Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Paddelton
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1981 Beitrag von Paddelton » Dienstag 4. Dezember 2012, 22:07

Hallo Zusammen!
Lange verfolge ich schon diesen Thread nun trudelte auch bei mir der vielbesagte MB ein und ich habe keinen großen Nerv mehr die Sache weiter auszusitzen, auch wenn ich mir keiner Schuld bewußt bin.
Abgemahnt wurde ich wegen einem Film, ursprünglich 856€, nun sind mit dem MB bummelig 1300€ daraus geworden.
Nun stellen sich mir einige dazu, wie ich das Ganze am geschicktesten lösen kann.
Den Mahnbescheid widersprechen muss ich wohl soweit wie ich das aus den letzten Seiten rausgelesen habe, aber wie sollte ich dann weiter vorgehen.
Ich würde mich gerne mit den Waldörfern vergleichen, nur weiß ich nicht wie ich das anstellen soll. Ich selbst bin niemand der gut verhandeln kann was ein Telefonat gänzlich ausschließt.
Überhaupt stellt sich die Frage ob ich direkt nach dem Widerspruch einen Vergleich anstreben sollte oder doch erstmal wieder abwarte. Mehrfach gelesen hatte ich das nach dem Widerspruch nochmal eine letzte Aufforderung bei einem eintrudelt.. stimmt das so? Oder ist es auch möglich bzw. schon vorgekommen das direkt die Klageschrift kommt?
Wenn ich einen Vergleich machen möchte, welcher Weg ist dann der geeigneste? Gibt es Musterschreiben die ich nutzen könnte? DIe die ich bis jetzt gefunden habe sind denke nur für diejenigen gedacht die die Abmahnung frisch erhalten haben, da als Anlage immer die mod.UE mit angeführt wird.
Oder führt in einem so weit fortgeschrittenen Fall kein Weg mehr am Anwalt vorbei? Ist es vlt generell eher ratsam einem Anwalt den Vergleich aushandeln zu lassen?
Wenn ja würde mich interessieren wie hoch das Anwaltshonorar sein könnte?
Ich bin bis dato noch nicht weiter mit den Waldörfern in Kontakt getreten, also ein Schuldeingeständnis o.Ä. liegt meinerseits definitiv nicht vor. Von daher denke ich, dass ein Verleich für beide Seiten die geeigneste Lösung ist und die Anwälte mich nicht zwingend vor den Kadi zerren werden...

Viele meiner Fragen, wurden sicherlich schon beantwortet... aber über 100 Seiten durchlesen ist dann doch etwas zuviel des Guten ;)
Auf jeden Fall habe ich bis jetzt sehr viele nützliche Info´s aus dem Forum und der HP rauslesen können. Dafür erstmal noch eine dickes Dankeschön an die Admins an alle anderen Beteiligten :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1982 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Dezember 2012, 12:09

Hallo @Paddelton, @All,

[quoteemPaddelton]Lange verfolge ich schon diesen Thread nun trudelte auch bei mir der viel besagte MB ein und ich habe keinen großen
Nerv mehr die Sache weiter abzusitzen, auch wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin.[/quoteem]

Ich verstehe diese Haltung im Grundsatz nicht. In den letzten 6 Jahren (meine Abmahnung 14.12.2006) habe ich so oft
gehört und gelesen, selbst von Betroffenen die nachweislich im Urlaub waren, das man es zwar nicht war, aber
  • keine Nerven dazu hat
  • keine Zeit hat, sich darum zu kümmern
  • lieber zahlt als supi teure Gerichtskosten zu zahlen
  • das man Ruhe haben will usw.
Es muss doch uns Deutschen trotzdem gut gehen, das wir für etwas, was wir nicht getan haben, lieber ca. 700 - 1.000 €
hinlegen, als für unser Recht und gegen das offensichtliche Unrecht zu kämpfen. Gebt mir mal alle Eure Adresse, ich
stelle mal eine x-beliebige Forderung und ihr zahlt sie mal schnell auf mein Konto ein. Bist Du denn verrückt, Dir
hetze ich mein Anwalt auf den Hals, die verklage ich, ich erstatte Strafanzeige - Du Betrüger - Abzocker ...

Leute, bei allen Kostenverständnis, das ist langsam aber sicher - lächerlich! Hier muss dann sich aber niemand
aufregen, das dieser Murks weitergeht. Wir reden ja von der Konstellation, das man es nicht war.

