Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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celdo
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2561 Beitrag von celdo » Dienstag 28. Mai 2013, 17:11

Hi,

ich hab im April 2011 eine Abmahnung für einen Film bekommen und habe eine mod. ue abgeschickt. 2 Wochen später kam das nächste schreiben, dass die mod ue. erhalten wurde aber ich noch zahlen müsste. wenn nicht gezahlt wird gibts nen gerichtsverfahren. Das habe ich dann ignoriert und bis heute habe ich nie wieder was von WF gehört.
Nun kam wieder ein Schreiben, dass die unterlassungserklärung ankam, aber ich die 950 euro zahlen muss, sonst gibts ein gerichhtsverfahren. Wie beim letzten mal, habe ich bis Montag Zeit.

Was kann jetzt passieren und was soll ich tun? Wieder ignorieren oder muss ich doch einen Anwalt einschalten?

grüße,

celdo

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2562 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. Mai 2013, 17:27

Lies Dir einmal bitte nachfolgende Textfelder durch:


Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren


.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

ksc_1112
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2563 Beitrag von ksc_1112 » Dienstag 28. Mai 2013, 17:48

-

hansw
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2564 Beitrag von hansw » Dienstag 28. Mai 2013, 18:48

Hi zusammen, gibt es hier Erfahrungen mit mehreren Abmahnschreiben von W&F, die sich auf das selbe Download-Datum aber unterschiedliche Dateien (keine Container) beziehen? Grüße Hans

sabretooth
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2565 Beitrag von sabretooth » Mittwoch 29. Mai 2013, 08:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf dieses Forum gestossen, da ich gestern einen Mahnbescheid von der Kanzlei bekommen habe. Als Verursachungsdatum steht etwas von September 2010 in dem Mahnbescheid.

Bis auf diesen Mahnbescheid, habe ich nie einen Brief oder eine Abmahnung in den Händen gehalten.
Nun bin ich natürlich recht verwundert, da ich
1.) keine illegalen Dinge runterlade, ich wüsste nichtmal welche Programme ich brauche
und
2.) ich bis Ende 2011 in einer WG gewohnt habe, da ich zu dieser Zeit häufig im Aussendienst tätig war und somit der Sinn einer eigenen Wohnung, welche ich nur 10% der Zeit nutze, nicht gegeben war.

D.h. ich werde heute den Widerspruch gegen den Mahnbescheid per Einschreiben mit Rückschein absenden. Nun wollte ich aber wissen, wie ich denn nun weiter vorgehen soll ?

Soll ich mit der Kanzlei sprechen und denen erklären wie meine damalige Wohnsituation war oder soll ich mir einen Anwalt nehmen, diesem das erklären und er kümmert sich um den Rest ?
Ersteres könnte ja, laut Informationen aus dem Forum, negativ für mich als Beklagten sprechen.

Nur wie kann ich denn Beweisen, dass ich nichts heruntergeladen habe ?

Da ich es nicht war, werde ich garantiert nicht irgendwas bezahlen. Allerdings scheine ich nicht drum herum zu kommen Geld für einen Anwalt auszugeben.

Vielleicht kann der ein oder andere mir ja einen Rat geben.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel

abgemahnt123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2566 Beitrag von abgemahnt123 » Mittwoch 29. Mai 2013, 14:44

Hallo,

heute habe ich eine Abmahnung der Firma Waldorf und Frommer bei meiner Post abholen dürfen und habe mich nach Lektüre der gängigen Anleitungen entschlossen eine mod. UE hinzuschicken. Bevor ich das mache erst einmal ein paar Fakten, die wohl nicht so wichtig sind, die ich aber trotzdem angebe:
-Ich bin Kabel BW-Kunde
-Bei dem Film handelt es sich um Looper
-Ich habe nachweislich (Amazon über Kreditkarte) eine Originalkopie der UK Blu-Ray in meinem Regal (vorher schon)
-Ich bin Student wohne jedoch nicht in einer WG, sondern mit meiner Partnerin, der Telefon- und Internetanschluss läuft auf meinen Namen.
-Die Summe von 956€ wird verlangt.
-Poststempel vom 27.05.2013 und Eingangsfrist 06.06.2013

Ich habe jetzt folgendes vor:
-Mod. UE an per Fax, E-Mail UND Einschreiben mit Rückschein an Waldorf und Frommler schicken.
-Mich darauf gefasst zu machen Anrufe zu erhalten und die Nummer dann an meinem Telefon zu sperren
-ggf. erhaltene Inkasso-Schreiben beim 1. Mal zu Widersprechen
-ggf. Mahnbescheid des Gerichts widersprechen.
-Parallel wie empfohlen die Verteidigung aufbauen
-Abwarten und bei Klageschrift Anwalt einschalten

So nun meine Fragen:
-Nehme ich die mod. UE aus dem roten Post hier auf der Seite? - welchen Zweck hat das Erweitern bzw. Vorbeugen?

