Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Paco
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#421 Beitrag von Paco » Donnerstag 20. Januar 2011, 15:10

Hallo zusammen,

vorab vielen Dank für die Fülle von Informationen und Hilfestellungen.

Ich habe auch Post bekommen. Mir wird zur Last gelegt Teile einer TV-Serie via edonkey geladen, bzw. zugänglichg gemacht zu haben. Soweit würde ich auch nicht widersprechen, bzw. könnte einen Rechteinhaber bis dahin verstehen. Nur habe ich bewusst via edonky Inhalte geladen, die -zu diesem Zeitpunkt nicht auf DVD zu kaufen waren - gerade noch im Fernsehen (Free-TV) liefen. In den Dateien ist deutlich auch das Senderlogo erkennbar, die Daten waren auch bei der Suche in edonkey als TV-Aufnahme erkennbar.

In meinen Augen, übertragen auf die Welt der Videocassetten, würde ich meine TV-Aufnahmen weitergeben. Liege ich da so falsch?

Gruss,
Paco.

maddin
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#422 Beitrag von maddin » Donnerstag 20. Januar 2011, 17:45

Na die RI wollen doch noch die "DVD Master Collection Special Edition" verkaufen, wie kannste denen bloß das Geschäft vermiesen ???
Im Ernst, TV Aufnahmen weitergeben, in der Familie und unter Freunden kriegt das keiner mit, aber gleich 1000fach via Edonkey ? Da brauchste glaub ich nicht lang drüber nachdenken oder ?

Moira
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#423 Beitrag von Moira » Donnerstag 20. Januar 2011, 17:55

@Paco

Gegenfrage, hast du die Rechte an diesem Werk? Schriftlich, unterschrieben vom geistigem Eigentümer und wer da noch dran hängt?

Nein?? Dann liegst du falsch.

Auch wenn du dir eine Videokasette kaufst, hast du nicht das Kopier- und Vertriebsrecht erworben. Nur gucken mehr nicht.

Gruß
Moira

Paco
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#424 Beitrag von Paco » Donnerstag 20. Januar 2011, 18:45

@ maddin und Moira:

Ja und nein. Das Zeugs lief zur relevanten Zeit noch im FreeTV. Mein Problem an der Stelle war, dass der Frestplattenrecorder (ein Softwarelösung) die Aufnahme wegen Schmutzzeichen in der Programmdatenbank verweigerte. DVD-Option gabs zum Termin auch nicht (mitlerweile schon). Jetzt ziehe ich nur den Vergleich, dass der Rechteinhaber (TV Anstalt) das millionenfach verteilt via Satellit. er hat die Rechte ok. Ich habe das Recht nicht, auch klar. Mir nur jetzt gewerbsmässige Verbreitung einer TV-Aufnahme über nen DSL Upload an zigtausend User zu unterstellen ist überzogen ....

Paco.

2012
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#425 Beitrag von 2012 » Donnerstag 20. Januar 2011, 21:03

Hallo zusammen,

nach knapp 30 Jahren Computer (TI 99/4A bis AMD Quad Core) hat es mich nun auch erwischt. Ich habe einen T-Online Entertain Anschluß und befinde mich seit 1. Dezember 2010 in einer Umschulung. Das bisschen Freizeit, welches ich nebenher habe, verbringe ich wohl kaum damit, über Torrent, oder wie das heißt, Filme zu verteilen.

Waldorf Frommer beschuldigt mich, am 15. Dezember 2010 einen Film mit Namen Walhalla Rising verteilt zu haben. In der wenigen Freizeit spiele ich hauptsächlich MMO's (WoW und im Nov./Dez. 2010 das F2P Herr der Ringe Online).
Mit meinem GMX Email Account habe ich seit Anfang November Probleme, daß ständig NoReplay Emails zurückkommen sind, die ich NICHT gesendet habe. Und alle hatten was mit Word of Warcraft zu tun. Mein GMX Account ist seit Anfang 2011 gesperrt (ich kann nichts mehr senden) und Anfang 2011 bekam ich auch gleich das Schreiben von Waldorf Frommer, daß ich besagten Film im Dezember verteilt hätte.