:,:


VG Steffen

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1983 Beitrag von FortyTwo » Mittwoch 5. Dezember 2012, 12:28

Steffen hat geschrieben: Wir reden ja von der Konstellation, das man es nicht war.
...bzw. man auch nicht weiss wer es gewesen sein könnte.

gisbert
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1984 Beitrag von gisbert » Mittwoch 5. Dezember 2012, 14:36

Paddelton hat geschrieben: ... ob es nicht Leute geben könnte die aus ihrer persönlichen Situation heraus nicht viel anders handeln können.
Natürlich gibt es diese Leute - nur fällt diese 'persönliche Situation' selten vom Himmel. Will sagen, mit dem erwähnten familiären und finanziellen Hintergrund wäre dann doch schon bei der Abmahnung eine sofortige Zahung angemessen gewesen.
Bitte mir auch die Anschrift mitteilen, damit ich flugs & teuer abmahnen kann. :-)

Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass der Hinweis auf Familie und Kinder als Vorwand dient, sich in Beruf und Gesellschaft alles gefallen zu lassen und immer zu kuschen, statt sich wenigstens für die eigenen Interessen einzusetzen.

gisbert
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1985 Beitrag von gisbert » Mittwoch 5. Dezember 2012, 15:04

Paddelton hat geschrieben: ...
Mir gehts leider nicht so gut... seit 2 Jahren gehts bei mir in nahezu allen Bereichen bergab ....
@ Paddelton,

das tut mit leid und ich wünsche dir, dass es recht bald aufwärts gehen möge. Vielleicht kannst Du dem Schicksal auf die Sprünge helfen, indem Du es nicht nur still erduldest.

NewAgeEule
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1986 Beitrag von NewAgeEule » Mittwoch 5. Dezember 2012, 15:11

News: Habe mich mit WF auf eine Ratenzahlung von monatl. 50€ geeinigt. Damit ist die Sache wohl auch aus der Welt.

lin0r
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1987 Beitrag von lin0r » Mittwoch 5. Dezember 2012, 21:25

hey leute,
habe heute Post von WF bekommen.
956€ (450€ Entschädigung + 506€ Anwaltskosten) wollen die haben.

Ich bin einfach am a**** -.-

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1988 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. Dezember 2012, 10:23

Wir haben aber ein Fülle von Informationen, dessen inhaltliche Erschließung jeder selbst übernehmen sollte und muss.


Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690

Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)

Einige ausgewählte Resultate kann man hier nachlesen.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from Netzwelt.de/Forum).

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Mal einige weiterführende Links:
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Ich muss mich einmal in den Vordergrund drängeln und an meinem Beispiel es verdeutlichen. Denn ich verstehe
nicht, wie man anderen immer die Schuld geben kann. Jeder ist seines Glückes Schmied.

Ich wurde am 15.12.2006 abgemahnt. Aonno 2006 gab es doch noch nicht so eine ausführliche Informationsfülle
oder empfohlene Foren wie Netzwelt.de/Forum, die des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., Gulli:Board, Sat.1-
Forum, AW3P und aber auch kein rechtswidriges, wie das der Li-La-Latscher Lollis.
Ich habe natürlich wie jeder andere auch, bald in den Slüppy gemacht und meine Festplatte x-mal formatiert.
Aber dann - und kein Forum nimmt mit dieses erwachsene Denken und Handeln ab - habe ich mich im Internet und
bei Anwälten informiert.

1. Anwälte:
Bearbeiten Sie so etwas, was muss ich tun und wie viel kostet es! Da es in der Regel doppelt so hoch, als
die Summe aus der Abmahnung war, kam es für mich nicht infrage. Denn ich hätte ja dann gleich den Abmahner bezahlen
können.

2. Internet:
Damals steckte der Abmahnwahn in den Kinderschuhen. Trotzdem gab es ein nicht mehr erreichtes Forum bei Gulli.com.
Aber auch hier wurde schnell deutlich, 30 Seiten diese, 30 Seiten das, 30 Seiten wieder etwas ganz anderes. So war
es damals. kein Grundkurs, keine empfohlene Vorgehensweise! Aber für mich war klar, zahlen tust Du erst einmal
nicht. An die UE habe ich noch gar nicht gedacht, denn das Thema: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
wurde erst ab Mitte 2007 für uns aus der Sicht von Kosten und Risiko wichtig.

