Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Private Unstimmigkeiten bitte per PN klären, bei Bedarf richte ich einen separaten Chat ein (nee, nicht wirklich!).
Danke - Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
ich kann ja nur von mir sprechen und auch nur das was mir bisher über die Anwälte geraten wurde. uA kam damals die Aussage von einem Anwalt, "nur wer schuldig ist, sollte sich mal gleich einen Anwalt nehmen" - ich glaube, das ist absolut subjektiv von jedem Anwalt.
Dazu kommt, das ich gestern mit 6 Anwälten gesprochen bzw. mit deren Kanzleien ( habe nachmittags noch telefoniert), nicht immer bin ich bis zum Anwalt durchgedrungen und selbst da hat man widersprüchliche Aussagen. 2 Kanzleien haben mir geraten mir direkt einen Anwalt aus München zu nehmen.. 2 meinten, das gehe über die Partner und wäre kein Problem von hier aus zu machen... 1 hat gleich gesagt, bei denen kann man NUR verlieren, wenn man keinen Fachanwalt hat, der deren Machenschaften und die Gerichtsurteile aus München kennt und Kanzlei Nr. 6 hat bisher nicht zurück gerufen. Da stehe ich als Laie jetzt nur da und kann nur dicke Backen machen.
Fakt ist. zwischen Mahnbescheid, Abschluss der Klageerhebung und nun Klageabschrift lagen wenige Monate. Die Akte ist superdick umfasst ein halbes Merchendise-Programm und ist nun dazu über gegangen, die mod UE als 100% Geständnis zu werten. 20 Seiten Logfiles und wenn man die erstmal nach dem ersten Schreck durchblättert, sieht man das es immer die Gleichen sind, also sie haben die angeblichen Logfiles bei mir x-fach dupliziert, das man echt einen Schreck bekommt. Ich habe mir alles mal mit einem Marker vorgenommen. Die gesamte 150-Seiten-Akte umfasst eigentlich nur 1 Anklageseite, alles andere sind Coverbilder, Verkaufsstatistiken, Songtexte etc.. und seltsamerweise alles in xfacher Ausfertigung. Wahrscheinlich gleich für den Anwalt, für mich und keine Ahnung für sonst wen. Sieht erstmal monströs aus, wenn man all die Dopplungen wegnimmt bleiben keine 2 Seiten übrig.. nette Strategie. Man muss sich mal die Mühe machen, das Pamphlet zu zerpflücken, da stellt man schnell fest, dass das jetzt schon das dritte oder vierte Mal hintereinander auftaucht, sogar mit der gleichen Seitenzahl... also man hat quasi 4 mal seite 84 (identisch) 4 mal Seite 85 usw.. alles so zwischenrein gepackt. Das angebliche Logfile umfasst 1sec hier und mal 1sec da... ziemlich kurios, für mich. Ich lege das dem Anwalt halt nachher vor, soll der mir das mal genauer erklären, wie um 00:01h 1sec upload zustande gekommen sein sollten.. a) hätte ich die Musik-CD dann doch bitte gerne dazu, wenn ich nun schon Cover & Co habe b) würde das bedeuten das Nachts ein PC angewesen sein müsste, c) das ein PC VORHANDEN hätte sein müssen und d) das Programm dazu. a-d ist komplett auszuschließen, denn es greift hier c) OHNE PC kann b+d schon mal nicht funzen und a logischerweise auch nicht. Die Frage ist halt nur, wie beweist man, das man fast 3 Monate keinen eigenen PC besessen hat? Ich habe 2 Zeugen die wissen das wir damals keinen eigenen PC hatten.. reicht das??? Fragen über Fragen?
