Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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magic
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2041 Beitrag von magic » Sonntag 20. Januar 2013, 11:22

Steffen hat geschrieben:Wir haben doch immer Abweichungen vom Abmahnschreiben über den MB bis zu einer Klage. Ich glaube letztes Jahr hat man den SE auf 450 je Werk angehoben. Letztendlich, das stellt aber nur meine Meinung dar, wird doch im Klageverfahren geklärt, welche Forderung in welcher Höhe berechtigt ist. Man sollte sich lieber mehr Gedanken machen, hinsichtlich der eigenen Verteidigung Betreff Entkräftung Störerhaftung.

VG Steffen
Welche Möglichkeiten habe ich denn eine Störerhaftung beweissicher zu entkräften - z.B. bei einem WLAN Anschluss?
Ein Screenshot würde doch sicher vor Gericht nicht ausreichen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2042 Beitrag von Steffen » Sonntag 20. Januar 2013, 12:29

[quoteemmagic]Welche Möglichkeiten habe ich denn eine Störerhaftung beweissicher zu entkräften
- z.B. bei einem WLAN Anschluss? Ein Screenshot würde doch sicher vor Gericht
nicht ausreichen.[/quoteem]

Wenn ich eine allgemeingültige Antwort darauf kennen würde, dann wäre der Abmahnwahn
schon lange zu Ende und ich derjenige mit den “1.000.000.000.000,- €“-Postings. :lol:
  • 1. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an
    2. Es kommt auf den konkreten Werdegang Abmahnung bis Klage an
    3. Es kommt immer auf die Summe des eigenen beweisbaren Vortrages an
Wir machen immer wieder den Fehler nur - einen - Punkt heraus zupicken und uns darauf
fest zunageln. Viele vergessen auch, das es nicht darauf ankommt, wer es möglicherweise
war, oder das dieses die Gegenseite beweisen muss, sondern, das man als Verantwortlicher
des Internetzuganges - seine - mögliche Störerhaftung entkräftet. Und hier kommt es
eben auf die Punkte 1-3 an i.V.m. Deinen Anwalt. Denn dieses ist ja die Hürde an sich,
die man erst nehmen muss, ehe man zur Log-Firma, Aktivlegitimation o.ä. gelangt.

VG Steffen

AlexMu
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2043 Beitrag von AlexMu » Dienstag 22. Januar 2013, 09:47

Hallo!

Ich bin mir nicht sicher ob ich schon die Verjährung erreicht habe und bitte um hilfreiche Kommentare. Was bisher geschah... (nur mal so als Beispiel ;-))

26.07.2009 Log-Datensatz, ein Hörbuch, Dauer Log 13 Minuten

16.03.2010 Abmahnung Waldorf Forderung 856 Euro
23.03.2010 mod UE
17.09.2010 letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe UE

23.07.2012 Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung
18.08.2012 Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen Forderung 956 Euro

Bisher hatten wir noch keinen Adresswechsel, aber wir ziehen demächst um.

Fragen:
1. Die Forderungen von W&F verjähren wann? Ende 2012 wegen Log oder Ende 2013 wegen Abmahnung 2010?
2. MUSS, wenn nicht SOLL ich den Adresswechsel mitteilen?
3. Bin Computertechniker und habe ab und zu mal einen PC von Freunden zu Hause stehen. Wenn ich die starte weiß ich oft nicht was im Hintergrund läuft, aber um Sicherheits-Updates zu machen müssen sie an das Internet. Da zwischen Vorfall und Abmahnung ewig Zeit lag kann ich aber keinen einzelnen Zeugen benennen. Dürfte "recht dünn" sein, oder? Und ja: inzwischen bin ich schlauer...

