Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
versteh ich dich richtig, skatoffel, dass sie mit dem Preis auf 430 Euro runter gegangen sind oder soll das die Höhe der Raten sein?
Lese ich für meinen Tel jetzt zum ersten mal, dass sie den Preis fast halbieren und das von sich aus ohne irgendwelche Vergleichsangebote des Abgemahnten.
Lese ich für meinen Tel jetzt zum ersten mal, dass sie den Preis fast halbieren und das von sich aus ohne irgendwelche Vergleichsangebote des Abgemahnten.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Das sie mit dem Preis herunter gegangen sind stimmt. Allerdings belief sich die Anfangssumme auf 471 €
Ich finde ja die Formulierung ein wenig merkwürdig.. "[..]möchten wir wieder den Kontakt mit Ihnen aufgreifen"
habe das gefühl das klingt irgendwie nicht ganz so professionell. Nach dem Motto " oh leider hat sich der Abgemahnte nicht mehr bei uns gemeldet - nagut probieren wir es halt nochmal "
Ich finde ja die Formulierung ein wenig merkwürdig.. "[..]möchten wir wieder den Kontakt mit Ihnen aufgreifen"
habe das gefühl das klingt irgendwie nicht ganz so professionell. Nach dem Motto " oh leider hat sich der Abgemahnte nicht mehr bei uns gemeldet - nagut probieren wir es halt nochmal "
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
[quote]Die Chancen stehen hier 50-50.[quote]
Mir ist nicht ganz klar, warum hier versucht wird den Usern Angst zu machen. Auf welcher Quelle beruht diese Behauptung?
Wie viele Verfahren haben WUF & Company denn schon angestrengt?
Wie viele davon gewonnen?
Wie viel Blutgeld im Schnitt erhalten?
Ich bin zur Zeit in Phase 5 . Scherz beiseite, diese kriminelle Vereinigung erhält von mir freiwillig keinen Cent.
[quote]Die Chancen stehen hier 50-50.[quote]
Mir ist nicht ganz klar, warum hier versucht wird den Usern Angst zu machen. Auf welcher Quelle beruht diese Behauptung?
Wie viele Verfahren haben WUF & Company denn schon angestrengt?
Wie viele davon gewonnen?
Wie viel Blutgeld im Schnitt erhalten?
Ich bin zur Zeit in Phase 5 . Scherz beiseite, diese kriminelle Vereinigung erhält von mir freiwillig keinen Cent.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nach stundenlanger Lektüre raucht mir der Kopf... Aber Kompliment: Tolles Forum, toller Steffen!
Ich bin quasi der Uli Hoeneß der Filesharer: Seit Jahren habe ich vor P2P gewarnt, auch öffentlich, in diesem berühmten Internetz, einmal geshart und - bums! - erwischt worden. ;-)
Ich werde natürlich eine modifizierte UE abgeben und mir ansonsten weitere Gedanken machen, z. B. solche:
[Unrelevant, munkelt man. Deshalb gelöscht.]
Ich überlege noch, ob ich ohne Anwalt vor Gericht gehe oder mich vergleiche.
Man liest sich. :-)
Ich bin quasi der Uli Hoeneß der Filesharer: Seit Jahren habe ich vor P2P gewarnt, auch öffentlich, in diesem berühmten Internetz, einmal geshart und - bums! - erwischt worden. ;-)
Ich werde natürlich eine modifizierte UE abgeben und mir ansonsten weitere Gedanken machen, z. B. solche:
[Unrelevant, munkelt man. Deshalb gelöscht.]
Ich überlege noch, ob ich ohne Anwalt vor Gericht gehe oder mich vergleiche.
Man liest sich. :-)
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nein, Du kannst kein U.H. des P2P sein - nicht wenn es tatsächlich nur EINMAL gewesen wäre!
Denn der Herr H. hat die Steuerhinterziehung ja JAHRELANG betrieben!
(oder ich hab die IRONIE in Deinem Text überlesen?!)
Denn der Herr H. hat die Steuerhinterziehung ja JAHRELANG betrieben!
(oder ich hab die IRONIE in Deinem Text überlesen?!)
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Naja, deswegen habe ich nachträglich noch ein zwinkerndes Smiley dahinter gesetzt.
