Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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sselbert
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2081 Beitrag von sselbert » Mittwoch 6. Februar 2013, 20:38

Das Schreckliche an den oben genannten Urteilen des Amtsgerichtes München (s. Email von Steffen)ist, dass zumindest bei den Entscheiden, die ich mir zu Gemüte geführt habe, Frommer Recht bekommen hat!!!

Was rechtfertigt denn nachhaltig ein Nichtbezahlen? oder in anderen Worten: Wie lässt sich das Gericht von unserer Unschuld überzeugen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2082 Beitrag von Steffen » Samstag 9. Februar 2013, 10:17

[quoteemsselbert]Das Schreckliche an den oben genannten Urteilen des Amtsgerichtes München (s. Email
von Steffen) ist, dass zumindest bei den Entscheiden, die ich mir zu Gemüte geführt
habe, Frommer Recht bekommen hat!!!

Was rechtfertigt denn nachhaltig ein Nichtbezahlen? oder in anderen Worten: Wie lässt
sich das Gericht von unserer Unschuld überzeugen?[/quoteem]

Hallo @sselbert,

wenn jemand die Antwort darauf kennen würde, dann wären in München wieder statt 5 nur
1 Richter und die Kanzlei WF würde wahrscheinlich andere Zivilstreitigkeiten
bearbeiten.

Warum bekommt denn Frommer immer Recht?
  • 1. Substantiierter Vortrag von Abmahnung bis Klage durch Frommer
    - Log-Daten mit eidesstattlichen Erklärungen Mitarbeiter/GF
    - Gutachten Software
    - Ergebnis Gestattungsanordnung gem. § 101 IX UrhG (wenn eine offensichtlichen
    Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt)
    - Zuordnung Provider
    - Aktivlegitimation RI
    - Gesetze und Rechtsprechung
    2. Gerichtsstand (extrem streng in puncto Störerhaftung und getreu nach BGH)
    3. einfaches bestreiten durch die Abgemahnten
    - eidesstattliche Erklärungen sind Lüge - einmal fehlender Beweis, andermal eigene
    Fehlanzeige!
    - Log-Firma arbeitet fehlerhaft - fehlender Beweis, übertrieben! 20 Log-Daten, 5
    Tage, 4 unterschiedliche IPs die immer wieder zum Anschluss führten. Fehlerhaftigkeit
    = lebensfremd!
    - IP-Dreher - fehlender Beweis
    - keine Rechte - fehlender Beweis
    - Gerichtsstand nicht zuständig - Schwachsinn
    - Massenabmahnung - nicht gesetzgeberisch definiert im UrhR
    - Kostenminimierung à la in derselben Angelegenheit - interssiert niemand, da Murks
    4. Ich war es nicht - fehlender Beweis
    - Entkräftung Störerhaftung - fehlender Beweis
    • hu,, hu, hu, es war der Hacker (WLAN-, Anschluss-, IP-Hack) - fehlender Beweis
    • hu, hu, hu, es war mein Kind: Vor- und Zuname - möglicherweise alle beide jetzt im
      Boot usw. usf.
Wir können nur behaupten, wie es gewesen sein könnte, wer es vielleicht und eventuell
gewesen sein könnte und beherrschen einfach die Spielregeln nicht.

A und O = Entkräftung der möglichen Störerhaftung durch substantiierten Vortrag
(Abgemahnter/Anwalt)! Und kein einfaches Bestreiten. Denn selbst jetzt ist es noch
Kompliziert.

Fakt ist doch nun einmal (spätestens nach dem Sommer des BGH 2010):
  • 1. Die Log-Firma/Abmahner können substantiiert darlegen, das der UrhR-Verstoß - vom
    Anschluss ausging! Er muss nicht beweisen, das es Person Max Mustermann war!
    2. Der Richter geht schon auf Grundlage Punk1 von der tatsächlichen Vermutung aus.
    3. Der Beklagte (Abgemahnte) hat - als Einziger - Einsicht, was zum Tatzeitpunkt/zu
    den Tatzeitpunkten in seinem Verantwortungsbereich geschah und muss sich
    diesbezüglich erklären und bestreiten und widerlegen mittels für einen Richter
    nachvollziehbaren und schlüssigen Vortrag (sekundäre Darlegungslast).
    - Und man sollte im Blickwinkel haben, das Juristen einen andere Definition für
    Wahrheit kennen:
    BGH, Urteil v. 11.06.1990 - II ZR 159/89 (Hamburg)
    [...] Dass im Zivilprozess die Wahrheitspflicht wesentliche Bedeutung hat, erlaubt
    nicht den Schluss, die Parteien seien generell zu dem Verhalten verpflichtet, das am
    besten der Wahrheitsfindung dient.
    [...]
    BGH Urteil vom 13.03.1996 - Az. VIII ZR 36/95
    [...] Für die Frage der Darlegungslast ist auch ohne Bedeutung, wie wahrscheinlich
    die Darstellung ist.
    [...]
Es kann doch jeder auf der HP von WF nachlesen, welcher schlüssige und
nachvollziehbare Vortrag denn wirklich von UNS kommt:
  • 1. Man erscheint nicht zum Termin (manchmal auch nicht zum 2. Fall) -
    Versäumnisurteil
    2. Man vergleicht sich vor der Hauptsacheverhandlung - Vergleich (gerichtlich bzw.
    außergerichtlich)
    3. HPBarkam-Variante: Schuld freiwillig eingestehen (aber später entschuldigend
    herumheulen) - Anerkenntnis
    4. Ratenzahlungen wurden unterzeichnet aber nicht beglichen
    5. Habe zwar das Album heruntergeladen, wusste aber nicht, dass man es auch
    gleichzeitig anbietet ...
    6. Klageerwiderung = habe keinen Internetzugang, mdl. Verhandlung = habe jetzt auf
    einmal (weil Nachgewiesen) Internetzugang
    7. Bruchstücke eines Werkes haben keinen Urheberschutz, ich war es nicht ...
    8. War mal weg, vielleicht mein Sohn oder einer seiner Übernachtungsgäste, ich war es
    nicht ...
    9. Funktionsweise der TB unbekannt, ich war es nicht ...
    10. keinen Widerspruch gegen MB oder gar VB
    11. Originale mod. UE unterzeichnet und nicht bezahlt ...
Das ist die traurige Wahrheit. Wir beherrschen einfach die Spielregeln nicht. Wir
können immer nur sagen “wie es sein könnte“, “wer es sein könnte“, aber niemals “wie
es war“!
Wie? Das hängt vom jeweiligen konkreten Einzelfall an und der Verteidigungsstrategie,
von Abmahnung bis Klageerwiderung! das ich das noch einmal sagen muss, nicht WF oder
das AG München oder der BGH ist Schuld, sondern pauschal wir allein mit unserer
arroganten lilabunten und nichtjuristischen Forenherrlichkeit. Berührt man aber nur
ein klitzeklein wenig unsere "Bunte Tüte", zerknallt diese.

