Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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_LaFamilia
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3961 Beitrag von _LaFamilia » Samstag 29. März 2014, 23:22

Wow das geht ja wirklich fix hier. Dann werde ich also am Montag einen Termin bei meinem Anwalt vereinbaren und mit ihm den Widerspruch fertig machen.

allwald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3962 Beitrag von allwald » Mittwoch 2. April 2014, 09:32

Hallo zusammen!

Ich hatte aus einem Anflug von Idealismus heraus (NSA, etc.) anfang des Jahres zeitweise einen TOR-Knoten (Exit-Server) betrieben, der leider missbraucht wurde.
Offenbar hat irgendwer über TOR torrents angeboten, die über meine IP sichtbar wurden, so dass ich eine entsprechende Abmahnung erhalten habe, wegen eines Werkes, dessen Titel ich noch nicht mal im entferntesten gehört habe. jkj:s_;

Jetzt frage ich mich natuerlich, wie ich mich verhalten soll, insbesondere, da ich zu diesem Thema auch noch nirgends etwas zu Lesen gefunden habe.
Vorsichtshalber habe ich fristgerecht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und ansonsten noch gar nicht reagiert - auch nicht auf die inzwischen eingegangene Zahlungserinnerung.

Sollte ich nun weiter toter Mann spielen, wie das wohl viele hier tun?
Oder kann es sinnvoll sein der Kanzlei den Fall darzulegen, dass ich nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich bin? Habe auch Angst schlafende Hunde zu wecken.. ;)

Dass an der entsprechenden IP zum "Tatzeitpunkt" tatsächlich ein TOR-Server lief, lässt sich übrigens anhand des TOR-Archives belegen oder zumindest untermauern...

Vielen Dank schonmal, falls jemand einen Tipp hat!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3963 Beitrag von Steffen » Mittwoch 2. April 2014, 15:46

Mhm, das ist ein Problem, worauf ich keine Antwort kenne, und sehr speziell ist. So wie ich es sehe, hast Du den Tor-Server auf deinem Rechner installiert, dass aller Traffic über den Tor-Server (ohne separaten IP / Rechner) + deinem privaten Kram lief, aber nur eine IP-Adresse ersichtlich war, nämlich die des Anschlusses.

Hier würde ich erst einmal nicht mehr allzu viele Details im Forum Posten und einen Anwalt konsultieren. Natürlich ist der UrhR-Verstoß über den Tor-Server geschehen, aber die Verantwortung trägst nun einmal Du als AI. Aus dem Bauchgefühl käme dann zumindest die Störerhaftung infrage, da Du ja gar keine Einflussnahme hast, wer was macht oder den Knoten missbraucht (ähnlich BGH: Sommer unseres Lebens - unzureichend gesichertes WLAN). Aber ich bin kein Anwalt, deshalb erst einmal einen Anwalt konsultieren und einmal Bescheid geben (gern auch über PN).

VG Steffen

peterfarge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3964 Beitrag von peterfarge » Mittwoch 2. April 2014, 23:00

Ich möchte nochmal auf die 50% - 50% Klagewahrscheinlichkeit zurück kommen, weil du das hier immer schreibst.
Beispiel:
Wenn ich diese Bierflasche nehme und Richtung Mond werfe, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Ich treffe den Mond, oder ich treffe ihne nicht. Zwei Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit ist 50-50. Wenn ich das ganze mit zwei Flaschen mache, dann ist die Wahrscheinlichkeit das ich mit beiden Flaschen den Mond verfehle 50%*50%= 25%. Oder anders herum: Zu 75% treffe ich mit mindestens einer Flasche den Mond. Und wenn ich 4 Flaschen nehme, dann 50%*50%*50%*50%= 6%, oder anders herum zu 94% treffe ich mindestens mit einer Flasche den Mond. Da ist jetzt meine Frage ob wir Raketen und Space Shuttle wirklich brauchen? Wenn jetzt jeder Satellit in 6facher Ausfertigung gebaut wird, dann muß es doch mit dem Teufel zu gehen wenn nicht einer in die Erdmumlaufbahn gelangt wenn ich ihn werfe*g*
Wenn du schreibst das aus 2 Möglichkeiten folgt das beide Möglichkeiten gleich wahrscheinlich sein müssen, dann machst du damit die ganze Arbeit kaputt die du in dieses Projekt gesteckt hast. Man muß dann auch all die anderen Dinge die hier stehen anzweifeln.

