Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3881 Beitrag von mrpinkeyes » Montag 3. März 2014, 14:57

Jetzt schließt du dich mit einer Anwaltskanzlei kurz, die sicherlich auch nicht für einen Apfel und Ei arbeitet.
Einen Apfel und Ei nicht aber........
Mit Beratungshilfeschein vertreten bis zur Verjährungsfrist.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3882 Beitrag von Steffen » Montag 3. März 2014, 15:11

Hallo @Kahane, ich fasse einmal zusammen.
  • - Du hast dich am 27.02.2014 registriert und 6 Beiträge (ca. 4 Tage).
    - Abgemahnt wurde dein Dad (Harz IV; körperlich beeinträchtigt; kein Deutsch/Englisch; keine Ahnung, wie man einen PC bedient) als AI.
    - als Täter kommt ein Bekannter infrage, der leugnet aber.
    - Sonntag: (...) mod. UE geht morgen raus, und falls die Klage kommt, werde ich vorbereitet sein. (...)
    - Montag: Keine Zeit, Anwalt beauftragt:
    • a) Beratungsbeihilfemandat (das heißt, irgendjemand hat dann doch so viel Zeit einen Antrag auf Beratungsbeihilfe zu stellen, und auf dessen Genehmigung zu warten + 10 Euro zu zahlen)
      b) mod. UE
      c) Abmahnkosten werden zurückgewiesen (bei dieser Konstellation?)
      d) Chancen stehen gut = No Cent!
Natürlich kann sich jeder entscheiden, wie er gern möchte, nur klingt alles sehr “wild“. Sei es, wie es sei. Viel Erfolg und halte uns einmal bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen



Entschlussfassung des Abgemahnten
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
      was ist eine Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage i.V.m. welche
      Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log
      (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage
      i.V.m. dem
      Abmahner/Inkasso/Antragsteller/Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position, sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI und der (Internet-)Mit-
      benutzer
    3. Entschlussfassung
    • => wie reagiere ich!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:

  • § 102 Satz 1 UrhG:
    • Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
  • § 102 Satz 2 UrhG:
    • Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
[/b]
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013) werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen (Allgemein):
    • a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
      b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    • a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
      b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
      ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    • a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
      Ursachen bzw. Quellen)!
      b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
      c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
      d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
      e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
      - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
      des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
      befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
      - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
      um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
      verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
      mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden

      • § 102 Satz 1 UrhG:
        • Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
      • § 102 Satz 2 UrhG:
        • Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
[/b]
verklagen!

Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schriftsatz Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
    verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

    !
    Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?


=> Ja!

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




Mal einige weiterführende Links:

Kahane
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Registriert: Donnerstag 27. Februar 2014, 14:38

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3883 Beitrag von Kahane » Montag 3. März 2014, 15:40

Ich verstehe eure Kritik. Das "wilde" an meinen Entscheidungen zeigt was in mir vorgeht. Muss auch zugeben, dass ich bei weiterem lesen STARK verunsichert wurde. Dazu habe ich natürlich dann bei WBS eine telefonische Erstberatung in anspruch genommen (keine kosten).

Was MICH dazu bewogen hat:
- steigende zahl der klagen, sinkende zahl der abmahnungen
"Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690 usw.

Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter) usw."

- Falls eine Klage droht, findet der Prozess in München statt (soweit ich das verstanden habe)
- Befürchtung, dass die Kosten ungemein weiter steigen (steffen du hast gepostet etwas von "Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €)": also klage, anwaltskosten usw.)
- weitere bereitstellung von filmen kann ich nicht ausschließen (der bekannte hatte vielleicht ja auch andere werke auf seinem rechner bereitgestellt und die abmahnungen könnten im verlaufe der jahre folgen - natürlich will er dazu keine auskunft geben :-( )

ich wollte noch stellung nehmen zum punkt "keine Zeit":
- ich wohne mit meinem Vater nicht zusammen und befürchte einen wichtigen termin zu verpassen (kann nicht immer da sein)
- musste mir überlegen wie ich schnell und rechtzeitig reagierne kann, FALLS er Mahnungsschreiben, Inkassoschreiben, Klageschreiben bekommt. denn hier muss doch widerspruch und so weiter eingelegt werden.
=> wäre ich hier vor ort wäre die $UE$ heute morgen raus. nur muss ich so etwas beachten.

ich danke allen für euer feedback, zeigt mir, dass ich trotzdem mit der sache nicht alleine bin.

ich habe die $UE$ angepasst und vorliegen und war auch bereits bei der post aber im letzten moment zurückgezogen.

