Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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AxelF
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4561 Beitrag von AxelF » Freitag 20. Februar 2015, 16:01

Werniman hat geschrieben:
AxelF hat geschrieben: Es gibt keine "Nachweispflicht" gegenüber dem Abmahner.
Darüber gibts unterschiedliche Meinungen verschiedener Gerichte. Schau mal in den Blog von RA Plutte (Link in einem meiner vorherigen Postings),dort sind einige Urteile anderer Gerichte gelistet,die es anders sehen.
Ich habe dort nachgelesen. Bei keinem der dort zitierten Urteile geht ein Gericht davon aus, das der Abgemahnte bereits vor dem Prozess irgendwelche Angaben machen muss. Vielleicht solltest Du selber einmal lesen was Du verlinkst.

Das einzige Zitat aus Deinem Link, das überhaupt auf die Thematik eingeht, bestätigt das von mir gesagte:
Muss man schon vorgerichtlich die Mitnutzer nennen?

Häufig wird die Frage gestellt, ob der Anschlussinhaber verpflichtet ist, die Namen der Mitnutzer bereits außergerichtlich mitzuteilen. Hintergrund ist, dass Rechteinhaber in der Vergangenheit vereinzelt versucht hatten, ihre Prozesskosten bei Anschlussinhabern einzuklagen, wenn deren Haftung außergerichtlich ohne Nennung anderer Mitnutzer des Anschlusses pauschal bestritten worden war und sich erst im Prozess zeigte, dass der Anschlussinhaber nicht haften musste. Begründet wurde die Forderung damit, dass keine Klage erhoben worden wäre, wenn schon vorab erkennbar gewesen wäre, dass der Anschlussinhaber im Prozess seiner sekundären Darlegungslast nachkommen und sich als Täter entlasten könne.

OLG Hamburg und AG München entschieden allerdings, dass im Rahmen der sekundären Darlegungslast für den außergerichtlichen Bereich keine Antwortpflicht besteht (OLG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2013, Az. 5 W 88/12; AG München, Urteil vom 20.12.2013, Az. 111 C 21062/13). Abgemahnte machen sich also nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie erstmals im Rahmen eines Prozesses Tatsachen vortragen, die die Täterschaftsvermutung erschüttern und zur Klageabweisung führen.

AxelF
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4562 Beitrag von AxelF » Freitag 20. Februar 2015, 16:11

ares hat geschrieben:Hallo AxelF,

besten Dank für die Antwort. Ich hab ihr gesagt, dass sie sich eidestaatliche Versicherungen von ihren Freunden/innen geben lassen soll, das sie am besagten Zeitpunkt nicht da war. Sollen diese Dokumente dann gleich mit der mod. UE mitgeschickt werden oder soll man mit diesen warten, bis es darauf ankommt (Verfahren, etc.)?
Meiner Meinung nach sollte man dem Abmahner vor einer möglichen Klage so wenig Informationen zukommen lassen, wie möglich. Oft ist es für den Laien (was ich selber auch bin) nicht zu erkennen, dass man sich mit zur Verfügung gestellten Informationen selbst belastet. Umgangssprachlich nennt man das auch "Um Kopf und Kragen reden". Euer Gegner ist im Gegensatz zu Euch ein geschulter Jurist und wird im Zweifelsfall alles was ihr schreibt gegen Euch verwenden.

Übrigens sind keine "eidesstattlichen Erklärungen" notwendig. Eine simple unterzeichnete Aussage das die betreffende Person das abgemahnte Werk nicht bereit gestellt hat, reicht dem Gericht. Abhängig vom Gericht wird ein unterschiedlicher Maßstab bei der Qualität der sekundären Darlegungslast angelegt, einigen reicht auch die Nennung der Namen und die Aussage, ob diese die Urheberrechtsverletzung eingestanden haben.