Danke für die Hilfe bisher (in Form von den wiederholten Infopostings) und im Voraus für die Antwort auf dieses Posting.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2044 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Januar 2013, 15:25

Hallo @AlexMu,


[quoteemAlexMu]1. Die Forderungen von W&F verjähren wann? Ende 2012 wegen Log oder Ende 2013
wegen Abmahnung 2010?[/quoteem]
=> Es muss ausgegangen werden, voraussichtlich erst am 31.12.2013; 24:00Uhr.
Warum? Log war zwar 07/2009, Abmahnung aber erst 03/2010. Ich weiß nicht, wann
der Provider dem Abmahner Klarnamen und Adresse übermittelt hat. 2009, auf
Grund veralteter Rechentechnik (so wurde es jedenfalls entschuldigt), kam es
immer wieder zu Verzögerungen bis mehr als ½ Jahr. Hier würde nur eine
Akteneinsicht Klärung herbeiführen. Bis zur Klärung sollte man daher vom
31.12.2013; 24:00 Uhr ausgehen. In einem möglichen Klagefall, sollte dieses dann
mit geklärt werden.


[quoteemAlexMu]2. MUSS, wenn nicht SOLL ich den Adresswechsel mitteilen?[/quoteem]
=> Ja!
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


[quoteemAlexMu]3. Bin Computertechniker und habe ab und zu mal einen PC von Freunden zu Hause
stehen. Wenn ich die starte weiß ich oft nicht was im Hintergrund läuft, aber um
Sicherheits-Updates zu machen müssen sie an das Internet. Da zwischen Vorfall
und Abmahnung ewig Zeit lag kann ich aber keinen einzelnen Zeugen benennen.
Dürfte "recht dünn" sein, oder? Und ja: inzwischen bin ich schlauer...[/quoteem]
=> Ganz ehrlich? Wenn Du Computertechniker bist, solltest Du schon wissen
(Task-Manager) was im Hintergrund läuft, - bevor man das Internet öffnet -.

VG Steffen

Gabriel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2045 Beitrag von Gabriel » Dienstag 22. Januar 2013, 15:45

=> Ganz ehrlich? Wenn Du Computertechniker bist, solltest Du schon wissen
(Task-Manager) was im Hintergrund läuft, - bevor man das Internet öffnet -.

VG Steffen
Hallo Steffen,
hier gebe ich dir teils recht aber.......
1) Viele P2P können entsprechend automatisch starten wenn der Computer hochgefahren wird.
2) Nicht alle (schätze ich mal) arbeiten zwangsweise mit W-Lan sondern mit Lan. Mit W-Lan wäre es ja kein Problem da der Zugangs Code zum Router hier wohl ein anderer gewesen wäre und somit keine Verbindung zustande kommen konnte vorrausgesetzt der Router ist WPA2 gesichert.
3) Bis der Taskmanager angezeigt ist wäre über ein Lan Kabel zum Router schon das unheil passiert durch die P2P Software.

Aber recht gebe ich dir das ein Computer Techniker wissen sollte das der PC erst mal hochgefahren wird um zu prüfen was für Programme Trojaner oder andere lustige oder weniger lustige Programme versuchen Informationen zu sammeln oder zu Senden bevor ich das LAN Kabel anschliesse.

Wie sagt man so schön : Dumm gelaufen und teures Lehrgeld.

Sollte ich mich hier irren dann :Y

Und Nein wollte nicht Klugscheisserln. ;)

Gruss Gabriel

PS: Man vertraut halt den Leuten den man helfen möchte bzw. nimmt es fast als selbstverständlich hin das da wohl nichts faul ist mit dem PC / Lappi den ich gerade prüfen soll / möchte. Es ging ja früher auch immer gut.
Nur nicht mehr in der heutigen Zeit. :(

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2046 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Januar 2013, 16:06

Hallo @Gabriel,

Warum Klugscheißern? Deine Meinung! Ich hatte diesbezüglich einen
Computerfachmann und einen PC-Service am Ort befragt.

I. PC-Service:
Bevor ein PC an Netz kommt, wird überprüft, was eventuell in Hintergrund
startet bzw. auf Viren usw. Dabei wird - jeder - Schritt protokolliert um für den
Kunden und auch selbst einen Nachweis zu haben.

II. Computerfachmann:
Ich versuche zwar um Windows einen großen Bogen zu machen, aber die Story
erscheint nicht unplausibel.

