Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3441 Beitrag von Donald » Samstag 9. November 2013, 22:07

und der MB darf sogar im Januar 2014 kommen ! nämlich dann wenn der erst am 30.oder 31.12.13 beantragt wurde.

Es zählt das Datum der Antragsstellung !!!

Da das Gericht am jahreswechsel nicht arbeitet und anfang januar garantiert viele MB zu bearbeiten hat, ist dieses statthaft.


AbduL03 hat geschrieben:Also: Es scheint, das Du noch kein Mahnbescheid erhalten hast. Somit bist du an der sicheren Seite und das Gesetz vom 09.10.2013 tritt bei dir ein. D.h, wie oben schon genannt, können die dich nur an deinem Wohnort verklagen.

Du hast da etwas verwechselt. Die Daten 09.10.2013 und 01.01.2014 haben miteinander nichts zutun. Wenn deine Verjährungsfrist angenommen am Schluss des Jahres 2013 beendet wäre, aber einen MB im Dezember 2013 erhältst, dann hemmt (unterbricht) sich die Verjährung um ca. 6 Monate.

Das Gesetz heißt "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Kannst dich mal einlesen, wenn du möchtest.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3442 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. November 2013, 11:11

Vermutungsregel bei Filesharing gilt nicht
für den faktischen Anschlussinhaber



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Rechtsanwalt Dr. Markus Wekwerth

Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de


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Allgemein bekannt ist, dass den Inhaber eines Internetanschlusses eine Vermutung trifft:
es wird im Falle einer über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzung vermutet, dass
er diese begangen hat. Dies gilt für den "faktischen" Anschlussinhaber nach Ansicht des
Amtsgerichts München jedoch nicht.

Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München am 21.10.2013 hat sich
der zuständige Richter in dieser Hinsicht eindeutig geäußert.

Im verhandelten Fall liegt der Sachverhalt so, dass die Anschlussinhaberin vortragen kann,
dass der Anschluss geteilt ist und sie gemeinsam mit ihrem Ehemann lediglich den Telefon-
anschluss nutzt. Der Internetanschluss wird ausschließlich vom gemeinsamen (volljährigen)
Sohn in einer eigenen Wohnung im gleichen Haus genutzt.

Diesen Vortrag erachtet das Gericht zunächst als ausreichend, um die Vermutung zu Lasten
der Anschlussinhaberin zu beseitigen und die sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Es ist
nunmehr an der Klägerin, zu beweisen, dass die Rechtsverletzung doch von der Inhaberin des
Anschlusses begangen wurde, was nahezu unmöglich ist, zumal es sich um ein 80-jährige Dame
handelt, die in ihrem Leben noch nicht im Internet war.

Und an dieser für Beklagte schönen Situation ändert sich auch dann nichts, wenn die Klägerin
- wie hier - einfach auch den als Zeugen benannten Sohn verklagt, weil dieser nach dem die
Anschlussinhaberin entlastenden Vortrag alleine als Täter in Betracht komme. Da der Sohn
aber formal nicht Anschlussinhaber ist, gilt für ihn auch die Vermutung der Täterschaft nicht.
Auch in diesem Verhältnis muss die Klägerin folglich beweisen, dass die Rechtsverletzung von
dem Beklagten begangen wurde.

Im Ergebnis bietet diese Erkenntnis hervorragende Möglichkeiten, auf Filesharing-Klagen zu
reagieren, ohne die "bezichtigten" Mitnutzer des Internetanschlusses in ernsthafte Schwierig-
keiten zu bringen.


