Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4341 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Oktober 2014, 04:59

entweder ist der unterlassungsanspruch erfüllt, oder nicht. hierzu müsste man deine mod. ue sehen und das aktuelle schreiben. scanne es bitte einmal ein und schicke es mir per e-mail. rest dann nach sichtung des scann.

vg steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4342 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Oktober 2014, 16:26

Hallo @Reco-chan,

So wie ich es sehe:
  • - Abmahnung 2012, mod. UE, 6 Monate später MB (sehr untypisch), Widerspruch ...
    - 2014 Drohung mit Gericht + 1.000 € (Unterlassungsanspruch - ja, Geld - nein)
Optionen:
Sehr verwirrend, da man ja schon 6 Monate nach der Abmahnung ein gerichtliches Mahnverfahren durchzieht, wo nach deinem Widerspruch man schon Klagen sollte, wenn man das Geld will. Hier solltest Du mal mit dem Geschäftszeichen des MB beim zuständigen Mahngericht anrufen, und dich über den Stand des Mahnverfahrens informieren.

"Mit fristgemäßer Übersendung einer wirksamen Unterlassungserklärung sowie vollständiger Zahlung ist die Auseinandersetzung für Sie endgültig erledigt."

Wenn man schriftlich vorliegen hat das der Unterlassungsanspruch erfüllt ist, dann handelt es sich um ein Textbaustein. Es wird eben gesagt dass der Rechtsstreit nur mit einer (wirksamen) UE “UND“ der Zahlung der Forderung erledigt ist. Aber wie gesagt, ohne genaue Kenntnis des Inhaltes der Schreiben, ist es eben nur eine Annahme.

.........................

[quoteemReco-chan]Habe auch gelesen, daß ich in meinem Fall bereits alles getan habe (mod. UE) und alle weiteren Schreiben zu ignorieren sind, da es leere Drohungen sind (weil sie eh nie klagen wegen des großen Risikos, zu verlieren).[/quoteem]

Ich glaube hier unterliegt man seitens der boerse.bz und deiner einen Irrtum. Mit Erhalt eines Abmahnschreiben befindet man sich in einem außergerichtlichen Rechtsstreit. Hier geht es um die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen. Mit der Abgabe einer mod. UE ist nur der Unterlassungsanspruch abgegolten. Natürlich besteht man noch weiterhin auf die Zahlung der kosten aus der Abmahnung. Und solange diese Forderungen nicht verjährt sind (§ 102 Satz 1 UrhG), kann der Abmahner diese, wenn man nicht zahlt, gerichtlich geltend machen.

Jeder, der sich nun für “mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet, wählt für sich selbst: “Entweder Verjährung oder Klage!“ Die Chancen stehen eben bei 50-50.


Hierbei ist dann egal, ob der Abmahner nur leer oder voll droht, oder nicht. WF klagt, und das bundesweit. Ob Du verklagt wirst, darauf kann ich dir keine Antwort geben.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4343 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Oktober 2014, 16:43

AG Charlottenburg nimmt erneut Stellung zur Frage der sekundären Darlegungslast in einem Filesharing-Verfahren.


Das Amtsgericht Charlottenburg hat erneut eine Klage wegen einer vermeintlichen von einem privaten Internetanschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzung über einen Pee-to-Peer-Netzwerk (Filesharing) vollumfänglich abgewiesen (Urteil vom 30.09.2014, Aktenzeichen - 225 C 112-14). Der Klägerin war es nicht gelungen, die Verantwortlichkeit der Beklagten Anschlussinhaberin für die Urheberrechtsverletzung nachzuweisen.


Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH

In dem Fall ging es um eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf & Frommer, die diese im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH bereits im Jahre 2010 wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung versendet hatte. Angeblich sollte die Beklagte das Musikalbum Ten (Legacy Edition) der Gruppe Pearl Jam über eine Internettauschbörse zum Download für Dritte angeboten haben.

Die Beklagte hat im Prozess vortragen lassen, selbst kein Filesharing zu betreiben und auch nicht über entsprechende Software auf dem Computer zu verfügen. Zudem sei sie in dem in der Abmahnung genannten Zeitraum nicht zu Hause gewesen. Allerdings habe ihr Sohn und ihre Mutter, sowie eine Mitbewohnerin in dem streitgegenständlichen Zeitraum Zugriff auf das Internet von ihrem Anschluss gehabt. Zudem habe sie den Zugang auch den unter der Wohnung der Beklagten lebenden Nachbarn zur Verfügung gestellt. Im Übrigen habe die Beklagte sämtlichen Nutzern schriftlich Filesharing untersagt.


