Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nochmal Fragen zur Fristwahrung, kann die Email und/oder das Fax auch am Wochende/Feiertag (außerhalb der Arbeitszeit) verschicken?
Wenn die Frist am 17. endet, endet sie dann am 16. um Mitternacht oder am 17. um Mitternacht?
Vielen Dank.
Wenn die Frist am 17. endet, endet sie dann am 16. um Mitternacht oder am 17. um Mitternacht?
Vielen Dank.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
§ 188 BGB: Fristende
(...) (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der
Frist. (...)
§ 193 BGB: Sonn- und Feiertag; Sonnabend
(...) Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung
abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag. (...)
Ich persönlich kenne aber - keinen - Fall, wo ein Abmahner die Frist auf einen Sonntag
gelegt hat. Da zur Fristwahrung E-Mail und/oder/bzw. Fax zählt, verstehe ich die ganze
Aufregung nicht.
Unser Leben ist doch nur durch Angst, Geiz und Überschätzung geprägt.
Beachte!
VG Steffen
(...) (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der
Frist. (...)
§ 193 BGB: Sonn- und Feiertag; Sonnabend
(...) Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung
abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag. (...)
Ich persönlich kenne aber - keinen - Fall, wo ein Abmahner die Frist auf einen Sonntag
gelegt hat. Da zur Fristwahrung E-Mail und/oder/bzw. Fax zählt, verstehe ich die ganze
Aufregung nicht.
Unser Leben ist doch nur durch Angst, Geiz und Überschätzung geprägt.
- => Wir haben Angst, das der Abmahner uns per E-Mail kontaktiert, wir haben Angst was er mit
der E-Mail-Adresse anstellt, wir haben Angst, dass ...
=> Wir wollen keinen Anwalt beauftragen, der zockt uns genau nur ab, das können wir schon
selbst.
=> Wir brauchen auch keinen Anwalt, den einmal können wir es selbst und anderseits gibt es
ja genügend Hinweise. Ich habe noch einmal eine Frage ...
Beachte!
- 1. Man sollte sich einmal im klaren werden, mit der mod. UE unterzeichnet man einen Vertrag
(bei expliziter Annahme, die unbefristet ist), der dauerhaft bindet!
2. Wenn man nicht weiß, was man tut - verzeiht nicht der Vater Abmahner - sondern es kann empfindlich
an / in die eigene Geldbörse gehen.
3. Keinen Plan, was unsere selbsterklärenden Hinweise bedeuten,
Finger weg und einen Anwalt beauftragen!
4. Was soll denn ein Abmahner mit Eure E-Mail-Adresse oder Faxnummer anstellen? Ganz zu Schweigen,
das auch eine Abmahnanwalt gegenüber Euch (obwohl kein Mandant) eine Schweigepflicht innehat , er
regelmäßig den Postweg verwendet. Glaubt jemand, das ein Abmahner jetzt im Besitz Eurer E-Mail,
in Eurem Namen bei Beate Uhse bestellt? Das ist irgendwie alles schräg in letzter Zeit. Wenn die
Frist Heute endet, wird im Laufe des Tages eine E-Mail dahin geschickt, zeitnah per Einschreiber! Punkt. Aus.
5. Ich erweitre oder beuge vor - nur wenn ich weiß -, was ich tue und mit Bedacht (so wenig als
möglich und nur mit Kenntnis).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Den Artikel zu den Chart-Containern hatte ich gelesen. Mir ging es um die Form einer erweiterten UA. Wie 'erweitert' andeutet, nehme ich an, dass man in der UA die Liste der Werke einfach erweitert. Die weiteren Titel gehören dann allerdings nicht zu der angegebenen Aktennummer. Ich keine konkertes Beispiel zur eriweterten UA finden. Und nur um sicher zu gehen, wollte ich mir diese Annahme des anscheinend offensichtlichen bestätigen lassen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemotto337]Den Artikel zu den Chart-Containern hatte ich gelesen. Mir ging es um die Form einer erweiterten UA. Wie 'erweitert' angedeutet, nehme ich an, dass man in der UA die Liste der Werke einfach erweitert. Die weiteren Titel gehören dann allerdings nicht zu der angegebenen Aktennummer. Ich keine konkertes Beispiel zur eriweterten UA finden. Und nur um sicher zu gehen, wollte ich mir diese Annahme des anscheinend offensichtlichen bestätigen lassen.[/quoteem]
In den Hinweisen zu unserer mod. UE, sind ausführlich und genügend Beispiele thematisiert.
