Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2701 Beitrag von Steffen » Montag 24. Juni 2013, 17:06

[quoteemWahnsinnmahn]Das bedeutet also im Klartext, wenn mein Mitbewohner nen Download getätigt hat, ich aber als Anschlussinhaber die Abmahnung erhalte, kann ich durch den Beweis des Providers über die downloadete Datei auf meinem Rechner im Zweifelsfall vor Gericht verlieren, ohne überhaupt den Download getätigt zu haben.[/quoteem]

Es geht bei dem ganzen Abmahnsystem - immer nur - um Sicherungs- und Prüfpflichten! Darauf ist ja die ganze Störerhaftung aufgebaut. Warum? Weil erst einmal niemand anderes für den UrhR-Verstoß verantwortlich gemacht werden kann, außer der verauskunftete AI. Die Störerhaftung wurde ja auch nicht extra für Filesharing erfunden, sonder existiert schon geraume Zeit.

BGH- 03.02.1976 - VI ZR 23/72:
(...) Auszugehen ist davon, dass als Störer jeder anzusehen ist - ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft -, der die Störung herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt (BGH Urt. v. 15.01.1957 - I ZR 56/55 = LM WZG § 24 Nr. 22 = GRUR 1957, 352, besonders zu IV). Sind bei einer Beeinträchtigung mehrere Personen beteiligt, so kommt es für die Frage, ob ein Unterlassungsanspruch gegeben ist, grundsätzlich nicht auf Art und Umfang des Tatbeitrages oder auf das Interesse des einzelnen Beteiligten an der Verwirklichung der Störung an. Im Allgemeinen ist ohne Belang, ob er sonst nach der Art seines Tatbeitrages als Täter oder Gehilfe anzusehen wäre (BGH Urt. v. 15.01.1957 - I ZR 56/55 = aaO m. w. Nachw.). Dabei kann im Streitfall als unerheblich dahinstehen, ob nicht bestimmte Beteiligte im Hinblick auf das Fehlen eines eigenen Verantwortungsbereichs auszunehmen sind. Denn zu ihnen zählt die Beklagte nicht. Eine andere Frage ist es, dass sich der Inhalt des gegen ihn gerichteten negatorischen Anspruchs nach seinem konkreten Tatbeitrag zu richten hat (Erman/Hefermehl BGB 6. Aufl. § 1004, 15). Das ist aber in dem gegen die Beklagte ausgesprochenen Unterlassungsgebot berücksichtigt. (...)


Regelmäßige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung:
[...] Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...]

Das heißt:
Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch derjenige als Störer zur Unterlassung und Beseitigung verpflichtet sein, der - ohne eigenes Verschulden - adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer Urheberrechtsverletzung mitgewirkt hat, z.B. indem er die Verletzung durch Dritte ermöglicht hat.

Dabei ist jetzt am BGH erst höchstrichterlich geklärt:
  • 1. Unzureichend gesichertes WLAN
    Störerhaftung (Ermöglichungshandlung - als neue Unterkategorie) - ja, Täterhaftung - nein - bei unzureichend gesichertem WLAN
    2. Eltern gegenüber Minderjährigen
    kein Unterlassungsanspruch bei minderjährigen Kindern - aber nur - bei Belehrung und Verbot von P2P
Trotzdem gibt es einige Entscheidungen AG - OLG), die auf andere Konstellationen: Ehepartner, WG, Mieter, Nachbar eingehen.

Wichtig immer: Prüf- und Sicherungspflichten

Als Erstes kommt immer die Zugangssicherung. Dann, wenn mehrere volljährige Personen auf einen Internetzugang selbstständig zugreifen können, keine Anhaltspunkte gibt hinsichtlich UrhR-Verstöße, gibt es keine anlasslose “rund um die Uhr“ - Überwachung. Gut beraten - obwohl nicht gefordert - eine Belehrung und ein P2P-Verbot (schriftlich) vorzuweisen. Ansonsten gibt es keine Pflicht, den PC des Mitbewohners zu durchsuchen.