-Es heißt, dass ein Großteil dieser Abmahnungen nicht zur Klage kommt. Ich selbst kenne 4 Fälle und aucht dort kam es nicht zur Klage. Ich weiß, dass es keine Garantie gibt, aber kann jemand die geringe Chance vielleicht prozentual ausdrücken, damit ich meine realistischen Chancen ausrechnen kann?
-Wie teuer würde es mich wahrscheinlich kommen als Student ohne Rechtschutz einen Anwalt einzuschalten und das Ganze über den klären zu lassen?
-Wie teuer würde es mich wahrscheinlich im besten und im schlimmsten Fall kommen wenn es zu einer Klage kommt?
-Wäre es in meinem Fall unter Umständen doch sinnvoller das Ganze von vorneherein mit Unterstützung eines Anwaltes anzugehen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

abgemahnt123

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2567 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Mai 2013, 15:15

Hallo Marcel,

dieses ist eine Situation, wo man lieber einen Anwalt beauftragen sollte, da der konkrete Fall zu kompliziert und speziell ist, und nach einem Widerspruch, wohl mit einer Klage zu rechnen ist. Bitte deshalb auch keine Einzelheiten mehr ins Forum.

Bild

Grundproblem, das Du in der WG der Anschlussinhaber (AI) warst, vermutlich ein UrhR-Verstoß über den Anschluss getätigt wurde und als Verantwortlicher des Internetzuganges abgemahnt wurdest.

Dabei muss man eines beachten, eigentlich mehreres.
  • 1. Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.
    2. Der AI kann verantwortlich gemacht werden, für den UrhR-Verstoß eines Dritten, obwohl er es selbst nicht war und auch keine Kenntnisse hatte - wenn er seine Prüfpflichten verletzte. Das nennt sich Störerhaftung. Hast Du deine zumutbaren Prüfpflichten verletzt, wirst Du verschuldensunabhängig haftbar gemacht und der wahre Täter muss nicht mehr ermittelt werden.
Da ich ein schlecht denkender Mensch bin, wird das Abmahnschreiben schon angekommen sein, nur eben nicht bei Dir! Sicherlich gibt es jetzt das WG-Urteil (LG Köln, Az. 14 O 320/12), aber einmal handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung und es kommt hier auf die konkrete Situation in Deinem Verantwortungsbereich - Internetzugang an.

Dieses können wir einmal nicht öffentlich ausdiskutieren und andermal, würdest Du zu viel Einzelheiten preisgeben, die man eventuell gegen dich verwenden kann, wenn Du identifizierbar bist. Je mehr Einzelheiten, desto höher die Wahrscheinlichkeit, das man den Poster zuordnen kann.

Ich würde Dir raten Dich mit einen Anwalt in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten einmal zu besprechen. Nach eingelegten Widerspruch ist das Risiko einer möglichen Klage gestiegen. Es gibt viele Fälle wo auch ich sage, rede mit dem Abmahner, aber der Fall scheint viel zu speziell zu sein und man kann sich schnell um Kopf und Kragen reden.

Anwalt Deines Vertrauens und gut (Liste).

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2568 Beitrag von abgemahnt123 » Mittwoch 29. Mai 2013, 16:16

abgemahnt123 hat geschrieben:Hallo,

heute habe ich eine Abmahnung der Firma Waldorf und Frommer bei meiner Post abholen dürfen und habe mich nach Lektüre der gängigen Anleitungen entschlossen eine mod. UE hinzuschicken. Bevor ich das mache erst einmal ein paar Fakten, die wohl nicht so wichtig sind, die ich aber trotzdem angebe:
-Ich bin Kabel BW-Kunde
-Bei dem Film handelt es sich um Looper
-Ich habe nachweislich (Amazon über Kreditkarte) eine Originalkopie der UK Blu-Ray in meinem Regal (vorher schon)
-Ich bin Student wohne jedoch nicht in einer WG, sondern mit meiner Partnerin, der Telefon- und Internetanschluss läuft auf meinen Namen.
-Die Summe von 956€ wird verlangt.
-Poststempel vom 27.05.2013 und Eingangsfrist 06.06.2013

