Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Brief (Einschreiben + Rückschein)
Brief mit Mod. UE wurde vor einer Woche per Einschreiben+Rückschein an U+C geschickt.
Adresse ist Postfach 10 03 27 in Regensburg.
Aber bisher noch keine Rückschein bekommen, Sendungsverfolgen zeigt: Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgesteht.
Bedeudet:
1) Ob egal der Empfänger den Brief abholt od nicht, ist meine Verpflichtung schon erledigt?
2) Ist es normal bei u+c, dass Sie die Briefe soooooo unregelmäßig abholt?
Brief mit Mod. UE wurde vor einer Woche per Einschreiben+Rückschein an U+C geschickt.
Adresse ist Postfach 10 03 27 in Regensburg.
Aber bisher noch keine Rückschein bekommen, Sendungsverfolgen zeigt: Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgesteht.
Bedeudet:
1) Ob egal der Empfänger den Brief abholt od nicht, ist meine Verpflichtung schon erledigt?
2) Ist es normal bei u+c, dass Sie die Briefe soooooo unregelmäßig abholt?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
[quoteemsmarthanno]Brief (Einschreiben + Rückschein)
Brief mit Mod. UE wurde vor einer Woche per Einschreiben+Rückschein an U+C geschickt.
Adresse ist Postfach 10 03 27 in Regensburg.
Aber bisher noch keine Rückschein bekommen, Sendungsverfolgen zeigt: Der Empfänger besitzt
ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgesteht.
Bedeudet:
1) Ob egal der Empfänger den Brief abholt od nicht, ist meine Verpflichtung schon erledigt?
2) Ist es normal bei u+c, dass Sie die Briefe soooooo unregelmäßig abholt?[/quoteem]
Es gibt einige Grundsätze beim Versand/Empfang von Willenserklärungen. Hier gibt es kein hin oder her.
Zur eigenen Absicherung empfehlen wir aber nachfolgende Versandarten:
Für ein Postfach nach Pallandt, 2. Willenserklärungen, S. 113 gilt:
Bei Postfächern und postlagernden Sendungen ist auf den üblichen Abholtermin abzustellen (BGH LM Nr. 2,
BVerwG NJW 60, 1587, Hamm NJW 86, 996, Stgt NJW-RR 01, 423). Von einem Rechtsanwalt wird erwartet, dass
er sein Postfach auch am Sonnabend leert (BFH NJW 00, 1742, VGH Mü AnwBl 02, 723 mkritAnm v. Lechleitner).
Kein Zugang, wenn der Brief in ein falsches Fach einsortiert wird (Kiel OLG 35, 310). Der Eingang bei einer
Zweigstelle genügt.
Um sicher zu gehen, einfach eine Kopie (jpeg oder PDF) der mod. UE per E-Mail versenden. Der Rest ist dann
nicht mehr Dein Problem.
VG Steffen
Brief mit Mod. UE wurde vor einer Woche per Einschreiben+Rückschein an U+C geschickt.
Adresse ist Postfach 10 03 27 in Regensburg.
Aber bisher noch keine Rückschein bekommen, Sendungsverfolgen zeigt: Der Empfänger besitzt
ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgesteht.
Bedeudet:
1) Ob egal der Empfänger den Brief abholt od nicht, ist meine Verpflichtung schon erledigt?
2) Ist es normal bei u+c, dass Sie die Briefe soooooo unregelmäßig abholt?[/quoteem]
Es gibt einige Grundsätze beim Versand/Empfang von Willenserklärungen. Hier gibt es kein hin oder her.
Zur eigenen Absicherung empfehlen wir aber nachfolgende Versandarten:
- 1. E-Mail und/oder(bzw. Fax zur Fristwahrung + Ausräumung der Wiederholungsgefahr
2. Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein, je nach Gusto)
3. Zeuge hinzuziehen (ab 18 Jahre) der den Inhalt, das Eintüten, die korrekte Adressierung und den
Versand beeiden kann.
