Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
das würde ich auch gern wissen...
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vllt. kann uns ja darauf ein Experte antworten oder jemand der das schon "durch" hat...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemVodu]Meine Frage macht es jetzt Sinn nochmals ein Vergleichsbetrag abzugeben? Oder sollte ich jetzt Zahlen?[/quoteem]
Ich versteh sowieso nicht,
VG Steffen
Ich versteh sowieso nicht,
- 1. Du bezahlst einen Anwalt für eine mod. UE + Nichtzahlen (was es hier kostenfrei gibt)
2. Setzt dann aber selbst ein Vergleichsschreiben auf - ohne Anwalt?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Steffen,
Und wie sieht das aush mit einem 2ten Vergleichsangebot ? Als Beispiel (verfremdete Zahlen)
1. WF sagt 3000 Euro
2. Ich sage 1000 Euro
3. WF sagt 2500 Euro
Macht es dann noch Sinn ein 2tes Vergleichsangebot zu starten mit 2000 EURO ? Oder lassen die sich DEFINITV nur auf einen Vergleich an ? H
Hast du da Erfahrungswerte ?
Gruß,
blablub
Und wie sieht das aush mit einem 2ten Vergleichsangebot ? Als Beispiel (verfremdete Zahlen)
1. WF sagt 3000 Euro
2. Ich sage 1000 Euro
3. WF sagt 2500 Euro
Macht es dann noch Sinn ein 2tes Vergleichsangebot zu starten mit 2000 EURO ? Oder lassen die sich DEFINITV nur auf einen Vergleich an ? H
Hast du da Erfahrungswerte ?
Gruß,
blablub
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Also kann man dies lediglich über einen Anwalt vor Gericht klären?
das kannst du selbst eher nicht, dazu müsstest du den Algorithmus kennen, mit dem diese Hash erzeugt wurde
Den Hash "googlen" bringt mich auch nicht weiter.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteem]Hast du da Erfahrungswerte?[/quoteem]
Als Privatperson wirst Du doch nur abgewimmelt. Sprich mal mit Deinem Anwalt. 900 - 1.000 für beides sollten aber realistisch sein.
VG Steffen
Als Privatperson wirst Du doch nur abgewimmelt. Sprich mal mit Deinem Anwalt. 900 - 1.000 für beides sollten aber realistisch sein.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Also auf meiner Abmahnung damals war der SHA1 Hash der Torrent-Datei angegeben. Diesen habe ich einfach gegoogelt oder auch auf einer Torrent-Internetseite eingegeben und bin damit auf die Torrent-Datei des abgemahnten Albums gestoßen.tutsmc hat geschrieben:Also kann man dies lediglich über einen Anwalt vor Gericht klären?
das kannst du selbst eher nicht, dazu müsstest du den Algorithmus kennen, mit dem diese Hash erzeugt wurde
Den Hash "googlen" bringt mich auch nicht weiter.
Wie man das ganze dann vor Gericht darlegen soll, weiß ich auch nicht. Es wird wahrscheinlich nicht reichen, dem Richter zu sagen, googeln Sie doch selbst mal, dann werden Sie schon sehen .
Ich warte im Moment noch auf Akteneinsicht, um zu gucken, ob bei der gerichtlich angeordneten Herausgabe meiner Inetverkehrsdaten dieselbe hash auftaucht. Danach werde ich einen Anwalt damit beauftragen, der mir hoffentlich sagen kann, wie man das beweist.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
1. habe ich die Homepage erst nach dem ich beim Anwalt ware gefunden .Steffen hat geschrieben:[quoteemVodu]Meine Frage macht es jetzt Sinn nochmals ein Vergleichsbetrag abzugeben? Oder sollte ich jetzt Zahlen?[/quoteem]
Ich versteh sowieso nicht,Das kommt davon, wenn man a) Geld am falschen Fleck sparen will, b) denkt, es besser als ein Anwalt zu machen oder c) den Anwalt zwar beauftragt hat, aber nicht alles vorher abgeklärt. Ein Anwalt sollte und wird, egal 2 Fälle, wohl ein besseres Ergebnis erzielen können, als die 2 x 750,- €. Hier solltest Du dich noch einmal mit Deinem Anwalt kurzschließen.
- 1. Du bezahlst einen Anwalt für eine mod. UE + Nichtzahlen (was es hier kostenfrei gibt)
2. Setzt dann aber selbst ein Vergleichsschreiben auf - ohne Anwalt?
VG Steffen
2. Hätte ich denn Anwalt wieder bezahlen müssen .
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
habt ihr schon vom neuen Gesetz gehört? seit gestern in Kraft:
Anwaltskosten für Erstabmahnung auf 155.30 € begrenzt....
