Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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mark64
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4541 Beitrag von mark64 » Mittwoch 11. Februar 2015, 01:05

Dir kann geholfen werden.
2007 wurde ich wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Kurz darauf eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt und im Folgenden auf die Bettelbriefe nicht reagiert. Irgendwann im Jahr 2010 kam der Mahnbescheid, dem ich widersprochen habe. 2011 wurde beim Amtsgericht München die Klage eingereicht. Daraufhin habe ich einen RA eingeschaltet mit dem Auftrag sich gütlich zu einigen. Das was er von der Forderung runtegehandelt hat, diese war doppelt so hoch, als die ursprüngliche Forderung von 2007, habe ich an meinen RA (und noch mehr!) bezahlen müssen.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten also ein Schuss in den Ofen. Das andere Ziel, eine Rechtssicherheit zu erreichen, wurde aus der Erfahrung der letzten Monate, auch verfehlt. Denn vor einigen Monaten hat mir mein RA mitgeteilt, dass Waldorf nach einer fast dreijährigen Sendepause einen Kostenfestsetzungsantrag beim Amtsgericht München gestellt hat, um noch einmal abzusahnen. Und ich habe gedacht, ich hätte mich endgültig geeinigt. Wohl weit gefehlt. Mein RA hat zwar einige Einwendungen gegenüber dem Gericht vorgebracht, das Gericht hat letztendlich in vollem Umfang dem Antrag entsprochen. Also da hieß es noch mal zahlen (oder eine Zwangvollstreckung über mich ergehen lassen) Ich warte noch darauf, dass mein RA für die zuletzt getätigten Dienste mir auch eine Kostennote schickt.
An alle, die jetzt von mir eine Empfehlung erwarten.
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich nur sagen, wer einen RA nur dafür beauftragt, um die Kosten zu drücken, kann sich das gleich sparen. Das wird unter dem Strich nämlich nichts. Wenn der RA aber zu Hilfe genommen wird, weil man gute Argumente zu haben glaubt, es nicht gewesen zu sein, dann sieht das natürlich anders aus. Es gibt noch den dritten Fall. Wenn ihr Angst habt, dass das für euch ein Schrecken ohne Ende sein wird und der RA euch die nötige Rechtssicherheit verschaffen soll, damit der Fall (endlich!!!) ein Ende nimmt, dann macht es besser als ich. Lasst euch schriftlich zusichern, dass die Gegenseite mit der gütlichen Einigung keine weiteren Kosten erheben wird. Daran sollte eigentlich mein RA denken, hat es aber nicht getan.

Future2013
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4542 Beitrag von Future2013 » Mittwoch 11. Februar 2015, 05:29

Mach denen ein Vergleichsangebot von ca. 150,00€
die kommen dann mit 650,00€ entgegen.
Dann telefonisch das ganze auf 400,00€ drücken und die Sache ist erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Titan2709
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4543 Beitrag von Titan2709 » Donnerstag 12. Februar 2015, 20:42

also jetzt mit den telefonisch verhandeln oder erst wenn die klageschrift da ist?
hab noch paar tage zeit bis ich den Mahnbescheid losschicken muss (dann aber muss ich ja mit widerspruch schicken)

Mops05
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4544 Beitrag von Mops05 » Freitag 13. Februar 2015, 10:24

Hallo liebe Freunde der Nacht,

bin auch ein abgemahnter WF und stehe gerade bei Klageschrift, Anspruchsbegründung bei Gericht eingereicht!

Nun habe ich doch mal ein/zwei Fragen.

Im bisherigen Schriftverkehr wurden 2 Filme genannt bei denen ich ein Urheberrechtsverletzung beganngen haben soll.
In der Klageschrift wird jetzt aber nur noch 1 Film gennant.

Ist das üblich? Ein erstes abklopften um den angeblich 2. Film auch noch einzuklagen?
Der Betrag um den es geht ist der gleiche.

