Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Trendwende in München -
AG München nimmt jetzt auch die Deckelung
der Anwaltskosten in Filesharing-Verfahren vor
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.
GGR Rechtsanwälte - Gulden & Röttger GbR
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
Fon: 06131 - 240950
Fax: 06131 - 2409522
E-Mail: inf@ggr-law.com
Web: www.infodocc.info
::::::::::::::::::::::::
Es gibt doch noch Wunder am AG und LG München. Der Gerichtsstandort war für Abgemahnte bisher kein gutes Pflaster.
Die Klagen der Abmahnkanzleien, insbesondere der Kanzlei Waldorf Frommer, wurden bisher mehr oder weniger durchge-
wunken. Deckelung der Abmahnkosten interessierte dort niemanden. 10.000 EUR Streitwert oder mehr war die Selbst-
verständlichkeit. Das AG und LG München hatte bei Abmahnern einen hervorragenden Ruf, dass sogar Kollegen aus dem
hohen Norden unbedingt immer wieder in München klagen wollten - dem fliegenden Gerichtsstand sei Dank.
AG München nimmt jetzt auch die Deckelung der Anwaltskosten in Filesharing-Verfahren vor
Jetzt erhielt einer unserer Mandanten eine Klage der Kanzlei CSR, die ebenfalls am AG München eingereicht wurde.
Für die angebliche Verbreitung eines Pornos wurden 1.000 EUR Schadensersatz und 651,00 EUR Anwaltskosten aus einem
Streitwert von 10.000 EUR geltend gemacht.
In der Verfügung vom 27.08.2013 ist folgender Hinweis-Hammer nach § 139 ZPO zu lesen:
(...) Die Klagepartei wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Ansicht des Gerichts auch ein deutlich unter
EUR 10.000,00 liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht kommt. Auf die aktuelle
Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.07.2013, Aktenzeichen 31a C 109/13) wird hingewiesen.
Stellungnahmefrist: 2 Wochen. (...)
Gemäß dem Beschluss des AG Hamburg, wurden die Anwaltskosten auf 150 EUR aus einem Streitwert von 1.000 EUR gedeckelt.
Das AG München bezieht sich auf den Beschluss und teilt die Ansicht des AG Hamburg. Dies ist eine Sensation aufgrund
der vergangenen Rechtsprechung des AG München. Die Kanzlei CSR muss nun diesbezüglich vortragen, warum doch ein
Streitwert von 10.000 EUR angemessen ist. Hierbei wird es sich wahrscheinlich auf die Unbilligkeit in dem Einzelfall
berufen. Das AG München müsste sich dann mit der offenen Frage des § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG n.F. (noch nicht in Kraft)
auseinandersetzen - wann liegt Unbilligkeit vor. Es scheint derzeit, als würde es bzgl. der Anwaltskosten tatsächlich
zu einer massiven Änderung der Rechtsprechung kommen. Es wird spannend zu sehen, wie die Abmahnkanzleien darauf reagieren.
Ich gehe davon aus, dass zukünftig versucht wird, die Schadensersatzforderungen zu erhöhen.
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Autor: Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.
Quelle: www.infodocc.info
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AG München nimmt jetzt auch die Deckelung
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Die Klagen der Abmahnkanzleien, insbesondere der Kanzlei Waldorf Frommer, wurden bisher mehr oder weniger durchge-
wunken. Deckelung der Abmahnkosten interessierte dort niemanden. 10.000 EUR Streitwert oder mehr war die Selbst-
verständlichkeit. Das AG und LG München hatte bei Abmahnern einen hervorragenden Ruf, dass sogar Kollegen aus dem
hohen Norden unbedingt immer wieder in München klagen wollten - dem fliegenden Gerichtsstand sei Dank.
AG München nimmt jetzt auch die Deckelung der Anwaltskosten in Filesharing-Verfahren vor
Jetzt erhielt einer unserer Mandanten eine Klage der Kanzlei CSR, die ebenfalls am AG München eingereicht wurde.
Für die angebliche Verbreitung eines Pornos wurden 1.000 EUR Schadensersatz und 651,00 EUR Anwaltskosten aus einem
Streitwert von 10.000 EUR geltend gemacht.
In der Verfügung vom 27.08.2013 ist folgender Hinweis-Hammer nach § 139 ZPO zu lesen:
(...) Die Klagepartei wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Ansicht des Gerichts auch ein deutlich unter
EUR 10.000,00 liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht kommt. Auf die aktuelle
Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.07.2013, Aktenzeichen 31a C 109/13) wird hingewiesen.
Stellungnahmefrist: 2 Wochen. (...)