_________________________________

Autor: Rechtsanwalt Dr. Markus Wekwerth
Quelle:www.pfitzer-law.de
Link: http://www.pfitzer-law.de/pfitzer/nc/de ... r-rechtssc
___________________________

Daikirai
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3443 Beitrag von Daikirai » Dienstag 12. November 2013, 22:34

Hallo zusammen,

habe mich gerade angemeldet. Heute habe ich auch eine Abmahnung dieser dubiosen Kanzlei bekommen. Es geht um den Film "Taffe Mädels" der angeblich in unserem Haushalt geladen wurde (was auch gut möglich ist, ich kann es nicht bestreiten oder das Gegenteil beweisen). Nun weiß ich nicht so recht wie ich mich verhalten soll, meine Mutter hat natürlich bevor sie mit dem Schreiben zu mir gekommen ist sofort bei der Kanzlei angerufen. Ich hoffe nicht das sie sich irgendwie verplappert hat....

So wie ich das Thema bis jetzt verfolgt habe, muss ich eine Mod. UE schicken oder? Leicht rauszukommen ist bei der Sache auch nicht, oder? Die meisten Poster berichten ja davon das sie kurz vor der Verjährung wieder Post bekommen haben. Am besten ist wohl einen Vergleich anzustreben, oder lieg ich da komplett falsch? Die Kanzlei fordert 815,00€.

Vielen Dank im voraus.

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3444 Beitrag von Wuschel » Mittwoch 13. November 2013, 14:55

so, ich gebe mal eine up-date da ich ja bereits die Vorladung zum AG München hatte. Wir konnten den Termin in sofern erstmal verschieben, das wir Antrag gestellt hatten, den Prozess an unserem zuständigen AG zu führen. OHNE CHANCE, egal was man dem AG München vorträgt, es reagiert auf keinen Inhalt im Schreiben. Es kommen Textbausteine die vermuten lassen, dass die Antwort vom RA an das Gericht nicht mal gelesen wird. Damit hat mein Anwalt erneut Antrag gestellt, da er eine "Befangenheit" daraus erkennt und ich somit keinen ordnungsgemäßen Prozess erhalte. Abgelehnt

Desweitern hat mich das AG München gebeten, da WF das so wollte, mein PASSWORT vom Router offen zu legen, worauf wir geantwortet haben, wie schon damals, da wir extra damals den Router getauscht haben. Daraufhin sollte ich den alten Router vorlegen, der existiert aber nach über 3Jahren nicht mehr.

Alles was wir geschrieben haben, an Zeugen an "Beweisen" wurde nicht erhört, im Gegenzug kam nur zur Antwort, das ich (mit meinen Worten) unkooperativ bin und da ich keine ausreichenden Beweise habe - streben sie einen Vergleich an, auf den WF sofort angesprungen ist mit: JA NEHMEN WIR.

Damit hatte ich die A*** Karte, allerdings kam 2 Tage zuvor ein Schreiben von WF in dem von ihnen geschrieben wurde, das die Urteile (die wir genannt haben mit der Höhstgrenze die sie nehmen dürfen) Schall und Rauch sind und ihnen mind. 450,- zustehen, was in sofern positiv ist, denn das Gericht hat einen Vergleich von 600,- angestrebt.

Ebenso hat das Gericht ein deutlichen Schreiben gesendet, wenn es zu keiner Einigung kommt, wird ein Gutachter beauftragt und ich solle mein Hardware zur Verfügung stellen. Im Prinzip kein Problem aber was wollen sie mit meinem heutigen Notebook??? Das ist 1 Jahr alt.
Das wir WF "damals" angeboten hatten, die Hardware über einen Gutachter zu checken interessiert das AG München NICHT, denn SIE BESTIMMEN HEUTE wer der Gutachter ist.