VG Steffen

sodelejetztawwer
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2083 Beitrag von sodelejetztawwer » Samstag 9. Februar 2013, 19:51

Anruf von Waldorf xx.10.2008,keine Aussage meinerseits am Telefon

zweites Schreiben von Waldorf xx.07.2008 letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung-Reaktion meinerseits keine

drittes Schreiben von Waldorf xx.10.2011 -Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung-

viertes Schreiben von Waldorf xx.11.2011 -vorbereitung Klageverfahren-

fünftes Schreiben von Waldorf xx.11.2011 -vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen-Ehöhung des Betrages auf 1566€

sechstes Schreiben von Amtsgericht Wedding xx.12.2011 Mahnung -dieser werde ich wiedersprechen -forderung 1800 €

aktueller zwischenstand 02/2013 bis jetzt noch keine Klage erhalten !

Also meine Strategie war Aussitzen, auch wenn es bisschen an den Nerven zerrt b,b,,,b,
Im Klagefall hätte ich dann einen vergleich angestrebt, da meine beweislage auch sehr mau gewesen wäre. Aber wie man sieht wird nicht jeder vor Gericht gezerrt ;)

Ich habe auf das Prinzip Hoffnung gesetzt und habe auch dabei Glück gehabt...

von daher mal ein fettes :te an Steffen und die Forumsmitglieder für ihre Arbeit und Aufklärung

Ich wünsche jedem Aussitzer dasselbe Glück und behaltet die Nerven .:::;;

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2084 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Februar 2013, 09:38

Hallo @sodelejetztawwer,
Ich fasse einmal zusammen:
1. Abmahnung 2008?
2. Schreiben von WF 07/2008
3. Anruf von WF 10/20082.
4. 3. Schreiben von WF 10/2011
5. 4. Schreiben von WF 11/2011
6. 5. Schreiben von WF 11/2011
7. MB 12/2011
8. Status quo = Null
Hinweis:
-dieser werde ich widersprechen- macht wenig Sinn, da Du ansonsten
einen VB hättest. Als hast Du widersprochen 12/2011.

Ansonsten ist es dass, was wir ständig sagen. Wenn man sich einmal
- mit Kenntnis der Risiken und Kosten - für Nichtzahlen entschieden
hat, sollte man es durchziehen egal was die "Klagewahrscheinlichkeits-
möglichkleitszahlenberechnungenprozente" ergeben. Gratulation, ins-
besondere, das Du noch in den Foren mitpostet.

VG Steffen

123fool321
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2085 Beitrag von 123fool321 » Sonntag 10. Februar 2013, 21:03

Hallo zusammen,
erst einmal möchte ich mich hier für die ausführliche und verständliche Hilfe bedanken. Dank Euch konnte ich mittlerweile über 2 Jahre nach der ersten Abmahnung beruhigt schlafen und hatte gehofft, auch durch das Netz der Verjährung zu schlüpfen.

Allerdings flatterte bei mir bzw. meinem Vater nun ebenfalls ein Schreiben Marke "Vorbereitung Klageverfahren" ein. Daraufhin habe ich mich mal wieder ins Thema eingelesen, und stehe jetzt vor der Entscheidung direkt den Vergleich anzustreben, oder noch den Mahnbescheid abzuwarten. Eine Gerichtsverhandlung ist bei mir kein Thema, da ich die geforderten Gegenbeweise nicht leisten kann.