Man schafft also - ohne einem konkreten Täter namentlich zu benennen - die Möglichkeit weiterer Geschehensabläufe. Wenn mehrere Personen infrage kämen, dann ist der Kläger in der Beweislast zu belegen - wer.

VG Steffen

ichkanndochnix
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 13:30

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2702 Beitrag von ichkanndochnix » Dienstag 25. Juni 2013, 13:38

Hallo,

ich lese immer nur von mod. UE und nicht zahlen.

Gibt es Erfahrungsberichte von jemandem, der eine vorbeugende mod. UE abgeschickt hat und einen Vergleich angestrebt hat? Ist es sinnvoller im Falle der vorbeugenden mod UE voll zu bezahlen?

Natürlich bin ich unschuldig. In die vorbeugende mod. UE werde ich per Zufall Titel einsetzen. :idea:

Was ist in diesem Fall (vorbeugende mod. UE und zahlen) das schlimmste was passieren kann?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2703 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. Juni 2013, 17:04

[quoteemichkanndochnix]Ich lese immer nur von mod. UE und nicht zahlen.

Gibt es Erfahrungsberichte von jemandem, der eine vorbeugende mod. UE abgeschickt hat und einen Vergleich angestrebt hat? Ist es sinnvoller im Falle der vorbeugenden mod. UE voll zu bezahlen?

Natürlich bin ich unschuldig. In die vorbeugende mod. UE werde ich per Zufall Titel einsetzen.

Was ist in diesem Fall (vorbeugende mod. UE und zahlen) das Schlimmste, was passieren kann?[/quoteem]

Hallo @ichkanndochnix,

ich komme leider nicht mit, soll aber bei meinem IQ (Sack russischer Schrauben) nichts heißen.

Wenn ich nicht abgemahnt wurde, unschuldig bin, macht es für mich doch definitiv keinen Sinn, eine vorbeugende mod. UE mit Zufallstitel abzugeben i.V.m. einem Vergleichsvorschlag, den man ernsthaft bereit ist - zu zahlen.

Komm sag schon, Du hast heute einen guten Tag und willst den dicken Thüringer auf den Arm nehmen!? Es ist einfach ein Schmarrn.


!
Rechtlicher Hinweis:
Der Begriff “Schmarrn“ als Bezeichnung für den Inhalt des Postings von @ichkanndochnix stellt auch unter Beachtung von Art. 5 Grundgesetz eine gemäß § 4 Nr. 7 UWG unzulässige Herabsetzung dar, und löst einen Unterlassungsanspruch aus.
Ne, mal im Ernst. Wenn ich nicht abgemahnt wurde, auch kein P2P betreibe, macht es doch absolut keinen Sinn eine vorbeugende mod. UE abzugeben, irgendwelche Titel einzutragen und dann einen Vergleich anzubieten. Wenn Du zu viel Geld hast, spende dieses an die Flutopfer.

:ew


VG Steffen

ichkanndochnix
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 13:30

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2704 Beitrag von ichkanndochnix » Dienstag 25. Juni 2013, 17:42

Tut mir Leid, Missverständnis! Natürlich wurde ich abgemahnt. Ich hätte doch ein Augenzwinkern mehr rein machen müssen.

Ich wurde abgemahnt wegen einer Folge einer amerikanischen Sitcom, und schließe nicht komplett aus, dass aufgrund meiner Unzulänglichkeiten 2 weitere Folgen über meinen Anschluss im Internet bereitgestellt wurden.

Wenn man diese Infos hat liest sich meine Frage oben viel angenehmer!

Und natürlich an dieser Stelle ein riesiges Danke an Steffen, dem wir hier alle viel zu verdanken haben, glaube ich!

Manu
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2011, 22:29

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2705 Beitrag von Manu » Dienstag 25. Juni 2013, 18:56

So, da bin ich wieder.

Bei uns ist die "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen" :) Rechtsschhutz haben wir, wir gehen in die Vollen!