Du möchtest irgendeinen Kompromiss zwischen Laufzeit (= Stromverbrauch und
Erwärmung) und Saugzeit finden, das heißt, du fährst den Rechner irgendwann
runter und möchtest aber, dass er beim nächsten Neustart gleich mit dem “Saugen“
weitermacht. Es wäre also nicht unplausibel, dass eine P2P Software den
Autostart sogar in den eigenen Einstellungen anbietet.

Und wenn du den “Schlapptopp“ zum “Schlafenlegen“ einfach zuklappst, läuft das
Programm ganz ohne Autostart beim aufklappen einfach weiter.

Bemerken ... wird man das nicht, aber der "Wartungstechniker" sollte eigentlich
als einen der ersten Schritte im Taskmanager schauen was da alles ungewolltes
läuft - die "Funktionsstörung" könnte ja auch irgendein Virus sein, der gleich
versucht, sich über das eigene Netz herzumachen

Wenn das das eigene Netz der Firma und der Laptop eines Mitarbeiters ist, kommt
der Rechner natürlich sofort ins Netz

Beim Bekannten aber und beim normalen Wartungstechniker ... sollte das Netz ja
nicht von vornherein offen stehen, das heißt, er kann den Rechner anschauen und
dann erst ein Kabel stecken bzw. ihn ins WLAN reinlassen.

::::::::::::::::::::::::::::::::

Diesbezüglich gab es auch noch - keine - richterliche Entscheidung, so dass ich
nicht weiß - was richterlich ermessen wird.

ignorantia legis non excusat (etwa: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht")


VG Steffen

AlexMu
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2047 Beitrag von AlexMu » Dienstag 22. Januar 2013, 17:54

Trotz vieler "Laien-Bemerkungen" hier vielen Dank. Manchmal soll man einfach nur einen Druckertreiber oder eine Outlook-Datei reparieren. Da wird nicht immer sofort kompletter, stundenlang dauernder Virenscan gestartet - schon gar nicht von einem Freund. Aber ich möchte das einem Laien gar nicht vorwerfen. Nach wenigen Minuten habe ich gemerkt, dass da Datenverkehr läuft und habe das unterbrochen.

Zurück zur Sache:
Weckt man "schlafende Hunde" wenn ich nach dem Datum der Kenntnisnahme frage? Oder entspricht das schon einer "Akteneinsicht".
Ist es sinnvoller einfach nur die Adresse mitzuteilen und das Zeug noch ein Jahr aufzubewahren?

Vielleicht gibt es ja einen ähnlichen Fall vom Juli 2009 bei 1und1. Dauerte das bei allen länger als 5 Monate?

Danke und schönen Abend noch.

Alex

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2048 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Januar 2013, 18:27

[quoteemAlexMu]Trotz vieler "Laien-Bemerkungen" hier vielen Dank. Manchmal soll man einfach nur einen Druckertreiber oder eine Outlook-Datei reparieren. Da wird nicht immer sofort kompletter, stundenlang dauernder Virenscan gestartet - schon gar nicht von einem Freund. Aber ich möchte das einem Laien gar nicht vorwerfen. Nach wenigen Minuten habe ich gemerkt, dass da Datenverkehr läuft und habe das unterbrochen.[/quoteem]

Na denn, der Richter wird sicherlich Verständnis dafür haben und die Klage sofort abweisen. .-:;

VG Steffen

AlexMu
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2049 Beitrag von AlexMu » Dienstag 22. Januar 2013, 19:18

Eine sachliche Antwort auf die Fragen!?

Danke.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2050 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Januar 2013, 20:07

Hier gibt es eben nur Laien, ich glaube Du gehst besser zu einen Profi, einem Anwalt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2051 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. Januar 2013, 15:17

Man sollte hier einmal grundsätzliches Bedenken!

