Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin,
übernimm die Angaben aus der Abmahnung, nicht die aus dem Beschluß, da stehen des öfteren einige andere Files drin mit denen Du nix zu tun hast.
übernimm die Angaben aus der Abmahnung, nicht die aus dem Beschluß, da stehen des öfteren einige andere Files drin mit denen Du nix zu tun hast.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Gibt es dies auch bei anderen Clients, was euch weiter hilft oder nur bei emule?Der Joker hat geschrieben:Bis es dazu kommtSupermops hat geschrieben:Wer die meiste Kohle investiert obsiegt meistens.
Eine Bitte an alle Neuabgemahnten
Leider fehlt uns immer noch ein winziges Pusselteilchen. Es handelt sich hier um die "verbose.log"- Datei.
Einfach in dem Verzeichnis, wo emule installiert ist (z.B. C:\Programme\emule\*.* )nach der Datei "verbose.log" suchen, Evtl. ist die Dateierweiteungen ausgeblendet, dann heisst die Datei nur "verbose".
Wenn wir die haben, benötigen wir den Teil aus der Abmahnung, wo der sog. Ermittlungsdatensatz abgedruckt ist.
Die Daten können (streng vertraulich) per PN an Steffen oder mich gesand werden.
Bitte helft mit den Sumpf trocken zu legen.
Vielen Dank Joker
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
bisher habe ich nur bei euch gelesen und bin begeistert. Ich habe vor vielen Wochen ein umfangreiches Schreiben von W&F erhalten. Ich habe darauf eure mod. UE genommen, angepasst und zugesandt. Eine Aktensicht habe ich bisher nicht beantragt. Inzwischen haben ich den ersten Bettelbrief erhalten (letzte Woche). Heute haben die mir auf die Mailbox gequatscht und um Rückruf gebeten. Ich habe das bei euch noch nicht gelesen, ist die Nummer neu?
Wie sollte ich darauf reagieren?
Danke
AS
bisher habe ich nur bei euch gelesen und bin begeistert. Ich habe vor vielen Wochen ein umfangreiches Schreiben von W&F erhalten. Ich habe darauf eure mod. UE genommen, angepasst und zugesandt. Eine Aktensicht habe ich bisher nicht beantragt. Inzwischen haben ich den ersten Bettelbrief erhalten (letzte Woche). Heute haben die mir auf die Mailbox gequatscht und um Rückruf gebeten. Ich habe das bei euch noch nicht gelesen, ist die Nummer neu?
Wie sollte ich darauf reagieren?
Danke
AS
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- Wohnort: Das wird sich bald zeigen... ;)
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Gar nicht! Wenn Du die Möglichkeit hast, zeichne es irgendwie auf aber keinesfalls zurückrufen.AS1971 hat geschrieben:Hallo zusammen,...
...Heute haben die mir auf die Mailbox gequatscht und um Rückruf gebeten. Ich habe das bei euch noch nicht gelesen, ist die Nummer neu?
Wie sollte ich darauf reagieren?
Danke
AS
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Aufruf!
Freitag, den 20.05.2011
Aus gegebenen Anlass erinnere ich nochmals an einen Aufruf, der von Usern eines Verbraucherforums gestartet
wurde hinsichtlich Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Auch wenn keine, sagen wir es dezent ausgedrückt,
Wechselbeziehung vorherrscht, sollte man Aktionen gegen den Abmahnwahn generell unterstützen. Das heißt, dass
die Initiative AW3P sich mit den nachfolgenden Usern und ihrer Aktion identifiziert und ihnen vertraut.
Betrifft: Abmahnung von Waldorf (Log-Firma Ipoque)
Wer von Waldorf Frommer abgemahnt wurde, auf den diese Bedingungen zutreffen:
- Aus Deiner Abmahnung muss der exakte Log-Zeitpunkt bzw. Zeitraum ersichtlich sein
- Dein PC muss zum Log-Zeitpunkt tatsächlich mit einem P2P-Programm im Netz unterwegs gewesen sein (keine Angst,
es geht nicht um Schuldeingeständnisse). - Von Deinem P2P-Programm ist noch die echte Log-Datei, bei eMule speziell die "eMule_Verbose.log" erhalten, die
mit einem Texteditor geöffnet und durchsucht werden kann (die Verbose Ausgaben sind für die Programmierer oder
auch für besonders interessierte User, die wissen, was alles im Hintergrund erledigt wird, gedacht. In ihr wird
mitgeschrieben bzw. gespeichert, was in der Verboseausgabe aufgeführt wird).