3. Obwohl niemand es richtig empfahl, habe ich meine Verteidigung aufgebaut. Arbeitsstelle - Stempelauszug, Familie
- eidesstattliche Erklärungen, Screens von Einstellungen der Geräte und Programme. nach dem 2. Folgeschreiben habe
ich aber gewusst, mein persönliches Risiko beim Nichtzahlen beträgt 1.900 € im Fall der Fälle. Natürlich hatte ich
mich bei jedem Schreiben wieder fast in den Slüppy gemacht, aber das Risiko getragen. Denn es ging um mein Geld!


Wenn sich jeder so vorbereiten würde, als wenn er wüsste, das gerade er verklagt wird, hätten wir eine ganz andere
Rechtsprechung im Bereich Filesharing und niemand müsste bei jeder Briefpost zittern.
[/i][/b]

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1989 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. Dezember 2012, 11:17

[quoteemPaddelton]Schade, ich hatte gehofft das ich hier Antworten auf meine Fragen erhalten würde. Stattdessen kommt
es mir so vor als ob ich als Verräter an die Wand gestellt werde.
Es ist wie Du es immer sagst, jeder muss selbst entscheiden wie weit er geht. Warum ich mich schlecht
fühlen muss weil ich hier Hilfe suchte und nun sozusagen als lächerliche Witzfigur dastehe und es
vage mich dem heldenhaften Märtyrertum zu verweigern... tja, keine Ahnung ob das sein muss ...[/quoteem]
[quoteemerror6]Das ist mir aus der Seele gesprochen, ich hätte es ganz genauso formuliert.
Nur habe ich es nicht geschrieben, warte die Antwort von Steffen ab,
dann weißt Du, warum!!
Ich bin der Herr und Meister und wem es nicht passt, usw. usf.[/quoteem]

Hallo @Padelton, @error6, @all,

anfänglich die “unendliche Geschichte Teil 12345...“ . Das Schöne, wenn man privat ein Forum betreibt,
man kann bestimmen in welche Richtung es gehen soll und wie dieses erreicht werden soll. Wem dieses
nicht gefällt, der muss doch hier nicht Posten. Hier herzukommen und sich dagegen aufregen ist in
meinen Augen nur lächerlich.



@Paddelton,

Kernproblem Deines ersten Postings:

[...] nun trudelte auch bei mir der vielbesagte MB ein und ich habe keinen großen Nerv mehr die Sache
weiter abzusitzen, auch wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin. [...]


Für mich bist Du ein Feigling oder ein Lügner sowie ein Öltropfen im Motor: Abmahnwahn!

In keinem anderem Bereich im Zivilrecht sagt man,

einerseits:
  • Ich war es nicht, ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich bin unschuldig, das ist alles Betrug, Abzocke,
    die haben keine Beweise, die Richter und Politiker sind gekauft, Scheiß gierige Medienindustrie, Scheiß
    Anwälte ... - wenn Ihr mein Geld wollt, müsst mir schon verklagen, dann erzähle ich den Richter schon etwas!
erhält man dann aber nur einen Brief eines Inkassos, was sich in einer Zeile vom Musterschreiben unterscheidet,
einen Mahnbescheid oder einen Hinweisbeschluss eine Gerichts mit beigefügter Klageschrift,

anderseits:
  • Hu, hu, hu, ich würde mich ja dagegen wehren, aber ich habe dafür keine Zeit und Nerven.
  • Hu, hu, hu, aus reinen Kostengründen, vergleiche ich mich oder erkenne sofort an.
  • Hu, hu, hu, ich würde ja, kann aber meine Unschuld nicht beweisen.
  • Aber! Ich war es nicht, ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich bin unschuldig, das ist alles Betrug, Abzocke,
    die haben keine Beweise, die Richter und Politiker sind gekauft, Scheiß gierige Medienindustrie, Scheiß Anwälte ...
    wenn Ihr mein Geld wollt, müsst mir schon verklagen, dann erzähle ich den Richter schon etwas!
Habt Ihr denn noch ein Fatzen Ehre im Leib? Ich bezahle doch nicht - egal aus welchen Gründen immer - für etwas,
was ich nicht persönlich zu verantworten habe! Sondern derjenige, der es letztendlich war und jetzt kalt erwischt
wird. Sicherlich gibt es Menschen, die leider sehr wenig haben, aber die kommen bestimmt nicht in ein Forum und Posten.
Diese Menschen haben ganz andere Probleme, als sich anonym aufzuspielen.


