Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Milchkuh
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3941 Beitrag von Milchkuh » Dienstag 25. März 2014, 18:32

Hallo,
für die Statistik:

Ich bin ebenfalls ein 2010er Altfall und lese seitdem immer mit.(abgemahnt Dez 2010 für einen Film).

Ich habe mich nach einlesen in die Thematik für $UE$ ohne Anwalt und Nö ich nicht entschieden, auch wenn ich nicht wirklich beweisen könnte das ich unschuldig bin (wie wir alle bin ich das natürlich, es war bestimmt der Freund eines Nachbarn... oder so ;) ).

Ich bin bis Stufe 4 gekommen, zwischendurch hatte ich einen an Wf gemeldeten Umzug und wohne im Großraum Ruhrgebiet.

Ich rechne damit das das Thema für mich nun durch ist, auch wenn es ärgerlicherweise eine geänderte Rechtsprechung gibt.

Für mich stellt sich eigentlich nur noch eine Frage die mit nicht ganz 100%ig klar ist: Muss ich potentiell zukünftige Adressänderungen weiterhin an WF melden?

Vielen Dank an den Betreiber der Homepage !

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3942 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. März 2014, 23:16

[quoteemMilchkuh]Für mich stellt sich eigentlich nur noch eine Frage die mit nicht ganz 100%ig klar ist: Muss ich potentiell zukünftige Adressänderungen weiterhin an WF melden?[/quoteem]
Ich denke, wenn die Verjährung erreicht ist, nein.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3943 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. März 2014, 10:54

[quoteemElegant](1.) Hat jemand Erfahrung mit dem Amtsgericht Leipzig[/quoteem]
Hartes Pflaster aus unserer Sicht. Hier gibt es nur eines, qualitativ und tiefgründige Erwiderungen mit dem entsprechenden Beweisen und Anwalt, sonst droht sehr schnell: Störer + Täter. Das heißt, ich war es nicht; Delta-Theorie; Zeitungsartikel; Hacker von Nebenan usw. - reichen nicht (eigentlich nie!).

Und weil wir wieder dabei sind, man sollte sich vom "Schmusekurs" des AG Köln nicht täuschen lassen. Spätestens das LG und OLG Köln - wenn das Haar in der Suppe gesucht wird - klatscht es, aber keinen Beifall.

:ew


VG Steffen

Klaus80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3944 Beitrag von Klaus80 » Mittwoch 26. März 2014, 14:08

Hallo Steffen + :al

folgende Frage, die mir unter den Nägeln brennt.

1. Welche Erfahrungen gibt es mit dem Gerichtsstand in Berlin bzgl. Frommer, hat jmd. ein Urteil oder Zugang zu Urteilen, Vergleichen etc. ?? ( Berlin soll recht knackig sein, soweit ich gelesen habe, auch gibt es wohl "Partner"-Kanzleien die für WF vor Ort antreten? Hat jmd. Infos dazu? :_:

Befinde mich in kurzer Abfolge, ca. 1 Monat nach Abmahnung, in der Stufe 2 - MB mit Bestätigung der Wirksamkeit der mod.EU. . $UE$

2. Bisher habe ich vergeblich Fälle gesucht, welche die Störerhaftung nachhaltig einschränken.

3. Fakt ist, ich persönlich habe mir nichts vorzuwerfen deshalb überlege in negative Feststellungsklage zu gehen. :sf

4. Als Verursacher käme nur mein Besuch infrage,(wurde durch mich tatsächlich belehrt, das kein Filesharing etc. erlaubt ist bei mir) Tatbestand war ein Album, - weshalb ich davon ausgehe, dass W+F auch tatsächlich klagen wird. Besuch kann und würde eidesstattlich bezeugen bezeugen, dass ich nix mit Internetsharing an dem Tag gemacht habe.