Dazu kommt, das ich gestern mit 6 Anwälten gesprochen bzw. mit deren Kanzleien ( habe nachmittags noch telefoniert), nicht immer bin ich bis zum Anwalt durchgedrungen und selbst da hat man widersprüchliche Aussagen. 2 Kanzleien haben mir geraten mir direkt einen Anwalt aus München zu nehmen.. 2 meinten, das gehe über die Partner und wäre kein Problem von hier aus zu machen... 1 hat gleich gesagt, bei denen kann man NUR verlieren, wenn man keinen Fachanwalt hat, der deren Machenschaften und die Gerichtsurteile aus München kennt und Kanzlei Nr. 6 hat bisher nicht zurück gerufen. Da stehe ich als Laie jetzt nur da und kann nur dicke Backen machen.
Fakt ist. zwischen Mahnbescheid, Abschluss der Klageerhebung und nun Klageabschrift lagen wenige Monate. Die Akte ist superdick umfasst ein halbes Merchendise-Programm und ist nun dazu über gegangen, die mod UE als 100% Geständnis zu werten. 20 Seiten Logfiles und wenn man die erstmal nach dem ersten Schreck durchblättert, sieht man das es immer die Gleichen sind, also sie haben die angeblichen Logfiles bei mir x-fach dupliziert, das man echt einen Schreck bekommt. Ich habe mir alles mal mit einem Marker vorgenommen. Die gesamte 150-Seiten-Akte umfasst eigentlich nur 1 Anklageseite, alles andere sind Coverbilder, Verkaufsstatistiken, Songtexte etc.. und seltsamerweise alles in xfacher Ausfertigung. Wahrscheinlich gleich für den Anwalt, für mich und keine Ahnung für sonst wen. Sieht erstmal monströs aus, wenn man all die Dopplungen wegnimmt bleiben keine 2 Seiten übrig.. nette Strategie. Man muss sich mal die Mühe machen, das Pamphlet zu zerpflücken, da stellt man schnell fest, dass das jetzt schon das dritte oder vierte Mal hintereinander auftaucht, sogar mit der gleichen Seitenzahl... also man hat quasi 4 mal seite 84 (identisch) 4 mal Seite 85 usw.. alles so zwischenrein gepackt. Das angebliche Logfile umfasst 1sec hier und mal 1sec da... ziemlich kurios, für mich. Ich lege das dem Anwalt halt nachher vor, soll der mir das mal genauer erklären, wie um 00:01h 1sec upload zustande gekommen sein sollten.. a) hätte ich die Musik-CD dann doch bitte gerne dazu, wenn ich nun schon Cover & Co habe b) würde das bedeuten das Nachts ein PC angewesen sein müsste, c) das ein PC VORHANDEN hätte sein müssen und d) das Programm dazu. a-d ist komplett auszuschließen, denn es greift hier c) OHNE PC kann b+d schon mal nicht funzen und a logischerweise auch nicht. Die Frage ist halt nur, wie beweist man, das man fast 3 Monate keinen eigenen PC besessen hat? Ich habe 2 Zeugen die wissen das wir damals keinen eigenen PC hatten.. reicht das??? Fragen über Fragen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Wuschel,
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
gerne aber für was???
Ich kann ja nur subjektiv reden - ob das jemandem hilft ist fraglich *lach* und im Moment hilft es ja nicht mal mir selbst
Ich kann ja nur subjektiv reden - ob das jemandem hilft ist fraglich *lach* und im Moment hilft es ja nicht mal mir selbst
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Aber man hat seine Meinung kundgetan, und das ist doch wichtig.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
na dann, gerne doch *lach*
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
kleine Korrektur.. bei mir steht: schriftliches Vorverfahren..
ich glaube, ich habe Klageschrift geschrieben...
ich glaube, ich habe Klageschrift geschrieben...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
mir ist schon klar worum es geht..
nur ist FAKT um was anzubieten muss doch auch ne dazugehörige Hardware vorhanden sein.. oder etwa nicht? Wie will ich was anbieten wo keine Daten vorhanden ist? Der Router alleine kann ja keine Datei anbieten, er braucht ja wohl ein Medium dazu.