Nur können wir nicht jedem Abgemahnten seine persönliche mod. UE ausfüllen. Das wäre unerlaubte Rechtsberatung und ich glaube, ich könnte dafür abgemahnt werden. Habe ich so gehört.
VG Steffen
In den Hinweisen zu unserer mod. UE, sind ausführlich und genügend Beispiele thematisiert.
Nur können wir nicht jedem Abgemahnten seine persönliche mod. UE ausfüllen. Das wäre unerlaubte Rechtsberatung und ich glaube, ich könnte dafür abgemahnt werden. Habe ich so gehört.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich habe mir die Hinweise ausgedruckt und mehrfach gelesen aber wenn man sich unsicher ist, ist es doch besser man fragt nach oder?Steffen hat geschrieben: einfach die Hinweise in der mod. UE lesen!
Ich bin nämlich auch nach merfachen lesen der Erklärungen bzgl. des braunen Teils nicht sicher weil dort mMn 2 verschiedene Sachen stehen.
1. "Verwenden Sie - nur - die Angaben aus der Originalen UE"
2. Bei den Beispielen unter Film ist dann allerdings in dem Beispieltext die Rede von: das geschütze Filmwerk "XYZ"
-> Also könnte man den Eindruck gewinnen das man vor den Namen des abgemahnten Werkes aus der Original UE noch den Zusatz "das geschütze Werk" setzen muss/sollte. Verwirrt mich nur und wollte nur mal nachfragen was andere da gemacht haben.
Ähnlich verhält es sich mit der Angabe alles auf Schwarz und nichts Fett. Alles Schwarz ist natürlich logisch, aber warum nicht die selben Sachen wie in der Original UE in Fett? Wenn ich die abgemahnten Werke nicht Fett mache dann habe ich auch wiederum keine 1:1 Übernahme des Abgemahnten in der modUE stehen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ob Fett oder nicht-Fett, das ist nebensächlich und eine Ansichtssache, was jeder als Schön findet - aber nicht Kriegsentschedend.
Wenn z.B: das Streitgegenständliche Werk in der originalen UVE bezeichnet wird:
(...) das geschützte Filmwerk: "Todessprung von der Teppichkante", (...)
dann wird dieser Passus als Braun in die eigene mod. UE übernommen und abschließend auf Schwarz geändert, egal ob Fett oder nicht. Die mod. UE ist von keiner Form abhängig. Es sollte nur einen Sinn ergeben und nach etwas aussehen.
VG Steffen
Wenn z.B: das Streitgegenständliche Werk in der originalen UVE bezeichnet wird:
(...) das geschützte Filmwerk: "Todessprung von der Teppichkante", (...)
dann wird dieser Passus als Braun in die eigene mod. UE übernommen und abschließend auf Schwarz geändert, egal ob Fett oder nicht. Die mod. UE ist von keiner Form abhängig. Es sollte nur einen Sinn ergeben und nach etwas aussehen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich muss nochmal stören Ist es überhaupt formal korrekt eine Firma XY als "Unterlassungsgläubigerin" zu bezeichnen?
Ich glaube ich mache mir einfach zu viele Gedanken. Sollte ja so durchgehen. Und die Schwarzen Passagen soll man ja nicht anpacken
Ich glaube ich mache mir einfach zu viele Gedanken. Sollte ja so durchgehen. Und die Schwarzen Passagen soll man ja nicht anpacken
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Mittwoch 3. November 2010, 22:32
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
"die" Firma oder "der" Firma? :-)
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
bräuchte wirklich dringend einen Tipp von Euch jetzt :-\
Danke Euch!Hey,
bin derzeit in der Phase, dass ich meine Verteidigungsabsicht verschickt habe und nun noch eine Klageerwiderung aussteht. Wenn ich mich nun Vergleichen will mit WF, schicke ich WF den Musterbrief (natürlich angepasst). Was muss ich dem AG schreiben, damit kein Versäumnissurteil erteilt wird? Einfach Formlos, dass ich mich nun Vergleiche? Gilt das dann als Klageerwiderung bzw. einhaltung der Frist?