Daher meine Fragen an Euch:
1. worum genau handelt es sich bei einem Mahnbescheid?
2. welche zusätzlichen Risiken (Kosten) ergeben sich für mich, wenn ich den Mahnbescheid noch abwarte?
3. Kann ich, nachdem ich einen Mahnbescheid erhalten habe, den Vergleich noch ohne Rechstanwalt mit dem Musterschreiben anstreben oder brauche ich dann zwingend einen Anwalt? Was genau würde der Anwalt dann erledigen, das ich nicht selbst kann?

Gabriel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2086 Beitrag von Gabriel » Sonntag 10. Februar 2013, 23:03

[quoteem123fool321]1. worum genau handelt es sich bei einem Mahnbescheid?[/quoteem]
Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid möchte ein Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner über das Gericht geltend machen.

Der gerichtliche Mahnbescheid hat zwei wichtige Funktionen.
Die Verjährung der Forderung wird um 6 Monate unterbrochen.
Auch ist er der erste Schritt für den Gläubiger, einen vollstreckbaren Schuldtitel zu erwirken. Mit einem
Schuldtitel können dann Pfändungsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet werden.

Ein Mahnbescheid wird vom Postboten gegen Unterschrift an den Schuldner ausgehändigt. Trifft der Postbote niemanden an, wirft er den Brief in den Briefkasten und dokumentiert den Einwurf oder hinterlässt eine Nachricht, dass der Brief beim Postamt abgeholt werden kann. Mit der Benachrichtigung bzw. dem Einwurf in den Briefkasten gilt der Mahnbescheid als rechtswirksam zugestellt, auch wenn er nie vom Postamt oder aus dem Briefkasten geholt wird.

Mit dem Tag der Aushändigung, Einwurf oder Benachrichtigung beginnt eine 14-tägige Frist zu laufen. Innerhalb dieser Frist kann man ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Diese 14-tägige Frist ist wichtig. Das Gericht überprüft nicht, ob die vom Gläubiger angegebene Forderung berechtigt ist sondern überprüfen nur ob der Mahnbescheid richtig ausgefüllt wurde !

Mit dem Mahnbescheid erhält man ein gelbes Widerspruchsformular. Dort trägt man ein, welchen Teil/en der Forderung widersprochen wird. Dann sendet man den Widerspruch an das Amtsgericht zurück, das den Mahnbescheid zugestellt hat. Per Einschreiben und Rückschein.

Jetzt kann der Gläubiger entscheiden ob er ein gerichtliches Klageverfahren beantragen möchte oder nicht.

Bei einem Mahnbescheid muss reagiert werden.

[quoteem123fool321]2. welche zusätzlichen Risiken (Kosten) ergeben sich für mich, wenn ich den Mahnbescheid noch abwarte?[/quoteem]
Erst mal die Kosten des Mahnbescheids.
Weitere Kosten müssten andere mal bitte listen. Bin da nicht so auf dem laufenden.

[quoteem123fool321]3. Kann ich, nachdem ich einen Mahnbescheid erhalten habe, den Vergleich noch ohne Rechstanwalt mit dem Musterschreiben anstreben oder brauche ich dann zwingend einen Anwalt?[/quoteem]
Ja man kann den Vergleich auch alleine anstreben. Wenn man sich nicht sicher ist sollte man einen Anwalt aufsuchen aber BITTE vorher abklären was das für Kosten verursacht !!!
Auch bitte beachten das alle Verhandlungen über ein Vergleich die Verjährung um die Dauer der Verhandlung hemmt bis ausdrücklich der Vergleich angenommen wird oder abgelehnt und kein weiteres Intresse besteht.

Schätze mal das hier aber noch andere ihren Beitrag zu deinen Fragen posten werden.

Gruss Gabriel

123fool321
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2087 Beitrag von 123fool321 » Montag 11. Februar 2013, 09:17

Gabriel hat geschrieben:[quoteem123fool321]1. worum genau handelt es sich bei einem Mahnbescheid?[/quoteem]
Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid möchte ein Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner über das Gericht geltend machen.
...
Auch ist er der erste Schritt für den Gläubiger, einen vollstreckbaren Schuldtitel zu erwirken. Mit einem
Schuldtitel können dann Pfändungsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet werden.
...
Jetzt kann der Gläubiger entscheiden ob er ein gerichtliches Klageverfahren beantragen möchte oder nicht.
Okay. Falls es also nach dem Mahnbescheid zu einem Vergleich kommt, dann würde Waldorf Frommer in diesem Fall von einer Klage absehen und die Sache wäre geklärt. In dem Fall könnte Waldorf Frommer dann auch nicht mehr klagen, da sie dem Vergleich ja zugestimmt haben.
Außerdem müsste das Verfahren dann auch nicht mehr beim Gericht auf irgendeine Art und Weise beendet werden, da Waldorf Frommer auf eine Klage verzichtet und sich das Ganze dann im Sand verläuft. Somit brauch ich dafür nicht zwingend einen Anwalt, sondern könnte das auch noch telefonisch oder mit Hilfe des Musterschreibens hinkriegen.

