Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3801 Beitrag von abmahnwarrior » Donnerstag 6. Februar 2014, 11:27

mrfriendly555 hat geschrieben: Rechnet man damit das es z.B. 5000€ kosten wird. Ist es möglich das sowas, warum auch immer, angehoben wird und es ein Urteil gibt, wo wir bei Summen um die 50.000 liegen??
wir leben nicht in den USA :lol:
Das Risiko liegt je nach Abmahner zwischen 1000 und 3000 Euro.

mrfriendly555
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3802 Beitrag von mrfriendly555 » Donnerstag 6. Februar 2014, 11:48

;) Na klar. Zum Glück.
Hatte nur im Hinterkopf das der meiste Kram nun mal von den Amis kommt ...

mrfriendly555
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3803 Beitrag von mrfriendly555 » Donnerstag 6. Februar 2014, 15:07

Fax abgeschickt nur auf der Sendebestätigung stand eine andere Faxnummer, also die letzten 2 Ziffern waren anders.
Liegt bestimmt an deren Telefonanlage. Nicht schlimm oder?

mich auch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3804 Beitrag von mich auch » Donnerstag 6. Februar 2014, 19:48

So, melde mich hier auch mal zu Wort. Bin ein 2010 abgemahntes WF Opfer. Habe dazumal das Vorgängerforum gefunden und mich an die Ratschläge gehalten: mod UE und dann in die "Totenstarre" fallen. Ergebnis: ich bin bis zur Stufe 5 gekommen und hoffe nun mit dem Thema durch zu sein.

Gibt es noch jemanden aus 2010 der Anfang des Jahres einen Mahnbescheid bekommen hat? Ich hoffe nicht.

Allen anderen rate ich, geht das Risiko ein: mod UE und Abtauchen! Keinen Cent für diese Halsab...... und hoffen, das die Politik diesem miesen Geschäftsmodell das Wasser abgräbt.

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3805 Beitrag von jeff » Donnerstag 6. Februar 2014, 22:50

dito 1:1

mrfriendly555
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3806 Beitrag von mrfriendly555 » Freitag 7. Februar 2014, 08:44

Auch wenn es hier nicht genau zum Thema passt, aber ich konnte keinen eigenen Threat erstellen ?!

Wie entsteht eine Abmahnung? Also woher kommt die IP, von wem, wer macht sowas, etc.?

mwd
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3807 Beitrag von mwd » Freitag 7. Februar 2014, 09:16

Es gibt zwei Wunderwerke namens Google und Wikipedia :-;

http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharin ... ilesharing

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3808 Beitrag von fiesthies » Freitag 7. Februar 2014, 10:34

mrfriendly555 hat geschrieben:, aber ich konnte keinen eigenen Threat erstellen ?!
Das ist auch gut so, denn dieser würde wohl " Ich hab mal `ne Frage, weil ich zu faul zum Lesen bin" heißen ! jkj:s_;

Nimm Dir, anstatt eine Frage nach der anderen "rauszuhauen", mal die Zeit Dich einzulesen !
Zeit scheint ja, bei Dir, genügend vorhanden zu sein... öüöäö

gruß
fiesthies

mrfriendly555
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3809 Beitrag von mrfriendly555 » Freitag 7. Februar 2014, 12:03

Es tut mir leid. Scheinbar habe ich wohl echt etwas überlesen.

Zu meiner Verteidigung:
-194 Seiten sind schon eine Menge
-Leute wie ich haben oft Angst, das Infos aus Seite 90 nicht mehr aktuell sind und fragen deshalb erneut.

Aber wie gesagt es tut mir leid. An dieser Stelle großes Lob an die Leute, die hier schon lange helfen und oft immer die gleichen Ratschläge geben müssen.

Ich glaube aber ich bin zu blöd das zu verstehen deshalb konkretisiere ich meine Frage, bzw. stelle meine Hypothese in den Raum in der Hoffnung das sie bestätigt oder widerlegt wird. Ich hoffe das ist ok.
Also hier meine STARK VEREINFACHTE IDEE:

Also ein Filmhersteller stellt fest, das seine DVD Verkäufe rückläufig sind.
Er vermutet es liegt an Tauschbörsen
Er beauftragt einen Dienstleister, der Nachforschen soll.