Ich habe eure Unterlassungserklärung 1x per Email mit Sendbestätigung (worauf es natürlich keine Sendebestätigung gab) und 1x termingerecht als Einwurf Einschreiben versendet.
Mein W-Lan Modem (welches ich auch verschlüsselt habe) habe ich eigentlich nur noch an, wenn ich online gehe.

Freundliche Grüße
2012

2012
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#426 Beitrag von 2012 » Freitag 21. Januar 2011, 23:12

Mir kommen die Zusammenhänge auch sehr merkwürdig vor. Ich besitze seit zig Jahren 2 Email Accounts. Einen mit meinem T-Online Anschluß (welchen ich fast gar nicht benutzt habe) und einen bei GMX.

WoW spiele ich seit knapp 6 Jahren und ich weiß zu 100%, daß ich mich damals mit meiner GMX Email Adresse dort angemeldet habe. Die erste Ungereimheit trat vor ca. 3 bis 4 Monaten auf. Anstatt mit dem GMX Account konnte ich mich nur noch mit der T-Online Adresse anmelden. Das PW war gleich. Ich dachte nur: OK, hast dich vielleicht vertan.
Ein paar Wochen später hagelte es auf einmal von NoReplay Antwort-Emails auf meinem GMX Konto. Am Tag so 100 bis 200, wenn nicht mehr. Dazu kamen noch Mails von Valve, daß ich die Änderung meines Steam Passworts bestätigen sollte (hab da noch Halfe Life 2 und die Erweiterungen auf dem Rechner, damals als Original gekauft). Bin ja auch kein Newbie, alles landete im Papierkorb, auf nichts geantwortet und meine Passwörter geändert.

Anfang Januar 2011 konnte ich dann über meinen GMX Account keine Emails mehr versenden und Anfang Januar hatte ich dann auch besagtes Schreiben von Waldorf Frommer im Briefkasten. Mehr, als nur merkwürdige Zufälle.

Das sich jemand über mein W-Lan einhackt, glaube ich nicht. Bei GMX habe ich mich aber auch noch nicht gemeldet. Ich weiß echt nicht mehr weiter.

Gruß 2012

luuuuz
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#427 Beitrag von luuuuz » Samstag 22. Januar 2011, 23:46

nach langer verfolgung der forumbeiträge der letzten woche stieß ich auf zwei fragen, deren Beantwortung möglicherweise die sehr stark beunruhigten Gemüter beruhigen könnte:

1. - Verwertungsfristen, wesentliche - in Bezug auf Art der geloggten datei (Abgrenzung Album, MP3, Film usw. - gelten hier unterschiedliche Fristen ?), und hat es dann Vorteile, darüber Bescheid zu wissen ? Und wenn ja, welche Vorteile sind das dann ?

2. - Ich las, daß Abmahnungen sehr wohl und jederzeit, aber inzwischen nicht mehr - kostenpflichtig - verschickt werden dürfen. Worauf beruht die Aussage der entfallenden Kostenpflicht und seit wann gilt diese? Das zu wissen wäre interressant, weil es sofort die "korrekte" Vorgehensweise nahe legen und begründen würde, nämlich - nicht zu zahlen und die mod UE abzuschicken.

Der Vorsicht halber sei noch deutlich gesagt, daß ich persönlich mit den abmahnenden RÄ nicht ohne rechtsanwältlichen Beistand über Verwertungsfristen in Diskussion gehen würde. (Bin juristischer Laie und das wäre juristischer Selbstmord)

Für die Beantwortung dieser Fragen im Voraus schon einmal Danke.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#428 Beitrag von luuuuz » Sonntag 23. Januar 2011, 00:51

@Pechvogel2010

um es kurz zu sagen, wenn du zahlst, dürfte die Sache meiner Ansicht nach erledigt sein, ob du jedoch trotz Internet ruhigem Gewissen leben kannst, weiss ich nicht.

Jeder ist seines Glückes Schmied.