Ich kann nur sagen, in diesem Spiel kann man fast nicht gewinnen. Mein Anwalt hat nun gemeint, es wäre sinnvoller über den Vergleich nachzudenken, solange wir keine Chance haben den Prozess ausserhalb des AG München zu führen. Wir würden zu 99% verlieren in der ersten Instanz und wissen nicht ob wir in der 2 Instanz wenn wir gegen das Urteil angehen, gewinnen würden und da WF "nur" 980,- wollte würden wir die Verfahrenskosten wohl so hoch treiben, das wir uU am Ende ums x-fache mehr bezahlen. Der Vergleich wäre unschön, das ist ihm klar aber damit hätten wir Ruhe. Wir haben zähnenknirschend den 450,- zugestimmt. Ich sage es euch, ich fühle mich verarscht, betrogen und belogen... klar mit Anwaltskosten habe ich Geld gespart aber ich muss für etwas hinhalten was ich nicht getan habe und bekomme gleichzeitig keinen ordentlichen Prozess. Das AG Münschen hat nicht einen Beweis aufgenommen und begutachtet bzw. gelesen oder gewertet.. NEIN, nur WF blöden Wisch - sie akzeptieren nicht, das wir damals WF vorgeschlagen haben, das ganze über einen Gutachter zu regeln und sagen ich sei UNKOOPERATIV weil ich das aktuelle PW vom Router nicht rausgebe... bzw. mein Anwalt meinte, das wäre gar nicht rechtens das dürfen sie nicht und hätte damit auch nix zu tun. Tja, ich teile seine Meinung am AG München kann man gegen WF nur verlieren und da ich noch ein "Altfall" bin (was WF weiß) muss das AG München den Fall nicht abgeben, es KANN es tun. Da sie sich ja bei allem weigern drauf einzugehen, kann man sich seinen Teil denken....

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3445 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 13. November 2013, 15:46

Soviel zum Rechsstaat also! Wäre wohl doch besser, die Bayern würden ihre eigene Bananenrepublik gründen!

Jippi
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3446 Beitrag von Jippi » Mittwoch 13. November 2013, 15:52

Wenn da das AG München nicht mit WF ins bett gegangen ist ...

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3447 Beitrag von Wuschel » Mittwoch 13. November 2013, 15:54

Alter Sack hat geschrieben:Soviel zum Rechsstaat also! Wäre wohl doch besser, die Bayern würden ihre eigene Bananenrepublik gründen!
ich kann dir nur zustimmen und bin einfach maßlos enttäuscht, das die nur Textbausteine nehmen die mit unserem Schreiben nicht mal zusammen passen und das AG München stimmt denen in allem zu...

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3448 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 13. November 2013, 16:00

Hat schon ein Geschmäckle. Nur, was kann oder könnte man tun? Neu von WF verklagte, die dann noch ihren Wohnsitz in anderen Gegenden haben, werden profitieren. Aber bei solchen Gerichten in München könnte man jetzt fast vermuten, dass vornehmlich Betroffen aus dieser Region verklagt werden. Man weiss zwar nicht, wie andere Gerichte urteilen, aber so offen pro-WF dürfte wohl einmalig in München sein.

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3449 Beitrag von Wuschel » Mittwoch 13. November 2013, 16:09

ich gehe davon aus, das die Neufälle es leichter haben werden. Ich bin mir auch sicher, dass unser AG hier, das nicht so einfach vom Tisch gefegt hätten. Das ganze ist aber noch gar nicht durch.. die 450,- haben WF noch gar nicht akzeptiert.. sie haben nur gesagt, die stehen ihnen mind. zu. Ich habe am 26.11 wieder Termin am AG München und hoffe, wenn wir das akzeptieren, das nicht noch eine Fahrt auf uns zukommt..
ich bin noch nicht raus.. sind aber noch knapp 2 Wochen bis dahin. Ich hoffe bis dahin ist es geklärt.