Dann hat ja unsere Lieblingskanzlei viel zu ändern.... auch die laufenden Mahnungen.. abändern..oha
Anwaltskosten für Erstabmahnung auf 155.30 € begrenzt....
Dann hat ja unsere Lieblingskanzlei viel zu ändern.... auch die laufenden Mahnungen.. abändern..oha
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Betrifft das Gesetzt den nun auch die Laufenden Abmahnungen ?
Ausserdem habe ich bis jetzt nur gelesen das es nur Musikstücke oder Fotos betrifft ?
Was ist den mit Filmen und Serien..
VG
Ausserdem habe ich bis jetzt nur gelesen das es nur Musikstücke oder Fotos betrifft ?
Was ist den mit Filmen und Serien..
VG
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
michiman hat geschrieben:Betrifft das Gesetzt den nun auch die Laufenden Abmahnungen ?
Ausserdem habe ich bis jetzt nur gelesen das es nur Musikstücke oder Fotos betrifft ?
Was ist den mit Filmen und Serien..
VG
sollte auch für Filme gelten .. wenn ich das so lese..denn da steht in einem Satz rot unterstrichen:
"In der bisherigen Rechtsprechung wird die Schwere an der Menge der in Tauschbörsen angebotenen Songs oder dem Alter von Filmen festgemacht." oder dem Alter von Filmen festgemacht.
Genauso wichtig ist aber auch:
Nixx mehr mit München.... grins... wenn dann kommen Waldi & Co. zu Dir....
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
michiman hat geschrieben:Betrifft das Gesetzt den nun auch die Laufenden Abmahnungen ?
Ausserdem habe ich bis jetzt nur gelesen das es nur Musikstücke oder Fotos betrifft ?
Was ist den mit Filmen und Serien..
VG
es müsste auch meinem Rechtsverständnis nach für laufende Fälle gelten..den Gerichte fällen Urteile immer nach der aktuellen Gesetzgebung!
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
wie ich bereits hier im Thread und per PN erwähnt habe, verwalte ich 2 Abmahnungen (gleicher Film über 2 verschiedene Internetanschlüsse daher auch Abmahnung an 2 Personen). Bei beiden war die Summe 956€
Abmahnung 1: mod. UE vor ca. einem Monat versendet heute die "letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungseklärung" erhalten
Abmahnung 2: mod. UE gestern verschickt
So nun meine Fragen dazu:
-Kommen bei beiden Fällen AUF JEDEN FALL noch Zwischenschritte oder kann ich theoretisch auch direkt mit einer Klage rechnen? Wenn ja wie wahrscheinlich ist dies?
-Falls ich für Fall 1 jetzt normal weiter gehe muss ich die letzte Zahlungsaufforderung lediglich ignorieren?
-Können Inkasso-Fälle trotzdem noch vor Gericht?
-Kann ich jetzt noch für beide Fälle einen Vergleich machen? (Um mir den Stress zu ersparen) und mit welchen Summen muss ich da rechnen?
-Ist es möglich diese Vergleiche über Raten zu zahlen? In wieweit werden die sich denn erhöhen?
-Kann mir per PN jemand einen Anwalt empfehlen (Mannheim)?
Vielen Dank im Voraus
wie ich bereits hier im Thread und per PN erwähnt habe, verwalte ich 2 Abmahnungen (gleicher Film über 2 verschiedene Internetanschlüsse daher auch Abmahnung an 2 Personen). Bei beiden war die Summe 956€
Abmahnung 1: mod. UE vor ca. einem Monat versendet heute die "letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungseklärung" erhalten
Abmahnung 2: mod. UE gestern verschickt
So nun meine Fragen dazu:
-Kommen bei beiden Fällen AUF JEDEN FALL noch Zwischenschritte oder kann ich theoretisch auch direkt mit einer Klage rechnen? Wenn ja wie wahrscheinlich ist dies?
-Falls ich für Fall 1 jetzt normal weiter gehe muss ich die letzte Zahlungsaufforderung lediglich ignorieren?
-Können Inkasso-Fälle trotzdem noch vor Gericht?
-Kann ich jetzt noch für beide Fälle einen Vergleich machen? (Um mir den Stress zu ersparen) und mit welchen Summen muss ich da rechnen?
-Ist es möglich diese Vergleiche über Raten zu zahlen? In wieweit werden die sich denn erhöhen?