Ein Hinweis darauf das bemerkt wurde das beim IP-Logging Fehler gemacht wurden?

Hat hier jemand damit erfahrung? Ist es üblich in der Klageschrift nur ein Werk zu nennen, obwohl ursprünglich von 2 Werken die Rede war?

Danke im vorraus für eure Antworten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4545 Beitrag von Steffen » Freitag 13. Februar 2015, 10:57

Hallo @Mops05,

[quoteemMops05]Im bisherigen Schriftverkehr wurden 2 Filme genannt, bei denen ich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. In der Klageschrift wird jetzt aber nur noch 1 Film genannt.[/quoteem]
Hierauf kann ich dir keine erschöpfende Antwort geben, da ich die Gedankengänge des Klägers + den Abmahnfall nicht kenne. Warum? Es wären alles nur reine Spekulationen, die dir letztendlich nicht weiterhelfen. Waren die 2 Filme vom gleichen RI oder nicht; klagt man jetzt 1 Film ein, danach den 2.; erhöht man in Druck im weiteren Prozessverlauf, indem man sagt: Beklagter = "Wiederholungstäter", da bei der Masse eine fehlerhafte Ermittlung lebensfremd wäre; verzichtet man auf den 2., da bei gleichen RI = kerngleiche Handlung usw. usf. Ich weiß es nicht.


[quoteemMops05]Ein Hinweis darauf das bemerkt wurde, das beim IP-Logging Fehler gemacht wurden?[/quoteem]
Natürlich ist dies (d)eine Theorie, die DU sicherlich beweisen kannst. Denn wer sich auf etwas beruft, dem obliegt die Beweislast. Ansonsten wäre ich etwas vorsichtig, in diese Richtung zu argumentieren, wenn man es nur denkt oder annimmt.


[quoteemMops05]Hat hier jemand damit Erfahrung? Ist es üblich in der Klageschrift nur ein Werk zu nennen, obwohl ursprünglich von 2 Werken die Rede war?[/quoteem]
Es kann die unterschiedlichsten Gründe haben (sie oben). Meines Erachtens ist dieses erst einmal - für die aktuelle Klage - nebensächlich. Man sollte sich erst einmal mir der 1 Klage tiefgründig beschäftigen. Denn irgendwie ist es auch unlogisch, wenn man dem Richter erklärt: "Herr Vorsitzender, der Kläger ist aber so etwas von hinterhältig. Abgemahnt wurde ich aufgrund mehreren Log-Zeitpunkten sowie über einen längeren Zeitpunkt zu 2 Werken - jetzt werde ich aber nur wegen 1 Werk verklagt. Das kann nur Betrug sein!"

Beauftrage einen Anwalt und verteidige dich ordentlich, alles Weitere ergibt sich schon.

1ööüüää1


VG Steffen

Mops05
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4546 Beitrag von Mops05 » Freitag 13. Februar 2015, 11:23

Guten Morgen @Steffen,

dank dir erstmal für die Antwort, Der Rechtinhaber ist der gleiche, das ich nicht beweisen kann das beim IP-Logging
ein Fehler gemacht wurde ist mir schon bewusst. Ich rede ja nicht von Betrug, Fehler können passieren :)
War ja die Frage ob bereits jemand ähnliche Erfahrung hat.

Anwalt ist beauftragt, konnte leider noch nicht mit Ihm Sprechen, wird wohl noch heute der Fall sein, bzw. Montag, ja
ich weiß "Frist"

Möchte hier eigentlich nur schauen ob ich Hilfe/Anregungen für meine Entscheidungsfindung bekommen kann.
Verteidigen oder doch noch Vergleich!

Beweisen das ich es nicht wahr kann ich nicht, ohne jemanden anzuschwärzen!

Vergleich kommt im jetzigen Stadium wahrscheinlich auf mehr raus als ursprünglich gefordert, vermute ich. 2011 abgemahnt, die 956 €. Das Forum erst nach gerichtlichem Mahnbescheid entdeckt!