Stimmt, die Hoeneßanalogie ist falsch. Aber die Lizenzanalogie ist fälscher. ;-)
Stimmt, die Hoeneßanalogie ist falsch. Aber die Lizenzanalogie ist fälscher. ;-)
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
mein Fall in Kürze: Zu 99,999% gehe ich davon aus, dass meine Abmahnungen dadurch verursacht wurden, dass ich wg. eines Konfigurationsfehlers einen TOR Ausgangsknoten betrieben habe.
Das kann ich auch per
(wieso darf ich keine URLs angeben? Ist ja lästig. suche daher nach: torproject exit-lists)
oder
(suche nach exonerator)
beweisen.
Demgemäß bin ich nach
(suche nach german privacyfoundation hilfe für TOR)
vorgegangen und bin damit wohl ein sog. modUE Totalverweigerer.
Hätte ich mich gleich an das Standardvorgehen meines Anwaltes gehalten (also modUE), hätte dies IMHO übel ins Auge gehen können, denn diese TOR Sache ist mir erst klar geworden, als die 2. (!) Abmahnung kam. Rein theoretisch könnten noch Hunderte weitere davon kommen und natürlich auch zu den gleichen Dateien. Das entzieht sich naturgemäß meiner Kontrolle.
Generell bin ich derzeit verhalten optimistisch, dass die Sache gut für mich ausgehen wird, nicht zuletzt auch wg. bereits diverser Posts hier im Forum wie z.B. die Freifunkergeschichte.
Jetzt zu meinem eigentlichen Punkt: Ich würde gerne besser verstehen wie dieses ipoque funktioniert und was von der Aussage zu halten ist, dass ein Datentransfer zu meiner IP-Adresse nachgewiesen wurde.
Da dies bei mir technisch aus mehreren Gründen auszuschließen ist (z.B. Datei überhaupt nicht vorhanden, keine Portweiterleitung auf dem angegeben Port, kein UPNP aktiv, keine Torrentclients installiert/benutzt), muss es in der Beweisführung von ipoque hier ein grundlegenges Problem geben.
Diese Vermutung wird z.B. durch
(kein URL, daher suche nach "leipziger-allerlei-auf-gut-bayrisch")
bestätigt, allerdings fehlen mir dort die Beweise. Ich würde gerne auch mal ein solches Übertragungsprotokoll sehen. Hat wer einen Link?
Noch zum Punkt Akteneinsicht: Nach meinem Verstädnis bringt mir eine Akteneinsicht zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Zugriff auf das o.g. Übertragungsprotokoll . Das hätte ich erst, wenn es zum richtigen Prozess käme. Korrekt?
Wenn das wirklich nur ein Protokoll der Reports des Torrent-Trackers ist, dann wäre die Beweiskraft von ipoque doch eher dünn, wie man gerade an meinem Fall sehen kann.
Ich habe mich jetzt noch nicht weiter in das Torrent-Protokoll eingearbeitet. Betrachtet daher meine weiteren Aussagen erst mal als Ideen:
- wie z.B. aus (suche nach INRIA Paper TorBT.pdf "Bittorent über TOR ist keine gute Idee")
hervorgeht, haben die Torrent-Clients unterschiedliche Methoden, nach der sie die IP-Adresse bestimmen und dem Tracker melden (z.B. interne IP oder externe IP, die in meinem Fall dann der TOR Knoten ist). Könnte ein manipulierter Torrent-Client jetzt nicht irgendwelche x-beliebigen IP-Adressen an den Tracker schicken? Offensichtlich überprüft der Tracker überhaupt nicht, ob es sich dabei um eine gültige Adresse handelt. Wie sollte z.B. eine interne IP funktionieren?
- gilt das gleiche nicht auch für den SHA-1 infohash (der auch von ipoque gemeldet wird)?
Wäre folgendes Szenario denkbar:
Ich gehe mit einem manipulierten Torrent-Client ins Rennen und stelle ein von mir selbst erzeugtes Video zum Upload bereit. Als infohash gebe ich einen willkürlichen Wert mit, der nicht mit der Datei übereinstimmt. Vielleicht nicht ganz willkürlich, vielleicht nehme ich zufällig einen Hash einer urheberrechtlich geschützten Datei. Den Dateinamen wähle ich ebenfalls geeignet. Und die Wahl der IP-Adresse überlasse ich jetzt mal eurer Fantasie.
Wäre es mir dann möglich, den Inhaber der IP-Adresse ermitteln zu lassen und abzumahnen?