Bin für jeden Tipp dankbar. :an

VG
Klaus

celdo
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3945 Beitrag von celdo » Mittwoch 26. März 2014, 14:19

Hi,

ich habe mich damals für mod ue + nicht bezahlen entschieden und seitdem mehrere Schreiben von WF bekommen, dass ich doch bitte die kohle rausrücken soll.
Nun habe ich fast ein Jahr nichts mehr von denen gehört und heute folgendes im Briefkasten:
Amtsgericht Coburg
Zentrales Mahngericht

Ich soll also nun 1315 euro bezahlen.
ist das schon eine klageschrift?
Muss ich nun bezahlen oder lege ich widerspruch ein?
und brauche ich einen anwalt in einem der beiden fälle?

edit: achja - habe gehört, dass es ein neues gesetz gibt, dass man weniger zahlen muss. Ich nehme an das trifft nicht auf mich zu, da es 2011 geschah?

lg

Klaus80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3946 Beitrag von Klaus80 » Mittwoch 26. März 2014, 18:17

Hi Celdo,
ich habe mich damals für mod ue + nicht bezahlen entschieden und seitdem mehrere Schreiben von WF bekommen, dass ich doch bitte die kohle rausrücken soll.
Nun habe ich fast ein Jahr nichts mehr von denen gehört und heute folgendes im Briefkasten:
Amtsgericht Coburg
Zentrales Mahngericht

ist das schon eine klageschrift?
Nein, also vom Mahngericht kommt doch keine Klage, die müsste doch vom Amtsgericht kommen.
Muss ich nun bezahlen oder lege ich widerspruch ein?
An dieser Stelle müsstest du wie in der Anleitung hier auf der Abmahnwahnpage nur ankreuzen dass die Forderung zu unrecht besteht.
und brauche ich einen anwalt in einem der beiden fälle?
Du bräuchtest erst einen Anwalt, wenn WF tatsächlich den gelben Klagebrief senden, um dann vlt. noch einen Vergleich auszuhandeln, ist halt auch die persönliche Frage, ob die Abmahnung "gerechtfertigt" war. Ansonsten hast du hoffentlich an deiner Verteidigung gearbeitet, also Urteile etc. gesammelt, so wie hier immer wieder empfohlen wird.
edit: achja - habe gehört, dass es ein neues gesetz gibt, dass man weniger zahlen muss. Ich nehme an das trifft nicht auf mich zu, da es 2011 geschah?
Soweit ich die gängige Praxis verstanden habe, gilt das Gesetz bzgl. der Deckelung § 97 nicht bei Altfällen.

Evtl. kommt dir aber zur Hilfe, dass es den fliegenden Gerichsstand nicht mehr gibt, sofern du nicht direkt in München lebst, also bei dir am Heimatort geklagt werden würde.


dddr:;

celdo
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3947 Beitrag von celdo » Mittwoch 26. März 2014, 18:46

danke für die schnell antwort.
gehen wir mal davon aus, dass die abmahnung gerechtfertigt ist.
in dem brief steht, dass bei widerspruch die sache direkt ans amtsgericht weitergeleitet wird.
nochmal folgende fragen:
wenn ich widerspruch einlege kann es also zum verfahren kommen oder eben nicht.
wie lange würde es dauern, bis es dann zum verfahren kommt?
in wie weit würden sich die kosten erhöhen, wenn man dann noch einen vergleich macht und um wie weit würden sie sich erhöhen, wenn WF keinen vergleich will? (1300 momentan)
oder allgemein gesagt: was sind jetzt noch die nachteile, wenn ich widerrufe

war mir bisher immer sicher einfach mod ue+ nicht zahlen und habe mir wenig gedanken drüber gemacht aber nun ein brief vom mahngericht ist irgendwie nochmal was anderes :/

lg

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3948 Beitrag von mrpinkeyes » Mittwoch 26. März 2014, 19:13

jkj:s_;