Ich habe jetzt folgendes vor:
-Mod. UE an per Fax, E-Mail UND Einschreiben mit Rückschein an Waldorf und Frommler schicken.
-Mich darauf gefasst zu machen Anrufe zu erhalten und die Nummer dann an meinem Telefon zu sperren
-ggf. erhaltene Inkasso-Schreiben beim 1. Mal zu Widersprechen
-ggf. Mahnbescheid des Gerichts widersprechen.
-Parallel wie empfohlen die Verteidigung aufbauen
-Abwarten und bei Klageschrift Anwalt einschalten

So nun meine Fragen:
-Nehme ich die mod. UE aus dem roten Post hier auf der Seite? - welchen Zweck hat das Erweitern bzw. Vorbeugen?

-Es heißt, dass ein Großteil dieser Abmahnungen nicht zur Klage kommt. Ich selbst kenne 4 Fälle und aucht dort kam es nicht zur Klage. Ich weiß, dass es keine Garantie gibt, aber kann jemand die geringe Chance vielleicht prozentual ausdrücken, damit ich meine realistischen Chancen ausrechnen kann?
-Wie teuer würde es mich wahrscheinlich kommen als Student ohne Rechtschutz einen Anwalt einzuschalten und das Ganze über den klären zu lassen?
-Wie teuer würde es mich wahrscheinlich im besten und im schlimmsten Fall kommen wenn es zu einer Klage kommt?
-Wäre es in meinem Fall unter Umständen doch sinnvoller das Ganze von vorneherein mit Unterstützung eines Anwaltes anzugehen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

abgemahnt123
EDIT: Zusätzlich habe ich noch folgende Fragen:

-Kann ich im schlimmsten Falle dann zukünftlich als vorbestraft gelten?

-Ich habe die mod. UE jetzt ausgefüllt. Vor allem bei den braunen Feldern bin ich mir unsicher es richtig gemacht zu haben. Daher habe ich ein Screenshot meiner mod.Ue und der "originalen" UE beigeführt an der ich mich orientiert habe (natürlich anonymisiert)
Ich bin mir nicht sicher, ob ich da wie auf dem "Original" ebenfalls dieses "Tele München..." angeben muss und ob ich Looper mit (Film) sowie in Fettdruck angeben muss.



Bild

Bitte die Foreneregeln beachten. Es dürfen keine konkreten mod. UE's
veröffentlicht werden. Schriftsätze von Abmahnern sind zu schwärtzen
bzw. zu entperonalisieren. Hinweis, es gibt noch PN und E-Mail.

Danke - Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2569 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Mai 2013, 17:53

-Kann ich im schlimmsten Falle dann zukünftlich als vorbestraft gelten?
Ein Zivilrechtsstreit, wie bei Filesharing, hat keinen Einfluss auf ein laufenden Insolvenzverfahren,
man gilt nicht als vorbestraft und es gibt auch kein Eintrag in das poliz. Führungszeugnis.

Es geht einzig um Erlangen von anwaltlichen Gebühren und Schadensersatz. Ein rechtskräftiger
Titel (Urteill) kann Zwangsvollstreckt werden, bei z.B. nicht bezahlen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2570 Beitrag von abgemahnt123 » Mittwoch 29. Mai 2013, 18:23

abgemahnt123 hat geschrieben:
abgemahnt123 hat geschrieben:Hallo,
Bitte die Foreneregeln beachten. Es dürfen keine konkreten mod. UE's
veröffentlicht werden. Schriftsätze von Abmahnern sind zu schwärtzen
bzw. zu entperonalisieren. Hinweis, es gibt noch PN und E-Mail.

Danke - Steffen
Tut mir Leid, das habe ich wohl nicht gelesen. Demnach werde ich dafür jetzt die PN verwenden.

Trotzdem noch einmal meine restlichen Fragen:
-Nehme ich die mod. UE aus dem roten Post hier auf der Seite? - welchen Zweck hat das Erweitern bzw. Vorbeugen?