Falls ja, dann ist die Beweiskraft aller Logger-Verfahren (inkl. ipoque) gleich NULL.
Wo ist mein Denkfehler?
Gruß,
NP
P.S.: Ein Punkt ist mir gerade selbst noch aufgefallen: In obigem Szenario findet ist noch kein Transfer statt. Entweder müsste es der manipulierte Torrent-Client auch schaffen, einen nicht vorhandenen Transfer an den Tracker zu melden (würde mir am besten gefallen) oder aber, die Bereitstellung erfolgt unter einer funktionierenden IP und ein 2. manipulierter Client spricht per TOR mit dem Tracker, lädt die Datei aber direkt (also ohne TOR) vom 1. Client herunter.
Letzteres wäre dann exakt das Szenario, was wohl auch bei mir zur Abmahnung geführt hat.
mein Fall in Kürze: Zu 99,999% gehe ich davon aus, dass meine Abmahnungen dadurch verursacht wurden, dass ich wg. eines Konfigurationsfehlers einen TOR Ausgangsknoten betrieben habe.
Das kann ich auch per
(wieso darf ich keine URLs angeben? Ist ja lästig. suche daher nach: torproject exit-lists)
oder
(suche nach exonerator)
beweisen.
Demgemäß bin ich nach
(suche nach german privacyfoundation hilfe für TOR)
vorgegangen und bin damit wohl ein sog. modUE Totalverweigerer.
Hätte ich mich gleich an das Standardvorgehen meines Anwaltes gehalten (also modUE), hätte dies IMHO übel ins Auge gehen können, denn diese TOR Sache ist mir erst klar geworden, als die 2. (!) Abmahnung kam. Rein theoretisch könnten noch Hunderte weitere davon kommen und natürlich auch zu den gleichen Dateien. Das entzieht sich naturgemäß meiner Kontrolle.
Generell bin ich derzeit verhalten optimistisch, dass die Sache gut für mich ausgehen wird, nicht zuletzt auch wg. bereits diverser Posts hier im Forum wie z.B. die Freifunkergeschichte.
Jetzt zu meinem eigentlichen Punkt: Ich würde gerne besser verstehen wie dieses ipoque funktioniert und was von der Aussage zu halten ist, dass ein Datentransfer zu meiner IP-Adresse nachgewiesen wurde.
Da dies bei mir technisch aus mehreren Gründen auszuschließen ist (z.B. Datei überhaupt nicht vorhanden, keine Portweiterleitung auf dem angegeben Port, kein UPNP aktiv, keine Torrentclients installiert/benutzt), muss es in der Beweisführung von ipoque hier ein grundlegenges Problem geben.
Diese Vermutung wird z.B. durch
(kein URL, daher suche nach "leipziger-allerlei-auf-gut-bayrisch")
bestätigt, allerdings fehlen mir dort die Beweise. Ich würde gerne auch mal ein solches Übertragungsprotokoll sehen. Hat wer einen Link?
Noch zum Punkt Akteneinsicht: Nach meinem Verstädnis bringt mir eine Akteneinsicht zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Zugriff auf das o.g. Übertragungsprotokoll . Das hätte ich erst, wenn es zum richtigen Prozess käme. Korrekt?
Wenn das wirklich nur ein Protokoll der Reports des Torrent-Trackers ist, dann wäre die Beweiskraft von ipoque doch eher dünn, wie man gerade an meinem Fall sehen kann.
Ich habe mich jetzt noch nicht weiter in das Torrent-Protokoll eingearbeitet. Betrachtet daher meine weiteren Aussagen erst mal als Ideen:
- wie z.B. aus (suche nach INRIA Paper TorBT.pdf "Bittorent über TOR ist keine gute Idee")
hervorgeht, haben die Torrent-Clients unterschiedliche Methoden, nach der sie die IP-Adresse bestimmen und dem Tracker melden (z.B. interne IP oder externe IP, die in meinem Fall dann der TOR Knoten ist). Könnte ein manipulierter Torrent-Client jetzt nicht irgendwelche x-beliebigen IP-Adressen an den Tracker schicken? Offensichtlich überprüft der Tracker überhaupt nicht, ob es sich dabei um eine gültige Adresse handelt. Wie sollte z.B. eine interne IP funktionieren?
- gilt das gleiche nicht auch für den SHA-1 infohash (der auch von ipoque gemeldet wird)?