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3949 Beitrag von frommeropfer » Mittwoch 26. März 2014, 21:04

celdo hat geschrieben: wenn ich widerspruch einlege kann es also zum verfahren kommen oder eben nicht.
wie lange würde es dauern, bis es dann zum verfahren kommt?
Ich habe im Mai 2013 den Mahnbescheid bekommen, natürlich widerspruch, seit her nix mehr gehört .. und ich *bibber* dass es so bleibt!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3950 Beitrag von Endspiel » Donnerstag 27. März 2014, 08:32

Guten Morgen,
auch ich habe ein schreiben bekommen. Die Forderungen liegen bei knapp 900€.
Die UE ist vor wenigen Tagen verstrichen. Ich habe gestern trotzdem die modUE, per Mail, per Einschreiben und per Fax. Finger kreuzen.

Mein Arbeitgeber war mein Arbeitgeber. Das Insolvenzverfahren wurde diesen Monat eröffnet.
Ich muss also erstmal Hartz beantragen. Angenommen ich könnte mich auf fremde Hilfe berufen, wie soll ich ein Vergleich für eine Ratenzahlung / Zahlung beanstanden?

Habe ich mit modUE und Zahlung denn dann auch wirklich Ruhe?

Vielen Dank

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3951 Beitrag von Steffen » Donnerstag 27. März 2014, 10:01

[quoteemEndspiel]Das Insolvenzverfahren wurde diesen Monat eröffnet. Ich muss also erstmal Hartz beantragen. Angenommen ich könnte mich auf fremde Hilfe berufen, wie soll ich ein Vergleich für eine Ratenzahlung / Zahlung beanstanden?[/quoteem]

Man muss schon sehen, dass auch eine Ratenzahlung / Zahlung einen Vertrag darstellt. Wenn du diesen anfechten willst, bedarf es schon sehr gute Argumente. Und bevor man etwas unterzeichnet, was man nicht versteht, sollte man es sowieso anwaltlich vorab prüfen lassen. Dito bei einer mod. UE: keinen Plan = Anwalt. Du bist eben kein kleines Kind (nicht böse gemeint) und musst wissen, was du da unterzeichnest. Lieber vorher dafür ein paar Euros hin die Hand nehmen, als später viel.

[quoteemEndspiel]Habe ich mit mod. UE und Zahlung denn dann auch wirklich Ruhe?[/quoteem]

Ja, aber nur in den einen konkreten Abmahnfall. Sollten vom Abmahner (oder einen anderen Abmahner) weitere Abmahnungen kommen, etwas anderes Betreffend, stehst Du vor der gleichen Entscheidung wie jetzt. Das hängt natürlich ab, wie fleißig der “Hacker von nebenan“ (Ironie) war, der ohne dein Wissen gesaugt hat. Aber auch wenn man vorhat zu zahlen, sollte man vorher versuchen sich zu vergleichen. Viele Kanzleien haben da noch Spielraum bei entsprechender Argumentation.




[quoteemfrommeropfer]Ich habe im Mai 2013 den Mahnbescheid bekommen, natürlich Widerspruch, seit her nix mehr gehört .. und ich *bibber*, dass es so bleibt![/quoteem]

Ich habe gestern irgendwo gelesen die irrsinnige Annahme einer rettenden Klagewahrscheinlichkeit von 1 % und deren administrativen Bestätigung mit auf die Eierstöcke klatschen. Das ist grober Unfug! Die einzigen wahren Zahlen, die hat der Abmahner, und der rückt sie bestimmt nicht raus. Was wir machen neben Abgemahntenverdummung ist, nur falsche Hoffnungen wecken. Löst euch von jedem Gedanken einer -statistischen- Klagewahrscheinlichkeitszahl. Wer nämlich die Sache -nüchtern- einschätzt, das die Chancen - im Fall: mod. UE + Nichtzahlen - bei 50-50 stehen, entweder zu verjähren oder eine Klage zu erhalten - ist immer richtig. Nebeneffekt, er wird sich angemessen vorbereiten und nicht in den lilabunten Forenschlaf frönen.

