Das hat nichts mit 100 Euro zahlen hat Klage zu bedeuten. Wenn du einen Betrag zahlst ohne mit dem Abmahner einen Vergleich zu schließen in dem er auf die Restforderuing verzichtet, heißt das, dass du seinen Vergleich angenommen hast und mit den 100 Euro die erste Rate bezahlt hast. Und mit der Annahme eines Vergleichs bist du rechtlich einen Vertrag eingegangen.alleswirdgut hat geschrieben:
Und ich weiss im Gegensatz dazu nicht wer das Märchen in die Welt gesetzt hat, dass die Zahlung von 100,- = Klage bedeutet. Man muss halt diesen Zusatzsatz (siehe mein erster Post) hinzufügen.
Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
-
- Beiträge: 6
- Registriert: Montag 13. Januar 2014, 14:33
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@muensteraner
Nochmals: Ich schreibe zusätzlich dem lieben Abmahner, dass ich die Zahlung "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, gleichwohl rechtsverbindlich" leiste und zwar als pauschale Abgeltung seiner Anwaltskosten.
Ich gehe damit weder einen "Ratenvertrag" ein, noch sonstetwas. Mein Anwalt hat sich halt damals 2010 darauf berufen. Er hatte mir allerdings auch gesagt, dass dies damals alles andere als wasserdicht ist.
Nun 2014 sieht die Sache wohl anders aus, aber der Kenntnisstand damals war halt ein anderer. Wahrscheinlich waren die 100,- Euro einfach unnötig, aber eine "1. Rate" war dies gewiss nicht.
Ich frage mich, wieso so etwas immer und immer wieder als böse hingestellt wird. Mit der gleichen Argumentation könnte man auch sagen: "Der holt sich nen Anwalt obwohl keiner notwendig ist. Der hat sicher schuld!". Wenn die Klagen wollen, dann sollen sie es. Ist nun auch genau ein halbes Jahr her der MB...
Nochmals: Ich schreibe zusätzlich dem lieben Abmahner, dass ich die Zahlung "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, gleichwohl rechtsverbindlich" leiste und zwar als pauschale Abgeltung seiner Anwaltskosten.
Ich gehe damit weder einen "Ratenvertrag" ein, noch sonstetwas. Mein Anwalt hat sich halt damals 2010 darauf berufen. Er hatte mir allerdings auch gesagt, dass dies damals alles andere als wasserdicht ist.
Nun 2014 sieht die Sache wohl anders aus, aber der Kenntnisstand damals war halt ein anderer. Wahrscheinlich waren die 100,- Euro einfach unnötig, aber eine "1. Rate" war dies gewiss nicht.
Ich frage mich, wieso so etwas immer und immer wieder als böse hingestellt wird. Mit der gleichen Argumentation könnte man auch sagen: "Der holt sich nen Anwalt obwohl keiner notwendig ist. Der hat sicher schuld!". Wenn die Klagen wollen, dann sollen sie es. Ist nun auch genau ein halbes Jahr her der MB...
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Sonntag 12. Januar 2014, 23:47
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die 6 Monate Hemmung der Verjährung treten aber auch nur ein, wenn ein Mahnbescheid eingetroffen ist oder?
Wird ein Mahnbescheid zB am 30.12. eingereicht, kann man die Ankunft desselbigen doch in einer angemessenen Zeitspanne erwarten.
Wird ein Mahnbescheid zB am 30.12. eingereicht, kann man die Ankunft desselbigen doch in einer angemessenen Zeitspanne erwarten.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Anderer Abmahner, aber bei mir betrug die Zeitspanne knapp 4 Wochen......kann man die Ankunft desselbigen doch in einer angemessenen Zeitspanne erwarten.
Somit kann sich jeder ein Bild machen, ob die Verjahrung ( bei beantragten Mahnbescheid am 31.12.2013 )
auf jeden Fall schon eingetreten ist... ! Somit würde ich den Januar noch abwarten.
Herr Dr. Wachs erwähnte ja auch schon, daß es bei einigen Mahngerichten "drunter und drüber" geht/ging !
P.S.: Es gab ( bei uns ) keinerlei Hürden bei der Zustellung , einzig wohl die "Überlastung" des Mahngerichts
gruß
fiesthies
-
- Beiträge: 9
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 04:58
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Also das mit den 100 € pauschaler Abgeltung dürfte nach hinten losgehen.
War zwar sicherlich gut gemeint, und auch "ohne Rechtspflicht" geleistet, ABER
die Rechtsprechung sieht hier klar ein Indiz für zutreffen des Tatbestandes.
