigkeit (nochmal 107,50 EUR). Dieser Mahnbescheid war ca. 2.5 Jahre nach der ursprünglichen Abmahnung beantragt worden. Diesem MB hatte ich widersprochen.
- inzwischen sind 3 Jahre und 8 Monate seit der Abmahnung vergangen, so dass ich davon ausgehe, dass heute nur noch der SE gefordert werden könnte. Dafür wäre dann aber wohl ein neuer Mahnbescheid notwendig, ebenso für eine Klage, richtig?
Das o.a. BGH-Urteil finde ich hochinteressant. Leider kommt es für hunderttausende Geschädigte zu spät.
Gruss, Couscous
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mit Sicherheit kommt dieses BGH Urteil für Leute zu spät die schon gezahlt haben aber nicht für Leute die jetzt wegen der 10 Jahre Verjährung zahlen sollen. Und nochmals. Es gab bis zum Heutigen Tage keine Klage wegen der 10 Jahre Verjährung.
Sonst hätte es mit Sicherheit WF auf seiner HP kundgetan.
Morlog
Ps. Mistreated Einfach ignorieren weil er nur Sinnloses schreibt was Niemand braucht.
Sonst hätte es mit Sicherheit WF auf seiner HP kundgetan.
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Ps. Mistreated Einfach ignorieren weil er nur Sinnloses schreibt was Niemand braucht.