Ich kann auch ohne CD-Player keine CD abspielen oder bin ich doof?
doch die Zeitfenster sind ja dabei...
zumindest betraf das unseren Haushalt.... das bedeutet wenn, von woanders.. und da ist die Frage wo und wer und wie?
hab dazu ja ne Frage in einem anderen Thread gestellt
viewtopic.php?f=17&t=73&p=31079#p31079
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 079#p31079
nur ist FAKT um was anzubieten muss doch auch ne dazugehörige Hardware vorhanden sein.. oder etwa nicht? Wie will ich was anbieten wo keine Daten vorhanden ist? Der Router alleine kann ja keine Datei anbieten, er braucht ja wohl ein Medium dazu.
Ich kann auch ohne CD-Player keine CD abspielen oder bin ich doof?
doch die Zeitfenster sind ja dabei...
zumindest betraf das unseren Haushalt.... das bedeutet wenn, von woanders.. und da ist die Frage wo und wer und wie?
hab dazu ja ne Frage in einem anderen Thread gestellt
viewtopic.php?f=17&t=73&p=31079#p31079
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 079#p31079
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
nein W-LAN war nicht deaktiviert. Weil ein Handy habe ich zum Abrufen der Mails schon benutzt.. iwi musste ich ja an meine E-Mails kommen bzw mein Mann, mein Handy war netzfähig geblieben..
okay jetzt könnt ihr doof lachen... mein altes Nokia was ich damals hatte, hat zwar Mails abrufen können aber wie soll man denn bitte damit sowas anbieten? Hinzu kommt, wir haben eine grottige Leitung gehabt, das alleine der Abruf ner Mail schon ewig gedauert hat, wenn man über W-Lan abgerufen hat, besser war es, die E-Mails nicht im Haus abzurufen sondern unterwegs über den Provider. Wir haben erst Ende letzten Jahres eine vernünftige Leitung bei uns im hinterletzten Kracher bekommen.. Buschtrommel war vorher wesentlich schneller gewesen.
wie kann ich denn bitte alles ausschließen? Selbst Banken werden trotz Alarmanlage ausgeraubt, mal überspitzt ausgedrückt. Ich kann doch nicht ALLES ausschließen, das ginge ja nur, wenn ich selbst NIX im Haus habe.. am besten nicht mal I-Net, NUR Telefon, das ist doch utopie. Ich kann ja auch nicht ausschließen, selbst wenn mein Auto verschlossen ist, das es mir nicht nachts einer aufknackt und damit rumfährt und nen Unfall baut.. ich kann hinterher nur beweisen, das ICH es NICHT war... ich finde, hier ist das schwieriger...
WPA war verschlüsselt, Tablett gab und gibt es nicht. Und wie beweise ich das es kein Gerät gab? Mein Besuch hatte kein Gerät gesehen, ich dreh das mal um, wenn ich mein jetziges Notebook im Keller stehen habe und es ist an, würden die das doch auch nicht mitbekommen und sagen, sorry Emails dauern im Moment länger, weil PC futsch ist doch auch kein Beweis. Man führt doch seine Leute nicht in jedem Winkel seines Hauses... so realistisch muss man doch sein. Gerade bei nem Notebook, zugeklappt in den Schrank gestellt, was ich öfters mache, wenn Besuch kommt, weil ich das GEraffel net rumstehen mag.. wie will ich beweisen, das ich tatsächlich KEINES hatte? REicht es, wenn die sagen, sie haben keines gesehen???
okay jetzt könnt ihr doof lachen... mein altes Nokia was ich damals hatte, hat zwar Mails abrufen können aber wie soll man denn bitte damit sowas anbieten? Hinzu kommt, wir haben eine grottige Leitung gehabt, das alleine der Abruf ner Mail schon ewig gedauert hat, wenn man über W-Lan abgerufen hat, besser war es, die E-Mails nicht im Haus abzurufen sondern unterwegs über den Provider. Wir haben erst Ende letzten Jahres eine vernünftige Leitung bei uns im hinterletzten Kracher bekommen.. Buschtrommel war vorher wesentlich schneller gewesen.