-Kann mir per PN jemand einen Anwalt empfehlen (Mannheim)?
Vielen Dank im Voraus
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
wurde heute von Waldorf Frommer abgemahnt. Sie wollen etwa 730€ haben, allerdings finde ich den Betrag zu hoch und würde gerne den zu zahlenden Betrag runterhandeln. Sind 450€ (oder 500€?) angemessen oder kriege ich dann gleich eine Ablehnung? Kann es sogar sein dass sie ihre Forderung dann erhöhen?
Bis zum 6.7. habe ich Zeit die UE abzuschicken. Hierbei werde ich eine mod.UE abschicken die ich aus diesem Forum habe, die lässt sich problemlos nutzen, richtig? Soll ich dann auch mein Vergleichsangebot von 450€ bzw. 500€ mit dazu schicken (eine Vorlage dazu findet sich ja hier ebenfalls) oder erstmal warten? Die Zahlungsfrist endet am 16.7., allerdings ist es so dass ich einen Bekannten habe der Anwalt ist und mir ggf. bei der Sache helfen könnte. Jedoch wäre er erst am 10.7. etwa verfügbar. Die mod.UE kann ich wohl aus dem Forum nehmen, aber das Vergleichsangebot würde ich am liebsten mit diesem Anwalt machen - und generell mit ihm reden -, jedoch wäre dann die Zeit knapp. Weiß jetzt aber auch nicht ob das alles überhaupt nötig ist, etc.
Zudem ist es so dass ein anderer Bekannter von mir vor zwei Monaten abgemahnt wurde und ihm später ein kleiner Betrag (100€ oder so) erlassen wurde, weil er so schnell wie möglich gezahlt hat. Wäre auch für mich erstrebenswert, aber da ich den Betrag sowieso runterhandeln will, kaum machbar.
Wäre also sehr schön wenn mir jemand helfen könnte indem er mir vorschlägt was ich in der Situation machen sollte.
Gruß,
DrPepper
wurde heute von Waldorf Frommer abgemahnt. Sie wollen etwa 730€ haben, allerdings finde ich den Betrag zu hoch und würde gerne den zu zahlenden Betrag runterhandeln. Sind 450€ (oder 500€?) angemessen oder kriege ich dann gleich eine Ablehnung? Kann es sogar sein dass sie ihre Forderung dann erhöhen?
Bis zum 6.7. habe ich Zeit die UE abzuschicken. Hierbei werde ich eine mod.UE abschicken die ich aus diesem Forum habe, die lässt sich problemlos nutzen, richtig? Soll ich dann auch mein Vergleichsangebot von 450€ bzw. 500€ mit dazu schicken (eine Vorlage dazu findet sich ja hier ebenfalls) oder erstmal warten? Die Zahlungsfrist endet am 16.7., allerdings ist es so dass ich einen Bekannten habe der Anwalt ist und mir ggf. bei der Sache helfen könnte. Jedoch wäre er erst am 10.7. etwa verfügbar. Die mod.UE kann ich wohl aus dem Forum nehmen, aber das Vergleichsangebot würde ich am liebsten mit diesem Anwalt machen - und generell mit ihm reden -, jedoch wäre dann die Zeit knapp. Weiß jetzt aber auch nicht ob das alles überhaupt nötig ist, etc.
Zudem ist es so dass ein anderer Bekannter von mir vor zwei Monaten abgemahnt wurde und ihm später ein kleiner Betrag (100€ oder so) erlassen wurde, weil er so schnell wie möglich gezahlt hat. Wäre auch für mich erstrebenswert, aber da ich den Betrag sowieso runterhandeln will, kaum machbar.
Wäre also sehr schön wenn mir jemand helfen könnte indem er mir vorschlägt was ich in der Situation machen sollte.
Gruß,
DrPepper
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
http://www.computerbase.de/news/2013-06 ... bschiedet/" onclick="window.open(this.href); return false;
Es tut sich was!!!!!
ein paar fragen dazu????
Was heißt das für uns ?????
Verhandlung nicht in München??? sondern beim unserem nächsten Gericht????
Mehr als 1000 Euro geht nicht??????
Es tut sich was!!!!!
ein paar fragen dazu????
Was heißt das für uns ?????
Verhandlung nicht in München??? sondern beim unserem nächsten Gericht????
Mehr als 1000 Euro geht nicht??????
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
das betrifft Erstabmahnungen mit der Kostenbremse auf 155,30 € Anwaltskosten.