WICHTIG zu erwähnen: ich habe weder WBS beauftragt noch habe ich die $UE$ abgeschickt. ich wollte unbedingt eine erstberatung annehmen um zu schauen was die sagen. Und ich bin mir vollkommen bewusst dass die Zeit knapp ist, und morgen berichte ich welche option ich gewählt habe.

Kahane
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3884 Beitrag von Kahane » Mittwoch 5. März 2014, 06:43

Die mod. UE ist rausgegangen. Jetzt auf das Beste hoffen.

Fred Kkaya
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Registriert: Mittwoch 5. März 2014, 20:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3885 Beitrag von Fred Kkaya » Mittwoch 5. März 2014, 20:30

hallo,


auch ich habe eine Abmahnung in höhe von 815 Euro erhalten und habe mich versucht ein zu lesen ;.ä

jetzt habe ich noch einige fragen,
wenn ich mir einen auf Urheberrecht spezialisierten "Internet" Anwalt suche dann macht der doch nichts anderes wie eine mod. UE zu verfassen? also im Prinzip das was ich alleine auch machen könnte?


mal angenommen die Forderung ist begründet, das heißt die Wahrscheinlichkeit das die Datei bei uns in einem 2 Familien haus ( 1xInternetanschluss) runter geladen wurde ist hoch, wie ist dann die richtige Vorgehensweise? (4 Erwachsene, 1 Minderjährige)

dann doch lieber sofort einen vergleich abschließen? oder spielt das keine rolle und man sollte trotzdem eine mod.UE schreiben und Akteneinsicht einfordern?



ps: wenn meine Rechtsschutz mich nicht freundlicherweise hierher verwiesen hätte, dann hätte es mit Sicherheit länger gedauert dieses Forum hier zu finden, über google findet man ja nur noch "Spezialisten" ..,mk..,

frommeropfer
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3886 Beitrag von frommeropfer » Mittwoch 5. März 2014, 21:26

Hallo,

weiß irgendjemand ob das Schreiben von Punkt 7:
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
Per Einschreiben kommt???

Mahnbescheid im Mai 2013 erhalten und heute Karte im Briefkasten, soll morgen ein Einschreiben bei der Post abholen ... *bibbber*

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3887 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. März 2014, 21:27

[quoteemFred Kkaya]jetzt habe ich noch einige fragen,
wenn ich mir einen auf Urheberrecht spezialisierten "Internet" Anwalt suche dann macht der doch
nichts anderes wie eine mod. UE zu verfassen? Also im Prinzip, das was ich alleine auch machen
könnte?[/quoteem]

Besser wäre natürlich ein Anwalt, der einmal auf Urheberrecht spezialisiert ist und andermal
Erfahrungen bei Filesharing-Fällen hat. Dabei wird ja erst einmal der komplette Sachverhalt
zerpflückt und geprüft wie angemessen reagiert werden sollte. Natürlich werden alle Möglichkeiten
und Risiken verdeutlicht. Es ist eben nicht nur reduziert auf eine mod. UE und gut.

Aber sicherlich kann man auch erst einmal ohne Anwalt reagieren. Siehe einfach 3 Posting über
deinem. Es ist und bleibt jedem seine ureigene Entscheidung!

Nehmen wir an, Du hast Zahnschmerzen. Gehst Du zum Nachbarn und holtst dir einen Akkuschrauber,
oder besser einen Termin beim Zahnarzt?



[quoteemFred Kkaya]Mal angenommen die Forderung ist begründet, das heißt die Wahrscheinlichkeit, das die Datei bei
uns in einem 2 Familien-Haus (1 x Internetanschluss) runter geladen wurde ist hoch, wie ist dann
die richtige Vorgehensweise? (4 Erwachsene, 1 Minderjährige).[/quoteem]

Mal ehrlich und angenommen? Dann sollte man neben dem Ziehen der richtigen Schlussfolgerungen
(Hände weg von P2P!), es als Zeichen des Abmahnwahn-Gottes sehen und als teures “Lehrgeld“! Man
unterzeichnet die mod. UE, zahlt, versucht vlt. noch den Preis zu drücken.