Natürlich kenne ich auch ein paar Abgemahnte (auch bei Rasch und WF und ich werde mich hüten Zahlen zu nennen) die zahlten, sich vergleichen, aber auch verjährten /egal ob mit oder mit ohne mod. UE), die trotz Widerspruch MB verjährten oder verklagt wurden. Das ist einmal so, da die jährlichen Abmahnzahlen einfach zu hoch waren, so dass man nicht jeden gerichtlich verfolgt.

Statistische Abmahnzahlen (die genauen Zahlen hat auch nicht infodocc, sondern nur der Abmahner):
Bild




[quoteemkersare]Nicht so schnell mit den Pferden

AG Köln spricht sich gegen über-zogene Forderungen in Abmahnungen aus!
[/quoteem]

Man sollte aber hierzu fairerweise -nicht vergessen- zu sagen, dass man in einer möglichen Berufung vorm LG und OLG dann eine aufs Säckle bekommt, da man hier das Haar in der Suppe sucht. Dort wird ‘ne Watschen schneller geschmiert, als ein Butterbrot. Es gibt noch mehr, als das AG!

Ich möchte sowieso an dieser Stelle einmal -natürlich ist dieses I.M.H.O.- hinwiesen, das der anfänglich positive (GguGepr-)Trend in der Rechtsprechung, sich umkehren wird. Es wird immer mehr in Richtung: Störer + Täterhaftung gehen. Hier sollte man sich im Klaren sein, und entsprechend beweisbar vorbereiten.

Natürlich stellt diese nur eine Panikmache dar, ich möchte alle verleiten, sofort zu bezahlen. Das machen einfach Speichellecker der Contentindustrie.

Bild




[quoteemceldo]Ist das schon eine klageschrift?
Muss ich nun bezahlen oder lege ich widerspruch ein?
und brauche ich einen anwalt in einem der beiden fälle?[/quoteem]

Ein MB ist keine Klageschrift. Ob Du bezahlst oder widersprichst, das ist letztlich DEINE Entscheidung. Für Bezahlen oder ein Kreuz machen (Datum und Unterschrift nicht vergessen), brauch man erst einmal keinen Anwalt. Wobei in manchen Fällen wohl angebracht wäre. Warum? Keinen Plan = Anwalt, es ist DEIN Geld.


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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3952 Beitrag von Steffen » Freitag 28. März 2014, 00:29

Das sollte auch eigentlich für jeden einleuchtend. Wer soll, und bitte schön wie denn, eine reale Klagewahrscheinlichkeit ausrechnen? Bitte einmal vortreten!

Ich bräuchte z.B. bei WF:
  • 1. Abmahnzahlen für jedes Jahr - verrät man uns nicht (gut, hier könnte man noch auf eine Statistik zurückgreifen)
    1.1. Wie viel Sofort-Zahler, Später-Zahler - verrät man uns nicht (gut, hier könnte man noch auf eine Statistik zurückgreifen)
    2. Klagezahlen für jedes Jahr (nur allgemein, ohne Ausgang) - verrät man uns nicht (und hier ist Schicht im (Statistik-)Schacht)
AW3P hat für 2013 z.B. von 34 Kanzleien ihre Zahlen übermittelt bekommen. Nur, das sind ja nicht alle Kanzleien, dann gibt es noch Betroffene, die sich selbst vertreten, anerkennen, vergleichen, verlieren, versäumen usw., die nirgendwo als Fakt auftauchen. Keine Sorge, Obsiegen, das hört man schon sofort.

Für mich persönlich ist jeder, der eine Klagewahrscheinlichkeit präsentiert und diese als echt bestätigt ein Scharlatan. Es kann einfach niemand, auch mit keiner Statistik.