Foto: emule-project
Wenn oben genannte Kriterien auf Dich zutreffen, dann bitte melde Dich über PN bei Steffen
(oder per E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de)
Die Analysen dienen dem bisherigen Netzwelt-User: Citylight.
Jeder Betroffene von Waldorf Frommer sollte selbst entscheiden, ob er mit der Preisgabe von detaillierten
Informationen bestimmte Aktionen gegen den Abmahnwahn unterstützen will, oder eben nicht.
Es geht hierbei hauptsächlich um eine "verbose.log" Datei eines P2P-Clients.
Eigene Adressdaten können/sollten natürlich anonymisiert werden.
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Neben der sog. "verbose.log" wären auch noch andere Infos zu Waldorf Frommer-Abmahnungen
hilfreich.
Zum Beispiel die technischen Angaben zur Abmahnung, wenn auf diese Folgendes zutrifft:
- Abgemahntes Werk: "Wickie und die starken Männer"
- RI laut Abmahnung: Constantin Film Verleih GmbH
- angegebener Log-Zeitraum: 23.10.2009 13:49:31 bis 26.10.2009 00:59:41
Zudem wäre die Angabe des File-Hash und Dateinamen (sofern in der Abmahnung benannt bzw. durch Akteneinsicht
bekannt), der gelogten IP-Adresse, sowie auch die PLZ/Wohnort sehr hilfreich. Namen, Aktenzeichen, o.ä. sind
nicht erforderlich.
Link zum Nachlesen:
#1405724
SH für de Initiative AW3P
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
So, heute auch Post bekommen von WF wegen Nutzung einer Tauschbörse mit Zurverfügungstellung eines Albums.
Etwas Zeit ist ja noch bis zur Frist, also auch Zeit um noch Infos einzuholen.
Wie mir scheint, sind die Schreiben von WF aber immer "korrekter", d.h. sie versuchen wohl alle bekannten Unzulänglichkeiten solcher Abmahnungen zu vermeiden, so ist wohl wirklich alles beigelegt, was irgendwie dazugehört wie "Ermittlungsdatensatz" samt File-Hash und Beschluß des LG Köln zur Nutzerermittlung.
Ich habe mir inzwischen viele Posts und FAQ durchgelesen, ich denke es wird auf die modUE hinauslaufen (ein Angebot via Anwalt lasse ich mir vorsichtshalber mal unterbreiten) aber ein paar Fragen bleiben dennoch offen.
1. Es wird z.B. auf die Deckelung für Abmahnungen auf 100,-€ hingewiesen und daß dies nicht gilt, wenn es sich um ein ganzes Album handelt. Hier wird auf 2 Beispielfälle LG Köln und LG München verwiesen.
Gibt es da auch Gegenbeispiele, daß dies nicht so gesehen wird und die Deckelung gilt?
Bezog sich diese Sache mit (un-)erheblicher Rechtsverletzung nicht auf die Gesamtmenge der Files als solche?
2. Der "Angebotszeitraum" ist nur ca. 12min - wäre weder für einen kompletten Down- noch Upload ausreichend. Ich bin mir zudem ziemlich sicher, daß ich das Album nicht in der "Liste" (wenn man 2-3 Files so nennen mag) hatte, da mir weder Interpret noch Musikrichtung überhaupt gefallen. Wenn tatsächlich, dann nur kurzfristig und abgebrochen, bevor es überhaupt fertig war (wobei es darum anscheinend nicht geht).
3. Es steht nirgendwo, wodurch nun diese Tauschbörsen-Daten ermittelt wurden (weder Ipoque noch sonstwas). Braucht das nicht angegeben werden, oder bezieht sich darauf dann die hier oft genannte Empfehlung der Akteneinsicht, deren Hintergrund mir auch nicht so ganz klar ist?
Klärt sich dadurch, ob die Datei mit dem genannten Hash tatsächlich auf meinem Rechner verfügbar war?