Gemäß dem Beschluss des AG Hamburg, wurden die Anwaltskosten auf 150 EUR aus einem Streitwert von 1.000 EUR gedeckelt.
Das AG München bezieht sich auf den Beschluss und teilt die Ansicht des AG Hamburg. Dies ist eine Sensation aufgrund
der vergangenen Rechtsprechung des AG München. Die Kanzlei CSR muss nun diesbezüglich vortragen, warum doch ein
Streitwert von 10.000 EUR angemessen ist. Hierbei wird es sich wahrscheinlich auf die Unbilligkeit in dem Einzelfall
berufen. Das AG München müsste sich dann mit der offenen Frage des § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG n.F. (noch nicht in Kraft)
auseinandersetzen - wann liegt Unbilligkeit vor. Es scheint derzeit, als würde es bzgl. der Anwaltskosten tatsächlich
zu einer massiven Änderung der Rechtsprechung kommen. Es wird spannend zu sehen, wie die Abmahnkanzleien darauf reagieren.
Ich gehe davon aus, dass zukünftig versucht wird, die Schadensersatzforderungen zu erhöhen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Halleluja...o Herr, es geschehen noch Zeichen und Wunder ....
ich denke mal, das ist eine Kammer..von 4 oder 5 in München, die es so sieht...
Mal sehen ob sich die anderen Kammern auch dem anschließen oder ob es so ein chaos gibt wie in Hamburg...
ich denke mal, das ist eine Kammer..von 4 oder 5 in München, die es so sieht...
Mal sehen ob sich die anderen Kammern auch dem anschließen oder ob es so ein chaos gibt wie in Hamburg...
Steffen hat geschrieben:Trendwende in München -
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verständlichkeit. Das AG und LG München hatte bei Abmahnern einen hervorragenden Ruf, dass sogar Kollegen aus dem
hohen Norden unbedingt immer wieder in München klagen wollten - dem fliegenden Gerichtsstand sei Dank.
AG München nimmt jetzt auch die Deckelung der Anwaltskosten in Filesharing-Verfahren vor
Jetzt erhielt einer unserer Mandanten eine Klage der Kanzlei CSR, die ebenfalls am AG München eingereicht wurde.
Für die angebliche Verbreitung eines Pornos wurden 1.000 EUR Schadensersatz und 651,00 EUR Anwaltskosten aus einem
Streitwert von 10.000 EUR geltend gemacht.
In der Verfügung vom 27.08.2013 ist folgender Hinweis-Hammer nach § 139 ZPO zu lesen:
(...) Die Klagepartei wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Ansicht des Gerichts auch ein deutlich unter
EUR 10.000,00 liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht kommt. Auf die aktuelle
Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.07.2013, Aktenzeichen 31a C 109/13) wird hingewiesen.
Stellungnahmefrist: 2 Wochen. (...)
Gemäß dem Beschluss des AG Hamburg, wurden die Anwaltskosten auf 150 EUR aus einem Streitwert von 1.000 EUR gedeckelt.
Das AG München bezieht sich auf den Beschluss und teilt die Ansicht des AG Hamburg. Dies ist eine Sensation aufgrund
der vergangenen Rechtsprechung des AG München. Die Kanzlei CSR muss nun diesbezüglich vortragen, warum doch ein
Streitwert von 10.000 EUR angemessen ist. Hierbei wird es sich wahrscheinlich auf die Unbilligkeit in dem Einzelfall
berufen. Das AG München müsste sich dann mit der offenen Frage des § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG n.F. (noch nicht in Kraft)
auseinandersetzen - wann liegt Unbilligkeit vor. Es scheint derzeit, als würde es bzgl. der Anwaltskosten tatsächlich
zu einer massiven Änderung der Rechtsprechung kommen. Es wird spannend zu sehen, wie die Abmahnkanzleien darauf reagieren.
Ich gehe davon aus, dass zukünftig versucht wird, die Schadensersatzforderungen zu erhöhen.
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- Registriert: Samstag 31. August 2013, 13:16
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Also an alle habt den Mut und kämpft weiter ! ich werde weiter hart bleiben und nach Anleitung vorgehen !
