Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Plotzenhotz
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1101 Beitrag von Plotzenhotz » Montag 8. August 2011, 23:09

HI,

ist jemandem was bekannt über eine deutliche Zunahme angestrebter gerichtlicher Klärung durch WF???
Soll heißen: Nimmt die Wahrscheinlichkeit von WF vor Gericht gezerrt zu werden zu?

Gruß

Plotzenhotz

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1102 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. August 2011, 04:28

ist jemandem was bekannt über eine deutliche Zunahme angestrebter gerichtlicher Klärung durch WF???
Soll heißen: Nimmt die Wahrscheinlichkeit von WF vor Gericht gezerrt zu werden zu?
Die Kanzlei WF führen aktuell Klageverfahren, das ist richtig. In der Regel sind es aber Fälle, wo letztes
Jahr kurz vor der Verjährung (3 Jahre) sowie nach einem erlassenen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde.
Ca. 100 Klagen sind hier bekannt. Wie diese verlaufen, sollte sich in kürze zeigen.

VG Steffen

3r4zZ1n
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1103 Beitrag von 3r4zZ1n » Dienstag 9. August 2011, 08:17

So wie ich es verstanden habe, sind schon die ersten Vergleiche dazu durchgeführt worden?

3r4zZ1n
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1104 Beitrag von 3r4zZ1n » Dienstag 9. August 2011, 09:24

Irgendwo habe ich gelesen, das die Richter und Gerichte sich freuen, weil sie ja auch daran verdienen und genau aus dem Grund auch ncith unbedingt die Klage abwehren und auch höhere Summe festlegen wurden ... Alles natürlich reine Vermutungen ohne Beweise ...

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1105 Beitrag von 3r4zZ1n » Dienstag 9. August 2011, 09:37

Also ich hörte bislang von Vergleich + Kosten eigener Anwalt + geteilte GK ...

scmcduck
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1106 Beitrag von scmcduck » Dienstag 9. August 2011, 10:10

el Chupa Cabra hat geschrieben: So wie ich das deute sind bisher nur die Schreiben der Mahngerichte bekannt die den Betroffenen mitteilen
das nun die Weitergabe an Streitgericht erfolgte und die Aufforderung an WF die Klage zu begründen eingegangen sind.

Wieviele davon sind jetzt ECHTE Klagen?
Ich habe auch gleich die Klagebegründung vom AG München mitbekommen, nix mit nur Abgabemitteilung. Die WF-Dokumente sind wohl an das Mahngericht Coburg gegangen, die haben an das AG München abgegeben und von dort kam das entsprechende Schreiben mit Schriftsatz und Fristsetzung (alles an meinen Anwalt).

3r4zZ1n
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1107 Beitrag von 3r4zZ1n » Dienstag 9. August 2011, 11:15

@ chupa: Das wäre ja schon der Beweis der Klage

3r4zZ1n
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1108 Beitrag von 3r4zZ1n » Dienstag 9. August 2011, 11:42

verteidigungsbereit hat geschrieben:Hallo,

verfolge das Forum auch schon seit 3 Jahren. Rechteverletzung August 2007 laut Waldorf. Habe heute abend leider wenig Zeit.
modifizierte Unterlassungserklärung. Sonst nichts außer viel Papier von Waldorf. Habe am 23.12.2010 Widerspruch gegen Mahnverfahren erhoben.