-Es heißt, dass ein Großteil dieser Abmahnungen nicht zur Klage kommt. Ich selbst kenne 4 Fälle und aucht dort kam es nicht zur Klage. Ich weiß, dass es keine Garantie gibt, aber kann jemand die geringe Chance vielleicht prozentual ausdrücken, damit ich meine realistischen Chancen ausrechnen kann?
-Wie teuer würde es mich wahrscheinlich kommen als Student ohne Rechtschutz einen Anwalt einzuschalten und das Ganze über den klären zu lassen?
-Wie teuer würde es mich wahrscheinlich im besten und im schlimmsten Fall kommen wenn es zu einer Klage kommt?
-Wäre es in meinem Fall unter Umständen doch sinnvoller das Ganze von vorneherein mit Unterstützung eines Anwaltes anzugehen?
-Wenn es zu einer Klage kommt, wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich dann auch zahlen muss, sprich das die Anwaltskanzlei gewinnt?

hansmüller
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2571 Beitrag von hansmüller » Donnerstag 30. Mai 2013, 03:25

abgemahnt123 hat geschrieben: -Es heißt, dass ein Großteil dieser Abmahnungen nicht zur Klage kommt. Ich selbst kenne 4 Fälle und aucht dort kam es nicht zur Klage.
Mich würde interessieren, ob es in den 4 Fälle nur bisher noch nicht zu einer Klage kam oder ob die wirklich schon die Verjährung erreicht haben. Zumindest unter den Waldorf Frommer Abgemahnten scheint es in extrem vielen Fällen zur Klage zu kommen. Verjährt wären gegenwärtig im günstigesten Fall (also ohne Mahnbescheid) nur Fälle aus 2009 und früher - mit Mahnbescheid (mit dem imho zu rechnen ist) wären sogar erst die 2008er Fälle betroffen. So richtig los ging es mit Abmahnungen ja eigentlich erst danach...
abgemahnt123 hat geschrieben: -Wie teuer würde es mich wahrscheinlich kommen als Student ohne Rechtschutz einen Anwalt einzuschalten und das Ganze über den klären zu lassen?
Mit Beratungshilfe: 10Euro von dir, den Rest vom Staat. Eventuell ist die Vergütung des Anwalts aber eher schlecht über Beratungshilfe (Link finde ich gerade nicht). Ob man also zu einem Mandanten 2ter Klasse wird und ob der Anwalt noch "alles gibt"? Das würde mich auf jeden Fall auch interessieren!
Manchmal findet man auf Anwalts-Webseiten Pauschalbeträge, häufig im Bereich von 2xx Euro. Ob man es seriös findet, wenn Anwälte so werben, muss jeder selber wissen.
Ein erstes Beratungsgespräch inkl. Honorarbesprechung scheint häufig kostenlos zu sein.
abgemahnt123 hat geschrieben: -Wenn es zu einer Klage kommt, wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich dann auch zahlen muss, sprich das die Anwaltskanzlei gewinnt?
Das habe ich mich zunächst auch gefragt und dann mehr und mehr die Hoffnung verlohren. Waldorf klagt in München und das Amtsgericht München scheint eine extreme Rechtsauffassung zu haben, imho schon als Rechtsbeugung zu bezeichnen.
Das AG München wollte allen Ernstes der Klage gegen eine Rentnerin stattgeben, die zwar wegen de rMindestvertragslaufzeit noch einen Interentanschluss hat, nachweislich aber weder Modem noch Router noch Computer besitzt.
zeit.de/digital/internet/2013-04/stoererhaftung-rentnerin-filesharing
Das Urteil wurde zwar Gott sei Dank vom LG kassiert, zeigt aber imho die extremen Ansichten der Münchenr AG Richter.
Grüße
hansmüller

abgemahnt123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2572 Beitrag von abgemahnt123 » Donnerstag 30. Mai 2013, 09:40

Vielen Dank für die Antwort. Ich will deine Kompetenz nicht in Frage stellen, aber da du ja hier selbst ein neuer User bist hätte ich gerne noch eine Antwort von jemanden wie Steffen, bei dem ich weiß, dass Erfahrungswerte vorhanden sind.
hansmüller hat geschrieben:
abgemahnt123 hat geschrieben: -Es heißt, dass ein Großteil dieser Abmahnungen nicht zur Klage kommt. Ich selbst kenne 4 Fälle und aucht dort kam es nicht zur Klage.
Mich würde interessieren, ob es in den 4 Fälle nur bisher noch nicht zu einer Klage kam oder ob die wirklich schon die Verjährung erreicht haben. Zumindest unter den Waldorf Frommer Abgemahnten scheint es in extrem vielen Fällen zur Klage zu kommen. Verjährt wären gegenwärtig im günstigesten Fall (also ohne Mahnbescheid) nur Fälle aus 2009 und früher - mit Mahnbescheid (mit dem imho zu rechnen ist) wären sogar erst die 2008er Fälle betroffen. So richtig los ging es mit Abmahnungen ja eigentlich erst danach...
3 Davon waren auf jeden Fall schon aus dem Jahr 2009 eventuell noch 1. Quartal 2010. Der 4. war im Laufe von 2010. Beim 4. Fall kam nach der mod. UE keine weitere Reaktion, bei den ersten 3 Fällen kam auch das übliche Sprich Inkasso usw. Ich weiß jedoch nicht welche Anwaltskanzlei es in den einzelnen Fällen war.