Grüße an alle Kämpfer ! :-)
Grüße an alle Kämpfer ! :-)
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
t-eddie hat geschrieben:meine Historie: final (hoffentlich)
2009-06-04: Aufforderung zu Abgabe einer Unterlassungserklärung - 856€
2009-06-09: Abgabe modifizierte Unterlassungserklärung
2009-06-26: letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung - 856€
2012-06-05: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - 856€
2012-06-06: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - 856€ (der Brief kam wirklich doppelt)
2012-06-15: Vorbereitung Klageverfahren - 956€
2012-06-30: Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen - 956€ (Einleitung Gerichtsverfahren für den 2012-07-07 terminiert)
2012-12-31: Verjährungsfrist
2013-06-31: noch mal 6 Monate abgewartet - kein neues Schreiben, kein Klage
2013-09-04: das Thema ist hoffentlich erledigt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Bin bei Punkt 7 angekommen :/ Wie stehn die Chancen denn das jetzt nichts mehr passiert? Oder sollte ich mich direkt vergleichen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
hi
mich hats auch getroffen aber zu unrecht und Dummheit . es soll für ca.4 min einen Film zum upload angeboten habe über bittorent (Angebote Anfang und ende ca. 4 min laut Abmahnung)
ich wollte nicht glauben, ich kenne den Film nicht und ich habe so was ja auch nie gemacht und das ist meine erste Abmahnung seit ich Internet Anschluss habe über 10 Jahren.
kurz gefasst:
ich habe ein Tablett gebraucht gekauft und abgeholt ( wir haben uns im Ubahn Station getroffen , habe ich mir angeschaut und bezahlt),
was ich nicht wusste, im Tablett war dieser Film im Interner Speicher drin und ein bittorent App war auch installiert. ( das habe ich alles raus gefunden nach ich die Abmahnung bekommen habe)
ich hatte davor nicht viel Ahnung , da ich mein erstes Tablett und ich habe mir nichts dabei gedacht.
meine Kinder wollten was spielen und haben diese torrent app aus versehenen gestartet und für ca. 4 min hat sich ein uplaod statt gefunden.
für 4 min kann man doch kein 3,6 GB film downloaden oder uploaden.
was solle ich jetzt tun ich kann mir kein Anwalt leisten da ich arbeitslos bin.
ich habe doch nicht bewusst was gemacht. warum solle ich 1028 € bezahlen und die Unterlassung unterschreiben
bitte um Ihre Hilfe bin am zweifeln.
bitte bitte
mein deutsch ist nicht so gut sory !
mich hats auch getroffen aber zu unrecht und Dummheit . es soll für ca.4 min einen Film zum upload angeboten habe über bittorent (Angebote Anfang und ende ca. 4 min laut Abmahnung)
ich wollte nicht glauben, ich kenne den Film nicht und ich habe so was ja auch nie gemacht und das ist meine erste Abmahnung seit ich Internet Anschluss habe über 10 Jahren.
kurz gefasst:
ich habe ein Tablett gebraucht gekauft und abgeholt ( wir haben uns im Ubahn Station getroffen , habe ich mir angeschaut und bezahlt),
was ich nicht wusste, im Tablett war dieser Film im Interner Speicher drin und ein bittorent App war auch installiert. ( das habe ich alles raus gefunden nach ich die Abmahnung bekommen habe)
ich hatte davor nicht viel Ahnung , da ich mein erstes Tablett und ich habe mir nichts dabei gedacht.
meine Kinder wollten was spielen und haben diese torrent app aus versehenen gestartet und für ca. 4 min hat sich ein uplaod statt gefunden.
für 4 min kann man doch kein 3,6 GB film downloaden oder uploaden.
was solle ich jetzt tun ich kann mir kein Anwalt leisten da ich arbeitslos bin.
ich habe doch nicht bewusst was gemacht. warum solle ich 1028 € bezahlen und die Unterlassung unterschreiben
bitte um Ihre Hilfe bin am zweifeln.
bitte bitte
mein deutsch ist nicht so gut sory !
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... f=17&t=104aga hat geschrieben:hi
mich hats auch getroffen aber zu unrecht und Dummheit . es soll für ca.4 min einen Film zum upload angeboten habe über bittorent (Angebote Anfang und ende ca. 4 min laut Abmahnung)
ich wollte nicht glauben, ich kenne den Film nicht und ich habe so was ja auch nie gemacht und das ist meine erste Abmahnung seit ich Internet Anschluss habe über 10 Jahren.
kurz gefasst:
ich habe ein Tablett gebraucht gekauft und abgeholt ( wir haben uns im Ubahn Station getroffen , habe ich mir angeschaut und bezahlt),
was ich nicht wusste, im Tablett war dieser Film im Interner Speicher drin und ein bittorent App war auch installiert. ( das habe ich alles raus gefunden nach ich die Abmahnung bekommen habe)
ich hatte davor nicht viel Ahnung , da ich mein erstes Tablett und ich habe mir nichts dabei gedacht.
meine Kinder wollten was spielen und haben diese torrent app aus versehenen gestartet und für ca. 4 min hat sich ein uplaod statt gefunden.