Für ein Postfach nach Pallandt, 2. Willenserklärungen, S. 113 gilt:
Bei Postfächern und postlagernden Sendungen ist auf den üblichen Abholtermin abzustellen (BGH LM Nr. 2,
BVerwG NJW 60, 1587, Hamm NJW 86, 996, Stgt NJW-RR 01, 423). Von einem Rechtsanwalt wird erwartet, dass
er sein Postfach auch am Sonnabend leert (BFH NJW 00, 1742, VGH Mü AnwBl 02, 723 mkritAnm v. Lechleitner).
Kein Zugang, wenn der Brief in ein falsches Fach einsortiert wird (Kiel OLG 35, 310). Der Eingang bei einer
Zweigstelle genügt.
Um sicher zu gehen, einfach eine Kopie (jpeg oder PDF) der mod. UE per E-Mail versenden. Der Rest ist dann
nicht mehr Dein Problem.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Steffen,
vielen Dank für schnelle Antwort!!!
Eine gescannte Kopie der Mod. UE wurde bereits vor einer Woche gleich nach der Sendung per Email an U+C geschickt.
vielen Dank für schnelle Antwort!!!
Eine gescannte Kopie der Mod. UE wurde bereits vor einer Woche gleich nach der Sendung per Email an U+C geschickt.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
[quoteemsmarthanno]Eine gescannte Kopie der Mod. UE wurde bereits vor einer Woche gleich nach
der Sendung per Email an U+C geschickt.[/quoteem]
O.K. Alles schön archivieren (auch die versendete E-Mail) und abwarten!
VG Steffen
der Sendung per Email an U+C geschickt.[/quoteem]
O.K. Alles schön archivieren (auch die versendete E-Mail) und abwarten!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Per Email würde ich an diese Brüder nie etwas verschicken, da dann gleich auch die Emailadresse verraten und es für die Zukunft noch bequemer und kostengünstiger sein wird, weiteren anwaltlichen netten Schriftverkehr zu erhalten.smarthanno hat geschrieben:Eine gescannte Kopie der Mod. UE wurde bereits vor einer Woche gleich nach der Sendung per Email an U+C geschickt.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich finde immer witzig, wenn man sich dreht und wendet, wegen dem
Fax oder der E-Mail. Was bitte schön, soll denn ein Abmahner tun, wenn
er die Faxnummer oder E-Mail-Adresse besitzt?
VG Steffen
Fax oder der E-Mail. Was bitte schön, soll denn ein Abmahner tun, wenn
er die Faxnummer oder E-Mail-Adresse besitzt?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
ziehst du um, bedeutet eine Adressenermittlung Zeit und Geld für den Abmahner. Eine Emailadresse behältst du aber in der Regel und kannst dich dann dem elektronischem Terror aussetzen.Steffen hat geschrieben:Ich finde immer witzig, wenn man sich dreht und wendet, wegen dem
Fax oder der E-Mail. Was bitte schön, soll denn ein Abmahner tun, wenn
er die Faxnummer oder E-Mail-Adresse besitzt?
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
[quoteemGranat]ziehst du um, bedeutet eine Adressenermittlung Zeit und Geld für den Abmahner.
Eine Emailadresse behältst du aber in der Regel und kannst dich dann dem elektronischem Terror
aussetzen.[/quoteem]
Mann sollte hier vorsichtig sein. Eine mod. UE ist ein Vertrag. Salopp, wenn es Änderungen bei den
Vertragspartner gibt - wie Anschrift - gibt es eine gewisse Informationspflicht. Auch wenn Du umziehst
gibt es dann immer noch das Anmeldewohnamt. Es wird auch keiner vergessen!
Ich bin am 14.12.2011 das 5. Jahr abgemahnt, habe aber noch nicht eine E-Mail oder ein Fax,
hinsichtlich dieser Abmahnung erhalten.