wie kann ich denn bitte alles ausschließen? Selbst Banken werden trotz Alarmanlage ausgeraubt, mal überspitzt ausgedrückt. Ich kann doch nicht ALLES ausschließen, das ginge ja nur, wenn ich selbst NIX im Haus habe.. am besten nicht mal I-Net, NUR Telefon, das ist doch utopie. Ich kann ja auch nicht ausschließen, selbst wenn mein Auto verschlossen ist, das es mir nicht nachts einer aufknackt und damit rumfährt und nen Unfall baut.. ich kann hinterher nur beweisen, das ICH es NICHT war... ich finde, hier ist das schwieriger...
WPA war verschlüsselt, Tablett gab und gibt es nicht. Und wie beweise ich das es kein Gerät gab? Mein Besuch hatte kein Gerät gesehen, ich dreh das mal um, wenn ich mein jetziges Notebook im Keller stehen habe und es ist an, würden die das doch auch nicht mitbekommen und sagen, sorry Emails dauern im Moment länger, weil PC futsch ist doch auch kein Beweis. Man führt doch seine Leute nicht in jedem Winkel seines Hauses... so realistisch muss man doch sein. Gerade bei nem Notebook, zugeklappt in den Schrank gestellt, was ich öfters mache, wenn Besuch kommt, weil ich das GEraffel net rumstehen mag.. wie will ich beweisen, das ich tatsächlich KEINES hatte? REicht es, wenn die sagen, sie haben keines gesehen???
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
ja wieso?
nur eine, die so ein Mist nie interessiert hat.. ich bin simple Userin. Ich schreibe ne E-Mail, nutze mal FB und ENDE. In meinem Job arbeite ich mit internen Programmen oder normalem Office und bin nicht mit der virtuellen Welt groß geworden, sorry wenn ich nicht die Generation von meinem Sohn bin. Mir geht es nur darum, das jeder sagt, ich hafte für meinen Anschluss, was nachvollziehbar ist und jetzt in der Beweispflicht bin, das ich etwas nicht getan habe und mir quasi alles zum Verhängnis werden "könnte"
nur eine, die so ein Mist nie interessiert hat.. ich bin simple Userin. Ich schreibe ne E-Mail, nutze mal FB und ENDE. In meinem Job arbeite ich mit internen Programmen oder normalem Office und bin nicht mit der virtuellen Welt groß geworden, sorry wenn ich nicht die Generation von meinem Sohn bin. Mir geht es nur darum, das jeder sagt, ich hafte für meinen Anschluss, was nachvollziehbar ist und jetzt in der Beweispflicht bin, das ich etwas nicht getan habe und mir quasi alles zum Verhängnis werden "könnte"
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
da hättest du dich direkt bei Erhalt der Abmahnung darum kümmern müssen, Beweise dafür zu liefern. Beispielsweise durch eine eidestattliche Versicherung von Verwandten/Freunden. Einfach nichts machen ist fahrlässig und macht eine Verteidigung 3 oder mehr Jahre nach Abmahnung einfach nur uinnötig schwierig.Wuschel hat geschrieben:mir ist schon klar worum es geht..
nur ist FAKT um was anzubieten muss doch auch ne dazugehörige Hardware vorhanden sein.. oder etwa nicht? Wie will ich was anbieten wo keine Daten vorhanden ist? Der Router alleine kann ja keine Datei anbieten, er braucht ja wohl ein Medium dazu.