Halte euch gerne auf dem Laufenden, gerne auch die ganze Geschichte von Anfang an, falls gewünscht.
Habe leider beim Anwalt, von Anfang an dabei, jetzt so langsam den Eindruck, das ich von Ihm bei der Stange gehalten werden um auch noch die ein oder andere Mark zur verdienen in der Sache.

LG Mops

Steffen hat geschrieben:Hallo @Mops05,

[quoteemMops05]Im bisherigen Schriftverkehr wurden 2 Filme genannt, bei denen ich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. In der Klageschrift wird jetzt aber nur noch 1 Film genannt.[/quoteem]
Hierauf kann ich dir keine erschöpfende Antwort geben, da ich die Gedankengänge des Klägers + den Abmahnfall nicht kenne. Warum? Es wären alles nur reine Spekulationen, die dir letztendlich nicht weiterhelfen. Waren die 2 Filme vom gleichen RI oder nicht; klagt man jetzt 1 Film ein, danach den 2.; erhöht man in Druck im weiteren Prozessverlauf, indem man sagt: Beklagter = "Wiederholungstäter", da bei der Masse eine fehlerhafte Ermittlung lebensfremd wäre; verzichtet man auf den 2., da bei gleichen RI = kerngleiche Handlung usw. usf. Ich weiß es nicht.


[quoteemMops05]Ein Hinweis darauf das bemerkt wurde, das beim IP-Logging Fehler gemacht wurden?[/quoteem]
Natürlich ist dies (d)eine Theorie, die DU sicherlich beweisen kannst. Denn wer sich auf etwas beruft, dem obliegt die Beweislast. Ansonsten wäre ich etwas vorsichtig, in diese Richtung zu argumentieren, wenn man es nur denkt oder annimmt.


[quoteemMops05]Hat hier jemand damit Erfahrung? Ist es üblich in der Klageschrift nur ein Werk zu nennen, obwohl ursprünglich von 2 Werken die Rede war?[/quoteem]
Es kann die unterschiedlichsten Gründe haben (sie oben). Meines Erachtens ist dieses erst einmal - für die aktuelle Klage - nebensächlich. Man sollte sich erst einmal mir der 1 Klage tiefgründig beschäftigen. Denn irgendwie ist es auch unlogisch, wenn man dem Richter erklärt: "Herr Vorsitzender, der Kläger ist aber so etwas von hinterhältig. Abgemahnt wurde ich aufgrund mehreren Log-Zeitpunkten sowie über einen längeren Zeitpunkt zu 2 Werken - jetzt werde ich aber nur wegen 1 Werk verklagt. Das kann nur Betrug sein!"

Beauftrage einen Anwalt und verteidige dich ordentlich, alles Weitere ergibt sich schon.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4547 Beitrag von Steffen » Freitag 13. Februar 2015, 12:18

Auch wenn man es nicht gern hört. Hat man für seinen konkreten Fall keinen Beweis, wird man es bei dieser Logfirma schwer haben in Richtung fehlerhafter Ermittlung zu argumentieren, da schon genügend Gutachten existieren.

Auch weiß man nicht die Argumentation der Klägerin. Eines sollte aber schon klar sein. 2 Filme von einem RI, hier werden sicherlich mehrere Log-Zeitpunkte über einen größeren Zeitraum vorliegen. Wenn dann noch unterschiedliche IP-Adressen im Spiel sind, dann kann man die technische Schiene getrost vernachlässigen und sollte sich auf die Entkräftung der möglichen Störer- und Täterhaftung konzentrieren.