Gruß Moira
@Moira:

Es wäre ggü Pechvogel2010 etwas netter, Deine Aussage zu versachlichen.

m.M.n. - und nach Lesung aller Forumbeitträge - ist die Sache mit der Zahlung, nur aufgrund des Abmahnschreibens, nicht erledigt. Die Zahlung ist ein Schuldbekenntnis und verschlimmert die Situation.
Das ruhige Gewissen hat jeder Abgemahnte - Glück hin und Schicksal her - nicht mehr. So - oder so. Und Ruhe hat man erst recht nicht nach der Zahlung nur aufgrund des Abmahnschreibens (m.M.n.) weil, wenn dann weitere folgen, nach meinem Verständnis der Rechtslage, man zahlt und zahlt und zahlt.

Gruß

Luuuuz

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#429 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Januar 2011, 01:47

luuuuz hat geschrieben:Nach langer Verfolgung der Forum Beiträge der letzten Woche, stieß ich auf zwei fragen, deren Beantwortung
möglicherweise die sehr stark beunruhigten Gemüter beruhigen könnte:

1. - Verwertungsfristen, wesentliche - in Bezug auf Art der geloggten Datei (Abgrenzung Album, MP3, Film usw.
- gelten hier unterschiedliche Fristen ?), und hat es dann Vorteile, darüber Bescheid zu wissen? Und wenn ja,
welche Vorteile sind es dann?
Verwertungsfristen? Es gibt einen Beschluss des OLG Köln vom 05.10.2010 - Az. 6 W 82/10, dieser sagt
unter anderem:

[…]Bei einem Musikalbum, das schon vor mehr als 1 1/2 Jahren erschienen war, müssen besondere Umstände vorliegen,
um eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können; solche waren im konkreten Fall nicht dargelegt.
[…]

Das heißt, es wurde in diesem Einzelfall festgestellt, dass ein Musikalbum außerhalb der aktuellen sechsmonatigen
Verkaufsphase sich befand und deshalb eine Kategorie der Einschätzung im gewerblichen Ausmaß nicht erfüllt war.
Jetzt aber auf eine generelle Regelung zu schließen, halt ich für voreilig. Es kann aber erst einmal angenommen
werden, dass, wenn jemand durch Akteneinsicht in seine Beschlussakte, schwarz auf weiß vorliegen hat, dass das
glaubhaftgemachte Werk außerhalb dieser aktuellen Verkaufsphase sich befindet, eine Beschwerde gegen den Richter-
Beschluss, zumindest am OLG Köln Erfolg verspricht.

Die wenigsten Betroffenen wollen eine Akteneinsicht und noch weniger werden ein Beschwerdeverfahren anleiern,
weil man dafür Geld ausgeben müsste.


luuuuz hat geschrieben:2. - Ich las, dass Abmahnungen sehr wohl und jederzeit, aber inzwischen nicht mehr - kostenpflichtig - verschickt
werden dürfen. Worauf beruht die Aussage der entfallenden Kostenpflicht und seit wann gilt diese? Das zu wissen
wäre interessant, weil es sofort die "korrekte" Vorgehensweise nahe legen und begründen würde, nämlich - nicht
zu zahlen und die mod. UE abzuschicken.

Hier sollte man differenzieren. Wenn man abgemahnt und aufgefordert wird zur Abgabe einer strafbewehrten UE, kann
der Abmahnende - bei deren Berechtigung - die Aufwendungen einfordern. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch den SE.

Was anderes ist es, wenn der Abmahnende, vor Versenden der Abmahnung, schon von der Unterwerfung Bescheid weiß.
Beispiel: vorbeugende oder erweiterte mod. UE. Hier dürfen keine AG mehr verlangt werden, wohl aber der SE. Auch wenn
der SE separat schwierig gerichtlich durchsetzbar ist.