Grüße
Buzzygv
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemBuzzygv]Bin derzeit in der Phase, dass ich meine Verteidigungsabsicht verschickt habe und nun
noch eine Klageerwiderung aussteht. Wenn ich mich nun Vergleichen will mit WF, schicke
ich WF den Musterbrief (natürlich angepasst). Was muss ich dem AG schreiben, damit kein
Versäumnisurteil erteilt wird? Einfach Formlos, dass ich mich nun Vergleiche? Gilt das
dann als Klageerwiderung bzw. Einhaltung der Frist?[/quoteem]
Zuerst einmal muss WF bereit sein zu einem außergerichtlichen Vergleich im begonnene Prozess
und kann zu ihren Konditionen, gerade da auf München auch es in Richtung Täter geht. Sollte
es der Fall sein, das WF sich mit Dichens außergerichtlich vergleicht, macht dieses einen
weiteren Prozess überflüssig. Bei Einigung wird WF die Klage zurücknehmen (hier werden aber
sicherlich auch Gerichtskosten usw. mit einfließen) oder an das Gericht einen Antrag stellen
mittels einer Erledigungserklärung (§ 91 a ZPO). Wird beiderseitig Erledigung erklärt, so
entfällt die Rechtshängigkeit der Hauptsache und das Gericht entscheidet nach billigem Ermessen
durch Beschluss nur noch über die Kosten. Das Gericht wird dabei eine summarische Prüfung
durchführen und sowohl in Erwägung ziehen, wem die Kosten des Prozesses bei bisherigem Streitstand
aufzuerlegen gewesen wären als auch, ob der Beklagte zur Klage Anlass gegeben hat (mit der Folge
des § 93 ZPO).
Nun mal ehrlich @Buzzygv,
Du befindest Dich in einem laufenden Zivilverfahren, hast keinen Plan von nicht viel, statt
einen Anwalt zu beauftragen doktorst Du lieber in Foren herum um vermeintlich ein paar Euro
zu sparen? Hier können Fristen entscheidend sein über den gesamten Verlauf. Ich habe auch auf
so etwas definitiv keinen Bock. Natürlich ist es Dein Geld, aber Du sparst am falschen Ort.
Mit Erhalt des Hinweisbeschlusses - muss - ein Anwalt beauftragt werden.
Deshalb wirst Du auch definitiv - keine - weitere Auskunft hier erhalten.
VG Steffen
noch eine Klageerwiderung aussteht. Wenn ich mich nun Vergleichen will mit WF, schicke
ich WF den Musterbrief (natürlich angepasst). Was muss ich dem AG schreiben, damit kein
Versäumnisurteil erteilt wird? Einfach Formlos, dass ich mich nun Vergleiche? Gilt das
dann als Klageerwiderung bzw. Einhaltung der Frist?[/quoteem]
Zuerst einmal muss WF bereit sein zu einem außergerichtlichen Vergleich im begonnene Prozess
und kann zu ihren Konditionen, gerade da auf München auch es in Richtung Täter geht. Sollte
es der Fall sein, das WF sich mit Dichens außergerichtlich vergleicht, macht dieses einen
weiteren Prozess überflüssig. Bei Einigung wird WF die Klage zurücknehmen (hier werden aber
sicherlich auch Gerichtskosten usw. mit einfließen) oder an das Gericht einen Antrag stellen
mittels einer Erledigungserklärung (§ 91 a ZPO). Wird beiderseitig Erledigung erklärt, so
entfällt die Rechtshängigkeit der Hauptsache und das Gericht entscheidet nach billigem Ermessen
durch Beschluss nur noch über die Kosten. Das Gericht wird dabei eine summarische Prüfung
durchführen und sowohl in Erwägung ziehen, wem die Kosten des Prozesses bei bisherigem Streitstand
aufzuerlegen gewesen wären als auch, ob der Beklagte zur Klage Anlass gegeben hat (mit der Folge
des § 93 ZPO).
Nun mal ehrlich @Buzzygv,
Du befindest Dich in einem laufenden Zivilverfahren, hast keinen Plan von nicht viel, statt
einen Anwalt zu beauftragen doktorst Du lieber in Foren herum um vermeintlich ein paar Euro
zu sparen? Hier können Fristen entscheidend sein über den gesamten Verlauf. Ich habe auch auf
so etwas definitiv keinen Bock. Natürlich ist es Dein Geld, aber Du sparst am falschen Ort.