Ich bin es müde gegen Windmühlen zu kämpfen und das meine Beweise (Namen von Zeugen, Rechnungen über neuen Router usw.) nicht fürs AG existieren. Es ist gerade so, als hätte man denen gar nix vorgelegt. Im Gegenteil das AG Münschen hat mir klar geschrieben, wenn es Fremdeinwirkung war, ich den Router und das damalige PW nicht mehr vorlegen kann, trage somit Teilschuld. Krass oder... ja, ich bin immer noch dabei zu sagen, wenn jemand dann in ne Bank einbricht, dann dürfte unter diesem Gesichtspunkt keine Versicherung aufkommen, weil die wohl nicht so ausreichend gesichert waren, sonst hätte man ja nicht einbrechen können. Ist ein dummer Vergleich ich weiß... aber da kommt man an den Punkt W-LAN komplett abzuschaffen. Es reicht nicht zu sagen es war ein WPA2-Schlüssel
Interessant ist, das WF JETZT unser AKTUELLES Routerpasswort haben möchte und sich in 3 Schreiben darüber auslässt, das ich wohl was zu verbergen hätte, wenn ich ihnen mein Passwort nicht mitteile. Spinnen die? Ich kann bei Gericht doch nen Kontoauszug hinlegen, dazu muss ich aber nich den Richter meine PIN von der EC-Card geben oder bin ich langsam zu blöde für dieses Land? Aber gut, das sind die Agumente von WF und das AG M gibt denen statt und einem selbst fällt nur noch die Kinnlade runter und nix mehr ein, was man dazu sagen soll... ausser DUMM GELAUFEN, PECH GEHABT wie auch immer.. wenn man mit dieser krummen Tour durchkommt, ist es kein Wunder das die so massiv abmahnen, denn sie bekommen alles legalisiert ohne das es richtig geprüft wird..

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3450 Beitrag von Wuschel » Mittwoch 13. November 2013, 16:23

mh kann tatsächlich ne Masche sein, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Wir haben es ihnen ja nicht mitgeteilt und werden wir auch nicht. Das finde ich aber krass vom AG M dass die mir das aber zu Lasten legen...

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3451 Beitrag von Wuschel » Mittwoch 13. November 2013, 16:37

meindackelwaldi hat geschrieben:
PS. Kannst ja mal WF über deinen Anwalt fragen lassen, aufgrund welcher Rechtgrundlage zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimniss (und dazu zählt für mich nunmal ein Routerpasswort) die das PW haben wollen.

PPS. (nicht ernst gemeeint) ... oder verwiese sie einfach an die NSA.
mein Anwalt hat das mit nem Paragraphen abgeschmettert... kA ob es sich noch lohnt weiter zu schreiben..

aber das mit der NSA ist garnicht übel .-:;

Schlaubi89
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3452 Beitrag von Schlaubi89 » Mittwoch 13. November 2013, 19:50

Guten Tag,
hab soeben ne Abmahnung bekommen - Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss - How I Met Your Mother.
Ob HIMYM noch 469,50€ überhaupt noch wert ist (die Sendung hat echt abgenommen), sei mal dahingestellt.
Was nun? Ich kenne mich mit Recht recht wenig aus. Kann mir eventuell jemand einen Anwalt empfehlen, hab mich bisher auf e-anwalt und wbs-law ein bisschen informiert, wollte aber erst noch einmal hier nachfragen, bevor ich überhaupt irgendwas unternehme.

Danke schon mal im Vorraus.


hansw
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3454 Beitrag von hansw » Donnerstag 14. November 2013, 08:41

Hallo Wuschel,
ich habe deinen Fall nicht verfolgt und lese nun nur deinen letzten Kommentar. Du schreibst ja: "Das AG Münschen hat nicht einen Beweis aufgenommen und begutachtet bzw. gelesen oder gewertet". Kannst du etwas zu deiner Gegen-Argumentation sagen? Was hast du als Gegenbeweise angegeben bzw. was hat das Gericht hier nicht akzeptiert?

Ein fehlendes Gutachten von damals ist natürlich schlecht. Warum hast du damals nicht eines in Auftrag gegeben. Das hättet ihr doch auch ohne den Segen von W&F damals machen können? Und wozu wollen W&F dein Passwort des Routers (von damals oder aktuell?) wissen? Weißt du, worauf die damit hinauswollen?