Dienstleister nutzt Bittorrent Programm, zieht besagten Film und notiert dabei alle IP Adressen, die ihm den Film zur Verfügung stellen.

Über die IP Adressen lässt sich über Internetprovider Name und Adresse ermitteln

Abmahnanwalt übernimmt.

Richtig?

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3810 Beitrag von fiesthies » Freitag 7. Februar 2014, 13:14

mrfriendly555 hat geschrieben: Zu meiner Verteidigung:
-194 Seiten sind schon eine Menge
auf der ersten Seite dieses Threads beantwortet Steffen ,gaaaaaaaaaaaaaanz oben, alle ( dachte ich zumindest ) Fragen !
Du wirst dort fündig ;) !
Ich habe auch (damals) eine Menge Zeit mit dem Lesen UND Verstehen verbracht. Gib Dir `nen Ruck !

P.S.: Vielleicht hat Steffen mehr Geduld. Ich hoffe nur nicht, daß seine Schicht so anstrengend war dddr:;

gruß
fiesthies

mahnfried77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3811 Beitrag von mahnfried77 » Samstag 8. Februar 2014, 18:20

Erst mal herzlich Danke für die ausführlichen Informationen, das hat mir bei Erhalten der Mahnung vor ein paar Jährchen gut geholfen. Und natürlich auch dafür, dass dies alles aktuell gehalten wird.

Gibt es eigentlich ein grob geschätztes "Trichter Diagramm" für den ganzen Abmahnprozess bei WF? Sprich, wie viel "Schwund" es zwischen den einzelnen Stadien gibt.

Wir kennen ja die Zahl der Abmahnschreiben pro Jahr als Ausgangspunkt. Und wie ich hier lese, scheint auch inzwischen der Stand zwischen Mahnbescheid und Gerichtsverfahren fast 1:1 zu sein.

Wie sieht's denn mit dem Rest des Ablaufs aus? Bekommt jeder der eine UE Einreicht die üblichen Folgeschreiben vor Verjährung oder ist das schon wieder nur ein Anteil? Und (für manche wohl besonders interessant), wie ist denn das Verhältnis zwischen kompletten WF-Schriftzyklus und Mahnbescheid?

Schwierig für so etwas Zahlen zu bekommen, oder?

mrfriendly555
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3812 Beitrag von mrfriendly555 » Sonntag 9. Februar 2014, 11:22

mahnfried77 hat geschrieben: Wir kennen ja die Zahl der Abmahnschreiben pro Jahr als Ausgangspunkt. Und wie ich hier lese, scheint auch inzwischen der Stand zwischen Mahnbescheid und Gerichtsverfahren fast 1:1 zu sein.
Erklär mir das mal bitte genauer. Meinst du das fast alle Mahnbescheide in Gerichtsverfahren enden?

bobo77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3813 Beitrag von bobo77 » Sonntag 9. Februar 2014, 16:57

Hi,

Erstmal vielen Dank für dieses tolle Forum! Leider ist die Frist extrem kurz gesetzt und hier gibt es viel zu viel zu lesen um sich absolut sicher zu sein in so einer kurzen Zeit.

Ich habe auch ein W&F Schreiben erhalten. Verstoss mitten in der Nacht gegen 3 Uhr über keine 10 Minuten. Mir absolut unerklärlich aber reagieren muss man wohl leider.

Habe nur ein paar Fragen zur Vorgehensweise:
Die reine MOD.UE ist als erste Reaktion vollkommen ausreichend? (Email+Einschreiben mit Zeugen.)
In meinem Schreiben sind 2 Fristen mit verschiedenen Daten gesetzt. Einmal zur Unterlassungserklärung und einmal eine Zahlungsfrist.
Mein Anwalt meinte man soll beides seperat negieren und für die Zahlungsfrist reicht ein 2 Zeiler. Oder doch lieber ganz weglassen?