4. Im Freundeskreis gab es einen ähnlichen Fall, hier wurde ein Anwalt beauftragt, der ein Gegenschreiben verfasst hat - seither herrscht Funkstille. Ist es aussichtsreich, wenn man sich das betreffende Schriftstück besorgt, dieses selbst an WF zu versenden, ohne Anwalt?
5. Weiß jemand, wie ein Gegenanwalt überhaupt vorgeht und woaruf er einhakt?
6. Die Verbose-Datei finde ich leider nicht, obwohl meine Einstellungen genau so sind wie dargestellt, sonst würde ich sie gerne zur Verfügung stellen.
Vielleicht kann mir hier jemand die offenen Fragen auch noch beantworten... Danke im Voraus!
Etwas Zeit ist ja noch bis zur Frist, also auch Zeit um noch Infos einzuholen.
Wie mir scheint, sind die Schreiben von WF aber immer "korrekter", d.h. sie versuchen wohl alle bekannten Unzulänglichkeiten solcher Abmahnungen zu vermeiden, so ist wohl wirklich alles beigelegt, was irgendwie dazugehört wie "Ermittlungsdatensatz" samt File-Hash und Beschluß des LG Köln zur Nutzerermittlung.
Ich habe mir inzwischen viele Posts und FAQ durchgelesen, ich denke es wird auf die modUE hinauslaufen (ein Angebot via Anwalt lasse ich mir vorsichtshalber mal unterbreiten) aber ein paar Fragen bleiben dennoch offen.
1. Es wird z.B. auf die Deckelung für Abmahnungen auf 100,-€ hingewiesen und daß dies nicht gilt, wenn es sich um ein ganzes Album handelt. Hier wird auf 2 Beispielfälle LG Köln und LG München verwiesen.
Gibt es da auch Gegenbeispiele, daß dies nicht so gesehen wird und die Deckelung gilt?
Bezog sich diese Sache mit (un-)erheblicher Rechtsverletzung nicht auf die Gesamtmenge der Files als solche?
2. Der "Angebotszeitraum" ist nur ca. 12min - wäre weder für einen kompletten Down- noch Upload ausreichend. Ich bin mir zudem ziemlich sicher, daß ich das Album nicht in der "Liste" (wenn man 2-3 Files so nennen mag) hatte, da mir weder Interpret noch Musikrichtung überhaupt gefallen. Wenn tatsächlich, dann nur kurzfristig und abgebrochen, bevor es überhaupt fertig war (wobei es darum anscheinend nicht geht).
3. Es steht nirgendwo, wodurch nun diese Tauschbörsen-Daten ermittelt wurden (weder Ipoque noch sonstwas). Braucht das nicht angegeben werden, oder bezieht sich darauf dann die hier oft genannte Empfehlung der Akteneinsicht, deren Hintergrund mir auch nicht so ganz klar ist?
Klärt sich dadurch, ob die Datei mit dem genannten Hash tatsächlich auf meinem Rechner verfügbar war?
4. Im Freundeskreis gab es einen ähnlichen Fall, hier wurde ein Anwalt beauftragt, der ein Gegenschreiben verfasst hat - seither herrscht Funkstille. Ist es aussichtsreich, wenn man sich das betreffende Schriftstück besorgt, dieses selbst an WF zu versenden, ohne Anwalt?
5. Weiß jemand, wie ein Gegenanwalt überhaupt vorgeht und woaruf er einhakt?
6. Die Verbose-Datei finde ich leider nicht, obwohl meine Einstellungen genau so sind wie dargestellt, sonst würde ich sie gerne zur Verfügung stellen.
Vielleicht kann mir hier jemand die offenen Fragen auch noch beantworten... Danke im Voraus!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
1. Es wird z.B. auf die Deckelung für Abmahnungen auf 100,-€ hingewiesen und daß dies nicht gilt, wenn es sich um ein ganzes Album handelt. Hier werden auf 2 Beispielfälle LG Köln und LG München verwiesen. Gibt es da auch Gegenbeispiele, dass dies nicht so gesehen wird und die Deckelung gilt? Bezog sich diese Sache mit (un-)erheblicher Rechtsverletzung nicht auf die Gesamtmenge der Files als solche?
Es gab bis jetzt nur ein AG-Urteil (AG Frankfurt/a.M. - 30 C 2353/09-75), was bei einem Lied die Anwendung des § 97a II UrhG als gegeben ansah. Ansonsten gibt es keine Anwendung der 1oo-Euro-Deckelung bei P2P Urheberechtsverletzungen.