Was sagt das Amtsgericht Charlottenburg?

Das Gericht erkannte keine Verantwortlichkeit für die Urheberrechtsverletzung bei der Beklagten. Zwar gelte eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der Urheberrechtsverletzung sei. Diese Vermutung habe die Beklagte jedoch widerlegt, da sie vorgetragen habe, dass weitere Familienangehörige, Nachbarn und Mitbewohner Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Der Beklagten obliege die sekundäre Darlegungslast, welcher sie jedoch nachgekommen sei, da sie hinreichend dargelegt habe, welche und dass überhaupt andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Die von der Gegenseite angeführte Nachforschungspflicht der Beklagten sei diese in ausreichendem Maße nachgekommen, da Sie Namen und Anschrift der derjenigen Personen angab, die Zugang zum Internetanschluss hatten. Denn die sekundäre Darlegungslast dürfe nicht zu einer Umkehr der Beweislast führen und die Beklagte trage nicht die Verpflichtung der Klägerin die notwendigen Information für einen Prozesserfolg zu verschaffen.

Im Übrigen sei es der Beklagten nicht zuzumuten Familienangehörige zu belasten, insbesondere stehe ihr insofern schon ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Die Beklagte hafte überdies auch nicht als Störer, da die dem Anschlussinhaber obliegenden Prüfpflichten vorliegend nicht verletzt worden seien. Die Beklagte habe die Nutzer belehrt und darüber hinaus entfallen Prüfpflichten bei Volljährigen schon dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für ein Urheberrechtsverstoß ersichtlich waren.

Bereits wenige Wochen zuvor hatte das Amtsgericht Charlottenburg sich in einem ähnlich liegenden Fall zu der sekundären Darlegungslast geäußert und auch hier die Klage einer Rechteinhaberin (im dortigen Fall: MIG Film GmbH vertreten durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk) abgewiesen.



___________________________________

Autor:


Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft

Rechtsanwaltsbüro Mainz
Christofstr. 5| 55116 Mainz
Telefon 06131. 211 350 | Telefax 06131. 211 3529
info@sos-abmahnung.de

Rechtsanwaltsbüro Berlin
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E-Mail: mailto:info@sos-abmahnung.de
Internet: www.sos-abmahnung.de

Quelle:
abmahnung-medienrecht.de
Link:
http://abmahnung-medienrecht.de/2014/10 ... verfahren/
http://abmahnung-medienrecht.de/wp-cont ... 112-14.pdf

______________________________________________

tecci
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4344 Beitrag von tecci » Montag 20. Oktober 2014, 17:31

Ich steh grad auf dem Schlauch denn ich find die Auflistung nicht, in der stand, welche Briefe man in welcher Reihenfolge erhält.
Wie ich so lese scheinen die aber Massenabfertigung zu sein, denn auch andere haben momentan dieselben Briefe wie ich erhalten.
Könnte mich vielleicht jemand zu der Auflistung verweisen, um zu sehen, wie viele Briefe noch kommen müssten, bevor die Klage eintrudelt?

MfG

mwd
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4345 Beitrag von mwd » Montag 20. Oktober 2014, 17:41

Mal eine doofe Frage zwischendurch ;-) Ein Bekannter sagte mir letztens, er habe eine Abmahnung von WF für einen Film erhalten, den er allerdings nicht heruntergeladen, sondern über k...to gestreamt habe. Über solche Abmahnungen habe ich bisher nirgends etwas lesen können. Hat schon mal jemand so etwas ähnliches gehört?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4346 Beitrag von phileas94 » Montag 20. Oktober 2014, 21:41

Hallo Unterstützer und Helfer,

meine Eltern wurden im November 2012 von Waldorf & Frommer abgemahnt, weil sie angeblich einen Film heruntergeladen hätten.
Sie haben daraufhin eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt und nicht gezahlt. Vor kurzem kam nun nach langem Schweigen das Schreiben "Vorbereitung Klageverfahren". Ende Oktober ist Fristablauf.

Ich habe ein paar Fragen und hoffe, dass jemand sie beantworten kann:

1) Alle Schreiben von WF waren adressiert an BEIDE Eltern (Herr soundso und Frau soundso). Wer haftet in einem solchen Fall? Kann daraus ein Verteidigungsargument gebaut werden?