Der Abmahner muss eben nicht beweisen, das der Rechtsverstoß vom Täter mit dem
Namen "Max Saugschlauch" und dem PC-XYZ getätigt wurde. Die sommerliche
Rechtsprechung ist hier - eindeutig -, denn sie sagt aus, dass erst einmal die
Vermutung für die Verantwortung des Anschlussinhabers spricht, wenn über die
P2P-IP ein urheberrechtlich geschütztes Werk öffentlich zugänglich gemacht wird
und dieser Rechtsverstoß seinem Anschluss zugeordnet wird. Und zu diesem
Sachverhalt zum Log-Zeitpunkt/Log-Zeitpunkten muss der Anschlussinhaber sich
erklären, da er der Einzige ist, der hier Einsicht hat. Daraus resultiert dann
die mögliche Störerhaftung. Warum? Weil der Anschlussinhaber mit seinem
Internetzugang eine Gefahrenquelle für mögliche Rechtsverstöße schafft - die nur
er allein sichern und prüfen kann und muss! Und hier greift die juristische
Wahrheit und - nicht - die Naturwissenschaftliche. Denn bei den Anforderungen zur
Störerhaftung geht es einzig um <Möglichkeit und Zumutbarkeit>. Und diese
Sicherungsmaßnahmen richten sich allein gegen den unberechtigten Internetzugangs,
wenn sie speziell zu dem Zweck getroffen worden sind, den Zugang Unbefugter zu
verhindern oder zu erschweren. Hierfür kommen sowohl physische als auch
softwaretechnische Sperren infrage. Voraussetzung ist aber immer, dass sie zum
Schutz des Internetzugangs dienen.

Regel: Die Sicherungsmaßnahme
  • muss wirksam sein
  • jedoch nicht absolut!
Das heißt, eine Sicherungsmaßnahme verhindert nicht unbedingt, aber erschwert
Filesharing und ist zumutbar für den Anschlussinhaber. Es ist aber ersichtlich
das mit den Jahren des Abmahnwahn diese Anforderungen steigen, um die Zahl der
massenhaften Rechtsverstöße einzudämmen (Stichpunkt: kein Verstoß ohne Strafe).


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Und wenn ein Betroffener der Meinung ist:

[quoteemAlexMu]Trotz vieler "Laien-Bemerkungen" hier vielen Dank. Manchmal soll man einfach nur
einen Druckertreiber oder eine Outlook-Datei reparieren. Da wird nicht immer
sofort kompletter, stundenlang dauernder Virenscan gestartet - schon gar nicht
von einem Freund. Aber ich möchte das einem Laien gar nicht vorwerfen. Nach
wenigen Minuten habe ich gemerkt, dass da Datenverkehr läuft und habe das
unterbrochen.[/quoteem]
dann ist jetzt schon sein Verlieren vorprogrammiert, aber jetzt mit Pauken und
Trompeten. Für jeden Computerfachmann sollte es im Blut übergegangen sein, bevor
man einen fremden "Problem-Rechner" ans Netz anstöpselt diesen zu überprüfen.
Selbst ich als "Te.-Dummy" tue dieses. Und man kann jetzt - ich mach es einfach -
deutlicher sagen, das man hier fahrlässig handelt und zur möglichen Störerhaftung
auch die Täterhaftung infrage käme.

Aber sicherlich gibt es hier diesbezüglich - ich persönlich kenne keine - noch
keine gefestigte Rechtsprechung. Aber in Anbetracht des Sachverhaltes, dürfte
auch eine Gericht zu keinen anderen Ergebnis kommen in der Konstellation Computer-
fachmann!


VG Steffen




Wir haben aber ein Fülle von Informationen, dessen inhaltliche Erschließung jeder selbst übernehmen sollte und muss.



Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690

Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)

Einige ausgewählte Resultate kann man hier nachlesen.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from Netzwelt.de/Forum).

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Mal einige weiterführende Links:
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

[quoteemAbgemahnter]MUSS, wenn nicht SOLL ich einen Adresswechsel/Wohnwechsel mitteilen?[/quoteem]

=> Ja!

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Ru Di Ca
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2052 Beitrag von Ru Di Ca » Donnerstag 24. Januar 2013, 08:25

:al

Habe gestern Antwort bekommen von RA Waldorf Frommer:

Wollen unbedingt die Kohle haben, sonst drohen Sie mit Gerichtliche Maßnahmen, quasi der Standard Spruch aller Anwälte!! ,j.j-.