für 4 min kann man doch kein 3,6 GB film downloaden oder uploaden.
was solle ich jetzt tun ich kann mir kein Anwalt leisten da ich arbeitslos bin.
ich habe doch nicht bewusst was gemacht. warum solle ich 1028 € bezahlen und die Unterlassung unterschreiben
bitte um Ihre Hilfe bin am zweifeln.
bitte bitte
mein deutsch ist nicht so gut sory !
zuerst einmal kannst du zum Amtsgericht gehen und einen Beratungskostenhilfeschein beantragen Dann kostet dich der Anwalt nur 10 Euro. Es ist prinzipiell egal, ob du dem Film heruntergeladen hast, strafbar ist, dass durch Torrent Teile des Films von deinem Computer aus verbreitet wurden. Und da ist es egal, ob 4 min oder 10 Tage. Aber keine Panik. Du kannst so vorgehen:
viewtopic.php?f=17&t=104
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @aga,
an deiner Stelle wäre es der beste Weg, zum für deinen Wohnort zuständige Amtsgericht zu gehen und einen Beratungshilfeschein je Abmahnung zu beantragen (Muster). Schon aus dem Grund, wenn man nicht richtig Deutsch kann, selbst das Sprachrisiko inne hat, wenn man etwas nicht 100%ig versteht. Bekommt man diese Beratungsbeihilfe (3-5 Werktage) gewährt, geht man zum Anwalt seines Vertrauens (+ mit 10 €) und beauftragt ihn hinsichtlich eines Beratungsbeihilfe-Mandats. Dieses sollte aber vor Beauftragung konkret geklärt werden. Auf keine Fall sollte man der Gegenseite deinen Sachverhalt - ohne anwaltlicher Prüfung - mitteilen.
VG Steffen
an deiner Stelle wäre es der beste Weg, zum für deinen Wohnort zuständige Amtsgericht zu gehen und einen Beratungshilfeschein je Abmahnung zu beantragen (Muster). Schon aus dem Grund, wenn man nicht richtig Deutsch kann, selbst das Sprachrisiko inne hat, wenn man etwas nicht 100%ig versteht. Bekommt man diese Beratungsbeihilfe (3-5 Werktage) gewährt, geht man zum Anwalt seines Vertrauens (+ mit 10 €) und beauftragt ihn hinsichtlich eines Beratungsbeihilfe-Mandats. Dieses sollte aber vor Beauftragung konkret geklärt werden. Auf keine Fall sollte man der Gegenseite deinen Sachverhalt - ohne anwaltlicher Prüfung - mitteilen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
vielen vielen dank
reicht der zeit dafür ?,muss die Unterlassungserklärung bis 9.09 abgeben
mfg
reicht der zeit dafür ?,muss die Unterlassungserklärung bis 9.09 abgeben
mfg
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
keine Hektik. Gehe morgen persönlich zum Amtsgericht , nimm die notwendigen Unterlagen wie aktuelle Kontoauszüge und Bescheid vom Arbeitsamt/Arge mit. Auf KEINEN Fall Kontakt aufnehmen und die beigefügte Unterlassungserklärung abschicken. Es gibt hier im Forum eine modifizierte oder lass dir vom Anwalt eine erstellen.aga hat geschrieben:vielen vielen dank
reicht der zeit dafür ?,muss die Unterlassungserklärung bis 9.09 abgeben
mfg
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wo finde ich die Modi Unterlassungserklärung zum Not?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
habe ich auch gehört das Verbraucher zentrale bei so-was auch helfen. stimmt das überhaupt? hat jemand Erfahrung damit.
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die werden dir auch nur raten zu einem Anwalt zu gehen. Mit filesharing hat die Verbraucherzentrale nichts zu tun. Das ist nicht der Bereich des Verbraucherschutzes. Es ist keine Schande den Beratungshilfeschein zu beantragen. Ich habe das auch getan.aga hat geschrieben:habe ich auch gehört das Verbraucher zentrale bei so-was auch helfen. stimmt das überhaupt? hat jemand Erfahrung damit.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @aga,
bitte doch einmal durchlesen, was man Dir empfiehlt.
AG - Beratungsbeihilfeschein - Anwalt!
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
bitte doch einmal durchlesen, was man Dir empfiehlt.
AG - Beratungsbeihilfeschein - Anwalt!
