Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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abzocke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2781 Beitrag von abzocke » Samstag 6. Juli 2013, 19:01

@Danny

Durch den MB hat sich die Verjährung um ein halbes Jahr verlängert.Sie dauert jetzt bis zum 30.06.2014.In diesem Zeitrahmen kann WF jederzeit Klage einreichen.

DannyB
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2782 Beitrag von DannyB » Samstag 6. Juli 2013, 23:55

Hallo abzocke,

weil ich habe auf abmahnwahn-dreipage.de so etwas gefunden:

Faustregel:

Nach eingelegten Widerspruch sollte man innerhalb 6 Wochen, Post vom im Mahnbescheid benannten Amtsgericht erhalten, wenn letztendlich tatsächlich geklagt wird und im MB die Abgabe des Streiverfahrens an da AG Abc thematisiert wurde.


Dieses geschieht dann in Form einer Mitteilung über die Anordnung zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahren.

und jetzt sind es schon 8 Wochen. Was ist da jetzt dran an dieser Faustregel?

Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2783 Beitrag von Donald » Sonntag 7. Juli 2013, 09:54

Es ist..wie du schon richtig bemerkt hast..eine FAUSTREGEL.... Danny....

stell dir mal vor... wieviel die zu tun haben...bzw..wieviel das AG zu tun hat im Moment.
Vielleicht noch Engpässe wegen Urlaubszeit der Richter, und , und , und....


Sicher sein kannst du erst NACH Erreichung der Verjährung- nicht eher.....

aber du kannst natürlich unter Angabe des Az die Geschäftsstelle des AG München anrufen und formlos fragen wie der momentane Sachstand ist... das steht jedem frei....



DannyB hat geschrieben:Hallo abzocke,

weil ich habe auf abmahnwahn-dreipage.de so etwas gefunden:

Faustregel:

Nach eingelegten Widerspruch sollte man innerhalb 6 Wochen, Post vom im Mahnbescheid benannten Amtsgericht erhalten, wenn letztendlich tatsächlich geklagt wird und im MB die Abgabe des Streiverfahrens an da AG Abc thematisiert wurde.


Dieses geschieht dann in Form einer Mitteilung über die Anordnung zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahren.

und jetzt sind es schon 8 Wochen. Was ist da jetzt dran an dieser Faustregel?

thefors
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2784 Beitrag von thefors » Dienstag 9. Juli 2013, 21:31

Hallo liebes Forum.

Bin noch neu hier und habe mich schon durch etliche Seiten gelesen und die Hinweise verfolgt, aber habe keine Hilfe gefunden die zu meinem Fall passt. Vor Allem müsste das vielleicht schnell passieren.

Folgendes ist passiert:

- Mitte 2011 Abmahnung (800€)
- Habe eine modifizierte UE abgegeben, sonst nichts.
- Einen Monat später: letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe UE
- Mitte 2013: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung
- 1 Woche später: Vorbereitung Klageverfahren
- 1 Woche später: Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen

Was sollte ich nun am besten tun? Denn das Hörbuch wurde tatsächlich geladen.

Darüber hinaus würden wir schon zahlen, aber einen verminderten Betrag. Kann ich noch so spät einen Vergleich anstreben?
Ausserdem müssten wir dafür etwas sparen, und da erst 2 Jahre vergangen sind, könnte es sein, dass sie mit dem Mahnbescheid noch nen Jahr warten und es nochmal so versuchen? Denn dann wär nen Jahr Zeit zum sparen.

Also lieber warten und hoffen dass man Zeit zum sparen hat?
Oder doch schon einen Vergleich machen und Raten anbieten? (Unsere Eltern kriegen Hartz IV und mein Vater ist schließlich der genannte "Täter")

Oder sollte ich die "schweigende Verteidigung" durchziehen?
Beweise über den Zeitraum wo es geladen wurde habe ich garkeine.

RosaPanther
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2785 Beitrag von RosaPanther » Dienstag 9. Juli 2013, 22:13

Hallo Zusammen,

ganz kurze frage,

habe Ende 2012 einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg erhalten (mein Fall ist aus 2009).

Dem MB habe ich Wiedersprochen, Zugang des Wiederspruchs beim Amtgericht Coburg war aber schon im neuen Jahr.

Ist mein Fall jetzt schon verjährt?

Seit dem Wiederspruch habe ich keine Post mehr bekommen diesbzüglich.

Gruss

thefors
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2786 Beitrag von thefors » Dienstag 9. Juli 2013, 23:38

Hallo ich nochmal.