Warum sollte jemand einem anderen die Anwaltskosten erstatten für eine
unterstellte Urheberrechtsverletzung die er nicht begangen hat.
Es gab sogar schon Urteile bei denen die Abgabe der Unterlassungserklärung
in diese Richtung ausgelegt wurden.
In jedem Fall stellt die Zahlung eine Form der Verhandlung dar, welche die Verjährung hemmt.
Wenn die Kanzlei sich auf den Standpunkt stellt es sei als "Anzahlung" zu werten, und du die Zahlung
aber als pauschale Abgeltung geleistet hast ohne eine Verzichtserklärung im Gegenzug zu fordern
ist die "Verhandlung" immer noch "offen", d.h. die Verjährung noch immer gehemmt.
Denn in beiden Fällen ist kein Abschluß der Sache eingetreten.
Abzocker will weiter Geld und hat auch keinen Verzicht unterschrieben.
Du hast eine Zahlung geleistet, jedoch im Gegenzug keine Verzichtserklärung oder die 100€
zurück gefordert.
Hat dein Anwalt jedoch ( was nicht erwähnt wird ) die pauschale Zahlung unter der Bedingung
eines Verzichts auf sämtliche Restforderungen gegen dich geleistet und eine Bestätigung
gefordert hättest Du zumindest das Recht auf Rückerstattung ( u.U. sogar verzinst oder gar
unrechtmässige Bereicherung ) oder (deutlich geschickter) auf den Standpunkt BB hat die Zahlung
unter den von Dir angegebene Bedingungen einbehalten, wodurch eine indirekte Annahme dieser
Bedingungen zu konstruieren wäre auf deren Bestand du dich aufgrund der Zeitachse berufen kannst.
Klarheit hat die Aktion aber sicher nicht gebracht, sondern sie rückt dich automatisch in den Fokus.
Denn: was ist mit den 100€ ?!
Wie sind diese zu werten, welche Rechtsnprüche ergeben sich daraus für wen und warum ?
War zwar sicherlich gut gemeint, und auch "ohne Rechtspflicht" geleistet, ABER
die Rechtsprechung sieht hier klar ein Indiz für zutreffen des Tatbestandes.
Warum sollte jemand einem anderen die Anwaltskosten erstatten für eine
unterstellte Urheberrechtsverletzung die er nicht begangen hat.
Es gab sogar schon Urteile bei denen die Abgabe der Unterlassungserklärung
in diese Richtung ausgelegt wurden.
In jedem Fall stellt die Zahlung eine Form der Verhandlung dar, welche die Verjährung hemmt.
Wenn die Kanzlei sich auf den Standpunkt stellt es sei als "Anzahlung" zu werten, und du die Zahlung
aber als pauschale Abgeltung geleistet hast ohne eine Verzichtserklärung im Gegenzug zu fordern
ist die "Verhandlung" immer noch "offen", d.h. die Verjährung noch immer gehemmt.
Denn in beiden Fällen ist kein Abschluß der Sache eingetreten.
Abzocker will weiter Geld und hat auch keinen Verzicht unterschrieben.
Du hast eine Zahlung geleistet, jedoch im Gegenzug keine Verzichtserklärung oder die 100€
zurück gefordert.
Hat dein Anwalt jedoch ( was nicht erwähnt wird ) die pauschale Zahlung unter der Bedingung
eines Verzichts auf sämtliche Restforderungen gegen dich geleistet und eine Bestätigung
gefordert hättest Du zumindest das Recht auf Rückerstattung ( u.U. sogar verzinst oder gar
unrechtmässige Bereicherung ) oder (deutlich geschickter) auf den Standpunkt BB hat die Zahlung
unter den von Dir angegebene Bedingungen einbehalten, wodurch eine indirekte Annahme dieser
Bedingungen zu konstruieren wäre auf deren Bestand du dich aufgrund der Zeitachse berufen kannst.
Klarheit hat die Aktion aber sicher nicht gebracht, sondern sie rückt dich automatisch in den Fokus.
Denn: was ist mit den 100€ ?!
Wie sind diese zu werten, welche Rechtsnprüche ergeben sich daraus für wen und warum ?
-
- Beiträge: 6
- Registriert: Montag 13. Januar 2014, 14:33
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Dann bringe ich halt nochmals das Beispiel: Wozu einen Anwalt nehmen, wenn man unschuldig ist? Oder wozu E-Mails verschlüsseln, wenn man nichts zu verbergen hat?Einer von Vielen hat geschrieben:Also das mit den 100 € pauschaler Abgeltung dürfte nach hinten losgehen.