Zur Klagewahrscheinlichkeit: Woher weiß man wieviele Abmahnungen es pro Jahr gibt? Ich vermute die Justiz gibt eine Statistik heraus wieviele IP-Adress-Auskünfte aufgrund von Filesharing-Urheberverletzungen beantragt wurden? Und vermutlich gibt es analog zur Einbruchstatistik eine Statistik die sagt wieviele Klagen wegen Filesharing -Urheberrechtsverletzungen erhoben wurden. Wenn man diese beiden Zahlen dividiert kommt da irgendwie 1% heraus. Der Einwand ist nun das in den anderen 99% nicht nur Nichtzahler sondern auch ein Block Sofortzahler drin ist. Die Wahrscheinlichkeit das ein Nichtzahler verklagt wird ist also größer als 1%. Auf der anderen Seite werden die Abmahner in erster Linie die Leute verklagen wo man das meiste Geld herausschlagen kann und sicher ist den Prozess auch nicht zu verlieren. Also die Leute die eine Unterlassungserklärung mit Schuldeingeständnis unterschrieben haben, die Leute die unvorsichtige Briefe an den Abmahnanwalt geschrieben haben. Zb indem sie zugeben das sie ein nicht ordentlich gesicherstes Wlan betreiben: "Die Urheberrechtsverletzung hätte jeder machen können." Anwort: Das Stimmt, dafür reißen wir die aber jetzt mit der Störerhaftung den A... auf, weil du deinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen bist. Und die Leute die viele U-Verletzungen begangen haben und sich nicht mit einem guten Anwalt bei einem gnädigen Richter herauswinden können. Oder die Leute die beim Aufüllen der mod Unterlassungserklärung einen kleinen Fehler gemacht haben. Oder die Leute die in einem Schreiben an den Abmahner an die kranke Oma und auf ihr kleines Gehalt hingewiesen haben, die können sich keinen Anwalt leisten und sind denke ich die Lieblingsopfer der Abmahner. Wenn man bisher keine Fehler gemacht hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit davon zu kommen wieder etwas größer geworden.

Laut Urheberrechtsgesetz §97a darf eine Massenabmahnung nicht mehr als 124 Euro kosten. Die Kosten müssen aufgeschlüsselt werden und lieger eher weit unter diesem Betrag. Die Kosten hat erstmal der Anschlußinhaber zu tragen, auch wenn nachweislich jemand anderes die U-Verletzung begangen hat, denn der Anschlußinhaber muß die Urheberrechtsverletzung abstellen. Der Anschlußinhaber kann das Geld dann vom Verursacher holen. Das Problem ist denke ich das der Abmahner wegen diesem Kleckerbetrag keinen Zivilprozess anfangen will. Denn immerhin sind die geforderten ~1000 Euro Beträge viel zu hoch, das Gericht wird anerkennen das es gute Gründe gab diese Rechnung nicht zu begleichen und damit wird jede Partei wohl auf den eigenen Anwaltskosten sitzen bleiben. Der Abmahner hat dann ein paar Euros eingenommen, auf der anderen Seite aber auch ordentlich Auslagen gehabt. Es werden also nur hier und da ein paar Leute verklagt um den Druck aufrecht zu erhalten, das meiste Geld bekommt man schließlich über die Sofortzahlern rein.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3965 Beitrag von abmahnwarrior » Mittwoch 2. April 2014, 23:26

mal wieder einer, der meint er müsse sich Mut zusprechen, indem er Klagewahrscheinlichkeiten berechnen möchte. Die Wahrscheinlichkeit ist völlig egal. Es ist nun einmal so, die Wahrscheinlichkeit kann noch so klein sein, jeden Nichtzahler kann es treffen. Auch gibt es Abmahner die vermehrt klagen, wie z. b. WF und Abmahner die eher weniger klagen wie U&C.

Lullt euch nicht mit Klagewahrscbheinlichkeiten ein, die euch in den Kram passen, sondern seht es realistisch und dass es euch jederzeit treffen kann und bereitet euch entsprechend darauf vor. Lotto spielen auch viele, weil es eben jeden treffen kann 6 Richtige zu haben. So ist es hier mit Klagen, jeden Mitspieler kann es treffen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3966 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. April 2014, 05:01

peterfarge hat geschrieben:Ich möchte nochmal auf die 50% - 50% Klagewahrscheinlichkeit zurück kommen, weil du das hier immer schreibst.
Das ist defintiv und absolut falsch! Ich spreche andauernd, das in der Konstellation: "mod. UE + Nichtzahlen" die Chancen: 50-50 stehen, das man entweder Verjährt oder verklagt wird. Denn hier spielen Gedankengänge wie Vergleich = keine Rolle. Man ist der harte Hund, der sagt: Verklagt mich Ihr Abzocker, wenn Ihr mein Geld wolllt! Ehe seht Ihr keinen Cent.

Weiterhin, das die genauen Klagezahlen nur der Abmahner (und die entsprechenden Gerichte) kennt, der sie aber nicht herausrückt, und so niemand der seriös Postet, eine Klagewahrscheinlichkeit berechnen kann. Das ist dann einfach nur Schwachfug!

Und bei einer Abmahnung befindet sich jeder in einem außergerichtlichen Rechtsstreit, wo es einfach nur um die Kohle geht - um deine, nicht um meine. Ir ist es letztlich schit egal, was du machst, oder nicht.

Und letztlich, wenn nur 1 Betroffener / je Monat verklagt würde, kann
  • 1. ich/wir Dir nicht sagen, das Du der Eine bist
    2. ich/wir Dir nicht sagen, das Du der Eine nicht bist,
wenn Du nur eine mod. UE abgibst und nicht zahlst.

Und wenn alles so einfach ist, verstehe ich nicht, warum Du nur eine mod. UE abgabst, die Abmahnung wegen Ungerechtigkeit oder Unwirksamkeit nicht zurück gewiesen hast, keine negative Feststellungsklage erhoben hast, keine Gegenklage gestartet, Strafanzeige wegen Betrug und Bandenbildung erstattet usw. usf., sondern nur permanent herumlaberst und dir ins Hemd machst mit den bekackten Wahrscheinlichkeitszahlen. Mehr ist es doch nicht, man will sein Filesharer-Herz und -Gewissen mit irgendwelchen lilabunten Zahlen beruhigen. Kannst du gern, aber nicht auf AW3P, denn diese sind seit dem "BGH Sommer unseres Lebens" (210) vorbei.