-Bis jetzt habe ich gelesen, dass die meisten Fälle nicht zur Klage kommen. Dass Waldorf Frommer-Fälle da eine Ausnahme bilden ist mir bis jetzt nirgends aufgefallen. Woher hast du denn diese Information?

-Habe ich denn einen Nachteil, wenn ich jetzt erst einmal die mod. UE hinschicke und und dann erst einmal das übliche Prozedere abwarte und erst einen Anwalt hole falls die Klage kommt?

-Falls eine Klage kommt, kommt die ziemlich unverzüglich, oder eher in 2 - 3 Jaren, wo ich dann im Notfall schon etwas in meinem Klagetopf habe?

-Mal angenommen ich gehe morgen zum Anwalt und der handelt einen Vergleich/Ausgleich mit Waldorf Frommer aus, mit wie viel € Anwaltskosten und mit wie viel € Kostens des Vergleichs kann ich dann rechnen?

-Welche Gesamtkosten hätte ich ungefähr vorraussichtlich:
a) wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehme, der sich darum kümmert?
b) wenn ich mir erst ab der ersten Mahnung einen Anwalt nehme, der sich darum kümmert=
c) wenn ich mir erst zu der Klage einen Anwalt nehme und die Klage verliere?
d) wenn ich mir erst zu der Klage einen Anwalt nehme und die Klage gewinne?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2573 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Mai 2013, 17:30

Hallo @hansmüller,

Man muss hier immer differenzieren. Wenn man einen halbwegs aussagekräftigen Post
abliefern möchte, muss man erst einmal sich umfassend informieren und die mannig-
faltiges Quellen - außerhalb des Forums - nutzen. Natürlich schreibt kein Anwalt
der Kanzlei WF auf meine Anfrage sofort die Zahlen und übersendet diese mir. Aber
es gibt genügend Abgemahnte und Anwälte, die in München gerichtlich zu tun haben,
so dass die Klagezahlen halbwegs immer bestätigt werden.


Abgemahnte
  • 2009 - 89.850
    2010 - 86.670
    2011 - 53.690
    2012 - 24.975
Klageverfahren
  • 2010 - 1.500 (1 Richter)
    2011 - 500 (2 Richter)
    2012 - 2.300 (5 Richter)
    2013 (I. HJ) - ca. 3.000 (5 Richter)

Nun sind wir Abgemahnte und Engagierte - Meister der geschliffenen Worte
und des Schönredens!

  • 1.Früher, als keine (Klage-)Zahlen bekannt wurden hieß es:
    Die Dubiosesten der Dubiosen klagen nie! Strafanzeige - Betrug!
    2. Als die Zahlen bekannt wurden, hieß es:
    2.1. Keine Chance - her mit den Bettelvergleich
    2.2. Es werden nicht alle verklagt - alles nur Panikmache! Es verjähren soooooo viele.


Bild

Der Logik halber, wenn wir sagen das 2010 das Jahr war, mit den am meist versendeten Abmahnungen,
dann müssen die meisten Abmahner gerichtlich tätig werden um die Masse nicht in die Verjährung
ziehen zu lassen.

Für mich persönlich sind die Zahlen sowieso nur Augenwischerei. Warum? Derjenige der eine mod. UE
abgibt und nicht zahlt, hat sich entschieden für: entweder Verjährung oder Klage. Und kein Mensch,
der seriös sich engagiert, kann eine Garantie ausstellen.