Dann musst Du es in einem möglichen Verfahren beweisen. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.2. Der "Angebotszeitraum" ist nur ca. 12min - wäre weder für einen kompletten Down- noch Upload ausreichend. Ich bin mir zudem ziemlich sicher, dass ich das Album nicht in der "Liste" (wenn man 2-3 Files so nennen mag) hatte, da mir weder Interpret noch Musikrichtung überhaupt gefallen. Wenn tatsächlich, dann nur kurzfristig und abgebrochen, bevor es überhaupt fertig war (wobei es darum anscheinend nicht geht).
Einfach mal Pkt. 3 unserer empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten beherzigen.3. Es steht nirgendwo, wodurch nun diese Tauschbörsen-Daten ermittelt wurden (weder Ipoque noch sonst was). Braucht das nicht angegeben werden, oder bezieht sich darauf dann die hier oft genannte Empfehlung der Akteneinsicht, deren Hintergrund mir auch nicht so ganz klar ist? Klärt sich dadurch, ob die Datei mit dem genannten Hash tatsächlich auf meinem Rechner verfügbar war?
Einfach die empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten lesen!4. Im Freundeskreis gab es einen ähnlichen Fall, hier wurde ein Anwalt beauftragt, der ein Gegenschreiben verfasst hat - seither herrscht Funkstille. Ist es aussichtsreich, wenn man sich das betreffende Schriftstück besorgt, dieses selbst an WF zu versenden, ohne Anwalt?
5. Weiß jemand, wie ein Gegenanwalt überhaupt vorgeht und worauf er einhakt?
Wenn WF mal klagt, wissen wir es.
Da müssen Dir die technisch begabteren Hinterfrager antworten.6. Die Verbose-Datei finde ich leider nicht, obwohl meine Einstellungen genau so sind wie dargestellt, sonst würde ich sie gerne zur Verfügung stellen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
hab heute im briefkasten den rueckschein von waldorf gefunden,zumindest haben sie dann ja das schreiben in empfang genommen...ich lass mich ueberraschen wie es weitergeht
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Danke @Steffen für die prompte und ausführliche Antwort.
Welchen Hintergrund haben denn die Anwaltsempfehlungen auf der Homepage? Sind die schon mal positiv aufgefallen in solchen Fällen oder sind die auf Medienrecht spezialisiert?
Welchen Hintergrund haben denn die Anwaltsempfehlungen auf der Homepage? Sind die schon mal positiv aufgefallen in solchen Fällen oder sind die auf Medienrecht spezialisiert?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ok, danke.
Ich habe mal 2 in petto, die auch ein kostenloses Angebot erstellen und ihren Leistungsumfang klar umrissen haben.
Was sich Neues tut werde ich wieder hier posten.
Ich habe mal 2 in petto, die auch ein kostenloses Angebot erstellen und ihren Leistungsumfang klar umrissen haben.
Was sich Neues tut werde ich wieder hier posten.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemauch_getroffen]Ok, danke.
Ich habe mal 2 in petto, die auch ein kostenloses Angebot erstellen und ihren Leistungsumfang klar umrissen haben.
Was sich Neues tut werde ich wieder hier posten.[/quoteem]
Wir bieten doch fast einheitlich, eine empfohlene Vorgehensweise eines Abgemahnten an.
Das machen wir doch in der Regel nicht, weil wir Anwälte hassen, sondern, weil man für <<mod. UE + nicht zahlen>> erst einmal keinen Anwalt benötigt. Voraussetzung, man richtet sich nach den Nutzungshinweisen. Welches Musterschreiben man dabei verwendet, das kann jeder nach seinem Gusto halten. In vielen Fällen, ist es doch einfach eine Rechenaufgabe.
Ein Anwalt ist gut und wird benötigt, aber erst mit Erhalt einer Klageschrift. Denn die Zeiten, wo die Beauftragung eines Anwaltes irgendwie vor einer Klage schützt oder geschützt hat - sind längst vorbei.
Da ist unsere Variante, nicht die Beste und die Sicherste, aber die, mit erst einmal den wenigsten Kosten oder die, in der man der Gegenseite irgend welche Argumente freiwillig + selbst liefert. <<mod. UE + nicht zahlen>> beruht ja eigentlich auf einer “schweigenden Verteidigung“. Man gibt wie gefordert, eine strafbewehrte (mod.) UE ab, liefert aber selbst keinerlei Argumente. Man bleibt erst einmal nicht berechenbar.