[quoteemFred Kkaya]Dann doch lieber sofort einen Vergleich abschließen? Oder spielt das keine Rolle und man sollte
trotzdem eine mod. UE schreiben und Akteneinsicht einfordern?[/quoteem]

Wenn man es angenommen war, was soll eine Alteneinsicht? Es gibt 2 mögliche Wege:
1. mod. UE - Zahlen (Vergleich) - Hände weg von P2P
2. mod. UE - Nichtzahlen - Gerichtspost - Vergleich - Hände weg von P2P



[quoteemFred Kkaya]ps: wenn meine Rechtsschutz mich nicht freundlicherweise hierher verwiesen hätte, dann hätte es mit
Sicherheit länger gedauert dieses Forum hier zu finden, über google findet man ja nur noch "Spezialisten"[/quoteem]

Das ist schön von der RSV, aber bedenke, hier ist ein Verbraucherforum, und keine Spezialisten oder
gar Anwälte. Deshalb kann die Einschätzun jetzt auch komplett falsch sein!



VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3888 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. März 2014, 21:29

[quoteemfrommeropfer]weiß irgendjemand ob das Schreiben von Punkt 7:
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
Per Einschreiben kommt???[/quoteem]
In der Regel kommt es nicht per Einschreiben. Erst einmal Ruhe bewahren.
Meist ist es etwas ganz anderes. Sag aber bitte einmal Bescheid (gern auch
per PN/E-Mail).

VG Steffen

frommeropfer
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3889 Beitrag von frommeropfer » Mittwoch 5. März 2014, 21:31

Danke für die schnelle Antwort, geb dir morgen Bescheid!

Sebastian123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3890 Beitrag von Sebastian123 » Donnerstag 6. März 2014, 23:26

Hallo,

ich habe etwas Neues von Waldorf Frommer gehört und wollte dazu einfach mal eure Meinung einholen.

Die Abmahnung kam am 15.12.2011. Teil des Schreibens war auch ein "Ermittlungsdatensatz" und der darin angegebene File-Hash stimmt mit dem angegebenen Werk überein (wenn der Titel im Schreiben auch auf Deutsch, der im Torrent auf Englisch war).
Zu der Zeit, als ich das Werk angeboten haben soll, war ich nicht in meiner Wohnung, sondern zu Hause bei meiner Familie (Semesterferien), was diese natürlich bestätigen würden. Ich wohne in der Innenstadt, in einer schmalen Fußgängerzone, theoretisch wärs also sogar möglich, dass jemand mit dem Laptop in einem der Geschäfte direkt nebenan hockte und sich Zugang zu meinem W-Lan verschaffen hat. Ganz zu schweigen von den grob geschätzt 20 Leuten die in Reichweite wohnen.

Nach ausgiebiger Recherche und einem Termin bei der Rechtsberatung meiner Uni habe ich die mod. UE. abgeschickt, aber nicht gezahlt.

Am 16.01.2012 kam die Bestätigung der Abgabe der UE. und letzte Zahlungsaufforderung.

Nun kam vor ein paar Tagen die "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung."

Ich bin natürlich nicht willens zu zahlen, aber auch unsicher, ob eine Aussage von Familienmitgliedern, dass ich zu der betroffenen Zeit nicht in meiner Wohnung war, etwas nützt. Hat jemand damit Erfahrung? Oder kann ich das Schreiben, da meine Abmahnung ja zum Ende des Jahres verjährt (wenn ich mich nicht irre?), als letzten Versuch von WF betrachten, mich ohne Aufwand oder Kosten ihrerseits zum Zahlen zu bewegen?

Vielen Dank schonmal

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3891 Beitrag von Steffen » Freitag 7. März 2014, 04:45

Eine Zeugenaussage ist das wichtigste Beweismittel mit in einem Klageverfahren. Wichtig, einmal Du hast es schriftlich mit Unterschrift und andermal, das der entsprechende Zeuge sich auch noch daran erinnert, wenn er eventuell geladen werden sollte. Ansonsten hast Du dich für "mod. UE + Nichtzahlen" entschieden, also weiter abwarten. Entweder es geht in die Verjährung oder in den Gerichtssaal. ;)

VG Steffen

Kahane
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3892 Beitrag von Kahane » Samstag 8. März 2014, 21:18

Heute die zweite abmahnung erhalten, nur diesesmal ist es sasse und paryner. Habe mit dem bekannten gesprochen und er wäre eventuell bereit diesen einen fall auf sich zu nehmen. Falls er diesesmal die schuld auf sich nimmt, wie teile ich das am besten der kanzlei mit dass er die ansprechperson indiesem fall ist und nicht mein vater?

Ist es besser bei der kanzlei anzurufen? oder eine mod. ue absenden und dann den bekannten als ansprechperson benennen?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3893 Beitrag von Steffen » Sonntag 9. März 2014, 11:52

Viel wichtiger, sich einmal zusammensetzen und an Hand der Datenbank abklären, was kann noch kommen!