Ich wollte nun noch Akteneinsicht nehmen. Was ich bisher gelesen habe, dient dies lediglich dazu, den Hashwert der angeblich heruntergeladenen Datei zu erfahren. Dieser stand bei uns jedoch bereits in der Abmahnung. Diese muss auch nicht auf dem PC gesucht werden, da die Datei (oder irgendeine andere) mit Torrent oder anderem P2P geladen wurde. Was erfahre ich sonst noch durch die Akteneinsicht? Und wenn ich Akteneinsicht beantrage: geht dies an das Landgericht Köln (also von da kam der Beschluss) oder an das zuständige Landgericht in meinem Bezirk?

whitespace
Beiträge: 22
Registriert: Dienstag 4. Juni 2013, 15:16

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2706 Beitrag von whitespace » Dienstag 25. Juni 2013, 19:42

Manu hat geschrieben:Bei uns ist die "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen" :) Rechtsschhutz haben wir, wir gehen in die Vollen!
Hat der Rechtsschutz auch schon eine Deckungszusage gegeben? Urheberrechtsfälle sind oft ausgeschlossen.

RonniW
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 21. Juni 2013, 19:03

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2707 Beitrag von RonniW » Mittwoch 26. Juni 2013, 06:08

Woolte ich gerade nach gefragt haben. Bei meinem Rechtsschutz rundum sorglos Paket sind Urheberrechtsverletzungen genau der Punkt der nicht versichert ist. a-m-o;_

mfg

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2708 Beitrag von Dampfhans » Mittwoch 26. Juni 2013, 09:11

:al


soweit ich weiss sind Rechtsverstöße aus dem Bereich des Urheberrecht grundsätzlich in allen Versicherungsbedingungen (Rechtschutzversicherung) ausgeschlossen, einfach mal googlen.
Also ich selber bin auch Rechtschutzversichert und das einzige mal wo sie mir geholfen hat war bei einer beruflichen Kündigung. Mein Versicherer hatte mir in einer Sache im Bereich Urheberrecht (ein Bild) auch nur freundlich zugegrinst und mir leider mitgeteilt das dies nicht versichert sei und ich bei keiner Rechtschutzversicherung egal bei wem dies versichert bekäme.


Gr. Dampfhans

Manu
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2011, 22:29

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2709 Beitrag von Manu » Mittwoch 26. Juni 2013, 10:42

abgemahnt wurde ja mein Vater, er meinte bisher nur "Rechtschuts hab ich" - ob er das wirklich schon abgeklärt hat. Ich könnte es ihm zutrauen, dass es nicht so ist...

Aber nochmal zurück zu meiner eigentlichen Frage:
"Ich wollte nun noch Akteneinsicht nehmen. Was ich bisher gelesen habe, dient dies lediglich dazu, den Hashwert der angeblich heruntergeladenen Datei zu erfahren. Dieser stand bei uns jedoch bereits in der Abmahnung. Diese muss auch nicht auf dem PC gesucht werden, da die Datei (oder irgendeine andere) mit Torrent oder anderem P2P geladen wurde. Was erfahre ich sonst noch durch die Akteneinsicht? Und wenn ich Akteneinsicht beantrage: geht dies an das Landgericht Köln (also von da kam der Beschluss) oder an das zuständige Landgericht in meinem Bezirk?"

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2710 Beitrag von Dampfhans » Mittwoch 26. Juni 2013, 11:27

@Manu,


gugge mal hier:

viewtopic.php?f=17&t=104

unter Punkt:
2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte


Gr. Dampfhans

PS:

schau mal meine Beitrag von eben an, Rechtschutzversicherung wird dich bzw. deinen Vater nur angrinsen.

Laura1989
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 26. Juni 2013, 14:15

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2711 Beitrag von Laura1989 » Mittwoch 26. Juni 2013, 14:18

Hallo Liebe User.
Ich habe seit dieser Woche mehrere Briefe ins Haus bekommen.
War damit auch schon beim Anwalt und der verlangt für jeden Fall 200 €, ist diese Summe gerechtfertigt oder ist sie überhöht.