VG Steffen
Eine Emailadresse behältst du aber in der Regel und kannst dich dann dem elektronischem Terror
aussetzen.[/quoteem]
Mann sollte hier vorsichtig sein. Eine mod. UE ist ein Vertrag. Salopp, wenn es Änderungen bei den
Vertragspartner gibt - wie Anschrift - gibt es eine gewisse Informationspflicht. Auch wenn Du umziehst
gibt es dann immer noch das Anmeldewohnamt. Es wird auch keiner vergessen!
Ich bin am 14.12.2011 das 5. Jahr abgemahnt, habe aber noch nicht eine E-Mail oder ein Fax,
hinsichtlich dieser Abmahnung erhalten.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Unterlassungserklärung nicht akzeptiert...
Moin zusammen,
Es geht um "Getting away from it all", von Wicked Pictures.
In der UE habe ich, Wicked Pictures als Rechteinhaber und Firma genannt!
Habe heute einen Brief von U+C bekommen wo drin steht, das die UE nicht akzeptiert wurde.
..WEIL...
[...] "da die Rechte an dem Werk unserer Mandantschaft zustehen, muss auch die Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantschaft, nämlich gegenüber DigiPtotect ...(Anschrift), abgegeben werden" [...]
Und nun? Einfach eine UE mit DigiProtect schreiben statt Wicked Pictures??
Beste Grüße und danke schonmal,
Dennis
Es geht um "Getting away from it all", von Wicked Pictures.
In der UE habe ich, Wicked Pictures als Rechteinhaber und Firma genannt!
Habe heute einen Brief von U+C bekommen wo drin steht, das die UE nicht akzeptiert wurde.
..WEIL...
[...] "da die Rechte an dem Werk unserer Mandantschaft zustehen, muss auch die Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantschaft, nämlich gegenüber DigiPtotect ...(Anschrift), abgegeben werden" [...]
Und nun? Einfach eine UE mit DigiProtect schreiben statt Wicked Pictures??
Beste Grüße und danke schonmal,
Dennis
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hey Grazer57,
vielen Danke.
Richtig, es war DigiProtect!
vielen Danke.
Richtig, es war DigiProtect!
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
gibt es von denen noch was neues?
Machen die noch was?
Machen die noch was?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hier liegen keine neuen Erkenntnisse vor.gibt es von denen noch was Neues?
Ja, abmahnen!Machen die noch was?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Etwas hat sich getan. Zumindest in der Geschäftsführung ist Herr Sebastian Deubelli seit 13.10. Geschäftsführer.
siehe www.unternehmensregister.de -> u+c rechtsanwälte
Warum das jetzt? Was ist mit dem vorherigen RA Thomas Urmann passiert?
unter www.rak-nbg.de/de/raksuche/ -> Thomas Urmann findet man nur noch einen Thomas Urman mit der Tätigkeit: Schlichter gem. BaySchlG
Ist dieser kein Anwalt mehr?
Was ist da bloß passiert?
siehe www.unternehmensregister.de -> u+c rechtsanwälte
Warum das jetzt? Was ist mit dem vorherigen RA Thomas Urmann passiert?
unter www.rak-nbg.de/de/raksuche/ -> Thomas Urmann findet man nur noch einen Thomas Urman mit der Tätigkeit: Schlichter gem. BaySchlG
Ist dieser kein Anwalt mehr?
Was ist da bloß passiert?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ist ziemlich ruhig um U&C geworden. Gibts hier was neues?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo alle,
nachdem mir am Samstag auch ein Schreiben der besagten RA hier ins Haus geflattert kam, hab ich das Wochenende damit verbracht, mich ein wenig über diese Herren von U+C zu informieren.Dabei hat mir vor allem auch diese Seite sehr geholfen. (Vielen Dank an die Betreiber!)