Mit Erhalt des Hinweisbeschlusses - muss - ein Anwalt beauftragt werden.
Deshalb wirst Du auch definitiv - keine - weitere Auskunft hier erhalten.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Vergleichsbereit
Hallo,
ich wurde auch wie viele hier im Jahr 2010 abgemahnt, natürlich habe ich die mod.UE unterschrieben und bisher nicht gezahlt.
Diese Woche habe ich einen MB erhalten, welchen ich widersprochen habe.
Ich würde WF nun gerne ein Vergleich vorschlagen, soll ich das telefonisch oder per Post machen? Was für ein Betrag wäre realistisch? Kann mir evtl. jemand ein Musterschreiben zuschicken?
Die Kosten inkl. Mahnbescheid liegen derzeit bei ca. 1200,00€...
ich wurde auch wie viele hier im Jahr 2010 abgemahnt, natürlich habe ich die mod.UE unterschrieben und bisher nicht gezahlt.
Diese Woche habe ich einen MB erhalten, welchen ich widersprochen habe.
Ich würde WF nun gerne ein Vergleich vorschlagen, soll ich das telefonisch oder per Post machen? Was für ein Betrag wäre realistisch? Kann mir evtl. jemand ein Musterschreiben zuschicken?
Die Kosten inkl. Mahnbescheid liegen derzeit bei ca. 1200,00€...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemwerner_80]Diese Woche habe ich einen MB erhalten, welchen ich widersprochen habe.
Ich würde WF nun gerne ein Vergleich vorschlagen, soll ich das telefonisch oder per Post machen?
Was für ein Betrag wäre realistisch? Kann mir evtl. jemand ein Musterschreiben zuschicken?
Die Kosten inkl. Mahnbescheid liegen derzeit bei ca. 1200,00€ ...[/quoteem]
Vergleichen kann man sich ja immer:
- WF (allgemein) ist vergleichsbereit und man einigt sich, meist dann zu denen ihren Konditionen.
Beachte:
- ein einvernehmlich abgeschlossener Vergleich ist ein Vertrag und bindend. Hält man diesen nicht ein,
droht eine erneuter Prozess
Sicherheit:
- nur mit Anwalt, dieser kostet natürlich Geld
Ansonsten:
- Vergleich: Wie?
- wer sich es zutraut, ich favorisiere fernmündlich, ansonsten schriftlich (keine 1zu1-Übernahme des
Mustertextes)
Vergleich nach widersprochenen MB (realistisch):
- ca. 750€ Abmahnung + 150€ MB = 900€ (je nach Verhandlungsgeschick -/+)
VG Steffen
Ich würde WF nun gerne ein Vergleich vorschlagen, soll ich das telefonisch oder per Post machen?
Was für ein Betrag wäre realistisch? Kann mir evtl. jemand ein Musterschreiben zuschicken?
Die Kosten inkl. Mahnbescheid liegen derzeit bei ca. 1200,00€ ...[/quoteem]
Vergleichen kann man sich ja immer:
- - außergerichtlich nach Abmahnung
- außergerichtlich nach widersprochenen MB
- außergerichtlich im begonnenen Prozess
- gerichtlich im begonnen Prozess
- WF (allgemein) ist vergleichsbereit und man einigt sich, meist dann zu denen ihren Konditionen.
Beachte:
- ein einvernehmlich abgeschlossener Vergleich ist ein Vertrag und bindend. Hält man diesen nicht ein,
droht eine erneuter Prozess
Sicherheit:
- nur mit Anwalt, dieser kostet natürlich Geld
Ansonsten:
- Vergleich: Wie?
- wer sich es zutraut, ich favorisiere fernmündlich, ansonsten schriftlich (keine 1zu1-Übernahme des
Mustertextes)
Vergleich nach widersprochenen MB (realistisch):
- ca. 750€ Abmahnung + 150€ MB = 900€ (je nach Verhandlungsgeschick -/+)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich habe vor 3 Tagen ein Mahnschreiben bekommen von denen von Coburg
Mein fall ist vomFeb 2010
Ich habe angekreuzt ich widerspreche alles und unterschrift,war das so ok
Mein fall ist vomFeb 2010
Ich habe angekreuzt ich widerspreche alles und unterschrift,war das so ok
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemCynic]Ich habe vor 3 Tagen ein Mahnschreiben bekommen von denen von Coburg
Mein Fall ist vom Febr. 2010.