Die meisten Begleitschreiben von den meisten Anwälten oder von den Betroffenen selbst, sind sowieso nur Murks. Die kindliche Entschuldigungsform, nach dem Erwischt worden sein sich herrauszureden, schadet einen nur letztendlich selbst.
VG Steffen
Ich habe mal 2 in petto, die auch ein kostenloses Angebot erstellen und ihren Leistungsumfang klar umrissen haben.
Was sich Neues tut werde ich wieder hier posten.[/quoteem]
Wir bieten doch fast einheitlich, eine empfohlene Vorgehensweise eines Abgemahnten an.
Das machen wir doch in der Regel nicht, weil wir Anwälte hassen, sondern, weil man für <<mod. UE + nicht zahlen>> erst einmal keinen Anwalt benötigt. Voraussetzung, man richtet sich nach den Nutzungshinweisen. Welches Musterschreiben man dabei verwendet, das kann jeder nach seinem Gusto halten. In vielen Fällen, ist es doch einfach eine Rechenaufgabe.
Ein Anwalt ist gut und wird benötigt, aber erst mit Erhalt einer Klageschrift. Denn die Zeiten, wo die Beauftragung eines Anwaltes irgendwie vor einer Klage schützt oder geschützt hat - sind längst vorbei.
Da ist unsere Variante, nicht die Beste und die Sicherste, aber die, mit erst einmal den wenigsten Kosten oder die, in der man der Gegenseite irgend welche Argumente freiwillig + selbst liefert. <<mod. UE + nicht zahlen>> beruht ja eigentlich auf einer “schweigenden Verteidigung“. Man gibt wie gefordert, eine strafbewehrte (mod.) UE ab, liefert aber selbst keinerlei Argumente. Man bleibt erst einmal nicht berechenbar.
Die meisten Begleitschreiben von den meisten Anwälten oder von den Betroffenen selbst, sind sowieso nur Murks. Die kindliche Entschuldigungsform, nach dem Erwischt worden sein sich herrauszureden, schadet einen nur letztendlich selbst.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@error6
einfach mal lesen
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Abma ... 20.html#p4
wann du die abmahnung erhältst ist von abmahner zu abmahner unterschiedlich. waldorf mahnt recht zeitnah ab es gibt aber auch fälle die über 1 jahr zurückliegen.
einfach mal lesen
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Abma ... 20.html#p4
wann du die abmahnung erhältst ist von abmahner zu abmahner unterschiedlich. waldorf mahnt recht zeitnah ab es gibt aber auch fälle die über 1 jahr zurückliegen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Weil's hier grad so schön reinpaßt. Wo kann ich den downloaden/zum Download anbieten? Wuahahahaha! :,.:Supermops hat geschrieben:@drosselbart
Danke für Deine Ausführungen,Aus diesen Gründen hätte @joker gerne die verbose.log. Die Unverschämtheiten von Dieser Absahnkanzlei sind unerträglich.
Da kann ich nur die Worte aus einem meiner Lieblingsfilme ans Herz legen:„Es kommt der Tag, da will die Säge sägen.“
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemerror6]Eine Frage noch, unitymedia vergibt doch quasi statische IP`s.
Ist das ein Nachteil?[/quoteem]
Wenn man immer über die gleiche IP-Adresse identifizierbar ist, könnte man sagen, das es ein Nachteil ist.
Bsp.:
Abmahnung mit 20 Log-Zeitpunkten über einen Zeitraum von 14 Tagen. Da kauft einen niemand ab: “Herr Richter es handelt sich um Zahlendreher, bei der IP-Ermittlung.“
[quoteemJimmy]Wo kann ich den downloaden/zum Download anbieten? Wuahahahaha![/quoteem]
Ich dachte immer, ich habe nur diffizilen Humor. Aber was willst Du ausdrücken?
VG Steffen
Ist das ein Nachteil?[/quoteem]
Wenn man immer über die gleiche IP-Adresse identifizierbar ist, könnte man sagen, das es ein Nachteil ist.