2) Zu dem ermittelten Tatzeitpunkt habe ich als 18jähriger noch bei meinen Eltern gewohnt. Freunde waren oft zu Besuch. Wie hoch schätzt ihr (in Hinblick auf das Bearshare-Urteil) die Erfolgswahrscheinlichkeit der Aussage vor Gericht (falls es denn zu einer Klage kommt), dass meine Eltern den Film nicht gezogen haben, sie nicht wissen, wer es getan haben könnte und mehrere Personen Zugang zum Internet hatten?

3) Meine vorläufige Idee für das kurzfristige Vorgehen (bis Ablauf der Frist) ist: WF schreiben, was ich unter Punkt 2) genannt habe, und fragen, ob sie einem Vergleich zustimmen würden. Was haltet ihr davon?

Vielen Dank.
Liebe Grüße

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4347 Beitrag von Steffen » Montag 20. Oktober 2014, 23:17

[quoteemtecci]Ich steh grad auf dem Schlauch denn ich find die Auflistung nicht, in der stand,
welche Briefe man in welcher Reihenfolge erhält.[/quoteem]

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Schriftsatz Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (nicht die originale UE abgeben!)
    2. Letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften)
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichpunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichts
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

    !
    Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4348 Beitrag von Steffen » Montag 20. Oktober 2014, 23:24

[quoteemmwd]Mal eine doofe Frage zwischendurch ;-) Ein Bekannter sagte mir letztens, er habe eine Abmahnung von WF für einen Film erhalten, den er allerdings nicht heruntergeladen, sondern über k...to ge-streamt habe. Über solche Abmahnungen habe ich bisher nirgends etwas lesen können. Hat schon mal jemand so etwas ähnliches gehört?[/quoteem]

Gelesen, ja: Link. Dein Bekannter kann ja einmal seine Abmahnung entpersonalisiert einscannen und du schickst sie mir per E-Mail. Dann schaun wir mal, was wirklich abgemahnt wird.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4349 Beitrag von Steffen » Montag 20. Oktober 2014, 23:47

[quoteemphileas94]1) Alle Schreiben von WF waren adressiert an BEIDE Eltern (Herr soundso und Frau soundso).
Wer haftet in einem solchen Fall? Kann daraus ein Verteidigungsargument gebaut werden?[/quoteem]

Wenn zwei Anschlussinhaber Vertragspartner des Providers sind, gemeinsam verauskunftet worden,
dann haften beide jeweils als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Hier kann in einem möglichen Mahn-
verfahren gegen jeden Anschlussinhaber separat ein Mahnbescheid beantragt werden. Im möglichen
Klageverfahren werden dann aber beide wieder zusammen verklagt. Bei zwei Anschlussinhaber,
sollte dann doch schon feststehen seitens des Abmahners, wer den Vorwurf getätigt hat. Diese
muss aber dann mit dem beauftragten Anwalt abgeklärt werden.



[quoteemphileas94]2) Zu dem ermittelten Tatzeitpunkt habe ich als 18jähriger noch bei meinen Eltern gewohnt.
Freunde waren oft zu Besuch. Wie hoch schätzt ihr (in Hinblick auf das BearShare-Urteil) die
Erfolgswahrscheinlichkeit der Aussage vor Gericht (falls es denn zu einer Klage kommt), dass
meine Eltern den Film nicht gezogen haben, sie nicht wissen, wer es getan haben könnte und
mehrere Personen Zugang zum Internet hatten?[/quoteem]

Das kann man so in einem Forum nicht erörtern, insbesondere, da es auch dich überhaupt nicht
direkt betrifft. Die “BearShare“-Entscheidung legt zwar fest, welche Anforderungen gestellt
werden hinsichtlich der Haftung/Nichthaftung bei volljährigen Kindern, man muss aber hier
noch mehr sehen. Auch werden hier erst einmal -nur- Mitbenutzer -innerhalb- des Familenverbund
benannt.
  • - einmal den Abmahnfall von Abmahnung bis dato
    - Sicherung des Anschluss (Hardware/Software) gegen unbefugte Nutzung durch Dritte durch den/die AI
    - Nutzungsberechtigte Dritte - Prüfpflichten (allgemein) gegenüber diesen durch den/die AI
    - Kenntnis/Unkenntnis von UrhR-Verletzungen durch Mitbenutzer
    - Nachforschung mit Erhalt Abmahnung usw. usf.
Dieses sollten/müssen die AI dann mit ihrem Anwalt besprechen. Denn hier kommt es auf die
richtige Reaktion mit Erhalt Abmahnung bis eventueller Klageschrift an. Pauschal zu sagen,
das die Erfolgsaussichten so oder so sind kann man deshalb in einem Forum nicht. Das wäre
unseriös. Ganz geschweige, dass man es auch nicht darf.