[quoteemPaddelton]Ich bin knapp bei Kasse und hab Familie. Wäre ich vermögend und es würde mir tatsächlich gut gehen würde ich die
Sache natürlich weiter aussitzen. Ist dummerweise nicht der Fall, also geht‘s nicht darum wie gut es mir geht
sondern eher wie schlecht ich in Zukunft gestellt bin. Ich muss notgedrungen meine eigene Rechnung aufmachen und
da macht es für mich nun einmal einen Riesenunterschied, ob ich per Vergleich mit sagen wir mal 700-800 € aus der
Sache rauskomme oder ob ich vor Gericht gehen muss und Minimum das Doppelte hinlegen werde. Gewinnen kann ich
diesen Prozess nicht soviel ist sicher.[/quoteem]

Für mich seit Ihr Paddelton's dieser Abmahnwelt die Feiglinge oder Lügner schlechthin! Denkst Du denn, ich habe einen
Dukatenleger zu Hause?

Man hört doch nur - und das seit 04/2005 - Ausreden und Murks. Und ja, Du sollst Dich schlecht fühlen. Dass Du ein
Duckmäuser unter vielen deutschen Michel's bist! Nur in meinem Forum gibt es keinen Platz für so etwas. Hier wird
Tacheles geredet und wem es nicht passt, der muss hier nicht Posten. Dabei habe ich nicht immer Recht, wenn nicht,
würde ich es zugeben.

Fiktiv:
Wenn ich Dir @Paddelton, @error6 einen Brief schreiben würde, indem ich für die Registrierung im Board und den
Empfehlungen, sagen wir einmal 500,- € in Rechnung stelle. Was glaubt Ihr denn, was ich erwarte außer Beschimpfungen?
Strafanzeige, Polizei, Anwalt, Abmahnung, Klage usw.

Was bitte schön, ist denn jetzt anders? Uhh, ein Anwalt mahnt mich ab, wegen eines UrhR-Verstoß, den ich nicht einmal
getätigt habe oder denjenigen kenne. Komm, sag mir die Summe ich zahle. Klar bist Du eine Verräter. Ein Verräter
deiner selbst! Und Fragen auf Antworten, bekommst Du hier. Ob Sie Dir gefallen, das ist dann aber nicht mein Problem.

VG Steffen




Ich glaube wir alle sollten einmal überdenken,
  • 1. Ich muss die Abmahnung ernst nehmen - sie ist kein Kinderspiel!
    • - Aneignung Wissen & Information
      - Überdenken aller Konstellationen und Risiken
      - Entscheidung (UVE, Nichtzahlen oder Zahlen (dann Privatvergleich))
    2. Ich muss mich mit Erhalt eines Abmahnschreiben vorbereiten - als wenn ich der Eine wäre, den man verklagt!
    • - Analyse Zugangssicherung (AV, Firewall, Passwörter usw.)
      - Beweise sammeln (Zeugen, Belege, Screens, Tickets usw.)
      - PC-Gutachten (dabei ist es Wurst, was der Abmahner darüber denkt)
      - Akteneinsicht!
    3. Monatlich bis zu ca. 50 Okken in einen privaten Klagetopf
    4. Ich gehe gegen eine unberechtigte Abmahnung aktiv vor (Gericht, Politik, Medien).

Natürlich werden auch Urteil dabei negativ ausgehen, aber wenn die Masse einmal den Poppes bewegt, kann man
die derzeitige Lage zu unseren Gunsten verschieben. A und O = Entkräftung der möglichen Störerhaftung durch
Substantiierung.

Es kommt kein Ritter mit güldener Rüstung auf einem weißen Pferd daher geritten!

luxy
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Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2012, 21:54

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1990 Beitrag von luxy » Donnerstag 6. Dezember 2012, 21:58

Hello,

I have recently received a scandalous bill at my house (in regards to some alleged online downloads) from these lawyers. Is this a scam? Or should I actually worry about legal action? The cost is 956€ like everybody else. I'm sorry for speaking English, I've just arrived to Hamburg. I guess this is my welcome package. -.-

Kind regards,

Lux

Gabriel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1991 Beitrag von Gabriel » Donnerstag 6. Dezember 2012, 23:03

@luxy
Is this a scam?
No it´s NOT.
Or should I actually worry about legal action?
Yes You should !
I've just arrived to Hamburg
How come you got a Copyright Infringement Letter ??
Did you just move to Hamburg or did you come Home from Holiday ?

