Anfänglich, mal meinen Born-Senf dazu, da es hier ja um einen sachlichen Meinungsaustausch handelt und ich einige Meinungen nicht teile, nicht teilen muss. Dabei ist es egal, wer recht hat.
Strafrecht - "In dubio pro reo" - dieser ständige (Quer-)Vergleich Strafrecht mit dem Zivilrecht, und in Letzteren befinden wir uns einmal, hat hier nichts zu suchen. Ausführungszeichen.
Strafrecht: "In dubio pro reo" - "Im Zweifel für den Angeklagten“
Zivilrecht: "Da mihi factum, dabo tibi ius" - "Gib mir die Tatsachen, ich gebe dir das Recht"
Das ist eigentlich die saloppe Umschreibung des Zivilrechts (veraltet Privatrecht). Jede Partei eines Rechtsstreits muss nur die Sachlage vortragen (jede Partei beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert), während für die rechtliche Wertung der Richter zuständig ist. Jede Partei muss also keine Ausführungen zur Rechtslage machen, diese hat das Gericht selbst zu kennen. Andererseits ist das Gericht auch dann nicht an eine seiner Meinung nach falsche Rechtsauffassung der jeweiligen Partei gebunden, selbst dann nicht, wenn beide Parteien sie übereinstimmend vortragen. Das Gericht muss also das Recht stets selbst anwenden und den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt selbständig subsumieren (Anwendung einer Rechtsnorm auf einen Lebenssachverhalt ("Fall")).
Und das Zivilrecht (oder salopp Gleichheitsrecht), basierend auf
- a) der Verfassung (Privatautonomie)
- ab) dem Grundgesetz allg. Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG),
1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die d. Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und werden vom Gericht als "wahr" unterstellt.
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Natürlich stammt das Wissen nicht von mir oder einem Ghostwriter, sondern hierzu kann sich jeder selbst weiterbilden.
Bsp.: Sönke Gödeke: "Basiswissen ZPO"; Klaus Sakowski: "Grundlagen des Bürgerlichen Rechts"; Tomas Putzo: "ZPO Kommentar"; Pallandt: "Bürgerliches Gesetzbuch" (gibt es schon für kleines Geld und gebraucht bei eBay oder Amazon)
Nur sehe ich persönlich andere Ursachen, des bajuwarischen Dilemmas!
1. Natürlich, von jedem Anwalt kommt die einheitliche Aussage das München erneut sehr schwierig ist. Ich sage arschig.
Nur was sollen wir jetzt machen:
- a) 1-mal pro Tag Foren-Polemik
b) Empfehlung: Bei Klage in München - sofort anerkennen oder Vergleich
2. Dann stehen wir uns selbst im Weg
Meines Erachtens, denn es gab auch früher (vor dem GguGpr) streng ermessende Gerichtsstandorte, liegt die Hauptschuld bei uns allein.
- - Abgemahnte, die meinen, nachdem man 1 positives Urteil des AG Düsseldorf gelesen hat, kann man dem Kläger in München damit Angst einflößen.
- Abgemahnte die meinen, schlauer als Juristen zu sein und denken, das man dem Richter schon etwas erzählen wird.
- Abgemahnte, die denken mit dem Studium ein bis drei Urteilen, man habe das Thema selbst drauf und es bedarf keines Anwaltes - ich vertrete mich selbst - oder und wen überhaupt, Forenhilfe oder Hilfe von pfuschenden Foren-Nichtjuristen (Princess, Shual). Und natürlich alles für Lau.
- Abgemahnte, die denken, mit einfachem Bestreiten kommt man weiter (hat noch nie ausgereicht)
- Abgemahnte, die denken, dass im Zivilverfahren juristische Kenntnisse überwertet werden. Hier sind technische Raffinessen gefragt (witzig, obwohl P2P kein Hexenwerk und Ipoque mittlerweile zig unabh. Gutachten besitzt)
- Abgemahnte, die denken, es ist ausreichend dem Richter (der sowieso blöd oder gekauft ist) zu erzählen (an Hand "Bunter Tüten" und Zeitungsartikel) was alles hätte sein können, aber nie wie es tatsächlich und bewiesener Maßen war.
- Abgemahnte mit Zeugen, die sich in Widersprüche verstricken.
- Abgemahnte die von Schuld / Unschuld ausgehen und das Problem der Störerhaftung nicht erfassen.
3. Unterschiedliche Qualifizierung und Biss der Anwälte
Natürlich auch ein Thema. Aber, ein Anwalt kann keine Strategie erfinden, sondern nur mit dem arbeiten, was sein Mandant ihm als Beweise anbietet. Natürlich kommt dem Anwalt mit seinen Erfahrungen die Hauptberatungsarbeit zu. Aber als Letztes entscheidet immer der Mandant, der vielmals alles besser weiß, besser kennt, besser bringt.
4. Forenromantik
Im Grundsatz haben doch die Masse - die vlt. nicht einmal selbst abgemahnt wurden oder verklagt - immer aus dem Blick, der lilabunten Forenbrille einen markigen Spruch, den alle cool finden, oder wo man gerne zustimmt. Aber bitte schön, immer hübsch anonym, denn vor einer letztendlichen Klage haben wir dann doch eher wieder Angst. Ups, natürlich keine Nerven, keine Zeit, kein Geld.
Deshalb sage ich aus meiner fast 9-jährigen Erfahrung, stehen wir uns selbst im Weg. Aber natürlich ist es immer leichter, anderen die Schuld zuzuweisen.
VG Steffen