Und ja, wenn dann wirst Du am Heimatort verklagt werden. Alleine das ist schon das Beste: denn viele Gerichte , außer München, erkennen auch Gerichtsurteile von LG und OLG an, welche im Sinne von Abgemahnten bereits gesprochen sind.
mal abwarten ob die Klagewut von W+F nicht doch noch nachlässt .. wenn Abgemahnte glaubhaft machen das erhebliche Zweifel an der Abmahnung bestehen..bzw.. sie es nicht waren. Schauen wir mal inwieweit W+F für eventuelle 155,30 sich vor den Amtsgerichten der Republik durchklagen werden.. vor allem unter dem Hintergrund, das es darunter viele Richter geben wird, die nicht so einfach Urteile gegen jemanden sprechen ohne die hintergründe einwandfrei geklärt zu haben.
Es wird spannend...
Und ja, wenn dann wirst Du am Heimatort verklagt werden. Alleine das ist schon das Beste: denn viele Gerichte , außer München, erkennen auch Gerichtsurteile von LG und OLG an, welche im Sinne von Abgemahnten bereits gesprochen sind.
mal abwarten ob die Klagewut von W+F nicht doch noch nachlässt .. wenn Abgemahnte glaubhaft machen das erhebliche Zweifel an der Abmahnung bestehen..bzw.. sie es nicht waren. Schauen wir mal inwieweit W+F für eventuelle 155,30 sich vor den Amtsgerichten der Republik durchklagen werden.. vor allem unter dem Hintergrund, das es darunter viele Richter geben wird, die nicht so einfach Urteile gegen jemanden sprechen ohne die hintergründe einwandfrei geklärt zu haben.
Es wird spannend...
Walldoof hat geschrieben:http://www.computerbase.de/news/2013-06 ... bschiedet/
Es tut sich was!!!!!
ein paar fragen dazu????
Was heißt das für uns ?????
Verhandlung nicht in München??? sondern beim unserem nächsten Gericht????
Mehr als 1000 Euro geht nicht??????
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nun ja, ich bin ein erst abgemahnter....(2009). es sind zwar nur noch ein paar Wochen bis zur Verjährung, aber gut zu wissen das die mit WF Konform arbeitenden Gerichte in München nicht mehr mein Problem sein könnten ...wenn es doch noch zu einer Klage käme. Das wird den Damen und Herren von WF die Sache nicht erleichtern......und ich spreche da mit Sicherheit für eine ganze menge anderer Forumsbesucher hier....hoffen wir das die GKV Leistungen des Abmahners an die Gerichte nachlassen, und der darzulegende Aufwand, den jetzt ja nicht mehr fliegenden Gerichtsstandes anders wo als München nicht um jeden Preis zu vollziehen bzw. zu vollstrecken!!!!
ich drücke uns allen die Daumen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Walldoof hat geschrieben:Nun ja, ich bin ein erst abgemahnter....(2009). es sind zwar nur noch ein paar Wochen bis zur Verjährung, aber gut zu wissen das die mit WF Konform arbeitenden Gerichte in München nicht mehr mein Problem sein könnten ...wenn es doch noch zu einer Klage käme. Das wird den Damen und Herren von WF die Sache nicht erleichtern......und ich spreche da mit Sicherheit für eine ganze menge anderer Forumsbesucher hier....hoffen wir das die GKV Leistungen des Abmahners an die Gerichte nachlassen, und der darzulegende Aufwand, den jetzt ja nicht mehr fliegenden Gerichtsstandes anders wo als München nicht um jeden Preis zu vollziehen bzw. zu vollstrecken!!!!
ich drücke uns allen die Daumen
bisher hat ja leider immern noch niemand, verlässlich darlegen können, ob wir 2009, 2010, 2011, 2012.... Abgemahnten nicht immer noch dem fliegenden Gerichtsstand unterliegen. Sei dir also nicht so sicher, ob du nich doch noch nach münchen musst .
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wartet erste einmal ab, bis das Gesetz unterschrieben ist und in kraft tritt. Dann wird sich zeigen, was es bringt. Denn auch wenn der fliegende Gerichtsstand abgeschafft wird, gilt bei Urheberstreitigkeiten § 105 UrhG.
VG Steffen
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Gibt es da 'nen geplanten Termin für die Unterzeichnung und somit in Krafttretung?Steffen hat geschrieben:Wartet erste einmal ab, bis das Gesetz unterschrieben ist und in kraft tritt. Dann wird sich zeigen, was es bringt. Denn auch wenn der fliegende Gerichtsstand abgeschafft wird, gilt bei Urheberstreitigkeiten § 105 UrhG.
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