VG Steffen

kicker123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3967 Beitrag von kicker123 » Donnerstag 3. April 2014, 21:11

Steffen hat geschrieben: Und letztlich, wenn nur 1 Betroffener / je Monat verklagt würde, kann
  • 1. ich/wir Dir nicht sagen, das Du der Eine bist
    2. ich/wir Dir nicht sagen, das Du der Eine nicht bist,
wenn Du nur eine mod. UE abgibst und nicht zahlst.
Du hast eine sehr seltsame Einstellung zu Wahrscheinlichkeiten...

Es geht nicht darum vorauszusagen ob man verklagt wird oder nicht, das ist Zufall.
Es geht darum abzuschätzen wie oft man im Mittel verklagt wird, was etwas vollkommen anderes ist.

Die Rechnung ist einfach und es spielt keine Rolle ob man nun verklagt wird oder nicht, es ist ein Erwartungswert und hilft im Mittel die richtige Entscheidung zu treffen.

Nehmen wir an der sofortige Vergleich kostet 600€ und der Vergleich falls die Klage im Briefkasten liegt kostet 1200€.

Erwartungswert beim Abwarten = Klagewahrscheinlichkeit*1200€

Nun ist klar, rechnet man damit > 50% verklagt zu werden, sollte man sofort vergleichen, weil man im Mittel eben zu oft die Klage im Briefkasten hat und dann doppelt zahlt.
Stellt sich natürlich auch die Frage ob man wirklich 600€ aufs Spiel setzen will, ist die Klagewahrscheinlichkeit nämlich nahe bei 50% so ist das nichts anderes als Glücksspiel mit 600€ Einsatz und man zahlt nichts oder doppelt.

Die Rechnung wird komplizierter wenn man berücksichtigt, dass man vor Gericht zieht und sich Chancen ausrechnet den Prozess zu gewinnen, dann muss man das mit in die Rechnung einbringen. Mag sein, dass das für dich Theorie ist, das ist einfach eine sehr rationale Art und Weise die Sache zu betrachten und keineswegs Schwachfug.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3968 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. April 2014, 22:38

[quoteemkicker123]Die Rechnung ist einfach und es spielt keine Rolle, ob man nun verklagt wird oder nicht,
es ist ein Erwartungswert und hilft im Mittel die richtige Entscheidung zu treffen.[/quoteem]

Ich entschuldige mich einmal im Voraus, für eventuelle verbale Entgleisungen ... So hätte
ich vielleicht 2008 reagiert.

Sind wir nicht ein lustiges Opfervolk?

Wir kommen als unschuldig abgemahnte Anschlussinhaber in ein Forum, um Information und Hilfe
zu bekommen.

Grundaussage des Abgemahnten:
  • 1. Ich war es nicht
    2. das sind alles Betrüger
    3. das ist eine Abzocke
    4. die müssen mir erst einmal etwas beweisen
    5. Papiertiger 2009: die Dubiosen der Dubiosesten klagen sowieso nicht
    6. den reiß ich den Poppers auf, wie eine Schranktür,
    7. dem Richter erzähl ich schon etwas usw. usf.
Und wenn die Klagewahrscheinlichkeit -die keiner mit Bestimmtheit kennt und sagen kann- etwas
höher liegt, als in unserer lilabunten Forenwelt halluziniert,
  • 1. Ich vergleiche mich lieber, aber nur aus Kostengründen
    2. Ich habe ach ja, keine Chance vor Gericht
    3. die Richter und der Kläger, die spielen ja gemeinsam in einem Golfclub
    4. Ich würde ja, aber so etwas, wenn ich nur könnte, aber die Festplatte ist kaputt, ich finde
    keine Zeugen, ich kann meine Unschuld nicht beweisen, aber wenn, dann würde ich ...
..........

Das ist einfach Lächerlich!

....................

Ich möchte Euch einmal erzählen, wie es in der realen Erwachsenwelt vor sich geht.

2013 wurde ich 2-mal abgemahnt. Ich stand nach der Besprechung mit meinem Rechtsbeistand, vor der
Wahl,
  • 1. kämpfe ich um mein Recht, dann kann es unschön werden
    oder
    2. kämpfe ich nicht um mein Recht und gebe nach.
Es ist und bleibt meine ureigene Entscheidung, nicht die meines Anwaltes, ob ich für mein Recht
kämpfe, auch wenn es wirtschaftlich und privat wehtun kann, oder wie ein Opfer einknicke. Dafür
benötige ich zwei Angaben:
  • 1. Risiko und Kosten in allen Varianten
    2. Maßnahmen um mein Recht zu erstreiten.
Hier ist eine Wahrscheinlichkeit äußerst kontraproduktiv, wenn es überhaupt eine geben kann,
sondern entweder ich schaue in den Spiegel und bekomme nicht das Kotzen, oder knicke wie ein
erbärmlicher Feigling ein. Der Eine redet es sich schön - wegen den Kosten, der Andere - aus Feigheit.