Wäre folgendes Szenario denkbar:
Ich gehe mit einem manipulierten Torrent-Client ins Rennen und stelle ein von mir selbst erzeugtes Video zum Upload bereit. Als infohash gebe ich einen willkürlichen Wert mit, der nicht mit der Datei übereinstimmt. Vielleicht nicht ganz willkürlich, vielleicht nehme ich zufällig einen Hash einer urheberrechtlich geschützten Datei. Den Dateinamen wähle ich ebenfalls geeignet. Und die Wahl der IP-Adresse überlasse ich jetzt mal eurer Fantasie.
Wäre es mir dann möglich, den Inhaber der IP-Adresse ermitteln zu lassen und abzumahnen?
Falls ja, dann ist die Beweiskraft aller Logger-Verfahren (inkl. ipoque) gleich NULL.
Wo ist mein Denkfehler?
Gruß,
NP
P.S.: Ein Punkt ist mir gerade selbst noch aufgefallen: In obigem Szenario findet ist noch kein Transfer statt. Entweder müsste es der manipulierte Torrent-Client auch schaffen, einen nicht vorhandenen Transfer an den Tracker zu melden (würde mir am besten gefallen) oder aber, die Bereitstellung erfolgt unter einer funktionierenden IP und ein 2. manipulierter Client spricht per TOR mit dem Tracker, lädt die Datei aber direkt (also ohne TOR) vom 1. Client herunter.
Letzteres wäre dann exakt das Szenario, was wohl auch bei mir zur Abmahnung geführt hat.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wieso ? Nach deinen Schilderungen ist dein Fall mit den Freifunkern nicht vergleichbar.nanga_p hat geschrieben:... Generell bin ich derzeit verhalten optimistisch, dass die Sache gut für mich ausgehen wird, nicht zuletzt auch wg. bereits diverser Posts hier im Forum wie z.B. die Freifunkergeschichte...
Nach meiner (unmaßgablichen) Meinung haftest du als Störer für die Rechtsverfolgungskosten, weil du (wissentlich) einen TOR-Ausgangs-Knoten betrieben hast. Bestreiten kannst du natürlich die Störerhaftung, dazu musst du aber schon gerichtsverwertbare Beweise vom Tatzeitpunkt haben, wie bspw. LOG-Protokolle von Vidalia. Und die sind standardmäßig dürftig. Ob du darüberhinaus als Täter auch für den Schadensersatz aufkommen musst, muss halt ein Gericht entscheiden. Falls denn WF überhaupt klagt, was bei mir z.B. nicht der Fall war (Verjährung).
VG
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Jetzt greifst du hier einen Punkt heraus, der für mich eher untergeordnet war. Gut, das mit den Freifunkern muss ich mir erst noch mal genauer durchlesen. Vielleicht hätte ich den Punkt besser erst mal weggelassen.meindackelwaldi hat geschrieben: Wieso ? Nach deinen Schilderungen ist dein Fall mit den Freifunkern nicht vergleichbar.
Nach meiner (unmaßgablichen) Meinung haftest du als Störer für die Rechtsverfolgungskosten, weil du (wissentlich) einen TOR-Ausgangs-Knoten betrieben hast. Bestreiten kannst du natürlich die Störerhaftung, dazu musst du aber schon gerichtsverwertbare Beweise vom Tatzeitpunkt haben, wie bspw. LOG-Protokolle von Vidalia. Und die sind standardmäßig dürftig. Ob du darüberhinaus als Täter auch für den Schadensersatz aufkommen musst, muss halt ein Gericht entscheiden. Falls denn WF überhaupt klagt, was bei mir z.B. nicht der Fall war (Verjährung).
VG
Was das generelle TOR-Argument angeht, kann ich nicht ganz folgen, denn
1. Dürfte es dann ja in Deutschland keine TOR Ausgangs-Knoten geben. Es gibt aber einige Vereine, die solche betreiben (z.B. der CCC oder torservers.net). Diese Betreiber beantworten solche Abmahnungen "serienmäßig" ohne dass es -meines Wissens und wie mir von dort bestätigt wurde- je zu einem Prozess gekommen ist. Über Gegenbeispiele würde ich mich -eingeschränkt- freuen.
2. Das vidalia-logfile ist doch gar nicht so schlecht. Daraus kann ich genau ablesen, wann in den letzten Monaten der Dienst jeweils lief. Aber so ein ASCII File wird ja wohl kaum als Beweis gelten. Viel besser sind daher...