[quoteemphileas94]3) Meine vorläufige Idee für das kurzfristige Vorgehen (bis Ablauf der Frist) ist: WF schreiben,
was ich unter Punkt 2) genannt habe, und fragen, ob sie einem Vergleich zustimmen würden. Was
haltet ihr davon?[/quoteem]

Ganz ehrlich, setzt dich mit deinen Eltern zusammen, sprecht noch einmal über alles, wenn man
dann sich vergleichen will, sollten es deine Eltern tun, und nicht Du. Es geht letztlich um
das Geld deiner Eltern und sie sind verantwortlich! Das sollte sie begreifen, auch wenn sie
vlt. es dir zur Klärung überlassen.

VG Steffen

PoscheL
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4350 Beitrag von PoscheL » Dienstag 21. Oktober 2014, 14:36

Sooooo mal schauen was nun passiert, Widerspruch wurde gestern versendet. Ich halte eucha uf dem Laufenden

kasaltrus
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4351 Beitrag von kasaltrus » Freitag 24. Oktober 2014, 14:59

So, hab jetzt auch Post bekommen von den netten Damen und Herren.

Ich hätte eine Folge einer TV-Serie vor ca 2 Wochen für rund 80 Sekunden in einer Tauschbörse angeboten.

Was mich wundert, dass die so schnell reagieren. Ich hatte nämlich schon einmal mit solchen zu tun, nämlich SKW Schwarz oder so ähnlich. Da lagen zwischen angeblichem Verstoß und der Abmahnung 3 Monate.
Damals habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt und habe nur eine mod. UE abgegeben und es ausgesitzen. Inzwischen ist das alles verjährt.

Nun zu jetzt. Ich wurde wie gesagt abgemahnt, ich bin der Anschlussinhaber einer WG. Außer mir leben dort noch 2 Freunde von mir. Ich war es nicht (durch die frühere Abmahnung hab ich was gelernt :D ), meine Mitbewohner sagen auch, dass sie es nicht waren. Zu dem fragwürdigen Zeitpunkt waren wir alle drei zuhause.

Wie ich jetzt so gelesehen habe, gibt es für WGs noch nicht wirklich etwas mit Urteilen o.Ä.

Wir wollen nicht zahlen, aber inwiefern ist es denn auch sinnvoll, dass ICH eine mod. UE abgebe, wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin und es genauso gut einer der anderen war?

Achja, das W-Lan ist per WPA2 gesichert.

Für jegliche Tipps bin ich dankbar!

Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4352 Beitrag von Steffen » Samstag 25. Oktober 2014, 00:14

[quoteemkasaltrus]Für jegliche Tips bin ich dankbar![/quoteem]
Wir haben doch das Problem, das es zum Thema Wohngemeinschaft noch keine höchstrichterliche Entscheidung (BGH) gibt. Es gibt zwar die Entscheidung des LG Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 14 O 320/12, was sich mit dem Sachverhalt Störerhaftungsfragen in einer Wohngemeinschaft auseinandersetzt, nur sehe ich persönlich (bin aber kein Anwalt) schon Probleme.

Ob hier eine mod. UE abgegeben werden muss, oder nicht - weiß ich nicht. Ich tendiere eher zur Sicherheitsvariante, also ja, wenn man-ohne- Anwalt reagieren will.

Sollte man irgendwann vortragen, das man aus einer vorangegangenen Abmahnung gelernt hat, dann hat man einen gewissen Informationsvorsprung hinsichtlich der Benutzung und der Gefahren des Internets, so dass jetzt wieder zumindest Belehrungen gegenüber den 2 anderen “Kameraden“ notwendig wären.

Wann man was und wie dem Abmahner mitteilt, da schweigen auch noch die Götter in Schwarz.