Meine Reaktion auf die 2 Abmahnungen war, ich bin in Recht, dafür gehe ich jeden Weg, egal was es
kostet. Denn das ist mir mein Recht wert. Und das schließt auch ein, dass ich einen 0-Euro-Vergleich
-den jeder von Euch angenommen hätte- ausschlage, um mich nicht wie die Eurogenossen zu verkaufen.
Hier geht es um mein Recht, meine Freiheit, mein Stück Demokratie. Und ja die 1. EV tut weh (schon
ca. 1.000,- € - Minus), die 2. EV wurde aufgehoben. Bin ich deshalb verantwortungslos - nein.

................................

Und wenn ich mich für: mod. UE + Nichtzahlen entscheide, dann gibt es nur: entweder Verjährung oder
Klage, die Chancen stehen bei 50-50. Weil hier ein Vergleich keine Option ist.

Und wenn ich mich vergleichen will, dann vergleiche mich eben, je früher desto besser.


..............................................

Es kann niemand eine Zahl benennen, denn die Zahlen, die man benötigen würde, hat nur der Abmahner,
und der rückt sie nicht heraus. Also welche Zahl sollte benannt werden und von wem? Eine Beruhigende,
oder eine Verängstigende?

Ihr Opfervolk! Seit, die großen Unschuldigen mit dem schwarzen Schuh und sucht dabei nur Ausreden,
um nicht für Eure Unschuld zu kämpfen. Feiglinge! Sei es, wie es sei.

Jeder Abgemahnte, der sich für mod. UE + Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich: entweder Verjährung
oder Klage! Die Chancen liegen bei 50-50. Und solange AW3P existiert, ändert sich daran nichts, Kinder,
egal was Ihr postet. Ihr könnt nicht daran ändern.


VG Steffen

peterfarge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3969 Beitrag von peterfarge » Donnerstag 3. April 2014, 22:59

@Abmahnwarrior: Ja, es kann jeden treffen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit klein ist. Meine Erwartungshaltung ist jedoch das es in erster Linie die Leute trifft die einen Fehler gemacht haben.
Werniman hat geschrieben: Die die Anwälte aber gerne mal mit den Loggingbuden unter einer Decke stecken (wie etwa RA Rasch und ProMedia),hindert sie nichts daran,die Kohle stattdessen über die Ermittlungskosten einzuspielen.
Wenn der Posten Ermittlungskosten so groß ist dann könnte man dort über die Schadensminderungspflicht absetzen. Es gibt auch marktübliche Softwarelösungen die diese Dienstleistung für einen sehr kleinen Preis anbieten. Das ist im Endeffekt ein abgeänderter Filesharing Client der sich von anderen Clienst Urheberechtlich geschützte Daten zieht, und die IPs+Zeitstempel loggt. Den Hashvergleich machen machen die Clients ja sowieso.
Werniman hat geschrieben:"Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.". Dieser Satz ermöglicht es den Abmahnern,selbst zu bestimmen,wann die Deckelung greift. Und wie die entscheiden,kannst du dir ja sicher denken.
Laut Internet müssen die Abmahner aber beweisen das hier ein Sonderfall vorliegt. Vllt ein Zero-Day Release einer großen Hollywood Produktion die sich bisher kaum verbreitet hat. Und der Richter muß dieser Argumentation folgen.

@Steffen: Wenn die Chancen 50-50 stehen, dann heißt das aber das zwei Ereignis jeweils mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% eintreten. Und so ist es eben nicht. Damit machst du Leuten Angst und treibst sie den Abmahner (Vergleich) oder den Anti-Abmahnhelfer-Anwälten in die Arme.

Ich hätte jetzt gedacht das die Statistik bei den Zivilsachen näher aufschlüssel, aber leider tut sie es nicht. Schade, Abmahnstatisitiken finde ich persönlich interessanter als Mordstatistiken*g*

Ich nehme an mit "BGH Sommer unseres Lebens" spielst du auf die Vermutung an das der Anschlußinhaber für die Rechtsverletzungen verantwortlich ist? Die Antwort kann dann aber nicht sein das der Anschlußinhaber die anderen Teilnehmer durchleuchtet ob diese nicht für das Vergehen verantwortlich sind. Laut diesen Urteilen reicht es das man mögliche andere Tatheränge darlegt um die Schuldvermutung des Anschlußinhabers zu entkräften.

Der Anschlußinhaber in einer Wohngemeinschaft ist aber oft nicht für das Vergehen verantwortlich. Er ist dann tatsächlich unschuldig. Wenn das Gesetz sagt: Nach der Abmahnung mußt du eine Unterlassungserklärung abgeben und <124 Euro Gebühren bezahlen dann ist das noch akzeptabel. Der Anschlußinhaber kann diesen Betrag auf die anderen umlegen. Bei einem 1000 Euro Betrag geht das sehr viel schlechter. Der Betrag ist illusorisch überhöht, die anderen weigern sich. Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung kann passiert sein, weil ich die anderen nicht kontrollieren kann und es auch gar nicht darf, ich selber war es aber nicht. Irgendwie muß es jetzt weiter gehen.