Liebe Grüße

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2712 Beitrag von Dampfhans » Mittwoch 26. Juni 2013, 14:27

@Laura1989,

erstmal :hl

bekomme auch täglich mehrere Briefe per Post. "GG"

Wäre vlt. wichtig wenn Du ( Sie ) mal sagen was für Briefe. :lo
Dann könnte man vlt. etwas helfen.

Gr. Dampfhans

Laura1989
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 26. Juni 2013, 14:15

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2713 Beitrag von Laura1989 » Mittwoch 26. Juni 2013, 14:30

[web_site][/web_site]Ach von Walddorf Frommer/Filme, Fareds/Top 100 habe jetzt 4 Briefe und der Anwalt will für jeden Brief 200 €

Donald
Beiträge: 98
Registriert: Freitag 14. Juni 2013, 18:36

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2714 Beitrag von Donald » Mittwoch 26. Juni 2013, 15:54

Dampfhans hat geschrieben::al


soweit ich weiss sind Rechtsverstöße aus dem Bereich des Urheberrecht grundsätzlich in allen Versicherungsbedingungen (Rechtschutzversicherung) ausgeschlossen, einfach mal googlen.
Also ich selber bin auch Rechtschutzversichert und das einzige mal wo sie mir geholfen hat war bei einer beruflichen Kündigung. Mein Versicherer hatte mir in einer Sache im Bereich Urheberrecht (ein Bild) auch nur freundlich zugegrinst und mir leider mitgeteilt das dies nicht versichert sei und ich bei keiner Rechtschutzversicherung egal bei wem dies versichert bekäme.


Gr. Dampfhans

Hallo Dampfhans..

das stimmt nicht so ganz. Mittlerweile kannst du bei einigen Rechtschutzversicherungen "Urheberrecht" mit in die Police nehmen.... natürlich gegen etwas mehr Beitrag.

z.B. advocard-zusatzversicherung-rechtsschutz-plus-xl

auch andere Unternehmen bieten das mittlerweile mit an !!!

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2715 Beitrag von Dampfhans » Mittwoch 26. Juni 2013, 16:05

Donald hat geschrieben:
Dampfhans hat geschrieben::al


soweit ich weiss sind Rechtsverstöße aus dem Bereich des Urheberrecht grundsätzlich in allen Versicherungsbedingungen (Rechtschutzversicherung) ausgeschlossen, einfach mal googlen.
Also ich selber bin auch Rechtschutzversichert und das einzige mal wo sie mir geholfen hat war bei einer beruflichen Kündigung. Mein Versicherer hatte mir in einer Sache im Bereich Urheberrecht (ein Bild) auch nur freundlich zugegrinst und mir leider mitgeteilt das dies nicht versichert sei und ich bei keiner Rechtschutzversicherung egal bei wem dies versichert bekäme.


Gr. Dampfhans

Hallo Dampfhans..

das stimmt nicht so ganz. Mittlerweile kannst du bei einigen Rechtschutzversicherungen "Urheberrecht" mit in die Police nehmen.... natürlich gegen etwas mehr Beitrag.

z.B. advocard-zusatzversicherung-rechtsschutz-plus-xl

auch andere Unternehmen bieten das mittlerweile mit an !!!

THX @Donald,

dann werde ich mich mal umguggen (naja brauche ich zwar nicht :-; ).

Jedoch gehe ich mal davon aus das es recht günstig ist (GG) monatlich.
Aber trotzdem vielen dank für deine Auskunft.

PS:
gehe mal davon aus das die User hier, mich eingeschlossen die standart haben.