Bsp.:
Abmahnung mit 20 Log-Zeitpunkten über einen Zeitraum von 14 Tagen. Da kauft einen niemand ab: “Herr Richter es handelt sich um Zahlendreher, bei der IP-Ermittlung.“
[quoteemJimmy]Wo kann ich den downloaden/zum Download anbieten? Wuahahahaha![/quoteem]
Ich dachte immer, ich habe nur diffizilen Humor. Aber was willst Du ausdrücken?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo alle zusammen,
nachdem ich im Dezember vom Mahngericht Post bekommen und meinen Widerspruch abgegeben hatte, kam heute wieder Post vom Mahngericht. Darin steht:
"die Voraussetzung für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des Streitwertes an das Amtsgericht München abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten."
Was heißt dass nun für mich?
Gruß
nachdem ich im Dezember vom Mahngericht Post bekommen und meinen Widerspruch abgegeben hatte, kam heute wieder Post vom Mahngericht. Darin steht:
"die Voraussetzung für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des Streitwertes an das Amtsgericht München abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten."
Was heißt dass nun für mich?
Gruß
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@JoernK
ich sehe das so:
waldorf hat jetzt im auftrag des rechteinhabers den gerichtskostenvorschuss eingezahlt und das mahngericht leitet die sache an das im mahnbescheid benannte gericht für die hauptverhandlung weiter.
solltest du nun vom amtsgericht münchen eine klage zugestellt bekommen würd ich mir einen anwalt nehmen!
wie gesagt das ist meine meinung, vielleicht kann steffen dir was genaueres dazu sagen.
vg
ich sehe das so:
waldorf hat jetzt im auftrag des rechteinhabers den gerichtskostenvorschuss eingezahlt und das mahngericht leitet die sache an das im mahnbescheid benannte gericht für die hauptverhandlung weiter.
solltest du nun vom amtsgericht münchen eine klage zugestellt bekommen würd ich mir einen anwalt nehmen!
wie gesagt das ist meine meinung, vielleicht kann steffen dir was genaueres dazu sagen.
vg
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
moin moin,
ich wurde auch frisch abgemahnt und habe mich hier schon recht gut informiert (mittlerweile...)
heute tagsüber war ich bei einem anwalt vom studentenwerk zu dem ich zur kostenlosen erstberatung gehen konnte. leider hatte dieser scheinbar wenig bis gar keine ahnung von der dieser materie.
er hat uns (meinem mitbewohner und mir) vorgeschlagen dass wir das ein wenig zwischen uns hin und herschieben um zeit zu gewinnen und einen brief zu WF schicken, dass der AI (mein mitbewohner) es nicht war sondern ich.
gesagt getan...
der brief ist nun leider schon unterwegs und mittlerweile denke ich, dass das nicht so eine gute idee war.
dazu kommt das die UE-frist am 26. um 12 uhr abläuft...
denkt ihr dieser brief hat nachteile?
inhalt:
"blablabla, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich, 'AI', zur angegebenen Zeit nicht das Internet nicht genutzt habe, sondern der einzige rechtmäßige Internetzugangsmitbenutzer 'mein name' war.
Daher kann ich die UE nicht unterschreiben und werde die geforderte Summe nicht bezahlen. blabla"
natürlich mit angabe der aktennr.
sollen wir jetzt trotzdem morgen ne modUE hinschicken?
hoffe ihr könnt uns helfen.
besten gruß, ****
edit by wombat, klarname entfernt
ich wurde auch frisch abgemahnt und habe mich hier schon recht gut informiert (mittlerweile...)
heute tagsüber war ich bei einem anwalt vom studentenwerk zu dem ich zur kostenlosen erstberatung gehen konnte. leider hatte dieser scheinbar wenig bis gar keine ahnung von der dieser materie.
er hat uns (meinem mitbewohner und mir) vorgeschlagen dass wir das ein wenig zwischen uns hin und herschieben um zeit zu gewinnen und einen brief zu WF schicken, dass der AI (mein mitbewohner) es nicht war sondern ich.
gesagt getan...
der brief ist nun leider schon unterwegs und mittlerweile denke ich, dass das nicht so eine gute idee war.
dazu kommt das die UE-frist am 26. um 12 uhr abläuft...
denkt ihr dieser brief hat nachteile?
inhalt:
"blablabla, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich, 'AI', zur angegebenen Zeit nicht das Internet nicht genutzt habe, sondern der einzige rechtmäßige Internetzugangsmitbenutzer 'mein name' war.