  • 1. Wird man nicht verklagt - hat man alles richtig gemacht
    2. Wird man verklagt - das Risiko (, das man kannte und trug)





[quoteemhansmüller]Mit Beratungshilfe: 10Euro von dir, den Rest vom Staat.[/quoteem]
Hier sollte aber erst einmal geklärt werden, erhalte ich überhaupt Beratungsbeihilfe und übernimmt
mein Anwalt dann das Beihilfemandat. Hier gab es schön bei vielen ein unsanftes Aufwachen, als dann
urplötzlich eine Rechnung auftraf.
AG_I_1.pdf
(362.33 KiB) 246-mal heruntergeladen

[quoteemhansmüller]Manchmal findet man auf Anwalts-Webseiten Pauschalbeträge, häufig im Bereich von 2xx Euro. Ob man es
seriös findet, wenn Anwälte so werben, muss jeder selber wissen.
Ein erstes Beratungsgespräch inkl. Honorarbesprechung scheint häufig kostenlos zu sein.[/quoteem]
Ich warne hiervor. Auch Beratungsgespräche können in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht im Voraus
abgeklärt wurde.

Übrigens, was soll den unseriös sein, an einen Anwalt der wirbt? Es ist nun einmal eine Dienstleistung
und es herrscht Konkurrenzkampf. Man sollte nur nicht vergessen, zu vergleichen (Erfahrung, Preise),
bevor man beauftragt.



[quoteemhansmüller]Waldorf klagt in München und das Amtsgericht München scheint eine extreme Rechtsauffassung zu haben,
imho schon als Rechtsbeugung zu bezeichnen.
Das AG München wollte allen Ernstes der Klage gegen eine Rentnerin stattgeben, die zwar wegen de
Mindestvertragslaufzeit noch einen Internetanschluss hat, nachweislich aber weder Modem noch Router
noch Computer besitzt. Das Urteil wurde zwar Gott sei Dank vom LG kassiert, zeigt aber imho die extremen
Ansichten der Münchner AG Richter.[/quoteem]
Rechtsbeugung, das sehe ich nicht so. Es wird stur nach BGH ermessen. Viele vergessen auch, das die
Beklagten in den meisten Fällen nur gequirlten Murks erzählen und auch die Qualitäten der verteidigende
Anwälte unterschiedlich sind. Der andere Sachverhalt - dieses findet man an allen Gerichtsstandorten -
das die Amtsrichter meist eine andere Auffassung vertreten, als die Landes- oder Oberlandesrichter.
Nur, dann sollten eben die Beklagten nach einen verloren Klageverfahren ans Landgericht ziehen und für
ihr Recht kämpfen, statt schnelle Bettelvergleiche einzugehen. Natürlich auch nur I.M.H.O. ;)

VG Steffen

abgemahnt123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2574 Beitrag von abgemahnt123 » Donnerstag 30. Mai 2013, 17:42

@Steffen:

Vielen Dank, deine Antwort scheint mir schon einmal viel realistischer.

Ich habe mich jetzt für die mod. UE + Risiko haben entschieden.

Mal angenommen mit der mod. UE klappt alles und nach ein paar Jahren klagen die dann, um die Verjährung zu verhindern.

-Mit wie viel Kosten muss ich beim verlieren rechnen, 956 + Anwalts- und Gerichtskosten oder eine andere Summe?

-Gibt es Zahlen über die Statistiken darüber wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ich das Verfahren gewinne (angenommen, ich bereite mich so vor, wie es auch hier geschrieben ist)?

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2575 Beitrag von mrpinkeyes » Donnerstag 30. Mai 2013, 19:29

Ein allgemeines Beispiel:

1. Abmahnung 450,00 Euro; mod. UE - nicht zahlen
2. Klage
Gegenstandswert: 10.500,00 Euro

Anwaltsgebühren
1,3 GG Nr. 2300 VV RVG: 683,80 Euro
0,8 VG Nr. 3101 Ziff. 3 VV RVG: 0,46 Euro
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG: 20,00 Euro
_______________________________________

704,26 Euro

Auslagen IP-Inhaberermittlung: 50,00 Euro
GK nach § 101 UrhG i.V.m. § 128 c KostO (anteilig): 0,51 Euro
___________________________________________________

51,20 Euro

Summe (netto): 755,38 Euro
Schadensersatz: 500,00 Euro
__________________________

Gesamt: 1.255,38 Euro


Im Verlierfall; ohne zusätzliche Kosten (Reisekosten, Zeugen, Gutachter usw.) kämen auf den Beklagten draufzu:

Klagewert/Streitwert: 1.255,38 Euro
eigener Anwalt: 255,00 Euro
fremder Anwalt: 337,00 Euro
Gerichtskosten 195,00 Euro
______________________________

Gesamt: 2.042,38 Euro

---------------------------------

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2576 Beitrag von Steffen » Freitag 31. Mai 2013, 04:51

Zahlenjonglierei


Aufgrund bestehender Unsicherheiten bei den tristen Zahlen habe ich Herrn RA Dr. Alexander Wachs gebeten,
einige Kostenrechnungen anzustellen.