War zwar sicherlich gut gemeint, und auch "ohne Rechtspflicht" geleistet, ABER
die Rechtsprechung sieht hier klar ein Indiz für zutreffen des Tatbestandes.
Warum sollte jemand einem anderen die Anwaltskosten erstatten für eine
unterstellte Urheberrechtsverletzung die er nicht begangen hat.
Es gab sogar schon Urteile bei denen die Abgabe der Unterlassungserklärung
in diese Richtung ausgelegt wurden.
Klar, KANN man die Zahlung auch so werten. Aber es gibt doch wohl auch genug Urteile, wo diese Zahlung irrelevant war.
Ich habe die 100,- Euro explizit für die Anwaltskosten bezahlt und NICHT als Schadensersatz oder als Strafe.
Jetzt mal im Ernst: Dann könnte man damit ja ein Verfahren bis in die Ewigkeit hinauszögern, wenn dies so stimmen würde. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber dies so meint.Einer von Vielen hat geschrieben:In jedem Fall stellt die Zahlung eine Form der Verhandlung dar, welche die Verjährung hemmt.
Wenn die Kanzlei sich auf den Standpunkt stellt es sei als "Anzahlung" zu werten, und du die Zahlung
aber als pauschale Abgeltung geleistet hast ohne eine Verzichtserklärung im Gegenzug zu fordern
ist die "Verhandlung" immer noch "offen", d.h. die Verjährung noch immer gehemmt.
Denn in beiden Fällen ist kein Abschluß der Sache eingetreten.
Abzocker will weiter Geld und hat auch keinen Verzicht unterschrieben.
Du hast eine Zahlung geleistet, jedoch im Gegenzug keine Verzichtserklärung oder die 100€
zurück gefordert.
Yo... ganz schön viel Winkeladvokaterei. Und nein, nichts davon ist eingetreten. Ich würde die 100,- nur zurückverlangen, wenn es wirklich zur Klage kommt.Einer von Vielen hat geschrieben:Hat dein Anwalt jedoch ( was nicht erwähnt wird ) die pauschale Zahlung unter der Bedingung
eines Verzichts auf sämtliche Restforderungen gegen dich geleistet und eine Bestätigung
gefordert hättest Du zumindest das Recht auf Rückerstattung ( u.U. sogar verzinst oder gar
unrechtmässige Bereicherung ) oder (deutlich geschickter) auf den Standpunkt BB hat die Zahlung
unter den von Dir angegebene Bedingungen einbehalten, wodurch eine indirekte Annahme dieser
Bedingungen zu konstruieren wäre auf deren Bestand du dich aufgrund der Zeitachse berufen kannst.
Och, zur Not soll dies dann ein Gericht beurteilen. Ich finde es Hahnebüchen, wenn daraus eine unendliche Geschichte konstruiert werden kann.Einer von Vielen hat geschrieben:Klarheit hat die Aktion aber sicher nicht gebracht, sondern sie rückt dich automatisch in den Fokus.
Denn: was ist mit den 100€ ?!
Wie sind diese zu werten, welche Rechtsnprüche ergeben sich daraus für wen und warum ?
Und eigentlich kann ich ja mit meinem Geld machen was ich will --> ich bin halt ein gutherziger Mensch und wollte die armen Anwälte nicht verhungern lassen.
Wenn hier jemand das Konstrukt "Zahlung 100,- Euro + Klage nach drei Jahren" irgendwo findet, dann immer her damit. Alles andere ist (sehr vorsichtig ausgedrückt) Interpretationssache.
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nochmal : Auch wenn es schwer verständlich ist für dich. Teilzahlung ohne dass der RI/Abmahner auf den Rest verzichtet hat, heißt dass du seinen Vergleich angenommen hast. Und aus diesem Grund gelten die 100 Euro als erste Rate/Anzahlung. Und Forderungen aus abgeschlossenen Vergleichen unterliegen NICHT der 3-jährigen Verjährigungsfrist. Es kann durchaus sein, dass WF in den nächsten Monaten kommt und den Rest von dir einfordert. Und du wirst dann Probleme haben, den Rest nicht zu bezahlen. Du kannst es glauben oder auch nicht. Es sind viele damals auf die 100 Euro hereingesprungen und hatten dann das böse Erwachen.
Wie Alter Sack den Link zu einem Anwalt gepostet hat : Vergleich oder überhaupt nichts bezahlen !!
Wie Alter Sack den Link zu einem Anwalt gepostet hat : Vergleich oder überhaupt nichts bezahlen !!
