Es geht doch darum, das man etwas so schreibt, wie es ist. Wir (Anwälte, Foren) hatten z.B. Irrtümer
- Vor Veröffentlichung des Volltext zum BGH “Sommer unseres Lebens“
=> angebliche 100-Euro-Deckelung (Pressemitteilung)
=> ungesichertes WLAN = keine Störerhaftung
Mit Veröffentlichung des Volltextes wurden beide “Annahmen“ zerschlagen.
- Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre
=> diese Annahme liest man Heute noch in diversen Anwaltsseiten und Foren
Richtig = dauerhaft bindend!
Jetzt kommt eben ein weiterer Irrtum
- Abmahnung Verjährung
=> AG = 3 Jahre
=> SE = 3 Jahre
dazu.
Richtig:
- Abmahnung Verjährung
=> AG = 3 Jahre
=> SE = 10 Jahre
.............................
Ich bin der Meinung, deshalb habe ich es auch auf AW3P abgeändert, das man etwas so schreiben sollte - mit Kenntnis-, wie es ist. Letztlich betrifft der Irrtum mich persönlich ja auch. Denn ich wurde mit Datum 14.12.2006 abgemahnt ...
[quoteemSteffen]... jetzt stellt sich eigentlich eine spannende Frage. Darf ich mir öffentlich und selbst auf eine von mir gestellte Frage - konkret antworten, Hier sollte man wohl einmal Schulenberg und Schenk befragen, um nicht gegen die Auflage des LG Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren zu verstoßen. Da man aber schon Pferde vor der Apotheke ... sehen hat, werde ich mir die Frage erst einmal nicht konkret beantworten.[/quoteem]
das heißt, SE = 10 Jahre, könnte man den Schadensersatz auch bei michens heuer noch gerichtlich geltend machen.
Ja, wenn man will.
Ob, oder ob nicht, ist mir einmal egal, andermal muss man abwarten, ob man es überhaupt seitens des Abmahners durchziehen wird.
Fazit:
Ehe man wieder die jungen Pferde durchgehen lässt, sollte man den Fakt:
[quoteemGesetzgeber/Rechtsprechung]- Abmahnung Verjährung
=> AG = 3 Jahre
=> SE = 10 Jahre[/quoteem]
so hinnehmen und erst einmal das 1. Ziel "3 Jahre-Hürde" ansteuern. Spätestens nach 4 Jahren vergisst man es sowieso. Kommt aber etwas, weiß man das es möglich sein kann und fällt nicht aus allen lilabunten Wolken. Kommt nichts, hat man sich heuer umsonst Gedanken gemacht und aufgeregt.
Peinlich? Sicherlich! Aber es immer besser einen Fehler eingestehen und zu korrigieren, als ihm weiter zu begehen. Punkt. Sry.
VG Steffen