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
das werde ich auch machen vielen dank
AG - Beratungsbeihilfeschein - Anwalt!
ich hoffe nur das die zeit dafür reicht .die Unterlassungserklärung soll am 09.09 bei ihm ankommen sein
AG - Beratungsbeihilfeschein - Anwalt!
ich hoffe nur das die zeit dafür reicht .die Unterlassungserklärung soll am 09.09 bei ihm ankommen sein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
möglicherweise stellt das Amtsgericht den Hilfeschein direkt aus. Einfach persönlich mit den notwendigen Unterlagen hingehen. Nicht unter Zeitdruck setzen lassen, die Fristen sind absichtlich so kurz gewählt.aga hat geschrieben:das werde ich auch machen vielen dank
AG - Beratungsbeihilfeschein - Anwalt!
ich hoffe nur das die zeit dafür reicht .die Unterlassungserklärung soll am 09.09 bei ihm ankommen sein
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Zitat : zuerst einmal kannst du zum Amtsgericht gehen und einen Beratungskostenhilfeschein beantragen Dann kostet dich der Anwalt nur 10 Euro. Es ist prinzipiell egal, ob du dem Film heruntergeladen hast, strafbar ist, dass durch Torrent Teile des Films von deinem Computer aus verbreitet wurden. Und da ist es egal, ob 4 min oder 10 Tage. Aber keine Panik. Du kannst so vorgehen:
viewtopic.php?f=17&t=104[/quote]
wenn das so ist . was kann dann einen Anwalt bewirken?
viewtopic.php?f=17&t=104[/quote]
wenn das so ist . was kann dann einen Anwalt bewirken?
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wenn das so ist . was kann dann einen Anwalt bewirken?[/quote]aga hat geschrieben:Zitat : zuerst einmal kannst du zum Amtsgericht gehen und einen Beratungskostenhilfeschein beantragen Dann kostet dich der Anwalt nur 10 Euro. Es ist prinzipiell egal, ob du dem Film heruntergeladen hast, strafbar ist, dass durch Torrent Teile des Films von deinem Computer aus verbreitet wurden. Und da ist es egal, ob 4 min oder 10 Tage. Aber keine Panik. Du kannst so vorgehen:
viewtopic.php?f=17&t=104
na was soll ein Anwalt bewriken können ? Er kann dich vernünftig beraten, so dass von deiner Seite Fehler vermieden werden.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
eine frage habe ich noch . wenn ich das zeitlich nicht schaffe bis 09.09 die Unterlassung zu reichen: Amtsgericht -Beratungskostenhilfeschein -Anwaltmuensteraner hat geschrieben:http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... f=17&t=104aga hat geschrieben:hi
mich hats auch getroffen aber zu unrecht und Dummheit . es soll für ca.4 min einen Film zum upload angeboten habe über bittorent (Angebote Anfang und ende ca. 4 min laut Abmahnung)
ich wollte nicht glauben, ich kenne den Film nicht und ich habe so was ja auch nie gemacht und das ist meine erste Abmahnung seit ich Internet Anschluss habe über 10 Jahren.
kurz gefasst:
ich habe ein Tablett gebraucht gekauft und abgeholt ( wir haben uns im Ubahn Station getroffen , habe ich mir angeschaut und bezahlt),
was ich nicht wusste, im Tablett war dieser Film im Interner Speicher drin und ein bittorent App war auch installiert. ( das habe ich alles raus gefunden nach ich die Abmahnung bekommen habe)
ich hatte davor nicht viel Ahnung , da ich mein erstes Tablett und ich habe mir nichts dabei gedacht.
meine Kinder wollten was spielen und haben diese torrent app aus versehenen gestartet und für ca. 4 min hat sich ein uplaod statt gefunden.
für 4 min kann man doch kein 3,6 GB film downloaden oder uploaden.
was solle ich jetzt tun ich kann mir kein Anwalt leisten da ich arbeitslos bin.
ich habe doch nicht bewusst was gemacht. warum solle ich 1028 € bezahlen und die Unterlassung unterschreiben
bitte um Ihre Hilfe bin am zweifeln.
bitte bitte
mein deutsch ist nicht so gut sory !
zuerst einmal kannst du zum Amtsgericht gehen und einen Beratungskostenhilfeschein beantragen Dann kostet dich der Anwalt nur 10 Euro. Es ist prinzipiell egal, ob du dem Film heruntergeladen hast, strafbar ist, dass durch Torrent Teile des Films von deinem Computer aus verbreitet wurden. Und da ist es egal, ob 4 min oder 10 Tage. Aber keine Panik. Du kannst so vorgehen:
viewtopic.php?f=17&t=104
was habe ich noch für Möglichkeit noch , was soll ich noch tun?
was ist mit 150 € schaden Ersatz ,ist da was drin?
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- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
prinzipiell kannst du machen was du willst. Ansonsten würde ich diesen Weg wählen AG->Hilfeschein -> Anwalt. Das ist der beste Weg.