Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Kahane
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3861 Beitrag von Kahane » Freitag 28. Februar 2014, 08:22

Danke Dir für die schnelle Antwort warrior.

Leider will der besagte Bekannte nicht dafür aufkommen und bezichtigt meinen Vater als denjenigen der die Verantwortung für den Anschluss und somit mit den rechtlichen Konsequenzen leben muss. Bei ihm ist leider auch keine Reue zu erkennen.

Ich habe mir gedacht eine mod. UE einzureichen und weiter so vorgehen wie steffen es vorgegeben hat. Leider finde ich sehr wenige Leute die das durchgemacht haben und hier berichten wie es bei Ihnen ausgegangen ist. Das würde sehr helfen.

Wie ist es bei Euch ausgegangen?

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3862 Beitrag von fiesthies » Freitag 28. Februar 2014, 09:48

Kahane hat geschrieben: Leute die das durchgemacht haben und hier berichten
Es gibt zahlreiche Fälle, bei denen es in die Verjährung gegangen ist.
ABER auch zahlreiche Fälle die vor Gericht gelandet sind !
Niemand kann Euch sagen, wie es bei Euch ausgeht !
"In der Regel" geben die Abgemahnten eine modUE ab und warten ab ;) !
Die Entscheidung liegt bei Dir/Euch !

gruß
fiesthies

kricke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3863 Beitrag von kricke » Freitag 28. Februar 2014, 10:53

Zum Thema Hartz 4

Gewisse Abmahnkanzleien holen sich wohl vorher Schufaauskünfte ein , bevor sie verklagen.
Jedenfalls hab ich das letztens auf Dr.Wachs Seie gelesen.
Also jemanden verklagen, der dann nur mit den Schulern zuckt und sagt "hab nix" wollen die wohl auch nicht.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3864 Beitrag von Steffen » Freitag 28. Februar 2014, 11:00

Und falls nicht, schicke ich alle zu dir, und Du zahlst denen ihre Kosten. Oder etwa nicht?

VG Steffen

kricke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3865 Beitrag von kricke » Freitag 28. Februar 2014, 12:35

Blödsinn !

Ich find es nur interessant und schon ein Aspekt, den man bei seiner Entscheidung oder bei Verhandlungen bedenken sollte.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3866 Beitrag von Steffen » Freitag 28. Februar 2014, 12:36

Kleiner Nachtrag, denn es bei weiten kein Blödsinn, mein anonymer Held:

Man darf es einfach nicht pauschalisieren. Sicherlich sind Aussagen bekannt, das man sich bei der Schufa (z.B.) erkundigt. Das würde ich auch machen, da nicht illegal.

Natürlich kann auch der GV einen nackten Mann nicht in die Tasche fassen. Aber, wenn jemand z.B. unwissentlich ein Schuldeingeständnis eingeht, oder sich doch im (Klage-)Topf befindet, rettet kein Harz IV. Warum denn auch? Ein Urteil ist ein Titel und der ist 30 Jahre gültig. Das heißt, man hat doch Zeit, und wenn sich etwas ändert, greift man zu. Auch ist ein Titel sofort vollstreckbar (Konto, Vermögen, Auto (neu), Schmuck, usw.).

Man muss einfach alles sehen, was man jemand anderen anrät, sollte man so tuten tun, als wenn dieser Rat für einen selbst wäre, und man alle Risiken und Kosten eingeplant und minimiert hat. Man kann sich dann nicht mit den feinsinnigsten Signaturen dann herausreden. Denn kommt der Betreffende ins Forum und sagt: “Hey @kricke, Du bist doof, ich habe auf dich gehört, trotz Harz IV bin ich verklagt worden. Wer bezahlt dies jetzt? Scheiß Forum!“ - bist Du anonymer Held weg.

Und das ist nicht einmal jetzt böse gemeint und nein, ich habe jetzt keinen Bock auf einem Privatchat öffentlich im Forum.

kricke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3867 Beitrag von kricke » Freitag 28. Februar 2014, 13:12

Hast du auf du auf jeden Fall Recht @Steffen

Ich habe auch keinen Rat erteilt !

Eigentlich war es nur eine Anmerkung.
Die Zeigen sollte, dass solche Anwaltskanzleien wenig Lust haben, auf ihren Kosten erst mal sitzen zu bleiben.
Wie und ob man diese Karte ausspielt, wüßte ich jetzt auch nicht.

Aber Gedanken würdeich mir als Betroffener schon darüber machen.

Ist doch für uns alle hier ein Abwegen, von Wahrscheinlichkeiten und Konsequenzen.