Richy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4563 Beitrag von Richy » Freitag 20. Februar 2015, 16:42

ares hat geschrieben:Ich hab ihr gesagt, dass sie sich eidestaatliche Versicherungen von ihren Freunden/innen geben lassen soll, das sie am besagten Zeitpunkt nicht da war. Sollen diese Dokumente dann gleich mit der mod. UE mitgeschickt werden oder soll man mit diesen warten, bis es darauf ankommt (Verfahren, etc.)?
Um Himmels Willen nichts zusätzlich mitschicken. Bis zu einem Verfahren sollte man alles Entlastende möglichst für sich behalten. Ein Trainer einer Fußballmannschaft geht doch auch nicht vor dem Spiel zum Trainer der gegnerischen Mannschaft und plaudert bei Kaffee und Kuchen über seine Taktik. Es würde eh nichts bringen, denn über eventuelle Beweise (Zulässigkeit, Korrektheit, Wahrheitsgehalt usw.) entscheidet das Gericht.
AxelF hat geschrieben:Meiner Meinung nach sollte man dem Abmahner vor einer möglichen Klage so wenig Informationen zukommen lassen, wie möglich.
Wobei man das sogar auf "maximal Mod. UE versenden" eindampfen kann.

Viele Grüße
Euer Richy
Anwalts- und Gerichtskosten und Ablauf des Verfahrens (Hamburger Abendblatt / Rat & Hilfe)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4564 Beitrag von maatajsnnn » Freitag 20. Februar 2015, 20:42

Hello, sorry for writing in English. But my German is terrible as I am exchange student. I hope you can help anyways. SO thing is, my landlord presented me today with a letter from waldorf frommer for "illegales tauscshborrsengebot". The receipt is due date on 02.2.2015 but he waited till today to show it to me. IP is assigned to his name because we live in a rented flat. I have a roomate as well. Now i ask you wait is the best plan for me to do. I am student with no income who is leaving Germany in one week. Should i write a letter to this Waldorf Frommer and buy as much time as possible?

Best regards,

I hope you are not mad with my english.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4565 Beitrag von Steffen » Freitag 20. Februar 2015, 21:50

Dear @maatajsnnn,

AW3P is neither hostile to foreign nationals nor does it not comply with its duty to limit any damages as much as possible. On the contrary, if one says in principle: If German is not your native language, go get a lawyer, if you are cautioned. The language risk of using German is yours and yours alone!

The person cautioned carries the language risk alone, if he fails to understand recommendations from one of the forums incorrectly or understands the recommendations only in part. The person cautioned also carries the same language risk of using German if he takes inappropriate actions (regardless of whether entire actions or only a part thereof are involved in this case) or makes lawfully binding explanations of intent like the modified cease-and desist declaration (mod. UE) in Germany in German on the basis of forum recommendations, although he is neither able to understand or weigh either the content or their implications/consequences in case of repetition.

Therefore, whoever does not understand the national language (German) as well as German copyright and civil law is responsible for obtaining a translation himself. This means, as a first precaution get yourself a lawyer. And it would be irresponsible from my side to recommend something or to even advise you, in cases where risks or costs are maximized, because you do not understand something either completely or even only partially and respond incorrectly either in total or partiallynas a result of that.

Kind regards,
Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4566 Beitrag von Steffen » Freitag 20. Februar 2015, 21:53

AG München, Urteil vom 29.01.2015, Az. 171 C 22116/13: Unplausibler Sachvortrag geht zu Lasten des Anschlussinhabers und führt zu hohen Verfahrenskosten


Nachdem "Billig-Pfusch-Ingo" das Wichtigste erörtert hatte und von Gott und die Welt Berichtigungen einfordert, da nur er Herr der Juristerei ist sowie alle anderen - insbesondere Anwälte - doof, ein paar unwichtige Gedanken.


AG München, Urteil vom 29.01.2015, Az. 171 C 22116/13

Meines Erachtens ist das Einfordern oder Berichtigen von irgendetwas - Eyewash. Denn es werden die Defizite dieses Falls deutlich, und diese liegen nicht bei irgendeiner Summe betreffs eines Gutachtens, sondern dem Vortrag sowie Verteidigungsstrategie der Beklagten bzw. besser gesagt deren Fehlen.


Verteidigungsstrategie:

AI Frau Y unschuldig; hat geschlafen, Ehemann (Mitbenutzer) unschuldig und auch geschlafen; PC war aus und kein P2P-Client installiert; Logfirma arbeitet fehlerhaft; man lässt es auf ein Gutachten ankommen trotz Mehrfachermittlung.