Jetzt sehe ich gerade den neuen Post von Steffen über mir wo er schon wieder von einer 50-50 Chance schreibt. Spiel doch morgen mal Lotto. Du gewinnst die Million, oder eben nicht. Die Chancen stehen 50-50!

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3970 Beitrag von abmahnwarrior » Donnerstag 3. April 2014, 23:06

kicker123 hat geschrieben:
Steffen hat geschrieben: Und letztlich, wenn nur 1 Betroffener / je Monat verklagt würde, kann
  • 1. ich/wir Dir nicht sagen, das Du der Eine bist
    2. ich/wir Dir nicht sagen, das Du der Eine nicht bist,
wenn Du nur eine mod. UE abgibst und nicht zahlst.
Du hast eine sehr seltsame Einstellung zu Wahrscheinlichkeiten...

Es geht nicht darum vorauszusagen ob man verklagt wird oder nicht, das ist Zufall.
Es geht darum abzuschätzen wie oft man im Mittel verklagt wird, was etwas vollkommen anderes ist.

Die Rechnung ist einfach und es spielt keine Rolle ob man nun verklagt wird oder nicht, es ist ein Erwartungswert und hilft im Mittel die richtige Entscheidung zu treffen.

Nehmen wir an der sofortige Vergleich kostet 600€ und der Vergleich falls die Klage im Briefkasten liegt kostet 1200€.

Erwartungswert beim Abwarten = Klagewahrscheinlichkeit*1200€

Nun ist klar, rechnet man damit > 50% verklagt zu werden, sollte man sofort vergleichen, weil man im Mittel eben zu oft die Klage im Briefkasten hat und dann doppelt zahlt.
Stellt sich natürlich auch die Frage ob man wirklich 600€ aufs Spiel setzen will, ist die Klagewahrscheinlichkeit nämlich nahe bei 50% so ist das nichts anderes als Glücksspiel mit 600€ Einsatz und man zahlt nichts oder doppelt.

Die Rechnung wird komplizierter wenn man berücksichtigt, dass man vor Gericht zieht und sich Chancen ausrechnet den Prozess zu gewinnen, dann muss man das mit in die Rechnung einbringen. Mag sein, dass das für dich Theorie ist, das ist einfach eine sehr rationale Art und Weise die Sache zu betrachten und keineswegs Schwachfug.
es ist immer wieder lustig wie sich Hobbymathematiker die Sache schönrechnen möchten. Wenn man etwas Ahnung von Wahrscheinlichkeit hat, wird man schnell erkennen, dass man schnell scheitern wird einen zuverlässigen Wert zu berechnen.

Denn :

neben der genauen Anzahl der Abmahnungen pro Abmahner ( möglichst wie viele Abgemahnte, da manche mehrere Abmahnungen von einem Abmahner erhalten, beispielsweise mehrere Folgen einer Serie )

braucht man auch die genaue Anzahl der Nichtzahler, die nach dem MB übrig bleiben, um genau zu wissen, wie viele übrigbleiben, der verklagt werden müssten, dies auch für jeden Abmahner. Möglicherweise sind das viel weniger wie viele glauben. Denke die Abmahner machen den Psychoterror nicht ohne Grund. Vermutlich wirkt das sehr gut.

dann die genaue Anzahl der Klagen jedes Abmahners

keinen der Werte hat man, somit sind alle Berechungen unsinnig. Auch macht es keinen Sinn eine allgemeine Klagewahrscheinlichkeit zu berechnen, weil die Klagefreudigkeit der einzelnen Abmahner stark unterschiedlich ist. Man müsste einen eigenen Wert für jeden Abmahner berechnen.

Selbst mit solch genauen Werten hätte man nur eine trügerische Sicherheit, denn wie es nun mal mit Wahrscheinlichkeiten ist, die Wahrscheinlichkeit kann noch so klein sein, treffen kann es jeden.

Die Werte die im Internet kursieren wurden von Sonderschülern berechnet, die weder das kleine 1x1 kennen, noch in irgendeiner Weise Ahnung von Wahrscheinlichkeitsrechnung haben. Diese nehmen immer die GESAMTE Anzahl der Abmahnung und teilen diese durch irgendeine beliege Anzahl von Klagen und kommen so auf traumhafte Werte unter 1%. Diese Werte sind völlig unsinnig. Denke wir sind uns einig, dass die Zahler nicht verklagt werden. Somit ist die Anzahl der zu Verklagenden weit geringer.

Wenn man sich entscheidet nicht zu zahlen muss man eben mit dem Risiko leben verklagt zu werden. Wenn man damit nicht leben kann, sollte man sich vergleichen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3971 Beitrag von abmahnwarrior » Donnerstag 3. April 2014, 23:27

kicker123 hat geschrieben:
Nehmen wir an der sofortige Vergleich kostet 600€ und der Vergleich falls die Klage im Briefkasten liegt kostet 1200€.