3. Die öffentlichen TOR Listen. Meine entsprechenden Verweise auf "torproject exit-lists" bzw. auf den "exonerator" musst du wohl überlesen haben. (https://exonerator.torproject.org/" onclick="window.open(this.href); return false;)
Jedenfalls belegen #2 und #3 genau meine Version der Geschichte. Übrigens bin ich auch nur darüber auf die Lösung gekommen. Ich hatte zunächst lange gegrübelt, wie es zu dieser "Belästigung" überhaupt kommen konnte. Auf die Details möchte ich hier nicht eingehen, aber es ist nicht so einfach wie man vielleicht denken würde.
Viel interessanter fände ich jetzt noch Antworten auf mein Torrent "Angriffsszenario". Wenn das korrekt ist, könnte das nämlich einer größeren Anzahl Leute helfen.
Gruß,
NG
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Es gibt derzeit (meines Wissens nach) keine Urteile über deutsche TOR Exit Nodes Betreiber. Das Thema an sich ist ein Politikum, was die gesamte Netzgemeinde und diverse öffentliche Vereine (CCC, Zwiebelfreunde etc.) interessiert und die öffentlichen Medien darüber berichten lässt. Sollte es ja jemals zu einer Verhandlung darüber kommen, bin ich auf die Berichterstettung darüber sehr gespannt. Ich empfehle dir in dem Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, diese Medien einzuladen (Heise.de, Spiegel Online usw.). Aufmerksamkeit kann da nie schaden.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Jetzt muss ich doch noch mal auf die Freifunker zurückkommen und referenziere aufmeindackelwaldi hat geschrieben: Wieso ? Nach deinen Schilderungen ist dein Fall mit den Freifunkern nicht vergleichbar.
VG
https://blog.fefe.de/?ts=ad3d0fe1" onclick="window.open(this.href); return false;
Genau die gleiche Argumentation hinsichtlich "Providerprivileg" wird bei TOR Betreibern empfohlen (s. mein Verweis auf die privacyfoundation; jetzt mal off-topic: Wieso konnte ich eben eine URL posten und jetzt erhalte ich die Fehlermeldung, dass ich keine URLs posten darf?? Und in der FAQ steht, dass ich nicht zitieren sondern linken soll).
Praktisch tun doch beide das Gleiche: Sie bieten anonymen Nutzern Internetzugang an und sind somit Provider. Ich sehe hier lediglich einen technischen Unterschied bzw. einen Unterschied in der Reichweite. Aber die angebotene Funktionalität ist identisch.
Wo siehst du hier die Nichtvergleichbarkeit?
Ich zitiere noch mal aus dem erst genannten Blog (oh, Zitate sind hier lt. FAQ nicht erlaubt? Wie unpraktisch. Ist doch normales wissenschaftliches Arbeiten?? Andererseits, von Fefe möchte ich auch nicht verklagt werden )
Na, dann halt der Teil, der damit anfängt:
"Unberechtigt ist die Abmahnung..."
Meines Erachtens trifft dies auch bei mir voll ins Schwarze.
@Sumselbrumm: Ja, dem stimme ich voll zu. Da ich bereits in Kontakt mit einigen der genannten Parteien bin, kann ich das Interesse an einem solchen Prozess bestätigen
VG
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich wiederhole es gerne nochmal, dein Fall ist nicht vergleichbar mit den Freifunkern.nanga_p hat geschrieben:meindackelwaldi hat geschrieben: Wieso ? Nach deinen Schilderungen ist dein Fall mit den Freifunkern nicht vergleichbar.
VG
Im Sinne des § 6, Abs. 4 TKG gehen die vmtl. als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen durch (ISP), du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.
s. Bundesnetzagentur
VG
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @nanga_p,
man sollte hier einige Dinge beachten. Einmal geht es um eine vermeintliche UrhR-Verletzung, die von deinem Anschluss ausging (Logfirma - geloggt; Provider - zugeordnet und verauskunftet).
Andermal ist das Betreiben eines "TOR Ausgangsknoten" im Grundsatz erst einmal ein technischer Sachverhalt. Hierzu gibt es - jedenfalls nach meiner Kenntnis - noch kein höchstrichterliche (BGH) oder gar gefestigte Rechtsprechung (AG, LG, OLG).