Kurz zum Vorfall:
Angeblich soll im Juni diesen Jahres von unserem Anschluss der Film "Official Halloween Parody" nachmittags über Bittorent heruntergeladen worden sein. Weder mein Mann noch ich benutzen diesen P2P. Erst nachdem ich ein wenig im Internet gestöbert hatte, wurde mir klar, dass dieser Film, so unscheinbar er sich auch anhört, doch dem horizontalen Gewerbe zuzuordnen ist. Da mein Mann zu der besagten Uhrzeit noch bei der Arbeit war, und ich zu der Zeit (2 Wochen vor Entbindung meiner Tochter) was Besseres zu tun hatte, als mir im Internet Pornos anzusehen, haben wir einen RA eingeschaltet. Hätte ich diese Seite hier vorher gefunden, hätte ich mir das vielleicht sparen können, da ich mit Sicherheit nicht bereit bin, die 650 Euro zu bezahlen. Der RA schien allerdings am gleichen Tag bereits mehrere Anrufe von Leuten bekommen zu haben, die von U+C abgemahnt worden sind. (Er meinte am Telefon nur:"Ihre Frist ist doch bestimmt auch der 11.11., oder?)
Meine eigentliche Frage hierzu ist, ob es mittlerweile zu weiteren Klagen durch UC gekommen ist, und wenn ja, wie sie ausgegangen sind. Weiß zufällig jemand was Genaueres?
Vielen Dank
nachdem mir am Samstag auch ein Schreiben der besagten RA hier ins Haus geflattert kam, hab ich das Wochenende damit verbracht, mich ein wenig über diese Herren von U+C zu informieren.Dabei hat mir vor allem auch diese Seite sehr geholfen. (Vielen Dank an die Betreiber!)
Kurz zum Vorfall:
Angeblich soll im Juni diesen Jahres von unserem Anschluss der Film "Official Halloween Parody" nachmittags über Bittorent heruntergeladen worden sein. Weder mein Mann noch ich benutzen diesen P2P. Erst nachdem ich ein wenig im Internet gestöbert hatte, wurde mir klar, dass dieser Film, so unscheinbar er sich auch anhört, doch dem horizontalen Gewerbe zuzuordnen ist. Da mein Mann zu der besagten Uhrzeit noch bei der Arbeit war, und ich zu der Zeit (2 Wochen vor Entbindung meiner Tochter) was Besseres zu tun hatte, als mir im Internet Pornos anzusehen, haben wir einen RA eingeschaltet. Hätte ich diese Seite hier vorher gefunden, hätte ich mir das vielleicht sparen können, da ich mit Sicherheit nicht bereit bin, die 650 Euro zu bezahlen. Der RA schien allerdings am gleichen Tag bereits mehrere Anrufe von Leuten bekommen zu haben, die von U+C abgemahnt worden sind. (Er meinte am Telefon nur:"Ihre Frist ist doch bestimmt auch der 11.11., oder?)
Meine eigentliche Frage hierzu ist, ob es mittlerweile zu weiteren Klagen durch UC gekommen ist, und wenn ja, wie sie ausgegangen sind. Weiß zufällig jemand was Genaueres?
Vielen Dank
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- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
@caitlin
Wieso weitere Klagen?
Wieso weitere Klagen?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hi, soweit ich das hier rauslesen konnte hat U+C doch bisher mindestens zweimal erfolgreich geklagt (einmal im Maerz und einmal im Juli)oder liege ich da falsch?
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- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
@caitlin
Dann schau dir diese zwei Fälle mal etwas genauer an. Gemessen an der Masse der Abmahnungen sind zwei bekannte Klagen auch eher als gering anzusehen.
Dann schau dir diese zwei Fälle mal etwas genauer an. Gemessen an der Masse der Abmahnungen sind zwei bekannte Klagen auch eher als gering anzusehen.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
ok, vielen Dank!
Ich habe nämlich nicht vor, Geld an U+C zu bezahlen für etwas, was wir definitiv nicht begangen haben!
Ich habe nämlich nicht vor, Geld an U+C zu bezahlen für etwas, was wir definitiv nicht begangen haben!