Beim 1.Brief sollte ich 956 € zahlen und beim 2. Brief nur noch 836 €

Fristtag ist der 4.2.13

Ich soll mich mit bei meinem Anwalt melden und wollen dann Situation besprechen, wie es weiter gehen soll, ob ich die Summer 836 € zahlen soll oder ab ins Gerichtssaal....!

Ich finde es sowieso eine gk..)( warum nicht zuerst nur eine Mahnung kommt und dann bei folgende Verletzung, dann eine Klage kommt....denn das Internet besteht doch NUR aus Urheberverletzung, wie z.b Bilder, Musik, Video etc. Kopieren, runterladen oder schauen....

Jetzt verstehe ich die Welt der Abmahner :,.-: ... und weis jetzt auch wie schnell Anwälte REICH werden.....EINE gk..)(

Was soll ich machen? Bezahlen oder durch kämpfen? ICh weis auch das es meine Entscheidung ist etc. aber habe ich eine Chance da heil raus zu kommen? Kann ich die Summer von 836 € noch mehr runter Handeln ?

Wenn ich zahlen sollte ist das eine gk..)( von meinem Anwalt die volle Summe, einem Pauschal 476 € zu bezahlen :rp ....nur wegen 1.Brief.....

Danke !!
für eure Hilfe!!!

Gwaihir
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2053 Beitrag von Gwaihir » Donnerstag 24. Januar 2013, 12:34

Hallo zusammen,

gestern habe ich zum ersten Mal seit 09/2010 wieder Post von WF bekommen. Es ist laut obiger Liste "3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung". Eigentlich dachte ich, dass die Sache gegessen ist und die Verjährung bald eintritt. Aber klar, dass die es vorher nochmal versuchen. Aber was mache ich nun? Habe absolut keinen Nerv, mich schon wieder mit diesem Mist beschäftigen zu müssen. Soll ich es aussitzen? Wie hoch die Wahrscheinlichkeit, dass es wirklich zur Klage kommt? Ob ich mich verteidigen kann: Ich kann nicht beweisen, dass ich es nicht gewesen bin, wohnte damals alleine und der Rechner war zu der Zeit eingeschaltet und ich nutze kein WLAN. In dem Schreiben wird eine Ratenzahlung angeboten... soll ich mit dem Gedanken spielen, darauf einzugehen? Soll ich einen Anwalt nehmen? Kenne nur keinen hier und bin da absolut unerfahren...

Viele Grüße, Gwaihir

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2054 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Januar 2013, 15:45

Hallo @Gwaihir,

die Verjährung tritt doch erst am 31.12.2013; 24:00Uhr ein! Bis dahin muss eben
jeder damit rechnen, das Folgeschreiben kommen.

Im Grundsatz hat sich doch definitiv nichts am Status quo geändert. Nach Erhalt
des Abmahnschreibens standest Du vor der gleichen Situation wie jetzt. Wer nicht
zahlt, der muss mit Folgeschreiben rechnen und mit dem Risiko klarkommen, das er
innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist verklagt werden kann.

Und wer irrtümlich dachte, das mit einer mod. UE + nicht zahlen die Sache
gegessen wäre, der muss sich eben nochmals neu entscheiden. Lese Dir doch noch
einmal die empfohlenen Vorgehensweisen durch.




Hallo @Ru Di Ca,

Du hast einen Anwalt beauftragt, der Deinen Abmahnfall - 2 Abmahnungen - regeln
soll. Dabei natürlich viel Geld für eigenen Anwalt um letztendlich nichts an WF
- trotz - 2 Abmahnungen zu zahlen. Jetzt erhält man die Antwort, die einen nicht
gefällt und alles ist eine Riesen gk..)( .

WF liest - bitte mitlesen, sonst bekomme ich Komplexe - das Du für 2 Filme
abgemahnt wurdest, WBS beauftragt hast und die nur eine mod. UE abgeben wollen
und dann abwarten. Natürlich, jetzt die Antwort von WF - Kohle sonst Klage.
Jetzt kommst Du wieder hierher und möchtest Antworten, für die Du eigentlich
schon bezahlt hast.