Korrigiert mich bitte, falls ich irgendwo falsch liege.
Gabriel hat geschrieben: [quoteem123fool321]2. welche zusätzlichen Risiken (Kosten) ergeben sich für mich, wenn ich den Mahnbescheid noch abwarte?[/quoteem]
Erst mal die Kosten des Mahnbescheids.
Weitere Kosten müssten andere mal bitte listen. Bin da nicht so auf dem laufenden.
Weiß jemand wie hoch die Kosten dafür sind? Ich hab das hier mal durchgerechnet, und bin auf ca. 300 Euro gekommen. Allerdings habe ich an anderer Stelle schon von deutlich höheren Ansprüchen gelesen:
sodelejetztawwer hat geschrieben: Seit 15.12 darf ich jetzt auch eine Mahnung mein Eigen nennen mit einer Erhöhung des Betrages von 866€ auf 1800€...somit ist die Verjährung erstmal aufgehoben. Ich werde der Abmahnung wiedersprechen und dann mal abwarten ob die Klage auch hier eintrifft...
Würde ich mich also nach dem Mahnbescheid vergleichen, nehme ich an, dass ich auf jeden Fall schlechter wegkommen würde, da mir Waldorf Frommer dann sicher die Gebühren in Rechnung stellen will. Gleiches gilt dann vermutlich für die Gebühren, die bei der Erhebung der Klage anfallen.

Insgesamt versuche ich gerade für mich die Frage zu klären, ob es Sinn macht jetzt noch den Vergleich anzustreben, oder zu hoffen, dass WF uns nicht verklagt. Und dazu würde ich gerne wissen um wieviel teurer ein Vergleich werden würde. Vielleicht gibts hier ja jemanden der schon mal einen Vergleich nach dem Mahnbescheid oder kurz vor dem Gerichtsverfahren ausgehandelt hat und könnte seinen Fall hier schildern? Auf welche Summe hat sich WF dann eingelassen?

Beste Grüße und allen weiterhin einen kühlen Kopf! :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2088 Beitrag von Steffen » Montag 11. Februar 2013, 09:25

[quoteem123fool321]1. worum genau handelt es sich bei einem Mahnbescheid?[/quoteem]

Bestandteil des gerichtlichen Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO)und dient zur schnellen
und unkomplizierten Durchsetzungen von Forderungen. Macht eigentlich nur Sinn, wenn
man überzeugt ist, das der Schuldner auch den MB annimmt. Aber zur “Verlängerung“
(salopp formuliert) der Verjährung um 6 Monate und für kleines Geld reicht er
allemal.


[quoteem123fool321]2. welche zusätzlichen Risiken (Kosten) ergeben sich für mich, wenn ich den
Mahnbescheid noch abwarte?[/quoteem]

Wenn man auf dem MB nicht reagiert,wird ein Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dies ist
gleich ein Versäumnisurteil zu bewerten und aufgrund des rechtskräftigen Titels jetzt
sofort Vollstreckbar.

Deshalb sollte man, wen die Forderungen unberechtigt sind, dem MB -insgesamt-
widersprechen. Meist werden auch im MB höhere Kosten geltend gemacht, als später in
einem Zivilverfahren letztendlich eingeklagt.

Risiken, die sind aber wie vorher. Zahlt man, ist es erledigt,; zahlt man nicht, kann
man eben verklagt werden.


[quoteem123fool321]3. Kann ich, nachdem ich einen Mahnbescheid erhalten habe, den Vergleich noch ohne
Rechtsanwalt mit dem Musterschreiben anstreben oder brauche ich dann zwingend einen
Anwalt? Was genau würde der Anwalt dann erledigen, das ich nicht selbst kann?[/quoteem]

Gehst Du mit Zahnschmerzen zum Bäcker? Nein! Kennst Du dich in den Gesetzen und
Rechtsvorschriften aus? Nein, sonst hättest Du diese Fragen nicht gestellt. Also hat
der Anwalt doch schon den Vorteil Dir gegenüber, das er sich in der Materie auskennt!
Viele denken, nur weil sie ein Musterschreiben verwenden, sind sie promovierte
Juristen. Aber vielmals geht man unbewusst mit Äußerungen ein Schuldeingeständnis
ein. Dann ist man ja selbst jetzt der “Bittsteller“. Viel denken, das der Abmahner
auf den Knien fällt und jeden Betrag unter 100,- € akzeptieren muss mit dem
entsprechenden Entschuldigungsschreiben. Man bekommt jetzt meist die Konditionen
aufgedrückt und in manchen Fällen ist man gar nicht vergleichsbereit. Deshalb ist hier
anwaltliches Geschick gefragt, einerseits eine gute Summe “herauszuschlagen“ und
anderseits kein unnötiges Schuldeingeständnis einzugehen.

Und zur Musterschreiben-Anwendung. Ich persönlich könnte immer heulen, wenn ich dann
reale Mustervergleiche lese, die Betroffene abgeben, weil sie das Geld für einen
Anwalt sparen wollen und sich voll krass auskennen.

Bsp.: Mustervergleich
[...] Da ich mich persönlich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinde, [...]

[...] EUR XXX,XX (in Worten: XXX Euro) [...]

Unter Hinweis:
[...] > Das mit Blau gekennzeichnete, ist mit den eigenen Angaben zu ergänzen, auf die
persönliche Situation abzustimmen und anschließend zu schwärzen (und nicht nur 1zu1
übernehmen!); [...]
[...] > Als Summe sollte man ca. die Hälfte des Gesamtpauschalbetrages ansetzen; [...]