Daher geht es auch in erster Linie um die Haftungsfrage des Anschlussinhabers (Du).
=> Bist Du als Betreiber eines "TOR Ausgangsknoten" haftbar für eine UrhR-Verletzung eines anderen TOR-Benutzers.
nanga_p:
(...) Zu 99,999 % gehe ich davon aus, dass meine Abmahnungen dadurch verursacht wurden, dass ich wg. eines Konfigurationsfehlers einen TOR Ausgangsknoten betrieben habe. (...)
Ich würde deshalb etwas vorsichtiger sein, was ich in einem Forum poste und was ich annehme. Denn eine fahrlässige Handlung (eigener Konfigurationsfehler) könnte einen Schadensersatz auslösen. Das würde dann bedeuten Störer und Täter + eventuell sogar Schaffung eines Präzedenzfalls für "TOR".
Nur als Hinweis, ehe man sich in die technische Seite verrennt. Hier sollte man wohl in erster Linie mit dem Anwalt kommunizieren, als seitenlang und akribisch in einem Forum, wo - jeder- mitlesen kann.
VG Steffen
man sollte hier einige Dinge beachten. Einmal geht es um eine vermeintliche UrhR-Verletzung, die von deinem Anschluss ausging (Logfirma - geloggt; Provider - zugeordnet und verauskunftet).
Andermal ist das Betreiben eines "TOR Ausgangsknoten" im Grundsatz erst einmal ein technischer Sachverhalt. Hierzu gibt es - jedenfalls nach meiner Kenntnis - noch kein höchstrichterliche (BGH) oder gar gefestigte Rechtsprechung (AG, LG, OLG).
Daher geht es auch in erster Linie um die Haftungsfrage des Anschlussinhabers (Du).
=> Bist Du als Betreiber eines "TOR Ausgangsknoten" haftbar für eine UrhR-Verletzung eines anderen TOR-Benutzers.
nanga_p:
(...) Zu 99,999 % gehe ich davon aus, dass meine Abmahnungen dadurch verursacht wurden, dass ich wg. eines Konfigurationsfehlers einen TOR Ausgangsknoten betrieben habe. (...)
Ich würde deshalb etwas vorsichtiger sein, was ich in einem Forum poste und was ich annehme. Denn eine fahrlässige Handlung (eigener Konfigurationsfehler) könnte einen Schadensersatz auslösen. Das würde dann bedeuten Störer und Täter + eventuell sogar Schaffung eines Präzedenzfalls für "TOR".
Nur als Hinweis, ehe man sich in die technische Seite verrennt. Hier sollte man wohl in erster Linie mit dem Anwalt kommunizieren, als seitenlang und akribisch in einem Forum, wo - jeder- mitlesen kann.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo, habe auch eine Abmahnung für eine Folge einer TV Serie erhalten. Leider habe ich nicht nur diese eine Folge heruntergeladen sondern eine größere Anzahl
In der Abmahnung ist natürlich nur eine Folge aufgeführt. Macht es Sinn in der Unterlassungserklärung den Kreis weiter zu fassen (z.B.
Folgen der Serie TZ Staffel X) Die Frage ist natürlich ob man in diesem Fall etwas sparen würde außer das Porto für weitere Unterlassungserklärungen. Die Strafe und die Anwaltskosten für weitere Folgen wären doch trotzdem fällig, oder? Ich habe vor die Strafe zu zahlen, soll ich trotzdem die mod.UE benutzen? Wie jemand anderes schon erwähnte ist in der original UE nur von BitTorrent die Rede, ich denke je enger die UE gefasst ist desto besser.
Falls weiter Abmahnung ankommen werde ich mir wohl von einem Anwalt beraten lassen.
In der Abmahnung ist natürlich nur eine Folge aufgeführt. Macht es Sinn in der Unterlassungserklärung den Kreis weiter zu fassen (z.B.
Folgen der Serie TZ Staffel X) Die Frage ist natürlich ob man in diesem Fall etwas sparen würde außer das Porto für weitere Unterlassungserklärungen. Die Strafe und die Anwaltskosten für weitere Folgen wären doch trotzdem fällig, oder? Ich habe vor die Strafe zu zahlen, soll ich trotzdem die mod.UE benutzen? Wie jemand anderes schon erwähnte ist in der original UE nur von BitTorrent die Rede, ich denke je enger die UE gefasst ist desto besser.