Mit förmlicher Zustellung am 14.07.2011 Post vom Amtsgericht München bekommen. Dort heißt es:
Verfügung in Sachen Random House u.a. ./. xxx wg. Schadenersatz
Aufforderung, Anordnungen und Hinweise
1. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.
2. An die beklagte Partei ergehen ... folgende Aufforderungen:
2.1. Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen.
Hinweis: ...
Belehrungen: ...
2.2. Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der unter 2.1. genannten Notfrist schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.
Belehrungen: ...
gez.
...
Richterin am Amtsgericht

Außerdem liegt von Waldorf Frommer ein Packen Papier (Beglaubigte Abschrift und Abschrift) ca. 70 Seiten bei.
Erste beiden Seiten:
In Sachen
XXX
gegen
XXX
wegen
Verletzung von Urheberrechten ...
zeigen wir die anwaltliche Vertretung der Klägerseite an und
begründen
den mit Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides geltend gemachten Anspruch.
Streitwert (vorläufig geschätzt): EUR < 2.000
Wir werden beantragen:
Die Beklagtenseite wird verurteilt, an die Klägerseite xxx zu zahlen.

Nun meine Fragen:
1. Ist das schon die Klage?
2. Die unterstrichenen Stellen sehen wieder nach der üblichen Drohgebärde aus
3. Sollte ich mich jetzt um einen Anwalt kümmern oder kann ich innerhalb der 2-Wochen-Frist ohne Anwalt "Verteidigungsbereitschaft erklären" und die Klage kommt erst noch.

Vielen dank für Eure ganzen Tipps. Habe immer noch ein gutes Gefühl ;)
P.S. Datenbank wird noch ausgefüllt...

Nummero 2 :)

mahnomann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1109 Beitrag von mahnomann » Mittwoch 10. August 2011, 10:27

3r4zZ1n hat geschrieben:
verteidigungsbereit hat geschrieben: Nun meine Fragen:
1. Ist das schon die Klage?
2. Die unterstrichenen Stellen sehen wieder nach der üblichen Drohgebärde aus
3. Sollte ich mich jetzt um einen Anwalt kümmern oder kann ich innerhalb der 2-Wochen-Frist ohne Anwalt "Verteidigungsbereitschaft erklären" und die Klage kommt erst noch.
Nummero 2 :)
Also Steffen schrieb dazu am 21.07.2011:
Steffen hat geschrieben:
verteidigungsbereit hat geschrieben: 1. Ist das schon die Klage?
Ja! Das ist der Hinweisbeschluss zur Durchführung
eines schriftlichen Vorverfahrens mit beigefügter Abschrift der Klageschrift.
Irgendwie scheint mir das widersprüchlich. Heisst das nun, dass es nach der Abgabe an das AG München zwingend zur Klage kommt, oder gibt es da noch eine weitere Abmahn-Vorstufe...?

Anders gefragt: Brauche ich sofort einen Anwalt, wenn die erste Post vom AG München kommt, oder kann ich die angefragte Verteidigungsbereitschaft auch erstmal ohne Anwalt signalisieren...?

Bitte um Aufklärung. ;)

Starlight
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1110 Beitrag von Starlight » Mittwoch 10. August 2011, 12:40

Steffen hat geschrieben:Es geht doch: LG München I legt IP-Liste aus
Gestattungsverfahren (§ 101 IX UrhG) bei
Akteneinsicht offen

Eine Frage zum obigen Beitrag: Heißt das, dass mir das LG München die IP-Liste zuschicken würde, wenn ich sie jetzt gesondert anfordere?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1111 Beitrag von Steffen » Mittwoch 10. August 2011, 14:53

Probieren kannst Du es. Nimm einfach die Argumentation des Herren Anwaltes.

VG Steffen

Starlight
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1112 Beitrag von Starlight » Mittwoch 10. August 2011, 21:40

Steffen hat geschrieben:Probieren kannst Du es. Nimm einfach die Argumentation des Herren Anwaltes.

VG Steffen
Ich werde es probieren und euch auf dem Laufenden halten.