Da es wirklich dringend ist, bitte ich um Beantwortung um zumindest diese Fragen:

- Kann ich noch einen Vergleich abschicken wenn der Mahnbescheid kommt? Sollte ich den Mahnbescheid dann noch widersprechen?

Ich würde das ganze ungern auf einen Gerichtstermin ankommen lassen. Nach München ist ein weiter Weg und nachher zahle ich da vielleicht genau so viel, trotz ungeklärten Ergebnis. Daher würd ich lieber ca. 500€ (von geforderten 800€) zahlen (auf Raten), statt es darauf ankommen zu lassen.

Danke im Vorraus!!

thefors
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2787 Beitrag von thefors » Mittwoch 10. Juli 2013, 12:54

Übrigens: Wenn ich schon nach 2 Jahren die Dreierkombo an Schreiben bekomme bezüglich "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen", kann ich davon ausgehen, dass die MB sofort kommt oder hab ich vielleicht noch das Jahr Zeit bis zur Verjährung? Weiss das einer?

olek
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2788 Beitrag von olek » Mittwoch 10. Juli 2013, 13:03

@ thefors

Also bei dir ist ja so, daß du bislang alle Standard Schreiben bekommen hast, genau wie jeder andere auch.
Also ist doch klar das du verklagt wirst.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2789 Beitrag von Steffen » Mittwoch 10. Juli 2013, 15:18

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren


.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

thefors
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2790 Beitrag von thefors » Mittwoch 10. Juli 2013, 17:29

olek hat geschrieben:@ thefors

Also bei dir ist ja so, daß du bislang alle Standard Schreiben bekommen hast, genau wie jeder andere auch.
Also ist doch klar das du verklagt wirst.
Das ist mir klar. Ich wills ja nicht auf das Klageverfahren ankommen lassen. Ich will bloß wissen wie lange sich W&F Zeit lassen um nach dem "Vorbereitung... abgeschlossen" Brief das ganze dann tatsächlich zu einer MB kommen zu lassen. Schließlich sind bei mir gerade mal 2 volle Jahre abgelaufen, und man hört, dass sie meist erst kurz vor Ablauf der Frist eine MB zuschicken.

Ich will also einen Vergleich anstreben, aber mir eben noch was Zeit lassen, damit ich gar nicht erst über Raten diskutieren muss, sondern das Geld in der Zwischenzeit zusammensammel.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2791 Beitrag von olek » Donnerstag 11. Juli 2013, 11:56

thefors hat geschrieben:
olek hat geschrieben:@ thefors

Also bei dir ist ja so, daß du bislang alle Standard Schreiben bekommen hast, genau wie jeder andere auch.
Also ist doch klar das du verklagt wirst.
Das ist mir klar. Ich wills ja nicht auf das Klageverfahren ankommen lassen. Ich will bloß wissen wie lange sich W&F Zeit lassen um nach dem "Vorbereitung... abgeschlossen" Brief das ganze dann tatsächlich zu einer MB kommen zu lassen. Schließlich sind bei mir gerade mal 2 volle Jahre abgelaufen, und man hört, dass sie meist erst kurz vor Ablauf der Frist eine MB zuschicken.

Ich will also einen Vergleich anstreben, aber mir eben noch was Zeit lassen, damit ich gar nicht erst über Raten diskutieren muss, sondern das Geld in der Zwischenzeit zusammensammel.

Verstehst du meine Ironie nicht, willst du es nicht verstehen?

Das ist doch alles der Standandablauf (Zeitpunkte sind doch völlig egal)!
Ob du ein Mahnbescheid bekommst (das ist wahrscheinlich) und ob du verklagt wirst weiß niemand!
Was du machst ist mir egal, aber zahlen kann man immernoch wenn die Klageschrift kommt.
Alles andere ist meiner Meinung nach ziemlich hohl oder sehr trollig :Tl

kingofqueens81
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2792 Beitrag von kingofqueens81 » Donnerstag 11. Juli 2013, 15:11

@thrfors: beklagter=hartz4 Empfänger. Warum machst du dir Gedanken? Dein Vater lebt dann doch eh unter der Pfändungsfreigrenze und eine Forderung könnte nicht vollstreckt werden....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2793 Beitrag von Steffen » Donnerstag 11. Juli 2013, 15:49