VG Steffen

silverspirit
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4548 Beitrag von silverspirit » Mittwoch 18. Februar 2015, 12:06

Da für mich das Thema Amahnung von Waldorf Frommer nun hoffentlich erledigt ist, wollte ich gerne meine Daten in eine Statistik eingeben. Ich finde nur tote Links, womöglich kann mir jemand einen funktionierenden mitteilen?
Ich möchte den einen oder anderen vieleicht davor warnen die Zahlen der Abmahnstatistik zu genau zu nehmen, insbesondere das Verhältnis Anzahl Abmahnungen zu Anzahl Mahnbescheiden / Klagen. Aufgrund der geringen Anzahl an Mahnbescheiden (100) / Klagen (53) bei 35000 Abmahnungen (Zahlen von 2013 - WF) hatte ich gehofft es trifft mich nicht, aber Pustekuchen !
Die Anzahl der Mahnbescheide / Klagen wird ja von auskunftsfreundlichen Kanzleien mitgeteilt, ich hatte angenommen es macht keinen Sinn, dass diese geringerere Mahnbescheid/Klagen Zahlen hier angeben, schliesslich wollen sie sicher Abgemahnte so schnell wie möglich zur Zahlung locken.

Vladoks
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4549 Beitrag von Vladoks » Mittwoch 18. Februar 2015, 19:01

Moin,
mich hats jetzt auch erwischt, 469€ für eine Folge Modern Family. Ohne das komplett hochgeladen zu haben, was aber wahrscheinlich keine Rolle spielt nehme ich an? Imo kann man nicht behaupten, dass ich es einer unbestimmten Zahl an Leuten zur Verfügung gestellt habe, da ja niemand das komplette Ding bei mir bekommen hat, aber egal.
Ist das mit der mod. UE und Betrag senken/verhandeln noch aktuell?

Also mal ein paar Fakten:
-Anschlussinhaber ist mein Vater, der selbst nichts gemacht hat.
-ich bin volljährig
-Datei wurde nicht komplett hochgeladen, also nur Fragmente

Der Wolf
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4550 Beitrag von Der Wolf » Mittwoch 18. Februar 2015, 19:19

Hallo liebe Helfer,

Mich hats Ende 2012 erwischt und da nun der Mahnbescheid eingetrudelt ist, hat der Familienrat nun entscheiden, das Ende mit Schrecken zu nehmen um noch höhere Kosten zu vermeiden, denn ich hätte im Falle einer Klage ja nichts entgegenzusetzen, was mich aus der Geschichte positiv herausgehen lassen könnte.

Die Daten des Mahnbescheids:

I.Hauptforderung
1.Schadenersatz 600,00
2.Rechtsanwaltskosten 506,00

II.Verfahrenskosten
1.Gerichtskosten 35,50
2.Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten 135,00

III.Zinsen 7,89 (zusammengefasst)


Habe WF nun einfach einen Brief mit einem Angebot meinerseits, nämlich exakt 50% der im Mahnbescheid geforderten Summe (also 642,20€ anstelle 1284,39€ inkl. aller aufgelisteten Gebühren und Zinsen) geschickt und abgewartet. Nach wenigen Tagen erhielt ich heute die Antwort, die erwartungsgemäss mit "Ihrem Angebot kann unsere Mandantschaft so nicht zustimmen..." begann und ein entsprechenden Gegenangebot enthält.

Hier nun die Fragen:

1.) Das "Angebot" beläuft sich über "850,00 Euro sowie der im Mahnbescheid ausgewiesenen Kosten des Verfahrens". Zusätzlich soll ich eine beigefügte Erklärung unterschreiben und zurücksenden.

Nicht falsch verstehen, aber sind diese "im Mahnbescheid ausgewiesenen Kosten des Verfahrens" nur diese unter Punkt II.Verfahrenskosten aufgeführten 170,50 Euro oder gehören da noch andere Beträge zu, z.B. die Rechtsanwaltskosten der Hauptforderung?
Aus meiner laienhaften Sicht wäre meine zu leistede Zahlung also 1020,50€ (850+170,50). Ich Frage das, nicht das die einfach die 850 anstelle der Schadenersatzforderung von 600 nehmen und z.B. sämtliche anderen Beträge des Kosten des verfahrens zuordnen und ich auf einen höheren Betrag käme, als einfach den Mahnbescheid zu bezahlen.


