[quoteemStephan-MV](...) Ich habe mich extra neu angemeldet, um eine Frage zu stellen. Aber erstmal die Fakten:
- Abmahnung erhalten durch DigiProtect
- Panik bekommen und auf Anraten meines Anwalts Gegenangebot angegeben und 100,00 € überwiesen
- danach lange nichts gehört
- dann kam ein Schreiben zum meinem Anwalt, dass 100,00 € zu wenig sind
- dann kam der Mahnbescheid vom Gericht, den ich zurückgewiesen habe
- jetzt kam nochmal das letzte Angebot für 450,00 € (bzw. 350,00 €, weil 100,00 € hab ich ja schon bezahlt)
Da die Zahlung meiner 100,00 € ja (in meinem Augen) wie ein Schuldgeständnis ist, weiss ich jetzt nicht genau was ich machen soll ... Bezahlen oder nicht ??? Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet ...
(...)
Hm, das wird jetzt schwierig. Das läuft schon seit ca. 3 Jahren und es geht halt ständig hin und her. Genauer bekomme ich das jetzt nicht hin, denn ich hab die Sachen (Anschreiben und so) jetzt nicht zur Hand und das größte Problem, die Frist von U+C läuft morgen aus. Leider konnte ich mich nicht vorher melden, da ich die Woche nicht zu hause war ... (...)[/quoteem]
Wir sagen ja nicht umsonst, dass der Abmahner nicht gerade seit 2006 sehr klagefreundlich ist. Schauen wir auf deren Homepage, veröffentlicht man selbst nachfolgende gewonnene Urteile:
- 1. Anerkenntnis = 1
2. Versäumnis = 5
3. Schuldeingeständnis/Vergleich = 2
Ich persönlich kenne noch diverse EV’s und eine Unterlassungsklage, die aber darauf basieren, dass der jeweilige Betroffene keine mod. UE abgab.
So richtig qualitativ geführte Klageverfahren (mod. UE + Nichtzahlen; Klage, Prozess) findet man nicht. Hier gibt es trotz Störerhaftung zu viel Ungereimtheiten bei dem Abmahner, seiner Mandantin + Log-Firmen.
Jetzt kommen wir zum Kernproblem.
- 1. Weiß ich nicht, wie der Abmahner i.Z.A. mit seinem Mandanten auf dem widersprochenen MB reagieren wird.
2. Kopfzerbrechen = freiwillige Zahlung (ohne Annahmeerklärung des Abmahners) = 100,00 €
Warum? Es kann als Teilschuldeingeständnis gewertet werden (Zeugnis gegen sich selbst). Ob jetzt U+C den Anspruch begründet und das Klageverfahren durchzieht - weiß ich nicht. Natürlich ist in diesem Einzelfall das (Klage-)Risiko gestiegen - und das bei U+C.
Das heißt, man sollte abwarten, ob der Anspruch tatsächlich auch begründet wird. Erhält man eine Verfügung eines Amtsgericht über die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens (mit beinhalteter Klageschrift), muss man sofort einen Anwalt konsultieren und sich dann mit ihm neu entscheiden. Oder man zahlt die 350,00 €. Das ist aber letztlich diene Entscheidung.
VG Steffen