luuuuz hat geschrieben:Der Vorsicht halber sei noch deutlich gesagt, dass ich persönlich mit den abmahnenden RÄ nicht ohne rechtsanwaltlichen
Beistand über Verwertungsfristen in Diskussion gehen würde. (Bin juristischer Laie und das wäre juristischer Selbstmord)
Mit den abmahnenden RÄ sollte man grundsätzlich nicht diskutieren, sondern sich “schweigend Verteidigen“.
Mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht, AW erst ab Akteneinsicht in die Beschlussakte (LG Bielefeld), Beschwerdeverfahren
(OLG) und Klageerwiderung


luuuuz hat geschrieben:m.M.n. - und nach Lesung aller Forum Beiträge - ist die Sache mit der Zahlung, nur aufgrund des Abmahnschreibens, nicht
erledigt. Die Zahlung ist ein Schuldbekenntnis und verschlimmert die Situation. Das ruhige Gewissen hat jeder Abgemahnte
- Glück hin und Schicksal her - nicht mehr. So - oder so. Und Ruhe hat man erst recht nicht nach der Zahlung nur aufgrund
des Abmahnschreibens (m.M.n.) weil, wenn dann weitere folgen, nach meinem Verständnis der Rechtslage, man zahlt und zahlt und zahlt.
Ob ein Betroffener zahlt oder nicht, ist letztendlich seine Entscheidung.

Wir empfehlen eine einheitliche Vorgehensweise (Link):

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#430 Beitrag von luuuuz » Sonntag 23. Januar 2011, 02:41

Vielen Dank für die differenzierten Antworten, Steffen. Kann ich also annehmen - nur hypothetisch betrachtet - daß die Einwürfe über "Verwertungsfristen" - einzelfallabhängig sind und für eine (anwaltlose) und vor allem - für eine allgemeine Falldiskussion ungeeignet sind?

Und zum zweiten Teil Deiner Antwort: Natürlich steht es jedem (Abgemahnten) frei, sich zu verhalten, wie die jeweilige Person (der jeweils Abgemahnte) es möchte. Ich habe hier nur meine Meinung wieder gegeben und keinen Rat zu einem bestimmten Handeln. Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, bitte ich, dieses zu entschuldigen. Es ging mir hier um die Versachlichung der Diskussion im Forum.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#431 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Januar 2011, 03:34

Vielen Dank für die differenzierten Antworten, Steffen. Kann ich also annehmen - nur hypothetisch betrachtet -
daß die Einwürfe über "Verwertungsfristen" - einzelfallabhängig sind und für eine (anwaltlose) und vor allem -
für eine allgemeine Falldiskussion ungeeignet sind?
Es ist nach meiner Kenntnis nach, kein Katalog über Verwertungsfristen bekannt und sicherlich im Ermessen des
oder der Richter. Falldiskussion, natürlich kann man in einem Forum über alles diskutieren. Meine Meinung muss
ja auch nicht richtig sein. Also ja nicht zurückhalten und loslegen.
Und zum zweiten Teil Deiner Antwort: Natürlich steht es jedem (Abgemahnten) frei, sich zu verhalten, wie die
jeweilige Person (der jeweils Abgemahnte) es möchte. Ich habe hier nur meine Meinung wieder gegeben und keinen
Rat zu einem bestimmten Handeln. Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, bitte ich, dieses zu entschuldigen.
Es ging mir hier um die Versachlichung der Diskussion im Forum.
Das war kein Rüffel, sondern nur - mein - Standpunkt. Man sollte in einem Forum auch nicht ganz so zart besaitet
sein und alles auf die Goldwaage legen. Jeder hat seinen Standpunkt, den er vertreten sollte. Letztendlich sind
wir doch alle nur laienhaft engagierte Theoretiker.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#432 Beitrag von luuuuz » Sonntag 23. Januar 2011, 10:20

Schade, daß über den Zusammenhang von Verwertungsfristen (Alter der der geloggten Datei) und Erfolgsaussicht einer Klage der abmahnenden RA keine erhärteten Erkenntnisse vorliegen. Kann man evtl davon ausgehen, daß, je älter die Datei, der unterstellte Streitwert abhnehmen müßte? Das frage ich, falls es zu einer Klageerhebung kommt, denn, zartbesaitet oder nicht, ich habe noch stets vor nicht zu zahlen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#433 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Januar 2011, 13:01

[quoteemLuuuuz]Schade, dass über den Zusammenhang von Verwertungsfristen (Alter der der geloggten Datei) und Erfolgsaussicht
einer Klage der abmahnenden RA keine erhärteten Erkenntnisse vorliegen. Kann man evtl davon ausgehen, dass,
je älter die Datei, der unterstellte Streitwert abnehmen müsste? Das frage ich, falls es zu einer Klageerhebung
kommt, denn, zart besaitet oder nicht, ich habe noch stets vor nicht zu zahlen.[/quoteem]