Gr. Dampfhans

Manu
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2011, 22:29

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2716 Beitrag von Manu » Mittwoch 26. Juni 2013, 18:05

@ Dampfhans: den Link kenne ich, hatte ich gelesen (und verstanden :) )

Während "Optische Einsicht der Akte am Amtsgericht des Wohnortes des Betroffenen" ja eindeutig ist, steht unter "Erstellung von entgeltlichen Kopien und das Zusenden an die Adresse des Betroffenen" nicht, ob ich mich hier an das Amtsgericht des Wohnortes oder an das Landgericht, dass den Beschluss erlassen hat wenden muss. Wir möchten ja gerne eine Kopie

tutsmc
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 9. April 2013, 11:26

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2717 Beitrag von tutsmc » Mittwoch 26. Juni 2013, 20:19

Jetzt kann von mir aus nächstes Jahr die Klage kommen:0
Google suche nach "klage von waldorf frommer abgewiesen torrent" sei es gedankt.
Dachte mir schon 03/2010 das die Abmahnung an der technischen Beweissicherung scheitern würde...
Es ist halt doch einfach nur "Tracker fahrn" (YouTube)

"AG München: Filesharing-Klage wegen fehlerhafter Beweisführung abgewiesen
Der Nachweis, dass sich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Torrent-Datei auf dem Rechner eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers befunden hat, beweist nicht, dass der Nutzer auch das in der Datei verlinkte urheberrechtliche geschützte Werk angeboten hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des AG München (Az.: 111 C 13236/12, Urteil vom 15.03.2013) hervor."(Internet:wbs-law.de)

MfG, Stefan
Ich lese das so heraus, dass man jetzt überprüfen muss welcher Hashwert bei einem denn tatsächlich abgemahnt wurde.
Ist es
a) der Hashwert der Torrent Datei
oder
b) der des entsprechenden Filmes.

Kann mir jemand sagen wie man so etwas anstellt?

Grüße

Donald
Beiträge: 98
Registriert: Freitag 14. Juni 2013, 18:36

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2718 Beitrag von Donald » Mittwoch 26. Juni 2013, 22:39

tutsmc hat geschrieben:
Jetzt kann von mir aus nächstes Jahr die Klage kommen:0
Google suche nach "klage von waldorf frommer abgewiesen torrent" sei es gedankt.
Dachte mir schon 03/2010 das die Abmahnung an der technischen Beweissicherung scheitern würde...
Es ist halt doch einfach nur "Tracker fahrn" (YouTube)

"AG München: Filesharing-Klage wegen fehlerhafter Beweisführung abgewiesen
Der Nachweis, dass sich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Torrent-Datei auf dem Rechner eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers befunden hat, beweist nicht, dass der Nutzer auch das in der Datei verlinkte urheberrechtliche geschützte Werk angeboten hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des AG München (Az.: 111 C 13236/12, Urteil vom 15.03.2013) hervor."(Internet:wbs-law.de)

MfG, Stefan
Ich lese das so heraus, dass man jetzt überprüfen muss welcher Hashwert bei einem denn tatsächlich abgemahnt wurde.
Ist es
a) der Hashwert der Torrent Datei
oder
b) der des entsprechenden Filmes.

Kann mir jemand sagen wie man so etwas anstellt?

Grüße


das kannst du selbst eher nicht, dazu müsstest du den Algorithmus kennen, mit dem diese Hash erzeugt wurde

Vodu
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 27. Juni 2013, 08:57

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2719 Beitrag von Vodu » Donnerstag 27. Juni 2013, 09:05

Hallo,

ich bin vor 1 Monat Abgemahnt worden war dann sofort beim Anwalt und eine Mod. UE abzugeben, diese wurde auch angenommen. Darauf hin habe ich erstmal nicht bezahlt und ein Brief aufgesetzt mit einem vergleichbetrag von 450 pro Fall habe 2Stk. am laufen .

Jetzt kam wieder ein Brief das Sie sich auf 750 € pro Fall einlassen würden.

Meine Frage macht es jetzt Sinn nochmals ein Vergleichbetrag abzugeben ?.Oder sollte ich jetzt Zahlen ?

Gruss
Vodu

blaundblub
Beiträge: 9
Registriert: Donnerstag 20. Juni 2013, 12:56

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2720 Beitrag von blaundblub » Donnerstag 27. Juni 2013, 11:05

Hallo,

das würde mich auch interessieren. Die 750 € bieten sie als 1ten Vergleich wohl gern an.

Ich würde auch gern wissen ob es Sinn macht noch einen 2ten Vergleich anzustreben.



Gruß,
blaundblub

Antworten