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Bild

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de


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Bevor jetzt @princess15114 zurecht kritische Hinweise auf irgendeiner "grünen" oder vergessenen Gebühr
erteilt, durch RA Dr. Alexander Wachs wurde versucht, die Teils schwere Frage für jeden Betroffenen
(, der kein Jurist ist,) so zu vereinfachen, dass sie so gut verständlich wie möglich ist, ohne zu tief
in das Kostenrecht einzutauchen, aber auch nicht zu vereinfachen.

Natürlich gilt auch hier: judex non calculat - der Richter rechnet nicht (, oder scherzhaft,
wenn Juristen sich verrechnen).



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SH für AW3P: Ein mögliches Klageverfahren WF auf München. Kann man von diesen nachfolgenden
Zahlen ausgehen? Streitwert 1 Album: 651,80 € AG + 300,00 € SE!?

RA Dr. Wachs: Die Höhe des Schadensersatz ist korrekt, Anwaltskosten sind oft geringer, bitte von diesen
Zahlen ausgehen.


1. Kostenrisiko-Übersicht

Wert: 951,80 EUR

Auftraggeber: 1

Auftraggeber Gegenseite: 1
  • 1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 55,00 EUR
  • 1,0 Gebühr gem. § 13 RVG - 85,00 EUR
  • 1,2 Gebühr gem. § 13 RVG - 102,00 EUR
  • 1,3 Gebühr gem. § 13 RVG - 110,50 EUR



Prozesskosten I. Instanz
  • 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) - 212,50 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) - 44,18 EUR
  • 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) - 212,50 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) - 44,18 EUR
  • 3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 165,00 EUR
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Summe (mit 88,36 EUR USt.) - 718,36 EUR
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Prozesskosten II. Instanz
  • 2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) - 238,00 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) - 49,02 EUR
  • 2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) - 238,00 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) - 49,02 EUR
  • 4,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 220,00 EUR
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Summe (mit 98,04 EUR USt.) - 834,04 EUR
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Kostenrisiko (Gesamt) - 1.552,40 EUR




2. Richterlicher Vergleich (mit eigenem AW)

Bei einem anwaltlichen Vergleich erhöhen sich die Anwaltskosten und verringern die Gerichtskosten (ca.
auf ein Drittel), darum werden bei Vergleichen unabhängig von den sonstigen Kosten die Vergleichskosten
jeweils der eigenen Partei auferlegt.



3. Anerkenntnis

- mit eigenen AW:
Bei einem Anerkenntnis kommt es darauf an, ob die Anwälte miteinander telefonieren, vor dem Anerkenntnis,
falls ja fallen im Prinzip die gleichen Kosten wie oben ausgerechnet an.
Wenn nicht telefoniert wird, entfällt die Verhandlungs- und Terminsgebühr, die eigenen Anwaltskosten hal-
bieren sich dann. Gerichtskosten ca 1/3.

- ohne eigenen AW:
Gegner nur noch eine Verfahrensgebühr und 1/3 Gerichtskosten. Außer Telefonat mit Waldorf dann wohl noch
Terminsgebühr.



4. Versäumnis

Vergleichbar mit Anerkenntnis ohne eigenen Anwalt



5. Mündliche Verhandlung (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)

Es entsteht eine Terminsgebühr bei beiden Anwälten. Die kann aber auch durchs Telefon entstehen. Kann man
also so nicht genau sagen.



6. Niederlage Berufung am LG (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)

Siehe oben.



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SH für AW3P: Vielen Dank an Herrn RA Dr. Alexander Wachs, das er am Pfingsten für die Beantwortung Zeit fand
und nicht bei diesem schönen Wetter mit seinem nagelneuem Porsche den hohen Norden unsicher macht.

abgemahnt123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2577 Beitrag von abgemahnt123 » Freitag 31. Mai 2013, 07:10

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Jeder €, den man im Fall der Fälle weniger zahlen müsste ist natürlich besser. Trotzdem ein Grund, jetzt schon monatlich sowie immer mal wieder was zwischendurch in eine Prozesskostenkasse zu werfen.