You should think about sending a "Modificated Declaration of discontinuance with a penalty clause".
NOT the one thats laying by in the Letter you got from them Lawyer´s.
Modificated Declaration
The first Page is the Declaration, the other 7 pages are the Explanation and Legal Notices.
I think the best for you is to get Help from a Lawyer that is specialized on Copyright Infringements and who speaks English if you´re not good in the German Language.

Sry can´t say anything else to this cause my English isn´t that good either.

Greetz Gabriel

Kampf den Abzockern
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1992 Beitrag von Kampf den Abzockern » Freitag 7. Dezember 2012, 01:32

Hallo,
jetzt zum letzten Urteil des BGH
erscheinen die Kinder als Zeugen oder reicht eine schriftliche Unterweisung dieser vor Gericht?

Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1993 Beitrag von Steffen » Freitag 7. Dezember 2012, 10:48

[quoteemKampf den Abzockern][...] jetzt zum letzten Urteil des BGH, erscheinen die Kinder als Zeugen oder reicht
eine schriftliche Unterweisung dieser vor Gericht? [...][/quoteem]

Ich gehe davon aus, dass Du BGH - I ZR 74/12: “Morpheus“ meinst. Hier muss man letztendlich
abwarten, was das Volltext beinhaltet. Dieses wird so im Februar 2013 erwartet. Man muss hier
einfach sehen, das BGH: "Morpheus“ Rechtskraft erlangt mit dem Urteil (im Volltext). Diese liegt
noch nicht vor, sondern nur Pressemitteilungen.

Wir gehen hier Kanzlei- und Gerichtsstandortspezifisch aus. Auf München hilft kein einfaches
Bestreiten, sondern beweisbarer Vortrag. Also nur zu denken, man sagt, das es sein minderjähriger
Sohn Waldemar (12 Jahre) jung war, eine schriftliche Belehrung vorzulegen, das wird - nicht -
ausreichen.

Auf München muss der AI (Beklagte) vortragen und seine Störer- und Täterhaftung entkräften, denn
über München scheint die Sonne des BGH “Sommer unseres Lebens“!

[...] BGH - I ZR 121/08:
Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum
fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung
dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre
Darlegungslast des Anschlussinhabers,
[...]

Selbst wenn man es damit schafft - was ich auf München bezweifle - gibt es jetzt die Hürde: Haftung
Minderjähriger nach § 828 Abs. 2 und 3 BGB. Jetzt, wie es auf München passiert, wird hingewiesen, das
man sich nicht scheut in diesem Fall diese in die Klage aufzunehmen und haftbar zu machen.


===================================


Das bedeutet?
  • 1. Ich muss als AI die Abmahnung ernst nehmen - sie ist kein Kinderspiel und kostet Dein Geld!
    • - Aneignung Wissen & Information
      - Überdenken aller Konstellationen und Risiken
      - Entscheidung (UVE, Nichtzahlen oder Zahlen (dann aber mittels Privatvergleich))
    2. Ich muss mich - mit Erhalt eines Abmahnschreiben - vorbereiten, als wenn ich der Eine wäre, den man
    verklagt!
    • - Analyse Zugangssicherung (AV, Firewall, Passwörter usw.)
      - Beweise sammeln (Zeugen, Belege, Screens, Tickets usw.)
      - PC-Gutachten (dabei ist es Wurst, was der Abmahner darüber denkt)
      - Akteneinsicht!
    3. Monatlich bis zu ca. 50 € in einen privaten Klagetopf
    4. Ich gehe gegen eine unberechtigte Abmahnung aktiv vor (Gericht, Politik, Medien).


Das heißt, ich muss weg von:
  • 1. einfachen Bestreiten, hin zu einer richterliche schlüssige und nachvollziehbare “Wahrheit“ des AI
    2. Benennen eines möglichen Verantwortlichen mittels Namen und Hausnummer.
    Und selbst dann ist es noch schwer. Nur zu denken, man benennt mopsmäßig sein minderjähriges Kind mit
    Name + Hausnummer, legt als vorbildlicher Dad eine Belehrung hin, damit ist es nicht in München getan.
    Man wird sich nicht scheuen, den Minderjährigen mit in die Pflicht zu nehmen.
Und man sollte sich einmal vom “Δ“-Syndrom befreien. Ich kann nicht, selbst wenn der BGH Volltext
vorliegt, einfach die Belehrung herauspicken und mich daran festnageln. Es kommt immer auf dem
- Gesamtvortrag - an, von Abmahnung bis Klageerwiderung!