Daher kann ich die UE nicht unterschreiben und werde die geforderte Summe nicht bezahlen. blabla"
natürlich mit angabe der aktennr.
sollen wir jetzt trotzdem morgen ne modUE hinschicken?
hoffe ihr könnt uns helfen.
besten gruß, ****
edit by wombat, klarname entfernt
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
So erstmal ein hallo an alle!
Nun muss auch hier was schreiben.
ich habe heute Post bekommen von W+F wie auch alle anderen hier. Umgehend habe ich ein Rechtsanwalt eingeschaltet
wo ich am Montag ein Rechtsberatung habe. Ich soll am XX.12.2010 ein Film getauscht. Was ich den Abmahnungschreiben drinne steht brauch ich ja nicht erzählen, da das ja hier schon jeder wissen wird.
Nun meine Frage:
Hat hier schon jemannd das durch bis zum kompletten ende also wie W+F vorgehen?
Oder gibt es welche wo es mit der mod.eu zufreiden gestellt waren und keine weiteren forderungen kammen?
Irgendwie geht mir der Arsch gerade auf Eis da die Summe mit 956€ sehr hoch ist!
Danke an alle!
Nun muss auch hier was schreiben.
ich habe heute Post bekommen von W+F wie auch alle anderen hier. Umgehend habe ich ein Rechtsanwalt eingeschaltet
wo ich am Montag ein Rechtsberatung habe. Ich soll am XX.12.2010 ein Film getauscht. Was ich den Abmahnungschreiben drinne steht brauch ich ja nicht erzählen, da das ja hier schon jeder wissen wird.
Nun meine Frage:
Hat hier schon jemannd das durch bis zum kompletten ende also wie W+F vorgehen?
Oder gibt es welche wo es mit der mod.eu zufreiden gestellt waren und keine weiteren forderungen kammen?
Irgendwie geht mir der Arsch gerade auf Eis da die Summe mit 956€ sehr hoch ist!
Danke an alle!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
ich stöber hier schon ne ganzen Weile in dem Forum und nun brauch ich dringend Hilfe.
Ich habe Anfang Mai die Abmahung von W+F wegen dem Film " Der Adler der neunten Legion" bekommen. Meine Freundin kannte einen Fachanwalt und mitdem zusammen haben wir eine mod UE rausgeschickt sowie ein Antwortschreiben, dass wir uns auf § 97a berufen, sowie 100€ überwiesen.
Hat wohl auch schon oft geklappt jedoch bei mir nicht.
Die nette Frau S. von W+F geht von den geforderten 956 auf 800 runter...aber irgendwie ist das auch keine Lösung. Oder Ich soll nachweisen, dass ich "arm" bin, quasi Student oder Hartz 4. ( Da jemand vielleicht ne Idee? Ich bin Arbeitnehmer)
Wie weit kann ich noch gehen bis mir ne Klage reinflattert? Was ist nun das beste..Nicht zahlen und hoffen oder zahlen?
ich stöber hier schon ne ganzen Weile in dem Forum und nun brauch ich dringend Hilfe.
Ich habe Anfang Mai die Abmahung von W+F wegen dem Film " Der Adler der neunten Legion" bekommen. Meine Freundin kannte einen Fachanwalt und mitdem zusammen haben wir eine mod UE rausgeschickt sowie ein Antwortschreiben, dass wir uns auf § 97a berufen, sowie 100€ überwiesen.
Hat wohl auch schon oft geklappt jedoch bei mir nicht.
Die nette Frau S. von W+F geht von den geforderten 956 auf 800 runter...aber irgendwie ist das auch keine Lösung. Oder Ich soll nachweisen, dass ich "arm" bin, quasi Student oder Hartz 4. ( Da jemand vielleicht ne Idee? Ich bin Arbeitnehmer)
Wie weit kann ich noch gehen bis mir ne Klage reinflattert? Was ist nun das beste..Nicht zahlen und hoffen oder zahlen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Tja nur frage ich mich wie ich die nette Dame überzeugt bekomme auf 600 zu senken. Im letzten schreiben hat Sie mir die Möglichkeit gegeben 800€ in 40EUR Raten abzugammeln. :(