2.) Enthält diese Erklärung "Zahlungsverpflichtung" abgesehen eben von der Zahlung weitere Fallstricke? Im Text wird auch hier nur der Vergleichsbetrag genannt und die Kosten des Verfahrens nicht, wie gehabt. Dazu gibt es ein Zahlungsdatum (15.03.2015) und die Info, das bei Zahlungsverzug die gesamten "streitgegenständlichen Forderungen" sowie sämtliche Verfahrenskosten geschuldet und sofort zur Zahlung fällig werden. Das im Zweifel der Termin nicht überzogen wird, dafür kann ich natürlich sorgen, dennoch bin ich mir eben unsicher, nicht das die wegen den Verfahrenskosten da noch irgendwas machen (da ja keine ganz konkrete Zahl genannt wird) und am Ende hab ich munter mein "Todesurteil" unterschrieben.


3.) Was bedeutet der im Text des Schreibens genannte Abschnitt: "Mit vollständiger und fristgemäßer Zahlung sind sämtliche Ansprüche aus der vorstehenden Angelegenheit erledigt. Zur Absicherung der Ansprüche unsere Mandantschaft ist es zwingend erforderlich, den Erlass eines rechtskräftigen vollstreckbaren Titels herbeizuführen. Auf die Einlegung eines Rechtsmittels wird bereits jetzt verzichtet. Ein gegebenenfalls bereits eingelegtes Rechtsmittel wird umgehend zurückgenommen. Bei vollständiger und fristgerechter Erfüllung der Zahlungsverpflichtung werden keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet."

Konkrete Frage: Es wird nirgends ein ganzkonkret zu zahlender Betrag genannt. Das vollständig ist also möglicherweise schwammig. Ich habe sicherheitshalber Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Zwangsvollstreckung geht also erst mit Titel und diesen bekommen sie frühestens im Klageverfahren, wenn ich das richtig sehe. Wenn sie das aber im Zweifel zwingend alles herbeiführen wollen, klagen sie dann doch oder wie muß ich mir das vorstellen.


Schwierig für mich zu verstehen. Sie schreiben auch, das ohne die Unterschrift dieser (und ausschließlich dieser) Erklärung keine Einigung zustande kommt. Auch hier riechts für mich nach Fallstricken irgendwie.


Ich hoffe, ich kann einen kleinen Rat bekommen.

Vielen Dank schonmal

vom Wolf

AxelF
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4551 Beitrag von AxelF » Mittwoch 18. Februar 2015, 20:02

Vladoks hat geschrieben:Moin,
mich hats jetzt auch erwischt ...

Also mal ein paar Fakten:
-Anschlussinhaber ist mein Vater, der selbst nichts gemacht hat.
-ich bin volljährig
Sicherlich wurdest nicht Du, sondern der Anschlussinhaber abgemahnt, es hat also nicht Dich erwischt. Da es der Abgemahnte anscheinend nicht gewesen ist, sondern ein volljähriges Familienmitglied, tendiert die aktuelle Rechtssprechung dazu, dass der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Im Falle einer Klage hat Dein Vater also sehr gute Chancen, dass er vor Gericht gewinnt.

Ist sicherlich Eure Sache, aber ich würde in vergleichbarer Situation dem Abmahner kein Geld in den Rachen werfen. Also mod. UE und nichts weiter bis zur Klage ...

Vladoks
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4552 Beitrag von Vladoks » Mittwoch 18. Februar 2015, 20:37

AxelF hat geschrieben:
Vladoks hat geschrieben:Moin,
mich hats jetzt auch erwischt ...