Selbst wenn man sagt, x %,
  • 1. derjenige, der nicht verklagt wird, sagt: Prima, Ihr seit die Größten, Ihr seit die Experten, schnell eine Spende fürs nächste Drachenfliegen oder Dildo-Party.
    2. derjenige, der verklagt wird, *schnieft* gutmütig, oder hat die (Foren-)Faxen dicke und sagt: Ihr Spinner, Ihr hättet doch sagen können, dass es mich erwischt und das es Geld kostet. Pfeifen.
Es reduziert sich nur auf:
Derjenige, der für sich wählt: “mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet sich für: entweder Verjährung oder Klage! Und die Chancen stehen 50-50.

Und da gibt es keine weiteren Varianten, wie z.B. vergleichen (später, im Verfahren), weil man sich für das Nichtzahlen entschieden hat. Und so muss man sich vorbereiten. Alles andere geht nach Hinten los.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3953 Beitrag von Hart aber Fair » Freitag 28. März 2014, 09:38

Ich warte immer noch auf die erste Klage von WF außerhalb München. Zumindest die Wahrscheinlichkeit scheint ja sehr gering zu sein.
By the Way die Klagemeldungen schrumpfen ja seit Monaten bei WF gegen Null zumindest in Foren.
Ich sehe eine Tendenz! Verfolge das Treiben nun seit 4 Jahren und der Sumpf wird trockener.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3954 Beitrag von Steffen » Freitag 28. März 2014, 10:10

[quoteemHart aber Fair]Ich warte immer noch auf die erste Klage von WF außerhalb München. Zumindest die Wahrscheinlichkeit scheint ja sehr gering zu sein.
By the Way die Klagemeldungen schrumpfen ja seit Monaten bei WF gegen Null zumindest in Foren.
Ich sehe eine Tendenz! Verfolge das Treiben nun seit 4 Jahren und der Sumpf wird trockener.[/quoteem]

Mhm, das ist wohl deine Meinung. Diese muss ich so erst einmal akzeptieren, aber nicht teilen. Wenn ich schon dieses W-Wort wieder lese. WF benötigt bislang von Log - mögliche Klage = 3 Jahre, da man Satz 1 § 102 UrhG zelebriert. Dann hat man, das sollte jeder mitbekommen haben, vor in Kraft treten des GguGepr noch einmal richtig rausgehauen und es werden erst einmal keine großen Klagen betreffs 2010 kommen (logisch, Stichpunkt: Verjährung). Das GguGepr ist erst einmal (09.10.2013) 5 Monate in Kraft, und wir schließen, weil es aktuell keine aktuellen Klagen gibt ... Vorsicht!, man hat schon Zeit, denn § 102 (Satz 1 = 3 Jahre; Satz 2 = 10 Jahre hat sich nicht geändert). Man sollte auch wieder abwarten auf das Ende des Jahres, wenn die nächsten Verjährungen (2011‘er) anstehen. Ich bin mit Prognosen recht vorsichtig, insbesondere wenn ich nicht die Meinung aller kenne. Auch sollten ab 2014 die Klagezahlen spürbar rückläufig sein, was aus den rückläufigen Abmahnungen spricht. Natürlich können diese auch anhalten, da man immer schon ein Verhältnis zwischen Abmahnungen und Klagen gab. Das bedeutet, weniger Abmahnungen = mehr Klagen. Alles ist möglich. Dieses hat aber nichts mit uns zu tun, sondern, dass die Gerichte übergegangen sind, die Gebühr nach § 128c KostO je IP = 200,- € zu berechnen (wie es sein sollte). Hier sind keine Gestattungsanträge mit 10.000 - 15.000 IPs mehr drin, sondern bis 100 (wenn überhaupt). Mal im Hinterkopf mit halten. Denn die normalen Filesharer sterben nicht aus, sonst gäbe es auch 2014 keine Abmahnungen, und hier ist WF sicherlich auf Platz 1. Man sollte einmal die lilabunte Forenbrille abnehmen.