Ich habe angekreuzt ich widerspreche alles und Unterschrift, war das so ok?[/quoteem]
Wenn die Forderungen unberechtigt sind - ja.
VG Steffen
Mein Fall ist vom Febr. 2010.
Ich habe angekreuzt ich widerspreche alles und Unterschrift, war das so ok?[/quoteem]
Wenn die Forderungen unberechtigt sind - ja.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Heute habe ich das Schreiben "Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen" bekommen.
...für die Eimleitung des Gerichtsverfahrens haben wir und den 19.04.2013 vorgemerkt....
mit einer Tabelle "Prozesskostenrisiko 1.Instanz (630€)
..für den Fall, daß sie sich endgültig gegen eine Erfüllung der offenen Ansprüche entscheiden...Ihre ladungsfähige Anschrift...zu bestätigen.
Wenn ich alles im Forum richtig mitverfolgt habe (Ich strebe immernoch Verjährung an) muß ich noch gar nicht reagieren.
Muß ich dei ladungsfähige Anschrift bestätigen???
Und als nächste müßte der Mahnbescheid kommen, oder?
Wie lange dauert es in der Regel von diesem Schreiben zum Mahnbescheid?
...für die Eimleitung des Gerichtsverfahrens haben wir und den 19.04.2013 vorgemerkt....
mit einer Tabelle "Prozesskostenrisiko 1.Instanz (630€)
..für den Fall, daß sie sich endgültig gegen eine Erfüllung der offenen Ansprüche entscheiden...Ihre ladungsfähige Anschrift...zu bestätigen.
Wenn ich alles im Forum richtig mitverfolgt habe (Ich strebe immernoch Verjährung an) muß ich noch gar nicht reagieren.
Muß ich dei ladungsfähige Anschrift bestätigen???
Und als nächste müßte der Mahnbescheid kommen, oder?
Wie lange dauert es in der Regel von diesem Schreiben zum Mahnbescheid?
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- Beiträge: 126
- Registriert: Samstag 4. Juni 2011, 21:21
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
bei mir 6 Monate
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
..und wann hast du den bekommen?
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- Beiträge: 126
- Registriert: Samstag 4. Juni 2011, 21:21
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mahnbescheid aus Coburg, den habe ich widersprochen.tangomba hat geschrieben:..und wann hast du den bekommen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
haben nun auch einen Brief von WF bekommen. Bei der mod UE habe ich allerdings das Problem, dass die Abmahnung an den Anschlussinhaber und seine Exfrau geschickt wurde. Die Exfrau wohnt allerdings schon mehr als 5 Jahre nicht mehr an dieser Adresse und ist im Zweifel auch nicht innerhalb der Frist erreichbar, da im Urlaub.
Kann man die UE anpassen das nur noch der Anschlussinhaber diese unterzeichnet oder wird die dann nicht angenommen?
haben nun auch einen Brief von WF bekommen. Bei der mod UE habe ich allerdings das Problem, dass die Abmahnung an den Anschlussinhaber und seine Exfrau geschickt wurde. Die Exfrau wohnt allerdings schon mehr als 5 Jahre nicht mehr an dieser Adresse und ist im Zweifel auch nicht innerhalb der Frist erreichbar, da im Urlaub.
Kann man die UE anpassen das nur noch der Anschlussinhaber diese unterzeichnet oder wird die dann nicht angenommen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wenn beim Provider 2 Personen gemeldet sind, werden beide abgemahnt. Jetzt bedeutet es, der AI sollte zeitnah beim Provider die Ex exen (einfach mal beim Kundenservice anrufen und die EX abmelden). Die mod. UE sollte der AI allein unterzeichnen. Gibt es Nachfragen Seitens des Abmahners, kann man dann den Sachverhalt erläutern. Keine Angst, eine EV gibt es deswegen nicht.
VG Steffen
Wissenswertes!
VG Steffen
Wissenswertes!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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