Also mal ein paar Fakten:
-Anschlussinhaber ist mein Vater, der selbst nichts gemacht hat.
-ich bin volljährig
Sicherlich wurdest nicht Du, sondern der Anschlussinhaber abgemahnt, es hat also nicht Dich erwischt. Da es der Abgemahnte anscheinend nicht gewesen ist, sondern ein volljähriges Familienmitglied, tendiert die aktuelle Rechtssprechung dazu, dass der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Im Falle einer Klage hat Dein Vater also sehr gute Chancen, dass er vor Gericht gewinnt.

Ist sicherlich Eure Sache, aber ich würde in vergleichbarer Situation dem Abmahner kein Geld in den Rachen werfen. Also mod. UE und nichts weiter bis zur Klage ...
Danke, denke ähnlich, aber denke nicht, dass mein Vater sich auf sowas einlässt, der ist eher auf dem "schnell zahlen und dann Ruhe" Trip.

AxelF
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4553 Beitrag von AxelF » Donnerstag 19. Februar 2015, 01:11

Vladoks hat geschrieben: Danke, denke ähnlich, aber denke nicht, dass mein Vater sich auf sowas einlässt, der ist eher auf dem "schnell zahlen und dann Ruhe" Trip.
Wie man an den 600000 € sieht, die bei den offensichtlich unberechtigten Redtube-Abmahnungen geflossen sind, denken leider viele so. Das ist neben dem Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material einer der Gründe, dass uns die Abmahnanwälte noch lange erhalten bleiben ...

Vladoks
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4554 Beitrag von Vladoks » Donnerstag 19. Februar 2015, 11:50

AxelF hat geschrieben:
Vladoks hat geschrieben: Danke, denke ähnlich, aber denke nicht, dass mein Vater sich auf sowas einlässt, der ist eher auf dem "schnell zahlen und dann Ruhe" Trip.
Wie man an den 600000 € sieht, die bei den offensichtlich unberechtigten Redtube-Abmahnungen geflossen sind, denken leider viele so. Das ist neben dem Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material einer der Gründe, dass uns die Abmahnanwälte noch lange erhalten bleiben ...
Leider sehr richtig.
Folgendes ist mir noch aufgefallen: zum fraglichen Zeitpunkt waren meine Eltern im Urlaub. Damit, und mit einem Hinweis, dass andere volljährige Familienmitglioeder den Anschluss mit nutzen, sollte man doch was gegen die Abmahnung machen können oder? Denke mir das ähnlich wie beim Halter eines Autos, wenn ein anderer Fahrer damit geblitzt wird z.B.

Schalaschaska
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4555 Beitrag von Schalaschaska » Donnerstag 19. Februar 2015, 16:31

Guten Tag!

Ich habe mehrere Schreiben von WF erhalten. Eines für deine separate Serienfolge (um die 500 €) und eines für eine Reihe von Folgen (um die 1000 €).

Da die Fälle sich meist ähneln halte ich kurz die Fakten fest:

- Das Vergehen hat nicht der Anschlussinhaber begangen, sondern ich (Familienmitglied)
- Selber schuld und dumm, weiss was passieren kann, bin aber wohnhaft in Österreich, P2P-verwöhnt, mea culpa.
- Kann mich nicht genau an jeden Download erinnern, weitere Forderungen seitens WF möglich
- Zeitraum der Vergehen: Verteilt über eine Woche zu Jahresbeginn.
- Anschlussinhaber, sowie alle dort wohnhaft gemeldeten Personen, befanden sich während der gesamten Zeit im Ausland.
- Beide Kinder (inklusive ich) zu diesem zeitpunkt nicht wohnhaft in Deutschland
- Habe mich bei der 50:50 Entscheidung für den Weg der mod. UE entscheiden
- nach der ersten Forderung erhielt ich bereits den darauffolgenden Schritt ein-zwei Monate später (letzte Zahlungsaufforderung vor Empfehlung an die Produktionsfirma mich zu verklagen)
- WLAN ist geschützt natürlich

Ich habe vor weiter Auszuharren (eine Zahlung ist für keinen der Beteiligten im Moment drin).
Ich würde die Geschichte zunächst einmal gerne in die Länge ziehen, bis ich finanziell flexibler bin und dann entscheiden, was ich tue.
Gibt es Fälle unter euch, die recht schnell verklagt wurden, oder kann ich auch bei Mehrpost zunächst einmal davon ausgehen, dass
es zur Klage eher erst zu einem Zeitpunkt in den nächsten Jahren kommt?