Mündlicher Termin wurde versäumt; gegen Versäumnisurteil wurde dann aber Einspruch eingelegt.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Das Amtsgericht hatte keine Zweifel (auch ohne Gutachten), das bei

=> 4 unterschiedlichen Log-Zeitpunkten und 2 unterschiedlichen IP-Adressen, der Provider immer nur 1 Anschluss verauskunftete - der UrhR-Verstoß über den Anschluss auch aus getätigt wurde.

Leider findet hier das Amtsgericht auch sarkastische Worte:
  • (...) Nach dem eigenen Sachvortrag der Beklagten bleibt das in der Tauschbörse vorhandene Angebot ein nicht erklärbares Mysterium. (...)
  • (...) Wenn beide Personen geschlafen haben, dann kann keines dieser beiden Personen den Computer wiederum angeschaltet haben, um den "BitTorrent-Client" in Betrieb zu setzen. Es bliebe noch die denkbare Erklärung der Schlafwandlerei. Diese Erklärung ist aber weder angeboten noch anderweitig ersichtlich. (...)
Abschließend ...
  • (...) In der rechtlichen Konsequenz fällt das Gericht auf die Figur der tatsächlichen Vermutung zurück, wonach die Beklagte als Anschlussinhaberin für die festgestellte Rechtsverletzung verantwortlich ist. (...)
Einfach ein Urteil, was so vermeidbar gewesen wäre, bei entsprechender professioneller Beratung. Und dies kann man mit keinem Zahlensalat versuchen - schönzureden. Wenn bei der bewiesenen Vermutung der Täterschaft (4 unterschiedliche Logs - 2 unterschiedliche IP's) mit der AI = 2 Personen gibt die Zugang hätten haben können, keine hatte, dann fällt die Vermutung auf den AI zurück und "BearShare" ist out! So einfach isses.


VG Steffen


AxelF
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4567 Beitrag von AxelF » Freitag 20. Februar 2015, 22:03

maatajsnnn hat geschrieben:SO thing is, my landlord presented me today with a letter from waldorf frommer for "illegales tauscshborrsengebot". The receipt is due date on 02.2.2015 but he waited till today to show it to me. IP is assigned to his name because we live in a rented flat.
Your landlord is accused from Waldorf Frommer. He has to respond, not you.
maatajsnnn hat geschrieben:Should i write a letter to this Waldorf Frommer and buy as much time as possible?
Do you really want to make a confession? All letters with other content from you will be ignored, because you are not the accused person. And it's sure, that you will gain no time with a confession.

It is difficult to give a good advice, because all depends on your landlord. He can send a letter to Waldorf Frommer which is called mod. UE (modified cease and desist notice). This will buy a lot of time. But there is a problem: your landlord will get a lot of letters from Waldorf Frommer and maybe he is accused in a court. There is a great probability, that your landlord wins in court, but he must be ready for it.

Sorry for my bad english, I hope you can understand the content ...

maatajsnnn
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4568 Beitrag von maatajsnnn » Freitag 20. Februar 2015, 22:18

Oh thank you for the fast reply. So in essence I by myself cannot do nothing. He brought me the paper and said it that i have to pay. Can he force me to pay since I am only a tenant with another roomate and we are both leaving Germany in few days (Not citizens of Germany). I mean i can just flee, not get my reimbursment fee? Although I want to work this out. So the best option is to advise my landlord to send mod. UE to WF. One last thing, am I legally binded to pay the fine FOR my landlord who is the owner of IP?