Letztlich geht es in die Richtung,

[quoteemkasaltrus]Wie ich jetzt so gelesen habe, gibt es für WGs noch nicht wirklich etwas mit Urteilen o.Ä.[/quoteem]
Halte ich persönlich für ein Gerücht. Bitte hier einlesen: Link



VG Steffen

ohjehminee
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4353 Beitrag von ohjehminee » Donnerstag 30. Oktober 2014, 01:23

Hallo Leidensgenossen,

ich habe leider auch einen Fall, hoffentlich übersichtlicher Natur:

Am 11.12.2012 erstmalige Abmahnung wegen eines Albums über Bittorrent von Sony. Modifizierte Unterlassungserklärung wurde akzeptiert.
Heute nun die "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung" bekommen, mit Frist zum 10.11.2014, in Höhe von 956.-

Damals hatte ich Probleme mit dem von Kabel Deutschland gestellten Router (FritzBox 6360) und Zugriffe von Geräten mit einer mir unbekannten MAC Adresse dokumentiert (Screenshots). Dies habe ich gegenüber WF kommuniziert. Router wurde seitens KD ausgetauscht. Dennoch wird mir nun mit Klage gedroht und wie ich es hier so mitlese, wohl auch durchgezogen.

Hat vielleicht jemand einen Tipp?
Tendiere dazu dort anzurufen und um Vergleich zu bitten da ich sowieso nur Hartz IV beziehe...
Auf der anderen Seite tut mir jeder Euro weh, zumal ich das eine oder andere Gegenargument habe.
Was ist von den Anwälten zu halten die auch solche wie mich vertreten, wie z.B. GGR?

Bin für jede Hilfe sehr dankbar.

Herzliche Grüße

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4354 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Oktober 2014, 04:52

[quoteemohjehminee]Damals hatte ich Probleme mit dem von Kabel Deutschland gestellten Router (FritzBox 6360) und Zugriffe von Geräten mit einer mir unbekannten MAC Adresse dokumentiert (Screenshots). Dies habe ich gegenüber WF kommuniziert. Router wurde seitens KD ausgetauscht. Dennoch wird mir nun mit Klage gedroht und wie ich es hier so mitlese, wohl auch durchgezogen.[/quoteem]
Wenn der Vorgang einmal mit Screenshot und andermal mit schriftlichen Verkehr zwischen dem Provider dokumentiert ist, dann ist es doch schon erst einmal gut. Denn in einer möglichen Klage kannst Du das Behauptete auch belegen. Außerdem gibt es ja auch noch Prozesskostenhilfe (einfach mal googeln).


[quoteemohjehminee]Tendiere dazu dort anzurufen und um Vergleich zu bitten da ich sowieso nur Hartz IV beziehe...
Auf der anderen Seite tut mir jeder Euro weh, zumal ich das eine oder andere Gegenargument habe.[/quoteem]
Wenn Du dich wirklich vergleichen möchtest, bedarf es erst einmal grundsätzlich keinen Anwalt. Einfach ein paar Dinge beherzigen (Vergleich. Wie?) und da anrufen.


[quoteemohjehminee]Was ist von den Anwälten zu halten die auch solche wie mich vertreten, wie z.B. GGR?[/quoteem]
Anwälte sind schon erforderlich. Jeder der einen Rechtsstreit im Gerichtssaal ausfechten musste wird es bestätigen. Natürlich gibt es auch Qualitätsunterschiede (wie überall). Hier heißt es vergleichen zwischen den Anwälten, sich notfalls an der Liste empfohlener Anwälte orientieren.

Zur angesprochenen Kanzlei kann ich keine Angaben tätigen, da sie nicht gelistet sind und kein Kontakt besteht.

VG Steffen

kasaltrus
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4355 Beitrag von kasaltrus » Donnerstag 30. Oktober 2014, 22:56

So, ich hab jetzt die mod. UE rausgeschickt und werde nicht zahlen. Hat schon mal geklappt, warum kein zweites Mal. Für den Notfall hab ich schon mit meinen Mitbewohnern gesprochen, habe aufgeschrieben, dass beide zu diesem Zeitpunkt auch in der Wohnung waren und Zugriff auf das Internet hatten. Von beiden auch unterschrieben.

Vielleichts hilfts ja was in nem eventuellen Prozess, um meine Täterschaft zu entkräften.