Erwartungswert beim Abwarten = Klagewahrscheinlichkeit*1200€
Hä. Was für ein Oberunsinn.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3972 Beitrag von abmahnwarrior » Donnerstag 3. April 2014, 23:32

Werniman hat geschrieben:Leute, verbeißt euch doch nicht ständig in die puren Zahlen 50:50. Sie sagen doch eigentlich nur,daß der Abmahner nur 2 Möglichkeiten zur Reaktion hat,wenn jemand nicht zahlt: entweder er klagt oder er klagt nicht (dann tritt irgendwann die Verjährung ein). Dieses Verhältnis sagt jedoch nichts darüber, wie hoch die tatsächliche Klagewahrscheinlichkeit ist,da diese noch von anderen Faktoren abhängt. Etwa der Zahl der Sofortzahler usw. Zudem weiß Waldi,daß er nicht unbegrenzte personelle Kapazitäten hat,um jeden Abgemahnten vor Gericht zu zerren.Selbst wenn Waldis Anwälte in ihren üblichen Zweierteams an jedem Arbeitstag des Jahres jeweils 2 Prozesse pro Tag absolvieren könnten, könnten sie maximal 1/3 des Abgemahnten "abarbeiten".
geh einfach mal davon aus, dass die anzahl der Nichtzahler geringer ist, wie vielleicht geglaubt wird. Spätestens nach dem MB zahlen die meisten, entweder aus Angst oder weil ihnen der Anwalt dazu rät. Keiner der wirklich Filesharing betrieben hat, wird es auf eine Klage ankommen lassen, die außer mehr Kosten nichts bringt.

kicker123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3973 Beitrag von kicker123 » Freitag 4. April 2014, 07:20

abmahnwarrior hat geschrieben:
kicker123 hat geschrieben:
Nehmen wir an der sofortige Vergleich kostet 600€ und der Vergleich falls die Klage im Briefkasten liegt kostet 1200€.

Erwartungswert beim Abwarten = Klagewahrscheinlichkeit*1200€
Hä. Was für ein Oberunsinn.
Und was genau ist daran Oberunsinn? Dein ganzer vorhergehender Post ist Oberunsinn.

Ich finde es immer wieder amüsant wie Leute mit Wahrscheinlichkeiten umgehen.
abmahnwarrior hat geschrieben: Selbst mit solch genauen Werten hätte man nur eine trügerische Sicherheit, denn wie es nun mal mit Wahrscheinlichkeiten ist, die Wahrscheinlichkeit kann noch so klein sein, treffen kann es jeden.
Darum geht es nicht.
Wenn die Klagewahrscheinlichkeit nur 10% ist und sich 100 Leute für das Verjähren entscheiden, dann trifft es vlt. 10 aber die anderen 90 trifft es nicht. Im Endeffekt heißt es wenn man von meinen Beispiel ausgeht 10 Leute Zahlen 1200€ -> 12.000€ insgesamt, statt 100 zahlen 600€ -> 60.000€.

Merkst etwas? Es geht um das Mittel und nicht den Einzelfall. Wenn es wirklich nur 10% sind, dann würde ich jedem einzelnen raten, Leute zahlt/vergleicht nicht und wartet. Im Mittel steht ihr besser da, 90 werden mir danken, die anderen 10 werden mich verfluchen. Aber guten Gewissens kann ich sagen ich habe den Leuten einen richtigen Rat gegeben. Can you follow?

Wird man zu 70% verklagt, dann würde ich jedem raten sofort zu vergleichen, ausser man will vor Gericht seine Unschuld beweisen, was einanderer Weg ist.

Keiner weiß nun ob man am zu 10% oder 70% verklagt wird, aber Steffen ist hier komplett im Unrecht und zu behaupten einfach mal so, dass es 50% wären ist sehr gefährlich. Dabei widerspricht er sich dann auch noch in selbigen Satz und behauptet gleichzeitig, dass keiner Zahlen hat und sagen kann wie hoch die Klagewahrscheinlichkeit ist. Ich finde das daneben.

Jeder muss für sich selber abschätzen, nach all den Informationen die vorhanden sind, ob es 10%, 50% oder 70% sind und dann seine Entscheidung treffen, es geht hier nicht um eine genaue Zahl hinter dem Komma sonder in etwa einen Wert der realistisch ist. Aber eins ist klar, keiner weiß es genau und nur der Abmahner hat die Zahlen, da stimme ich Steffen auch komplett zu, nur dass es 50% sind ist nicht richtig und sollte man nicht behaupten, das ist gefährlich und eine entscheidende falsch Information!

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3974 Beitrag von abmahnwarrior » Freitag 4. April 2014, 08:54

kicker123 hat geschrieben:
Ich finde es immer wieder amüsant wie Leute mit Wahrscheinlichkeiten umgehen.
Wieder mal beweist du, dass deine Kenntnisse in Wahrscheinlichkeitsrechnung aus der Sonderschule nicht herausgekommen sind.
kicker123 hat geschrieben: Wenn die Klagewahrscheinlichkeit nur 10% ist und sich 100 Leute für das Verjähren entscheiden, dann trifft es vlt. 10 aber die anderen 90 trifft es nicht. Im Endeffekt heißt es wenn man von meinen Beispiel ausgeht 10 Leute Zahlen 1200€ -> 12.000€ insgesamt, statt 100 zahlen 600€ -> 60.000€.

Merkst etwas? Es geht um das Mittel und nicht den Einzelfall. Wenn es wirklich nur 10% sind, dann würde ich jedem einzelnen raten, Leute zahlt/vergleicht nicht und wartet. Im Mittel steht ihr besser da, 90 werden mir danken, die anderen 10 werden mich verfluchen. Aber guten Gewissens kann ich sagen ich habe den Leuten einen richtigen Rat gegeben. Can you follow?