Plotzenhotz
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1113 Beitrag von Plotzenhotz » Mittwoch 10. August 2011, 21:52

Steffen hat geschrieben:
ist jemandem was bekannt über eine deutliche Zunahme angestrebter gerichtlicher Klärung durch WF???
Soll heißen: Nimmt die Wahrscheinlichkeit von WF vor Gericht gezerrt zu werden zu?
Die Kanzlei WF führen aktuell Klageverfahren, das ist richtig. In der Regel sind es aber Fälle, wo letztes
Jahr kurz vor der Verjährung (3 Jahre) sowie nach einem erlassenen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde.
Ca. 100 Klagen sind hier bekannt. Wie diese verlaufen, sollte sich in kürze zeigen.

VG Steffen
Danke

Markus
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1114 Beitrag von Markus » Samstag 13. August 2011, 16:56

nachdem ich von frommer abgemahnt wurde, kam heute der nächste brief allerdings nur
3 seiten von Rechtsanwälte APW in Dortmund sogar mit vergleichsangebot von 450€.

Film: Fast Five


scheint ja ziemlich neu zu sein APW

habt ihr die auch schon in der liste also diskussionen ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1115 Beitrag von Steffen » Samstag 13. August 2011, 17:00

es ändert sich doch nichts daran, wenn man nicht vorhat zu zahlen,
egal was kommt, mod. ue + nicht zahlen + akteneinsicht.

vg steffen

habe dir eine pn geschrieben!

Nessy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1116 Beitrag von Nessy » Samstag 13. August 2011, 21:55

Man denkt ja immer "sowas passiert MIR nie" und schwubb, hat man den Salat. Gestern traf auch bei mir ein nettes Briefchen aus dem Hause Waldorf ein. Im Anhang gleich der "Ermittlungsdatensatz", ein Gerichtsbeschluss und der obligatorische Überweisungsträger. Ich habe mich gestern schon stundenlang durch das Forum gelesen und weiß dennoch nicht ganze, was jetzt Phase ist.
Habe die mod.UE natürlich sofort ausgefüllt, wollte aber mit dem Abschicken noch warten, bis mein Provider mir auf meine Nachfrage (ob er tatsächlich Daten herausgegeben hat und wenn ja, welche) antwortet. Wie es scheint, wird das aber nicht mehr früh genug passieren, also werde ich wohl Montag zur Post wackeln und die mod.UE per Einschreiben verschicken. Nun die Frage: dieser richterliche Beschluss, den ich im Anhang hatte, ist der schon ein Zeichen dafür, dass es bei mir eng wird? Es steht eben drin, dass sie auf diesem Wege die Herausgabe der Daten durch meinen Provider erwirkt haben und insgesamt 90 IP-Adressen zugeordnet wurden. Was heißt das jetzt konkret? Wurden die alle mir zugeordnet? Oder konnte eine der 90 IP's mir zugeordnet werden? Ist das ein Standardschreiben oder wie kann ich das werten. Selbst wenn ich hier im Forum lese, dass die Erfolgschancen bei Nichtzahlen recht hoch sind, so hab ich doch etwas Bammel bei der ganzen Sache.

maddin
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1117 Beitrag von maddin » Sonntag 14. August 2011, 11:17

@Nessy, so wie ich das verstehe haben die 90 IPs geloggt unter denen die Dir vorgeworfene File verbreitet wurde, ob da eine oder mehrere Dir zugeordnet wurden kriegste nur durch Akteneinsicht raus. Selbst wenn alle Dir zugeordnet wurden macht das für die Abmahnung keinen Unterschied, 90 verschiedene Files wäre für die Abmahner interessanter...
Das Schreiben an sich und die Anhänge sind Standard, die verschicken alle.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1118 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. August 2011, 12:27

[quoteemNessy]Es steht eben drin, dass sie auf diesem Wege die Herausgabe der Daten durch meinen Provider erwirkt haben und
insgesamt 90 IP-Adressen zugeordnet wurden. Was heißt das jetzt konkret? Wurden die alle mir zugeordnet? Oder
konnte eine der 90 IP's mir zugeordnet werden? Ist das ein Standardschreiben oder wie kann ich das werten.
Selbst wenn ich hier im Forum lese, dass die Erfolgschancen bei Nichtzahlen recht hoch sind, so hab ich doch
etwas Bammel bei der ganzen Sache.[/quoteem]

Wir haben eine Vorgehensweise für einen Abgemahnten.
Das ist keine Erfindung oder wir hatten mal Langeweile, sondern diese beruht auf den Erfahrungen vieler Betroffener.
Das heißt, man kann sich danach richten, ohne Gefahr zu laufen noch höhere Risiken oder Kosten zz fangen. Sicherlich
muss jeder für sich allein entscheiden.