@thrfors: beklagter=hartz4 Empfänger. Warum machst du dir Gedanken? Dein Vater lebt dann doch eh unter der Pfändungsfreigrenze und eine Forderung könnte nicht vollstreckt werden ...
Man sollte hier einmal einiges beachten und nicht so sehr auf die leichte Schulter nehmen. Sicherlich kann auch der GV einem nackten Menschen nicht in die Tasche greifen. Aber, man hat sehr viel Zeit (30 Jahre) und es ist sehr viel pfändbar (Vermögen, neues Auto, Schmuck, Kontosperrung, Bausparvertrag, Domain usw.). Gut, die Zinsen des rechtskräftigen Urteils hingegen verjähren schon nach 3 Jahren (§197 Abs. 2 BGB) und es kann sich viel - zum positiven - ändern in 30 Jahren (Lottogewinn). Man wird nicht vergessen.

VG Steffen

zeroblicker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2794 Beitrag von zeroblicker » Donnerstag 11. Juli 2013, 16:16

Habe vlt in neuer Rekordzeit eine Antwort erhalten auf die Abmahnung mit Anwort mod.UE, nur 2 Werktage. Bieten selber einen Vergleichsbetrag an der fast ein Fünftel günstiger ist, wenn ich gleich zahle.
Ist schon sehr fair geschrieben das Ding. Nette Menschen, die was gutes tun...

Hmm wie sieht das den jetzt mit eventuellen Neuabmahnungen aus, also nicht aus der Sache sondern andere Folgen(ist ja nun mal eine wöchentliche Angelegenheit), wenn die der Meinung sind über meinen Anschluß gabs noch mehr Verletzungen. Ich kann nicht jede Woche auf so ein Schreiben reagieren, dann springt ich in ein Loch ohne Boden. Weil ihr Angebot bezieht sich ja nur auf die eine Sache...

Ist das übliche Dilema ich wars nicht, nur gerichtsfest beweisen ist schwierig.

thefors
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2795 Beitrag von thefors » Donnerstag 11. Juli 2013, 19:08

kingofqueens81 hat geschrieben:@thrfors: beklagter=hartz4 Empfänger. Warum machst du dir Gedanken? Dein Vater lebt dann doch eh unter der Pfändungsfreigrenze und eine Forderung könnte nicht vollstreckt werden....
Das heisst WAS genau? Dass mein Vater nix zahlen müsste, egal ob vor Gericht gewonnen oder verloren???

diding
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2796 Beitrag von diding » Donnerstag 11. Juli 2013, 19:29

thefors hat geschrieben:
kingofqueens81 hat geschrieben:@thrfors: beklagter=hartz4 Empfänger. Warum machst du dir Gedanken? Dein Vater lebt dann doch eh unter der Pfändungsfreigrenze und eine Forderung könnte nicht vollstreckt werden....
Das heisst WAS genau? Dass mein Vater nix zahlen müsste, egal ob vor Gericht gewonnen oder verloren???
Quatsch, zahlen muß er, nur wo nichts ist kann man nichts holen

Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2797 Beitrag von Donald » Donnerstag 11. Juli 2013, 20:08

thefors hat geschrieben:
kingofqueens81 hat geschrieben:@thrfors: beklagter=hartz4 Empfänger. Warum machst du dir Gedanken? Dein Vater lebt dann doch eh unter der Pfändungsfreigrenze und eine Forderung könnte nicht vollstreckt werden....
Das heisst WAS genau? Dass mein Vater nix zahlen müsste, egal ob vor Gericht gewonnen oder verloren???

@ thefors

wie oft denn noch???


Vater Hartz IV Bezieher... hat nichts gemacht..also ab zum Amtsgericht...Beratungsschein holen und nen Fachanwalt einschalten... fertig!!!

Da ist sein Fall in den besten Händen...

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2798 Beitrag von hansinger1234 » Freitag 12. Juli 2013, 08:34

Steffen hat geschrieben:Ich hatte doch schon einmal meine Meinung dazu geäußert. Letztendlich belibt es aber Deine Entscheidung. Noch einmal,

Meine persönliche Meinung ist, wenn man eine Abmahnung erhält z.B. zur “TV-Serie Abc, Staffel 3, Folge 3“, selbst 100%ige Kenntnis besitzt, das man weitere Folgen gezogen hat, sollte man jetzt gleich mit erweitern. Hat man keine Kenntnis von weiteren Folgen, dann natürlich nicht.

Da die mod. UE in der Formulierung des Musterschreibens sich auf ein zukünftiges Handeln bezieht = erst einmal kein Schuldeingeständnis. Auch wenn die Meinungen hierzu auseinandergehen.