Wird man zu 70% verklagt, dann würde ich jedem raten sofort zu vergleichen, ausser man will vor Gericht seine Unschuld beweisen, was einanderer Weg ist.
Wenn jemand rät, dann höchstens ein Anwalt.Aufgrund der Wahrscheinlichkeit zu raten "zahlen" nicht "nicht zahlen" ist absoluter Obermist. So können nur Leute reden die von Wahrscheinlichkeiten absolut keine Ahnung haben.
kicker123 hat geschrieben:
dass es 50% sind ist nicht richtig und sollte man nicht behaupten, das ist gefährlich und eine entscheidende falsch Information!
das was du hier macht ist gefährlich. Denn du versuchst dir mit wirren Rechnungen Mut zu zu sprechen. Ansonsten hat Steffen recht. Er hat nicht von 50% Wahrscheinllichkeit gesprochen. Er hat nur gesagt es gibt Klage oder Verjährung. Er will auch sagen, dass wenn man sich für Nichtzahlen entscheidet es egal sein sollte, wie groß die Klagewahrscheinlichkeit ist, weil man es dann egal ob Klage kommt oder nicht durchziehen sollte. Man zahlt nicht und lässt Klagen um sein Recht durchzusetzen, weil man entweder völlig unschuldig ist oder die überhöhten Forderungen nicht bezahlen will und ein Gericht über die korrekte Summe entscheiden lassen will, auch wenn es evnt. teurer wird ( durch eigene Anwaltskosten) wie ein günstiger Vergleich. !!!!

Wie groß die Wahrscheinlichkeiten sind hat er nicht gesagt. Das versuchst du mit deinem gefährlichen Halbwissen. Ansonsten ist es nicht gefährlich eine hohe Klagewahrscheinlichkeit anzunehmen, dann bereitet man sich wenigsten vernünftig auf die evnt. Klage vor. Wenn die Klage im Briefkasten liegt nutzt all dein Herumgemurkse hier nichts.

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3975 Beitrag von abmahnwarrior » Freitag 4. April 2014, 08:55

abmahnwarrior hat geschrieben:
kicker123 hat geschrieben:
Ich finde es immer wieder amüsant wie Leute mit Wahrscheinlichkeiten umgehen.
Wieder mal beweist du, dass deine Kenntnisse in Wahrscheinlichkeitsrechnung aus der Sonderschule nicht herausgekommen sind.
kicker123 hat geschrieben: Wenn die Klagewahrscheinlichkeit nur 10% ist und sich 100 Leute für das Verjähren entscheiden, dann trifft es vlt. 10 aber die anderen 90 trifft es nicht. Im Endeffekt heißt es wenn man von meinen Beispiel ausgeht 10 Leute Zahlen 1200€ -> 12.000€ insgesamt, statt 100 zahlen 600€ -> 60.000€.

Merkst etwas? Es geht um das Mittel und nicht den Einzelfall. Wenn es wirklich nur 10% sind, dann würde ich jedem einzelnen raten, Leute zahlt/vergleicht nicht und wartet. Im Mittel steht ihr besser da, 90 werden mir danken, die anderen 10 werden mich verfluchen. Aber guten Gewissens kann ich sagen ich habe den Leuten einen richtigen Rat gegeben. Can you follow?

Wird man zu 70% verklagt, dann würde ich jedem raten sofort zu vergleichen, ausser man will vor Gericht seine Unschuld beweisen, was einanderer Weg ist.
Wenn jemand rät, dann höchstens ein Anwalt.Aufgrund der Wahrscheinlichkeit zu raten "zahlen" nicht "nicht zahlen" ist absoluter Obermist. So können nur Leute reden die von Wahrscheinlichkeiten absolut keine Ahnung haben. Wenn dann rät man nach Erfolgschance bei einer Klage.
kicker123 hat geschrieben:
dass es 50% sind ist nicht richtig und sollte man nicht behaupten, das ist gefährlich und eine entscheidende falsch Information!
das was du hier macht ist gefährlich. Denn du versuchst dir mit wirren Rechnungen Mut zu zu sprechen. Ansonsten hat Steffen recht. Er hat nicht von 50% Wahrscheinllichkeit gesprochen. Er hat nur gesagt es gibt Klage oder Verjährung. Er will auch sagen, dass wenn man sich für Nichtzahlen entscheidet es egal sein sollte, wie groß die Klagewahrscheinlichkeit ist, weil man es dann egal ob Klage kommt oder nicht durchziehen sollte. Man zahlt nicht und lässt Klagen um sein Recht durchzusetzen, weil man entweder völlig unschuldig ist oder die überhöhten Forderungen nicht bezahlen will und ein Gericht über die korrekte Summe entscheiden lassen will, auch wenn es evnt. teurer wird ( durch eigene Anwaltskosten) wie ein günstiger Vergleich. !!!!