Ich kann auch ohne CD-Player keine CD abspielen oder bin ich doof?
doch die Zeitfenster sind ja dabei...
zumindest betraf das unseren Haushalt.... das bedeutet wenn, von woanders.. und da ist die Frage wo und wer und wie?
hab dazu ja ne Frage in einem anderen Thread gestellt
viewtopic.php?f=17&t=73&p=31079#p31079
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 079#p31079
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
weißt du, auch wenn das jetzt OT ist, ich habe Haus, Schlittenhunde und bin aktiv im Sport auf Meisterschaften unterwegs, sitze in meinem Job nur am PC, schwer vorstellbar das es Menschen gibt, die nach der Arbeit mit den Huskies unterwegs sind oder im Training und dazu noch Haushalt und Co haben. Ich bin oft froh mal keinen PC anzuhaben und nach FA fehlt mir dazu die Zeit und das Interesse, weil ich zuviele andere Dinge habe.. wenn bei mir der PC nicht geht, bricht keine Welt zusammen. Ich kann im Büro das Netz nutzen und daheim die Mails notfalls übers Handy checken, wir hatten sogar mal 2 Jahre keinen TV... geht auch prima.. wenn ich nen Film sehen wollte, Beamer an und DVD rein.. ohne Werbung spannender.. geht alles aber mein Sohn würde da wohl auch verrückt werden..
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
muensteraner hat geschrieben:da hättest du dich direkt bei Erhalt der Abmahnung darum kümmern müssen, Beweise dafür zu liefern. Beispielsweise durch eine eidestattliche Versicherung von Verwandten/Freunden. Einfach nichts machen ist fahrlässig und macht eine Verteidigung 3 oder mehr Jahre nach Abmahnung einfach nur uinnötig schwierig.Wuschel hat geschrieben:mir ist schon klar worum es geht..
nur ist FAKT um was anzubieten muss doch auch ne dazugehörige Hardware vorhanden sein.. oder etwa nicht? Wie will ich was anbieten wo keine Daten vorhanden ist? Der Router alleine kann ja keine Datei anbieten, er braucht ja wohl ein Medium dazu.
Ich kann auch ohne CD-Player keine CD abspielen oder bin ich doof?
doch die Zeitfenster sind ja dabei...
zumindest betraf das unseren Haushalt.... das bedeutet wenn, von woanders.. und da ist die Frage wo und wer und wie?
hab dazu ja ne Frage in einem anderen Thread gestellt
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http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 079#p31079
STOP STOP STOP... Ich habe WF sogar angeboten alles zu checken und die Zeugen sind schon seit über 3J benannt, sowohl damals dem beratenden Anwalt wie auch WF aber die haben das bisher einfach übergangen.. ich bin seit 2010 hier gemeldet und dann müsstest du ca. 153 Seiten oder so zurück gehen.. denen liegt seit dem ersten Tag alles vor.. Namen, Uhrzeit der Besucher, Adressen usw..
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
liest du eigentlich was andere schreiben?muensteraner hat geschrieben: da hättest du dich direkt bei Erhalt der Abmahnung darum kümmern müssen, Beweise dafür zu liefern. Beispielsweise durch eine eidestattliche Versicherung von Verwandten/Freunden. Einfach nichts machen ist fahrlässig und macht eine Verteidigung 3 oder mehr Jahre nach Abmahnung einfach nur uinnötig schwierig.
Ich habe damals zu 3 Anwälten Kontakt aufgenommen bevor ich reagiert habe, habe alle Fristen eingehalten, zwischendrin einen Anwalt über den RS befragt, Zeugen benannt und WF sogar den Router etc. zur Überprüfung angeboten.. auf NICHTS kam eine Reaktion.. also bitte.. was soll man noch machen? Ne Gegenklage führen?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
der Sohnemann war 10y alt hatte weder PC noch Handy.. was soll da gewesen ein? Und ohne PC kann sogar er nix machen.. also mal nen Punkt..
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
naja, 10 Jahre ist nicht gerade ein Alter wo Kinder PC-unkundig sind. Und es ist durchaus möglich, dass ein Freund von ihm seinen Laptop mitgebracht hat und die damit etwas angestellt haben, gerade weil doe Loggingzeitpunkte zu Zeiten waren wo du nicht zu Hause warst oder geschlafen hast :-)Wuschel hat geschrieben:der Sohnemann war 10y alt hatte weder PC noch Handy.. was soll da gewesen ein? Und ohne PC kann sogar er nix machen.. also mal nen Punkt..