AxelF
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4569 Beitrag von AxelF » Samstag 21. Februar 2015, 12:41

maatajsnnn hat geschrieben:So in essence I by myself cannot do nothing.
Maybe you can send a preventive cease and desist notice to Waldorf Frommer. It could decrease the cost if you are accused later. But you should ask a lawyer for this.
maatajsnnn hat geschrieben:He brought me the paper and said it that i have to pay.
Does he have any proof that you are the copyright infringer? Why he didn't ask your roommate?
To write your name to Waldorf Frommer is the only thing he can do against you. After that you will probably get a letter from Waldorf Frommer with you as accused person.
maatajsnnn hat geschrieben:Can he force me to pay since I am only a tenant with another roomate and we are both leaving Germany in few days (Not citizens of Germany). I mean i can just flee, not get my reimbursment fee?
This questions can only be answered by a lawyer.
maatajsnnn hat geschrieben:So the best option is to advise my landlord to send mod. UE to WF.
That is the suggested procedure in this forum.
maatajsnnn hat geschrieben:One last thing, am I legally binded to pay the fine FOR my landlord who is the owner of IP?
Another question for a lawyer. I don't believe that.

My personal opinion: if someone in your situation is guilty, he should visit a specialized lawyer together with his landlord (a list of specialized lawyers is available in this forum) and he should pay the lawyers fine for this advice. (But he should ask the lawyer for the cost of the consultation before. Possible costs are between 10 € and 190 €.)
If he is not guilty, he should tell that to his landlord and don't pay anything.

A note relating to my replies:
Only lawyers are allowed to give legal advices in germany. Most users of this forum including me aren't lawyers. Therefore I can only give general advices. And there are also things, that I just do not know.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4570 Beitrag von maatajsnnn » Montag 23. Februar 2015, 00:19

Is it normal that you get fined without any alerts? Isnt usual pracite like 3 warnings and then fine?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4571 Beitrag von Richy » Montag 23. Februar 2015, 02:30

maatajsnnn hat geschrieben:Is it normal that you get fined without any alerts?...
That's the reality in Germany.
maatajsnnn hat geschrieben:...Isnt usual pracite like 3 warnings and then fine?
Not in Germany...yesterday I read that Australia will have such circumstances in the near future (-> heise.de)...but over here you get an adhortatory letter = demand for payment and if you don't pay you, or rather the telephone subscriber, maybe end up in court.

kind regards
Richy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4572 Beitrag von noramoon » Montag 23. Februar 2015, 09:28

Hallo,

kann ich für den gleichen Film 2x abgemahnt werden, wenn der upload an verschiedenen Tagen aufgezeichnet wurde?

mfg
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4573 Beitrag von Steffen » Montag 23. Februar 2015, 09:37

[quoteemnoramoon]kann ich für den gleichen Film 2x abgemahnt werden, wenn der upload an verschiedenen Tagen aufgezeichnet wurde?[/quoteem]

Im Grundsatz - jaein. Aber man muss hier wirklich prüfen, ob es sich einmal um den gleichen Film handelt bzw. welche Rechte wem gegenüber verletzt wurden. So können 2 RI unterschiedliche Rechte an einem Werk innehaben.

Bekommt man von 1 RI 2 separate Abmahnungen aufgrund 2 unterschiedlicher Uploads, dann geht dies nicht. Diese muss dann geprüft werden, oder dem Abmahner mitgeteilt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4574 Beitrag von noramoon » Montag 23. Februar 2015, 09:56

Hi Steffen,

es ist beides mal von der gleichen Kanzlei, dem gleichen Film Verleih und das gleiche Werk/Film (1 einzelner Film, keine Serie). Nur der Upload an verschiedenen Tagen, da der Film nicht gelöscht war und der Zugriff daher über einen gewissen Zeitraum bestand.

Mein Anwalt sagt, ich kann beliebig oft für den gleichen Film abgemahnt werden, weil der Schaden bei jedem upload erneut entsteht und somit der Schadensersatzanspruch auch erneut. Hier im Forum steht aber, dass dies nicht geht und ich dies dem Abmahner mittleilen muss. Daher bin ich jetzt verwirrt.

Muss-kann ich dies dem Abmahner nun diesen Sachverhalt mitteilen oder verdoppelt sich dann der Schadensersatzanpruch? Zudem befürchte ich nun, dass vielleicht wegen des gleichen Filmes noch mehr Abmahnungen kommen...

lg
Noramoon

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4575 Beitrag von noramoon » Montag 23. Februar 2015, 10:01

Hinzuzufügen bei dem Fall der Abmahnung des gleichen Films ist vielleicht noch, dass die IP Adressen bei beiden Mahnnungen unterschiedlich sind, da dynamisch.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4576 Beitrag von Steffen » Montag 23. Februar 2015, 10:17

Du hast gefragt, ich geantwortet.

