[quoteemWickie1]Weiß nicht, wie ich das besser ausdrücken soll. Das finde ich zumindest merkwürdig. Es muss doch auch Leute geben,
die sich nicht im Vorfeld zu einem Vergleich zwingen lassen haben. Warum veröffentlicht da WF keine Urteilsschriften?
Ich mein, Vergleiche und Versäumnisurteile sind nicht gerade glorreiche Siegesbekundungen für eine Anwaltskanzlei.[/quoteem]
Ich glaube, wenn Du noch einmal die veröffentlichten Entscheidungen anschaut, wirst Du einige finden. Ich habe welche
gefunden. Was natürlich WF veröffentlicht, darauf habe ich keinen Einfluss.
Leute die sich zu einem Vergleich zwingen lassen ...
Ganz ehrlich, es ist nun einmal bayowarischer Alltag, das es mehr Vergleiche gibt. Ob es Ausdruck einer Niederlage
für WF ist, bleibt Ansichtssache. Wenn alle Unschuldigen sich vergleichen, dann ist es eigentlich ein Armutszeugnis
des Unschuldigen. Sicherlich büßt auch die Klägerseite Geld ein (AG vor Gericht), aber bei der Masse der Vergleicher,
und das nach unser Sicht, man keine Bewiese hat, die Abmahnung unberechtigt usw., Peanuts. Natürlich kann man jetzt
wieder die Richter, die Anwälte und das System ins Rennen werfen, oder wir haben alles unterschätzt, unterschätzen
es noch, und haben unsere Hausaufgaben nicht gemacht.
[quoteemLtsgt]ich brauche mal schnell Hilfe, ich habe Heute ein Brief erhalten wo die " Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen "
ist und die wollen jetzt von mir eine ladungsfähige Anschrift für das Gerichtsverfahren zur bestätigen ?????? Frist
ist 4.4.2013 ( Frechheit ) heißt das jetzt das es ernst wird oder wollen die nur mal wieder richtig Druck machen ??
muss ich da jetzt reagieren ????? oder erst nach Erhalt des Gerichtlichen Mahnbescheides ?? und wie geht es weiter ???[/quoteem]
Jeder, der auf eine Abmahnung mit einer mod. UE und nicht zahlen reagiert, hat sich entschieden für:
Entweder Verjährung oder Klage!
Ob man blufft, oder Druck macht, darauf kann ich Dir nicht antworten. Du hast Dich aber entschieden, nicht zu zahlen
und es darauf ankommen zu lassen. Dann sollte man auch auf Gerichtspost warten. Kommt keine, hat man alles richtig-
gemacht; kommt welche, dann die berühmte A-Karte. Kommt ein MB, widerspricht man (wen die Forderungen unberechtigt
sind) diesen und entscheidet sich neu. Abwarten oder Vergleichen. Kommt keine Klage, hat mann alles richtiggemacht;
kommt eine Klage, hat man die berühmte A-Karte. Jetzt muss man sich neu entscheiden, ob man kämpft oder sich vergleicht.
Aber, zu dieser Vorgehensweise hast Du dich mit Abgabe der mod. UE und des Nichtzahlens schon entschieden. Die Zeiten,
haben sich eben zu unseren Ungunsten verändert. Außer in den Foren, da herrscht noch glühender Optimismus.
[quoteemPhantomer]Also ich habe Abmahnung in 2009 erhalten. Im Dezember letzten Jahres nach widersprochenem MB gab´s kurz darauf die
Terminbekanntgabe für das Gerichtsverfahren.
Und das ist übernächste Woche. Hatte auch überlegt einen Anwalt einzuschalten - glaube jedoch nicht daran das dieser
so viel heraus holen kann das ich im Endeffekt weniger zahlen müsste als wenn ich mich selber zu verteidigen versuche.
Ich nehme es einfach in Kauf.[/quoteem]
Bitte keine weiteren Einzelheiten. Gern nach der Entscheidung, wie immer sie auch ausgeht.
[quoteemPhantomer]Wie hoch sind denn wohl ca. die Gerichtskosten bei einer Abmahnsumme von 956,- (Schadensersatz + AW-Kosten)?[/quoteem]
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Zahlenjonglierei
Aufgrund bestehender Unsicherheiten bei den tristen Zahlen habe ich Herrn RA Dr. Alexander Wachs gebeten,
einige Kostenrechnungen anzustellen.