Letztlich gab es hier einen Fall, bei dem die Beklagte (ich glaube auch vor dem AG München) gesagt hatte, sie wäre am besagten Tag/Zeitpunkt bei einem Bruce Springsteen Konzert gewesen. Das hatte das Gericht wohl als schlüssig akzeptiert. Teilweise sind die Darlegungen zur Gegen-Argumentation wohl relativ einfach. Teilweise relativ schwer. Daher würden mich deine Argumente interessieren, die das Gericht nun anscheinend nicht akzeptiert.

Grüße
Hans

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3455 Beitrag von Wuschel » Donnerstag 14. November 2013, 11:29

Hallo Hans,

ich hoffe du bist mir nicht böse, wenn ich nicht mehr alles aufliste, click auf meinen Namen, dann bekommst du alle meine Beiträge und findest all die Antworten die du brauchst.

das AG München selbst hat bspw. zugestimmt, dem fliegenden Prozess(stand) durchzuführen aber "mein" Richter pers. nicht. Hier hängt es sicher auch davon ab, an wen man gerät bzw.wie alt der eigene Fall ist.

winke
click dich ruhig durch, du findest alles was du brauchst

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3456 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 14. November 2013, 15:24

hansw hat geschrieben:
Letztlich gab es hier einen Fall, bei dem die Beklagte (ich glaube auch vor dem AG München) gesagt hatte, sie wäre am besagten Tag/Zeitpunkt bei einem Bruce Springsteen Konzert gewesen. Das hatte das Gericht wohl als schlüssig akzeptiert. Teilweise sind die Darlegungen zur Gegen-Argumentation wohl relativ einfach. Teilweise relativ schwer. Daher würden mich deine Argumente interessieren, die das Gericht nun anscheinend nicht akzeptiert.

Grüße
Hans
Kann mir nicht vorstellen, dass das das einzigste Argument war. Schließlich muss man nicht zu Hause sein um Filesharing zu betreiben. Es muss nur der Computer laufen.

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3457 Beitrag von jeff » Donnerstag 14. November 2013, 15:31

von damals...

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3458 Beitrag von Wuschel » Donnerstag 14. November 2013, 16:09

so, heute kam das nächste Schreiben.. WF wie immer mit seitenlangen Schreiben (alles Wiederholungen) ABER das Dumme ist, das AG München hat ja einen Vergleich angeboten auf den WF gesprungen ist... durch die Überschneidung 2 Schreiben in dem WF auf mind. 450,- pocht haben wir die 450,- angenommen (damit halt Ruhe ist). War klar, jetzt schreibt WF das ich buchstäblich unökonomisch bin (verstehe den Zusammenhang zwar nicht aber klingt wohl gut) und sie doch dem Vergleich vom Gericht angenommen haben und somit meinem Angebot in keinster Weise entgegen kommen können..
schön und was schreibt der Richter vom AG München...
Mein Anwalt solle sich doch bitte darum bemühen, das ich den Vergleich vom AG München annehme solle, denn das Gegenangebot steht ausser Diskussion

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3459 Beitrag von Steffen » Donnerstag 14. November 2013, 16:12

Hallo @Wuschel,

wenn mal alles erledigt ist, wenn Du Lust hast, machen wir einmal einen Bericht über Deinen Abmahnfall (Abmahnung - dato + ausgewählte Schriften).

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3460 Beitrag von Wuschel » Donnerstag 14. November 2013, 17:00

huch, ja können wir machen. Kein Problem...
ich habe dem Anwalt vorhin noch mal alle Daten der Zeugen usw.. zugefaxt und um RR gebeten.. ob es nicht doch eine Chance gibt für einen ordentlichen Prozess.
Ich will nicht einfach 650,- zahlen aber ich brauch mich auch nicht mit dem Richter rumschlagen der bisher alles pro WF entschieden hat. Welche Chance hat man da?

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