Merkmale im gewerblichen Ausmaß:
  • Schwere der Rechtsverletzung
  • Anzahl der Rechtsverletzungen
  • Qualität der Rechtsverletzungen

Hier ist immer noch Vorsicht walten zu lassen, da die Rechtsprechung - auch hier - zu unterschiedlich ist und auf
den Einzelfall ausgerichtet. Bedeutung der Verwertungsfristen wird auch erst einmal in erster Linie im Beschwerdeverfahren
erlangen. In einer Leistungsklage, wo es um die reinen AG + SE geht, schwierig zu beurteilen, da die IP-Beauskunftung
dann unstreitig ist. Denn genau wie für uns, gilt auch für den RI die Verjährungsfrist (am Ende des Jahres mit Kenntnis
der Adresse + Namen des Verletzers). Versuchen kann man alles, aber ob es dann Sinn macht, muss man sehen.
Zum Beschwerdeverfahren zurück. Dem OLG Köln zufolge kann sich ein gewerbliches Ausmaß zunächst aus dem hohen Wert des
angebotenen Werks ergeben. Des weiteren soll es auch ausreichen, dass eine hinreichend umfangreiche Datei wie ein
vollständiger Kinofilm, ein Musikalbum oder ein Hörbuch innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich
gemacht wird, wobei die relevante Verwertungsphase für Werke der Unterhaltungsmusik auf sechs Monate zu bemessen ist.
Nach Ablauf dieser sechs Monate bedarf es zumindest bei Werken der Unterhaltungsmusik es besonderer Umstände, um ein
Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen zu können wie etwa ein fortdauernder besonders großer kommerzieller
Erfolg des Werks. Für Musikalben ist insoweit eine Platzierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum
Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend anzusehen. Für Werke der klassischen Musik hatte das OLG Köln, 6 W 182/08
bereits entschieden, dass diese “zeitlos“ (4 Jahre alt) aktuell sind und die Verwertungsphase immer individuell zu bestimmen
ist.  Vergleichbares gilt bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen.
Hier  können längere Verwertungsphasen anzunehmen sein, ohne dass ein zeitlicher Rahmen festgelegt werden kann. Bei
Filmwerken ist für den Beginn der relevanten Verwertungsphase nicht auf den Kinostart, sondern auf den Verkauf der DVD
abzustellen.

VG Steffen

Caligula
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#434 Beitrag von Caligula » Sonntag 23. Januar 2011, 13:55

Ich setze ja ebenfalls auf die Unrechtmäßigkeit der Verwertung meine Telekommunikationsdaten, mit der Begründung, daß keine Gewerbsmäßigkeit vorliegt da sich das Werk nicht mehr in der aktiven Verwertungsphase befand. Das mögen Richter anders sehen.
Ich habe die Beschlssakte angefordert. Kostet mich nur 7,- Euro. Was ich dann mache, hängt u.a. von der Klagebegründung von WF ab.
Ich habe aber Indizien für die Korrektheit meiner Annahme: Werk bereits vor 3 Jahren erschienen, das Hörbuch wurde bereits zu deutlich herabgesetzten Preisen vertrieben (aktuelle Preise diverser Online-Shops gesichert und zusätzlich einige Preistrends aus denen die Preishistorie hervorgeht). Zudem habe ich die torrent-Datei im Netz gefunden. Dort sieht man sehr schön, daß die Datei kaum Nachfrager (sog. "Leecher") hat. Somit ist davon auszugehen, daß auch damals kaum Jemand aktiv auf die Datei zugegriffen hat. Ein Streitwert von 10.000,- Euro ist illusorisch. Der tatsächliche Schaden dürfte im Bereich bis 50,- Euro liegen, wenn überhaupt. In einem evtl. Gerichtsverfahren würde ich den Nachweis des konkreten Schadens verlangen.