P.S es sollte verdeutlichen , den geht es nicht Gerechtigkeit , den geht es um erster Linie einfach nur ums Geld

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3868 Beitrag von Steffen » Freitag 28. Februar 2014, 13:28

givefünf

VG Steffen

homer219
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3869 Beitrag von homer219 » Samstag 1. März 2014, 09:59

Hallo,

vor 3 Jahren Abmahnung erhalten, mod. UE losgeschickt, dann nichts mehr gehört.

Nun, von WF Schreiben erhalten "Zahlungsaufforderung vor Klagevorbereitung" und jetzt "Vorbereitung Klageverfahren".

Ich bin jetzt echt nicht mehr sicher, was ich machen soll.
Für ein Gerichtsverfahren habe ich keinen Nerv und auch keine Beweise, die für mich sprechen.

Jetzt vergleichen versuchen und Ruhe haben...
Abwarten und hoffen, dass es mich nicht mit ner Klage erwischt...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3870 Beitrag von Steffen » Samstag 1. März 2014, 10:57

[quoteemhomer219]vor 3 Jahren Abmahnung erhalten, mod. UE losgeschickt, dann nichts mehr gehört.
Nun, von WF Schreiben erhalten "Zahlungsaufforderung vor Klagevorbereitung" und
jetzt "Vorbereitung Klageverfahren".
Ich bin jetzt echt nicht mehr sicher, was ich machen soll.
Für ein Gerichtsverfahren habe ich keinen Nerv und auch keine Beweise, die für
mich sprechen.
Jetzt vergleichen versuchen und Ruhe haben...
Abwarten und hoffen, dass es mich nicht mit ner Klage erwischt...[/quoteem]


Hallo @homer219,

mhm, am 11.11.2011 hast Du die “Abmahnwahn-Clubmitgliedschaft“ beantragt, dich
für “mod. UE + Nichtzahlen“ entschieden. Jedenfalls auf AW3P wurde schon damals
darauf hingewiesen, das

Abgemahnte WF
  • 2009 - 89.850
  • 2010 - 86.670
  • 2011 - 53.690 usw.
Klageverfahren WF
  • 2010 - 1.500 (1 Richter)
  • 2011 - 500 (2 Richter)
  • 2012 - 2.300 (5 Richter) usw.
Es war doch für jeden der Trend ersichtlich,
  • 1. Foren sterben aus,
    2. Abmahnzahlen gehen zurück,
    3. Klagezahlen steigen, sowie
    4. gab es eine eindeutige empfohlene Vorgehensweise, in der sinngemäß stand:

    Wer sich für “mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet, wählt: “entweder Verjährung oder Klage.“
    Das Risiko heißt Klage
    • 50-50 Chance
    • 1.000 - 1.200 Okken
    • der Abmahner hat dafür 3 Jahre Zeit
    Aus heutiger Sicht - 2014 - muss man präzisieren,

    Wer sich für “mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet, wählt: “entweder Verjährung oder Klage.“
    Das Risiko heißt Klage
    • 50-50 Chance
    • Okken:
      • Altfälle (Abmahnung vor dem 09.10.2013, GguGepr) 1.000 - 1.200 Okken
      • Neufälle (Abmahnung nach dem 09.10.2013, GguGepr) werden nach den ersten Klageverfahren aktualisiert!
    • der Abmahner hat dafür Zeit
      • § 102 Satz 1 UrhG: AG, SE, Rechtsverfolgung, Unterlassung = 3 Jahre
      • § 102 Satz 2 UrhG: Restschadensersatz gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (setzt Täterschaft voraus)
    Es hat sich aber in der empfohlenen Vorgehensweise nichts geändert! Außer, man hat die
    Abmahnung unterschätzt, sich nicht vorbereitet und hatte die lilabunte Brille auf.

    ........................

    Natürlich ist es letztlich Deine Entscheidung. Aber selbst, wenn man keine beweisbare Strategie
    hat, kann man weiter pokern, bis man eventuell, vielleicht, doch Gerichtspost erhält. Dann
    vergleicht man sich -sofort- und privat mit dem Abmahner.

    Und selbst in München bröckelt langsam der “Hartliner-Putz“.


[quoteemhomer219]Jetzt vergleichen versuchen und Ruhe haben...
Abwarten und hoffen, dass es mich nicht mit ner Klage erwischt...[/quoteem]

Vor dieser Entscheidung standest Du auch am 11.11.2011, und hast gewählt:
homer219 hat geschrieben: Nö ich nicht

Hallo Zusammen,
ich gehöre seit gestern auch dazu!

nur $UE$ ist unterwegs!