Danach sollte man sich dann entscheiden. Denn wenn jetzt noch ein paar Abmahnungen eintrudeln, kann es finanziell sehr unangenehm werden. Ob dann der Bekannte so freigiebig ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet ist fraglich. Dann sind wir wieder bei Dad, als AI.

Wiederum als Schlussfolgerung, wäre es doch jetzt an der Zeit, sich an einem Anwalt zu wenden.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3894 Beitrag von Kahane » Sonntag 9. März 2014, 13:10

Danke für deine antwort steffen.

ich habe jetzt endlich klarheit von dem bekannten, welche filme er genau runtergeladen/bereitgestellt hat:

- 1 Film
- 2 Folgen aus der selben serie (bisher die abmahnung für 1 folge erhalten. sind hier 2 verschiedene abmahnungen möglich/wahrscheinlich?)
- 1 anime (ich konnte es in der von dir angegeben datenbank nicht finden)


Eine sehr wichtige. frage, vielleicht wäre das eine möglichkeit aus der sache noch glimpflich rauszukommen. Besteht die Möglichkeit dass der besagte verwandte eine schuldeingeständnis unterzeichnet aber selbst im Europäischen Ausland lebt, kann man ihn gerichtlich dann noch zur verantwortung ziehen? er kann ja die schreiben bis zur verjährung ignorieren, eigentlich... oder?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3895 Beitrag von Steffen » Sonntag 9. März 2014, 14:07

Suche halt nicht zwanghaft nach dem retteten Strohalm für den AI, sondern richte dich an dem, wie es letztlich war. Man kann sich nicht DIE VERTEIDIGUNG zusammenbasteln.

VG Steffen

hannes77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3896 Beitrag von hannes77 » Sonntag 9. März 2014, 19:29

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
Das ging flott: heute bereits Schriftsatz Nummer 4 bekommen: Vorbereitung zur Klageerhebung. Ab welchem Schritt muss ein Anwalt eingeschaltet werden, wegen Begleitung im Gerichtsverfahren?

VG
Hannes

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3897 Beitrag von mrpinkeyes » Sonntag 9. März 2014, 23:51

Nach Widerspruch der Mahnbescheid Punkt 6

Solltest du immer noch warten bis du ein A4 Paket bekommst mit
der Klage plus kopie, danach hat ein Anwalt 2 Wochen Zeit
der Klage zu bestreiten.

Also nach erhalt so ne´Paket schnell möglichst ein Anwalt aufsuchen.

Inhalt der Paket
Klagebegrundung
IP Logs
Beispiele möglichen Lizenzschaden
Klarname durch Internet Provider

derwokeingeldhat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3898 Beitrag von derwokeingeldhat » Montag 10. März 2014, 00:44

ersten bettelbrief erhalten, in dem auch bestätgt wird, dass meine mUE angenommen wurde. ,,..--.-

Kahane
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3899 Beitrag von Kahane » Montag 10. März 2014, 03:13

@steffen Das kam vielleicht kurios rüber, aber das entspricht der wahrheit, dass dieser bekannte in betracht zieht ins ausland zu ziehen. ich wollte lediglich prüfen ob es in dem auch günstig für den AI ausgehen kann. Ich versuche nicht eine verteidigung zu konstruieren.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3900 Beitrag von Steffen » Montag 10. März 2014, 09:18

Wenn es der Wahrheit entspricht, ist es schon zum Vorteil. Man sollte aber ein schriftliches Geständnis haben, bevor er wegzieht.

VG Steffen

Entschlussfassung des Abgemahnten
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
      was ist eine Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage i.V.m. welche
      Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log
      (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage
      i.V.m. dem
      Abmahner/Inkasso/Antragsteller/Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position, sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI und der (Internet-)Mit-
      benutzer
    3. Entschlussfassung
    • => wie reagiere ich!


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.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:

  • § 102 Satz 1 UrhG:
    • Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
  • § 102 Satz 2 UrhG:
    • Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
[/b]
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013) werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen (Allgemein):
    • a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
      b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    • a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
      b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
      ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    • a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
      Ursachen bzw. Quellen)!
      b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
      c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
      d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
      e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
      - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
      des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
      befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
      - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
      um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
      verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
      mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden

      • § 102 Satz 1 UrhG:
        • Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
      • § 102 Satz 2 UrhG:
        • Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
[/b]
verklagen!

Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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Schriftsatz Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
    verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

    !
    Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!


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Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?


=> Ja!

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)



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Mal einige weiterführende Links:

Antworten