Mein Status: mod. UE angenommen, letzte Zahlungsaufforderung erhalten, sauber abgeheftet und keinen weiteren Gedanken verschwendet :,.:

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#435 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Januar 2011, 14:17

Das ist doch auch der richtige Weg. Nach Abgabe der mod. UE
und dem Entschluss nicht zu zahlen die Akteneinsicht zu beantragen.
Sollte es außerhalb der aktuellen Verkaufsphase liegen, dann ein
Beschwerdeverfahren.

Ich habe den Glauben an den Abgemahnten wiedergefunden... :rl

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#436 Beitrag von 3r4zZ1n » Montag 24. Januar 2011, 20:22

Gibt es schon Infos darüber, ob diejenigen, die einen Mahnbescheid bekommen haben, eine Klagebegründung erhielten und das Klageverfahren gestartet wurde?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#437 Beitrag von Steffen » Montag 24. Januar 2011, 21:44

nein! vor anfang/mitte februar wird sich da nicht viel tun.

regel: nach versendeten widerspruch dezember - ca. 6 wochen!

vg steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#438 Beitrag von 3r4zZ1n » Montag 24. Januar 2011, 21:55

Steffen hat geschrieben:nein! vor anfang/mitte februar wird sich da nicht viel tun.

regel: nach versendeten widerspruch dezember - ca. 6 wochen!

vg steffen
Ich hatte aber gelesen, dass einige auch schon im Oktober oder November den Mahnbescheid erhalten hatten. Desahlb frage ich ja. Die Frist von ca. 6 Wochen war mir bekannt.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#439 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. Januar 2011, 00:20

keine ahnung. entweder gibt es keine klagen aus einem
widerspruch heraus, oder die zig'tausende kommen nicht
ins forum.

vg steffen

rastamarcus
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Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#440 Beitrag von rastamarcus » Dienstag 25. Januar 2011, 10:11

Hallo liebe Community! Erstmal möchte ich allen Beteiligten ein riesen großes Lob aussprechen. Eure Arbeit hier ist wirklich hervorragend und bestimmt nicht nur für mich eine große Hilfe gewesen.
Allerdings bin ich nun mit meinem Latein am Ende.
Ende Oktober habe ich eine Abmahnung der besagten Kanzlei erhalten. Da mein Vater der Anschlussinhaber ist, ging diese natürlich an ihn. Ich habe mir eine Anwältin genommen und wir haben eine Unterlassungserklärung, ziemlich identisch mit der hier vorzufindenden abgeschickt. Diese wurde auch akzeptiert.
Nun herrschte reger Schriftverkehr zwischen meiner Anwältin und der Kanzlei W&F.

Da mein Vater natürlich nichts heruntergeladen hat und ich ihn eigentlich auch ungern mit in die ganze Sache reinziehen wollte, hat meine Anwältin erstmal die Forderungen abgelehnt, mit der Begründung, mein Vater wäre es nicht gewesen. Des Weiteren versuchte sie, die Forderungen zu drücken, doch W&F ließ in keiner Weise mit sich reden.
Das letzte Schreiben beinhaltet eine letzte Zahlungsaufforderung sowie die Drohung mit einem Gerichtsverfahren. Gestern Abend erhielt ich einen Brief meiner Anwältin, in dem sie mir rät, 100€ an die Kanzlei zu zahlen, um wenigstens eine Klage abzuwenden.

Nun habe ich mich in diesem Forum schon sehr lange belesen und bin oft auf ähnliche Fälle gestoßen, bei denen ihr geraten habt, diese 100€ nicht zu zahlen. Mittlerweile verliere ich auch ernsthaft den Glauben in meine Anwältin und bin ratlos.

W&F wollen auf Biegen und brechen meinen Vater wegen Störerhaftung ranbekommen, obwohl ich volljährig bin und unter Umständen auch zugeben würde (habe ich noch in keinster Weise getan), dass ich es war, nur um meinen Vater aus der Angelegenheit rauszuschlagen. Da ich Student bin und keinerlei großen Einkünfte habe, ist natürlich klar, dass mein Vater wesentlich lukrativer für die besagten Anwälte ist.

Ich bin wie gesagt mit meinem Latein am Ende und mir nicht sicher, wie ich weiter verfahren soll.

Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben, was ich machen soll!!

Vielen Dank schonmal im Voraus!!!

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