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wenn sie klagen ginge der Fall nach Nürnberg da Coburg seine Regionale zuständigkeit dorthin abgegeben hat.Mickey hat geschrieben:Amtsgericht Coburg
Quelle:
http://transpatent.com/ra_krieger/gerzuurh.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Das ist leider nur eine Fahrtstunde entfernt von den W&F Jungs und nicht sehr unwarscheinlich :-(
Ich vermute/hoffe daher das nur MBs an Klagekandidaten rausgegangen sind die nicht zu weit entfernt sind.
Hat sonst schon jemand 2010er MBs bekommen?
Grüße
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wann/Wo wurde der MB beantragt?jeff hat geschrieben:Nö... NRW
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die Frage war:
Hat sonst schon jemand 2010er MBs bekommen?
Antwort:
Nö...
Hat sonst schon jemand 2010er MBs bekommen?
Antwort:
Nö...
- JohnnyWalker
- Beiträge: 23
- Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2010, 08:28
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hab auch noch keinen MB bekommen. 2010 (hessen)
-
- Beiträge: 11
- Registriert: Donnerstag 2. Januar 2014, 12:24
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Bei mir ebenso 2010 (Hessen)
Rechne auch nicht mehr damit da Coburg bei B&B schon Mahnbescheide mit Antragsdatum 8.1.14 verschickt hat.
WF hat sich sehr zurückgehalten wenn ich mir die letzten Jahreswechsel so MBtechnisch anschaue, da meldeten sich die
Leute im dutzend in den Foren mit MB zum Toreschluß.
So lonk Folks
Rechne auch nicht mehr damit da Coburg bei B&B schon Mahnbescheide mit Antragsdatum 8.1.14 verschickt hat.
WF hat sich sehr zurückgehalten wenn ich mir die letzten Jahreswechsel so MBtechnisch anschaue, da meldeten sich die
Leute im dutzend in den Foren mit MB zum Toreschluß.
So lonk Folks
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Man liest aber ebenso wenige Post in denen "Verjährt" steht. Viele lesen hier nur mit und posten nicht. Auch kennen wir die Zahlerquote von WF nicht. Die kann durchaus höher sein wie viele glauben.Hart aber Fair hat geschrieben: WF hat sich sehr zurückgehalten wenn ich mir die letzten Jahreswechsel so MBtechnisch anschaue, da meldeten sich die
Leute im dutzend in den Foren mit MB zum Toreschluß.
So lonk Folks
Zudem hat WF im letzten Jahr wohl sehr viele Klagen eingereicht.
Ansonsten einfach abwarten. Sollte WF wirklich tausende von MBs beantragt haben, da kann es durchaus dauern bis diese alle abgearbeitet und zugestellt werden.
-
- Beiträge: 11
- Registriert: Donnerstag 2. Januar 2014, 12:24
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Denke nicht das WF 1000x MB beantragt haben da hätten sich mehr gemeldet. Bei eintreffen eines MB ist der Rückmeldefaktor größer als bei nichteintreffen.
Bezüglich der Abarbeitung beantragter MB in Coburg, das geht in 4-5 Werktagen raus siehe B&B Fareds und andere Abmahner. Heute wird nur noch elektronisch
übermittelt und ausgestellt da dauert so etwas nicht mehr Wochen wie früher (2011/12 war wohl eine Umstellungspanne passiert in Coburg da dauerte es länger
daher die Hinweise in den Foren man sollte bis Februar warten).
Coburg hat wie vorher schon gesagt MB die am 8-9 Januar "beantragt" ! wurden schon lange versandt. Da sind früher "fristgerecht" gestellte MB wohl alle längst rausgegangen.
Wer halt 1000 % sicher sein will wartet bis Ende Februar dann sind auch Adressfehler bei der MB Beantragung ausgeschlossen.
Nach menschlichem Ermessen ist wer WF 2010 Kunde war und bis jetzt ohne MB ist verjährt !
Bezüglich der Abarbeitung beantragter MB in Coburg, das geht in 4-5 Werktagen raus siehe B&B Fareds und andere Abmahner. Heute wird nur noch elektronisch
übermittelt und ausgestellt da dauert so etwas nicht mehr Wochen wie früher (2011/12 war wohl eine Umstellungspanne passiert in Coburg da dauerte es länger
daher die Hinweise in den Foren man sollte bis Februar warten).
Coburg hat wie vorher schon gesagt MB die am 8-9 Januar "beantragt" ! wurden schon lange versandt. Da sind früher "fristgerecht" gestellte MB wohl alle längst rausgegangen.
Wer halt 1000 % sicher sein will wartet bis Ende Februar dann sind auch Adressfehler bei der MB Beantragung ausgeschlossen.