LG und Dankeschön an den Herren Steffen für ein tolles Forum!

ramboklaus
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4556 Beitrag von ramboklaus » Freitag 20. Februar 2015, 10:30

Danke

AxelF
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4557 Beitrag von AxelF » Freitag 20. Februar 2015, 12:32

ramboklaus hat geschrieben: Wenn ich denen nun den Namen meines WG Mitbewohners nenne, bin ich dann aus dem Schneider? Was ist dann mit ihm?
Dann hast Du ihn ans Messer geliefert. Es könnte aber auch für Dich problematisch werden, wenn derjenige dann vor Gericht die Tat bestreitet und dich wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) anzeigt.

Du bist zwar in der Pflicht, Nachforschungen über den wahren Täter anzustellen und dies auch gegebenenfalls vor Gericht darzulegen ("sekundäre Darlegungspflicht"), aber eine Verpflichtung dem Abmahner einen Täter zu liefern hast Du nicht. Du hast den Abmahner darauf hingewiesen, dass Du es nicht warst (selbst das hättest Du nicht tun müssen). Zur Abwehr einer möglichen Klage solltest Du alle Mitbewohner zu dem Vorwurf befragen und diese Befragung dokumentieren. Nach der jetzigen Rechtssituation ist es sehr wahrscheinlich, dass Du im Falle einer Klage gewinnst, ohne einen Schuldigen benennen zu müssen.

Wenn einer Deiner Mitbewohner sich gegenüber dem Abmahner als Täter zu erkennen gibt, kannst Du davon ausgehen, dass er voll belangt wird. Ein Geständnis hat dann der Abmahner bereits in der Tasche und es geht dann nicht mehr um die Täterschaft sondern nur noch um die Höhe von Schadenersatz und Anwaltskosten.

ares
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4558 Beitrag von ares » Freitag 20. Februar 2015, 12:33

Hallo,

meine Freundin hat gestern ebenfalls eine Abmahnung von W+F erhalten. Zeitpunkt war der 1.11.2014. Sie ist die Vertragsinhaberin in einer WG und war zum bestimmten Zeitpunkt gar nicht da. Nach Nachfrage bei ihren Mitbewohnern bestreiten beide, das sie es gewesen sind. Wie geht man nun in solch einem Fall am besten vor? Mod. UE oder Nachweispflicht nachkommen und Brief mit Namen an W+F?

Danke und Grüße,

Ares

AxelF
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4559 Beitrag von AxelF » Freitag 20. Februar 2015, 12:47

ares hat geschrieben:Mod. UE oder Nachweispflicht nachkommen und Brief mit Namen an W+F?
Es gibt keine "Nachweispflicht" gegenüber dem Abmahner.
Die "sekundäre Darlegungslast" besteht ausschließlich während des Prozesses, also erst wenn Klage eingereicht wurde...

Was ich machen würde: mod. UE und Ruhe gegenüber dem Abmahner. Befragung der Mitbewohner dokumentieren und bis Klage/Verjährung aufbewahren, möglichst auch noch Belege für die Abwesenheit aufbewahren.

ares
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4560 Beitrag von ares » Freitag 20. Februar 2015, 13:29

Hallo AxelF,

besten Dank für die Antwort. Ich hab ihr gesagt, dass sie sich eidestaatliche Versicherungen von ihren Freunden/innen geben lassen soll, das sie am besagten Zeitpunkt nicht da war. Sollen diese Dokumente dann gleich mit der mod. UE mitgeschickt werden oder soll man mit diesen warten, bis es darauf ankommt (Verfahren, etc.)?


Grüße,

René

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