-Wenn geklagt wird, nach welcher Zeit wird denn durchschnittlich geklagt?

Da ich das jetzt mehrmals gefragt habe und nie eine Antwort kam, denke ich es ist einfach zu wage. Und zwar die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist vor Gericht zu gewinnen. Um mich einfach jetzt schon so gut wie möglich vorzubereiten will ich jetzt meien Verteidigung ausbauen, dazu folgende Fragen:

-Wie bereits erwähnt habe ich eine originale Blu-Ray des Films der mir vorgeworfen wird herunterzuladen. Ich habe den Film über Amazon.co.uk gekauft und habe noch die Rechnung und es lässt sich auch in meiner Kreditkarten Abrechnung ebenfalls sehen, dass ich den Film weit vor dem Datum gekauft wurde, an dem mir vorgeworfen wird ihn heruntergeladen zu haben. Bringt dieses Argument was falls es zu Gericht kommt?
-Weiterhin habe ich eine DVD- und BluRay Sammlung von über ca. 500 Filmen und mehreren Serien, könnte der Fakt, dass ich überdurchschnittlich viele Filme original habe und diese auch als Hobby sammle ein Argument für mich sein?

-Ich will meinen PC nun zu einem PC-Dienst bringen. Da ich aber sehr vorsichtig mit meinen allgemeinen Daten wie Bildern, vertraulichen Dokumenten etc. bin, will ich meine Register der installierten Programme löschen und dann noch einmal ein Programm drüber laufen lassen, dass alle Dateien sicher gelöscht sind. Welche Software kann man da empfehlen, die alles zu 100% unwiederherstellbar löscht?

logi
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2578 Beitrag von logi » Freitag 31. Mai 2013, 11:20

[blink2][/blink2]Bin jetzt bei Punkt 2 und aus diversen Gründen will ich eigentlich zahlen (hoffe das es bei 1 Abmahnung bleibt). Soll man unter Verwendungszweck noch einen Vermerk machen,wie "ohne Schuldeingeständnis aber Rechtsverbindlich" . Meine das irgendwo gelesen zu haben, aber ich finde die Stelle nicht mehr. WF bittet darum keine weiteren Einträge unter Verwendungszweck zu machen (Trick?).

charlie_brown123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2579 Beitrag von charlie_brown123 » Freitag 31. Mai 2013, 13:15

abgemahnt123 hat geschrieben:
-Wie bereits erwähnt habe ich eine originale Blu-Ray des Films der mir vorgeworfen wird herunterzuladen. Ich habe den Film über Amazon.co.uk gekauft und habe noch die Rechnung und es lässt sich auch in meiner Kreditkarten Abrechnung ebenfalls sehen, dass ich den Film weit vor dem Datum gekauft wurde, an dem mir vorgeworfen wird ihn heruntergeladen zu haben. Bringt dieses Argument was falls es zu Gericht kommt?

-Weiterhin habe ich eine DVD- und BluRay Sammlung von über ca. 500 Filmen und mehreren Serien, könnte der Fakt, dass ich überdurchschnittlich viele Filme original habe und diese auch als Hobby sammle ein Argument für mich sein?

-Ich will meinen PC nun zu einem PC-Dienst bringen. Da ich aber sehr vorsichtig mit meinen allgemeinen Daten wie Bildern, vertraulichen Dokumenten etc. bin, will ich meine Register der installierten Programme löschen und dann noch einmal ein Programm drüber laufen lassen, dass alle Dateien sicher gelöscht sind. Welche Software kann man da empfehlen, die alles zu 100% unwiederherstellbar löscht?
1) die mahnen bestimmt nicht, weil du den film herunter geladen hast, sondern, dass du ohne Erlaubnis den Film verbreitet hast

2) unwichtig - siehe 1)

3) was genau willst du prüfen? dass du die Datei zu dem Zeitpunkt im internet NICHT verbreitet hast? Oder dass du die Datei gar nicht auf deinem Rechner existiert? google mal nach "SecureErase"

LarryHarry
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2580 Beitrag von LarryHarry » Freitag 31. Mai 2013, 16:21

Eine zwischenfrage,

kann man nach der ersten abmahnung nach 6 monaten nochmal abgemahnt werden??

Oder kann es sein dass alle paar monate noch eine neue reinschneit?

Antworten