Nach menschlichem Ermessen ist wer WF 2010 Kunde war und bis jetzt ohne MB ist verjährt !
-
- Beiträge: 57
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 14:54
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Es gibt es immernoch genug Anwälte die mit einer elektronischen übermittlung nichts am Hut haben dadurch gehen noch genug MB auf die gute alte Art ein per Post was eine Verjährung nicht ausschließt aber wie gesagt sicher vor einen MB ist man nie auch nach der Verjährung.Hart aber Fair hat geschrieben:Denke nicht das WF 1000x MB beantragt haben da hätten sich mehr gemeldet. Bei eintreffen eines MB ist der Rückmeldefaktor größer als bei nichteintreffen.
Bezüglich der Abarbeitung beantragter MB in Coburg, das geht in 4-5 Werktagen raus siehe B&B Fareds und andere Abmahner. Heute wird nur noch elektronisch
übermittelt und ausgestellt da dauert so etwas nicht mehr Wochen wie früher (2011/12 war wohl eine Umstellungspanne passiert in Coburg da dauerte es länger
daher die Hinweise in den Foren man sollte bis Februar warten).
Coburg hat wie vorher schon gesagt MB die am 8-9 Januar "beantragt" ! wurden schon lange versandt. Da sind früher "fristgerecht" gestellte MB wohl alle längst rausgegangen.
Wer halt 1000 % sicher sein will wartet bis Ende Februar dann sind auch Adressfehler bei der MB Beantragung ausgeschlossen.
Nach menschlichem Ermessen ist wer WF 2010 Kunde war und bis jetzt ohne MB ist verjährt !
-
- Beiträge: 11
- Registriert: Donnerstag 2. Januar 2014, 12:24
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Sicher ist man nie, aber halbwegs rational denkende Abmahner stellen keine Mahnbescheide nach Verjährung. Immerhin kostet jeder MB 32 Euro.
Soviele Dumme muss man erstmal finden die nach 3-4 Jahren ohne Zahlung der Abmahnung, sich plötzlich bekehren lassen.
WF wird als größte Abmahnbude Deutschlands bestimmt keine MB auf dem Postweg beantragen !
Portokosten umständlich unsicher. Wer einmal das Equipment für EDA und andere Kommunikationswege mit Behörden angeschaft wird es auch nutzen.
WF sicherlich.
Soviele Dumme muss man erstmal finden die nach 3-4 Jahren ohne Zahlung der Abmahnung, sich plötzlich bekehren lassen.
WF wird als größte Abmahnbude Deutschlands bestimmt keine MB auf dem Postweg beantragen !
Portokosten umständlich unsicher. Wer einmal das Equipment für EDA und andere Kommunikationswege mit Behörden angeschaft wird es auch nutzen.
WF sicherlich.
- JohnnyWalker
- Beiträge: 23
- Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2010, 08:28
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Briefkasten ist noch leer.
Müssen die den MB in Coburg beantragen oder können die das auch wo anders beantragen?
Letzte Post kam im Juni/Juli von WF.
Es wurden doch auch schon viele MB von 2010 letztes Jahr mitte des Jahres versand.
Evt. um noch welche vor der Gesetzesänderung abzugreifen?
Und vielleicht gingen auch nur die MB raus, wo man noch an einem Abmahnfreundlichen Gerichten landen könnte.
(München, Köln?)
Oder es waren 2010 einfach zu viele Abmahnungen
Wer weiß wer weiß, aber ich glaube das fast 4 Jahre lange warten/aussitzen hat sich dann doch irgendwie gelohnt(Alleien wegen dem Wegfall des fliegenden Gerichtstandes) Ich gehe immer weniger davon aus, dass noch eine Klage kommen könnte.
Müssen die den MB in Coburg beantragen oder können die das auch wo anders beantragen?
Letzte Post kam im Juni/Juli von WF.
Es wurden doch auch schon viele MB von 2010 letztes Jahr mitte des Jahres versand.
Evt. um noch welche vor der Gesetzesänderung abzugreifen?
Und vielleicht gingen auch nur die MB raus, wo man noch an einem Abmahnfreundlichen Gerichten landen könnte.
(München, Köln?)
Oder es waren 2010 einfach zu viele Abmahnungen
Wer weiß wer weiß, aber ich glaube das fast 4 Jahre lange warten/aussitzen hat sich dann doch irgendwie gelohnt(Alleien wegen dem Wegfall des fliegenden Gerichtstandes) Ich gehe immer weniger davon aus, dass noch eine Klage kommen könnte.
-
- Beiträge: 198
- Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26