Falls weiter Abmahnung ankommen werde ich mir wohl von einem Anwalt beraten lassen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemhutmann]Hallo, habe auch eine Abmahnung für eine Folge einer TV-Serie erhalten. Leider habe ich nicht nur diese eine Folge heruntergeladen, sondern eine größere Anzahl. In der Abmahnung ist natürlich nur eine Folge aufgeführt. Macht es Sinn in der Unterlassungserklärung den Kreis weiter zu fassen (z.B. Folgen der Serie TZ Staffel X) Die Frage ist natürlich ob man in diesem Fall etwas sparen würde außer das Porto für weitere Unterlassungserklärungen. Die Strafe und die Anwaltskosten für weitere Folgen wären doch trotzdem fällig, oder? Ich habe vor die Strafe zu zahlen, soll ich trotzdem die mod. UE benutzen? Wie jemand anderes schon erwähnte ist in der originalen UE nur von BitTorrent die Rede, ich denke je enger die UE gefasst ist desto besser. Falls weitere Abmahnungen ankommen, werde ich mich wohl von einem Anwalt beraten lassen.[/quoteem]
In den letzten Wochen bekomme ich vermehrt (und auffällig) Anfragen, die immer in die Richtung gehen: Ich war es, aber ...!
Man muss es erst einmal so verstehen, es wird wohl nicht so laufen, das AW3P ein Leitfaden ausspricht für Filesharer die erwischt wurden. Wenn man rechtswidrig handelt, sollte man Erwachsen dazu stehen und die Konsequenzen übernehmen bzw. tragen und nicht schon wieder erneut in die "Alles für Lau"-Mentalität verfallen.
Wenn man es wirklich war, macht eigentlich nur Sinn,
Zu den anderen Fragen betreffs der Abfassung einer möglichen mod. UE für deinen konkreten Fall werde ich nicht antworten. Nicht nur weil ich es nicht darf, sondern diese Fragen werden im Forum, Blog, Signatur vielmals beantwortet, wenn man nur einmal liest und sich informiert. Zu gut Deutsch: ich bin nicht da, ein Forum ist nicht da Eure Arbeit zu erledigen!
VG Steffen
In den letzten Wochen bekomme ich vermehrt (und auffällig) Anfragen, die immer in die Richtung gehen: Ich war es, aber ...!
Man muss es erst einmal so verstehen, es wird wohl nicht so laufen, das AW3P ein Leitfaden ausspricht für Filesharer die erwischt wurden. Wenn man rechtswidrig handelt, sollte man Erwachsen dazu stehen und die Konsequenzen übernehmen bzw. tragen und nicht schon wieder erneut in die "Alles für Lau"-Mentalität verfallen.
Wenn man es wirklich war, macht eigentlich nur Sinn,
- 1. mod. UE + Nichtzahlen
- hier entscheidet man sich mit jedem außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Schreiben - neu (Warten oder zahlen mittels Privatvergleich)!
- mit Erhalt einer Klageschrift macht es definitiv - keinen - Sinn sich aktiv zu verteidigen. Entweder erkennt man sofort an oder versucht einen außergerichtlichen Privatvergleich mit dem Abmahner.
2. Zahlen (aber mit einem Privatvergleich)
Zu den anderen Fragen betreffs der Abfassung einer möglichen mod. UE für deinen konkreten Fall werde ich nicht antworten. Nicht nur weil ich es nicht darf, sondern diese Fragen werden im Forum, Blog, Signatur vielmals beantwortet, wenn man nur einmal liest und sich informiert. Zu gut Deutsch: ich bin nicht da, ein Forum ist nicht da Eure Arbeit zu erledigen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die Antwort von Steffen finde ich gut, bis auf einen Punkt:
Dies sollten m.E. nach die Gerichte entscheiden, weder irgendein User im Netz, noch ein Moderator, geschweige denn eine dahergelaufene Schar profitgeiler Anwälte, die im postindustriellen Ausmaße Tausende Menschen abzieht . Es ist schon erstaunlich, wie viele Menschen sich aus vermeintlicher Not auf den Ablasshandel der Advokaten einlassen. Vielleicht ist das aber auch eine Mentalitätsfrage. Ich glaube wir Deutschen sind einfach zu dämlich, um uns zu wehren und lassen uns viel zu viel klaglos (:o)) gefallen.Wenn man rechtswidrig handelt
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Natürlich ist dies Deine Meinung. Nur, der kann ich zustimmen, nicht zustimmen, oder mich der Stimme enthalten. Aber Moment. Der betreffende User schrieb:Steffen hat geschrieben:Wenn man rechtswidrig handelt ...lawkillsfreedom hat geschrieben:Dies sollten m.E. nach die Gerichte entscheiden, weder irgendein User im Netz, noch ein Moderator, geschweige denn eine dahergelaufene Schar profitgeiler Anwälte, die im postindustriellen Ausmaße Tausende Menschen abzieht. Es ist schon erstaunlich, wie viele Menschen sich aus vermeintlicher Not auf den Ablasshandel der Advokaten einlassen. Vielleicht ist das aber auch eine Mentalitätsfrage. Ich glaube wir Deutschen sind einfach zu dämlich, um uns zu wehren und lassen uns viel zu viel klaglos gefallen.