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3814 Beitrag von abmahnwarrior » Sonntag 9. Februar 2014, 17:56

bobo77 hat geschrieben:Hi,

Erstmal vielen Dank für dieses tolle Forum! Leider ist die Frist extrem kurz gesetzt und hier gibt es viel zu viel zu lesen um sich absolut sicher zu sein in so einer kurzen Zeit.
Eigentlich reicht das zu lesen. Da steht eigentlich alles was man beachten muss :

Vorgehensweisen eines Abgemahnten (Filesharing)

Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3815 Beitrag von Donald » Sonntag 9. Februar 2014, 19:12

sag mal, bist Du Dir sicher das du genau zugehört hast was Dein Anwalt Dir gesagt hat?

Wenn du beides negieren sollst, also verneinen ... bzw die Sachlage abstreiten , wozu dann eine modUE?

Ich denke, er meint damit eine sogenannte negative Feststellungsklage, die du führen könntest.

Ich denke, Du solltest baldmöglichst lieber noch mal Deinen Anwalt kontaktieren.

bobo77 hat geschrieben:Hi,

Erstmal vielen Dank für dieses tolle Forum! Leider ist die Frist extrem kurz gesetzt und hier gibt es viel zu viel zu lesen um sich absolut sicher zu sein in so einer kurzen Zeit.

Ich habe auch ein W&F Schreiben erhalten. Verstoss mitten in der Nacht gegen 3 Uhr über keine 10 Minuten. Mir absolut unerklärlich aber reagieren muss man wohl leider.

Habe nur ein paar Fragen zur Vorgehensweise:
Die reine MOD.UE ist als erste Reaktion vollkommen ausreichend? (Email+Einschreiben mit Zeugen.)
In meinem Schreiben sind 2 Fristen mit verschiedenen Daten gesetzt. Einmal zur Unterlassungserklärung und einmal eine Zahlungsfrist.
Mein Anwalt meinte man soll beides seperat negieren und für die Zahlungsfrist reicht ein 2 Zeiler. Oder doch lieber ganz weglassen?

bobo77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3816 Beitrag von bobo77 » Sonntag 9. Februar 2014, 19:52

Wer auch immer das war, für den Router hafte wohl ich? Wie ich jetzt leider rausgefunden habe, ist der recht einfach hackbar ohne Firmwareupdate.
Um sowas kümmert man sich eben einfach nicht bevor es dann zu spät ist :(
Keine Ahnung wie ich 100% beweisen soll, dass ich das nicht selbst war. "Hab geschlafen" wird wohl kaum reichen.

Damit liegt mein Fall anders als die meisten hier?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3817 Beitrag von Steffen » Montag 10. Februar 2014, 23:38

.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
  • anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
  • Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!

Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen:
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
    den Schadensersatz = 10 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Gibsy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3818 Beitrag von Gibsy » Dienstag 11. Februar 2014, 12:19

Steffen hat geschrieben:
anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
[*] Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,[/b][/list]
verklagen!
Ahh ok, die Zeile ist neu. Gibt es den tatsächlich schon fälle in denen der Schadensersatz von nun doch nicht ganz verjährten Abmahnungen eingeklagt wurde? Oder wurden die ansprüche schon von Inkassos aufgekauft und eingefordert?

Die Anwalskosten bei einem SE von 450€ (Film, WF, 2010) lägen gemöß onlinerechner ja bei 113€, dafür kommt W&F doch nicht extra her.

Ich bleib dabei Nö ich nicht

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3819 Beitrag von Steffen » Dienstag 11. Februar 2014, 12:50

Es geht doch darum, das man etwas so schreibt, wie es ist. Wir (Anwälte, Foren) hatten z.B. Irrtümer

- Vor Veröffentlichung des Volltext zum BGH “Sommer unseres Lebens“
=> angebliche 100-Euro-Deckelung (Pressemitteilung)
=> ungesichertes WLAN = keine Störerhaftung


Mit Veröffentlichung des Volltextes wurden beide “Annahmen“ zerschlagen.

- Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre
=> diese Annahme liest man Heute noch in diversen Anwaltsseiten und Foren

Richtig = dauerhaft bindend!

Jetzt kommt eben ein weiterer Irrtum

- Abmahnung Verjährung
=> AG = 3 Jahre
=> SE = 3 Jahre


dazu.

Richtig:

- Abmahnung Verjährung
=> AG = 3 Jahre
=> SE = 10 Jahre


.............................

Ich bin der Meinung, deshalb habe ich es auch auf AW3P abgeändert, das man etwas so schreiben sollte - mit Kenntnis-, wie es ist. Letztlich betrifft der Irrtum mich persönlich ja auch. Denn ich wurde mit Datum 14.12.2006 abgemahnt ...

[quoteemSteffen]... jetzt stellt sich eigentlich eine spannende Frage. Darf ich mir öffentlich und selbst auf eine von mir gestellte Frage - konkret antworten, Hier sollte man wohl einmal Schulenberg und Schenk befragen, um nicht gegen die Auflage des LG Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren zu verstoßen. Da man aber schon Pferde vor der Apotheke ... sehen hat, werde ich mir die Frage erst einmal nicht konkret beantworten.[/quoteem]

das heißt, SE = 10 Jahre, könnte man den Schadensersatz auch bei michens heuer noch gerichtlich geltend machen.

Ja, wenn man will.

Ob, oder ob nicht, ist mir einmal egal, andermal muss man abwarten, ob man es überhaupt seitens des Abmahners durchziehen wird.


Fazit:

Ehe man wieder die jungen Pferde durchgehen lässt, sollte man den Fakt:

[quoteemGesetzgeber/Rechtsprechung]- Abmahnung Verjährung
=> AG = 3 Jahre
=> SE = 10 Jahre[/quoteem]

so hinnehmen und erst einmal das 1. Ziel "3 Jahre-Hürde" ansteuern. Spätestens nach 4 Jahren vergisst man es sowieso. Kommt aber etwas, weiß man das es möglich sein kann und fällt nicht aus allen lilabunten Wolken. Kommt nichts, hat man sich heuer umsonst Gedanken gemacht und aufgeregt.


Peinlich? Sicherlich! Aber es immer besser einen Fehler eingestehen und zu korrigieren, als ihm weiter zu begehen. Punkt. Sry.



VG Steffen

Holomacki
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3820 Beitrag von Holomacki » Dienstag 11. Februar 2014, 23:16

Muss jetzt auchma kurz Fragen:

Meine Mutter hat vor Jahren ebenfalls Post von diesen werten Herren bekommen, die wir mit einer mod.UE beantwortet haben. Leider kam jetzt nach Ewigkeiten noch einmal Post mit einer Zahlungsaufforderung. Ich denke wir sind bei Punkt 3, Punkt 2 wurde irgendwie übersprungen, zumindest kam nach dem ersten Schreiben nie wieder etwas.

Meine Mutter hat eine relativ bescheidene Lebenssituation und ist recht schwach was die Nerven angeht, so dass ich echt nicht weiß ob man ihr zumuten sollte wegen diesen D******* jetzt vll. nocheinmal ein knappes Jahr da sich Sorgen zu machen. So wie ich das gelesen habe verschicken die werten Herren ihre anschreiben ja immer kurz vor Fristende.

Ich überlege jetzt ob ich ihr raten soll bei denen anzurufen und zu versuchen ne priv. Einigung mit einem kleineren Betrag zu erreichen, mit verweis auf die Lebenssituation. Keine Ahnung wie menschlich Leute die so ihr Geld verdienen dann noch sind. Hat das jetzt noch ernsthaft Sinn, oder kann man auch genauso gut bis zur endgültigen MB warten? In dem von dir genannten Liste steht ja immerhin, dass sich die geforderte Summe im nächsten Brief - Stufe 4 - erhöhen dürfte. Sinkt dann nicht auch nach und nach die Einigungsbereitschaft?

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