Die Provider-Anfrage wird -nichts- bringen, denn man muss Dir darüber keine Auskunft erteilen. Du bekommst einen
Allgemeinen “Bla-bla-bla“-Brief, indem stehen wird:
[…]Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden dürfen nur an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden
sowie Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung bei entsprechender Rechtsgrundlage erteilt werden. Eine Herausgabe der
Daten an private Dritte erfolgt nicht, es sei denn, wir wären hierzu verpflichtet.

Sofern eine Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden stattgefunden haben sollte, dürften wir Ihnen hierzu keinerlei
Auskünfte geben, da wir gemäß § 113 Abs. 1 TKG gegenüber Kunden sowie Dritten Stillschweigen über eine Auskunftserteilung
zu bewahren haben.

In diesem Zusammenhang bitten wir zudem zu beachten, dass IP-Adressen bei Ihrem Provider-xyz für die Dauer von sieben
Tagen zur Missbrauchsbekämpfung gespeichert werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nicht, es sei denn,
diese wäre von den berechtigten Stellen (z.B. zuständiges Gericht) angeordnet.

Beziehen Sie sich auf eine Urheberrechtsverletzung, teilen wir Ihnen mit, dass sobald wir ein Kundendatum zu einer IP-
Adresse auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach § 101 Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes beauskunften, werden
die hierzu gesicherten Daten nach Abschluss des Vorgangs gelöscht. Uns ist darum ein Zugriff auf derartige Informationen
nicht möglich.

Wir können Ihnen lediglich mitteilen, ob wir auf Grundlage eines Beschlusses nach § 101 Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes
zu einer IP-Adresse dem Grunde nach eine Auskunft geleistet haben.

Um Ihnen diese Auskunft zukommen zu lassen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen, die für gewöhnlich in dem anwaltlichen
Abmahnschreiben enthalten sein dürften:
  • Aktenzeichen des gerichtlichen Beschlusses
  • Name und Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bezüglich Ihrer gewünschten Auskunft nach §34 werden Sie gesondert per Brief informiert.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter www.Ihr-Provider-xyz.de/datenschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Provider-xyz[…]



Zu den 90 IPs scanne es doch einmal ein und schicke es mir. Du bekommst dann per E-Mail eine Rückantwort. Keine Angst, es wird
nichts veröffentlicht.


VG Steffen

Nessy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1119 Beitrag von Nessy » Sonntag 14. August 2011, 21:33

Vielen Dank schonmal für die Infos. Also doch alles Standard-Blabla und die Kacke ist nicht mehr am dampfen als bei anderen Abgemahnten auch. Gut zu wissen. Es geht tatsächlch um 90 IP-Adressen und nicht um 90 Files. Das wäre ja noch schöner.
Die Mail an dich Steffen ist unterwegs.
Abwarten und Tee trinken...

Nessy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1120 Beitrag von Nessy » Dienstag 16. August 2011, 07:22

Ich muss nochmal was nachfragen.
Ihr ratet dazu, Akteneinsicht beim zuständigen Landgericht zu beantragen. Auf welche Details muss man dann achten, also welche Angaben in der Akte sind von Bedeutung und sollte man sich kopieren/notieren und was kann ich damit dann tun? Nur so ein grober Leitfaden (vielleicht steht das hier schon irgendwo und ich konnte es nur nicht finden) reicht schon aus. Danke.

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