Realer Vergleich eines sich Auskennenden und Geld für einen Anwalt sparenden:

[...] Da ich mich persönlich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinde, [...]

[...] EUR 100,00 (in Worten: einhundert Euro) [...]

Und jetzt denkt man, der Abmahner fällt um vor Angst und nimmt 100,- € Euro an,
obwohl 1800,- € im MB thematisiert werden. Das ist das Grundübel dieses Abmahnwahns. Die
“Shualmöpse“ dieser Abmahnwelt, die denken Anwälte zu sein, oder sich diesen sparen
zu können, weil sie den vollen Plan haben. Meist geht es nach hinten los. Deshalb nur
einen privaten Vergleich ohne Anwalt - wenn man weiß, was man tut!
Kosten privater Vergleich nach MB:
750,- € - 900,- € (Abmahnung) + 150,- € MB (wenn man kein
Schuldeingeständnis eingeht!)

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2089 Beitrag von 123fool321 » Montag 11. Februar 2013, 21:52

Okay. Ich wills mal nochmal zusammenfassen:
Vergleich ich mich jetzt (vor dem Mahnbescheid), dann könnte ich evtl. durch einen guten Vergleich mit 600 Euro statt 950 wegkommen. 100 Euro sollten aber sicher drin sein, die ich die Herren Waldorf und Frommer runterhandeln kann.

Nach dem Mahnbescheid sieht die Welt dann anders aus. Ich würde mal damit rechnen, dass sich dann durch die Gebühren die eingeforderte Summe mindestens auf 1500 Euro erhöht. Dementsprechend würde sich das dann auch auf einen Vergleich auswirken. Richtig?
Steffen hat geschrieben: ...
Meist geht es nach hinten los. Deshalb nur einen privaten Vergleich ohne Anwalt - wenn man weiß, was man tut!
Was kann hier alles nach hinten losgehen?

Ich erhoffe mir durch den Vergleich 100 Euro zu sparen, vielleicht werdens auch 200-300 Euro. Hier im Forum liest man ja, dass bei 956€ Forderung es durchaus drin ist die Herren Waldorf und Frommer auf 650 Euro runterzuhandeln. Bei 1500 Euro würde ich dann analog mal auf ein Ziel um die 1300 Euro hoffen. Also kann ich doch grundsätzlich nur gewinnen... Wenns mein Anwalt macht, würde er dafür 150 Euro verlangen, die er erstmal reinholen muss...
Steffen hat geschrieben: Realer Vergleich eines sich Auskennenden und Geld für einen Anwalt sparenden:
[...] Da ich mich persönlich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinde, [...]
[...] EUR 100,00 (in Worten: einhundert Euro) [...]
Wie gesagt: ich hätte vielleicht mal 500 Euro vorgeschlagen... das mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage trifft bei mir bzw. meinem Vater (glücklicherweise) nicht zu. Sollte man hier besser aufpassen was man schreibt? Oder kann man es auch stehen lassen, und auf Mitgefühl hoffen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2090 Beitrag von Steffen » Montag 11. Februar 2013, 23:45

Warum denn nur immer diese “Vergleicherei“ und “Geiz ist geil“-Mentalität? Ich würde
gern wieder einmal lesen, was sich dann später auf München niederschlägt: “Wenn WF
von mir etwas will - dann müssen die mich verklagen - ich reiß' denen dann den
Poppers, wie eine Schranktür auf!“

Nun gut. Sicherlich ist immer am kostengünstigsten, sich so zeitig wie möglich zu
vergleichen. Man hat eben mit Abmahnung und resultierender Abgabe einer mod. UE eine
bessere Position, als nach einem widersprochenen MB bzw. einem laufenden
Klageverfahren. Logo, denn WF hat ja in einem Mahnverfahren so ca. 150,- €
investiert. Meistens möchte man dann noch so ca. 750,- € für die Abmahnung, so dass
man auf ca. 900,- € kommt. Sicherlich kann man vor dem MB dann auf so ca. 750,- €
kommen.

Aber geht es denn bei der ganzen Schoße immer nur um kostengünstig, vor Klage
vergleichen, während Klage vergleichen usw. Wenn Ihr Euch vergleichen wollt, dann tut
es doch gleich mit Erhalt Abmahnschreiben. Es fehlt mir der Sinn, 3 Jahre zu warten
um sich dann evtl. für die Summe zu vergleichen aus dem Abmahnschreiben.

Wo sind die ganzen Helden des Abmahnwahns? Wo seit Ihr, die immer und laut rufen:
“Strafanzeige, Betrug, die haben gar keine Beweise, Log-Firma ein Riesen Lacher,
alles Betrug, wir erzählen den Richter schon etwas, ich bin Unschuldig, wir machen
die ganze Arbeit für die faulen Anwälte, Delta-Dingsbumsheit ...“ Seit Ende 2006 höre
ich mir das immer an, letztendlich eine Riesen Forenseifenblase! Was übrig bleibt -
Vergleicherei oder Barkam-Anerkenner. Hurra!