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Gibsy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3955 Beitrag von Gibsy » Freitag 28. März 2014, 12:39

Steffen hat geschrieben:.. Das bedeutet, weniger Abmahnungen = mehr Klagen. Alles ist möglich. Dieses hat aber nichts mit uns zu tun, sondern, dass die Gerichte übergegangen sind, die Gebühr nach § 128c KostO je IP = 200,- € zu berechnen (wie es sein sollte).
VG Steffen
Das heist jede einzelne Abmahnung kostet W&F erstmal 200€ Auslagen?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3956 Beitrag von Steffen » Freitag 28. März 2014, 13:20

Das heist jede einzelne Abmahnung kostet W&F erstmal 200€ Auslagen?
Erst einmal muss man für jede IP diese Gebühr entrichten. Dies besagt aber nicht, das auch aus jeder IP letztlich eine Abmahnung wird. Kosten entstehen im Vorfeld der Abmahnung noch weitere. Hier sind die GK, AG, Providergebühren für den Gestattungsantrag, der Genehmigung und der Providerausdkunft. Natürlich wird es dann anteilsmäßig dem Abgemahnten aufgeschlagen. Neben diesen fällt ja auch noch für den RI die Log-Firma und die Kosten von der Beauftragung WF an, für die Abmahnung. Hier kenne ich aber nicht den jeweiligen Rahmenvertrag.

VG Steffen

_LaFamilia
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3957 Beitrag von _LaFamilia » Samstag 29. März 2014, 15:19

Hallo Freunde,

bei uns ist heute ein Mahnbescheid aus Coburg eingetroffen. Wie wäre denn jetzt die weitere Vorgehensweise? Ich habe in diversen Beiträgen hier gelesen, dass man "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt." ankreuzt und ab die Post.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zur Klage kommt?

Falls ihr noch mehr Infos benötigt, die gebe ich euch natürlich gern, nur habe ich gerade keine weiteren Papiere zur Hand. Würde mich nachher dann nochmal zu Wort melden.

Gruß und Danke schonmal für die Antwort.

celdo
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3958 Beitrag von celdo » Samstag 29. März 2014, 16:32

_LaFamilia hat geschrieben:Hallo Freunde,

bei uns ist heute ein Mahnbescheid aus Coburg eingetroffen. Wie wäre denn jetzt die weitere Vorgehensweise? Ich habe in diversen Beiträgen hier gelesen, dass man "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt." ankreuzt und ab die Post.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zur Klage kommt?

Falls ihr noch mehr Infos benötigt, die gebe ich euch natürlich gern, nur habe ich gerade keine weiteren Papiere zur Hand. Würde mich nachher dann nochmal zu Wort melden.

Gruß und Danke schonmal für die Antwort.
hi,

hab den selben bescheid aus coburg bekommen.
An sich kannst du selber Widerspruch einlegen.
Ich wollte erst selbst Widerspruch einlegen, habe dann aber eine Anwaltskanzlei in Bielefeld, die hier auf der Seite gelistet ist angerufen und die meinte, dass es besser ist den Widerspruch von einem Anwalt aus zu senden, weil deren Erfahrung nach die Chance, dass WF klagt, geringer ist, wenn die sehen, dass man sich schon einen Anwalt genommen hat.
Habe nun am Mittwoch einen Termin bei der Rechtsanwaltskanzlei Christoph & Kollegen in Hannover.
Hoffe das wird nicht so teuer und ist damit erledigt.

lg

celdo

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3959 Beitrag von Steffen » Samstag 29. März 2014, 17:28

[quoteem_LaFamilia]Bei uns ist heute ein Mahnbescheid aus Coburg eingetroffen. Wie wäre denn jetzt
die weitere Vorgehensweise? Ich habe in diversen Beiträgen hier gelesen, dass
man "Ich widerspreche, dem Anspruch insgesamt." ankreuzt und ab die Post.[/quoteem]
  • 1. Man kann die Forderungen aus dem MB begleichen.
    - Rechtsstreit hinsichtlich der Forderungen erledigt, aber auch ein Schuldanerkenntnis
    sowie ein rechtskräftiger Titel
    - durch das Schuldanerkenntnis könnten aber weitere Restschadensforderungen geltend
    gemacht werden
    2. Man widerspricht -zu einem Teil- (geht auch ohne Anwalt)
    - macht keinen Sinn, da gegenüber dem Teil, den man nicht widersprochen hat, sofort
    seitens des Antragsstellers ein Vollstreckungsbescheid beantragen kann
    3. Man widerspricht -insgesamt- (geht auch ohne Anwalt)
    - macht schon eher Sinn, da die Chancen 50-50 stehen, das man entweder verjährt oder
    verklagt wird.
    - Erhält man die Klageschrift - beauftragt man sofort einen Anwalt für Urheberrecht