VG Steffen

mastercat
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1994 Beitrag von mastercat » Sonntag 9. Dezember 2012, 09:38

Will heißen: Ich stell' mich auf eine Reise nach München ein.
Kann man ja mit etwas Kultur verbinden.
Gruss
M.
####
"Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt"

"Alle guten Kälber wählen ihren Metzger selber!"

Willdorf_und_Habnix
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1995 Beitrag von Willdorf_und_Habnix » Dienstag 11. Dezember 2012, 19:00

Um zum Thema zurückzukommen: Ich hab grad ein Schreiben: -Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung- bekommen, von einer Sache ausm Sommer 2010. Ich denke über einen Vergleich nach.. Das Problem ist, dass meine Freundin zu der Zeit AI war (ist also an sie gerichtet) und ich ihr eine Vergleichsverhandlung am Telefon nicht zumuten will. Geht sowas auch per Mail oder kann ich das in ihrem Namen per Telefon machen? Hat jemand Erfahrungen?
(Wärs an mich gerichtet würde ich bis zum bitteren Ende gehen und mir ein Anwalt aus der Nachbarschaft zu Seite stellen).
Danke im Voraus!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1996 Beitrag von Steffen » Mittwoch 12. Dezember 2012, 15:28

Hallo @Willdorf_und_Habnix,

man sollte hier bedenken, das die sicherste Art eines möglichen Vergleiches natürlich
ein Anwalt darstellt. Dieser kostet aber Geld. Dann habe ich aber schon einmal etwas
dazu geschrieben, bitte einmal lesen unter: Vergleich! Wie?

VG Steffen





Wir haben aber ein Fülle von Informationen, dessen inhaltliche Erschließung jeder selbst übernehmen sollte und muss.



Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690

Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)

Einige ausgewählte Resultate kann man hier nachlesen.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from Netzwelt.de/Forum).

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Mal einige weiterführende Links:
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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deralte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1997 Beitrag von deralte » Donnerstag 13. Dezember 2012, 08:53

Das sagt doch alles aus über die Bayrische Rechtssprechung

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall- ... -1.1549168

Willdorf_und_Habnix
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 21. August 2010, 13:28

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1998 Beitrag von Willdorf_und_Habnix » Donnerstag 13. Dezember 2012, 11:36

Okay, danke für die Antwort!

Aus der "Vorgehensweise für Abgemahnte" habe ich folgende für mich mögliche Vorgehensweisen für mich entnommen:
2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
- Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
- Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.
Aber selbst wenn ich einen Anwalt nehme, drückt der vielleicht die Kosten etwas, aber es entstehen Anwaltskosten und im Endeffekt ist es vielleicht eher ein Nullsummmenspiel, oder?
Meine wichtigste Frage: Verändert ein Vergleich rechtlich irgendwas gegenüber der Zahlung der kompletten Summe ~850€?
Ansonsten zahl ich halt und meine Freundin (und ich) haben Ruhe.

schöne Grüße

gisbert
Beiträge: 5
Registriert: Montag 26. November 2012, 16:09

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1999 Beitrag von gisbert » Donnerstag 13. Dezember 2012, 12:59

Willdorf_und_Habnix hat geschrieben: Ansonsten zahl ich halt und meine Freundin (und ich) haben Ruhe ...
Das ist allerdings die Frage.
Denn aus Abmahnanwalts Sicht bietet sich jemand, der gezahlt hat, quasi als Daueropfer an. Warum nicht eine neue Abmahnung an jemanden senden, der für seine 'Ruhe' gern etwas springen lässt?

Bilanzfaelscher
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Registriert: Freitag 14. Dezember 2012, 08:35

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2000 Beitrag von Bilanzfaelscher » Freitag 14. Dezember 2012, 08:50

Servus,

mich hats 2009 auch erwischt. Abmahnung von Waldi über 956 Euro. Hab natürlich alles so gemacht wie hier im Forum beschrieben (modUE, keinen Kontakt, alle Schreiben ignorienen). So warte ich also seitdem auf die Verjährung, nur leider kam letzte Woche der Mahnbescheid aus Coburg. Dem hab ich sofort widersprochen und hoffe nun das keine Klage erhoben wird. Falls doch, der Tip mit dem Klagetopf wird das ganze etwas erträglicher machen.

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