Wie groß die Wahrscheinlichkeiten sind hat er nicht gesagt. Das versuchst du mit deinem gefährlichen Halbwissen. Ansonsten ist es nicht gefährlich eine hohe Klagewahrscheinlichkeit anzunehmen, dann bereitet man sich wenigsten vernünftig auf die evnt. Klage vor. Wenn die Klage im Briefkasten liegt nutzt all dein Herumgemurkse hier nichts.

kicker123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3976 Beitrag von kicker123 » Freitag 4. April 2014, 09:55

abmahnwarrior hat geschrieben: Wieder mal beweist du, dass deine Kenntnisse in Wahrscheinlichkeitsrechnung aus der Sonderschule nicht herausgekommen sind.
Beleidigung statt Argument? Was soll das?
Dein ganzer Post zieht darauf ab zu diskreditieren und ist voller pauschaler Behauptungen.
Es ist nicht möglich mit Dir konstruktiv zu diskutieren, Du scheinst nur Beleidigen zu wollen und so "recht" zu bekommen.
abmahnwarrior hat geschrieben: Denn du versuchst dir mit wirren Rechnungen Mut zu zu sprechen.
Nein, blos weil Du etwas nicht nachvollziehen kannst, ist es nicht wirr.
Meine Rechnung ist ein sehr einfaches Beispiel und kann von Fall zu Fall ganz anders aussehen.
abmahnwarrior hat geschrieben: Wenn jemand rät, dann höchstens ein Anwalt.
Ich muss kein Anwalt sein um Leuten einen sinnvollen Rat zu geben. Es ist kein rechtlicher Rat, es ist ein Rat sich rational mit der Sache zu beschäftigen.
Und sich nicht wegen des psychologischen Drucks zu eine emotionale Entscheidung zu bewegen.
Ansonsten hat Steffen recht. Er hat nicht von 50% Wahrscheinllichkeit gesprochen. Er hat nur gesagt es gibt Klage oder Verjährung. Er will auch sagen, dass wenn man sich für Nichtzahlen entscheidet es egal sein sollte, wie groß die Klagewahrscheinlichkeit ist, weil man es dann egal ob Klage kommt oder nicht durchziehen sollte.
Es ist eben nicht egal. Es ist sehr wichtig und entscheident ob man wahrscheinlich verklagt wird oder nicht.

Wenn es um eine überdurchschnittliche Geld Summe geht und man dazu in der Nähe des Amtsgerichts München sitzt, dann ist vollkommen klar, dass man mit einer hohen Klagewahrscheinlichkeit rechnen kann.

Bist Du allerdings irgendwo im nordwesten Deutschlands und die Geldsumme ist klein, dann ist es wohl so, dass die Klagewahrscheinlichkeit sehr gering ist.

Beide Fälle würde ich vollkommen anders angehen.

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3977 Beitrag von abmahnwarrior » Freitag 4. April 2014, 10:09

Nochmal. Wenn man nicht zahlt, entscheidet man sich dafür evnt. verklagt zu werden. Und da ist es egal, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist. Denn es kann jeden Nichtzahler treffen und das muss man verstanden haben. Und ohne den einzelnen Fall zu kennen, nur aufgrund von irgendwelchen wirren Wahrscheinlichkeiten jemandem einen Rat geben ist fahrlässig. Wenn du im Falle, dass derjenige dann doch verklagt wird, für die Kosten aufkommen müsstest, würdest du den Mund nicht so weit aufreißen. Wenn einme klage kommtb geht man zum Anwalt und klärt mit dem die Optionen/Chancen zu siegen, günstiger wegzukommern ab und entscheidet dann ob man es darauf ankommen lässt oder nicht.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3978 Beitrag von Alter Sack » Freitag 4. April 2014, 10:16

Nicht wunder, kicker123, als abmahnwarrior noch muensteraner hieß, war der Tonfall nicht anders. Einfach ignorieren! Hilft bei Wesen der nordischen Mythologie am besten.

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3979 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 4. April 2014, 11:14

Können wir uns drauf einigen, dass jetzt mit diesem Wahrscheinlichkeitsquark Schluss ist?



Als (meist) stummer Leser verstehe ich beide Seiten:

a. die 50-50-Fraktion, denn: Wenn ich den 'gewöhnlichen' Fall mit einer Abmahnung betrachte und den Weg "modUE + Nichtzahlen" einschlage, habe ich entweder Glück oder muss mit weiterem Aufwand rechnen.

b. die x-Prozent-Fraktion, denn: Eine möglichst kleine Prozentzahl ist natürlich gut fürs Gewissen. Vor allem dann, wenn man eventuell mehrere Abmahnungen zu fürchten und/oder ausstehen hat und beginnt, kleine Prozentzahlen mit Gesamtforderungen aufzurechnen.

Denkt dennoch einfach an das, was Steffen mehrfach indirekt gepostet hat: Letztenendes ist es scheißegal, wieviel Prozent in irgendeinem Forum oder auf irgendeinem Blatt Papier stehen. Wenns einen erwischt, nützt einem die tollste Statistik nix mehr - bereitet euch vor und freut euch bei eventueller Verjährung über einen schicken Obulus, den ihr verbraten dürft.


P.S.: Meine Holde (gerade im Statistik-Studium) schüttelt über die Debatte hier nur noch den Kopf. :lol:

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3980 Beitrag von abmahnwarrior » Freitag 4. April 2014, 11:19

genau meine Worte^^. Für manchen scheint das schwer verständlich zu sein oder will es nicht verstehen.

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