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VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2091 Beitrag von 123fool321 » Dienstag 12. Februar 2013, 08:35

Steffen hat geschrieben:Warum denn nur immer diese “Vergleicherei“ und “Geiz ist geil“-Mentalität? Ich würde
gern wieder einmal lesen, was sich dann später auf München niederschlägt: “Wenn WF
von mir etwas will - dann müssen die mich verklagen - ich reiß' denen dann den
Poppers, wie eine Schranktür auf!“
Tja, wenn das so einfach wäre. Nachdem was ich hier gelesen habe, ist es wohl extrem schwierig sich eine Verteidigungsstrategie aufzubauen - selbst wenn man unschuldig ist. Und wer schuldig ist, wird noch schlechtere Karten haben...

Ich denke die Mehrheit der Leute hier fühlten sich durch die Art und Weise der Abmahnungen zwar ungerecht behandelt, haben aber nie ernsthaft daran gedacht dagegen vorzugehen. Stattdessen blieb eben die Hoffnung auf Verjährung, die aufgrund der Menge der Abmahnungen ja auch gerechtfertigt ist. Und für diejenigen, die sich ihrer Schuld bewusst sind, ist Verjährung sowieso die einzige Hoffnung. Jedenfalls gibt es offensichtlich noch keine Verteidigungsstrategie für diejenigen, die tatsächlich schuldig sind - ansonsten würden wir wohl kaum hier sitzen .)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2092 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Februar 2013, 11:00

Hallo @123fool321, hallo @All,

ich habe ja für alles Verständnis, gerade auch und, weil ich einmal viele Male vor
der Situation einer Abmahnung stand, und andermal jeder weiß, das ich nicht gerade in
500-Euro-Scheinen bade! Gut, schlechter Vergleich, denn wenn ich in die Badewanne
steige, finden sehr wenig Scheine noch Platz. Aber ...

... eine kleines -aber- ist immer dabei.

Wenn -niemand- eine, -seine-, Verteidigungsstrategie findet, aufbauen kann, sich wehren
will oder möchte, dann zahle ich doch -gleich-, oder versuche mich -gleich- mit denen zu
vergleichen! Das ist doch billiger, -kostengünstiger-, als 3 Jahre zu warten, oder
sich den Stress der "Bettelbriefe" auszusetzen. Ich bezahle ja letztendlich doch! Das
wäre die logische Konsequenz, und nicht Jahre auszusetzen und dann sich zu
vergleichen, weil man keine Chance hat, weil man seine Unschuld nicht beweisen kann,
weil man keine Strategie hat ...

... und jetzt kommen wir der Sache im Grundsatz schon näher! Was liest Du denn
anders, wie vor Jahren? Der Abmahner hat die Klagezahlen etwas erhöht und macht
Ernst. Die "goldenen Abmahnwahnjahre", wo Anwälte für eine mod. UE + ein "Position
der Stärke"-Schreiben richtig scheffelten (heute muss man schon hinterherhechlern),
wo wir gegenseitig in den Foren "Treue bis zur Klage" einschwuren, sind vorbei. Jetzt
trennt sich, was wir Posten, und was wir real Aufweisen.

Und hier geht es doch (Ausnahme Rasch RAe), doch immer um ca. 1.000 - 1.200 € im
Klagefall. Für sehr viele und gerade Heute - viel Holz! Ganz zu Schweigen, das wir
mit unserem ängstlichen und zaudernden Verhalten die ganze
Störerhaftungs-Rechtsprechung -mitgeprägt- haben. Dabei gibt es -wenig- positive
Entscheidungen, die ich nicht mit erwähne, denn in der Regel geht es nach Hinten los.
Natürlich gibt es hier gerade auch das Zusammenspiel: Anwalt mit handwerklichen
Geschick und Biss sowie Abgemahnter mit Rückgrat.


Man sollte, muss, endlich einmal begreifen:
  • 1. Die Abmahnung ist kein Kinderspiel - es kostet -Dein- Geld
    2. Wer von Schuld/Unschuld ausgeht, hat -jetzt- schon verloren
    3. Der Abmahner muss -nicht- beweisen wer die P2P-IP benutzte, sondern -nur-, das
    diese P2P-IP vom Anschluss des Abgemahnten aus benutzt wurde zum UrhR-Verstoß
    4. Der Abgemahnte muss sich jetzt zu diesem Vorwurf erklären, da er der -Einzige-
    ist, der in diesem Sachverhalt Einsicht hat
    5. Der Abgemahnte ist für seine Verteidigungsstrategie verantwortlich -nicht- sein
    Anwalt
    6. Die Verteidigungsstrategie beginnt mit Erhalt des Abmahnschreiben und -nicht- mit
    Erhalt der Klageschrift
    7. Man sollte gegen unberechtigte Forderungen sich wehren
Wir sind alle nur "Großrevoluzzers" im Forum, hinter anonymen Nicks, und im wahren
Leben - "Flennhennen"! Einfach der deutscher Michel.


Ich werde mal an meinen veralteten Beispiel es erläutern - was erwachsen ist!

Abmahnung 12/2006, nach einem Ohnmachtsanfall, 1 Pack Beruhigung- und
Kopfschmerztabletten, dem Überschreiben meiner Platten (1Woche) mit
USA-Geheimdienstmethode, informierte ich mich im Internet. Und 2006 gab es ja nicht
so eine Fülle an Infos wie Heute in jedem Forum angeboten.