(...) Leider habe ich nicht nur diese eine Folge heruntergeladen, sondern eine größere Anzahl. (...)
Nach meinem Verständnis nach heißt es, das er den Vorwurf (nicht nur) auf den 1 Streitgegenstand einräumt.
Und egal ob es Dir, mir oder jemand anderen passt, es gibt nun einmal Gesetze und Vorschriften in DE betreffs des Urheberrechtes.
- => Strafbarkeit richtet sich nach § 106 UrhG (schützt den Rechteinhaber vor unerlaubten Eingriffen in seinen Verwertungsrechten wie Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe).
=> Herunterladen (Download) von urheberrechtlich geschützten Werken (ab 01.01.2008, "Zweiter Korb")
- §§ 15 Abs. 1. 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage).
=> Anbieten (Upload) von urheberrechtlich geschützten Werken
- § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abmahnung von WF für "Die Tribute von Panem - Catching Fire, Film" im November bekommen. Geloggt im Oktober. Wollen knapp über 800 €.
Mod. UE wird abgegeben, bezahlen steht nicht zur Diskussion da die Forderung sicher unberechtigt ist.
Ich habe nur eine Frage: In der Abmahnung scheint mir keine Vollmacht des Rechteinhabers enthalten. ist das relevant?
Mod. UE wird abgegeben, bezahlen steht nicht zur Diskussion da die Forderung sicher unberechtigt ist.
Ich habe nur eine Frage: In der Abmahnung scheint mir keine Vollmacht des Rechteinhabers enthalten. ist das relevant?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemDarkstarTM]Ich habe nur eine Frage: In der Abmahnung scheint mir keine Vollmacht des Rechteinhabers enthalten. ist das relevant?[/quoteem]
Nein! Der Abmahner muss keine Originaldokumente bzw. Vollmachten der Abmahnung beifügen. Eigentlich nicht einmal einen Entwurf einer möglichen Unterlassungserklärung. Der § 97a UrhG verlangt hinsichtlich einer wirksamen Abmahnung nur:
Nein! Der Abmahner muss keine Originaldokumente bzw. Vollmachten der Abmahnung beifügen. Eigentlich nicht einmal einen Entwurf einer möglichen Unterlassungserklärung. Der § 97a UrhG verlangt hinsichtlich einer wirksamen Abmahnung nur:
(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise
VG Steffen- 1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,
3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
So melde mich jetzt auch mal...
Hab 2010 das erste Mal von waldorf frommer Post bekommen...
Hab denn alles so gemacht wie es hier stand...
Bekomm jetzt alle halbe Jahre mal irgendwas davon..
Im mai habe ich denn von Cottbus Mahngericht Bescheid bekommen ob ich widerspreche oder bezahle..
Habe widersprochen und heute kam die bestädigung das ich widersprochen habe und das es jetzt alles weitergeleitet wird zum Nächstliegende Gericht...
Was passiert jetzt?? Geht das doch vor Gericht?
Danke im voraus
Hab 2010 das erste Mal von waldorf frommer Post bekommen...
Hab denn alles so gemacht wie es hier stand...
Bekomm jetzt alle halbe Jahre mal irgendwas davon..
Im mai habe ich denn von Cottbus Mahngericht Bescheid bekommen ob ich widerspreche oder bezahle..
Habe widersprochen und heute kam die bestädigung das ich widersprochen habe und das es jetzt alles weitergeleitet wird zum Nächstliegende Gericht...
Was passiert jetzt?? Geht das doch vor Gericht?
Danke im voraus