Abwarten!
Das ist auch weiterhin m.M.n. die richtige Entscheidung. Natürlich, wenn Du dich vergleichen möchtest,
kein Problem.

Link: Vergleich! Wie?



VG Steffen

homer219
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3871 Beitrag von homer219 » Samstag 1. März 2014, 11:09

Hallo Steffen,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Der Schreibstil der Anwälte ist psychologisch schon gut...

Wenn ich die Klage im Briefkasten habe (gibt es davor noch einen Mahnbescheid?) und mich mit dem
Rechteinhaber privat Vergleiche, was passiert dann mit den Anwaltskosten? Klär ich die dann auch mit denen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3872 Beitrag von Steffen » Samstag 1. März 2014, 11:22

[quoteemhomer219]Wenn ich die Klage im Briefkasten habe (gibt es davor noch einen Mahnbescheid?) und mich mit dem Rechteinhaber privat Vergleiche, was passiert dann mit den Anwaltskosten? Klär ich die dann auch mit denen?[/quoteem]

Möglichkeiten,
  • => Abmahnung - “mod. UE + Nichtzahlen“ - Folgeschreiben,
    • a) Verjährung gem. § 102 Satz 1 UrhG = 3 Jahre
      b) MB - Widerspruch insgesamt - Verjährung gem. § 102 Satz 1 UrhG = 3 Jahre
    oder
    • c) MB - Widerspruch insgesamt - Anspruchsbegründung, das heißt Klage
      d) Klage (ohne vorherigen MB - in den wenigsten Fällen)
Natürlich und logisch, wer sich mit Erhalt von Gerichtspost vergleicht, hat eine schlechtere Ausgangssituation, als mit Erhalt des Abmahnschreiben. Hier werden wohl Kosten (AG, für den MB usw.) mit einfließen. Man sollte auch den Trend (AG München ) im Auge behalten.

Aber, immer unter den Voraussetzungen
  • 1. WF ist vergleichsbereit (in der Regel- ja), wenn wird er versuchen seine Konditionen durchzudrücken
    2. es kommt einfach auf das Verhandlungsgeschick an (nein, hierzu gibt es kein Seminar)
VG Steffen

Kahane
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3873 Beitrag von Kahane » Sonntag 2. März 2014, 06:05

Vielen Dank Steffen.

Die mod. UE geht morgen raus und falls die Klage kommt werde ich vorbereitet sein. Es spricht für uns das mein mein Vater kein Deutsch/Englisch kann und keine Ahnung hat wie man einen PC bedient (noch die alte schule derr widerwilligen). Vielleicht wird es vor Gericht helfen.

aua
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3874 Beitrag von aua » Sonntag 2. März 2014, 15:23

Moin moin,

ich habe mir jetzt drei Tage die Augen rund gelesen und mich (fast) entschieden für:
$UE$ und Nö ich nicht .

Bin nur bei einer Sache nicht ganz schlüssig: Ein 17-jähriges Familienmitglied hat den Mist verzapft. Muss ich deshalb etwas besonderes in der modUE beachten?
Ich hatte dazu etwas gelesen, aber ich finde es nicht wieder...

GEFUNDEN: "Bei Minderjährigen -Voraussetzung Belehrung und P2P-Verbot- ist z.B. überhaupt keine mod. UE von Nöten."
==> Und was soll ich dann machen?

Danke für dieses Forum!!!! :rp

Gruß von
aua (815,- EUR tun schon weh...)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3875 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. März 2014, 15:45

Hier sollte man einiges beachten.


!
Nachfolgendes nur mit einem Anwalt!


Minderjährige = Personen unter 18 Jahren (§ 828 BGB).
Hier ist der BGH: Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12 - “Morpheus“ entscheidend - unter den Voraussetzungen: zumutbare Zugangssicherung; Keine Kenntnis des schändlichen Treibens; Belehrung des Minderjährigen sowie Verbot von P2P. Denn dann besteht -kein- Unterlassungsanspruch, ergo auch -keine- mod. UE!

Diese muss aber mit Anwalt durchgesprochen werden.


Ansonsten:

.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:

  • § 102 Satz 1 UrhG:
    • Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
  • § 102 Satz 2 UrhG:
    • Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
[/b]
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013) werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen (Allgemein):
    • a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
      b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    • a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
      b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
      ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    • a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
      Ursachen bzw. Quellen)!
      b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
      c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
      d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
      e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
      - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
      des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
      befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
      - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
      um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
      verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
      mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden

      • § 102 Satz 1 UrhG:
        • Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
      • § 102 Satz 2 UrhG:
        • Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
[/b]
verklagen!

Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.
VG Steffen

Kahane
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3876 Beitrag von Kahane » Montag 3. März 2014, 10:46

Hallo Steffen, ich wollte gerade die mod. UE abschicken und finde in dem Schreiben von WF die emailaddresse des Rechtsanwalts einfach nicht bzw. scheint nirgendwo angeben zu sein. Kann ich das auch einfach an die Kanzlei verschicken?

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3877 Beitrag von AbduL03 » Montag 3. März 2014, 10:58

Ich habs damals einfach an

web@waldorf-frommer.de

versandt. Danach ein Screenshot machen von der Email und gut aufbewahren.

Kahane
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3878 Beitrag von Kahane » Montag 3. März 2014, 11:02

Danke @Abdul03. :-) Werde das auch so machen.

Wie ist es eigentlich in deinem Fall der aktuelle Stand?

Kahane
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3879 Beitrag von Kahane » Montag 3. März 2014, 14:05

Ich habe leider keine Zeit mich weiter um den Fall zu kümmern und habe mich mit Wilde Beuger und Solmecke kurzgeschlossen.
Bekomme lautet denen eine:
- mod. UE
- Abmahnkosten werden zurückgewiesen
- weiterer Schriftverkehr findet dann zwischen WBS und WF statt
- Mit Beratungshilfeschein vertreten bis zur Verjährungsfrist.
- Chancen stehen gut dass ich nichts zahlen muss (Laut WBS - natürlich gleich hinterher - dass sie nichts garantieren können)

doowrepap
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3880 Beitrag von doowrepap » Montag 3. März 2014, 14:37

Kahane hat geschrieben:Ich habe leider keine Zeit mich weiter um den Fall zu kümmern und habe mich mit Wilde Beuger und Solmecke kurzgeschlossen.
Bekomme lautet denen eine:
- mod. UE
- Abmahnkosten werden zurückgewiesen
- weiterer Schriftverkehr findet dann zwischen WBS und WF statt
- Mit Beratungshilfeschein vertreten bis zur Verjährungsfrist.
- Chancen stehen gut dass ich nichts zahlen muss (Laut WBS - natürlich gleich hinterher - dass sie nichts garantieren können)
Erstmal zu mir. 2010 Abgemahnter, bisher kein Mahnbescheid. Seit Jahr und Tag still mitlesender und mittlerweile relativ bewandert in der Thematik. Vielen Dank an alle, die dem Publikum hier mit Rat und Tat zur Seite stehen. Trotz neuer Erkenntnisse zum Thema Verjährung betrachte ich die Angelegenheit (auch aufgrund der sich ändernden Rechtsauffassungen an den Gerichten und dem Thema Gerichtsstand) zu 99,9 % als erledigt.

Nun zu Dir Kahane:
Dein neuerlicher Entschluss ist für mich nur bedingt nachvollziehbar. Letztendlich muss jeder seine Entscheidung selbst treffen. Vor ein paar Tagen hast du jedenfalls noch davon gesprochen, dass du dir die Abmahnkosten auf keinen Fall leisten kannst. Jetzt schließt du dich mit einer Anwaltskanzlei kurz, die sicherlich auch nicht für einen Apfel und Ei arbeitet. Um seine Nerven zu beruhigen mag das ja vielleicht für den ein oder anderen sinnvoll sein. Aber die Kollegen knöpfen dir letztendlich auch einen nicht unerheblichen Betrag ab, für Sachen die du letztendlich auch selbst machen kannst (abheften der Bettlerbriefe). Die $UE$ bekommst du mittlerweile fast an jeder Straßenecke, um es mal überspitzt zu formulieren. Und danach musst du bis zu einem eventuellen Mahnbescheid oder einem Schreiben vom Gericht nicht sonderlich viel tun außer die Nerven zu bewahren. Also hier Zeitgründe aufzuführen, passt nicht so ganz.
Der Gang zum Anwalt ist mMn zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als notwenig. Ich war seinerzeit auch kurz davor, hab mich aber glücklicherweise dagegen entschieden. Alle Kosten, die ich bisher hatte beschränken sich auf die Kosten für das Einschreiben. Den Rest kannst Du dir erstmal sparen. Man muss verstehen, dass solche Kanzleien Teil des Systems sind und deren Beweggründe sicherlich eher monetärer, denn idealistischer Natur sind.
Tue was du willst, voreilig nen kostspieligen anwalt zu beauftragen, davon wird dir wohl die Mehrzahl der Leute hier sicherlich abraten.

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