Es ist nun einmal, und mittlerweile sollte es sich herumgesprochen haben, - ein
Anwalt kostet Geld und es wird niemand gezwungen - vor Erhalt der Klageschrift -
einen Anwalt zu beauftragen. Es war Deine Entscheidung!

Ich finde es auch immer blöd‘, wenn man einen Anwalt beauftragt, dann in
Netzwelt.de/Forum und/oder hier aufschlägt und Hilfe möchte. Dafür bezahlst Du
doch schon und diese Zweigleisigkeit bringt nicht viel - außer Durcheinander.
Letztendlich gibt es sowieso nicht sehr viel Möglichkeiten. Entweder man
vergleicht sich und Dein Anwalt versucht noch den Betrag zu drücken oder Du
bezahlst nicht und wartest weiter ab.

VG Steffen

Gwaihir
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2055 Beitrag von Gwaihir » Donnerstag 24. Januar 2013, 18:05

Danke für die schnelle Antwort, Steffen. Das dumme ist, dass der Brief wohl erst eine Runde in meine damalige Wohnung und dann zu meiner Mutter gemacht hat und die gestern Abend erst angerufen hat und ich den Brief morgen erst selbst in der Hand halten kann. Zahltag ist der 28.01., also kommenden Montag. Viel Zeit für Raten- oder Vergleichsverhandlungen habe ich ja also nicht... und da ich jetzt nach diesem Brief keinen Grund sehe, wieso es danach nicht mit einem 3. und 4. Brief weitergehen soll, sollte ich wohl zahlen, oder? Angesichts dieser Situation bleibt mir ja nichts anderes übrig... oder gibts irgendwo noch aufbauende Worte?

Gwaihir
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2056 Beitrag von Gwaihir » Donnerstag 24. Januar 2013, 21:03

Was bedeutet "Zahlung bis 28.01." eigentlich genau. Darf ich am 28.01. noch zahlen, oder wollen die das bis 27.01. 23:59 haben?

T.Buckland
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2057 Beitrag von T.Buckland » Mittwoch 30. Januar 2013, 12:10

Auf heute.de lese ich gerade:
Der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon ist laut Kreisen des Bundesjustizministeriums fertiggestellt. Er war zuvor monatelang nicht vorangekommen. Der Entwurf sehe vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden. Außerdem will die Bundesregierung Bürger auch vor zweifelhaften Inkasso-Methoden und abmahnwütigen Anwälten besser schützen.
Ich bin mal gespannt, was der letzte Satz zu bedeutenhat.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2058 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. Januar 2013, 12:33

Bitte einmal hier (mit-)lesen: Gute Zeiten für Abzocker und Abmahnanwälte dank Schwarz-Gelb

Motto BMJ: Wir empfehlen, sowohl als auch, mit einem entschiedenen vielleicht.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2059 Beitrag von Estas » Donnerstag 31. Januar 2013, 19:37

Uiiiii heute auf Galileo war der Herr Frommer zu sehen....

Und erklärt was beim Musikinhaber "hängen" bleibt.....

Gwaihir
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2060 Beitrag von Gwaihir » Freitag 1. Februar 2013, 20:21

Ich hatte mich letzte Woche entschieden zu bezahlen, was ich dann auch per Onlineüberweisung getan habe. Heute kommt ein Brief, dass sie mir noch eine Frist bis zum 7.2. geben!?! Da in deren Verwendungszweck mein Name nicht korrekt angegeben war, habe ich den in meinem korrekt geschrieben. Kann das daran liegen? Sind die wirklich so unzurechnungsfähig, dass sie die eindeutige Aktennummer nicht aus dem Betreff herauslesen können? Selbst wenn sie es tatsächlich nicht zuordnen können: wieso bucht deren Buchhaltung das Geld nicht wieder zurück? Kann ich das eigentlich zurückbuchen oder geht das nur, wenn jemand anderes das Geld abgebucht hat? Mir bleibt wohl nur ein Anruf am Montag... oder besser nur eine trockene höfliche Mail? Reagieren die auf Mails?

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