Im Internet gab es damals einige Anwaltsseiten und Gulli.com als Forum. Aber auch
hier, gab es noch keine empfohlene Vorgehensweisen o.ä., sondern man las auf 10
Seiten dies, auf 10 Seiten das, und auf weiteren 10, wieder etwas ganz anderes.
Unterschied zu Heute? Fast keine Klagen! Diese Aussage merken!

Anruf mehrere ortsansässige Anwälte mit dem Ziel: Bearbeiten Sie so etwas und was ist
mit der Kohle? Ergebnis: Honorar für das Ausfüllen der mod. UE + dem Hinweis das es
besser wäre die 150,- € zu zahlen, bis ca. 385,- €. Natürlich habe ich keinen Anwalt
beauftragt. Da hätte ich ja das Ding (diese UE) gleich selbst unterzeichnen können
und zahlen - kostengünstiger! Es wäre unlogisch, mehr für einen Anwalt zu bezahlen,
um letztendlich nichts oder sogar die Abmahnforderung zu bezahlen!

Sammeln von Beweisen - mit Abmahnschreiben (habe ich Heute noch alles)!
  • - Stempelkarte + eidesstattliche Erklärung Arbeitgeber, das ich zum Tatzeitpunkt auf
    Arbeit war
    - eidesstattliche Erklärung meiner Exfrau und Kinder, das das Internet aus, die
    Geräte vom Strom, aber sie können das Internet jederzeit mit benutzen
    - Screens von den Eistellungen (Router, Portsperrung bis Firewall)
    - WEP mit kryp. Passwort
    - kein P2P installiert oder genutzt
Ja und wenn der Abmahner es im Grundsatz anzweifelt, muss er doch mir erst einmal das
Gegenteil beweisen. Ich mache mir doch keine Gedanken, was ein Abmahner über meine
Argumente denkt. Ob dieses gereicht hätte? Keine Ahnung! Ich habe aber gewusst, da im
2. Schreiben ca. 1.200,- € gefordert wurden, das mein Prozessrisiko bei ca. 1.900,- €
liegt - falls ich verliere. Und ich bin diese Risiko gegangen, hätte keinen
Blumenstrauß meiner Exfrau erhalten, wenn man mich verklagt hätte - und es ist gut
gegangen. Wenn nicht, dann hätte man sehen müssen, ob meine Argumente i.V.m. einem
der besten Anwälte (Herrn RA Dr. Wachs) ausreichen. Und diese Argumente basierten auf
-meine- Wahrheit und sind für jeden Richter schlüssig nachvollziehbar.

Und jetzt kommen wir zum Ausgangspunkt. Das wollen wir alles gar nicht. Zu viel
Arbeit, keiner ist bereit evtl. als Zeuge vor Gericht zu kommen, man rechnet sich aus
die Kosten einer Klage gegenüber einem Vergleich - obwohl man es als AI letztendlich
gar nicht war. Dann bleibt aber doch mit Euren Ausreden und ängstlichen Verhalten bei
Muttern und schimpft im stillen Kämmerlein, hinter verschlossenen Türen!

So jedenfalls, wenn alle so denken, wird sich nie etwas ändern!

"Abmahnwahn ist ein Verfahren, das garantiert,
dass wir nicht besser behandelt werden,
als wir es verdienen
."

VG Steffen

vegas
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2093 Beitrag von vegas » Dienstag 12. Februar 2013, 17:55

Hallo Steffen,

ich habe vor 2 Jahren eine Abmahnung wegen eines Filmes erhalten. Ich habe damals die mod. U.E. per Einschreiben zugesandt und danach weitere Schreiben ignoriert. Jetzt 2,5 Jahre später habe ich wieder ein Schreiben erhalten. Verjährt die Sache nach 3 Jahren solange es zu keinem Gerichtsverfahren kommt oder nur wenn man 3 Jahre lang keine Post mehr bekommt?

Mein Problem ist folgendes. Ich und meine damalige Freundin sind was Computer angeht relativ unbeholfen. Wir haben damals vom Anbieter einen Internetanschluss erhalten und uns dann einen Wlanrouter gekauft und diesen einfach angeschlossen. Dieser war dann ca. 6 Monate ohne Passwort geschützt!!!

Der abgemahnte Film wurde letztendlich in dieser Zeit von einem Nachbarn geladen. Als wir die Abmahnung bekamen waren wir erstmal völlig schockiert. Ich wendete micht an meinen Anbieter der mich darauf hinwies das Wlan unbedingt schützen zu müssen. Das haben wir dann auch getan.

Muss ich der Kanzlei diesen Sachverhalt schildern oder letztlich erst beim Gerichtstermin???

Ich habe im Internet einige Urteile zu ungeschützten Wlan Netzen gefunden. Diese wurden wegen Fahrlässigkeit jeweils mit max. 100 € bestraft.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 94452.html

Würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet!

baynay

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2094 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Februar 2013, 23:52

Hallo @vegas,

hier sollte man schon mal genauer werden. Bitte aber nur per PN oder E-Mail:
Log-Datum: ? und Abmahndatum: ?. Ansonsten muss man immer nur Annehmen, das
Du 2011 abgemahnt wurdest, und da wäre das Ende der Verjährungsfrist:
31.12.2014; 24:00 Uhr.