EDIT :
Muss ja nicht mal sein, dass dein Sohn davon gewusst hat. Ein Freund von ihm hat Filesharing gemacht, hat den Lsptop mitgebracht, weil die beiden zusammen spielen wollten und hat vergessen, die laufenden Downloads abzubrechen und schon wurde über euren Anschluss heuntergeladen und keiner von euch hat es gemerkt und etwas davon gewusst. Es ist nun mal so , dass die Programme in der Regel direkt beim Hochfahren des Systems gestartet werden und dann automatisch mit dem Down-/Upload beginnen. Wäre vielleicht mal ne Aktion im Freundeskreis deines Sohnes herumzufragen, ob da einer auch Abmahnungen erhalten hat, möglicherwiese für die gleichen Dateien.
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- Beiträge: 10
- Registriert: Dienstag 24. September 2013, 23:55
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
- Wenn Sie sagen, dass Waldorf eher wahrscheinlich klagen wird. Wie hoch ist das Risiko ungefähr (30-40-50-60-70%)?
- Wenn kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist tatsächlich geklagt wird, wie hoch sind die Kosten wenn man verliert (Also die Bezahlung für Sie und die Gerichtskosten und alles drum und dran- etwa höher als die 1027 Euro?) ?
- Ist es möglich wenn ich eine Klage erhalten habe, ohne ins Amtsgericht zu gehen, die Kosten dann doch zu bezahlen (oder steigen diese mit der Zeit- also höher als die geforderten 1027 Euro).
Grüße; MIKE
- Wenn kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist tatsächlich geklagt wird, wie hoch sind die Kosten wenn man verliert (Also die Bezahlung für Sie und die Gerichtskosten und alles drum und dran- etwa höher als die 1027 Euro?) ?
- Ist es möglich wenn ich eine Klage erhalten habe, ohne ins Amtsgericht zu gehen, die Kosten dann doch zu bezahlen (oder steigen diese mit der Zeit- also höher als die geforderten 1027 Euro).
Grüße; MIKE
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
AG München:
Zum Filesharing von Bruchstücken eines Werkes
Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de
...............................................
Das Amtsgericht München (AG) hat entschieden, dass das Urheberrechtsgesetz nicht nur das Gesamtwerk,
sondern auch kleinste Teile davon schützt. Somit ist auch das Filesharing von Bruchstücken eines
Werkes nicht erlaubt.
Teile der Harry Potter Werke zum Download angeboten
Jemand hatte Ende 2007 zu 16 verschiedenen Zeitpunkten Teile der Hörbücher «Harry Potter und der
Gefangene von Askaban», «Harry Potter und der Halbblutprinz», «Harry Potter und der Orden des Phönix»
sowie «Harry Potter und die Kammer des Schreckens» als Datei in einer Tauschbörse zum Download
angeboten.
Es folgte eine Abmahnung des Hörbuchverlags, der die Urheberrechte besaß. Der Verlag forderte die
Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Der Inhaber des Internetanschlusses gab die
Erklärung ohne Schuldanerkenntnis ab. Er bestritt, dass hier eine Urheberrechtsverletzung vorlag und
weigerte sich Schadensersatz zu zahlen. Als Argument führte er an, dass er nur Bruchstücke des Werkes
zum Download angeboten hat. Es handelte sich um einen Download im Peer-to-Peer Netzwerk. Das heißt,
dass das gesamte Werk nur durch das Angebot mehrerer Computer gleichzeitig zusammengestellt werden
konnte. Seiner Ansicht nach sind die einzelnen Bruchstücke, die er angeboten hat, wertlos und somit
nicht urheberrechtlich geschützt.