[quoteem_LaFamilia]Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zur Klage kommt?[/quoteem]

Diese Frage -auch bei Erhalt eines MB- kann ich, das Forum, -nicht- beantworten.

Warum?

Weil dieses nur der Abmahner / Antragsteller weiß. Und der wird es uns /dir nicht verraten!

Sicherlich verstehe ich, dass der Betreffende eine (sein Gewissen beruhigende) Zahl möchte,
und noch besser sollte diese so gering als möglich sein. Jeder, der aber sich -seriös-
engagiert, kann hier keine reale und aussagekräftige Zahl benennen. Dies ist unmöglich.

Warum?

Weil dieses nur der Abmahner / Antragsteller weiß. Und der wird es uns / dir nicht verraten
und statistische Zahlen sind hier Murks!


Man müsste hier korrekt krass kennen:
  • Abmahnungszahlen /Jahr
  • Nichtzahler/Jahr
  • Zahler/Vergleicher (Sofort, Später)/Jahr (diese müsste man von der Gesamtzahl abziehen)
  • tatsächlichen Klagezahlen (egal mit welchen Ergebnis; kennt aber nur der Abmahner)
um eine aussagekräftige Zahl zu benennen. Geht nicht.

Jetzt gibt es noch Zahlen, die von Kanzleien gemeldet wurden, aus denen man jetzt eine mögliche
Klagewahrscheinlichkeit konstruiert. Man vergisst aber, oder hat keine Kenntnis, das die Zahlen
von einer gewissen Summe X von Kanzleien stammen, die niemals repräsentativ für ganz DE sind.
Es gibt bei Weitem mehr Kanzleien, die in Filesharing-Klagen Betroffene verteidigen; Beklagte
die sich unverständlicher Weise ohne Anwalt verteidigen, wo dann
  • - verloren wird
    - anerkannt wird
    - versäumt wird
    - man sich außergerichtlich / gerichtlich vergleicht
    - man gewinnt (die Tausende liest man jede Stunde (sry, war ein Witz))
    - und natürlich gibt es auch eine Zahl X von Klagerücknahmen

Definitiv und absolut, derjenige, der sich seriös engagiert - kann und wird keine Wahrscheinlichkeits-
zahlen nennen können. Sicher ist aber eines, derjenige, der nicht zahlt / widerspricht, entscheidet
sich für: entweder Verjährung oder Klage. Hier stehen die Chancen: 50-50.


Das ist die Wahrheit, denn es geht um dein Geld. Nicht um meines, oder der Rechner.



VG Steffen

_LaFamilia
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3960 Beitrag von _LaFamilia » Samstag 29. März 2014, 21:44

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wir ließen das bisher über unseren Anwalt laufen, der schon seit vielen, vielen Jahren bei Rechtsfällen für uns agiert.
Macht ein Wechsel zu einem Anwalt, der sich tatsächlich intensiv mit dem Urheberrecht beschäftigt, Sinn?
Unseren ersten Brief bekamen wir im Mai '11. Wie wäre das denn jetzt mit der Verjährung? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann beginnt die Verjährung am Ende des Jahres zu zählen. Folglich wäre unser Fall dann am 31.12.2014 verjährt, oder? Aber ich meine auch gelesen zu haben, dass sich die Verjährung durch einen Mahnbescheid verlängert, ist das ebenfalls richtig?

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