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail:
info@dr-wachs.de
Web:
Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de
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Bevor jetzt @princess15114 zurecht kritische Hinweise auf irgendeiner "grünen" oder vergessenen Gebühr
erteilt, durch RA Dr. Alexander Wachs wurde versucht, die Teils schwere Frage für jeden Betroffenen
(, der kein Jurist ist,) so zu vereinfachen, dass sie so gut verständlich wie möglich ist, ohne zu tief
in das Kostenrecht einzutauchen, aber auch nicht zu vereinfachen.
Natürlich gilt auch hier:
judex non calculat - der Richter rechnet nicht (, oder scherzhaft,
wenn Juristen sich verrechnen).
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SH für AW3P: Ein mögliches Klageverfahren WF auf München. Kann man von diesen nachfolgenden
Zahlen ausgehen? Streitwert 1 Album: 651,80 € AG + 300,00 € SE!?
RA Dr. Wachs: Die Höhe des Schadensersatz ist korrekt, Anwaltskosten sind oft geringer,
bitte von diesen Zahlen ausgehen.
1. Kostenrisiko-Übersicht
Wert: 951,80 EUR
Auftraggeber: 1
Auftraggeber Gegenseite: 1
- 1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 55,00 EUR
- 1,0 Gebühr gem. § 13 RVG - 85,00 EUR
- 1,2 Gebühr gem. § 13 RVG - 102,00 EUR
- 1,3 Gebühr gem. § 13 RVG - 110,50 EUR
Prozesskosten I. Instanz
- 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) - 212,50 EUR
- Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) - 20,00 EUR
- Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) - 44,18 EUR
- 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) - 212,50 EUR
- Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) - 20,00 EUR
- Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) - 44,18 EUR
- 3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 165,00 EUR
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Summe (mit 88,36 EUR USt.) - 718,36 EUR
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Prozesskosten II. Instanz
- 2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) - 238,00 EUR
- Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) - 20,00 EUR
- Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) - 49,02 EUR
- 2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) - 238,00 EUR
- Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) - 20,00 EUR
- Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) - 49,02 EUR
- 4,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 220,00 EUR
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe (mit 98,04 EUR USt.) - 834,04 EUR
=============================================
Kostenrisiko (Gesamt) - 1.552,40 EUR
2. Richterlicher Vergleich (mit eigenem AW)
Bei einem anwaltlichen Vergleich erhöhen sich die Anwaltskosten und verringern die Gerichtskosten (ca.
auf ein Drittel), darum werden bei Vergleichen unabhängig von den sonstigen Kosten die Vergleichskosten
jeweils der eigenen Partei auferlegt.
3. Anerkenntnis
- mit eigenen AW:
Bei einem Anerkenntnis kommt es darauf an, ob die Anwälte miteinander telefonieren, vor dem Anerkenntnis,
falls ja fallen im Prinzip die gleichen Kosten wie oben ausgerechnet an.
Wenn nicht telefoniert wird, entfällt die Verhandlungs- und Terminsgebühr, die eigenen Anwaltskosten hal-
bieren sich dann. Gerichtskosten ca 1/3.
- ohne eigenen AW:
Gegner nur noch eine Verfahrensgebühr und 1/3 Gerichtskosten. Außer Telefonat mit Waldorf dann wohl noch
Terminsgebühr.
4. Versäumnis
Vergleichbar mit Anerkenntnis ohne eigenen Anwalt
5. Mündliche Verhandlung (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)
Es entsteht eine Terminsgebühr bei beiden Anwälten. Die kann aber auch durchs Telefon entstehen. Kann man
also so nicht genau sagen.
6. Niederlage Berufung am LG (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)
Siehe oben.
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SH für AW3P: Vielen Dank an Herrn RA Dr. Alexander Wachs, das er am Pfingsten für
die Beantwortung Zeit fand und nicht bei diesem schönen Wetter mit seinem nagelneuem Porsche den hohen Norden
unsicher macht.
Wir haben aber ein Fülle von Informationen, dessen inhaltliche Erschließung jeder selbst übernehmen sollte und muss.
Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from geschlossenen Netzwelt.de/Forum).
- 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
Mal einige weiterführende Links:
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, -
können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
- Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein!
- Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!
Ausführlich hier!
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