Konstrukt: Erweiterung (vorbeugender Rechtschutz)

1. Abmahnung “TV-Serie Abc, Staffel 3, Folge 3
2. Kenntnis, das auch “TV-Serie Abc, Staffel 3, Folge 4 und 5“ sich aus Versehen im Share-Ordner befinden
3. Erweiterung: (...) zu unterlassen, (...) “TV-Serie Abc, Staffel , Folgen 3 bis 5“, (...) ganz oder (...)
4. Wenn man jetzt für Folge 5 geloggt wurde, einen Auskunftsbeschluss beantragte und Auskunft vom Provider erhielt, kann man trotzdem dem Betreffenden Abmahnen. Nur mit Kenntnis des vorbeugenden Rechtsschutz, dürfen keine AG eingefordert werden, der SE hingegen - ja. Der SE allein ist aber sehr schwer durchsetzbar, da man hier dem AI es nachweisen muss und die Störerhaftung hier nicht groß greift.
5. Hinweise
=> schwierig wird es aber erst, wenn der Abmahner zu der Erweiterung Stellung nimmt und vom Abgemahnten selbige einfordert; die Erweiterung übersah und das volle Programm (AG + SE) abmahnt, oder die erweiterte mod. UE so ablehnt.
Dann muss man nämlich reagieren, und dazu werden die wenigsten in der Lage sein. Es ist eben nicht ganz so einfach, und man kann nicht für alles ein Musterschreiben bereithalten.


Ups, bald vergessen, Natürlich wäre dann das Aufhören mit P2P von Urheber-Werken - schon von Vorteil! ;)

VG Steffen

Muss/sollte diese erweiterte UE nur an Waldorf Frommer geschickt werden oder auch noch zusätzlich an den Rechteinhaber?

Wenn dann in 1 Woche noch eine Abmahnung wegen z.B. "Folge 5" kommt, die ja in der vorigen UE schon durch die Erweiterung mit genannt wurde, wie ist dann auf diese Abmahnung zu reagieren?

Vielen Dank im Voraus

zeroblicker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2799 Beitrag von zeroblicker » Freitag 12. Juli 2013, 09:02

Das ist wiederum so eine Sache, da ja der Auftrag Verletzungen zu fahnden schon letztes Jahr erteilt wurde, kann eine nachträglich UE deinerseits diese "Kosten" nicht unbedingt aufheben. In wieweit das juristisch durchsetzbar ist, sprich vor Gericht wird sich dann wohl zeigen. Mir ist kein Verfahren bekannt im Sinne des Urheberrechts wo das thematisiert wird.

Am Ende wirds wieder auf die Auffassung des Richters ankommen, ob du als AI auch der Täter bist (was ja durch so eine "Rundumschlag"UE von dir selbst ausgehend, ja schnell mal gegen dich gewertet werden kann), dann bist du Schadensersatzpflichtig und da können die "Dienstleistungen" eines Anwalts auch mit rein fallen.

Ich will jetzt nicht ausschliessen, das man das alles bis vor den BGH durchkauen kann und eine konkrete Rechtssprechung dazu findet, aber das wird wohl nicht schnell passieren, wenn spätestens mit der Klageeinreichung 99% in einen Vergleich enden.

Crushhead
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2800 Beitrag von Crushhead » Freitag 12. Juli 2013, 17:52

Hallo alle zusammen.

Zusammengefasst: Habe eine Abmahnung von WF bzgl. eines Hörbuches bekommen (Standardschreiben). Habe einen Rechtanwalt eingeschaltet, der eine Anwort auf die Abmahnung (von wegen unzureichende Beweisführung, Akteneinsicht usw.) und die modUE eingereicht hat.

Mein Gedanke ist nun, dass, erst wenn die Gegenseite sich die Mühe macht, die vollständigen Nachweise zu erbringen (Ermittlungsverfahren der IP, Zustandekommen der Anwaltskosten usw.), möchte ich einen Vergleich anstreben.

Mein Anwalt möchte aber eine Entscheidung von mir haben, ob ich dennnoch einen VErgleichsvorschlag - auch ohne weitere Nachweise - unterbreiten will.

Daher nun die Frage: Wenn ich einen Vergleich anbiete, dann würde ich doch sozusagen freiwillig zahlen (wenn auch weniger - was für mich einem Schuldeingeständnis gleichkommt). Sollte ich daher nicht doch eher auf die Nachweise beharren?

Gruß
Crushhead

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