Mal was anderes: Übermitteln die Provider nur Name+Adresse oder auch das Geburtsdatum? Vielleicht krieg ich ja was :D

In dem Anhang wo LG München meinen Provider dazu verpflichtet die Daten rauszurücken steht "wem [...] die IP-Adressen zugeordnet waren, unter Angabe von Namen, Anschrift bzw Benutzerkennung"

Heißt das, kein Geburtsdatum? Oder gehört das zum "Gesamtpaket"?

Danköö, ihr macht hier nen tollen Job!

mwd
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4356 Beitrag von mwd » Sonntag 2. November 2014, 12:28

Kommando zurück... Es hat sich nun herausgestellt, daß der Film doch über Bittorrent geladen worden ist. Es ist also doch keine Streaming-Abmahnung :oops:
Steffen hat geschrieben:[quoteemmwd]Mal eine doofe Frage zwischendurch ;-) Ein Bekannter sagte mir letztens, er habe eine Abmahnung von WF für einen Film erhalten, den er allerdings nicht heruntergeladen, sondern über k...to ge-streamt habe. Über solche Abmahnungen habe ich bisher nirgends etwas lesen können. Hat schon mal jemand so etwas ähnliches gehört?[/quoteem]

Gelesen, ja: Link. Dein Bekannter kann ja einmal seine Abmahnung entpersonalisiert einscannen und du schickst sie mir per E-Mail. Dann schaun wir mal, was wirklich abgemahnt wird.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4357 Beitrag von E_Schutz » Sonntag 2. November 2014, 16:26

Vorgeschichte:

Am 8 September habe ich den Brief von der Kanzlei Waldorf Frommer bekommen, ich soll den Film „Edge of Tomorrow 0:59 Sekunden lang runter geladen zu haben und ne ordentliche summe Forderung.
Ich habe zum Glück Eure Seite gefunden und nach paar Tagen Recherche die Modifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt.
Doch diese Woche habe ich wieder ein Brief von der Kanzlei erhalten, wo stand:

In vorstehender Angelegenheit wurden Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft durch Abgabe der geforderter Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt.
Ein fristgerechter Zahlungseingang konnte jedoch nicht festgestellt werden.
Der ausstehender Betrag in Höhe von EUR 815,00 ist bis spätestens 21.10.2014 zu begleichen.

Jetzt habe ich den dritten Brief erhalten in dem steht:

Die Frist zum 21.10.2014 ist abgelaufen, aber wir sind zu einer vergleichsweise Klärung bereit. Gerne möchten wir deshalb mit Ihnen die Vorgehensweise in dieser Angelegenheit klären. Wir werden auch ihre wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse berücksichtigen. Bla Bla Bla
Neue Frist zum 07.11.2014

Was soll ich davon halten?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4358 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. November 2014, 16:30

[quoteemE_Schutz]Was soll ich davon halten?[/quoteem]
Das ist zwar eine Frage, aber was soll ich darauf antworten? Bettelbrief ... die wollen nur spielen, die tun schon nichts ...

Jeder, der auf ein Abmahnschreiben nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, entscheidet für sich (allein), entweder Verjährung oder Klage. Die Chancen stehen hier 50-50.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Schriftsatz Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (nicht die originale UE abgeben!)
    2. Letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften)
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichpunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichts
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

    !
    Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4359 Beitrag von skatoffel » Montag 3. November 2014, 17:52

Hallo liebe Community!
Kurz zu meiner Geschichte:
Ich wurde im Juli 2013 von Waldorf Frommer wegen einer Serie abgemahnt! --> habe die mod UE abgeschickt , danach kam eine erneute Zahlungsaufforderung und danach war bis heute nichts mehr von denen zu hören.
Heute fischte ich einen weiteren Brief aus dem Briefkasten mit dem Betreff: "Zahlungsvereinbarung"

"unsere Mandanschaft möchte nichts unversucht lassen. Aus diesem Grund möchten wir wieder die Kommunikation aufgreifen[...]

und dann "unterbreiten sie mir ein Vergleichsangebot" mit der Zahlungsaufforderung über einen Betrag von 430€

Geh ich richtig der Annahme dass ich momentan bei Punkt 3 des Schriftverkehrs bin --> abheften und zu den Akten?

Vielen Dank schonmal für euren Rat :)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4360 Beitrag von Steffen » Montag 3. November 2014, 22:56

[quoteemskatoffel]Geh ich richtig der Annahme dass ich momentan bei Punkt 3 des Schriftverkehrs bin --> abheften und zu den Akten?[/quoteem]
Möglich.

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