Unzureichend gesichertes WLAN, hier gibt es doch glasklar den BGH “Sommer
unseres Lebens“: Störer (AG) ja - Täter (SE)nein.


[quoteemvegas][...] Muss ich der Kanzlei diesen Sachverhalt schildern oder letztlich erst
beim Gerichtstermin? [...][/quoteem]

Schwierig. Es hängt doch immer davon ab, ob Du jetzt zahlen willst oder warten,
ob man Dich tatsächlich verklagt. Wenn Du es - jetzt - der Kanzlei schilderst
(und nicht vor hast zu zahlen) klagen die mit 100%iger Wahrscheinlichkeit, da
der Sachverhalt eindeutig ist. Was will man denn daran rütteln? Der AI schafft
eine mögliche Quelle für Urheberverstöße und hat diese zumutbar abzusichern.
Unzureichend gesichertes WLAN: Störer ja, Täter nein. Punkt. Aus.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2095 Beitrag von Steffen » Samstag 16. Februar 2013, 13:21

--------------------------------------------------------------------------------


Auf Bitte von @mainz05bub entfernt.

VG Steffen



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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2096 Beitrag von Steffen » Dienstag 26. Februar 2013, 11:40

News: Februar 2013, schon [blink2]1.500[/blink2] neue Klageverfahren in München!

Quelle: Blog Rechtsanwalt André Stämmler

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2097 Beitrag von pokemember » Dienstag 26. Februar 2013, 15:05

Hallo zusammen,

lange war es auch bei mir still...

Folgende Frage beschäftigt mich:

Nach einer Abmahnung für ein Werk Ende 2010, einer modifizierten UE und einigen Erinnerungsschreiben habe ich stets nicht gezahlt.
Wenn ich nun den geforderten Betrag von 856 € bezahle würde, ist dann die Angelegenheit für die in der UE erwähnten Werke erledigt?
--> Ja wie ich im Forum gelesen habe.
Weitergehende Frage:
Ist dies ein "Blanko"-Schein bzw. Eingeständis der Schud für Waldorf und Frommer, d.h. können die dann ohne Weiteres Geld fordern für Inhalte, die zum selben Zeitpunkt wie das in der UE erwähnte Werk zum Tausch angeboten wurden?
Oder wäre hierfür erst wieder eine Abmahnung mit dem üblichen Prozedere notwendig?

Besten Dank für Eure Antworten

pokemember
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2098 Beitrag von pokemember » Mittwoch 27. Februar 2013, 15:06

Ok, danke für die Antwort.
Bin aktuell am Überlegen zu zahlen, da ich bei regelmäßig langen Auslandsaufenthalten in Asien im Falle einer Abmahnung und Klagevorbereitung nicht da bin oder mir nur sehr sehr schwierig Zeit nehmen kann...

Das nun vierte Schreiben, das ich erhalten habe, ist an sich lächerlich. Pure Panikmache und fettgedruckten Wörtern wie Gerichtskosten, Rechtsanwälte, zusätzliche Prozesskosten, Klagevorbereitung, bla, bla, bla....unterstes Niveau.
Alleine deswegen sollte man dem widerstehen.

Was haltet ihr denn von dem Gesetz, das in naher Zukuft zu diesem Thema erlassen werden soll?
"Der Gesetzentwurf sieht eine Deckelung der Anwaltsgebühren vor, so dass privaten Nutzern bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen werden dürfen."
Wenn es irgendwann mal durchkommt, und in der Form bestehen bleibt, würde dies dann auch rückwirkend für die alten Abmahnungen gelten?
Wohl eher nicht....

propperdx
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2099 Beitrag von propperdx » Mittwoch 27. Februar 2013, 18:41

Hallo Zusammen,

erstmal Danke für die vielen Infos hier!

Meine Abmahnung wg. eines Albums ist vom Oktober 2010.
Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung, 28.01.2013
Vorbereitung Klageerhebung, 07.02.2013

Ich habe eigentlich vor, wenn ichs durchhalte, bis zur Klage warten. Wenn die wirklich kommt, was lt. Aussagen im Forum entweder gering oder 100%ig ist (ich hoffe natürlich auf gering), dann schalte ich einen Anwalt ein, der außergerichtlich einen Vergleich aushandeln soll. Vlt. versuche ich auch ohne Anwalt einen außergerichtlichen Vergleich, aber ich glaube das traue ich mich in diesem späten Stadium nicht, bzw. sollte mich das nicht trauen....

Oder ratet ihr zu einem anderen Weg?

Danke
Tobias

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2100 Beitrag von sfs_micha » Mittwoch 27. Februar 2013, 23:20

Hallo zusammen!

Auch bei mir war es nun lange Zeit ruhig. Das letzte Schreiben stammt aus 2010 und heute nun trudelte das allseits bekannte Schreiben "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung" ein.

Tja? Was nun?? Auch ich stelle mir genau diese Frage. Zahlen und endlich Ruhe haben oder einfach weiter ignorieren bis zum MB? Ich bin wirklich im Moment hin und her gerissen.

@Steffen: Vor ~2 Jahren habe ich dir die Schreiben per Mail zugeschickt und du hast mir damals bereits gute Tipps gegeben. Wäre es für deine "Sammlung" hilfreich wenn ich dir das aktuelle Schreiben wieder zukommen lasse?!?

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