Egal wie viele Male man für das Werk: A vom RI: 1, einmal von der Logfirma ermittelt und andermal vom Provider verauskunftet, bleibt es 1 Verstoß. Das bedeutet, es entsteht auch nur 1 Unterlassungsanspruch (dieser wird mit Abgabe einer strafbewehrten UVE abgegolten, und deckt alle ermittelte (im Kern gleiche) Verstöße bis Abgabedatum mit ab), 1 Schadensersatzanspruch sowie können einmal die anwaltlichen Gebühren hinsichtlich der Abmahnung geltend gemacht werden. Warum? Weil es 1 Verstoß ist und bleibt.

Und wenn Du anwaltlich vertreten bist - hast Du wohl vergessen zu erwähnen, oder ich habe es überlesen - dann hat dieser es dem Abmahner mitzuteilen und ihm darauf hinzuweisen, dass eine Abmahnung zurückgenommen werden muss.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4577 Beitrag von noramoon » Montag 23. Februar 2015, 11:03

Hallo Steffen,

vielen Dank für die Antwort. Dann muss ich wohl noch mal mit meinem Anwalt sprechen.

Liebe Grüße
Noramoon

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4578 Beitrag von noramoon » Montag 23. Februar 2015, 11:21

Hi Steffen,

sorry dass ich noch mal frage. Ich habe gerade hier im Forum diesen Post gefunden.

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 3&start=40" onclick="window.open(this.href); return false;

Dort schreibst Du,
"Je Abmahnung, je Aktenzteichen = je 1 mod. UE.
Ist auch je ein separater Rechtsstreit."

Es ging dort auch um 2 Abmahnungen des gleichen Filmes, ist es dort ein anderer Sachverhalt?

(die 1. UE habe ich schon vor einem Monat abgegeben, die neue müsste ich heute abgeben.)

lg
Lavinia

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4579 Beitrag von Steffen » Montag 23. Februar 2015, 11:54

Wir sprechen doch hier, das 1 RI dich wegen Werk: 1 => 2-mal abmahnt, 2-mal eine UE, SE + AG einfordert und vor allem, dass Du selbst anwaltlich vertreten bist. Das bedeutet, Du musst nicht -allein- herumwurschteln und die Sicherheitsschiene gehen, sondern kannst / solltest dich auf deinen Anwalt verlassen.

Bei mehreren Logs (unterschiedlichen Zeiten, IP-Adressen) bleibt es doch immer noch 1 im Kern gleicher Verstoß. Es entsteht auch nur 1 Unterlassungsanspruch. Bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung deckt diese sowieso - alle - im Kern gleichen Verstöße (Logs) bis Abgabedatum mit ab. Dieses sollte aber jeder Anwalt kennen.

Etwas anderes, wenn unterschiedliche RI an dem Werk: 1 - unterschiedliche Rechte innehaben (bsp. Produzent am Film; Komponist an der Filmmusik). Hier kann dann jeder separat sein Recht abmahnen. Und wichtig ist, was 2015 geantwortet wird und nicht 2013! Letztendlich solltest Du dich erst einmal mit deinem Anwalt unterhalten.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4580 Beitrag von noramoon » Montag 23. Februar 2015, 12:09

Hi Steffen,

vielen Dank für Deine ausführlichen Antworten.

Dass der Unterlassungsanpruch nur einmal besteht, daran besteht kein Zweifel.

Ob der Schadensersatzanspruch 2x besteht, das war meine Frage. Und ob ich den Abmahner über die Doppelmahnung informieren muss - was von Dir schon geantwortet wurde.

Aber am Ende verlasse mich natürlich auf meinen Anwalt. Ich habe nur im Internet noch keine Antwort darauf gefunden und es wäre vielleicht auch für andere Betroffene interessant darauf etwas im Internet finden zu können.

Liebe Grüße
Noramoon

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