Das Urhebergesetz schützt auch kleinste Teile des Gesamtprodukts
Das AG München sah die Sache anders: Das Urhebergesetz schützt nicht nur das Gesamtprodukt, sondern
auch kleinste Teile davon. Sinn und Zweck des Urheberrecht ist es gerade, die Übernahme einer fremden
Leistung generell zu unterbinden, egal wie klein oder umfangreich der übernommene Teil ist. Insofern
ist es nach Ansicht des Gerichts für die Verwirklichung einer Urheberrechtsverletzung auch ausreichend,
wenn lediglich kleinste Bruchstücke angeboten werden. Der Anschlussinhaber ist zur Zahlung von
Schadenersatz in Höhe der Lizenzgebühr verpflichtet.
Fazit
Das Urteil des AG München ist nicht überraschend. Das Prinzip, dass auch Bruchstücke schützenswert sind,
wird bei Filesharing regelmäßig vertreten. Wir sind der Ansicht, dass ein kleines Bruchstück jedenfalls
dann keinen Schutz genießt, wenn es nicht selbständig abspielbar ist.
Mehr zu diesem Thema können Sie im Aufsatz von RA Christian Solmecke und Jan Bärenfänger nachlesen:
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Dateifragmenten
___________________________________
Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
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Zum Filesharing von Bruchstücken eines Werkes
Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de
...............................................
Das Amtsgericht München (AG) hat entschieden, dass das Urheberrechtsgesetz nicht nur das Gesamtwerk,
sondern auch kleinste Teile davon schützt. Somit ist auch das Filesharing von Bruchstücken eines
Werkes nicht erlaubt.
Teile der Harry Potter Werke zum Download angeboten
Jemand hatte Ende 2007 zu 16 verschiedenen Zeitpunkten Teile der Hörbücher «Harry Potter und der
Gefangene von Askaban», «Harry Potter und der Halbblutprinz», «Harry Potter und der Orden des Phönix»
sowie «Harry Potter und die Kammer des Schreckens» als Datei in einer Tauschbörse zum Download
angeboten.
Es folgte eine Abmahnung des Hörbuchverlags, der die Urheberrechte besaß. Der Verlag forderte die
Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Der Inhaber des Internetanschlusses gab die
Erklärung ohne Schuldanerkenntnis ab. Er bestritt, dass hier eine Urheberrechtsverletzung vorlag und
weigerte sich Schadensersatz zu zahlen. Als Argument führte er an, dass er nur Bruchstücke des Werkes
zum Download angeboten hat. Es handelte sich um einen Download im Peer-to-Peer Netzwerk. Das heißt,
dass das gesamte Werk nur durch das Angebot mehrerer Computer gleichzeitig zusammengestellt werden
konnte. Seiner Ansicht nach sind die einzelnen Bruchstücke, die er angeboten hat, wertlos und somit
nicht urheberrechtlich geschützt.
Das Urhebergesetz schützt auch kleinste Teile des Gesamtprodukts
Das AG München sah die Sache anders: Das Urhebergesetz schützt nicht nur das Gesamtprodukt, sondern
auch kleinste Teile davon. Sinn und Zweck des Urheberrecht ist es gerade, die Übernahme einer fremden
Leistung generell zu unterbinden, egal wie klein oder umfangreich der übernommene Teil ist. Insofern
ist es nach Ansicht des Gerichts für die Verwirklichung einer Urheberrechtsverletzung auch ausreichend,
wenn lediglich kleinste Bruchstücke angeboten werden. Der Anschlussinhaber ist zur Zahlung von
Schadenersatz in Höhe der Lizenzgebühr verpflichtet.
Fazit
Das Urteil des AG München ist nicht überraschend. Das Prinzip, dass auch Bruchstücke schützenswert sind,
wird bei Filesharing regelmäßig vertreten. Wir sind der Ansicht, dass ein kleines Bruchstück jedenfalls
dann keinen Schutz genießt, wenn es nicht selbständig abspielbar ist.
Mehr zu diesem Thema können Sie im Aufsatz von RA Christian Solmecke und Jan Bärenfänger nachlesen:
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Dateifragmenten
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Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
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